Fachbeiträge & Kommentare zu Strategie

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 6.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung

In äußerst begrenztem Maß kann der Verwalter seine Haftung im Verwaltervertrag beschränken. Zwar wäre eine entsprechende Individualvereinbarung lediglich durch § 276 Abs. 3 BGB begrenzt, nach dem die Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus erlassen werden kann. In der Praxis erfolgt die Vereinbarung der Haftungsbeschränkung jedoch nicht durch Individualvereinbarung, sondern ...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen Strategien

A. Einleitung Rz. 1 Beim Forderungseinzug ist zunächst festzustellen, ob die Angelegenheit möglicherweise ohne Einschaltung eines Gerichts bearbeitet werden kann. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn kein zeitnaher Verjährungseintritt droht und der Schuldner die geltend zu machenden Ansprüche noch nicht endgültig zurückgewiesen hat, sodass eine anwaltliche Geltendmachung ...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / J. Strategien bei verspätetem Vorbringen

Rz. 48 Die Parteien müssen den Streitstoff umfangreich und mit Substanz schriftlich vortragen. Außerordentlich wichtig ist, alle relevanten Tatsachen so früh wie nur möglich dem Gericht mitzuteilen, also schon am besten in der Klageschrift selbst. Grobe Nachlässigkeit gemäß § 296 Abs. 2 ZPO liegt vor, wenn eine Prozesspartei ihre Pflicht zur Prozessförderung in besonders gra...mehr

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§ 1 Die bestmögliche Vertre... / C. Tragweite anwaltlicher Strategien im Prozess

Rz. 8 Eine Mandatierung wird regelmäßig dann erfolgen, wenn sich der Rechtssuchende außerstande sieht, seine Ansprüche selbst geltend zu machen oder sich gegen eine Inanspruchnahme wirkungsvoll zu verteidigen. Er erwartet eine zweckorientierte Rechtsverfolgung und auch prozessuale und taktische[11] Fähigkeiten. Rz. 9 In einem noch vorprozessualen Stadium einer Auseinandersetz...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / A. Einleitung

Rz. 1 Beim Forderungseinzug ist zunächst festzustellen, ob die Angelegenheit möglicherweise ohne Einschaltung eines Gerichts bearbeitet werden kann. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn kein zeitnaher Verjährungseintritt droht und der Schuldner die geltend zu machenden Ansprüche noch nicht endgültig zurückgewiesen hat, sodass eine anwaltliche Geltendmachung der Forderung...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / II. Mit der Rechtsschutzversicherung

Rz. 54 Falls der Mandant zwar rechtsschutzversichert ist, die konkrete Angelegenheit aber nicht unter das versicherte Wagnis fällt, kann es sich empfehlen, beim Versicherungsagenten anzurufen und eine Kulanzlösung anzusprechen, beispielweise mittels einer Kostenbeteiligung. Insbesondere, wenn ein Vertragsverhältnis schon lange besteht und die Versicherung bisher noch nicht (...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / F. Telefonieren

Rz. 51 Eine schnelle und effektive Kommunikation kann einen erheblichen Wettbewerbsvorteil darstellen.[70] Insofern dürfte das Telefonieren an erster Stelle stehen, bei eigenen Anrufen am besten ohne Umweg über das Vorzimmer. I. Mit dem Mandanten Rz. 52 Der typische Telefon-Mandant verlangt eine fast ständige Erreichbarkeit seines Anwalts.[71] Sowohl bei diesem, aber auch bei ...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / IV. Begründung von erhöhter Haftung

Rz. 24 Zum Auftrag des Rechtsanwalts kann es ferner gehören, die verschärfte Haftung des Schuldners oder dessen Bösgläubigkeit herbeizuführen, so etwa nach §§ 819 Abs. 1, 990 Abs. 1 S. 2 BGB.mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / IV. Kostentragungspflicht des Anspruchsgegners

