Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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zfs 7/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: 68. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht Ort: Stuttgart/ Holiday Inn Hotel Datum: 14.9.2017 – 16.12.2017 Gebühr: 1.865 EUR Mitglieder AG Verkehrsrecht/Rechtsanwälte bis 3 Jahre nach Zulassung/Asessoren bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare // 1.985 EUR Mitglieder Anwaltverein // 2.185 EUR Nichtmitglieder // 220 EUR alle Klausuren // keine USt. Thema:...mehr

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zfs 7/2017, Aktuelle Rechts... / F. Beweisverwertungsverbot bei Verstoß gegen § 81a StPO

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer nicht entscheidungserheblichen Passage eines Beschlusses[81] Bedenken dagegen erhoben, dass Erkenntnisse, die unter Verstoß gegen § 81a Abs. 2 StPO (Richtervorbehalt bei Blutentnahmen) gewonnen wurden, im Verwaltungsrecht verwertet werden dürfen. Das ist kritisch zu sehen. Der hierzu vorliegenden neueren Bewertung des OVG Münster [82...mehr

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zfs 7/2017, Das Reha-Management und ein unverzeihlicher Fehler

Rehabilitationsdienste für schwer geschädigte Unfallopfer blicken auf eine rund 20-jährige Geschichte zurück. Bedauerlicherweise sind sie für zu viele mit der Personenschadenregulierung befasste Rechtsanwälte noch unbekannt oder die Möglichkeiten werden nicht vollständig ausgeschöpft. Natürlich ist die vorderste Aufgabe des Rechtsanwalts die Geltendmachung des Schadensersatz...mehr

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zfs 7/2017, Bohnert/Krenberger/Krumm: Ordnungswidrigkeitengesetz, Kommentar, C. H. Beck, 4. Aufl. 2016, 612 Seiten, 49 EUR, ISBN 978-3-406-68947-5

Die 4. Auflage des inzwischen allseits bekannten Kommentares hat die Rechtsprechung und Literatur auf den aktuellen Stand von Anfang 2016 gebracht. Die sechs Novellierungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes sind ebenfalls eingearbeitet. So ist das achte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 20.6.2013 in § 30 OWiG (im Folgenden nicht mehr jeweils...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.1 Grundsätze des Ordnungswidrigkeitenrechts

Rz. 4 Ordnungswidrigkeiten sind die "kleinen Münzen des Strafrechts". Sie sanktionieren Gesetzesverstöße minder schweren Unrechts- und Schuldgehalts verglichen mit den Straftatbeständen. Verstöße gegen Regelungen zur Erleichterung der Verwaltungstätigkeit sind nach der Rechtsprechung des BVerfG dem Ordnungswidrigkeitenrecht zuzuweisen (BVerfG, Beschluss v. 21.6.1977, 2 BvR 7...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.5 Opportunitätsprinzip

Rz. 13a Im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt – im Gegensatz zum Strafrecht (Legalitätsprinzip) – das sog. Opportunitätsprinzip. Die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten steht im pflichtgemäßen Ermessen der jeweils zuständigen Behörde. So kann bei Ersttätern, geringem Schaden und fahrlässiger Begehungsweise auch eine Verwarnung erfolgen (weitergehend Rixen, in: Eicher...mehr

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zfs 6/2017 / Strafrecht

Reform der Vermögensabschöpfung Am 1.7.2017 tritt das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögenabschöpfung v. 13.4.2017 in Kraft (BGBl I. S. 872). Mit dem Gesetz wird das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vollständig neu geordnet. Der Begriff des "Verfalls" wird in Anlehnung an den im EU-Recht üblichen Terminus ("confiscation") durch den Begriff der "Einzi...mehr

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zfs 6/2017 / Reform der Vermögensabschöpfung

Am 1.7.2017 tritt das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögenabschöpfung v. 13.4.2017 in Kraft (BGBl I. S. 872). Mit dem Gesetz wird das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vollständig neu geordnet. Der Begriff des "Verfalls" wird in Anlehnung an den im EU-Recht üblichen Terminus ("confiscation") durch den Begriff der "Einziehung" (von Taterträgen) ersetz...mehr

