Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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FF 6/2018, FF 6/2018 / Strafrecht

BGH, Beschl. v. 23.1.2018 – 1 StR 625/17, FamRZ 2018, 720 1. Eine lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft i.S.v. § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist eine Lebensgemeinschaft von zwei Personen, die auf Dauer angelegt ist, keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen...mehr

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zfs 6/2018, Aktuelle Rechts... / K. Fazit

1. Die Einordnung mehrerer Verkehrsordnungswidrigkeiten als Tateinheit oder Tatmehrheit hat – wie gezeigt – nicht nur Konsequenzen auf die Höhe der Geldbuße, bei einer fehlerhaften Bewertung der Konkurrenzfrage kann es auch zu einer gefährlichen Punktehäufung im FAER kommen, mit der Folge, dass innerhalb eines kurzen Zeitabschnitts die Acht-Punktegrenze schon erreicht oder ü...mehr

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AGS 6/2018, Anpassung der A... / Welche Forderungen sind erhoben?

Seit November 2016 erarbeiteten die beiden RVG-Ausschüsse von DAV und BRAK ein gemeinsames Papier zur Vorlage an Ministerium und Politik. Im Dezember 2017 wurden die Beratungen abgeschlossen. Der Forderungskatalog umfasst: Hinweis Hervorzu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.8.3 Bemessung der Geldbuße

Rz. 24 Die Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind gem. § 17 Abs. 3 S. 1 OWiG die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Daneben können gem. § 17 Abs. 3 S. 2 OWiG auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters in Betracht kommen.[1] Die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit orientiert sich vor allem an der Höhe der betroffenen Abgabenbeträ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.4 Vorwerfbarkeit

Rz. 12 Gem. § 1 Abs. 1 OWiG kann ein Verhalten nur dann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, wenn der Täter vorwerfbar gehandelt hat. Sachlich entspricht der im OWiG verwendete Begriff der "Vorwerfbarkeit" der im Strafrecht gebräuchlichen Terminologie der "Schuld". Die begriffliche Differenzierung liegt darin begründet, dass der "Schuld" das Element der "sozialethischen M...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.11 Einziehung und Verfall

Rz. 39 Die Regelungen des OWiG zur Einziehung [1] entsprechen weitgehend den Regelungen des StGB.[2] Die Regelungen des OWiG sind prinzipiell auch auf Steuerordnungswidrigkeiten anwendbar. Abweichend vom Strafrecht dürfen Gegenstände als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit nur eingezogen werden, wenn das Gesetz dies ausdrücklich zulässt, § 22 Abs. 1 OWiG. Die §§ 378 bis 383a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.8.4 Zahlungserleichterungen

Rz. 29 Zahlungserleichterungen im Ordnungswidrigkeitenrecht richten sich nach § 18 OWiG. Danach wird dem Betroffenen von Amts wegen eine Zahlungsfrist bewilligt oder die Ratenzahlung gestattet, wenn ihm nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen die sofortige Zahlung der Geldbuße nicht zumutbar ist. Die Zuständigkeit dafür liegt gem. § 92 OWiG bei der Bußgeld- und Strafsache...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.8.1 Allgemeines

Rz. 21 Eine weitere wichtige Besonderheit des Ordnungswidrigkeitenverfahrens besteht im Hinblick auf die spätere Sanktion: Es gibt keine Freiheits- oder Geldstrafen, sondern lediglich Geldbußen. Mit der Geldbuße ist – im Gegensatz zur Strafe – kein "sozialethisches Unwerturteil" verbunden.[1] Folglich wird mit ihr nicht der Zweck verfolgt, eine Tat zu sühnen, sondern es sol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.6 Handeln für einen anderen