Rz. 125 Besteht ein Anspruch des Mandanten auf Kostentragung durch den Anspruchsgegner, welcher letzten Endes auch durchsetzbar erscheint, braucht der Mandant im Ergebnis nicht mit Gebühren belastet zu werden (auch wenn er als Auftraggeber gegenüber dem Rechtsanwalt zunächst zum Ausgleich der Rechnung verpflichtet bleibt). Daher sollte stets erwogen werden, ob eine Anspruchs...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Schuldanerkenntnis

Rz. 100 Ein Schuldanerkenntnis kommt ebenso wie eine Ratenzahlungsvereinbarung in Betracht, wenn einem Gläubiger Ansprüche unstreitig zustehen. Ein konstitutives Schuldanerkenntnis schafft eine neue, eigenständige Schuld, § 781 BGB. I. Interessenlage des Gläubigers Rz. 101 Stehen dem Mandanten unstreitig Ansprüche zu und hat er kein sofortiges Titulierungs- und Zwangsvollstrec...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / G. Anwaltliche Ermittlungen zum Sachverhalt

Rz. 61 Die geläufige Annahme, eigene Ermittlungen des Rechtsanwalts seien unangebracht, ist unzutreffend. I. Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts Rz. 62 Nach ständiger BGH-Rechtsprechung ist es die Aufgabe des Rechtsanwalts, der einen Anspruch klageweise geltend machen soll, die zugunsten seiner Partei sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie m...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Fristwahrende Erklärungen

Rz. 15 Zahlreiche materiell-rechtliche Fristen, wie z.B. die Anfechtungsfrist nach § 121 BGB, Einspruchs- und Kündigungsfristen oder Ausschlussfristen zwingen den Rechtsanwalt zu unverzüglichem Tätigwerden.mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / 1. Rechtsverfolgungskosten als Verzugsschaden

Rz. 126 Hat der Gläubiger den Schuldner in Verzug gesetzt, hat er damit das seinerseits Erforderliche veranlasst. Eine weitere Verzögerung der Erfüllung seiner Forderung muss er nicht hinnehmen. Vielmehr kann er seinem Erfüllungsverlangen durch Einschaltung eines Rechtsanwalts Nachdruck verleihen.[128] Der in Verzug befindliche Schuldner hat somit die Rechtsverfolgungskosten...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / 5. Vergünstigung

Rz. 165 Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe kann dem Mandanten einen wirtschaftlichen Vorteil bei den Gerichtskosten und den Gebühren des eigenen Rechtsanwalts bringen: Die antragstellende Partei hat, wie dargestellt, höchstens 48 Monatsraten zu zahlen. Gegenüberzustellen sind demnach das wahrscheinliche Prozesskostenrisiko (Gerichtskosten und Gebühren für den ...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / IV. Mit dem Gericht

Rz. 58 Auch mit dem Gericht kann kein "vertrauliches" Telefonat geführt werden. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch hier. Rz. 59 In Betracht kommt, dass ein Richter seiner Aufklärungsverpflichtung gemäß § 139 Abs. 2 ZPO – kurzfristig, z.B. in Ansehung eines anstehenden Termins[76] – nachkommen will und deshalb die Parteivertreter anruft. Die Entgegennahme richter...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / III. Einfaches anwaltliches Schreiben

Rz. 123 Ist anzunehmen, dass der Schuldner lediglich deshalb nicht zahlt, weil der "erforderliche Nachdruck" fehlt, kann zur Realisierung des Anspruchs bereits ein einfaches Anwaltsschreiben ausreichen, Nr. 2301 VV RVG.[126] Es entsteht dann nur eine (niedrige) 0,3-Gebühr. Nach dem Gesetz handelt es sich dann um ein Schreiben einfacher Art, "wenn dieses weder schwierige rech...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / IV. Keine anwaltliche Berufspflicht gegenüber der Rechtsschutzversicherung

Rz. 45 Der Rechtsanwalt braucht die Rechtsschutzversicherung nicht über den Fortgang der Angelegenheit zu informieren. Zwar gehen Mandanten und Rechtsschutzversicherungen zumeist bedenkenlos davon aus, dass der Rechtsanwalt der Versicherung gegenüber auskunftspflichtig sei, sodass es offensichtlich einer verbreiteten Handhabung entspricht, dass der Anwalt die Versicherung üb...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / VII. Anwaltlich vertretene Gegenpartei

