Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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ZErb 01/2019, Tagungsbericht zum 21. Deutschen Erbrechtssymposium vom 19. und 20.10.2018 in Heidelberg

Am 19. und 20. Oktober fand in Heidelberg zum 21. Mal das Deutsche Erbrechtssymposium statt. Durch die Veranstaltung führten abermals in gewohnt guter Qualität Herr Rechtsanwalt Michael Rudolf und Herr Rechtsanwalt Jan Bittler. Bekannt und bewährt gab Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Jülicher zu Beginn eine Führung durch das Recht der Erbschaftssteuer. Auch wenn das vergangene Jahr...mehr

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AGS 01/2019, Schönke/Schröder, Kommentar zum StGB

Begründet von Dr. Adolf Schönke, fortgeführt von Dr. Hörst Schröder. Bearbeitet von Dr. Dr. h.c. mult. Albin Eser, Dr. Dr. h.c. Walter Perron, Dr. Bernd Hecker, Dr. Frank Schuster, Dr. Detlev Sternberg-Lieben, Dr. Jörg Kinzig, Dr. Bettina Weißer, Dr. Jörg Eisele, Dr. Nikolaus Bosch, Dr. Ulrike Schittenhelm. 30., neubearbeitete Aufl., 2019. Verlag, C.H. Beck, München. XXXIX, ...mehr

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zfs 01/2019, Ist der Deutsche Verkehrsgerichtstag noch zeitgemäß?

Zum 57. Mal wird vom 23. bis zum 25.1.2019 in Goslar der Verkehrsgerichtstag stattfinden. Wird es das letzte Mal sein? Ist das Format noch zeitgemäß? Ist Goslar überhaupt der richtige Ort? Muss eine Rechtsanwältin (Anm.: dies gilt auch für alle männlichen Vertreter, in der Folge ohne gesonderte Nennung) nach Goslar reisen? Sind die Themen aktuell? Wer Antworten auf diese Frag...mehr

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Zu weit gefasstes nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer kann unwirksam sein

Zusammenfassung Die Anforderungen an die Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots für Geschäftsführer sind nach Ansicht des 7. Senats des OLG München erheblich verschärft. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote seien sittenwidrig und damit nichtig, wenn sie zu weit gefasst sind und nicht mehr die berechtigten Interessen der Gesellschaft widerspiegeln. Dies betreff...mehr

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zfs 11/2018, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht Referenten: Martin Diebold, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Tübingen; Dr. Johannes Priester, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken Ort: Kaiserslautern/SAKS Urban Design Hotel Datum: Samstag, 1.12.2...mehr

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zfs 10/2018, ARGE Vekehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Typische Verletzungen bei Verkehrs- und/oder Privatunfällen Referentin: Dr. med. Christine Rohden, Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie, Institut für Medizinische Begutachtung, Köln Ort: Dresden/Residenz "Alt Dresden" Datum: Freitag, 16.11.2018, 14.00 Uhr bis 19.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 195,– EUR Mitglieder AG Verkehrsrecht/Recht...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 369 Steuerstraftaten

Schrifttum Janovsky, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Joecks, Steuerstrafrechtliche Risiken in der Praxis, DStR 2001, 2184; Bender, Der EuGH und das Zollstrafrecht, wistra 2006, 41; Jäger, Aus der Rechtsprechung des BGH zum Steuerstrafrecht, NStZ 2007, 688, NStZ 2008, 21; Klötzer, Modernisierung des Zollkodex – der Weg zum europä...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Teilnahme; Handeln für einen anderen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abweichend vom allgemeinen Strafrecht wird bei der Beteiligung mehrerer Personen an einer Ordnungswidrigkeit nicht zwischen dem eigentlichen Täter und den verschiedenen Formen der Teilnahme unterschieden. Vielmehr handelt nach § 14 OWiG jeder ordnungswidrig, der sich an der Begehung einer Ordnungswidrigkeit beteiligt, gleichgültig, in w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verlangen einer rechtswidrigen Tat