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zfs 6/2017 / Sportwettbetrug

Am 12.4.2017 ist das 51. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben v. 11.4.2017 in Kraft getreten (BGBl I S. 815). Die neuen Straftatbestände erfassen korruptive Manipulationsabsprachen bei Sportwettbewerben. Während der Tatbestand des Sportwettbetrugs (§ 265c StGB) Manipulationsabspra...mehr

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zfs 6/2017, Gewinnabschöpfu... / XII. Fazit

1. Kommt es in einem Betrieb zu Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz, so muss er, vor allem bei massenhaft vorkommenden Lenk- und Ruhezeitverstößen, auf den Erlass von selbstständigen Verfallsbescheiden gem. § 29a Abs. 4 OWiG eingerichtet sein. 2. Derartige Verfallsanordnungen können auf Einspruchseinlegung vom Bußgeldrichter des örtlich zuständigen Amtsgerichts überprüft w...mehr

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zfs 6/2017, Schuldfähigkeit... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Klage ist auch begründet." Dem Kl. als Bezugsberechtigtem stehen nach Eintritt des Versicherungsfalls – dem Tod der Ehefrau des Kl. als versicherter Person – die Versicherungsleistungen aus beiden Versicherungsverträgen zu. Entgegen der Ansicht der Bekl. ist weder Leistungsfreiheit gem. § 162 Abs. 1 VVG eingetreten, noch gilt der Kl. gem. § 162 Abs. 2 VVG nicht als Bez...mehr

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zfs 5/2017, zfs 5/2017 / Strafrecht

Sportwettbetrug Am 12.4.2017 ist das Einundfünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben v. 11.4.2017 in Kraft getreten (BGBl I S. 815). Durch den Tatbestand des Sportwettbetruges (§ 265c StGB) sollen Manipulationsabsprachen bei Wettbewerbern erfasst werden, auf die eine Sportwet...mehr

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zfs 5/2017, zfs 5/2017 / Sportwettbetrug

Am 12.4.2017 ist das Einundfünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben v. 11.4.2017 in Kraft getreten (BGBl I S. 815). Durch den Tatbestand des Sportwettbetruges (§ 265c StGB) sollen Manipulationsabsprachen bei Wettbewerbern erfasst werden, auf die eine Sportwette gesetzt werd...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienre... / b) FPR

Die Zeitschrift "Familie – Partnerschaft – Recht" ist zunächst im Haufe Verlag und später im Beck Verlag erschienen. Sie bezeichnete sich als ein interdisziplinäres Fachjournal für die Praxis. Die FPR war mit den regelmäßigen Schwerpunktheften außerordentlich interessant. Themen waren z.B.: Folgen der Trennung, Verfahren und Rechtsmittel in Familiensachen oder Familien- und S...mehr

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zfs 5/2017, Die Rolle der P... / E. Thesen

Es werden auf den Punkt gebracht daher folgende Thesen vertreten:[34]mehr

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zfs 5/2017, Kreuzungskollision zwischen Pkw mit Grünlicht und Einsatzfahrzeug

Hinweis Zwar kann auch für das Überqueren einer durch Rotlicht gesperrten Kreuzung ein Vorrang eines Dienstfahrzeugs durch rechtzeitiges Einschalten von Blaulicht und Martinshorn geschaffen werden (st. Rspr., BGHZ 63, 327; BGH VerkMitt. 1998, 90). Dieses Wegerecht wird aber erst durch die Signale "Martinshorn und Blaulicht" eines Einsatzfahrzeugs ausgelöst und das Gebot nach...mehr

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AGS 5/2017, Kein Deckungssc... / 2 Aus den Gründen

Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision i.S.v. § 543 Abs. 2 ZPO liegen nicht vor, und das Rechtsmittel hat auch keine Aussicht auf Erfolg (§ 552a S. 1 ZPO). 1. Das Berufungsgericht hat die Revision zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. zugelassen, da die Frage, ob die gefährliche Körperverletzung i.S.d. ARB ein Vergehen sei, das nur...mehr

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zfs 4/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Nürnberg/Mercure Congress Hotel Nürnberg an der Messe Datum: Samstag, 13.5.2017, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Ausgewählte Normen der StVO im Zivilrecht, Versicherungsrecht und Bußgeldrecht...mehr

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FF 4/2017, Familiensenate beim Oberlandesgericht

Klaus Schnitzler Mit der Eherechtsreform wurden 1977, also vor fast 40 Jahren, nicht nur die Familiengerichte beim Amtsgericht eingerichtet, sondern auch Familiensenate bei den Oberlandesgerichten gebildet. Die Landgerichte waren aus der Familiengerichtsbarkeit sowohl in erster als auch in zweiter Instanz ausgeschlossen. In der Rückbetrachtung war diese Entscheidung des Gesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Ursächlichkeit zwischen tatsächlicher wirtschaftlicher Tätigkeit und Einkünften

... Der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit der Gesellschaft sind nur Einkünfte der Gesellschaft zuzuordnen, die durch diese Tätigkeit erzielt werden ... Rz. 561 [Autor/Stand] Regelungszweck. Nach § 8 Abs. 2 Satz 5 Halbs. 1 sollen der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit der ausländischen Gesellschaft nur diejenigen Einkünfte zugeordnet werden können, die durch diese...mehr

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zfs 4/2017, Identifizierung anhand eines Lichtbildes

Hinweis In der Bußgeldsache gegen … begründe ich die Rechtsbeschwerde wie folgt: Gerügt wird die Verletzung materiellen Rechts. Neben der allgemein erhobenen Sachrüge werden folgende Einzelbeanstandungen geltend gemacht: Das angefochtene Urteil unterliegt der Aufhebung, da eine Identifizierung des Betroffenen als Fahrperson zum Tatzeitpunkt nicht möglich ist. Es fehlt bereits e...mehr

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AGS 4/2017, Mitwirkung bei ... / 1 Sachverhalt

Die Zentrale Bußgeldstelle hatte gegen die in Rangsdorf wohnende Beschwerdeführerin einen Bußgeldbescheid wegen einer Trunkenheitsfahrt über eine Geldbuße i.H.v. 500,00 EUR nebst Fahrverbot verhängt. Daraufhin hatte die Betroffene einen Verteidiger aus Berlin bestellt, der gegen den Bußgeldbescheid, Einspruch eingelegt hat. Nach Übergang in das gerichtliche Verfahren ließ sic...mehr

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zfs 3/2017, Unfallflucht – ... / A. Vorbemerkung

Der Tatbestand des Unerlaubten (Sich-)Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) ist seit seiner Neufassung im Jahr 1975 – sieht man von der Einführung der tätigen Reue in Abs. 4 ab[2] – nicht geändert worden. Dennoch bereitet die Vorschrift in der Praxis immer noch beachtliche Anwendungsschwierigkeiten. Dies zeigt bereits die Statistik. Im Jahr 2014 sind zu § 142 StGB fast 38.000...mehr

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zfs 3/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Andy Ziegenhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Erfurt Ort: Kaiserslautern/SAKS Urban Design Hotel Datum: Samstag, 29.4.2017, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Ausgew...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / bb) Ausländische Kapitalgesellschaften

Tz. 23 Umstritten ist (abgesehen vom Fall des § 331 Nr. 3 HGB), ob der Schutzbereich von § 331 HGB auch KapGes ausländischer Rechtsform erfasst. Entsprechende Fragestellungen treten nach zwei Entscheidungen des EuGH[44] auch bei ausschließlicher Geschäftstätigkeit im Inland auf. Praktisch wichtigster Anwendungsfall ist bisher die englische Private Company Limited by Shares (...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / cc) Bestimmtheitsgrundsatz und Blankettcharakter

