Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverfahren

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten und Straftaten

1. Anwendung der Verfahrensvereinfachungen des OWiG Rz. 131 [Autor/Stand] Werden in einem gerichtlichen Verfahren gleichzeitig Steuerordnungswidrigkeiten und Steuervergehen oder andere Straftaten verfolgt (vgl. § 42 OWiG), gelten für das Verfahren wegen der Ordnungswidrigkeiten grds. auch die Vorschriften der StPO. Für die Taten, die als reine Ordnungswidrigkeiten verfolgt we...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Eingriffsrechte

Rz. 37 [Autor/Stand] Als Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (ausführlich s. § 385 Rz. 29, Nr. 3 AStBV (St) 2020, s. AStBV Rz. 3) schließt § 46 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 410 Abs. 1 AO einige gravierende Zwangsmaßnahmen im Bußgeldverfahren aus. Das erklärt sich aus dem geringeren Unrechtsgehalt der Ordnungswidrigkeiten. Unzulässig sind danach Anstaltsunterbr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Opportunitätsprinzip

Ergänzender Hinweis: Nr. 104 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 104) Rz. 29 [Autor/Stand] Einer der besonders charakteristischen Unterschiede zum Strafverfahren besteht darin, dass die Verfolgungsbehörden im Bußgeldverfahren nicht dem Legalitätsprinzip (s. § 385 Rz. 62, 123), sondern dem Opportunitätsprinzip unterworfen sind ( § 47 OWiG ). Diese wichtige Prozessmaxime bedeutet zunä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zusammentreffen von Steuerstraftat und Allgemeindelikt

a) Allgemeines Ergänzender Hinweis: Nr. 17, 21 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 17, 21) Rz. 89 [Autor/Stand] Oft ergibt sich erst im Verlauf der finanzbehördlichen Ermittlungen, dass die Steuerstraftat mit einer oder mehreren allgemeinen Straftaten materiell oder prozessual tateinheitlich zusammentrifft, die nicht zu den in § 386 Abs. 2 Nr. 2 AO aufgezählten gehören (z.B. Steuerh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Vorrangige Zuständigkeit

a) Funktionelle Zuständigkeit Rz. 4 [Autor/Stand] Im Bußgeldverfahren ist funktionell die Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten primär zuständig (§ 35 OWiG). Das ist im Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten grds. die zuständige FinB (§ 409 AO i.V.m. §§ 35, 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG). Unter Verfolgung in diesem Sinne ist die selbständige un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zuständigkeit für die Ahndung

Rz. 23 [Autor/Stand] Während die FinB für die Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten nur in einem Vorschaltverfahren zuständig ist (s. Rz. 72 f.), steht diese Kompetenz in allen anderen Fällen den Gerichten zu, und zwar wenn der Betroffene Einspruch gegen den Bußgeldbescheid der FinB eingelegt hat (§§ 67 ff. OWiG), wenn die StA die Verfolgung einer Steuerordnungswidrigkeit weg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsmittel

Rz. 132 [Autor/Stand] Will der Angeklagte die im "gemischten" Verfahren des § 83 Abs. 1 OWiG ergangene gerichtliche Entscheidung anfechten, ist Folgendes zu beachten: Soweit das Urteil Straftaten betrifft, gelten die Rechtsmittelvorschriften der StPO. Werden mit dem Urteil gleichzeitig Steuerordnungswidrigkeiten geahndet und greift es der Verurteilte neben der Berufung mit de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtsstellung im selbständigen Ermittlungsverfahren (§ 401 Abs. 1 Nr. 7 AO)

Rz. 27 [Autor/Stand] Die zuständigen FinB haben, soweit sich aus der AO und dem OWiG nichts anderes ergibt, im Bußgeldverfahren dieselben Rechte und Pflichten wie die StA bei der Verfolgung von Straftaten (vgl. § 410 Abs. 1 AO i.V.m. § 46 Abs. 2 OWiG; zur Stellung der StA allgemein s. § 385 Rz. 61 ff.). Damit ist klargestellt, dass die FinB bei der Ahndung von Steuerordnungs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Abschlussverfügung und Bußgeldbescheid

