Fachbeiträge & Kommentare zu Studiengebühren

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.7.1.2 Steuer, Sozialversicherung, Zusatzversorgung, § 9 Abs. 2 TVHöD

Dual Studierende sind sozialversicherungsrechtlich den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt (siehe Ziffer 1.4.1). Damit unterliegen sie sowohl während des berufspraktischen Teils als auch während des hochschulischen Teils der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Vor diesem Hintergrund haben die Tarifvertragsparteie...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.20.3.1.3 Zu § 22 Abs. 2 Buchst. c) TVHöD

Nach § 22 Abs. 2 Buchst. c TVHöD ist der Studierende auch bei einer Ablehnung des Angebots, bei der verantwortlichen Praxiseinrichtung nach dem dualen Hebammenstudium ein Beschäftigungsverhältnis zu begründen, zur Erstattung der Studiengebühren verpflichtet. Dies gilt allerdings nur, wenn die verantwortliche Praxiseinrichtung dem Studierenden eine Weiterbeschäftigung entspre...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.20.3.2 Verringerung des Rückzahlungsbetrages, § 22 Abs. 3 TVHöD

Nach § 2 Abs. 2 beinhaltet das duale Hebammenstudiums neben einem hochschulischen Studienteil auch einen berufspraktischen Studienteil mit Praxiseinsätzen bei einem Krankenhaus als verantwortlicher Praxiseinrichtung. Praxiseinsätze können aber auch bei freiberuflichen Hebammen, in ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen oder auch in weiteren zur berufspraktischen Ausbild...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.7.1.1 Höhe, § 9 Abs. 1 TVHöD

Vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des TVHöD am 1.1.2022 bis zum 31.3.2022 betrug das monatliche Studienentgelt 1.490,00 EUR; seit dem 1. April 2022 erhalten die Studierenden ein monatliches Studienentgelt i. H. v. 1.515,00 EUR. Dieses erhöht sich ab dem 1.3.2024 auf 1.665,00 EUR.[1] Insoweit besteht ein Gleichklang zu der Höhe des monatlichen Studienentgelts, welches Studiere...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.20.3.4 Verzicht auf die Rückzahlung, § 22 Abs. 5 TVHöD

Die Tarifvertragsparteien haben in § 22 Abs. 5 TVHöD den Vertragsparteien die Möglichkeit eröffnet, ganz oder teilweise auf die Regelungen zur Bindung (Abs. 1) und zur Rückzahlungspflicht (Absätze 2 bis 4) zu verzichten. Ein solcher Verzicht kann sich z. B. anbieten, wenn die Rückzahlung der Studiengebühren für den Studierenden unangemessen erscheint, etwa weil der Studieren...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.5 Förderungsart

Rz. 25 Nach dem Grundsatz des § 17 Abs. 1 BAföG wird Ausbildungsförderung als verlorener Zuschuss gezahlt, soweit nicht in § 17 Abs. 2 und 3 BAföG Abweichendes bestimmt ist. Im Ergebnis kommt eine Ausbildungsförderung als Zuschuss nur noch bei Schülern in Betracht. Nach § 17 Abs. 2 BAföG wird bei dem Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sowie bei der Tei...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.3 Studiengebühren (§ 8 Abs. 4 TVSöD)

Sofern der Studierende als Voraussetzung für die Aufnahme und Weiterführung eines Hochschulstudiums Studiengebühren entrichten muss, werden diese gem. § 8 Abs. 4 TVSöD vom Ausbildenden übernommen. Von den Studiengebühren zu unterscheiden sind normalerweise die regulären Semesterbeiträge, mit denen Studierende universitäre Angebote unterstützen (z. B. Semesterticket), und Prüf...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7 Studienentgelt und Studiengebühren (§ 8 TVSöD)

2.7.1 Studienentgelt Während des dualen Studiums erhalten die Studierenden ein monatliches Studienentgelt. Hinsichtlich der Höhe des Studienentgelts haben die Tarifvertragsparteien zum einen nach Ausbildungsteil und Studienteil unterschieden, zum anderen nach der Art der in das Studium integrierten beruflichen Ausbildung. Außerdem übernimmt der Ausbildende Gebühren, die für d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.2.1 Zusammensetzung des Rückzahlungsbetrages

Der gemäß den in Abs. 2 genannten Fallkonstellationen zurückzuzahlende Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus der monatlichen Studienzulage in Höhe von 150 EUR gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 3 TVSöD, dem Studienentgelt gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 TVSöD und den übernommenen Studiengebühren gem. § 8 Abs. 4 TVSöD. Die für die Berechnung des Rückzahlung...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.1 Studienentgelt

