Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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S / 1 Sachverständigenbeweis [Rdn 2965]

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V / 11 Verhandlungsfähigkeit, Allgemeines [Rdn 3479]

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P / 10 Protokoll der Hauptverhandlung, Allgemeines [Rdn 2601]

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B / 25 Besetzungseinwand [Rdn 965]

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A / 18 Absprachen/Verständigung, Allgemeines [Rdn 198]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 199 Literaturhinweise: Abraham, Im Vorhof der Verständigung Zur Notwendigkeit gerichtlicher Kommentierung ...mehr

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R / 8 Revision, Begründung, Allgemeines [Rdn 2762]

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Vorwort

Nachdem ich in der vorigen Auflage vorab darauf hingewiesen hatte/hinweisen musste, dass ich die Arbeiten an diesem Handbuch nicht mehr alleine "stemme" (dazu unten zur 10. Auflage), kann ich in dieser Auflage zu Beginn im Wesentlichen das wiederholen, was ich seit der 1. Auflage an dieser Stelle formuliere: Das Strafverfahren ist immer im Fluss. Zunächst ging es um die Versu...mehr

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G / 6 Glaubwürdigkeitsgutachten [Rdn 2074]

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A / 27 Adhäsionsverfahren [Rdn 362]

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / Literaturtipps

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F / 8 Fragerecht des Verteidigers, Entziehung als Ganzes [Rdn 1969]

Rdn 1970 Literaturhinweise: Miebach, Entziehung des Fragerechts im Strafprozeß?, DRiZ 1977, 140 Niemöller, Rechtsmißbrauch im Strafprozeß, StraFo 1996, 104 Senge, Missbräuchliche Inanspruchnahme verfahrensrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten – wesentliches Merkmal der Konfliktverteidigung? Abwehr der Konfliktverteidigung, NStZ 2002, 225 ter Veen, Die Beschneidung des Fragerecht...mehr

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E / 17 Erklärungsrecht des Verteidigers [Rdn 1869]

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B / 13 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 813]

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 2. Raub, Diebstahl, Betrug

Rz. 52 Anders als die Deckung für durch Vertrauenspersonen verursachte Schäden knüpft § 10 AVB-VSV an das Vorliegen einer der benannten Straftaten nach dem StGB an, bei denen es sich jeweils um Vorsatzdelikte handelt. Deckung besteht für Schäden infolge von Raub oder Diebstahl von Bargeld, Wertpapieren oder sonstigen Vermögensgegenständen, sofern sich diese in einem verschlo...mehr

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E / 4 Einstellung des Verfahrens nach § 153b bei Absehen von Strafe [Rdn 1674]

Rdn 1675 Literaturhinweise: Bernsmann, Wider eine Vereinfachung der Hauptverhandlung, ZRP 1994, 332 Kaspar, Mediation und konsensuale Konfliktlösungen im Strafrecht, NJW 2015, 1642 Oglakcioglu, Höchstrichterliche Rechtsprechung zur Aufklärungshilfe – eine erste Zwischenbilanz, StraFo 2012, 89 Peglau, Die neue "Kronzeugenregelung" (§ 46b StGB), wistra 2009, 412 s.a. die Hinw. bei...mehr

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B / 34 Beweisantrag, Antragsberechtigung [Rdn 1107]

Rdn 1108 Literaturhinweise: Bock, Das Beweisantragsrecht des Nebenklägers, HRRS 2011, 119 Kempf, Rechtsmißbrauch im Strafprozeß, StV 1996, 507 Kudlich, (Nichts) Neues zum Missbrauch des Beweisantragsrechts, HRRS 2005, 10 Niemöller, Rechtsmißbrauch im Strafprozeß, StV 1996, 501 s.a. die Hinw. bei → Beweisantragsrecht, Allgemeines, Teil B Rdn 1224, und bei → Verteidiger, Verteidig...mehr

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V / 46 Verteidiger, Verteidigerausschluss, Allgemeines [Rdn 3890]