Rz. 69 [Autor/Stand] Ergeben die Ermittlungen genügend Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit und beabsichtigt die FinB, die Tat mit einem Bußgeldbescheid zu ahnden (s. Rz. 72 ff.), so muss sie den Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerken (Abschlussverfügung; § 61 OWiG; Nr. 113 Abs. 2 AStBV (St) 2020, s. AStBV Rz. 113). Verfolgt die StA die Ordnung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Begriff und Zweck

Rz. 52 [Autor/Stand] Als Ermittlungs- oder Vorverfahren bezeichnet man bei der Verfolgung von Bußgeldsachen den Verfahrensabschnitt zwischen der Einleitung von Verfolgungsmaßnahmen bis zum Erlass des Bußgeldbescheids durch die Verwaltungs-/FinB bzw. bis zur Erhebung der Anklage durch die StA bei Zusammenhangstaten oder bis zur Einstellungsverfügung durch die Verfolgungsbehör...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Formelle Rechtskraft

Rz. 133 [Autor/Stand] Unterlässt es der Betroffene (Verurteilte), innerhalb der gesetzlichen Fristen gegen den Bußgeldbescheid der FinB bzw. den Strafbefehl des AG Einspruch einzulegen oder die gerichtliche Entscheidung mit dem jeweils zulässigen Rechtsmittel (Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren, Berufung, Revision im Strafverfahren, s. Rz. 116 ff., 132) anzufechten oder ni...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einschränkung der Zuständigkeit

Rz. 7 [Autor/Stand] Gemäß § 35 OWiG steht die primäre Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden (FinB) im Bußgeldverfahren unter dem Vorbehalt einer abweichenden gesetzlichen Zuständigkeitsregelung. Die FinB sind zur Verfolgung von Steuerordnungswidrigkeiten nur zuständig, "soweit nicht nach diesem Gesetz die StA oder an ihrer Stelle für einzelne Verfolgungshandlungen der Richte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verständigung

Rz. 68 [Autor/Stand] Sehr häufig wird das bußgeldrechtliche Ermittlungsverfahren auch einvernehmlich abgeschlossen. Der Bußgeldbescheid und insb. die Höhe der Geldbuße wird dabei zwischen der FinB und dem Betroffenen und dessen Verteidiger im Wege einer Verständigung/Absprache abgestimmt (entsprechend für das Strafverfahren s. § 385 Rz. 1233 ff.). Dies ist auch einer der Hau...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Untersuchungsgrundsatz

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Gleichstellung mit der StA bedeutet u.a., dass die FinB im Bußgeldverfahren nach dem Ermittlungsgrundsatz zu verfahren hat (s. § 385 Rz. 30, 674)[2]. Die FinB muss von Amts wegen die Wahrheit erforschen und dabei ihre Ermittlungen auf alle bedeutsamen Tatsachen und Beweismittel erstrecken. Auch die den Betroffenen entlastenden Umstände sind zu ermitt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ahndung

Rz. 72 [Autor/Stand] Liegen keine Verfahrenshindernisse vor und hält die BuStra (HZA) nach Aufklärung des Sachverhalts eine Steuerordnungswidrigkeit für erwiesen und deren Ahndung mit einer Geldbuße nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 47 Abs. 1 OWiG) für geboten, so erlässt sie gegen den Betroffenen einen Bußgeldbescheid (vgl. § 65 OWiG). Als zulässige Sanktion kann im Bußgeldbe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einlegung und Zurücknahme

Rz. 85 [Autor/Stand] Der Einspruch ist vom Betroffenen oder vom Nebenbeteiligten bei der FinB (BuStra/HZA), die den Bußgeldbescheid erlassen hat, einzulegen. Daneben sind Verteidiger aufgrund ihrer Vollmacht und gesetzliche Vertreter des Betroffenen berechtigt, selbständig zu dessen Gunsten vom Einspruchsrecht Gebrauch zu machen (§§ 297, 298 StPO i.V.m. § 67 Satz 2 OWiG). Rz...mehr