Während des dualen Studiums erhalten die Studierenden ein monatliches Studienentgelt. Hinsichtlich der Höhe des Studienentgelts haben die Tarifvertragsparteien zum einen nach Ausbildungsteil und Studienteil unterschieden, zum anderen nach der Art der in das Studium integrierten beruflichen Ausbildung. Außerdem übernimmt der Ausbildende Gebühren, die für die Teilnahme an dem ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.1.2 Entgelt nach Beendigung des Ausbildungsteils, § 8 Abs. 2 TVSöD

Nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Abschlussprüfung des Ausbildungsteils erfolgreich abgelegt wurde, steht dem Studierenden bis zur Beendigung des ausbildungsintegrierten Studiums ebenfalls ein monatliches Studienentgelt zu (Abs. 2). Wie beim Studienentgelt nach Abs. 1 haben die Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Höhe des monatlichen Entgelts differenziert zwisch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.1.3 Bemessung des Studienentgelts bei Beginn bzw. Beendigung des Ausbildungs- und Studienverhältnisses während des Kalendermonats

Für die Berechnung des Studienentgelts bei Beginn bzw. Beendigung des Ausbildungs- und Studienverhältnisses während eines Kalendermonats enthält der TVSöD keine ausdrückliche Regelung. Bei einem dualen Studium mit einer integrierten BBiG-Ausbildung kann insoweit auf § 18 BBiG zurückgegriffen werden. Nach dieser Vorschrift wird bei der Berechnung der Vergütung für einzelne Ta...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.5 Studienentgelt bei verlängerter Ausbildungszeit des Ausbildungsteils (§ 8 Abs. 6 TVSöD)

Bei ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen mit einem Ausbildungsteil nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 Buchst. a, d oder e TVAöD – Allgemeiner Teil – kann es aufgrund der auf den Ausbildungsteil anzuwendenden gesetzlichen Regelungen zu einer Verlängerung der Ausbildungszeit des Ausbildungsteils kommen. Eine Verlängerung erfolgt im Fall des Nichtbestehens der Abschlussprüfung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.1.1.2 Studienzulage nach § 8 Abs. 1 Satz 3 TVSöD

Neben dem monatlichen Studienentgelt nach § 8 Abs. 1 Satz 2 erhält der Studierende bis zum Ablauf des Kalendermonats, in dem die Abschlussprüfung des Ausbildungsteils erfolgreich abgelegt wurde, eine Zulage i. H. v. 150 EUR. Den Anspruch auf die Zulage haben die Tarifvertragsparteien von keinerlei Voraussetzungen abhängig gemacht. Vielmehr sind die Tarifvertragsparteien davo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.7 Sonderfall: Teilzeitberufsausbildung

Für die Berechnung des Studienentgelts bei einem Ausbildungsteil, der in Form einer Teilzeitberufsausbildung abgeleistet wird (siehe auch Ziffer 2.5.1), findet sich im TVSöD keine ausdrückliche Regelung. Es stellt sich daher die Frage, ob das Studienentgelt gleichwohl zeitratierlich gekürzt werden kann. Festzustellen ist, dass der Wortlaut des § 8 TVSöD keinerlei andere Festl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.4 Ausbildungsentgelt bei verkürzter Ausbildungszeit (§ 8 Abs. 5 TVSöD)

Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, ob und in welchem Umfang der Besuch eines Bildungsgangs einer berufsbildenden Schule oder die Berufsbildung einer sonstigen Einrichtung auf die Ausbildungszeit einer betrieblichen Erstausbildung angerechnet wird (§ 7 Abs. 1 BBiG). Solche Rechtsverordnungen findet man z. B. in Bayern[1] und auch in Sachsen.[2] Ist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.6 Ausbildungsentgelt nach beendeter Ausbildungszeit (§ 8 Abs. 7 TVSöD)

Die Regelung ist § 8 Abs. 6 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – nachgebildet. Sie sieht vor, dass Studierende, die bei einem ausbildungsintegrierten dualen Studiengang mit einem Ausbildungsteil nach § 1 Abs. 1 Buchst. a, d oder e TVAöD – Allgemeiner Teil – die Abschlussprüfung ohne eigenes Verschulden erst nach beendeter Ausbildungszeit ablegen können, bis zur Ablegung der Abschl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.2.1.3 Inhalt

