Fachbeiträge & Kommentare zu Steuern

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.4 Nicht-Erhebung von Ertragsteuern (Abs. 5 Satz 3)

Rz. 450 Gem. § 8 Abs. 5 S. 3 AStG unterliegen Einkünfte i. S. v. Abs. 5 S. 1 auch dann einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 15 % – mithin einer Niedrigbesteuerung –, wenn Ertragsteuern von mindestens 15 % zwar rechtlich geschuldet, jedoch nicht tatsächlich erhoben werden. Die Vorschrift wurde als Reaktion auf die Rechtsprechung des BFH, wonach im Rahmen des § ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.2.2 Effektivbelastung von weniger als 15 %

Rz. 430 Gem. § 8 Abs. 5 S. 1 AStG liegt eine Niedrigbesteuerung grds. dann vor, wenn die nach § 10 Abs. 3 EStG ermittelten Einkünfte, für die die Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, einer Belastung mit Ertragsteuern von weniger als 15 % unterliegen. Die Norm basiert somit auf einer Division der auf die passiven Einkünfte erhobenen Ertragsteuern durch die nach § 10 Abs. 3 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.6 Verfahren im Jahr der erstmaligen Anwendung der Regelung i. d. F. ATADUmsG

Rz. 429 Im Jahr der erstmaligen Anwendung des neuen Rechts (regelmäßig im Feststellungsjahr 2022) ist sowohl für das Wirtschaftsjahr bis zum 31.12.2021 nach § 12 Abs. 1 AStG a. F. (Zufluss des Hinzurechnungsbetrags am 1.1.2022), als auch für das am 31.12.2022 endende Wirtschaftsjahr eine Anrechnung nach § 12 AStG i. d. F. des ATADUmsG (Zufluss des Hinzurechnungsbetrags am 31...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.1.3 Zwischeneinkunftscharakter

Rz. 64 Die Einkünfte der ausländischen Betriebsstätte müssen Zwischeneinkunftscharakter haben, d. h. der Gesetzgeber fingiert für die Prüfung eine 100 %ige Beteiligung an einer ausländischen Körperschaft und knüpft für die Prüfung des Methodenwechsels an den Charakter der ausländischen Einkünfte an: Führten diese als sog. Zwischeneinkünfte, d. h. passiv und niedrigbesteuert,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Das Wesentliche für die Praxis in Kürze

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6.1 Gesellschaftsbezogene Anrechnung bei Beteiligung an mehreren Zwischengesellschaften

Rz. 206 Ist ein Stpfl. an mehreren ausländischen Gesellschaften i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG bzw. § 13 Abs. 1 S. 1 AStG beteiligt, erfolgt wie im bisherigen Recht für Zwecke der Anwendung des § 12 AStG eine gesellschaftsbezogene Betrachtungsweise. Dies ergibt sich aus § 12 Abs. 3 i. V. m. § 12 Abs. 1 und Abs. 2 AStG. Die auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Stpfl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich (§ 21 Abs. 4 S. 3 AStG)

Rz. 35 Die Neuregelung findet erstmals für Steuern der ausländischen Gesellschaft für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, Anwendung (§ 21 Abs. 4 S. 3 AStG). Rz. 36 Hinsichtlich einer Steuer der ausländischen Gesellschaft für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2022 enden, welche allerdings erst nach dem 1.1.2022 entrichtet wurden, enthält das Gesetz in § 21 Abs....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.5.2.2 Unionsrechtliches Erfordernis der Anrechnung auf die Gewerbesteuer

Rz. 100 Bedenken gegen die Unionsrechtsmäßigkeit des § 12 AStG bestehen wegen der fehlenden Anrechnungsmöglichkeit auf die Gewerbesteuer unter 2 Aspekten. Zum einen kann es bei einer teilweisen Doppelbesteuerung der Zwischeneinkünfte verbleiben, wenn die Steuer der Zwischengesellschaft nicht vollständig auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Stpfl. angerechnet werden...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6.5 Anrechnungszeitpunkt

