Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Leerverkäufe

Mit sog. Cum-Ex-Aktiengeschäften werden Profite aus der unberechtigten Geltendmachung nicht einbehaltener KapESt nebst SolZ generiert und über den Abschluss von Kurssicherungsgeschäften unter den Beteiligten verteilt. Dabei verkaufte der Veräußerer in zeitlicher Nähe zum Tag der Hauptversammlung, aber noch vor dessen Ablauf, Aktien mit Dividendenanspruch ("Cum-Aktie"), die e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Konkurrenz zwischen Steuerhinterziehung und Betrug

Die Vorschrift des § 263 Abs. 5 StGB wird von § 370 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO verdrängt. Es entspricht dem historischen Willen des Gesetzgebers, dass vom Vorrang der Steuerhinterziehung auszugehen ist (vgl. BGH v. 1.2.1989 – 3 StR 179/88, BGHSt 36, 100 = NJW 1989, 1619; v. 3.11.1989 – 3 StR 245/89, wistra 1990, 58; v. 23.3.1994 – 5 StR 91/94, wistra 1994, 194). Auch die E...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 7. Schätzung von Besteuerungsgrundlagen (§ 261 StPO)

Im Steuerstrafverfahren ist die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zulässig, wenn zwar feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, das Ausmaß der verwirklichten Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss ist (vgl. BGH v. 28.10.2020 – 1 StR 158/20, AO-StB 2021, 293; 20.12.2016 – 1 StR 505/16, HFR 2016, 970 = StraFo 2017, 254; v. 6.4.2016 – 1 StR...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.10.1 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren (Dreifünftelbelegung)

Rz. 39 Weitere Voraussetzung für den Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist, dass der Versicherte in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat (Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2). Durch diese Anspruchsvoraussetzung, die bereits 1984 durch das Haushaltsbegleitgesetz in die en...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.3 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 67 bis 71 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegungsmehraufwand, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönliche...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2021 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zulässigkeit einer grenzüberschreitenden Außenprüfung

Leitsatz Eine gemeinsame koordinierte steuerliche Außenprüfung ist zulässig, wenn eine solche voraussichtlich erforderlich ist. Sachverhalt Antragsteller sind deutsche Tochtergesellschaften einer europaweit tätigen Unternehmensgruppe. Die Konzernleitung befindet sich in Luxemburg. Dorthin werden unter anderem aufgrund vertraglicher Beziehungen im Rahmen eines Franchisevertrag...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 8. Betriebsprüfung

a) Zuständigkeit des FA für Groß- und Konzernbetriebsprüfung In NRW werden sämtliche Konzernbetriebe eines Konzerns aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Sachnähe durch ein- und dasselbe FA für Groß- und Konzernbetriebsprüfung steuerlich geprüft. Zur Auslegung des Konzernbegriffs ist mangels Regelung in der AO oder im FVG auf §§ 15 ff. AktG zurückzugreifen. §§ 15 ff. Ak...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Zuständigkeit des FA für Groß- und Konzernbetriebsprüfung

In NRW werden sämtliche Konzernbetriebe eines Konzerns aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Sachnähe durch ein- und dasselbe FA für Groß- und Konzernbetriebsprüfung steuerlich geprüft. Zur Auslegung des Konzernbegriffs ist mangels Regelung in der AO oder im FVG auf §§ 15 ff. AktG zurückzugreifen. §§ 15 ff. AktG sind nicht nur auf Aktiengesellschaften, sondern auf sämt...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) BP: Anordnung der Teilnahme eines Gemeindebediensteten

Das FA hatte gegenüber der klagenden GmbH eine BP angeordnet. In der Prüfungsanordnung teilte es dazu mit, dass die Stadt, in der die klagende GmbH ihren Sitz hat, von ihrem Recht auf Teilnahme an der BP durch einen Gemeindebediensteten nach § 21 FVG Gebrauch mache. Die klagende GmbH sieht in der Teilnahme des Gemeindebediensteten die Gefahr einer Verletzung des Steuergeheimn...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Rückstellungen für hinterzogene Steuerbeträge