Der Ausbildungs- und Studienvertrag muss gem. § 2 Abs. 1 TVSöD neben der Bezeichnung des beabsichtigten Studienabschlusses (Studienteil) und des integrierten Ausbildungsberufes (Ausbildungsteil) mindestens Angaben enthalten über die maßgebliche Studien- und Prüfungsordnung in der jeweils geltenden Fassung, die kooperierende Hochschule, den Aufbau und die sachliche Gliederung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.2.2 Verringerung des Rückzahlungsbetrages, Abs. 3

Nach § 1 Abs. 3 Satz 3 beinhaltet der Studienteil des ausbildungsintegrierten dualen Studiums neben fachtheoretischen Studienabschnitten an der Hochschule (Lehrveranstaltungen) auch berufspraktische Studienabschnitte beim Ausbildenden oder einem von dem Ausbildenden zu bestimmenden Dritten. Für den Fall, dass die berufspraktischen Studienabschnitte beim Ausbildenden geleiste...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.1.1 Entgelt während des Ausbildungsteils

Von Beginn des dualen Studiums an bis zum Ende des Kalendermonats, in dem die Abschlussprüfung des Ausbildungsteils erfolgreich abgelegt wird, setzt sich das Studienentgelt zusammen aus einem monatlichen Entgelt (§ 8 Abs. 1 Satz 2 TVSöD) und einer monatlichen Zulage i. H. v. 150 EUR (§ 8 Abs. 1 Satz 3 TVSöD). Beide genannten Entgeltbestandteile sind statisch ausgestaltet, so...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.2.3 Verminderung des Rückzahlungsbetrages, Abs. 4

Geht der Studierende im Anschluss an das erfolgreich abgeschlossene ausbildungsintegrierte duale Studium mit dem Ausbildenden ein Beschäftigungsverhältnis ein, vermindert sich der nach den Absätzen 2 und 3 ermittelte Gesamtbetrag gemäß Abs. 4 für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Beschäftigungsverhältnis nach Abschluss des Studiums bestand, um 1/60 (5 Jahre = 60 Monate)...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.2 Fälligkeit des Studienentgelts (§ 8 Abs. 3 TVSöD)

Die Regelung zur Fälligkeit in Abs. 3 entspricht § 8 Abs. 2 TVAöD – Allgemeiner Teil –. Danach wird das Studienentgelt zu demselben Zeitpunkt fällig wie das den Beschäftigten des Ausbildenden gezahlte Entgelt. Dies gilt auch für die Studienzulage, da sie Bestandteil des Studienentgelts ist (§ 8 Abs. 1 Satz 1). Soweit auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten des Ausbilde...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.1.4 Inflationsausgleich

Bestandteil der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 22.4.2023 ist u. a. der "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich)". Dieser Tarifvertrag sieht für die unter seinen Geltungsbereich fallenden Personen Inflationsausgleichszahlungen vor, bestehend aus einer ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.3.3 Berechnung des Rückzahlungsbetrages

Im Hinblick auf die Berechnung des zurückzuerstattenden Betrages gelten die Regelungen wie im Regelfall (siehe hierzu Ziffer 2.21.2.2.2). Der zurückzuerstattende Gesamtbetrag wird daher auf 75 % gekürzt, wenn berufspraktische Studienabschnitte beim Ausbildenden absolviert wurden. Außerdem wird er um jeden vollen Monat, in dem nach Abbruch des Studienteils ein Beschäftigungsv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2 Kündigung

Neben den gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten (z. B. § 22 Abs. 1 und 2 BBiG) gestattet auch § 3 TVSöD die Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Kündigung. Insoweit sind die Rückzahlungsgrundsätze des § 18 TVSöD zu beachten, nach denen eine Kündigung unter bestimmten Maßgaben die Verpflichtung des Studierenden auslösen kann, einen Teil der ihm gewährten Studienentgelte ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.1.1.1 Monatliches Entgelt nach § 8 Abs. 1 Satz 2 TVSöD

Das monatliche Entgelt für den Ausbildungsteil gem. § 8 Abs. 1 Satz 2 gilt auch nach Einführung der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung (siehe hierzu Haufe-Beitrag Ausbildung, dort Ziffer 3.3.1.1) weiterhin als angemessen i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG, zumal es höher ist als die in § 17 Abs. 2 BBiG vorgesehene Mindestvergütung. Hinsichtlich der Höhe des monatlichen En...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auszubildende: Besonderheit... / 4 Berufsbegleitendes Studium