Rz. 235 Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage (Abstellen auf den Zeitpunkt der Steuerzahlung für die Anrechnung) erfolgt die Anrechnung nun gem. § 12 Abs. 1 S. 1 AStG in dem Vz, für den die Steuern von der ausländischen Gesellschaft entrichtet wurden und nicht erst in dem Vz ihrer Zahlung.[1] D.h. die Anrechnung der auf die passiven Einkünfte gezahlten Steuer wird in dem ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.7 Verfahren

Rz. 246 Die Feststellung der anrechenbaren Steuern erfolgt im Rahmen der gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 1 S. 1 AStG. Festgestellt wird sowohl die Anrechenbarkeit dem Grunde nach als auch die Höhe der anrechenbaren Steuern (s. dazu § 18 Rz. 226).[1] Rz. 247 Daher hat der Nachweis über die Höhe (Festsetzung) der bei der ausländischen Gesellschaft...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.5.2 Keine Anrechnung auf die Gewerbesteuer

Rz. 188 Eine Anrechnung der von der ausländischen Gesellschaft gezahlten Steuern auf die Gewerbesteuer ist nach dem eindeutigen Wortlaut von § 12 Abs. 1 und 2 AStG auch nach neuem Recht nicht zulässig.[1] Folglich kann es auch in Zukunft weiterhin zu Anrechnungsüberhängen kommen, v.a. wenn die Steuerbelastung der passiven Einkünfte zwischen 15 % und 24,99 % beträgt.[2] Allerd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Bearbeiterübersicht

Zitiervorschlag (Beispiel) Krämer in Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, § 4 KStG Tz 20mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Georgien

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Georgien (Hauptstadt: Tiflis; Amtssprache: Georgisch, regional Abchasisch) ist ein eurasischer Staat in Transkaukasien, östlich des Schwarzen Meeres und südlich des Großen Kaukasus. Im Norden grenzt er an > Russland, im Osten an > Aserbaidschan und im Süden an die > Türkei und > Armenien. Die Landesteile Abchasien und Südossetien haben sich v...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6.3 Anrechnung bei Beteiligung über Personengesellschaften

Rz. 226 Bei der Beteiligung eines im Inland Stpfl. über eine Personengesellschaft an der Zwischengesellschaft wird über die Steueranrechnung im Rahmen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerveranlagung des Beteiligten entschieden.[1] Nach bisherigem Recht wurden die nach § 12 AStG anrechenbaren Steuern in dem Verfahren zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der die Be...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.2 Ausschluss der Anrechnung bei Erstattungsanspruch im Ausland (Abs. 1 S. 2)

Rz. 255 § 12 Abs. 1 S. 2 AStG regelt eine Begrenzung der Anrechnung für Fälle des § 8 Abs. 5 S. 2 AStG, wenn der Zwischengesellschaft, dem Stpfl. oder einer anderen Gesellschaft, an der der Stpfl. unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, im Falle einer Gewinnausschüttung im Ansässigkeitsstaat der Zwischengesellschaft Ansprüche zustehen, die über eine gemeinsame Belastungsbe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.2.4 Entsprechende Anwendung des § 34c Abs. 1 EStG

Rz. 370 Der Anrechnungshöchstbetrag wird in entsprechender Anwendung von § 34c Abs. 1 S. 2 und 3 EStG wie folgt ermittelt: Zunächst sind die nach Abs. 1 und 2 bei dem Stpfl. anrechenbaren Steuern der ausländischen Gesellschaft zu addieren, um den Gesamtbetrag der Anrechnungsbeträge zu ermitteln. Die Summe der nach § 12 Abs. 1 und 2 AStG anrechenbaren Steuern wird dann für die...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.4 Steueranrechnung (§ 15 Abs. 5 AStG)

Rz. 67 Die Vermeidung einer doppelten Besteuerung der Einkünfte auf Ebene der ausländischen Familienstiftung sowie des inländischen Stifters bzw. Bezugs- sowie Anfallsberechtigten erfolgt durch Anrechnung der entsprechenden Steuern auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.[1] Aus dem Verweis auf den § 34c Abs. 1 und den § 26 Abs. 1 und 2 S. 1 KStG folgt ein eingeschränktes...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mexiko