Rz. 33 Der Rechtsanwalt darf nicht ohne die Einwilligung des Rechtsanwalts eines anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder verhandeln, § 12 Abs. 1 BORA. Verboten ist jeder Kontakt, gleich in welcher Form er eingeleitet wird und wie er stattfindet.[39] Dieses Verbot gilt aber nicht bei Gefahr im Verzuge, wenn also rechtliche oder wirtschaftliche Nac...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / V. Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines Prozesses

Rz. 140 Hauptsächlich bei unternehmensbezogenen Mandaten ist es üblich, vor prozessualen Schritten festzustellen, ob eine spätere Vollstreckung überhaupt Erfolg verspricht. Auch bei der Inanspruchnahme eines privaten Schuldners empfiehlt sich, vor einer Kostenauslösung beim Amtsgericht des Schuldners nachzufragen, ob dieser die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, ob ...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / E. Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung

Rz. 36 Eine direkte Korrespondenz des Rechtsanwalts mit der Rechtsschutzversicherung ist zu empfehlen. Der Schriftwechsel sollte nach Möglichkeit nicht dem Mandanten überlassen werden. Auf diese Weise kann der Rechtsanwalt prüfen und aktenkundig machen, ob und in welchem Umfang sein Gebührenanspruch durch eine Versicherungszusage gedeckt ist. Stellt sich heraus, dass eine Re...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / VII. Forderung gegen Gesamtschuldner

Rz. 143 Besteht die Forderung gegen Gesamtschuldner, ist nur einer von ihnen zu verklagen, wenn die Erfolgsaussichten der Klage wegen unsicherer Rechts- oder Beweislage ungewiss sind und der andere Gesamtschuldner nicht als Zeuge "ausgeschaltet" werden muss: Vertritt der gegnerische Rechtsanwalt die Gesamtschuldner zusammen, entstehen Erhöhungsgebühren nach Nr. 1008 VV RVG.[...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / 1. Umfang des Kostenschutzes

Rz. 152 Die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe deckt die Gerichtskosten einschließlich etwaig erforderlicher Auslagen – wie für Zeugen und Sachverständige – ab, sowie die Gebühren des eigenen Rechtsanwalts. Rz. 153 Nicht umfasst von der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe werden die Gebühren des gegnerischen Rechtsanwalts. Dies kann bedeutsam werden, wenn der Rechtsstreit let...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / II. Gebührenerstattung für Deckungsschutzanfrage durch den Gegner

Rz. 42 Grundsätzlich sind die Anwaltsgebühren für das Einholen einer Deckungszusage kein adäquat kausal verursachter Schaden.[50] Dieses Kostenrisiko gehört vielmehr zum allgemeinen Prozessrisiko, welches der Geschädigte nicht auf seinen Gegner abwälzen kann.[51] Ausnahmsweise, nach den Umständen des Einzelfalls,[52] z.B. bei geschäftlich besonders unerfahrenen Personen, bei...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / II. "Erlassfalle"

Rz. 98 Vornehmlich Versicherungen, aber auch private Schuldner, haben in der Vergangenheit bisweilen versucht, sich eines größeren Teils ihrer Verpflichtungen zu entledigen, indem sie Gläubigern mit einem Begleitschreiben einen Scheck überreicht und mitgeteilt haben, dass mit dem Einlösen die Restforderung erlischt. Bei dieser "Erlassfalle" hat der Gläubiger konkludent einen...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Interessenlage des Gläubigers

Rz. 101 Stehen dem Mandanten unstreitig Ansprüche zu und hat er kein sofortiges Titulierungs- und Zwangsvollstreckungsinteresse, kann zur Feststellung der Forderung zunächst ein Schuldanerkenntnis nach § 781 BGB genügen. Ist z.B. nach einem Verkehrsunfall die Sach- und Rechtslage eindeutig, sind Versicherungen oftmals bereit, ihre Einstandsverpflichtung – dem Grunde nach – a...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / III. Einholen von Melderegisterauskünften

