Fachbeiträge & Kommentare zu Steuern

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 47a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld nicht direkt bei der Zollbehörde vorzunehmen, sondern stattdessen den Betrag in der Umsatzsteuermeldung anzugeben und – soweit berechtigt – zeitgleich als Vorsteuer geltend zu machen (vgl. Art. 94 Mehrwertsteuergesetz). Grundsätzlich können alle Unternehmen, die in Litauen mehrwertste...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bosche, Berichtigung von Rechnungen durch den Abrechnungsempfänger, UR 18/2015, 693 ff. Eckert, Umsatzsteuerschuld auch bei unvollständiger Rechnung, BBK 2011, 1103. Endert/Sepetauz, Unrichtiger Umsatzsteuerausweis gemäß § 14c UStG, BBK 2012, 1068. Frye, Steuerschuld des Rechnungsausstellers – Anforderungen an eine Rechnung i. S. d. § 14c UStG, UR 2011, 1. Grambeck, Berichtigung...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.2.1.2 Entgelt wurde bereits entrichtet

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wurde die Gegenleistung dagegen bereits entrichtet, mindert sich nach der Rechtsprechung des BFH die Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 UStG erst im Besteuerungszeitraum der tatsächlichen Rückgewähr des Entgelts (vgl. BFH vom 18.09.2008, Az: V R 56/06, BStBl II 2009, 250 im Anschluss an EuGH vom 29.05.2001, Rs. C-86/99, Freemans plc/England...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14.5 Unzuverlässige Steuerzahler/Personen (§ 106a–106ab MWStG)

Rz. 136 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Finanzverwaltung kennzeichnet Steuerzahler oder Personen, die nicht Steuerzahler sind und schwerwiegend gegen ihre Pflichten verstoßen, als sog. unzuverlässige Steuerzahler/Personen. Diese werden auf einer Webseite im Internet veröffentlicht. Als unzuverlässig gekennzeichnete Steuerzahler können in keinem Fall zum Kalenderquartal als Bes...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Anzahlungen

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für die erhaltenen Anzahlungen muss eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt werden. D. h., eine Rechnung über die Anzahlung hat genauso die allgemeinen Anforderungen zu erfüllen, ausgenommen die Angabe über die voraussichtliche Menge der gelieferten Gegenstände oder erbrachten Leistungen. Der Unternehmer, der die Anzahlung geleistet hat, hat...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten in den §§ 140ff. der AO geregelt. Je nach Betriebsart und Unternehmensgröße werden an die Aufzeichnungen mehr oder weniger umfangreiche bzw. qualitativ hochwertige Anforderungen gestellt. Die Aufzeichnungen müssen jedoch stets so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dr...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2 Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge) (§ 19 Abs. 1 ff. öUStG; § 13b dUStG)

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abweichend von obigen Grundsätzen sieht das UStG in bestimmten Fällen einen Übergang der Steuerschuld vom Leistenden auf den Leistungsempfänger vor, wenn dieser Unternehmer gem. § 2 UStG (vgl. Rz. 3) bzw. Unternehmer i. S. d. Definition für Zwecke der Bestimmung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen (vgl. Rz. 32) oder eine juristische Pe...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 Registrierung (§§ 6c, 6f, 6g und 6k sowie § 94 Abs. 2 und § 94a Abs. 2, § 97 und 97a MWStG)

Rz. 138 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Regelungen des MWStG haben durch die Novelle zum 1. Januar 2013 wiederum Änderungen erfahren. So führt nunmehr der i. g. Erwerb im Inland durch einen ausländischen Unternehmer, der im Inland nicht registrierter Steuerzahler ist dazu, dass er zur sog. identifizierten Person (vgl. Rz. 9) wird, sich als solche sofort, also ohne Überschreite...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Veranlagung zur ESt oder KSt (§ 3 Abs 1 Nr 1 SolZG)