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AGS 02/2022, Streitwert für... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Abwägung bzw. das Abstellen auf die Umstände des Einzelfalls ist m.E. zutreffend und führt zu sachgerechten Ergebnissen. Schön wäre es gewesen, wenn das OLG den Wert des Streitgegenstandes konkret beziffert hätte. So hat es nur einen Rahmen angegeben, und zwar deutlich unter 5.000,00 EUR, aber mehr als die vom LG angenommen 500,00 EUR. Zieht man die Rspr. des BVerfG zum ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Offenbarungsbefugnis bei Zusammenhangstaten

Rz. 163 [Autor/Stand] Das Zusammentreffen der Steuerstraftat mit einem Nichtsteuerdelikt wird sich zumeist erst im Laufe der Ermittlungen herausstellen. Fraglich ist, ob die FinB die Akten der StA vorlegen muss, wenn sie festgestellt hat, dass ihr die Ermittlungsbefugnis nach § 386 Abs. 2 AO fehlt. Dem könnte das durch § 355 StGB strafbewehrte Steuergeheimnis (§ 30 AO) entge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Androhung von Strafe

Rz. 17 [Autor/Stand] Zu unterscheiden sind die Steuerstraftaten insb. von den Steuerordnungswidrigkeiten und Normen mit besonderen steuerrechtlichen oder sonstigen Sanktionen wie dem Verspätungs- (§ 152 AO) oder Säumniszuschlag (§ 240 AO) bzw. dem nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO zu zahlenden Geldbetrag (s. § 398a Rz. 4 m.w.N.). Entscheidend für die Einordnung als Strafnorm ist d...mehr

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AGS 02/2022, Verfahrensbete... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Rechtsanwalt im Kostenfestsetzungsverfahren kein Beteiligter Die Entscheidung ist zutreffend. Der Umstand, dass es in dem als überlang gerügten Kostenfestsetzungsverfahren der Sache nach um die Erstattungsfähigkeit von anwaltlichen Gebühren und Auslagen ging, macht den Rechtsanwalt/Vertreter des Klägers aus dem Ausgangsverfahren nicht zum Verfahrensbeteiligten der Kostenfe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Bindung der Finanzbehörde an Entscheidungen der Staatsanwaltschaft

Rz. 17 [Autor/Stand] Die durch das OWiG (§§ 40 ff. OWiG) in den Grenzen des § 386 Abs. 2 AO ermöglichte Zuständigkeit von FinB und StA beim Zusammentreffen von Steuerstraftat und Steuerordnungswidrigkeit birgt die Gefahr in sich, dass die beiden Verfolgungsbehörden nicht zu einer übereinstimmenden Einschätzung der verfolgten Tat als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gelangen....mehr

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zfs 02/2022, Fehlende Speic... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde rügt die Verletzung formellen und materiellen Rechts. 1. Die – nicht näher ausgeführte – Sachrüge ist unbegründet. Das Amtsgericht hat lediglich versehentlich in der Entscheidungsformel eine Übertretung innerhalb geschlossener Ortschaften tenoriert. Ausweislich der im schriftlichen Urteil enthaltenen Angaben zum Ort der Geschwindigkeitsmessung (de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Ermittlungsorgane

Rz. 38 [Autor/Stand] Zur Durchführung der Ermittlungstätigkeit sind bei den FÄ bzw. HZÄ sog. Straf- und Bußgeldsachenstellen (StraBu) eingerichtet. Infolge der Zuständigkeitskonzentration gem. § 387 Abs. 2 AO sind durch Rechtsverordnung durchweg "Gemeinsame Straf- und Bußgeldsachenstellen" bei einer FinB eingerichtet worden, die die straf- und bußgeldrechtliche Ermittlungstä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Sperrwirkung des Bußgeldbescheids

Rz. 134 [Autor/Stand] Die materielle Rechtskraft einer unanfechtbaren Entscheidung besteht darin, dass über den gleichen Verfahrensgegenstand nicht noch einmal entschieden werden darf. Dieser für den allgemeinen Strafprozess verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz ne bis in idem (vgl. Art. 103 Abs. 3 GG, s. § 385 Rz. 46 f., 1315 ff.) wird in § 84 OWiG entsprechend den Beso...mehr