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verlangt ein Verwaltungsakt vom Adressaten die Begehung einer rechtswidrigen Tat, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht, so ist er ebenso ohne Weiteres nichtig (§ 125 Abs. 2 Nr. 3 AO). Voraussetzung für Nichtigkeit ist jedoch, dass eine Strafbarkeit nach inländischem Strafrecht vorliegt. Eine mögliche Strafbarkeit der von...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Joecks, Die Stellung der Kreditwirtschaft im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Kunden, WM Beilage 1/1998; Reichle, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, wistra 1998, 91; Burkhard, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, DStZ 1998, 829; Rolletschke, Die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit des einen Antrag auf Zusammenveranlagung mitunterz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift begründet Auskunftsverweigerungsrechte bestimmter Berufsträger, die weitgehend an die entsprechenden Regelungen in der StPO unter Ausklammerung allein für das Strafrecht bedeutsamer Verweigerungsrechte angelehnt sind. Ein Auskunftsverweigerungsrecht für Kreditinstitute besteht nicht (BFH v. 22.02.2000, VII R 73/98, BStBl I...mehr

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zfs 10/2018, Einziehung des... / H. Fazit

1. Die Rechtsordnung sieht sowohl im Strafgesetzbuch als auch in den Nebengesetzen und im Verkehrsverwaltungsrecht die gesetzliche Möglichkeit vor, das Tatfahrzeug einzuziehen bzw. sicherzustellen. Im Verkehrsstrafrecht sind dies zentral §§ 315f, 6 Abs. 3 PflVG, § 21 Abs. 3 StVG. 2. Angesichts des Umstands, dass der Wert eines Fahrzeugs oft erheblich ist und oft sogar höher i...mehr

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zfs 10/2018, Einziehung des... / I. Einziehung von Kfz gem. § 315f StGB

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 13.12.2017 den neuen Straftatbestand des § 315d StGB eingeführt. Die "Vorgängernorm", die Ordnungswidrigkeit der übermäßigen Straßenbenutzung, die in § 29 Abs. 1 StVO Rennen mit Kfz verbot, ist ab dem 12.10.2017 außer Kraft getreten. Nr. 248 BKat sah eine Geldbuße von 400 EUR sowie ein Fahrverbot von einem Monat vor (zwei Punkte im FAER). ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 392 Verteidigung

Schrifttum Hild/Hild, Verteidigung in Steuerstrafverfahren, BB 1999, 343; Burkhard, Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers im Steuerstrafverfahren, DStZ 2000, 850; Burkhard, Probleme mit dem Akteneinsichtsrecht im Steuerstrafverfahren, DStR 2002, 1794; Viertelhausen, Akteneinsicht in das Fallheft im Besteuerungs- und im Steuerstrafverfahren? wistra 2003, 409; Müller, Akteneins...mehr

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zfs 10/2018, Nur ein Fahrve... / 2 Aus den Gründen

"… I. Die Betr. ist am (…) geboren. Sie wohnt in (…). Weitere Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen konnte das Gericht nicht treffen. Eine mögliche Existenzbedrohung durch ein Fahrverbot konnte nicht festgestellt werden. Das Fahreignungsregister enthält nach Angaben der Stadt Offenburg keine Eintragung." Gegen die Betr. wurde am 10.10.2017 ein Bußgeldbescheid durch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Tiedemann, Europäisches Gemeinschaftsrecht und Strafrecht, NJW 1993, 23; Kemper, Umsatzsteuerkarusselle, NStZ 2006, 593; Hentschel, Braucht die Steuerfahndung noch den § 370 Abs. 6 Sätze 2, 3?, DStR 2009, 1076; Tully/Merz, Zur Strafbarkeit der Hinterziehung ausländischer Umsatz- und Verbrauchsteuern nach der Änderung des § 370 Abs. 6 AO im JStG 2010, wistra 2011, 121. Tz. 122 St...mehr