Tz. 163 Das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG gilt auch für Bußgeldtatbestände, da diese erst nach Inkrafttreten des Grundgesetzes formal aus dem Strafrecht ausgegliedert wurden. Allerdings stellt die verfassungsrechtliche Rechtsprechung hier keine allzu hohen Anforderungen.[218] § 334 HGB ist weitestgehend als Blankettnorm ausgestaltet (insoweit abwe...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / bb) Konkurrenzen

Tz. 198 Tateinheit zwischen einzelnen Ordnungswidrigkeiten (§ 19 Abs. 1 OWiG) liegt vor, wenn eine Handlung gegen mehrere Tatbestände, z. B. mehrere Varianten des § 334 Abs. 1 HGB, verstößt. In diesem Fall wird nur eine Geldbuße festgesetzt. Tatmehrheit (§ 20 OWiG) liegt dann vor, wenn mehrere Handlungen gegen einen Tatbestand oder gegen mehrere Tatbestände verstoßen. In die...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / bb) Sonderdelikt

Tz. 161 Die Vorschrift ist ein Sonderdelikt (vgl. Tz. 12 ff.). Als tauglicher Täter von § 334 Abs. 1 Nr. 1–6 HGB kommt grundsätzlich nur ein Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer KapGes und der sonst erfassten Unternehmen in Betracht (vgl. Tz. 165 ff.). Insoweit gelten die Ausführungen zu § 331 HGB (vgl. Tz. 30) entsprechend. Zur KapCo-Gese...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / aa) Regelungsgehalt

Tz. 48 Nach § 331 Nr. 2 HGB wird bestraft, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer KapGes die Verhältnisse des Konzerns im Konzernabschluss, im Konzernlagebericht oder im Konzernzwischenabschluss für Kreditinstitute (§ 340i Abs. 4 HGB) unrichtig wiedergibt oder verschleiert. Die Unterscheidung zwischen einem Unterordnungskonzern (§ 18...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / bb) § 335 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB

Tz. 214 Ordnungsbewehrt sind demnach die Offenlegungspflichten gem. § 325 HGB: Bei KapGes davon erfasst sind der Jahresabschluss, der Lagebericht und andere Unterlagen der Rechnungslegung, namentlich der Bestätigungsvermerk, der Bericht des Aufsichtsrats, der Vorschlag und der Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses sowie Änderungen des Jahresabschlusses oder Bestätigu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Autorenverzeichnis

Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos, Professorin für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere externes Rechnungswesen und Finanzierung, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Hochschule Worms Prof. Dr. Heribert M. Anzinger, Professor für Wirtschafts- und Steuerrecht im Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung der Universität Ulm MMag. Marcus Bartl, Certified Valuation Anal...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / aa) Geheimnis der Kapitalgesellschaft

Tz. 125 Als Gesellschaftsgeheimnis geschützt sind Informationen über äußere und innere Tatsachen, die einen wirtschaftlichen Bezug zur Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen haben. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind die praktisch wichtigsten Anwendungsfälle, wobei Betriebsgeheimnisse (Herstellungs- und Fertigungsverfahren, Erfindungen, Rezepte, Konstruktionspl...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / cc2) Schriftliche Versicherung

Tz. 53 Es muss eine "Versicherung" abgegeben werden. Eine "Versicherung" geht bereits dem Sprachgebrauch nach weit über eine "Unterschrift" hinaus. Im Strafrecht wird neben dem Lügen vor Gericht (uneidlich und eidlich §§ 153, 154 StGB) in Ausnahmefällen die inhaltlich falsche Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB) vor einer dazu zuständigen Stelle unter Strafe gestellt. Um...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / bb1) Gegenstände der Redepflicht

Tz. 191 Abs. 1 Satz 3 enthält zudem eine Berichtspflicht über Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, Tatsachen, die den Bestand des geprüften Unternehmens oder des Konzerns gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, und Tatsachen, die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz, Gesellsch...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / cc) Sonderdelikt/Probleme bei Arbeitsteilung