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AGS 02/2022, Anspruch des P... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt ist dem Angeklagten noch vor dessen Festnahme am 22.2.2019 als Pflichtverteidiger bestellt worden. Der Angeklagte ist vom LG Neuruppin u.a. wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes verurteilt worden. Das Urteil ist seit dem 26.8.2020 rechtskräftig. Darüber hinaus war der Rechtsanwalt dem Angeklagten in einem Strafverfahren vor dem LG Berlin, in dem der Angek...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 410 Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren

Schrifttum 1. Kommentare: Göhler, Kommentar, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 18. Aufl. 2021; Gassner/Seith, HK-OWiG, 2. Aufl. 2020; Krenberger/Krumm, Ordnungswidrigkeitengesetz, 6. Aufl. 2020; Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 5. Aufl. 2018 (zit.: Bearbeiter in KK); Rebmann/Roth/Herrmann, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Loseblatt. 2. Zum Bußgeldver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Rechtsnatur, Form und Frist

Rz. 81 [Autor/Stand] Rechtsschutz gegen den Bußgeldbescheid gewährt der Einspruch[2]. Der Bußgeldbescheid wird durch den Einspruch hinfällig (s. Rz. 74); er hat nur noch die Bedeutung einer Beschuldigung. Der Einspruch hindert die Vollziehung und Vollstreckung des Bußgeldbescheids. Rz. 82 [Autor/Stand] Einen Rechtsbehelf eigener Art gegen den Bußgeldbescheid stellt das OWiG z...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorläuferbestimmung des § 410 AO war § 447 RAO i.d.F. des 2. AO-StrafÄndG vom 12.8.1968[2]. In den EAO 1974 wurde § 447 RAO als § 394 übernommen. Sachlich stimmten beide Vorschriften überein. Der Katalog der entsprechend anwendbaren Vorschriften des Steuerstrafverfahrensrechts wurde nur dahin ergänzt, dass auch § 383 Abs. 2 EAO 1974 (jetzt § 399 Abs. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Recht auf Verteidigung (§ 410 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 45 [Autor/Stand] Auch im Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten gehört es zu den praktisch wichtigsten Rechten des Betroffenen, sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers bedienen zu dürfen (§ 137 Abs. 1 StPO, § 46 Abs. 1 OWiG). Zu dessen Rechten s. im Einzelnen Rz. 61.1. Eine Hinweispflicht auf dieses Recht besteht allerdings im Gegensatz zum Strafverfahre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Abgabe der Strafsache an die Staatsanwaltschaft (§ 386 Abs. 4 Satz 1 AO)

a) Jederzeitige Abgabe Ergänzender Hinweis: Nr. 22 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 22) Rz. 117 [Autor/Stand] Nach § 386 Abs. 4 Satz 1 AO kann die FinB die Strafsache jederzeit an die StA abgeben (vgl. die Übersicht Rz. 51 unter II.B.1.). b) Ermessen Rz. 118 [Autor/Stand] Die Entscheidung über die Abgabe und deren Zeitpunkt steht – wie aus der Formulierung "kann" hervorgeht – im pf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Rechtsschutz

Rz. 70 [Autor/Stand] Schon während des Ermittlungsverfahrens genießen der Betroffene und die anderen Verfahrensbeteiligten entsprechend dem Verfassungsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG einen umfassenden Rechtsschutz. § 62 OWiG eröffnet (entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2, §§ 304 ff. StPO) die Möglichkeit, gegen Anordnungen, Verfügungen und andere Maßnahmen, die von der FinB im Ermitt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verdacht einer Steuerstraftat

Ergänzender Hinweis: Nr. 26 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 26) Rz. 52 [Autor/Stand] Gemäß § 386 Abs. 1 Satz 1 AO ermittelt "bei dem Verdacht einer Steuerstraftat ... die Finanzbehörde den Sachverhalt". Die Vorschrift verleiht der FinB eine unselbständige Ermittlungskompetenz [2], d.h. sie wird als Hilfsorgan der StA tätig und hat insoweit die Rechte und Pflichten entsprechend e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Äußerer Gang