Eine vorteilhafte Sonderregelung gilt für Ausbildungsdienstverhältnisse, die ein berufsbegleitendes Studium zum Inhalt haben. Hier kann die Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber steuerfrei sein.[1] Steuerfreiheit auch ohne Rückzahlungsklausel – Finanzverwaltung stellt Regeln auf Die vom Arbeitgeber als Schuldner finanziell getragenen Studiengebühren bleiben als L...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dualer Student / 1 Übernahme der Studiengebühren

Vom Arbeitgeber getragene Studiengebühren rechnen als Leistung im ganz überwiegend betrieblichen Interesse nicht zum Arbeitslohn, wenn die Ausbildung Gegenstand des Dienstverhältnisses ist (sog. Ausbildungsdienstverhältnis). Steuerrechtlich liegt kein Vorteil mit Arbeitslohncharakter vor. Ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers wird auch unterstellt, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dualer Student / 3.2 Rückzahlungsklauseln

Bleibeverpflichtungen werden grundsätzlich mit der Verpflichtung verbunden, die Ausbildungskosten ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn die vereinbarte Bleibezeit nicht eingehalten wird. Achtung Zulässigkeit von Rückzahlungsvereinbarungen Rückzahlungsvereinbarungen für die Ausbildungskosten sind nur bei praxisintegrierten dualen Studiengängen zulässig. Für ausbildungsinteg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dualer Student / 2 Beiträge

Da die Teilnehmer an dualen Studiengängen versicherungsrechtlich den Beschäftigten zur Berufsausbildung gleichgestellt sind, bemessen sich ihre Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nach dem Arbeitsentgelt aus ihrer Beschäftigung.[1] Die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen für Beschäftigungen im Übergangsbereich[2] sind nicht anzuwenden. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dualer Student / 1.2 Praxisintegriertes duales Studium

Ziel des praxisintegrierten dualen Studiums ist allein der Hochschulabschluss. Dementsprechend gilt § 3 Abs. 2 Nr. 1 BBiG. Nach dieser Vorschrift ist die Anwendung des BBiG ausgeschlossen für die Berufsbildung, die in berufsqualifizierenden oder vergleichbaren Studiengängen an Hochschulen auf der Grundlage des Hochschulrahmengesetzes und der Hochschulgesetze der Länder durch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 2.6 Schulgeld

Rz. 594 [Schulgeld für Privatschule → Zeilen 55–57] Schulgeld für ein steuerlich berücksichtigungsfähiges Kind, das eine "Privatschule" oder eine privat finanzierte Schule mit anerkanntem Abschluss besucht, gehört zu den abzugsfähigen Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Nicht abziehbar sind die Aufwendungen für die Beherbergung, Betreuung oder Verpflegung des Kindes. Hie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Unterhalt 2023 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 606 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Rz. 607 Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpfl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 426 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trainee / 2.1 Allgemeines

Ein Traineestudium ist in der betrieblichen Praxis relativ neu. Die Grenzen zu einem dualen Studium bzw. Unternehmensstipendium sind fließend. im Falle eines Traineestudiums bietet der Arbeitgeber dem Studenten für die Dauer des Studiums eine finanzielle Unterstützung in Form der Übernahme der Studiengebühren an. Als Gegenleistung hierfür verpflichtet sich der Studierende zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trainee / 2.2 Übernahme der Studienkosten im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses

Ein berufsbegleitendes Studium findet im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses statt, wenn die Ausbildungsmaßnahme Gegenstand des Dienstverhältnisses ist. Ist der Arbeitgeber in einem solchen Fall der Schuldner der Studiengebühren, wird ein eigenbetriebliches Interesse unterstellt und steuerrechtlich kein geldwerter Vorteil mit Arbeitslohncharakter angenommen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / aa) Mehrbedarf

Rz. 691 Der Mehrbedarf erfasst regelmäßig und über einen längeren Zeitraum anfallende Bedarfspositionen, die im allgemeinen Lebensbedarf nicht enthalten sind.[895] Der allgemeine Lebensbedarf enthält die Beiträge zur (privaten) Krank- und Pflegeversicherung nicht,[896] daher erhöhen diese Beiträge als Mehrbedarf den allgemeinen Lebensbedarf.[897] Rz. 692 Gleiches gilt für Stu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / b) Volljähriges Kind mit eigenem Hausstand