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zfs 10/2018, Erfordernis ei... / 2 Aus den Gründen:

"Die nach Maßgabe des § 124a Abs. 2 und 3 VwGO zulässige Berufung des Kl. (…) ist begründet." Entgegen der Auffassung des VG hat der Kl. einen von der Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens unabhängigen Anspruch auf Neuerteilung der – im vorliegenden Rechtsstreit allein streitgegenständlichen – Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L. Der diesen Anspruch...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / III. Bezug von Berufsrecht zu Strafrecht

Rz. 8 Sowohl der Parteiverrat gemäß § 356 StGB als auch die Interessenkollision gemäß § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA erfordern, dass der Rechtsanwalt in derselben Rechtssache tätig ist. Ferner muss es sich in beiden Fällen nicht um eine forensische Tätigkeit handeln; ausreichend ist eine rein beratende Tätigkeit (§ 3 Abs. 1 S. 1 BORA). So sind die Tatbestandsvoraussetzungen erf...mehr

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zfs 9/2018, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Quotenbildung beim Verkehrsunfall unter besonderer Berücksichtigung des Anscheinsbeweises Referent: Dr. Michael Nugel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Essen Ort: Oldenburg/City Club Hotel Datum: Freitag, 2.11.2018, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Praxisrelevante Normen der StVO im Zivil-, Versic...mehr

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zfs 7/2018, Die Dashcam-Ent... / D. Bisherige Rechtsprechung

Wie es eingangs schon anklang: Die Rechtsprechung zur Frage der Verwendbarkeit einer Dashcam-Aufzeichnung als Beweismittel im Verkehrs(zivil)prozess war bislang bis in alle denkbaren Extreme facettenreich. Streitpunkt war in allen Verfahren eine, wie auch immer rechtlich angeknüpfte, Abwägung zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Gefilmten und dem Recht des Filme...mehr

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FF 6/2018, FF 6/2018 / Strafrecht

BGH, Beschl. v. 23.1.2018 – 1 StR 625/17, FamRZ 2018, 720 1. Eine lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft i.S.v. § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist eine Lebensgemeinschaft von zwei Personen, die auf Dauer angelegt ist, keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen...mehr

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zfs 6/2018, Aktuelle Rechts... / K. Fazit

1. Die Einordnung mehrerer Verkehrsordnungswidrigkeiten als Tateinheit oder Tatmehrheit hat – wie gezeigt – nicht nur Konsequenzen auf die Höhe der Geldbuße, bei einer fehlerhaften Bewertung der Konkurrenzfrage kann es auch zu einer gefährlichen Punktehäufung im FAER kommen, mit der Folge, dass innerhalb eines kurzen Zeitabschnitts die Acht-Punktegrenze schon erreicht oder ü...mehr

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AGS 6/2018, Anpassung der A... / Welche Forderungen sind erhoben?

Seit November 2016 erarbeiteten die beiden RVG-Ausschüsse von DAV und BRAK ein gemeinsames Papier zur Vorlage an Ministerium und Politik. Im Dezember 2017 wurden die Beratungen abgeschlossen. Der Forderungskatalog umfasst: Hinweis Hervorzu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.8.3 Bemessung der Geldbuße

Rz. 24 Die Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind gem. § 17 Abs. 3 S. 1 OWiG die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Daneben können gem. § 17 Abs. 3 S. 2 OWiG auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters in Betracht kommen.[1] Die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit orientiert sich vor allem an der Höhe der betroffenen Abgabenbeträ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.4 Vorwerfbarkeit

Rz. 12 Gem. § 1 Abs. 1 OWiG kann ein Verhalten nur dann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, wenn der Täter vorwerfbar gehandelt hat. Sachlich entspricht der im OWiG verwendete Begriff der "Vorwerfbarkeit" der im Strafrecht gebräuchlichen Terminologie der "Schuld". Die begriffliche Differenzierung liegt darin begründet, dass der "Schuld" das Element der "sozialethischen M...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.11 Einziehung und Verfall