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die (amtlich) Vereinigten Mexikanischen Staaten (Hauptstadt: Mexiko-Stadt; Amtssprache: Spanisch) sind eine präsidentielle Bundesrepublik in Nordamerika. Mexiko grenzt im Norden an die USA (> Vereinigte Staaten von Amerika), im Süden und Westen an den pazifischen Ozean, weiter im Südosten an > Guatemala, > Belize und an das karibische Meer so...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.1 Keine Antragserfordernis/Anrechnung von Amts wegen

Rz. 121 Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage fällt das Antragserfordernis weg.[1] Dies ist Folge der Streichung des § 10 Abs. 1 S. 2 AStG a. F. und der Wahlmöglichkeit zwischen dem Abzug der Steuer bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags und der Anrechnung der Steuern der ausländischen Gesellschaft. Die Anrechnung der Steuer auf den Hinzurechnungsbetrag des inländis...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6.4 Anrechnung in Organschaftsfällen

Rz. 230 Im Organkreis erfolgt die Berücksichtigung der nach § 12 AStG anrechenbaren Steuern aller Organgesellschaften auf der Ebene des Organträgers, auch wenn diese gegenüber der Organgesellschaft gesondert festgestellt werden (s. dazu § 18 Rz. 445f.).[1] § 19 Abs. 1 KStG findet auch in den Fällen der Hinzurechnungsbesteuerung Anwendung.[2] Bei § 12 AStG i. V. m. § 26 Abs. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.2.2 Haftung nur für wegen § 5 Abs. 1 geschuldeter Einkommensteuer

Rz. 86 Das Vermögen haftet ausweislich des Gesetzeswortlauts nur für die Einkommensteuer "für diese Einkünfte". Die Haftung ist folglich beschränkt auf die sich infolge der Zurechnung nach § 5 Abs. 1 S. 1 AStG ergebende Einkommensteuer.[1] Die Haftung besteht weder für bereits nach § 2 AStG entstehende Steuern noch für andere Steuerarten.[2] Die insgesamt in Deutschland zu za...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.5.1 Anrechnung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer

Rz. 180 Als Rechtsfolge ordnet § 12 Abs. 1 S. 1 AStG die Anrechnung der zulasten der ausländischen Gesellschaft erhobenen Steuern auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die beim Inlandsbeteiligten i. S. v. § 7 oder 13 AStG auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, an. Die Durchführung der Anrechnung regelt § 12 Abs. 3 AStG (s. dazu Rz. 343ff.). Im Unterschied zur bisherigen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.10 Vermeidung der Doppelbesteuerung (§ 15 Abs. 11 AStG)

Rz. 95 Die Erfassung des Zurechnungsbetrages nach § 15 Abs. 1 AStG erfolgt unabhängig davon, ob und wann später eine tatsächliche Zuwendung erfolgt. Diese wird dann grundsätzlich als Kapitaleinkünfte (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG) oder als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 1 S. 2 EStG) erfasst. Die hieraus resultierende Doppelsteuerung vermeidet der § 15 Abs. 11 AStG. Rz. 96 Der Stpfl. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.6 Im Staat einer vermittelnden Gesellschaft oder Betriebsstätte

Rz. 311 Anrechenbar sind nach § 12 Abs. 2 AStG aufgrund des eindeutigen Wortlauts nur die in dem Staat des Sitzes oder der Geschäftsleitung der die Beteiligung an der Zwischengesellschaft vermittelnden Gesellschaft oder Betriebsstätte im Rahmen einer der Hinzurechnungsbesteuerung vergleichbaren Besteuerung erhobenen Steuern, nicht jedoch eine solche aus einem Drittstaat.[1] ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.10 Verhältnis zu § 32d Abs. 5 EStG

Rz. 99 Gehören die Anteile an der Zwischengesellschaft zum Privatvermögen einer natürlichen Person, gehört der Hinzurechnungsbetrag zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (§ 10 Abs. 2 S. 1 AStG). Rz. 100 In diesem Fällen handelt es sich bei den Bezügen i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG um Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1, ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.5.2 Keine Gleichbehandlung mit unbeschränkt Steuerpflichtigen