Rz. 16 Durch die Regelung des § 9 OWiG werden Handlungen, die ein Vertreter (z. B. der Geschäftsführer einer juristischen Person) für einen anderen vorgenommen hat und die den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen – wie im allgemeinen Strafrecht durch § 14 StGB –, dem Vertretenen zugerechnet. Folglich kann z. B. der handelnde Geschäftsführer nicht nur belangt werden, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.10 Nebeneinander mehrerer Gesetzesverletzungen

Rz. 33 Im Fall der Tateinheit (Idealkonkurrenz), wenn also durch dieselbe Handlung gleichzeitig mehrere Bußgeldvorschriften verletzt werden, wird gem. § 19 Abs. 1 OWiG entsprechend der Regelungen im Strafrecht nur eine Geldbuße festgesetzt. Die Höhe dieser Geldbuße bestimmt sich nach dem Gesetz, das die höchste Geldbuße androht, § 19 Abs. 2 OWiG. Rz. 34 Die in § 20 OWiG entha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.9 Irrtumsfälle

Rz. 30 Ein Irrtum über Tatumstände (sog. Tatumstandsirrtum) schließt gem. § 11 Abs. 1 S. 1 OWiG den Vorsatz aus. Eine Verfolgbarkeit wegen fahrlässiger bzw. leichtfertiger Begehungsweise bleibt jedoch bestehen, § 11 Abs. 1 S. 2 OWiG. Insoweit bestehen keine Besonderheiten gegenüber der strafrechtlichen Regelung durch § 16 StGB, sodass auf § 369 AO Rz. 57 verwiesen werden kan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1 Ordnungswidrigkeit

Rz. 2 In § 1 Abs. 1 OWiG wird die Ordnungswidrigkeit allgemein als "eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung" definiert, "die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt". Folglich ist die Ordnungswidrigkeit von einer Straftat im Hinblick auf die angedrohte Strafe abzugrenzen.[1] Mit dem Verzicht auf Kriminalstrafe stuft der Ges...mehr

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zfs 5/2018, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Freiburg/Dorint Resort an den Thermen Datum: Samstag, 9.6.2018, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht Referenten: Chris...mehr

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zerb 5/2018, Erbrechtliche ... / III. Vorwirkung/Rückwirkung des Willens

Die Unterscheidung zwischen dem zwingend erforderlichen objektiven Kriterium, der subjektiv vom Willen des Erblassers getragen sein muss, und dem rein subjektiven Kriterium ist bereits thematisiert worden. In seiner Prüfungssystematik entspricht dies dem aus dem Strafrecht bekannten Zusammenspiel von objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen. Anders als im Strafrecht k...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / Einführung

Das Phänomen der "Fake News" wird zunehmend als ernsthafte Bedrohung wahrgenommen.[1] Begünstigt durch die elektronischen Medien mit ihren nahezu unbegrenzten Reichweiten können gezielte Falschinformationen dazu führen, dass Wahlen und Abstimmungen beeinflusst, Aktienkurse manipuliert, Personen in ihrem Ruf unwiederbringlich geschädigt werden. Dies lenkt den Blick auf einen ...mehr

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zfs 5/2018, Umgrenzungsfunk... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Vorwurf laut Bußgeldbescheid vom 27.3.2017 (Az. 266.014451.2) richtet sich gegen den Betr., als Verantwortlicher einem Fahrer keinen Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage ausgestellt zu haben, ohne dass freilich der Name des Fahrers angegeben ist. Dabei handelt es sich im Bereich des Fahrpersonalrechts – Sozialrecht zum Schutz der Fahrer – um eine wesentliche, zu...mehr

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zfs 5/2018, Vollständige Akteneinsicht in alle Messunterlagen

Hinweis In der Bußgeldsache gegen (…) beantragt die Verteidigung die Einsicht in nachfolgende Unterlagen: Diese werden von der V...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / 1. Sanktionen