Rn. 2 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach § 3 Abs 1 Nr 1 SolZG bemisst sich der SolZ, soweit eine Veranlagung zur ESt oder KSt vorzunehmen ist, nach der festgesetzten ESt unter Beachtung des § 3 Abs 2 SolZG (ausführlich dazu s Rn 16ff) oder nach der festgesetzten KSt für VZ ab 1998, vermindert um die anzurechnende oder vergütete KSt, wenn ein positiver Betrag verbleibt. Die Besc...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, deren Umsatz in zwölf aufeinander folgenden Monaten einen Betrag von 500.000 EUR (umzurechnen in bulgarische Währung) nicht überschreitet, und die weitere Bedingungen erfüllen (v. a. dürfen sie keine offenen Steuerschulden haben), können die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten wählen (vgl. Art. 151a ff. Mehrwertsteuergesetz)...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Rechtslage ab 30.06.2013

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch Artikel 10 Nr. 8 Buchst. a des AmtshilfeRLUmsG wurde § 14a Abs. 1 UStG m. W. v. 30.06.2013 neu gefasst. Ausweislich der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks. 17/12375 vom 19.02.2013, 46) dient die Änderung der Anpassung an Art. 219a Nr. 2 Buchst. a sowie Art. 222 MwStSystRL. Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 14a Abs. 1 S. 1 UStG ist ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die in den letzten zwölf Monaten nicht mehr als 25.000 EUR Umsatz hatten, können die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten wählen (vgl. Art. 42E Mehrwertsteuergesetz). Dann schulden sie die Umsatzsteuer erst bei Zahlung des Kunden. Es sind weitere Bedingungen zu erfüllen, u. a. keine offenen Steuerschulden aus der Vergangenheit.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 25e UStG setzt nicht eine in der MwStSystRL enthaltene spezielle Haftungsnorm für Betreiber elektronischer Schnittstellen um, sondern basiert auf der generellen Bestimmung des Art. 205 MwStSystRL, wonach Mitgliedstaaten bestimmen können, dass "eine andere Person als der Steuerschuldner die Steuer gesamtschuldnerisch zu entrichten hat" (vgl. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h und i MwStSystRL. Mit dem JStG 2019 vom 12.12.2019 hat der Gesetzgeber m. W. z. 01.01.2020 weitestgehend die Terminologie der ihm zugrunde liegenden Steuerbefreiungen der MwStSystRL übernommen, allerdings mit der unionsrechtlich nach Art. 133 Abs. 1 Buchst. a MwStSys...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem rumänischen Recht gibt es für kleine Unternehmen die Möglichkeit, auf Antrag nach vereinnahmten Entgelten zu besteuern (vgl. Art. 282 Steuergesetz). Es gilt eine Umsatzgrenze von 4,5 Mio. RON bezogen auf das Vorjahr. Wird die Grenze im laufenden Jahr überschritten, ist die Steuerbehörde zu informieren. Die Besteuerung nach vereinnahm...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Schweden ist eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gestattet, wenn der Umsatz eine Grenze von 3,7 Mio. SEK nicht übertrifft (vgl. Kapitel 13 Mehrwertsteuergesetz). Allerdings entsteht die Steuerpflicht stets spätestens zum Ende des Steuerjahrs.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.5 Anzahlungen

Rz. 85 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Anzahlungen unterliegen in Österreich ebenfalls der USt, berechtigen aber gleichzeitig zum Vorsteuerabzug. Eine Rechnung über eine Anzahlung hat genauso die allgemeinen Anforderungen zu erfüllen, wobei als Zeitpunkt der Leistung der (vereinbarte) voraussichtliche Zeitpunkt anzugeben ist. In der Endrechnung sind die Anzahlung und die darauf en...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem belgischen Recht ist es zulässig, dass die Umsatzsteuerschuld von Unternehmen, die überwiegend Umsätze an Nichtunternehmer ausführen, bei denen keine Rechnungsstellungspflicht besteht, nach vereinnahmten Entgelten ermittelt wird. Weiterhin ist es möglich, für Umsätze an die öffentliche Hand nach vereinnahmten Entgelten zu besteuern (v...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Haftungstatbestand (§ 25e Abs. 1 UStG)