Rz. 39 Die Regelungen des OWiG zur Einziehung [1] entsprechen weitgehend den Regelungen des StGB.[2] Die Regelungen des OWiG sind prinzipiell auch auf Steuerordnungswidrigkeiten anwendbar. Abweichend vom Strafrecht dürfen Gegenstände als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit nur eingezogen werden, wenn das Gesetz dies ausdrücklich zulässt, § 22 Abs. 1 OWiG. Die §§ 378 bis 383a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.8.4 Zahlungserleichterungen

Rz. 29 Zahlungserleichterungen im Ordnungswidrigkeitenrecht richten sich nach § 18 OWiG. Danach wird dem Betroffenen von Amts wegen eine Zahlungsfrist bewilligt oder die Ratenzahlung gestattet, wenn ihm nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen die sofortige Zahlung der Geldbuße nicht zumutbar ist. Die Zuständigkeit dafür liegt gem. § 92 OWiG bei der Bußgeld- und Strafsache...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.8.1 Allgemeines

Rz. 21 Eine weitere wichtige Besonderheit des Ordnungswidrigkeitenverfahrens besteht im Hinblick auf die spätere Sanktion: Es gibt keine Freiheits- oder Geldstrafen, sondern lediglich Geldbußen. Mit der Geldbuße ist – im Gegensatz zur Strafe – kein "sozialethisches Unwerturteil" verbunden.[1] Folglich wird mit ihr nicht der Zweck verfolgt, eine Tat zu sühnen, sondern es sol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.10 Nebeneinander mehrerer Gesetzesverletzungen

Rz. 33 Im Fall der Tateinheit (Idealkonkurrenz), wenn also durch dieselbe Handlung gleichzeitig mehrere Bußgeldvorschriften verletzt werden, wird gem. § 19 Abs. 1 OWiG entsprechend der Regelungen im Strafrecht nur eine Geldbuße festgesetzt. Die Höhe dieser Geldbuße bestimmt sich nach dem Gesetz, das die höchste Geldbuße androht, § 19 Abs. 2 OWiG. Rz. 34 Die in § 20 OWiG entha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.9 Irrtumsfälle

Rz. 30 Ein Irrtum über Tatumstände (sog. Tatumstandsirrtum) schließt gem. § 11 Abs. 1 S. 1 OWiG den Vorsatz aus. Eine Verfolgbarkeit wegen fahrlässiger bzw. leichtfertiger Begehungsweise bleibt jedoch bestehen, § 11 Abs. 1 S. 2 OWiG. Insoweit bestehen keine Besonderheiten gegenüber der strafrechtlichen Regelung durch § 16 StGB, sodass auf § 369 AO Rz. 57 verwiesen werden kan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.6 Handeln für einen anderen

Rz. 16 Durch die Regelung des § 9 OWiG werden Handlungen, die ein Vertreter (z. B. der Geschäftsführer einer juristischen Person) für einen anderen vorgenommen hat und die den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen – wie im allgemeinen Strafrecht durch § 14 StGB –, dem Vertretenen zugerechnet. Folglich kann z. B. der handelnde Geschäftsführer nicht nur belangt werden, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1 Ordnungswidrigkeit

Rz. 2 In § 1 Abs. 1 OWiG wird die Ordnungswidrigkeit allgemein als "eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung" definiert, "die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt". Folglich ist die Ordnungswidrigkeit von einer Straftat im Hinblick auf die angedrohte Strafe abzugrenzen.[1] Mit dem Verzicht auf Kriminalstrafe stuft der Ges...mehr

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zfs 5/2018, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Freiburg/Dorint Resort an den Thermen Datum: Samstag, 9.6.2018, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht Referenten: Chris...mehr

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zerb 5/2018, Erbrechtliche ... / III. Vorwirkung/Rückwirkung des Willens