Der Gesetzgeber der Novelle 1933 hat bewusst davon abgesehen, für die Verletzung der Wahrheitspflicht durch falschen Prozessvortrag Sanktionen anzudrohen.[63] Dass der ertappte Lügner seine Glaubwürdigkeit einbüßt und vom Gericht als unwahr erkanntes Vorbringen bei der Beweiswürdigung außer Betracht bleibt,[64] ist verdiente Konsequenz seines Verhaltens, aber keine echte San...mehr

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zfs 4/2018, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Typische Verletzungen bei Verkehrs- und/oder Privatunfällen Referentin: Dr. med. Christine Rohden, Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie, Institut für Medizinische Begutachtung, Köln Ort: Groß-Gerau/Hotel Adler Datum: Freitag, 4.5.2018, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördli...mehr

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zfs 3/2018, Rettungskosten bei Wildschäden im Rahmen einer Teilkaskoversicherung

Hinweis Meine Mandantin befuhr die X-Straße außerorts. Es herrschte Dämmerung. Plötzlich überquerte eine Gruppe von Rehen die Straße vor dem Fahrzeug meiner Mandantin. Eine Kollision mit den Tieren stand unmittelbar bevor. Um diese zu vermeiden, wich meine Mandantin den Rehen zur Seite hin aus. Dabei kam sie von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Baum. Ihr Fahrzeug wu...mehr

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zerb 3/2018, Das geänderte ... / 1. Neuerungen durch die Reform von 2010

Bis zur Reform von 2010 war der heutige Entziehungsgrund des § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB auf zwei Kataloggründe aufgeteilt gewesen. Seither sind in § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB die bisherigen Nr. 2 u. 3 aF zusammengefasst und zugleich geringfügig modifiziert worden. Damit ihm der Pflichtteil entzogen werden kann, muss sich der Pflichtteilsberechtigte jetzt eines Verbrechens (§ 12 Abs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.1 Allgemeines

Rz. 14 Die Geltendmachung des gesetzlichen Haftungsanspruchs[1] gegen den Haftungsschuldner erfolgt stets durch Haftungsbescheid nach § 191 Abs. 1 S. 1 AO.[2] Aus der Formulierung des § 191 Abs. 1 AO ("kann") ergibt sich hinsichtlich der Art und Weise der Geltendmachung kein Auswahlermessen.[3] Rz. 14a Der Haftungsbescheid ist ein Verwaltungsakt [4], in dem der bestehende mate...mehr

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zfs 2/2018, Kein Vorsatz bei hoher Blutalkoholkonzentration (BAK)

Hinweis Meinem Mandanten kann nicht vorgeworfen werden, er habe vorsätzlich gehandelt. Zwar liegt die bei ihm gemessene BAK bei über 1,1 ‰. Es gibt aber keinen naturwissenschaftlich oder medizinisch gesicherten Erfahrungssatz, dass derjenige, der eine Alkoholmenge trinkt, die zu einer die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit übersteigenden Blutalkoholkonzentration führt, se...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / J. Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Strafrecht

Rz. 340 Das Strafrecht enthält Regelungen, nach denen die Täter nach der Begehung von Straftaten zugunsten von Angehörigen entlastet oder privilegiert werden. Der Angehörigenbegriff ist in § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB definiert. Danach sind Angehörige unter anderem die Ehegatten und Lebenspartner, aber auch die Verlobten. Personen, die mit dem Täter in nichtehelicher Lebensgemeins...mehr

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§ 3 Verlöbnis / IV. Auswirkungen im Strafrecht

Rz. 58 Verlobte sind gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1a StGB "Angehörige". Das hat für einige Straftatbestände rechtliche Folgen. So werden zum Beispiel Diebstahl (§ 242 StGB) und Untreue (§ 266 StGB) in dem Fall, in dem der Verletzte gleichzeitig Verlobter ist, nur auf Antrag verfolgt, § 247 StGB. Der Verlobte muss also, wurde er von seinem Partner bestohlen oder hat dieser ihm gegen...mehr

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AGS 1/2018, Gerold/Schmidt, Kommentar zum RVG