Rz. 103 [Autor/Stand] Der äußere Gang der Hauptverhandlung in Bußgeldsachen entspricht weitgehend dem des Strafverfahrens (§ 243 StPO), doch sind die Besonderheiten des Ordnungswidrigkeitenrechts zu berücksichtigen. So wird in der Hauptverhandlung nicht der Anklagesatz, sondern die in dem Bußgeldbescheid enthaltene Beschuldigung vom Staatsanwalt oder – bei dessen Abwesenheit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Evokationsrecht der Staatsanwaltschaft (§ 386 Abs. 4 Satz 2 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 22 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 22) sowie Nr. 267 Abs. 1 RiStBV Schrifttum: Bach, Die LGT-Falle: Sitzt der gesetzliche Richter wirklich in Bochum?, PStR 2009, 70; Heerspink, Die Ermittlungen zur Liechtenstein-Affäre – Fehlende Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, Beweisverwertungsverbote und Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige?, AO-StB 200...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdachtskündigung: Vorauss... / 1.5 Außerordentliche Verdachtskündigung

Die Verdachtskündigung ist je nach Schwere der Verdachtstat als ordentliche und als außerordentliche Kündigung denkbar. Bei der außerordentlichen Kündigung hat der Arbeitgeber die Einhaltung der 2-Wochen-Frist gemäß § 626 Abs. 2 BGB zu beachten. Diese Ausschlussfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Ke...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdachtskündigung: Vorauss... / 4 Tatkündigung oder Verdachtskündigung?

Auch wenn der Arbeitgeber der Ansicht ist, die Verdachtsmomente gegen den Arbeitnehmer seien erdrückend, kann er sich dennoch auf den Ausspruch einer Verdachtskündigung beschränken, z. B., wenn er den Arbeitnehmer schonen oder vor Abschluss eines Strafverfahrens nicht einer Straftat bezichtigen möchte.[1] Der Arbeitgeber kann aber auch, wenn er objektiv nur einen Verdacht ha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdachtskündigung: Vorauss... / 1.4 Ausschöpfung aller zumutbaren Aufklärungsmaßnahmen und Anhörung des Arbeitnehmers

Da bei einer Verdachtskündigung niemals die Gefahr zu vermeiden ist, dass sie einen Unschuldigen trifft, muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung besonders sorgfältig alles ihm Zumutbare zur Aufklärung des Sachverhalts tun. So muss er auch Entlastungstatsachen prüfen, z. B. auch, ob nicht andere Täter in Betracht kommen. Dabei wird bei der Verdachtskündigung im Gegen...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. Frist zur Stellung von Beweisanträgen

Nach § 244 Abs. 6 S. 3 StPO i.d.F. des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.8.2017 (BGBl. I 2017,. 3202, 3209) kann der Vorsitzende nach Abschluss der von Amts wegen vorgesehenen Beweisaufnahme eine angemessene Frist zur Stellung von Beweisanträgen bestimmen. Nach Fristablauf gestellte Beweisanträge können grds. im Urteil ...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Vermögensrechtliche Ansprüche im Strafverfahren

Rz. 52 Der durch eine Straftat Verletzte oder sein Erbe kann seine gegenüber dem Angeklagten entstandenen vermögensrechtlichen Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld im Strafverfahren gerichtlich geltend machen, obwohl dies eigentlich privatrechtliche Ansprüche sind. Dieses so genannte Adhäsionsverfahren (Anhangverfahren), das in den §§ 403 bis 406c StPO geregelt ist...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / O. Die Postentgeltpauschale in Strafverfahren

Rz. 90 Nach § 17 Nr. 10 Lit. a) RVG sind das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren verschiedene Angelegenheiten. Das heißt, dass für die Tätigkeit des RA im Vorverfahren und im nachfolgenden Hauptverfahren jeweils eine gesonderte Vergütungsrechnung anzufertigen ist. Die Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsentgelte (N...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Einstellung des Verfahrens (Erledigungsgebühr)

Rz. 49 Nach Nr. 4141 VV RVG ist vorgesehen, dass ein Verteidiger, der durch seine Bemühungen dazu beiträgt, dass das Strafverfahren endgültig eingestellt und damit die Hauptverhandlung entbehrlich wird, zur Belohnung eine zusätzliche Gebühr verdient. Das Gleiche gilt, wenn sich das Verfahren durch Zurücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl, der Berufung oder der Revi...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / 1. Die Grundgebühr im Bußgeldverfahren

