Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten besteuern häufig verschiedene Staaten denselben Vorgang, so insbesondere, wenn Erblasser bzw. Schenker und Erwerber in unterschiedlichen Staaten ansässig sind oder wenn das Vermögen nicht in den Ansässigkeitsstaaten liegt. Eine dadurch eintretende Doppelbesteuerung verstößt grundsätzlich gegen das Gebot der Besteuerung nach der L...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2. Überblick und Systematik

Rz. 8 Im II. Abschnitt des ErbStG sind u. a. die Begünstigungen für Betriebsvermögen, die sachliche Steuerbefreiungen darstellen, geregelt. Unabhängig davon, ob der Erwerb der (erweitert) beschränkten oder (erweitert) unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt, werden die Begünstigungen für in EU-/EWR-Staaten belegenes Vermögen gewährt (zu einem möglichen Verstoß gegen das Beih...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Inländisches Grundvermögen (§ 121 Nr. 2)

Rz. 18 Zum inländischen Grundvermögen gehört das in der Bundesrepublik belegene Grundvermögen (§ 121 Nr. 2 BewG) eines beschränkt Steuerpflichtigen. Zur Bestimmung des inländischen Grundvermögens finden die §§ 176 ff. BewG uneingeschränkt Anwendung. Hierunter fallen nicht nur unbebaute, sondern auch bebaute bzw. sich im Zustand der Bebauung befindende Grundstücke, sonstige B...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die unentgeltliche Übertragung eines Vermögensgegenstandes ist grds. auch dann steuerpflichtig, wenn es sich um eine Rückübertragung bzw. Rückschenkung handelt. Auch ändert sich durch die Rückschenkung grds. nichts an der Steuerpflicht der ursprünglichen Übertragung. Diesem häufig unbilligen Ergebnis hilft die Vorschrift des § 29 ErbStG für bestimmte Fälle ab. § 29 Abs...mehr

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Anhang 3 Internationales Er... / 4.1 § 21 ErbStG

Rz. 49 Das deutsche Erbschaftsteuerrecht sieht in § 21 ErbStG grundsätzlich für die Anrechnungsmethode vor, d. h. die ausländische Steuer wird auf die deutsche Steuer angerechnet. Im Ergebnis führt die Anrechnungsmethode zur Anwendung des höheren Steuerniveaus. Übersteigt die ausländische Steuer die inländische Steuer führt dies zu nicht ausgleichsfähigen Anrechnungsüberhäng...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Bewertung

Rz. 6 Die Bewertung von Kapitalforderungen/-schulden ist nicht nur i. R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch für andere Steuerarten von Bedeutung (§ 1 Abs. 1 BewG), z. B. Grunderwerbsteuer: Kaufpreisbestimmung bei unverzinslicher Ratenzahlung (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Einkommensteuer: Bestimmung des Veräußerungspreises und der Zinserträge bei unverzinslic...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 2 Tätigkeit als Zahnarzt

Steuerfrei ist auch die freiberufliche Tätigkeit bei der Ausübung der Zahnheilkunde unter der Berufsbezeichnung "Zahnarzt" oder "Zahnärztin" (bzw. der Dentisten). Auch hier ist die Rechtsform, unter der die Tätigkeit ausgeübt wird, unerheblich.[1] "Ausübung der Zahnheilkunde" ist die berufsmäßige, auf zahnärztlich-wissenschaftliche Kenntnisse gegründete Feststellung und Beha...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 1.1 Allgemeines

Der § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umfasst die Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen dieser Tätigkeit von den o. g. Katalogberufen ausgeübt werden. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG beinhaltet die Befreiung für Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen. Steuerfreie Leistungen von Ärzten Leistungen eines Arztes aus dem Betrieb ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Beginn und Ende der unbeschränkten Steuerpflicht – Wechselfälle