Rz. 68 Eine häufige anwaltliche Ermittlungstätigkeit liegt in der Anfrage nach §§ 44, 45 BMG, der einfachen und der erweiterten Melderegisterauskunft. Nach § 44 Abs. 1 BMG lassen sich Auskünfte über den Vor- und Familiennamen (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens), den Doktorgrad und die derzeitige Anschrift (sowie das etwaige Versterben einer Person) ermitteln. ...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / VIII. Obliegenheiten des Schuldnervertreters

Rz. 34 Der Rechtsanwalt hat ordnungsgemäße Zustellungen entgegenzunehmen und ein Empfangsbekenntnis mit dem Datum versehen unverzüglich zu erteilen. Wenn der Rechtsanwalt bei einer nicht ordnungsgemäßen Zustellung die Mitwirkung verweigert, muss er dies dem Absender unverzüglich mitteilen, § 14 BORA. Rz. 35 Der Rechtsanwalt, welcher den Schuldner vertritt, gegen den berechtig...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / 2. Anwaltsgebühren als vergebliche Aufwendungen

Rz. 128 Anwaltsgebühren können eventuell unter dem Gesichtspunkt der nutzlosen Aufwendung erstattungsfähig sein. Wenn der Mandant bei der Vertragsanbahnung oder -verhandlung anwaltliche Beratung in Anspruch genommen hat und die andere Seite die Verhandlungen dann ohne triftigen Grund abbricht oder der wirksame Vertragsschluss an sonstigen, vom Gegner verschuldeten, Umständen...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / VI. Konsensuale Streitschlichtung

Rz. 141 Neben der Möglichkeit, Forderungen vor den ordentlichen Gerichten einzuklagen, ist es bei generell konsensfähigen Parteien vielleicht denkbar, einen Streitfall kostengünstig außerhalb eines Zivilprozesses abschließend zu klären. Insbesondere, wenn Gegenargumente und Einwendungen des Schuldners zur Forderung nicht von vornherein von der Hand zu weisen sind, kommt eine...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / J. Kostenreduzierung im Sinne des Mandanten

Rz. 106 Wichtig ist, schon im außergerichtlichen Bereich die Kosten der Rechtsverfolgung günstig zu gestalten, gerade dann, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Damit wird letztendlich auch dem Grundsatz der Verfahrensökonomie Rechnung getragen. Idealerweise sollte für den Mandanten ein bestmögliches Ergebnis, gleichsam schnell und dazu unter Vermeidung überflü...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / 4. Nutzen

Rz. 162 Weil das Gericht die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage prüfen muss, wird das Prozess-/Verfahrenskostenhilfeverfahren vielfach dazu genutzt, die Rechtsauffassung des Gerichts abzufragen. Wird Prozess-/Verfahrenskostenhilfe bewilligt, lässt sich daraus ablesen, dass das Gericht Erfolgsaussichten für die avisierte Klage bejaht. Ist das nicht der Fall, kann even...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / D. Brief an den Anspruchsgegner

Rz. 13 Aus dem Rechtsanwaltsvertrag folgt, ob der Anwalt für seinen Mandanten Ansprüche geltend machen und begründen, oder ob er von der Gegenseite erhobene Ansprüche zurückweisen und Einwendungen erheben oder ob er Einlassungen abgeben soll. Entscheidend ist die juristisch zutreffende, zumindest aber vertretbare Interessenwahrnehmung im Sinne des Mandanten. Der maßgebende S...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / 6. Vertretung des Antragsgegners im Prüfungsverfahren

Rz. 167 Verläuft das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für den Antragsteller negativ und erhebt dieser dann auch keine Klage, ist das Verfahren damit beendet. Hat der Mandant falsche Angaben gemacht und wurde ihm deshalb keine Prozesskostenhilfe bewilligt, hindert dies nicht an einer anschließenden erneuten Beantragung mit zutreffenden Angaben, denn insofern besteht kein S...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / III. Deckungsschutzanfrage als Verzugsschaden