Bearbeitet von Dr. Steffen Müller-Rabe, Dr. Hans-Jochem Mayer und Detlef Burhoff. 23. Aufl., 2017. XXIV, 2392 S., 139,00 EUR Die Autoren und Herausgeber eines "Kommentar-Klassikers" haben es eigentlich mit jeder Neuauflage einfach: Wenn sie in bewährter Weise die seit der Vorauflage ergangene Rspr. und Lit. umfassend verarbeiten, ist der "Abverkauf" vorprogrammiert und das Pu...mehr

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§ 3 Verlöbnis / b) Strafprozessrecht

Rz. 51 Auch im Strafverfahren gibt es für Verlobte Verweigerungsrechte. Ist der Verlobte eines Beschuldigten als Zeuge in einem Strafverfahren gegen den anderen Verlobten geladen, so kann der Verlobte gemäß § 52 Abs. 1 StPO auch hier das Zeugnis verweigern. [64] Dasselbe gilt für die weniger umfassende, sondern auf einzelne Fragen beschränkte Auskunftspflicht des Verlobten im...mehr

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§ 3 Verlöbnis / I. Rücktritt

Rz. 72 Ausdrücklich sieht das Gesetz als Beendigungsgrund den Rücktritt vor (§§ 1298 ff. BGB). Der Rücktritt ist ein Gestaltungsrecht, das den Inhalt eines vertraglichen Verhältnisses in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis wandelt.[81] Er erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung (§ 130 BGB),[82] ist jederzeit und ohne Angabe eines Grundes möglich[83] und ...mehr

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zfs 11/2017, Haus/Krumm/Quarch (Hrsg): Gesamtes Verkehrsrecht, Nomos-Verlag, 2. Aufl. 2017, 3.120 Seiten, 138 EUR, ISBN 978-3-8487-3408-5

35 Spezialisten haben dem Nutzer in den Verkehrsrechtssparten Verkehrszivilrecht, Versicherungsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Strafrecht und Verkehrsverwaltungsrecht einen gebündelt erarbeiteten dicken Einzelband an die Hand gegeben. Die Autoren gehen mit systematischem Elan an die Kommentierung. Als Beispiele von vielen anderen picke ich heraus: §§ 222, 240 StGB (Kastenbauer)...mehr

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zfs 11/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken Ort: Kaiserslautern/SAKS Urban Design Hotel Datum: Freitag, 8.12.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Berechnung des Personenschadens – Abfindungsvergleich – Praxistipps Referenten: Cordula Schah...mehr

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FF 11/2017, Geschäftsbericht 2016

der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitglieder-versammlung am 26.11.2016 in Nürnberg Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum von der letzten Mitgliederversammlung am 28.11.2015 in Weimar bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht steht mit 6.656 Mitgliedern (Stand 11/2016) u...mehr

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zfs 10/2017, Der neue § 29a... / E. Fazit

Die Gesetzesänderung in § 29a OWiG wird künftig erhebliche Bedeutung für die Praxis haben und reformiert die bisherige Abschöpfung im Bußgeldverfahren durch den "Verfall" grundlegend. Vergleicht man die Gesetzesfassungen vor und nach der Reform, so ist die neue Einziehung nach § 29a OWiG insoweit weitgehender als der Verfall, als das von der Rechtsprechung entwickelte ungesch...mehr

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zfs 10/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht Referenten: RA Martin Diebold, Rechtsanwalt, FA für Verkehrsrecht, Tübingen; Dr. Johannes Priester, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken Ort: Freiburg/Mercure Hotel Panorama Datum: Freitag, 10.11.2017, 13.30 ...mehr

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FF 10/2017, Müssen es immer Wertgebühren sein?