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Betreiber einer elektronischen Schnittstelle ist, wer mittels dieser die Lieferung eines Gegenstands unterstützt. Die in § 25e Abs. 6 UStG a. F. enthaltene Legaldefinition des Begriffs "Betreiber eines elektronischen Marktplatzes" ist i. R. d. Neufassung des § 25e UStG und des damit verbundenen unionsrechtlich begründeten Übergangs auf den Be...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Vorsteuerabzug

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weist der Unternehmer in einer Rechnung einen zu hohen Steuerbetrag aus, kann der Leistungsempfänger diesen Betrag nicht als Vorsteuer in Anspruch nehmen. Grund hierfür ist die richtlinienkonforme Auslegung (MwStSystRL) der Berechtigung zum Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers durch den BFH (vgl. BFH vom 02.04.1998, Az: V R 34/97, BStBl II ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtmäßigkeit der erweitert unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 85 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 12.10.2022 hat der BFH[2] entschieden, dass die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht weder den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz i.S.d. Art. 3 Abs. 1 GG verletzt noch gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Es geht in der Entscheidung um die Schenkung einer Immobilie in der Schweiz durch die Mutter des Klägers, die mi...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Dauerfristverlängerung (§ 46 UStDV), Sondervorauszahlung (§ 47 UStDV)

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorauszahlung ist am zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig (§ 18 Abs. 1 S. 4 UStG). Zur Vermeidung von Härten kann das BMF mit Zustimmung des Bundesrates gem. § 18 Abs. 6 S. 1 UStG durch Rechtsverordnung die Fristen für die Voranmeldungen und Vorauszahlungen um einen Monat verlängern und das Verfahren näher bestimmen. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.4 Land- und forstwirtschaftliche Unternehmer

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. c UStG fallen auch Unternehmer in den Kreis der Schwellenerwerber, bei denen die Steuer nach § 24 UStG (Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) festgesetzt wird. Allerdings gilt dies nur dann, wenn der Gegenstand des Erwerbs zur Ausführung dieser Umsätze auch verwendet wird. Führt der Unt...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Finnland hat erst zum 01.01.2017 eine Möglichkeit der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten eingeführt. Diese setzt voraus, dass eine Umsatzgrenze von 500.000 EUR nicht überschritten wird, und gilt nur für Inlandsumsätze (vgl. Art. 137 Mehrwertsteuergesetz).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Antragsrecht zur unbeschränkten Steuerpflicht nach Abs. 3 (weggefallen ab 25.6.2017)

Rz. 110 [Autor/Stand] Für Erwerbe ab dem 14.12.2011 (§ 37 Abs. 7 ErbStG und Rz. 15.1) und auch für Erwerbe, für die die Steuer vor dem 14.12.2011 entstand, soweit Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig waren), in denen der Erblasser und Erbe oder Schenker und Beschenkter im Ausland wohnten (jedoch nur, wenn sie in einem EU- oder EWR-Staat ansässig waren und die Staatsang...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Anzahlungen

Rz. 85 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Anzahlungen unterliegen ebenfalls der MWSt und berechtigen gleichzeitig zum Vorsteuerabzug. Eine Rechnung über eine erhaltene Anzahlung hat die allgemeinen Anforderungen zu erfüllen, wobei statt dem Tag der steuerbaren Leistung das Datum des Zahlungseingangs anzugeben ist und der Umfang der Leistung sowie der Einheitspreis nicht ausgewiesen w...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 Quartalsweise Umsatzsteuermeldungen

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es sind Umsatzsteuermeldungen pro Kalendervierteljahr abzugeben. Abgabetag ist jeweils der 10. Tag des zweiten Folgemonats, also z. B. der 10. Mai für das erste Kalendervierteljahr. Die Steuer ist am gleichen Tag fällig. Grundsätzlich ist die digitale Abgabe Pflicht.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 49a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld nicht direkt bei der Zollbehörde vorzunehmen, sondern stattdessen den Betrag in der Umsatzsteuermeldung anzugeben und – soweit berechtigt – zeitgleich als Vorsteuer geltend zu machen. Dieses Verfahren setzt einen besonderen Antrag bei der Behörde voraus. Diese kann eine Sicherheitslei...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13.2 Aufzeichnungspflichten (§§ 22ff. dUStG)