Rückstellungen für die drohende Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen aus von ihm hinterzogenen Steuern dürfen erst zu dem Stichtag gebildet werden, zu dem der Steuerpflichtige aufgrund eines hinreichend konkreten Sachverhalts ernsthaft mit einer quantifizierbaren Steuernachforderung rechnen muss; also frühestens dann, wenn – im Falle einer Außenprüfung – der Prüfer eine bes...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Keine Rückstellung für Steuernachforderungen im Steuerentstehungsjahr

Für die Bildung einer Rückstellung für Steuerberatungskosten genügt bei einem Klein- bzw. Kleinstbetrieb – ohne das Hinzutreten weiterer Umstände – weder eine erst Jahre nach dem Bilanzstichtag durchgeführte Betriebsprüfung noch der Umstand, dass die Steuerbescheide der Streitjahre unter dem Vorbehalt der Nachprüfung standen. Für die Nachforderung nicht hinterzogener Steuern ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf einbringungsgeborener GmbH-Anteile

Wird ein einbringungsgeborener GmbH-Anteil i.R.d. sog. Managermodells ohne Teilhabe an den stillen Reserven erworben und zugleich vereinbart, dass die Veräußerung des GmbH-Anteils beim Ausscheiden aus der Gesellschaft zu dem den ursprünglichen Anschaffungskosten entsprechenden Nennwert zu erfolgen hat, so schließt dies die Entstehung nachträglicher Anschaffungskosten aufgrun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2 Wertverknüpfung, Begriff der übergegangenen Wirtschaftsgüter (Abs. 1 S. 1)

Rz. 6 Nach § 12 Abs. 1 S. 1 UmwStG gilt steuerlich das Prinzip der Wertverknüpfung: Die übernehmende Körperschaft hat das übergegangene Vermögen (Rz. 7) zwingend mit dem in der steuerlichen Schlussbilanz (Übertragungsbilanz) der übertragenden Körperschaft nach § 11 Abs. 1 oder 2 UmwStG ausgewiesenen (Buch-, Zwischen oder gemeinen) Wert zu übernehmen. Dies gilt bei auch einer...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.3 Kosten für den Vermögensübergang

Rz. 60 Die Kosten der übernehmenden Körperschaft für den Vermögensübergang sind in die Ermittlung des Übernahmeergebnisses nach § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG einzubeziehen und damit steuerlich nicht abzugsfähig (bzw. nur zu 5 % im Fall von Abs. 2 S. 2). Der Begriff ist nicht legaldefiniert und seine Reichweite im Einzelnen umstritten (Rz. 61a ff.). Weitgehend unbestritten wird im ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug: Weitergabe von Sportbekleidung an Vereine

Leitsatz Ein Unternehmer, der Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken für sein Unternehmen anschafft und Sportvereinen unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann die Vorsteuerbeträge aus den Anschaffungskosten geltend machen. Sachverhalt Der Kläger betreibt eine Fahrschule und hatte in den Streitjahren 2014 bis 2016 Sportbekleidung mit dem Werbeaufdruck "Fahrschule X" erworben. Die...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1 Betriebsprüfungen durch die KSK und die DRV

Sowohl die KSK also auch die DRV übernehmen die Erfassung und Prüfung der abgabepflichtigen Verwerter. Dadurch kam es in der Vergangenheit zu einer differierenden Verwaltungspraxis beider Behörden auch hinsichtlich des Kunstbegriffs. Dies soll künftig durch eine durch § 28p Abs. 4 SGB IV vorgegebene enge Abstimmung und eine neu eingerichtete Arbeitsgruppe vermieden werden. Di...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rechtsschutz