Rz. 47 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beginnt, sobald der Stpfl die Voraussetzungen des § 1 Abs 1 bis 3 EStG erfüllt. Die unbeschränkte Steuerpflicht endet, sobald der Stpfl die Voraussetzungen des § 1 Abs 1 bis 3 EStG nicht mehr erfüllt. Rz. 48 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Besteht die unbeschränkte Steuerpflicht nicht während des gesam...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bestimmte Personen, die ihre Einkünfte im Wesentlichen im > Inland erwirtschaften, haben hier weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt, sondern sind im Ausland ansässig. Deshalb sind sie grundsätzlich mit ihren im Inland erzielten Einkünften (vgl § 49 EStG; > Inländische Einkünfte) in Deutschland beschränkt steuerpflichtig...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von Familienangehörigen im EU-/EWR-Bereich (§ 1a Abs 1 EStG)

Rz. 30 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Nach § 1a Abs 1 EStG werden bestimmte Vergünstigungen gewährt, mit denen die persönlichen und familiären Verhältnisse des Stpfl berücksichtigt werden (> Rz 32 ff). Für diese Regelung kommt ein Stpfl in Betracht, wenn er Angehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaats ist, also Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der > Europäische Union Rz 1 oder ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs 3 EStG; § 1a EStG)

I. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bestimmte Personen, die ihre Einkünfte im Wesentlichen im > Inland erwirtschaften, haben hier weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt, sondern sind im Ausland ansässig. Deshalb sind sie grundsätzlich mit ihren im Inland erzielten Einkünften (vgl § 49 EStG; > Inländis...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unbeschränkte Steuerpflicht

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Deutsche Beschäftigte öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber mit ihren Angehörigen im Ausland (§ 1 Abs 2 EStG)

Rz. 8 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 § 1 Abs 2 EStG regelt vor allem – aber nicht nur (> Rz 18, > Rz 51) – die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht ins > Ausland Rz 1 entsandter deutscher Beschäftigter mit diplomatischem oder konsularischem Status und der in Mitgliedstaaten der > NATO stationierten Angehörigen der > Bundeswehr . In die unbeschränkte Steuerpflicht einbezogen werde...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Grundsätze (§ 1 Abs 1–3 EStG)

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Man unterscheidet zwischen persönlicher und sachlicher Steuerpflicht. Die persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG) grenzt den vom EStG erfassten Personenkreis ab, während die sachliche Steuerpflicht (§ 2 EStG) eine Bemessungsgrundlage (BMG) voraussetzt, nämlich ein zu versteuerndes > Einkommen. Persönlich einkommensteuerpflichtig (lohnsteuerpflic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Besonderheiten für Arbeitnehmer mit öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis (§ 1a Abs 2 EStG)

Rz. 35 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 In den Fällen des umständlich formulierten § 1a Abs 2 EStG wird aus Gründen der Gleichbehandlung (> Gleichheitssatz) auch der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte eines unbeschränkt Stpfl auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, damit die Vorschriften über die > Ehegattenbesteuerung (§ 26 Abs 1 Satz 1 EStG) angewendet werden...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug

Rz. 40 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Für ArbN ohne > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt im > Inland gibt es keine Wohnsitzgemeinde, die dem BZSt Daten für > Lohnsteuerabzugsmerkmale übermittelt (> Kommunale Meldebehörde). Soweit sie nicht zu einem früheren Zeitpunkt im Inland gemeldet waren, haben sie idR noch keine > Identifikationsnummer. Solche ArbN sind grundsätzlich b...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dänemark

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das als parlamentarische Monarchie geführte Königreich Dänemark (Hauptstadt: Kopenhagen, Amtssprache: Dänisch) ist ein nordeuropäischer Staat auf der Halbinsel Jütland und insbesondere den Inseln Seeland und Fünen. Es grenzt im Süden an Deutschland und es ist durch eine Brücke mit > Schweden verbunden. Zum Königreich Dänemark gehören auch die...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Hinweise zur Besteuerung beim Empfänger