Rz. 149 § 2 Abs. 6 AStG ermöglicht dem Stpfl. – neben dem konkreten Belastungsvergleich nach § 2 Abs. 2 AStG – den Nachweis einer durch § 2 AStG entstehenden Steuer, die höher ausfällt als die Steuer bei unterstellter unbeschränkter Steuerpflicht (s. § 2 AStG Rz. 355ff.). Dies soll eine Strafsteuer vermeiden, die vorläge, wenn die Vorschrift in § 2 AStG als Abwehrmaßnahme fü...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.3.3 Country-by-Country Report (CbCR)

Rz. 393 Der Begriff "CBCR" steht für Country-by-Country Reporting , eine Transparenzmaßnahme, die im Rahmen des BEPS (Base Erosion and Profit Shifting)-Projekts der OECD und der G20 eingeführt wurde, um gegen Gewinnverlagerung und Gewinnkürzung multinationaler Unternehmen vorzugehen. Das CBCR verpflichtet große multinationale Unternehmen, Informationen über die Verteilung ihr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Merkblätter

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit dem Übergang zum elektronischen Verfahren (> Elektronische Kommunikation) sind frühere Anleitungen wie die ‚Lohnsteuerfibel’ für > Arbeitnehmer oder für die > Steuererklärung zunehmend durch Informationen der FinVerw im > Internet (zB bei www.elster.de) ersetzt worden. Zum Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht auf Lizenzen und Honora...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.4.1.2.1 Allgemeines

Rz. 1120 Im Zurechnungsbescheid sind die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung des § 15 AStG gesondert und ggf. einheitlich festzustellen. Auch für Zwecke der Anwendung des § 15 AStG wird festgestellt, ob, was, wem und wann zugerechnet wird. Dies ergibt sich aus dem Verweis auf § 18 Abs. 1 S. 1 AStG.[1] Im Einzelnen werden insbesondere folgende Besteuerungsgrundlagen im Zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Zuführung des Geschäftsbetriebs zu einer anderen Zweckbestimmung; Branchenwechsel (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 2 KStG)

Tz. 61 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unter dem in § 8d Abs 2 S 2 Nr 2 KStG enthaltenen Tatbestandsmerkmal der "Zuführung zu einer anderen Zweckbestimmung" ist uE in erster Linie ein Branchenwechsel zu verstehen. Ein solcher Wechsel der Branche ist nach der Ges-Begr (s BR-Drs 544/16, 9) schädlich und führt zum Untergang des fortführungsgebundenen Verlustvortrags. Auch hierin kom...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 85 Gem. § 5 Abs. 2 haftet das Vermögen, das den nach Abs. 1 einer Person zuzurechnenden Einkünften zugrunde liegt, für die von dieser Person für diese Einkünfte geschuldeten Steuern. Hintergrund der Norm ist das Auseinanderfallen des Steuerschuldners und Einkünftezurechnungssubjekts in Gestalt der Person i. S. d. § 2 AStG und dem zivilrechtlichen Eigentümer des Vermögens...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.2.2 Keine Anwendung der Per-Country-Limitation

Rz. 356 Die Per-Country-Limitation des § 34c Abs. 1 S. 2 EStG gilt im Rahmen des § 12 AStG nicht.[1] Die auf die passiven Einkünfte gezahlten Steuern sind nicht nach den einzelnen Staaten aufzuteilen. Stattdessen ist es denkbar, dass nach§ 12 AStG Steuern aus verschiedenen Staaten einen Anrechnungskreis bilden, sofern diese zulasten ein und derselben ausländischen Gesellscha...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.3 Nicht oder unwesentliche Besteuerung der ausländischen Gesellschaft