Rdn 3891 Literaturhinweise: Beulke, Der Verteidiger im Strafverfahren – Funktion und Rechtsstellung, 1980 Beulke/Ruhmannseder, Die Strafbarkeit des Verteidigers, 2. Aufl., 2010 Böhm, "Verteidigerfremdes Verhalten" – Neue Wege zur Ausschließung lästiger Strafverteidiger?, NJW 2006, 2371 Burhoff, Der Ausschluss des Verteidigers im Strafverfahren (§§ 138a ff. StPO), StRR 2012, 404...mehr

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V / 18 Verlesung von Gutachten allgemein vereidigter Sachverständiger [Rdn 3570]

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§ 14 Lebensversicherung / d) Tötung durch Leistungsberechtigten

Rz. 212 Nach § 162 Abs. 1 VVG ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich durch eine widerrechtliche Handlung den Tod der versicherten Person herbeiführt. Zweck der Vorschrift ist der Schutz der versicherten Person. Anders als bei der Selbsttötung besteht deshalb bei Tötung durch den Versicherungsnehmer auch kein Anspruch auf d...mehr

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U / 4 Urkundenbeweis, Allgemeines [Rdn 3253]

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / aa) Diebstahl

Rz. 17 Diebstahl im versicherungsrechtlichen Sinne ist Bruch des unmittelbaren Besitzes durch Wegnahme von Sachen.[13] Bereits aus dieser Definition folgt, dass der versicherungsrechtliche Diebstahlsbegriff nicht mit demjenigen des Strafrechts übereinstimmt. Während der Täter im strafrechtlichen Sinn schuldfähig sein und in Zueignungsabsicht handeln muss, sind diese Tatbesta...mehr

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A / 30 Anhörungsrüge [Rdn 399]

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V / 54 Videovernehmung in der Hauptverhandlung [Rdn 4000]

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E / 11 Entbindung von der Schweigepflicht [Rdn 1780]

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P / 6 Plädoyer des Verteidigers [Rdn 2526]

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B / 7 Berufung, Berufungsbeschränkung [Rdn 684]

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S / 5 Sitzungspolizei [Rdn 3027]

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V / 13 Verhandlungsleitung [Rdn 3502]

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V / 7 Verfahrensverzögerung, Allgemeines [Rdn 3386]

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B / 23 Beschleunigtes Verfahren [Rdn 902]

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S / 7 Strafbefehlsverfahren [Rdn 3070]

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Z / 19 Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4349]

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B / 33 Beweisantrag, Allgemeines [Rdn 1091]

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G / 4 Gegenüberstellung von Zeugen [Rdn 2026]

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A / 5 Ablehnungsantrag [Rdn 53]

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V / 31 Vernehmung des Angeklagten zur Sache [Rdn 3750]

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P / 1 Pflichtverteidiger, Bestellung in der Hauptverhandlung [Rdn 2451]

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Grundsätzliche Zulässigkeit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder

Rz. 18 Die rechtliche Zulässigkeit von D&O-Versicherungen wurde in der Vergangenheit im Wesentlichen aufgrund zweier Argumente in Frage gestellt: Zum einen wurde auf den durch den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einhergehenden Verlust der "verhaltenssteuernden Wirkung" verwiesen, zum anderen bisweilen angeführt, dass die gesellschaftsfinanzierte D&O-...mehr

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R / 12 Revision, Begründung, Verfahrenshindernisse [Rdn 2831]

Rdn 2832 Literaturhinweise: Meyer-Goßner, Sind Verfahrenshindernisse von Amts wegen zu beachten?, NStZ 2003, 169 Rieß, Der Bundesgerichtshof und die Prozessvoraussetzungen, in: Festgabe aus der Wissenschaft zum 50-jährigen Bestehen des BGH, 2000, S. 809 ff. s.a. die Hinw. bei → Einstellung des Verfahrens nach § 206a bei Verfahrenshindernissen, Teil E Rdn 1714, und bei → Revisi...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Allgemeine Straftaten, § 2 i bb ARB