Dr. Christian Grabow Wir haben uns daran gewöhnt, die Gebühren nach einem Gegenstands- oder Verfahrenswert zu berechnen. Auch die Gerichtskosten finden ihre Grundlage in einem Katalog der Streit- oder Verfahrenswerte. Ausgenommen sind Anwaltsgebühren, die nach Betragsrahmengebühren berechnet werden, wie z.B. im Sozial- oder im Strafrecht. Auch für Beratungen gelten keine Gege...mehr

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zfs 10/2017, Neuerteilung e... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… II. … Die Revision der Kl. ist begründet. Das angefochtene Urt. beruht auf einer Verletzung von Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO) und erweist sich auch nicht aus anderen Gründen als richtig (§ 144 Abs. 4 VwGO). Die vorinstanzlichen Urteile sind deshalb zu ändern; die Bekl. ist zu verpflichten, die begehrte Fahrerlaubnis ohne vorherige Beibringung eines medizinisch-psyc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Das Recht der Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze ist im 8. Teil der AO (> Anh 10.1) geregelt. Es ist Teil des allgemeinen Strafrechts mit dem besonderen Zweck, die Beachtung der Steuergesetze zu sichern und die Erfüllung der steuerlichen Pflichten zu gewährleisten. Soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen (§ ...mehr

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zfs 8/2017, Der Antrag auf Aussetzung des Zivilverfahrens nach § 108 Abs. 2 SGB VII

Hinweis "Wir beantragen, das Verfahren vor dem Landgericht gem. § 108 Abs. 2 S. 1 SGB VII auszusetzen, bis eine unanfechtbare Entscheidung des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers vorliegt, ob ein Versicherungsfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vorliegt, welche Leistungen erbracht werden und welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist. Der Zivilrichter ...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / b) Bei der Einwilligung

Gerade bei der Einwilligung wird das Prinzip des überwiegenden Interesses dagegen oft nicht als das der Rechtfertigung zugrundeliegende Prinzip erkannt. Vielmehr ist davon die Rede, rechtfertigend wirke hier allein oder vor allem die Interessenpreisgabe durch den zur Verfügung über das Rechtsgut Befugten. So sieht es anscheinend auch das KG Berlin. Die Interessenpreisgabe all...mehr

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zfs 7/2017, zfs 7/2017 / Strafrecht

Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte Am 30.5.2017 ist das Zweiundfünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften v. 23.5.2017 in Kraft getreten (BGBl I S. 1226). Die Tatbegehungsform des tätlichen Angriffs wird aus § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) herausgelöst...mehr

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zfs 7/2017, Aktuelle Rechts... / F. Beweisverwertungsverbot bei Verstoß gegen § 81a StPO

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer nicht entscheidungserheblichen Passage eines Beschlusses[81] Bedenken dagegen erhoben, dass Erkenntnisse, die unter Verstoß gegen § 81a Abs. 2 StPO (Richtervorbehalt bei Blutentnahmen) gewonnen wurden, im Verwaltungsrecht verwertet werden dürfen. Das ist kritisch zu sehen. Der hierzu vorliegenden neueren Bewertung des OVG Münster [82...mehr

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zfs 7/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: 68. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht Ort: Stuttgart/ Holiday Inn Hotel Datum: 14.9.2017 – 16.12.2017 Gebühr: 1.865 EUR Mitglieder AG Verkehrsrecht/Rechtsanwälte bis 3 Jahre nach Zulassung/Asessoren bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare // 1.985 EUR Mitglieder Anwaltverein // 2.185 EUR Nichtmitglieder // 220 EUR alle Klausuren // keine USt. Thema:...mehr

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zfs 7/2017, zfs 7/2017 / Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte

Am 30.5.2017 ist das Zweiundfünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften v. 23.5.2017 in Kraft getreten (BGBl I S. 1226). Die Tatbegehungsform des tätlichen Angriffs wird aus § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) herausgelöst und in § 114 StGB als selbstständiger Straftatbestand mit ve...mehr