Zusammenfassung Die KSK berechnet die Höhe der Künstlersozialabgabe zunächst anhand der jährlichen Meldungen, die sie von dem jeweiligen Unternehmen bekommt, ohne das Zustandekommen der Meldung zu kontrollieren. Daher obliegt es gem. § 35 KSVG der KSK auch, die "rechtzeitige und vollständige Entrichtung (...) der Künstlersozialabgabe" zu überwachen. Hierfür müssen alle abgabe...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1.2 Ort der Prüfung und Ankündigung

Es gibt gem. § 1 Abs. 2 KSVG-BÜVO zwei Möglichkeiten der Überprüfung: eine schriftliche Überprüfung, eine Außenprüfung im Unternehmen. Bei einer schriftlichen Prüfung fordern KSK bzw. DRV die zu prüfenden Unterlagen beim Unternehmen an und prüfen diese an ihrem Amtssitz. Eine Außenprüfung findet dagegen im Unternehmen selbst oder auch an einem anderen Ort statt, beispielsweise i...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1.3.2 Verträge mit den Künstlern bzw. Publizisten

Ferner sind die Verträge vorzulegen, die über künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen abgeschlossen worden sind. Die KSK zählt hierzu in ihrer Informationsschrift Nr. 18 auch alle Abrechnungsunterlagen, wie beispielsweise: Quittungen, Rechnungen und Gutschriften, die mit der Inanspruchnahme künstlerischer oder publizistischer Werke oder Leistungen zusammenhängen....mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1.3.6 Grenzen der Vorlagepflicht

Die Unterlagen müssen gem. § 7 KSVG-BÜVO nur vorgelegt werden, "soweit" dies für die Feststellung der Abgabepflicht und der Höhe der Abgabeschuld (oder für die Feststellung der Versicherungspflicht eines selbstständigen Künstlers bzw. der Höhe der Beiträge und Beitragszuschüsse) erforderlich ist. Was hinsichtlich dieser Punkte keine Aufklärung bieten kann, muss der KSK auch ...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1.3.1 Aufzeichnungen nach § 28 KSVG

Vorzulegen sind die Aufzeichnungen, die gem. der Aufzeichnungspflicht des § 28 KSVG angefertigt werden (siehe Kapitel 4 "Verwaltungsverfahren und jährliche Entgeltmeldung").mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1.3.3 Unterlagen aus dem Rechnungswesen

Alle zum Rechnungswesen gehörenden Geschäftsbücher und sonstigen Unterlagen sind vorzulegen, die Eintragungen enthalten oder enthalten können über die Vertragsbeziehungen, die zur Inanspruchnahme von künstlerischen oder publizistischen Werken oder Leistungen geführt haben, die dafür gezahlten Entgelte. Die KSK zählt hierzu: Sach- und Personenkonten, Kostenrechnungen, Gewinn- und V...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1.4 Praktische Durchführung der Prüfung

Auch die praktische Durchführung einer Prüfung ist gesetzlich festgelegt. Die Regelung der §§ 10, 11 KSVG-BÜVO lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: die Prüfer der KSK müssen sich ausweisen, die Außenprüfung im Unternehmen erfolgt während der Betriebszeiten, der Abgabepflichtige hat einen geeigneten Raum oder Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, ebenso sind erforderliche H...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1.3 Auskünfte und vorzulegende Unterlagen

Ob bei einer schriftlichen Prüfung oder bei einer Außenprüfung im Unternehmen, in jedem Fall sind eine Reihe von Auskünften zu erteilen und eine Vielzahl von Unterlagen vorzulegen. § 7 KSVG-BÜVO nennt folgende Unterlagen: die Aufzeichnungen nach § 28 KSVG, Verträge über künstlerische bzw. publizistische Leistungen, zum Rechnungswesen gehörende Unterlagen, Meldungen an andere Soz...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1.1 Gegenstand der Prüfung