Rz. 108 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der Empfänger muss unter die > Unbeschränkte Steuerpflicht fallen; § 10 Abs 1a Nr 2 EStG setzt dies zur Sicherstellung einer korrespondierenden Besteuerung voraus. Dafür reicht > Beschränkte Steuerpflicht nicht aus, weil § 49 EStG die Einkünfte aus § 22 Nr 1a EStG nicht als > Inländische Einkünfte einordnet und überdies die DBA das Besteuer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (§ 1 Abs 1 EStG)

Rz. 5 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Unbeschränkt steuerpflichtig sind natürliche Personen, die im > Inland (§ 1 Abs 1 Satz 2 EStG) einen > Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen > Aufenthalt (§ 9 AO) haben. Dabei kommt es weder auf die Staatsangehörigkeit an noch auf das Vorhandensein einer > Bemessungsgrundlage. Beispiel 1: Der ArbN A wohnt in Bielefeld. Weil A (s)einen Wohn...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Besteuerungsgrundsätze

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Nach Abschluss der Erwerbsphase leben vor allem ArbN entweder von der "Rente" oder von der "Pension". Der Begriff "Rente" steht idR für die Leistungen eines Trägers der GRV oder von einer vergleichbaren Basisversorgung, für die zuvor Beiträge geleistet worden sind. Renten der Basisversorgung werden in einem Übergangszeitraum (> Rz 3) bis zum ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Darstellende Künstler

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Artisten, > Künstler, außerdem > Beschränkte Steuerpflicht Rz 50 ff, > Doppelbesteuerung Rz 50 ff.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Besteuerungsmerkmale beim Lohnsteuerabzug

1. Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug Rz. 40 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Für ArbN ohne > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt im > Inland gibt es keine Wohnsitzgemeinde, die dem BZSt Daten für > Lohnsteuerabzugsmerkmale übermittelt (> Kommunale Meldebehörde). Soweit sie nicht zu einem früheren Zeitpunkt im Inland gemeldet waren, haben sie idR noch keine...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Besteuerung von Zinszuschüssen

Rz. 15 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Im Unterschied zu den in > Rz 18 ff als Sachbezug behandelten Zinsersparnissen (Zinsvorteilen), für die Besonderheiten gelten, sind Zinszuschüsse des ArbG Teil des stpfl Barlohns, wenn die Bank insgesamt einen marktüblichen Zins erhält und der ArbG durch seinen Zuschuss den ArbN entlastet (BFH 214, 95 = BStBl 2006 II, 914). Zinszuschüsse sin...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerklasse, Kinderfreibetragszahl und Freibeträge

Rz. 43 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Für Zwecke des LSt-Abzugs trägt das FA für ArbN, die nach § 1 Abs 2, 3 und § 1a EStG als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln sind (> Rz 41), auf Antrag des ArbN Folgende > Lohnsteuerabzugsmerkmale in die > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ein (vgl § 39 Abs 4 EStG): Rz. 44 Stand: EL...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Versorgungsrenten als Sonderausgaben – eine steuersystematische Besonderheit –

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der Begriff der Versorgungsrente wird im EStG nicht verwendet. Bis zum VZ 2007 verwendete der Gesetzgeber die Formulierung ‚Renten und dauernde Lasten’, die seit 2008 durch ‚lebenslang wiederkehrende Versorgungsleistungen’ ersetzt worden ist (> Rz 7, 8). Diese müssen, damit sie als > Sonderausgaben abzugsfähig sind, auf besonderen Verpflichtu...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Einkünfte, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben

Rz. 47 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Sonderausgaben dürfen insoweit nicht abgezogen werden, als sie mit Einkünften im Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben (vgl § 10 Abs 1a Nr 2 Satz 1 EStG; > R 10.3 EStR). Dazu gehören > Einnahmen aus einer Tätigkeit ohne Einkünfte- oder Gewinnerzielungsabsicht – > Liebhaberei – (BMF vom 11.02.2010, Rz 23, BStBl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 2.4 Entscheidung über Steuerpflicht im Einheitswertbescheid oder Grundsteuermessbescheid?