Rz. 102 Genauso wie im Strafverfahren entsteht die Grundgebühr gemäß Nr. 5100 VV RVG für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall. Die Grundgebühr entsteht zusätzlich zu einer Verfahrensgebühr. Der RA kann die Grundgebühr nur einmal erhalten, gleichgültig, in welchem Verfahrensabschnitt er das Mandat übernimmt. Die Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG entsteht gemäß Anmerkung Abs...mehr

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Aufgabenteil / 22. Gebühren in Strafsachen und Bußgeldsachen (→ § 10 Rdn 1 ff.)

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / C. Die Gebühren des Wahlverteidigers und des Pflichtverteidigers

Rz. 9 Der Wahlverteidiger und der Pflichtverteidiger erhalten im Grunde dieselben Gebühren, nur dass die jeweilige Gebühr für den Pflichtverteidiger niedriger ausfällt als für den Wahlverteidiger. Außerdem sind die Gebühren für den Wahlverteidiger Betragsrahmengebühren, wogegen der Pflichtverteidiger nur Festgebühren erhält. Der Umgang mit diesen beiden Arten von Gebühren is...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Vergütungsrechnungen im ersten Rechtszug

Rz. 37 Die Berechnung der Vergütung im Strafverfahren im ersten Rechtszug soll an einigen Beispielen aufgezeigt werden. Neben den hier behandelten allgemeinen Gebühren können zusätzliche Gebühren in besonderen Fällen entstehen. Diese werden in Rdn 48 ff. vorgestellt. Beispiel 1: RA Klotz wird während des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens für den Beschuldigten Düster tä...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / VI. Zurückverweisung (§ 21 RVG)

Rz. 159 Wenn ein Rechtsmittelgericht das angefochtene Urteil aufhebt, kann es den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückverweisen, damit dieses Gericht in der Sache neu verhandelt und abschließend entscheidet. Voraussetzung ist, dass das Rechtsmittelgericht durch Berufung, Revision (oder Beschwerde) mit der Sache befasst gewesen sein muss. Die Zurückverweisung ist bei der Revi...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / G. Die Gebühren im Berufungsverfahren und im Revisionsverfahren

Rz. 39 Im Berufungsverfahren und im Revisionsverfahren ergeben sich die Gebühren des Wahlverteidigers und des Pflichtverteidigers aus Teil 4, Abschnitt 1, Unterabschnitt 3 VV RVG. Im Berufungsverfahren und im Revisionsverfahren sind die Gebühren nicht von der Ordnung des Gerichts abhängig. Es können in beiden Verfahren jeweils eine Verfahrensgebühr und (eventuell mehrere) Te...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 6. Die Anrechnung von Rahmengebühren aufeinander (§ 14 Abs. 2 RVG)

Rz. 123 Durch § 14 Abs. 2 RVG wird vorgeschrieben: "Ist eine Rahmengebühr auf eine andere Rahmengebühr anzurechnen, ist die Gebühr, auf die angerechnet wird, so zu bestimmen, als sei der Rechtsanwalt zuvor nicht tätig gewesen." Dies kann z. B. Bedeutung haben, wenn aus einem Bußgeldverfahren ein Strafverfahren wird. Der Verteidiger muss dann die Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG an...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars (§ 4a RVG)

Rz. 26 Das anwaltliche Standesrecht erklärt es in § 49b Abs. 1 S. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) grundsätzlich für unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als im RVG vorgesehen sind. Die Vorschriften des RVG über Gebühren und Auslagen schreiben also die jeweilige Mindestvergütung vor, die in der Regel nicht unterschritten werden darf....mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / A. Allgemeines

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 22 Hinweis: In den folgenden Kapiteln werden zunächst die Gemeinsamkeiten bei den Gebührenvorschriften in Straf- und Bußgeldsachen dargestellt, danach die Gebühren in Strafsachen und ab Rdn 99 die wesentlichen Gebühren in Bußgeldsachen. Rz. 2 Die Berechnung der Gebühren in Strafsachen und in Bußgeldverfahren unterscheidet sich von der Berechnung de...mehr