Die Überprüfung bezieht sich gem. § 2 KSVG-BÜVO auf alle Zitat (...) tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die maßgebend sind für die Feststellung der Versicherungspflicht, der Höhe der Beiträge und der Beitragszuschüsse (Beitragsgrundlagen), der Abgabepflicht und der Höhe der Künstlersozialabgabe (Abgabegrundlagen). Im Mittelpunkt einer Betriebsprüfung steht die Kontrolle ...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.3 Rücknahme eines Abgabebescheids

Jede Sorgfalt und Kontrolle vermag fehlerhafte Angaben oder Berechnungen im Einzelfall durch das abgabepflichtige Unternehmen oder die KSK bzw. DRV nicht auszuschließen. Deshalb soll der Verwaltung nach der gesetzlichen Regelung die Möglichkeit bleiben, einen inhaltlich unrichtigen Verwaltungsakt unter bestimmten Bedingungen auch nach Ablauf der Widerspruchs- und der Klagefr...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / Zusammenfassung

Die KSK berechnet die Höhe der Künstlersozialabgabe zunächst anhand der jährlichen Meldungen, die sie von dem jeweiligen Unternehmen bekommt, ohne das Zustandekommen der Meldung zu kontrollieren. Daher obliegt es gem. § 35 KSVG der KSK auch, die "rechtzeitige und vollständige Entrichtung (...) der Künstlersozialabgabe" zu überwachen. Hierfür müssen alle abgabepflichtigen Unt...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1.3.4 Meldungen an andere Sozialversicherungsträger

Folgende Meldungen des geprüften Unternehmens an andere Sozialversicherungsträger sind vorzulegen: die Meldung bei Beginn und bei Ende einer versicherungspflichtigen, abhängigen Beschäftigung (Meldung nach § 28a Abs.  1 Nr. 1 und 2 SGB IV), die Jahresmeldung nach § 28a Abs.  2 SGB IV, also die Meldung jedes am 31. Dezember des Vorjahres abhängig Beschäftigten, die Kontrollmeldu...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1.5 Prüfbericht und Mängelbeseitigung

Nach dem Abschluss der Prüfung hält die KSK Umfang und Ergebnis der Prüfung in einem Prüfbericht fest, § 12 KSVG-BÜVO. Das Ergebnis der Prüfung muss dem Unternehmen innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Prüfung schriftlich mitgeteilt werden. Inhaltlich beschreibt der Bericht die Prüfungsfeststellungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, § 12 Abs.  2 KSVG-BÜVO....mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1.3.5 Zu erteilende Auskünfte

Über die Vorlage der oben aufgeführten Unterlagen hinaus ist im Rahmen der Überprüfung Auskunft zu erteilen über die Abgabe- und die Beitragsgrundlagen. Gemäß § 8 KSVG-BÜVO fallen hierunter insbesondere: Namen, Künstlernamen oder Pseudonyme sowie die Anschriften der Personen, an die sie Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen gezahlt haben, die Art...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.1.1 Form und Frist

Die Anforderungen an Form und Frist des Widerspruchs regelt § 84 SGG: Zitat (1) Der Widerspruch ist binnen eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekannt gegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist beträgt bei Bekanntmachung im Ausland drei Monate. Der Widerspruch muss also b...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.1 Widerspruch

Einem Prozess vor dem Sozialgericht geht zwingend das Widerspruchsverfahren voraus. Denn durch den Widerspruch soll die Verwaltung selbst die Möglichkeit bekommen, ihre Entscheidung zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Dazu wurden bei der KSK spezielle Ausschüsse eingerichtet, die über einen Widerspruch entscheiden und die paritätisch mit Vertretern der Verwerter- und der ...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2 Rechtsschutz

Die rechtsverbindlichen Entscheidungen der KSK und der DRV ergehen in Verwaltungsakten und damit durch eine förmliche Regelung, gegen die Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Neben den förmlichen und fristgebundenen Rechtmitteln Widerspruch und Klage steht aber auch bei eingetretener Bestandskraft eines Bescheids auch die Möglichkeit eines Antrags nach § 44 SGB X auf Neuentsch...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.1.1.2 Schriftform

