Fachbeiträge & Kommentare zu Teilbetrieb

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Nichtvorliegen der in § 15 Abs 1 UmwStG genannten Voraussetzungen

Tz. 401 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Kommt es trotz einer gesellschaftsrechtlich nicht wirksamen Auf- und Abspaltung bzw einer Teilübertragung zum Vermögensübergang von der übertragenden auf die übernehmende Kö, sind die §§ 11–13 UmwStG insges nicht anzuwenden. (Rückschluss aus § 15 Abs 1 S 1 UmwStG). Anzuwenden bleibt jedoch § 2 UmwStG (s Tz 377; weiter s Neumann, GmbHR 2012,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7.2 Einbringung zu Buchwerten

Tz. 193 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG, auch wenn durch den Bw-Ansatz stlich keine stillen Reserven aufgedeckt werden (s Tz 5). Die Betriebsveräußerung ist gem § 34a Abs 6 Nr 1 EStG ein Vorgang, der zur Nachversteuerung des sog nachversteuerungspflichtigen Betrags (s § 34a Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zielsetzung der Vorschrift

Rn. 416 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 17 Abs 6 EStG wurde durch das SEStEG vom 07.12.2006 eingeführt. Durch diese Vorschrift soll – wie bei einbringungsgeborenen Anteilen in der Rechtslage vor dem SEStEG – erreicht werden, dass sich eine Steuerverstrickung auch nach einer Einbringung fortsetzt, wenn diese nicht unter Aufdeckung von stillen Reserven stattfindet. Im Fokus der V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Entsprechende Anwendung des § 11 Abs 2 UmwStG auch bei einer Spaltung (Abs 1 S 1)

Tz. 73 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Durch das SEStEG ist die in § 15 Abs 2 UmwStG aF enthaltene Regelung, wonach die übertragende Kö auf den stlichen Übertragungsstichtag eine stliche Schluss-Bil zu erstellen hat, entfallen. Immer dann, wenn der stliche Übertragungsstichtag auf das Wj-Ende der übertragenden Kö fällt, liegt eine solche stliche Schlussbil jedoch ohnehin vor. Ebe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Aufnehmende Gesellschaft

Tz. 99 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Aufnehmende Gesellschaft nach dem Siebten Teil des UmwStG kann nur eine "Pers-Ges" sein (s § 24 Abs 1 UmwStG). Die Wortbedeutung der Pers-Ges iSd § 24 Abs 1 UmwStG unterscheidet sich jedoch von dem gleichlautenden Begriff nach dem Gesellschaftsrecht. Wie sich nämlich aus dem weiteren Tatbestandsmerkmal der von § 24 UmwStG erfassten Einbringu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Einbringung nach § 24 Abs 1 UmwStG als Veräußerungsvorgang

Tz. 5 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 24 UmwStG ermöglicht die Änderung der Rechtsform eines Unternehmens in eine Pers-Ges oder die Einbringung eines Teilbetriebs, MU-Anteils oder einer 100%igen Beteiligung an einer Kap-Ges des BV in eine Pers-Ges ohne Belastung mit ESt, KSt oder GewSt. § 24 UmwStG regelt nämlich vorrangig (s Tz 81) einen Unterfall des § 16 Abs 1 EStG und somit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7.3 Einbringung zum Zwischenwert oder gemeinen Wert

Tz. 195 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Im Fall der Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils unter Aufdeckung stiller Reserven (sei es durch – freiwillige oder ges bestimmte – anteilige Auflösung der Reserven oder wegen § 24 Abs 2 S 1 UmwStG) kommt es zur Auflösung und Nachversteuerung des sog nachversteuerungspflichtigen Betrags in voller Höhe; ein Übergang des nachvers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5 Veräußerung oder gleichgestellte Weiterübertragung durch die übernehmende Personengesellschaft