§ 184 AO stellt mit der Regelung zur Festsetzung u. a. des Grundsteuermessbetrags neben § 179 AO eine weitere Ausnahme von dem Grundsatz dar, wonach die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen einen unselbständigen, mit Rechtsbehelfen nicht selbständig anfechtbaren Teil des Steuerbescheids bildet (vgl. unter 2.1). Die Vorschrift bestimmt nämlich, dass Steuermessbeträge durc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 2.1 Allgemeines

Als Besteuerungsgrundlagen bezeichnet § 199 Abs. 1 AO "die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer maßgebend sind". Die Ermittlung (Feststellung) der Besteuerungsgrundlagen geschieht regelmäßig nicht durch einen besonderen Verwaltungsakt, sondern (inzidenter) im Steuerbescheid. Als Folge dessen bestimmt § 157 Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Abnehmer mit Wohnort oder Sitz im Ausland (§ 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 170 Ausländischer Abnehmer i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG ist ein Abnehmer, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland, ausgenommen die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete, hat.[1] Es gilt der staatsrechtliche Begriff des Auslands. "Ausland" umfasst sämtliche Gebiete, die nicht zum Inland gehören, nämlich im übrigen Unionsgebiet und das Drittlandsgebiet. Ein auslä...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.5.1 Abweichungen im Einkommensteuerrecht

Rz. 10 § 10d EStG ist durch Sonderregelungen ausgeschlossen für: Verluste aus sog. Liebhaberei, da diese Einkünfte nicht steuerbar sind; Verluste, die bei der Ermittlung der Einkünfte außer Ansatz bleiben, z. B. Einkünfte aus Kapitalvermögen, § 20 i. V. m. §§ 32d, 43 Abs. 5 EStG; bei pauschaliertem Arbeitslohn, § 40 Abs. 3 Satz 3 EStG; Verluste, die im Fall eines Gewinns steuer...mehr

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Befreiungstatbestand privat... / b) Unterhaltsverpflichtung führt zur tatbestandlichen Eigennutzung auch ohne Kindergeldanspruch

Fraglich ist, vor dem Hintergrund der vorstehenden rechtlichen Erwägungen, ob die Unterhaltsverpflichtung der Steuerpflichtigen und die Nutzung der Immobilie durch die eigenen Kinder nicht zur tatbestandlichen "Eigennutzung" i.S.d. § 23 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG führt, ohne dass es auf eine Kindergeldberechtigung ankommt. Vorstehend Gesagtes gilt auch für die Überlassung der W...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.8 Verlustabzug in der Insolvenz

Rz. 22 Der Schuldner bleibt auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Eigentümer der Insolvenzmasse. Er verliert lediglich die Befugnis, sein zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen, § 80 InsO. Das Insolvenzverfahren berührt daher die persönliche Steuerpflicht nicht, d. h., es besteht nach wie vor Personenidentität, sodass der Schuldner o...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Allgemeines zur Besteuerungssystematik seit 2018

Durch das InvStRG vom 19.7.2016 (BGBl. I 2016, 1730) wurde nicht nur die Besteuerung der Investmentfonds, sondern auch die Besteuerung der Anleger an Investmentfonds grundlegend geändert. Seit Inkrafttreten am 1.1.2018 (§ 56 Abs. 1 Satz 1 InvStG) erzielt der Anleger aus seinen Anteilen an Publikums-Investmentfonds Investmenterträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG i.V.m. § 16 I...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 6. Einzelfragen zu Ausschüttungen