Rz. 43 Befindet sich der Anspruchsgegner in Verzug, können die Gebühren für die nunmehr einzuholende Deckungsschutzanfrage als Verzugsschaden im Rahmen des Schadensersatzes gemäß §§ 280 Abs. 1 und 2, 286 BGB erstattungsfähig sein. Zu empfehlen ist also, wenn diese Kosten dem Gegner aufgebürdet werden sollen, die substantiierte anwaltliche Anfrage, die sich nicht auf das Einr...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / II. Akteneinsicht

Rz. 67 Bei der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung kann der Rechtsanwalt auf die Einsichtnahme in Ermittlungs- oder Gerichtsakten angewiesen sein. Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall gegenüber einer Versicherung ist die Akteneinsicht erforderlich, weil die Versicherungen, wenn eine polizeiliche Ermittlungsakte vorhanden ist, erst...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Verjährungshemmung

Rz. 93 Bei Verhandlungen ist die Verjährung des Anspruchs bis zur Fortsetzungsweigerung durch eine der Parteien gehemmt, § 203 BGB. Die Zeit der Verhandlungen wird also in die Verjährungszeit nicht eingerechnet. Rz. 94 Der Verhandlungsbegriff ist weit auszulegen. Es genügt jeder Meinungsaustausch der Parteien über den Anspruch, sofern das Begehren des Gläubigers nicht sofort ...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / III. Mit dem gegnerischen Rechtsanwalt/der Gegenpartei

Rz. 55 Gespräche mit dem gegnerischen Anwalt kommen vor allem in Betracht, wenn die Möglichkeiten eines Vergleichs ausgelotet werden sollen. Dies dient durchaus dem Interesse des Mandanten. Zu beachten ist aber, dass die Verpflichtung zur Verschwiegenheit, § 43a Abs. 2 S. 1 BRAO, auch hier nicht verletzt werden darf; davon darf auch bei einer zugesicherten Vertraulichkeit ni...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / VI. Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten

Rz. 81 Private Ermittlungen einer rechtsuchenden Partei sind in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten durchaus praxisrelevant, zum Beispiel um nachzuweisen, dass der Unterhaltsschuldner bestimmte Erwerbseinkünfte bezieht oder ein Unterhaltsgläubiger gemäß § 1579 Nr. 2 BGB in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung können Detektivko...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Mit dem Mandanten

Rz. 52 Der typische Telefon-Mandant verlangt eine fast ständige Erreichbarkeit seines Anwalts.[71] Sowohl bei diesem, aber auch bei weniger aktiven Auftraggebern darf die Dokumentation des Telefongesprächs in der Akte nicht fehlen. Wichtige Mitteilungen sollten dem Mandanten im Nachgang schriftlich oder mittels elektronischer Form bestätigt werden. Auch wenn ein Anwalt mündl...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / II. Interessenlage des Schuldners

Rz. 103 Der Rechtsanwalt, der den Schuldner vertritt, gegen welchen berechtigte Ansprüche geltend gemacht werden, hat zu verhindern, dass der Gläubiger klagt, einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellt oder andere kostenauslösende Maßnahmen veranlasst (außer, wenn es dem Mandanten auf eine Verzögerung der Titulierung ankommt). Rz. 104 Genügt dem Gläubiger kein Schuldv...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / III. Begründung von Schadensersatz-, Rücktritts- und Minderungsansprüchen

Rz. 23 Über das Inverzugsetzen hinaus kann nach §§ 250, 281 Abs. 1–3, 323 Abs. 1 und 2, 350 S. 1, 498 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB eine Fristsetzung erforderlich sein (sofern diese nicht ausnahmsweise entbehrlich ist, §§ 326 Abs. 5, 440, 636 BGB), um für den Mandanten Schadensersatzansprüche zu begründen, ihn zum Rücktritt zu berechtigen oder Minderung zu verlangen. Die Fristsetzun...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / IX. Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

Rz. 150 Besteht keine Rechtsschutzversicherung und liegen knappe wirtschaftliche Verhältnisse vor, sind mithin auch keine Barwerte oder sonstigen Geldwerte i.S.d. § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII von mehr als 10.000,00 EUR (zuzüglich weiterer 500,00 EUR für jede überwiegend unterhaltene Person) vorhanden, könnte für den Mandanten Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht komm...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / V. Vorsicht bei rechtsgestaltenden Willenserklärungen