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zfs 7/2017, Bohnert/Krenberger/Krumm: Ordnungswidrigkeitengesetz, Kommentar, C. H. Beck, 4. Aufl. 2016, 612 Seiten, 49 EUR, ISBN 978-3-406-68947-5

Die 4. Auflage des inzwischen allseits bekannten Kommentares hat die Rechtsprechung und Literatur auf den aktuellen Stand von Anfang 2016 gebracht. Die sechs Novellierungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes sind ebenfalls eingearbeitet. So ist das achte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 20.6.2013 in § 30 OWiG (im Folgenden nicht mehr jeweils...mehr

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zfs 7/2017, Das Reha-Management und ein unverzeihlicher Fehler

Rehabilitationsdienste für schwer geschädigte Unfallopfer blicken auf eine rund 20-jährige Geschichte zurück. Bedauerlicherweise sind sie für zu viele mit der Personenschadenregulierung befasste Rechtsanwälte noch unbekannt oder die Möglichkeiten werden nicht vollständig ausgeschöpft. Natürlich ist die vorderste Aufgabe des Rechtsanwalts die Geltendmachung des Schadensersatz...mehr

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zfs 6/2017 / Strafrecht

Reform der Vermögensabschöpfung Am 1.7.2017 tritt das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögenabschöpfung v. 13.4.2017 in Kraft (BGBl I. S. 872). Mit dem Gesetz wird das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vollständig neu geordnet. Der Begriff des "Verfalls" wird in Anlehnung an den im EU-Recht üblichen Terminus ("confiscation") durch den Begriff der "Einzi...mehr

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zfs 6/2017 / Reform der Vermögensabschöpfung

Am 1.7.2017 tritt das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögenabschöpfung v. 13.4.2017 in Kraft (BGBl I. S. 872). Mit dem Gesetz wird das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vollständig neu geordnet. Der Begriff des "Verfalls" wird in Anlehnung an den im EU-Recht üblichen Terminus ("confiscation") durch den Begriff der "Einziehung" (von Taterträgen) ersetz...mehr

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zfs 6/2017, Gewinnabschöpfu... / XII. Fazit

1. Kommt es in einem Betrieb zu Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz, so muss er, vor allem bei massenhaft vorkommenden Lenk- und Ruhezeitverstößen, auf den Erlass von selbstständigen Verfallsbescheiden gem. § 29a Abs. 4 OWiG eingerichtet sein. 2. Derartige Verfallsanordnungen können auf Einspruchseinlegung vom Bußgeldrichter des örtlich zuständigen Amtsgerichts überprüft w...mehr

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zfs 6/2017 / Sportwettbetrug

Am 12.4.2017 ist das 51. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben v. 11.4.2017 in Kraft getreten (BGBl I S. 815). Die neuen Straftatbestände erfassen korruptive Manipulationsabsprachen bei Sportwettbewerben. Während der Tatbestand des Sportwettbetrugs (§ 265c StGB) Manipulationsabspra...mehr

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zfs 6/2017, Schuldfähigkeit... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Klage ist auch begründet." Dem Kl. als Bezugsberechtigtem stehen nach Eintritt des Versicherungsfalls – dem Tod der Ehefrau des Kl. als versicherter Person – die Versicherungsleistungen aus beiden Versicherungsverträgen zu. Entgegen der Ansicht der Bekl. ist weder Leistungsfreiheit gem. § 162 Abs. 1 VVG eingetreten, noch gilt der Kl. gem. § 162 Abs. 2 VVG nicht als Bez...mehr

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zfs 5/2017, zfs 5/2017 / Strafrecht

Sportwettbetrug Am 12.4.2017 ist das Einundfünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben v. 11.4.2017 in Kraft getreten (BGBl I S. 815). Durch den Tatbestand des Sportwettbetruges (§ 265c StGB) sollen Manipulationsabsprachen bei Wettbewerbern erfasst werden, auf die eine Sportwet...mehr