Tz. 249 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Veräußerung iSd § 24 Abs 5 UmwStG ist die (freiwillige oder erzwungene, s Tz 253) entgeltliche (dh gegen Geld, andere WG oder Gewährung von Gesellschaftsrechten) Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtsch Eigentums an den Anteilen auf einen anderen Rechtsträger (Einzelheiten s § 22 UmwStG Tz 27ff). Die Veräußerung muss gem § 24 Abs 5 UmwSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3.2 Verträge im Rückbezugszeitraum

Tz. 174 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Als Folge der Rückwirkung wird der durch den Einbringenden tats verwirklichte Sachverhalt im Rückbezugszeitraum der aufnehmenden Pers-Ges zugerechnet. Dies bedeutet allerdings nicht, dass für Zwecke der Besteuerung der Übernehmerin alle betrieblichen Vereinbarungen als am rückbezogenen Einbringungsstichtag abgeschlossen gelten. Eine Rückbez...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.10 Handelsbilanz anlässlich der Auf- oder Abspaltung

Tz. 56 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Gem § 125 UmwG gelten die Regelungen des UmwG über die Verschmelzung entspr, also auch § 17 Abs 2 UmwG. Die übertragende Kap-Ges hat auf eine logische Sekunde vor dem Spaltungsstichtag (= stlicher Übertragungsstichtag) eine Schlussbil zu erstellen. Der Übertragungsstichtag darf gem § 17 Abs 2 UmwG auf einen Zeitpunkt bis zu acht Monaten vor d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.3 Einbringung eines (Teil-)Betriebs zum gemeinen Wert

Tz. 66 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wird die Sacheinlage insgesamt zum gW angesetzt, ist der Gewinn grds nach den §§ 16, 34 EStG begünstigt (s Urt des BFH v 25.11.1980, BStBl II 1981, 419; v 26.01.1994, BStBl II 1994, 458; v 18.10.1999, BStBl II 2000, 123 unter C. II. 1. und v 21.09.2000, BStBl II 2001, 178; s Schr des BMF v 21.08.2001, BStBl I 2001, 543 unter Rn 24.12a; s UmwS...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / Anlage 2

Die Definitionen, die im Glossar in Anlage 1 angeführt sind, gelten entsprechend. Das nachfolgende Glossar enthält daher nur Definitionen, die dort nicht enthalten sind.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 56 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Veräußerung gegen Entgelt an die Pers-Ges Wird ein WG des PV an eine mitunternehmerische Pers-Ges gegen einen Kaufpreis in Geld oder anderen WG veräußert, ist ein Veräußerungs-/Erwerbsgeschäft gegeben. Dies gilt unabhängig davon, ob der Veräußerer MU der Pers-Ges ist oder nicht. Ernstlich gewollte und rechtswirksam abgeschlossene Rechtsgeschä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Übersicht

Tz. 86 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 In § 24 Abs 1 UmwStG ist der (Grund-)Tatbestand der Einbringung von BV in eine Pers-Ges definiert. Nur wenn sämtliche Voraussetzungen der dort definierten Einbringung in den von § 1 Abs 3 UmwStG abschließend bezeichneten Sachverhalten gegeben sind, finden die entspr Regelungen der nachfolgenden Abs Anwendung. Die Einbringung iSd § 24 Abs 1 Um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Rücklage nach § 6b, c EStG (Bildung und Übertragung)

Tz. 135 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Die Versteuerung des Einbringungsgewinns kann durch eine Rücklage nach § 6b EStG (oder § 6c EStG) hinausgeschoben werden. Dies gilt sowohl für natürliche Personen als Einbringende als auch für Kö und Pers-Ges. Die Einbringung nach § 24 Abs 1 UmwStG ist als Übertragung der einzelnen WG des Sacheinlagegegenstands durch Tausch zu werten (s Tz 5...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Übernehmende Körperschaft