Ausweislich der Neuregelung in § 2 Abs. 11 InvStG gehören zu den Ausschüttungen die dem Anleger gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge einschl. des Steuerabzugs auf den Kapitalertrag. Als Ausschüttungen kommen daher insb. in Betracht: Barausschüttungen, die Wiederanlage der Erträge unter Ausgabe neuer Anteile und Sachausschüttungen. Beraterhinweis Ausschüttungen sind auch dann ...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.6.2 Rechtsnachfolge

Rz. 17 Soweit in der Vergangenheit von der Nichtübertragbarkeit des Verlustabzugs Rechtsprechung und Verwaltung eine Ausnahme in Fällen der Gesamtrechtsnachfolge zugelassen hatten, hat sich diese Auffassung durch die Entscheidung des Großen Senats vom 17.12.2007[1] erledigt. Der Große Senat hat die Vererblichkeit des Verlustabzugs verneint, wenn der Erbe die Verluste wirtsch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10 Steuerpflicht bei bestimmten Finanztransaktionen (Abs. 10)

10.1 Anwendungsbereich Rz. 641 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] wurde die Steuerfreistellung nach Abs. 1–6 bei Steuergestaltungen unter Nutzung bestimmter Finanztransaktionen durch sonst nicht nach Abs. 1–6 berechtigte Körperschaften ausgeschlossen. Diese Gestaltungen werden als nicht gerechtfertigte Umgehungen der Steuerpflicht unterworfen. Die Vorschrift hat daher den Charakter...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4 Steuerpflicht von Ausschüttungen bei Streubesitzbeteiligungen (Abs. 4)

4.1 Beseitigung der Europarechtswidrigkeit Rz. 455 Die Steuerpflicht von Ausschüttungen bei Streubesitzbeteiligungen von weniger als 10 % nach § 8b Abs. 4 KStG wurde durch Gesetz v. 21.3.2013[1] eingeführt, um die Europarechtswidrigkeit[2] der bisherigen Rechtslage zu beseitigen.[3] Vor Einführung des § 8b Abs. 4 KStG war zwar sowohl auf Ausschüttungen an inländische Anteilse...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.1 Anwendungsbereich

Rz. 641 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] wurde die Steuerfreistellung nach Abs. 1–6 bei Steuergestaltungen unter Nutzung bestimmter Finanztransaktionen durch sonst nicht nach Abs. 1–6 berechtigte Körperschaften ausgeschlossen. Diese Gestaltungen werden als nicht gerechtfertigte Umgehungen der Steuerpflicht unterworfen. Die Vorschrift hat daher den Charakter einer Norm zur Verhin...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.4.2 Begünstigte und nicht begünstigte Einbringungen

Rz. 312 Nach Abs. 4 S. 2 Nr. 2 a. F. gilt die Ausnahmeregelung des Abs. 4 S. 1 a. F. weiterhin nicht bei bestimmten Einbringungsvorgängen.[1] Der Gesetzeswortlaut ist schwer verständlich, da er nicht angibt, wann Abs. 4 S. 1 a. F. nicht eingreift (mit der Folge, dass die Veräußerungs- und sonstigen Gewinne nach Abs. 2 aus dem Einkommen auszuscheiden sind und damit steuerlich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 8 Ausnahme bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen (Abs. 8)

Rz. 616 Durch Gesetz v. 22.12.2003[1] ist § 8b KStG um Abs. 8 ergänzt worden. Nach dieser Vorschrift sind die Abs. 1–7 nicht anzuwenden auf Anteile, die von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen gehalten werden und die den Kapitalanlagen zuzurechnen sind. Die Regelung ist nicht auf inl. Versicherungsunternehmen beschränkt, sondern gilt auch im Rahmen der beschränkten S...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.3.4 Sonstige Vorschriften

Rz. 467 § 8b Abs. 4 KStG führt nicht zur Steuerpflicht, wenn der Empfänger der Dividende nach anderen Regelungen steuerbefreit ist, z. B. nach § 5 KStG.[1] Rz. 468 Auch im Übrigen sind die allgemeinen Vorschriften anwendbar. Dies gilt auch für Ausschüttungen von Zwischengesellschaften i. S. d. § 7 AStG. Im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung ist nicht erforderlich, dass der ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.3.2 DBA