Rz. 51 Weitere Voraussetzung des § 16 Abs. 1 AStG ist, dass die ausländische Gesellschaft nicht oder nur unwesentlich besteuert wird. Das Merkmal der nur unwesentlichen Besteuerung weist Probleme einer Definition auf. Die FinVerw sieht eine unwesentliche Besteuerung unter Rückgriff auf § 8 Abs. 5 AStG bei einer Belastung von unter 25 %.[1] Aus der Gesetzeshistorie (s. Rz. 5 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.2.1 Maßgebliches erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 125 Die Exkulpationsmöglichkeit in Abs. 2 erstreckt sich auf die Teile des Erwerbs, die nach § 4 Abs. 1 AStG über die reguläre beschränkte Erbschaftsteuerpflicht hinaus steuerpflichtig wären. Die anzustellende Vergleichsrechnung ist folglich für das sog. "erweiterte Inlandsvermögen" durchzuführen. Die Ausnahme gilt nur für das erweiterte Inlandsvermögen, das wegen § 4 Ab...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.3.2 Fiktion des Erwerbs zum gemeinen Wert

Rz. 188 § 6 Abs. 1 S. 3 AStG vermied eine Doppelbelastung von Vermögenszuwächsen durch eine (Doppel-)Fiktion. Demnach gelten zunächst – dem Grunde nach – die Anteile als erworben und ferner – der Höhe nach – grundsätzlich zum gemeinen Wert. Die Fiktion gilt auf Ebene des Anteilseigner nach Durchführung der Wegzugsbesteuerung – d. h. in Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.9 Verhältnis zu § 34c EStG und § 26 KStG

Rz. 89 Gehören die Anteile an der Zwischengesellschaft zu einem Betriebsvermögen, gehört der Hinzurechnungsbetrag zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder aus selbständiger Arbeit (§ 10 Abs. 2 S. 2 AStG). Dabei sind bei einer unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Person i. S. d.§ 1 Abs. 1 Nr. 1 – 3 KStG alle Einkünfte aus Gewerbebetrieb z...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Monaco

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Das Fürstentum Monaco (Hauptstadt: Monaco; Amtssprache: Französisch) ist ein Stadtstaat in Südeuropa. Monaco ist von > Frankreich umschlossen und liegt am Mittelmeer nahe der Grenze zu > Italien. Monaco gehört weder zur > Europäische Union noch zum > Europäischer Wirtschaftsraum (vgl auch > Rz 3), verwendet jedoch den > Euro als Währung. Ein a...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6.2 Anrechnung bei beschränkt Stpfl.

Rz. 216 Auch bei beschränkt steuerpflichtigen Beteiligten erfolgt die Anrechnung nach § 12 AStG. Durch die Streichung des Zusatzes "unbeschränkt" in § 12 Abs. 1 S. 1 AStG sind in Folge der Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs in § 7 AStG nun auch beschränkt Stpfl. vom Anwendungsbereich der Norm erfasst. Aufgrund des Rechtsfolgenverweises in § 12 Abs. 3 AStG, die f...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.3 Durchführung der Besteuerung i. S. d. § 4 Abs. 1

Rz. 116 § 4 AStG erweitert als Vorschrift des Erbschaftsteuerrechts punktuell den Umfang des beschränkt steuerpflichtigen Vermögens. Für die Durchführung der Besteuerung gelten die allgemeinen Vorschriften des ErbStG (s. Rz. 44).[1] Dies gilt insbesondere für die Bewertung des Vermögens, die Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs, Steuerbefreiungen, die maßgebliche Steuerk...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.5 Rechtsfolge (Abs. 1 S. 1)

2.1.1.5.1 Anrechnung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer Rz. 180 Als Rechtsfolge ordnet § 12 Abs. 1 S. 1 AStG die Anrechnung der zulasten der ausländischen Gesellschaft erhobenen Steuern auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die beim Inlandsbeteiligten i. S. v. § 7 oder 13 AStG auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, an. Die Durchführung der Anrechnung regelt § 12...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 15 Vorabverständigungsverfahren

Rz. 453 Sowohl Verständigungs- als auch Schiedsverfahren adressieren bereits verwirklichte Sachverhalte und dienen der Streitbeilegung. Für die frühzeitige Sicherstellung von Rechtssicherheit und zur Vermeidung von Streitigkeiten kann ein sogenanntes Vorabverständigungsverfahren (sog. Advance Pricing Agreements, APAs) durchgeführt werden. Ziel ist es, im Vorfeld eine Überein...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.7.3.2 Verhältnis zur ATAD