Rz. 139 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Besteuerung ist der registrierte Steuerpflichtige verpflichtet, im Inland umfangreiche Aufzeichnungen zu führen. Die Aufzeichnungspflicht des Steuerzahlers erstreckt sich insbesondere auf: ausführliche Aufzeichnungen nach einzelnen Besteuerungszeiträumen über gelieferte Waren und Dienstleis...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Inhalt der Zusammenfassenden Meldung

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 18a Abs. 7 UStG bestimmt, welche Angaben die ZM enthalten muss. § 18a Abs. 8 UStG bestimmt, wann die Angaben zu machen sind. Danach sind für i. g. Lieferungen nach § 6a Abs. 1 UStG die USt-IdNr. des Erwerbers und die Summe der Bemessungsgrundlagen aller Lieferungen an einen Erwerber, für i. g. Lieferungen nach § 6a Abs. 2 UStG (i. g. Verbringe...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Dänemark ist keine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gestattet.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.3 Nichtunternehmer

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Beispiele für Rechnungen von Nichtunternehmern liegen nach der Rechtsprechung des BFH z. B. in folgenden Fällen vor: BFH vom 05.08.1988, Az: X R 66/82, BStBl II 1988, 1019 – Händigt ein Nichtunternehmer einem Unternehmer (Käufer eines Pkw) ein blanko unterschriebenes Papier zum Ausfüllen als Kaufvertrag aus, ohne dabei ausdrücklich den gesonde...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei § 26c UStG handelt es sich um Steuerstraftaten i. S. d. § 369 Abs. 1 Nr. 1 AO , d. h. um Taten, die nach den Steuergesetzen strafbar sind. Es gelten damit nach § 369 Abs. 2 AO die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht, soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen. Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Begehungsform...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Luxemburg gestattet es, die Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit zu vermindern. Es sind entsprechende Nachweise zu führen, und es reicht aus, wenn objektiv nicht mehr mit einer Zahlung zu rechnen ist (vgl. Art. 33 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Andere Entgeltanpassungen (Preisänderung, Rückzahlung, Rückgängigmachung) fü...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Inhalt der Zusammenfassenden Meldung

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die ZM muss nach § 18a Abs. 7 Nr. 3 UStG folgende Angaben enthalten: die USt-IdNr. jedes Leistungsempfängers, die ihm in einem anderen Mitgliedstaat erteilt worden ist und unter der die steuerpflichtigen sonstigen Leistungen an ihn erbracht wurden, für jeden Leistungsempfänger die Summe der Bemessungsgrundlagen der an ihn erbrachten steuerpflic...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3 Einfuhr von Waren

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Zollbehörden erheben bei der Einfuhr keine Sales Tax. Stattdessen muss der Warenbezieher prüfen, ob er verpflichtet ist, die Steuer selbst anzumelden und abzuführen (vgl. Use Tax).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Steuerschuldner für Umsatzsteuerlagergeschäfte (§ 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG)

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift regelt die Steuerschuldnerschaft bei der Auslagerung von Gegenständen aus einem Umsatzsteuerlager i. S. v. § 4 Nr. 4a UStG. Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerschuldner für den aufgrund der Auslagerung des Gegenstands aus dem USt-Lager steuerpflichtigen letzten Umsatz vor der Auslagerung ist nach § 13a Abs. 1 Nr. 6 HS 1 UStG...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 49a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Luxemburg wird die Einfuhrumsatzsteuer von mehrwertsteuerlich registrierten Personen (einschließlich in Luxemburg registrierten Ausländern) nicht durch die Zollbehörde erhoben, sondern der Steuerpflichtige meldet sie in seiner luxemburgischen Umsatzsteuermeldung für den Zeitraum der Einfuhr und zieht sie zeitgleich als Vorsteuer ab (Steue...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4 Beginn oder Beendigung während des Jahres