Die Unterscheidung zwischen dem zwingend erforderlichen objektiven Kriterium, der subjektiv vom Willen des Erblassers getragen sein muss, und dem rein subjektiven Kriterium ist bereits thematisiert worden. In seiner Prüfungssystematik entspricht dies dem aus dem Strafrecht bekannten Zusammenspiel von objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen. Anders als im Strafrecht k...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / Einführung

Das Phänomen der "Fake News" wird zunehmend als ernsthafte Bedrohung wahrgenommen.[1] Begünstigt durch die elektronischen Medien mit ihren nahezu unbegrenzten Reichweiten können gezielte Falschinformationen dazu führen, dass Wahlen und Abstimmungen beeinflusst, Aktienkurse manipuliert, Personen in ihrem Ruf unwiederbringlich geschädigt werden. Dies lenkt den Blick auf einen ...mehr

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zfs 5/2018, Umgrenzungsfunk... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Vorwurf laut Bußgeldbescheid vom 27.3.2017 (Az. 266.014451.2) richtet sich gegen den Betr., als Verantwortlicher einem Fahrer keinen Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage ausgestellt zu haben, ohne dass freilich der Name des Fahrers angegeben ist. Dabei handelt es sich im Bereich des Fahrpersonalrechts – Sozialrecht zum Schutz der Fahrer – um eine wesentliche, zu...mehr

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zfs 5/2018, Vollständige Akteneinsicht in alle Messunterlagen

Hinweis In der Bußgeldsache gegen (…) beantragt die Verteidigung die Einsicht in nachfolgende Unterlagen: Diese werden von der V...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / 1. Sanktionen

Der Gesetzgeber der Novelle 1933 hat bewusst davon abgesehen, für die Verletzung der Wahrheitspflicht durch falschen Prozessvortrag Sanktionen anzudrohen.[63] Dass der ertappte Lügner seine Glaubwürdigkeit einbüßt und vom Gericht als unwahr erkanntes Vorbringen bei der Beweiswürdigung außer Betracht bleibt,[64] ist verdiente Konsequenz seines Verhaltens, aber keine echte San...mehr

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zfs 4/2018, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Typische Verletzungen bei Verkehrs- und/oder Privatunfällen Referentin: Dr. med. Christine Rohden, Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie, Institut für Medizinische Begutachtung, Köln Ort: Groß-Gerau/Hotel Adler Datum: Freitag, 4.5.2018, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördli...mehr

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zfs 3/2018, Rettungskosten bei Wildschäden im Rahmen einer Teilkaskoversicherung

Hinweis Meine Mandantin befuhr die X-Straße außerorts. Es herrschte Dämmerung. Plötzlich überquerte eine Gruppe von Rehen die Straße vor dem Fahrzeug meiner Mandantin. Eine Kollision mit den Tieren stand unmittelbar bevor. Um diese zu vermeiden, wich meine Mandantin den Rehen zur Seite hin aus. Dabei kam sie von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Baum. Ihr Fahrzeug wu...mehr

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zerb 3/2018, Das geänderte ... / 1. Neuerungen durch die Reform von 2010

Bis zur Reform von 2010 war der heutige Entziehungsgrund des § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB auf zwei Kataloggründe aufgeteilt gewesen. Seither sind in § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB die bisherigen Nr. 2 u. 3 aF zusammengefasst und zugleich geringfügig modifiziert worden. Damit ihm der Pflichtteil entzogen werden kann, muss sich der Pflichtteilsberechtigte jetzt eines Verbrechens (§ 12 Abs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.1 Allgemeines

Rz. 14 Die Geltendmachung des gesetzlichen Haftungsanspruchs[1] gegen den Haftungsschuldner erfolgt stets durch Haftungsbescheid nach § 191 Abs. 1 S. 1 AO.[2] Aus der Formulierung des § 191 Abs. 1 AO ("kann") ergibt sich hinsichtlich der Art und Weise der Geltendmachung kein Auswahlermessen.[3] Rz. 14a Der Haftungsbescheid ist ein Verwaltungsakt [4], in dem der bestehende mate...mehr