Rz. 155 "Allgemeine" Straftaten fallen als "sonstige Vergehen" i.S.d. § 2 i bb ARB nur unter den Rechtsschutz, wenn es sich um Delikte handelt, deren vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist. Demgegenüber fallen Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können, von vornherein nicht unter den Rechtsschutz (z.B. §§ 185, 242, 246, 263 StGB), völlig unabhängig...mehr

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E / 9 Einziehung/(Vorläufige) Sicherstellung [Rdn 1732]

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R / 20 Revision, Verfahren [Rdn 2926]

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10.1 Konkurrierende Ordnungswidrigkeit

Rz. 42 Werden durch eine Tathandlung mehrere Tatbestände des § 334 HGB erfüllt, liegt Handlungseinheit vor, die – wie im Strafrecht – nur als eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird (§ 19 OWiG). Bei Handlungsmehrheit, d. h. wenn mehrere verschiedene Handlungen tatbestandsmäßig sind, wird für jeden Verstoß gesondert eine Geldbuße verhängt (§ 20 OWiG). Im Ordnungswidrigkeitenrec...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.2 Sonstige Verstöße

Rz. 77 Hierunter sind solche Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder Arbeitnehmer gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung zu erfassen, die sich nicht unmittelbar auf die Rechnungslegung beziehen. Es sind bereits solche Tatsachen berichtspflichtig, die einen substanziellen Hinweis auf schwerwiegende Verstöße enthalten, ohne dass der Abschlussprüfer eine abschließende...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.3.2 Regelung des Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c

Rz. 259 Durch das SGB II-Fortentwicklungsgesetz ist allgemein für jegliche Einstehensgemeinschaft die Partnerschaft nach Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c normiert worden. Der Gesetzgeber darf mit einem Zusammenleben von Personen bei Vorliegen der besonderen tatbestandlichen Voraussetzungen der verschiedenen Formen von Bedarfsgemeinschaften auch jenseits von gesetzlichen Unterhaltspfli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Strafrecht als ultima ratio des Rechts

Schrifttum: Bergmann, Problemlösung Umsatzsteuerbetrug: Umsatzsteuer-Nachschau gem. § 27b UStG oder System-Wechsel zu Reverse-Charge?, Diss. Osnabrück 2008; Ceffinato, Vollendungsumkehr und Wiedergutmachung, 2017; Hüls, Grenzen des Wirtschaftsstrafrechts? – Die Ausdehnung strafrechtlicher Normen und die Schwierigkeiten ihrer Begrenzung, 2019; Kaspar, Verhältnismäßigkeit und G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 40 Verteidiger, Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 5264]

Rdn 5265 Literaturhinweise: Barthe, Der Fall Stephan L.: Änderung des anwaltlichen Ethos oder "Augsburger Puppenkiste"? DRiZ 2011, 239 Barton, Zur Frage der rechtlichen Wertung strafprozessualer Maßnahmen gegen Verteidiger, JZ 2009, 102 Bernsmann, Das Grundrecht auf Strafverteidigung und die Geldwäsche – Vorüberlegungen zu einem besonderen Rechtfertigungsgrund, StV 2000, 40 Beu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gesetzliche Bestimmtheit des § 370 AO

a) Steuergesetze und § 370 AO als Gesamttatbestand Rz. 25 [Autor/Stand] Von verfassungsrechtlicher Bedeutung ist die Frage der Abhängigkeit der Strafbarkeit nach § 370 AO vom Steuerrecht im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 1 GG. Nach Art. 103 Abs. 2 GG, der wortgleich in § 1 StGB wiederholt wird, ist die Bestrafung einer Tat nur zulässig, wenn die Strafbarkeit g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

a) Allgemeines Rz. 95 [Autor/Stand] Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme richtet sich bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO nach den allgemeinen Regeln (s. Rz. 80). Auf die Abgrenzung kommt es dabei vor allem im Verhältnis zwischen mittelbarer Täterschaft und Anstiftung sowie zwischen Mittäterschaft und Beihilfe an. Aus dem Wortlaut der §§ 25 ff. StGB ergeben sich zumindest Eckpu...mehr