Tz. 12 § 331 HGB ist ein Sonderdelikt, d. h. als Täter kommt von vornherein (unabhängig von einer etwaigen Tat­herrschaft) nur ein beschränkter Adressatenkreis in Betracht, in erster Linie die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer KapGes. Im Einzelnen vgl. Tz. 30, 46, 49, 53, 58, 64. Tz. 13 Sofern das bestellte Organ oder das Aufsichtsrats...mehr

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Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / c) Bußgeldtatbestände in Abs. 2a

Tz. 187 Die am 10.05.2016 eingefügten Bußgeldtatbestände in § 334 Abs. 2a HGB dienen der Umsetzung von Art. 30, 30a der Abschlussprüfungs-RL 2006/43/EG, zuletzt geändert durch RL 2014/56/EU. Die prüfungsbezogenen Pflichten der Mitglieder eines Prüfungsausschusses nach der Abschlussprüfungs-VO 537/2014/EU, die ab dem 17.06.2016 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendba...mehr

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AGS 2/2017, Aufrechnung mit... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten in der Hauptsache darüber, ob die Klägerin mit Rechtsanwaltsvergütungsforderungen gem. § 55 RVG, für deren Festsetzung der Beklagte nicht zuständig ist, gegen Umsatzsteuerforderungen des Beklagten aufrechnen durfte und ob in diesem Zusammenhang Säumniszuschläge entstanden sind. Die Klägerin hat gegen zahlreiche Forderungen wegen Umsatzsteuervorauszahl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 10 Konkurrenzen

Rz. 50 Nach allgemeinen Grundsätzen der Konkurrenzlehre verdrängt der Erfolgstatbestand des § 378 AO die Gefährdungstatbestände der §§ 379–382 AO, was den (überflüssigen) Regelungen in § 379 Abs. 4, § 380 Abs. 2, § 381 Abs. 2 und § 382 Abs. 3 AO entspricht. Gegenüber tateinheitlich begangenen Straftaten [1] ist die Ordnungswidrigkeit des § 378 AO jedoch gem. § 377 Abs. 2 AO i....mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / III. Strafrechtliche Folgen

Rz. 15 Letztlich kann ein den fachlichen Standards nicht entsprechendes Handeln im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe auch strafrechtliche Konsequenzen zu Lasten des jeweiligen Mitarbeiters des Jugendamtes nach sich ziehen.[74] Dies gilt, wenn in einer konkreten Situation aufgrund einer Garantenstellung – etwa aus § 8a Abs. 1 SGB VIII folgend – eine Handlungspflicht bestand,...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / f) Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

Rz. 108 Dieses Thema ist immer noch weitgehend tabuisiert; Gerichtsentscheidungen finden sich hierzu selten. Allerdings hat sich das BVerfG im Jahr 2007 mit einem Fall befasst, in dem sich ein vierjähriges Kind in einem Wachkoma – einem apallischen Zustand – befand. Die Eltern wollten ihr Kind nach fünfmonatiger Behandlung nach Hause holen, wo es unter ärztlicher Aufsicht du...mehr

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§ 46 Allgemeine Rechtmäßigk... / 1. Verhaltensstörer

Rz. 8 Das verbotswidrige Abstellen eines Fahrzeugs ist dem Fahrer als Verhaltensstörer zuzurechnen, da er die Gefahr auch verursacht hat. Da Verschuldensfragen und Fragen des übergesetzlichen und rechtfertigenden Notstandes im Polizei- und Ordnungsrecht – anders als im Ordnungswidrigkeiten- oder im Strafrecht – grundsätzlich keine Rolle spielen, ist der Fahrer z.B. auch dann...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / e) Schwangerschaftsabbruch durch das Kind; Sterilisation; Kastration; Lebendorganspende; Beschneidung