Rz. 463 Das körperschaftsteuerliche Schachtelprivileg steht neben dem Schachtelprivileg der DBA.[1] Auch wenn § 8b Abs. 4 KStG die Steuerfreistellung einer (ausl.) Dividende versagt, kann sich diese aus einem DBA ergeben. Regelmäßig sieht ein DBA für Dividenden kein ausschließliches Besteuerungsrecht des Quellenstaats vor. Vielmehr reduzieren einige DBA das Recht zur Erhebun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.6.4 Zusammenrechnung

Rz. 510 Werden Anteile an der ausschüttenden Gesellschaft über eine Personengesellschaft gehalten, gelten diese für Zwecke des § 8b Abs. 4 KStG nach S. 5 als unmittelbare Beteiligung. Damit stehen derartige Anteile einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Sofern ein Gesellschafter eine unmittelbare Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft hält und daneben eine Beteiligung übe...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.8.1 Grundlegendes

Rz. 138 Erhebungszeitraum für die Gewerbesteuer ist grundsätzlich das Kalenderjahr (§ 14 Satz 2 GewStG). Besteht die Gewerbesteuerpflicht nicht während des gesamten Kalenderjahres – z. B. in den Fällen, in denen unterjährig ein Gewerbebetrieb eröffnet oder eingestellt wird –,[1] so wird der Gewerbeertrag nicht auf ein ganzes Jahr hochgerechnet, sondern der Erhebungszeitraum ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.1 Beseitigung der Europarechtswidrigkeit

Rz. 455 Die Steuerpflicht von Ausschüttungen bei Streubesitzbeteiligungen von weniger als 10 % nach § 8b Abs. 4 KStG wurde durch Gesetz v. 21.3.2013[1] eingeführt, um die Europarechtswidrigkeit[2] der bisherigen Rechtslage zu beseitigen.[3] Vor Einführung des § 8b Abs. 4 KStG war zwar sowohl auf Ausschüttungen an inländische Anteilseigner als auch an ausländische Anteilseign...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.5 Ausschluss bei vorheriger Teilwertabschreibung

Rz. 223 Nach Abs. 2 S. 4 tritt die Steuerbefreiung nicht ein, wenn und soweit in früheren Jahren eine Teilwertabschreibung gewinnmindernd geltend gemacht und nicht durch spätere Zuschreibungen ausgeglichen worden ist. Der Grund für diese Einschränkung liegt darin, dass der Gewinn und damit die Steuerbelastung in früheren Jahren durch die Teilwertabschreibung gemindert worden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.4.1 Sperrfrist von 7 Jahren

Rz. 298 Nach Abs. 4 S. 2 Nr. 1 a. F. gilt die Ausnahmeregelung des Abs. 4 S. 1 a. F. nicht, wenn der Gewinn, dessen Steuerpflicht infrage steht, später als 7 Jahre nach dem Zeitpunkt der Einbringung i. S. d. Abs. 4 S. 1 a. F. eintritt. Dies bedeutet, dass folgende Veräußerungen und gleichgestellten Vorgänge nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren steuerfrei möglich sind:[1] d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.3 Anwendung auf Wertpapier-Pensionsgeschäfte

Rz. 662 Abs. 10 S. 4 dehnt die Anwendung der für Sachdarlehen geltenden Regelungen der S. 1–3 auf Vergütungen aus sog. echten Pensionsgeschäften in Wertpapieren i. S. d. § 340b Abs. 2 HGB aus. Bei einem echten Pensionsgeschäft werden Wertpapiere (Anteile an Kapitalgesellschaften) von dem Pensionsgeber auf den Pensionsnehmer (üblicherweise eine Bank) mit der Verpflichtung übe...mehr