Der Widerspruch muss schriftlich bei der KSK erhoben werden (oder zur Niederschrift bei der Behörde). Schriftform heißt: unterschriebener schriftlicher Brief oder Telefax. Die Schriftform ist nicht eingehalten, wenn der Widerspruch nur telefonisch oder per E-Mail eingelegt wird. Der Widerspruch muss keine inhaltliche Begründung aufweisen. Er muss auch nicht als "Widerspruch" ...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.2 Klage vor dem Sozialgericht

Nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren kann das betroffene Unternehmen Klage vor dem Sozialgericht erheben. Das oben erläuterte Widerspruchsverfahren ist aber in jedem Fall durchzuführen – ohne vorheriges Widerspruchsverfahren ist eine Klage in der Regel unzulässig! Auch für die Klageerhebung sind Anforderungen an Form und Frist zu beachten. Die Klage ist schriftlich un...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.4 Antrag auf Neuentscheidung nach § 44 SGB X

Die Rücknahme eines rechtswidrigen und bestandskräftigen Bescheids kann im Sozialversicherungsrecht sehr einfach durch den betroffenen Verwerter erfolgen. Anders als Widerspruch und Klage ist dieser Antrag nicht fristgebunden – wenn die Frist für einen Widerspruch gegen einen Festsetzungsbescheid bereits abgelaufen ist, kann zwar kein Widerspruch mehr eingelegt werden, aber ...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.1.2 Die Entscheidung der KSK/DRV

Die Entscheidung der KSK oder DRV über einen Widerspruch liegt zunächst beim jeweiligen Sachbearbeiter und, wenn dieser bei seiner Entscheidung bleibt und dem Widerspruch nicht abhilft, beim Widerspruchsausschuss. Jeder Widerspruchsausschuss der KSK besteht aus drei Mitgliedern: jeweils einem Vertreter der KSK, der Verwerter und der Versicherten. Ein solcher Widerspruchsauss...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.1.1.1 Frist

Grundsätzlich gilt: Die Frist zur Einlegung des Widerspruchs beträgt einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung. Falls diese Frist aber schuldlos versäumt wurde, gibt es die Möglichkeit, dennoch den Widerspruch wirksam einlegen zu können (sog. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand). Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe bei der KSK eintreffen....mehr

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6 Anhänge / 6.2 Beitragsüberwachungsverordnung (KSVG-BÜVO)

Verordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Vom 13. Oktober 1994 (BGBl. I S 2972) zuletzt geändert durch Art. 155 des Gesetzes vom 29.3.2017, BGBl. I S. 626 Aufgrund des § 35 Abs. 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes vom 27. Juli 1981 (BGBl. I S. 705) verordnet das Bundesministe...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.1.4 Der Feststellungs- und Festsetzungsbescheid

Anhand der Angaben im Meldeverfahren entscheiden KSK bzw. DRV, ob die Abgabepflicht gegeben ist oder nicht. Gleichzeitig wird anhand der Angaben geprüft, ob die Abgabepflicht ggf. auch schon für einen zurückliegenden Zeitraum besteht und entsprechende Nachforderungen erhoben werden müssen. Die Verwaltung setzt in dem Bescheid dann auch gleich die Höhe der Nachforderung für d...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.1.3 Die Nachmeldung für die vergangenen fünf Kalenderjahre

Mit der Erfassung durch die Verwaltung muss von dem abgabepflichtigen Verwerter auch die Entgeltmeldung für die vergangenen fünf Kalenderjahre abgegeben werden. Erfolgt die Erfassung im Rahmen einer Prüfung etwa durch die DRV, wird der Prüfer die Bemessungsgrundlage anhand seiner Durchsicht der Unterlagen ermitteln und festsetzen (siehe Kapitel 5 "Betriebsprüfungen und Recht...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.5.2 Nachprüfbarkeit des Zusammenhangs zu den Unterlagen