Rz. 25 Angebote nach § 145 BGB, Annahmen nach § 147 BGB, Ablehnungen oder auch verspätete oder geänderte Annahmen nach § 150 BGB, Anfechtungs- oder Rücktrittserklärungen, Aufrechnungserklärungen gemäß § 388 BGB, Rücktrittserklärungen und Kündigungen haben (zumeist) rechtsgestaltende Wirkung. Solche Erklärungen sollte der Rechtsanwalt grundsätzlich erst nach Rücksprache mit s...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / VIII. Deckungsschutz von der Rechtsschutzversicherung

Rz. 144 Die Versicherung übernimmt im Rechtsschutzfall (im Inland) die Vergütung des für den Versicherungsnehmer tätigen Anwalts.[145] Die Beratungsgebühren sind freilich begrenzt auf eine einfache Rechtsanwaltsgebühr, zurzeit höchstens 250,00 EUR, für eine Erstberatung derzeit höchstens 190,00 EUR. Überdies bezahlt die Versicherung Gerichtskosten einschließlich der Entschäd...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / 7. Prozessfinanzierungen

Rz. 169 Versicherungsgesellschaften bieten teilweise Prozessfinanzierungen an.[159] Solche Finanzierungen sind zulässig, §§ 4 S. 2, 13b Abs. 1 Nr. 2 RDG, § 10 Abs. 6 UWG. Geworben wird damit, dass es Rechtsuchenden auf diese Weise ermöglicht wird, ohne ein finanzielles Risiko zu klagen. Als Gegenleistung verlangen die Versicherungen dafür allerdings bei positivem Prozessausg...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / V. Haftungsrisiken

Rz. 47 Immer wieder versuchen Rechtsschutzversicherungen, entgegen ursprünglich erteilter Deckungszusage, Rechtsanwälte für einen verlorenen Prozess ihrer Versicherungsnehmer gerichtlich in Regress zu nehmen. Der regelmäßige Vorwurf lautet dann, dass der Rechtsstreit von vornherein keine Aussicht auf Erfolg gehabt habe und deshalb der Prozess nicht hätte geführt werden dürfe...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / H. Außergerichtlicher Vergleich

Rz. 82 Drohende Rechtsstreitigkeiten können auch im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs beigelegt werden. Sogar künftige Beziehungen können geregelt und damit weiterem Streit vorgebeugt werden. Regelmäßig verringert der Vergleich für beide Seiten das Risiko eines (noch größeren) Rechtsverlustes und das Prozesskostenrisiko. Die Parteien brauchen sich nicht auf einen lang...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / B. § 43d BRAO – Inkasssodienstleistungen

Rz. 2 Zunächst sind beim Forderungseinzug die Voraussetzungen des § 43d BRAO, nämlich die Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen zu beachten. Nach der Gesetzesbegründung[1] zu § 2 Abs. 2 S. 1 RDG betreffen Inkassodienstleistungen Zitat "den Einzug fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungse...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / V. Eigene Beweiserhebungen des Rechtsanwalts

Rz. 76 Eigene, frühzeitige Beweiserhebungen des Rechtsanwalts sind ohne Weiteres zulässig. Für eine Inaugenscheinnahme, die Vorlegung von Urkunden und das Einholen eines (privaten) Sachverständigengutachtens, z.B. nach einem Verkehrsunfall, ist dies selbstverständlich. Rz. 77 Auch eine Befragung von Zeugen durch den Rechtsanwalt – im Vorfeld eines Prozesses – kommt in Betrach...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / II. Inverzugsetzungen

Rz. 16 Fristsetzungen sollten nur dann erfolgen, wenn sie rechtlich erforderlich sind. Insbesondere gegenüber gegnerischen Rechtsanwaltskanzleien genügt andernfalls eine schlichte Bitte um Beantwortung.[16] Drohen der anwaltlich vertretenen Gegenpartei keine nachteiligen Folgen aus einer verspäteten Antwort, ergibt eine Fristsetzung von vornherein keinen Sinn. Ist für den Man...mehr