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kj. ausgeübt, so tritt dieser Teil an die Stelle des Kj. (§ 16 Abs. 3 UStG).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen und sonstiger Leistungen (§ 18a Abs. 2 und 3 UStG)

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für den Fall, dass ein Unternehmer neben seinen i. g. Lieferungen auch sonstige Leistungen zu melden hat, sieht das Gesetz eine befremdlich anmutende Lösung vor. Nach § 18a Abs. 2 S. 2 UStG soll der Unternehmer soweit er bereits nach § 18a Abs. 1 UStG wegen seiner i. g. Lieferungen zur monatlichen Übermittlung einer ZM verpflichtet ist, für s...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.3 Sonderregelung für Landwirte

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Norwegen hat eine Sonderregelung für Landwirte, Forstwirte und Fischer erlassen. Unter anderem gelten andere Fristen und Meldezeiträume bei der Umsatzsteuer (vgl. Art. 15–4 Mehrwertsteuergesetz). Dabei dürfen auch Umsätze aus anderen Tätigkeiten, die maximal 50.000 NOK betragen, mit gemeldet werden. Weitere Steuererleichterungen abgesehen von...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 45a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Norwegen gibt es keine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Keine Selbstanzeige

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Anders als i. R. d. § 371 AO sieht § 26c UStG keine Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige vor. Die Strafbarkeit entfällt weder durch eine Berichtigungserklärung noch (konkludent) dadurch, dass der Unternehmer die fällige Steuer nachträglich entrichtet.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem litauischen Recht gibt es keine allgemeine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten. Eine entsprechende Regelung gilt nur für Umsätze mit landwirtschaftlichen Produkten nach Antragstellung.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Anzeigepflicht grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit Omnibussen (§ 18 Abs. 12 UStG)

Rz. 170 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 18 Abs. 12 UStG haben im Ausland ansässige Unternehmer, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen, dies vor der erstmaligen Ausführung solcher auf das Inland entfallender Umsätze bei dem für die USt zuständigen FA anzuzeigen, soweit diese Umsätze nicht der Beförderungse...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Stellung der Umsatzsteuer im deutschen Steuerrechtssystem

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die USt ist gemessen am Steueraufkommen neben der Einkommensteuer (in all ihren Erhebungsformen) die bedeutendste Steuerart (vgl. Steuerspirale 2012, NWB 2013, 2450). Zugleich erweist sie sich als besonders kostengünstige Form der Steuererhebung (vgl. Hacke, VDI-Nachrichten Nr. 34 vom 22.08.2003, 12). Ca. 15 Mrd. EUR p. a. kostet derzeit die d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Kalendermonat (7.500 EUR)

Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Jedoch ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum, wenn die Steuer für das vorangegangene Kj. mehr als 7.500 EUR betragen hat (§ 18 Abs. 2 S. 2 UStG).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.7.2 Vom Vorsteuer-Vergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge

Rz. 120 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sind die Voraussetzungen für die Anwendung des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens nach § 59 UStDV nicht erfüllt, können Vorsteuerbeträge nur im allgemeinen Besteuerungsverfahren nach § 16 und § 18 Abs. 1 bis 4 UStG berücksichtigt werden. Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Reiseveranstalter sind nicht berechtigt, die ihnen für Reisevorleistungen ge...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9 Steueranmeldung und Steuerzahlung

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In den meisten Bundesstaaten müssen die Steuerpflichtigen monatliche Steueranmeldungen einreichen und die Steuer monatlich abführen. Teilweise gelten vierteljährliche Meldepflichten.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum 01.10.2013 wurde in Portugal Unternehmern, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr 500.000 EUR nicht überschritten hat, die Möglichkeit eingeräumt, zur Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten zu optieren. Das Regime ist optional und an das Vorliegen diverser Voraussetzungen geknüpft. Es ist nicht anwendbar auf Importe, Exporte, i. g. Warenl...mehr