§ 28 S. 2 KSVG bestimmt, dass aus den Aufzeichnungen der "Zusammenhang mit den zugrunde liegenden Unterlagen" nachprüfbar sein muss. Es muss also etwa ein Bezug zur Buchführung hergestellt werden. Die KSK fordert zur Einhaltung dieser Vorschrift, folgende Informationen auf Anforderung vorzulegen: Zitat (...) z. B. die Beleg-Nummern der (Ab-)Rechnungen, Quittungen, Gutschriften...mehr

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6 Anhänge / Zusammenfassung

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Rechtstexte, die im Zusammenhang mit der Künstlersozialabgabe benötigt werden, also das KSVG selbst in den für die Abgabepflicht relevanten Auszügen, die Beitragsüberwachungsverordnung als Grundlage der Betriebsprüfungen und den sog. Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Sozialversicherung zur Unterscheidung von Selbstständigkeit ...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.2.1 Inhalt der Meldepflicht

Die Meldung der Entgeltsumme für ein Kalenderjahr hat spätestens bis zum 31.3. des Folgejahres zu erfolgen, § 27 Abs. 1 S. 1 KSVG. Dabei ist der hierfür vorgesehene Vordruck der KSK zu verwenden (ein beispielhaftes Formular finden Sie im Anhang). Er wird den gemeldeten Unternehmen automatisch zum Ende eines Kalenderjahres zusammen mit Informationen über den für das kommende ...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.5.1 Nachprüfbarkeit des Zustandekommens der Meldungen

Das Zustandekommen der jährlichen Entgeltmeldung muss anhand der vom Verwerter intern erstellten Aufzeichnungen nachgeprüft werden können. Aus ihnen muss sich also ergeben, wie die der KSK gemeldete Gesamtsumme errechnet wurde. In der Folge heißt dies, dass jede Entgeltzahlung an einen freien Künstler oder Publizisten mit folgenden Daten dokumentiert werden sollte: Name der Pe...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.1.2.1 Grundsätzliches

Wenn eine Prüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status unterbleibt und dadurch eine abhängige Beschäftigung übersehen wird, stehen bei einer Betriebsprüfung durch die DRV Nachzahlungen der Sozialbeiträge an. Und bei einem vorsätzlichen Verhalten kann zudem der Straftatbestand des § 266a StGB erfüllt sein ("Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt"). Praxistipp Ein...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.4 Verjährung der Abgabe

Die Pflicht zur Leistung der Künstlersozialabgabe verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden ist, § 31 KSVG i. V. m. § 25 SGB IV. Da die Abgabe eines Kalenderjahres erst im Folgejahr fällig wird (die Abgabe für das Jahr 2019 erst zum 31.3.2020), beträgt die Verjährung damit faktisch fünf Kalenderjahre. Beispiel Ein überregionaler Bäcker...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.6 Ausgleichsvereinigungen

Mehrere Abgabepflichtige können sich zu einer sog. Ausgleichsvereinigung (AV) zusammenschließen, um das Verfahren der Abgabeerhebung zu vereinfachen. Der Hauptvorteil einer solchen AV aus Sicht der Verwerter: Die Höhe der Künstlersozialabgabe richtet sich nicht mehr nach den konkreten Honorarzahlungen in einem Kalenderjahr. Sie wird vielmehr anhand einer pauschalen und verei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 96 Freie Berufe

Schrifttum: Achter, Bewertung von freiberuflichem Betriebsvermögen, Stbg 2003, 67 ff., 79 ff. und 129 ff.; Bauer/Wartenburger, Neuere Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts – Teil 2, MittBayNot 2010, 435; Bischoff, Gewillkürtes Betriebsvermögen ist auch bei der Einnahmenüberschussrechnung möglich, DStR 2004, 1280; BRAK, Hinweise zur Be...mehr