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zfs 2/2018, Kein Vorsatz bei hoher Blutalkoholkonzentration (BAK)

Hinweis Meinem Mandanten kann nicht vorgeworfen werden, er habe vorsätzlich gehandelt. Zwar liegt die bei ihm gemessene BAK bei über 1,1 ‰. Es gibt aber keinen naturwissenschaftlich oder medizinisch gesicherten Erfahrungssatz, dass derjenige, der eine Alkoholmenge trinkt, die zu einer die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit übersteigenden Blutalkoholkonzentration führt, se...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / J. Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Strafrecht

Rz. 340 Das Strafrecht enthält Regelungen, nach denen die Täter nach der Begehung von Straftaten zugunsten von Angehörigen entlastet oder privilegiert werden. Der Angehörigenbegriff ist in § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB definiert. Danach sind Angehörige unter anderem die Ehegatten und Lebenspartner, aber auch die Verlobten. Personen, die mit dem Täter in nichtehelicher Lebensgemeins...mehr

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§ 3 Verlöbnis / IV. Auswirkungen im Strafrecht

Rz. 58 Verlobte sind gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1a StGB "Angehörige". Das hat für einige Straftatbestände rechtliche Folgen. So werden zum Beispiel Diebstahl (§ 242 StGB) und Untreue (§ 266 StGB) in dem Fall, in dem der Verletzte gleichzeitig Verlobter ist, nur auf Antrag verfolgt, § 247 StGB. Der Verlobte muss also, wurde er von seinem Partner bestohlen oder hat dieser ihm gegen...mehr

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AGS 1/2018, Gerold/Schmidt, Kommentar zum RVG

Bearbeitet von Dr. Steffen Müller-Rabe, Dr. Hans-Jochem Mayer und Detlef Burhoff. 23. Aufl., 2017. XXIV, 2392 S., 139,00 EUR Die Autoren und Herausgeber eines "Kommentar-Klassikers" haben es eigentlich mit jeder Neuauflage einfach: Wenn sie in bewährter Weise die seit der Vorauflage ergangene Rspr. und Lit. umfassend verarbeiten, ist der "Abverkauf" vorprogrammiert und das Pu...mehr

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§ 3 Verlöbnis / I. Rücktritt

Rz. 72 Ausdrücklich sieht das Gesetz als Beendigungsgrund den Rücktritt vor (§§ 1298 ff. BGB). Der Rücktritt ist ein Gestaltungsrecht, das den Inhalt eines vertraglichen Verhältnisses in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis wandelt.[81] Er erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung (§ 130 BGB),[82] ist jederzeit und ohne Angabe eines Grundes möglich[83] und ...mehr

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§ 3 Verlöbnis / b) Strafprozessrecht

Rz. 51 Auch im Strafverfahren gibt es für Verlobte Verweigerungsrechte. Ist der Verlobte eines Beschuldigten als Zeuge in einem Strafverfahren gegen den anderen Verlobten geladen, so kann der Verlobte gemäß § 52 Abs. 1 StPO auch hier das Zeugnis verweigern. [64] Dasselbe gilt für die weniger umfassende, sondern auf einzelne Fragen beschränkte Auskunftspflicht des Verlobten im...mehr

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zfs 11/2017, Haus/Krumm/Quarch (Hrsg): Gesamtes Verkehrsrecht, Nomos-Verlag, 2. Aufl. 2017, 3.120 Seiten, 138 EUR, ISBN 978-3-8487-3408-5

35 Spezialisten haben dem Nutzer in den Verkehrsrechtssparten Verkehrszivilrecht, Versicherungsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Strafrecht und Verkehrsverwaltungsrecht einen gebündelt erarbeiteten dicken Einzelband an die Hand gegeben. Die Autoren gehen mit systematischem Elan an die Kommentierung. Als Beispiele von vielen anderen picke ich heraus: §§ 222, 240 StGB (Kastenbauer)...mehr