Rz. 670 Der Lebensbedarf volljähriger Schüler, Auszubildender und Studenten mit eigenem Hausstand ist nach festen Regelbedarfssätzen nach den in den einzelnen OLG-Bezirken herangezogenen Tabellen/Leitlinien zu bemessen. Rz. 671 Praxistipp Ein eigener Hausstand des volljährigen Kindes liegt auch vor, wenn es bei den Großeltern lebt.[866] Rz. 672 Der Bedarf erhöht sich um die Be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 4. Begünstigte Unterhaltsaufwendungen

Rz. 11 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Abziehbare Aufwendungen i. S. d. § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG sind solche für den typischen Unterhalt, d. h. die üblichen für den Lebensunterhalt bestimmten Leistungen, sowie Aufwendungen für eine Berufsausbildung. Typische Unterhaltsaufwendungen – insbesondere für Ernährung, Kleidung, Wohnung, Hausrat und notwendige Versicherungen – können nu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.17 Übernahme der Studiengebühr durch den Arbeitgeber

Rz. 27 Mit dem Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze v. 18.7.2009 ist § 1 Abs. 1 Satz 1 SvEV um Nr. 15 ergänzt worden. Danach sind vom Arbeitgeber getragene oder übernommene Studiengebühren dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen, soweit sie steuerrechtlich kein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 5 Arbeitgeber übernimmt Studiengebühren

Grundsätzlich gehören nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 EStG alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch ein individuelles Dienstverhältnis veranlasst sind, zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit. Dies gilt grundsätzlich auch für vom Arbeitgeber übernommene Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium des Arbeitnehmers. Ein berufsb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.7.1 Arbeitgeber übernimmt Kosten

Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers führen nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. Dabei ist es gleichgültig, ob die Bildungsmaßnahmen am Arbeitsplatz, in zentralen betrieblichen Einrichtungen oder in außerbetrieblichen Einrichtungen durchgeführt werden....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.7.2 Fortbildung auf eigene Kosten

Ein Arbeitnehmer bildet sich u. U. nach einer Entlassung fort, um schneller eine neue Arbeit zu bekommen. Die Anerkennung von Fortbildungskosten als unbeschränkt abziehbare (vorweggenommene) Werbungskosten setzt eine so gut wie ausschließliche berufliche Veranlassung voraus. Diese liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem ausgeübten oder zukünftigen Beruf besteht un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Berechnung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens

Rz. 75 Die Partei hat einzusetzen: § 115 ZPO regelt: Zitat "(1) 1Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. 2Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. 3Von ihm sind abzusetzen:" 1. a) die in § 82 Abs. 2 SGB XII bezeichneten Beträge; b) bei Parteien, die ein Einkommen aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Zur Erbaussch... / 1 Tatbestand

Die Klägerin macht gegenüber den Beklagten 1) bis 3) Pflichtteilsansprüche nach Erbausschlagung geltend und gegenüber dem Beklagten 4) als Testamentsvollstrecker einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den Nachlass. Die Klägerin, die zugleich Adoptivtochter der Erblasserin ist, und die Beklagten zu 1) und 2) sind die leiblichen Nichten der Erblasserin, der Bekl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.5 Begünstigte Aufwendungen

Rz. 145 Abziehbar sind die Kosten der eigentlichen Berufsausbildung. Das sind zunächst die unmittelbar der Ausbildung oder Weiterbildung dienenden Kosten wie Schul-, Lehrgangs-, Studien-, Tagungs- oder sonstige Veranstaltungskosten, Kosten für Lernmaterialien, Fachliteratur, Kosten für die Zulassung zu Prüfungen, Druckkosten der Dissertation u. Ä.[1] Dazu gehören auch Fahrtk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.5 Schulgeld (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG)

Rz. 169 Durch das G. v. 19.12.2008[1] ist die Regelung ab Vz 2008 erheblich geändert worden. Die Einschränkung des Abzugs von Schulgeld als Sonderausgaben auf inländisch und inländisch anerkannte Schulen verstieß gegen die Grundfreiheiten des EGV.[2] Rz. 169a Danach sind alle Schulgeldzahlungen an Schulen in freier Trägerschaft oder an überwiegend privat finanzierte Schulen i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sozialversicherungsentgelt-Verordnung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die SV-Beiträge werden nach dem > Arbeitsentgelt bemessen. Was zu dieser > Bemessungsgrundlage gehört, bestimmt § 14 Abs 1 SGB IV (> Sozialversicherung Rz 8). Die SvEV (aktuelle Fassung > Anh 15 S 3) soll ua den Beitragseinzug vereinfachen und eine Annäherung an das Steuerrecht bewirken. Sie regelt nicht nur, was beitragsfrei ist (> Arbeitsen...mehr