Rz. 241 Die ATAD schreibt in den Art. 7 und Art. 8 ATAD Regelungen hinsichtlich der Hinzurechnungsbesteuerung vor. Bei der ATAD handelt es sich um keine freiheitsverwirklichende Richtlinie zugunsten des Stpfl., sondern vielmehr um eine „freiheitsbeschränkende“ Richtlinie, die zulasten des Stpfl. wirkt. Dies ergibt sich aus dem in Art. 3 ATAD niedergelegten „Mindestschutznivea...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.5 Jüngste Rechtsentwicklung

Rz. 36 Der § 20 AStG erfuhr durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) vom 25. Juni 2021[1] seine jüngste Änderung. Neben einer Bereinigung des Absatzes 1 (Streichung der Bezugnahme auf den schon abgeschafften Absatz 3) erfolgt in Absatz 2 einerseits eine redaktionelle Überarbeitung der Anwendungsvoraussetzungen (Halbs. 1–5) und anderersei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1 Anrechnung auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer (S. 1)

2.1.1.1 Keine Antragserfordernis/Anrechnung von Amts wegen Rz. 121 Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage fällt das Antragserfordernis weg.[1] Dies ist Folge der Streichung des § 10 Abs. 1 S. 2 AStG a. F. und der Wahlmöglichkeit zwischen dem Abzug der Steuer bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags und der Anrechnung der Steuern der ausländischen Gesellschaft. Die Anrec...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.2 Bedeutung der Norm

Rz. 7 § 10 AStG dient im Rahmen des kollektiven Regelungsgeflechts der sog. Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7-13 AStG) dem Ziel, die Steuerbelastung passiver und niedrig besteuerter Einkünfte ausländischer Kapitalgesellschaften, die von Steuerpflichtigen i. S. d. § 7 AStG beherrscht werden, auf das inländische Besteuerungsniveau anzuheben.[1] Dieses Ziel wird per Fiktion einer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.1 Allgemeines

Rz. 365 § 6 Abs. 4 S. 5 AStG enthält einen abschließenden Katalog von Ereignissen, bei deren Eintritt die Ratenstundung gemäß § 6 Abs. 4 S. 1 AStG widerrufen wird (sog. Widerrufstatbestände). Bei Verwirklichung eines der Tatbestände ist die noch nicht entrichtete Steuer innerhalb eines Monats nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses fällig. Dabei steht nach dem eindeutigen G...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.5 Veräußerung oder Übertragung der Anteile (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 4, S. 6)

Rz. 390 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 4 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer fällig, soweit die Anteile veräußert oder übertragen werden. Der Widerrufstatbestand ist eine Parallelvorschrift zu § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 AStG, allerdings mit eingeschränktem Anwendungsbereich (Einlagen in ein Betriebsvermögen sind nicht erfasst). Hintergrund des Widerrufstatbestands dürfte die Vo...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.3 Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Absatz 5 (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 2)

Rz. 376 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 2 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer insgesamt fällig, wenn der Stpfl. seine Mitwirkungspflichten nach § 6 Abs. 5 AStG nicht erfüllt. Nach hier vertretener Auffassung bezieht sich die Norm nicht auf die Mitwirkungspflicht nach § 6 Abs. 5 S. 1 AStG betreffend Ereignisse i. S.V. § 6 Abs. 4 S. 5 AStG (s. zur Begründung Rz. 377), vorsorg...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.2.2 Entrichtung der Raten

Rz. 357 Rechtsfolge der erfolgreichen Antragstellung gem. § 6 Abs. 4 S. 1 AStG ist die Entrichtung der Wegzugssteuer in sieben gleichen Raten. Die erste Jahresrate ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten, die übrigen Jahresraten sind jeweils am 31. Juli der Folgejahre fällig (§ 6 Abs. 4 S. 3 AStG). Zu beachten ist die in der Praxis häufi...mehr