Rz. 96 Die sorgerechtliche Beurteilung des Problems des Schwangerschaftsabbruchs [351] durch das minderjährige Kind ist diffizil.[352] Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass sich auch die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch zunächst als Ausübung elterlicher Sorge darstellt, so dass die Entscheidungsmacht – nur durch § 1666 BGB begrenzt – den Eltern zuf...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / II. Die Rechtsnatur der elterlichen Sorge

Rz. 9 Die elterliche Sorge ist ein dem Interesse des Kindes dienendes gesetzliches Schutzverhältnis, das als pflichtgebundenes, absolutes Recht im Sinn des § 823 Abs. 1 BGB,[28] ausgestaltet ist. Sie ist kein Machtanspruch der Eltern gegenüber ihren Kindern,[29] sondern den Eltern um des Kindes willen verbürgt.[30] Das Sorgerecht verpflichtet die Eltern – in Ausgestaltung de...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / a) Unzulässigkeit entwürdigender Erziehungsmaßnahmen (§ 1631 Abs. 2 BGB)

Rz. 85 Das Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung ist durch das zum 1.1.2001 in Kraft getretene Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung [285] gesetzlich verankert worden.[286] Ein gegenteiliges elterliches Verhalten kann Schadensersatzansprüche des Kindes auslösen,[287] strafrechtliche Verfolgung[288] und/oder Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB [289] nach sich z...mehr

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§ 27 Im Ausland begangene V... / D. Einzelne Fragen

Rz. 18 Für Vollstreckungshilfeersuchen ausländischer Behörden sind zunächst die jeweiligen Amts- und Rechtshilfe-Vereinbarungen maßgebend.[29] Rz. 19 Unter Umständen ist eine solche Vereinbarung aber nicht mehr auszuführen, z.B. wenn ausländische Regelungen mit den nach unserer Rechtsordnung verfassungsrechtlich verbrieften Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrechten nicht in ...mehr

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§ 52 Straßenverkehrsrecht u... / Literaturtipps

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§ 28 Reaktion im Besonderen... / A. Disziplinarmaßnahmen im Beamtenrecht

Rz. 1 Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen (§ 47 Abs. 1 S. 1 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern – Beamtenstatusgesetz /BeamtStG). Auch verkehrsrechtliche Verstöße können insofern beamtenrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. So kann der Beamte z.B. durch eine strafrechtlic...mehr

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§ 50 Verkehrsüberwachung un... / b) § 6b Abs. 3 S. 2 BDSG kein Beweisverwertungsverbot für das Straf- und Bußgeldverfahren

Rz. 136 Die Dashcam stellt eine optisch-elektronische Einrichtung dar. Zwar wird teilweise vertreten, dass als optisch-elektronische Einrichtungen in § 6b BDSG nur Einrichtungen zu verstehen seien, die fest angebracht sind. Mobile Kameras habe der Gesetzgeber nicht regeln wollen.[282] Ein solches Verständnis der Regelung findet im Wortlaut aber keine Stütze. Rz. 137 Aus einem...mehr

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zfs 12/2016, Verlust des Ve... / M. Fazit

1. Regressansprüche werden seitens des VR nicht nur bei Verurteilungen, sondern auch konsequent bei Einstellungen des Strafverfahrens gem. § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage angemeldet. 2. Der VN kann unproblematisch im Regressprozess noch vortragen, den Verkehrsunfall nicht wahrgenommen zu haben und daher keine Aufklärungsobliegenheitsverletzung begangen zu haben. O...mehr

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zfs 12/2016, Abschied vom Verkehrsrecht – zufrieden im Privatleben!

Prof. Dr. Friedrich Dencker ist zum Jahresende aus dem Beirat der Zeitschrift für Schadensrecht ausgeschieden. Dies geschah auf seinen – lange angekündigten – eigenen Wunsch. Bei aller Liebe zum Straf- und Verkehrsrecht erfreut er sich nun des Privatlebens mit seiner Frau und kann auch für seine Kinder und Enkel da sein. Im Namen der Herausgeber und des Anwaltverlags danke ic...mehr