Tz. 383 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 15 Abs 1 S 1 UmwStG iVm § 12 Abs 1 UmwStG und § 4 Abs 1 UmwStG hat die Übernehmerin das durch Auf- oder Abspaltung auf sie übergehende BV mit den in der Schlussbil der Übertragerin enthaltenen Werten zu übernehmen, unabhängig davon, ob dort Bw, Zwischenwerte oder gW ausgewiesen sind. Die übernehmende Kö tritt als (partielle) Gesamtre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.2 Berichtigung fehlerhafter Buchwertansätze

Tz. 179a Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Stellt sich im Nachhinein heraus, dass einzelne Bw-Ansätze des eingebrachten BV beim Einbringenden materiell-rechtlich unzutr ermittelt worden sind (zB iR einer Bp beim Einbringenden) und werden diese Fehler korrigiert (weil die St-Festsetzungen des Einbringenden, die auf der/den fehlerhaften Bil basierten, noch änderbar sind), hat die Übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7.1 Einbringung durch natürliche Personen

Tz. 152 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 24 UmwStG enthält keine gewstliche Sonderregelung zur Behandlung eines Einbringungsgewinns; es gelten die allg Bestimmungen des GewStG. Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges unter den Voraussetzungen des § 24 Abs 1 UmwStG ist dem Grunde nach eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG (s Tz 5) und somit a...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / Anlage 2

Die Definitionen, die im Glossar in Anlage 1 angeführt sind, gelten entsprechend. Das nachfolgende Glossar enthält daher nur Definitionen, die dort nicht enthalten sind.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Einbringungsgegenstand: Mitunternehmeranteil

Tz. 94 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Gegenstand einer Einbringung gem § 24 Abs 1 UmwStG kann auch "ein MU-Anteil" sein. Der Einbringungsgegenstand "MU-Anteil" ist neben dem "Betrieb" und "Teilbetrieb" gleichrangiges Übertragungsobjekt iSd § 24 Abs 1 UmwStG und behält seine Eigenständigkeit auch dann, wenn der MU-Anteil zusammen mit dem BV eines (Teil-)Betriebs eingebracht wird ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Einbringung eines (Teil-)Betriebs in das Sonderbetriebsvermögen

Tz. 44 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs lediglich in das Sonder-BV einer Pers-Ges, an der der Einbringende bereits als MU beteiligt ist, erfüllt die Voraussetzungen einer Einbringung iSd § 24 UmwStG nicht. Zum einen ist fraglich, ob dieser Vorgang schon aus dem sachlichen Anwendungsbereich des § 24 UmwStG iVm § 1 Abs 3 UmwStG herausf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Folgewirkungen der Einbringung gem § 24 UmwStG auf vorangegangenen Betriebsvermögenstransfer und andere Vorgänge

Tz. 238 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG kann rückblickend zu einer stlichen Neubeurteilung verwirklichter Sachverhalte beim Einbringenden führen. Angesprochen sind hier Übertragungs- oder Umstrukturierungsvorgänge im eingebrachten BV, die der Sacheinlage vorangegangen sind. Auslöser für diese nachträglichen Rechtsfolgen ist ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.3 Nur eine Veräußerung an "außenstehende Personen" ist steuerschädlich

Tz. 231 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wenn § 15 Abs 2 S 2 UmwStG regelt, dass § 11 Abs 2 UmwStG nicht anzuwenden ist, falls durch die Spaltung die Veräußerung an außenstehende Pers vollzogen wird, dann ist das nicht so zu verstehen, dass vor und nach der Spaltung unveränderte Beteiligungsverhältnisse bestehen müssen, dh dass nach der Spaltung jeder AE der übertragenden Kö an je...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen

Rn. 421 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 17 Abs 6 EStG hat kumulative und alternative Voraussetzungen. Als Anteile iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG gelten gemäß § 17 Abs 6 EStG Anteile an KapGes, die nicht bereits die Beteiligungsgrenze des § 17 Abs 1 S 1 EStG erfüllen, wenn: die Anteile auf Grund eines Einbringungsvorgangs nach dem UmwStG unterhalb des gemeinen Wertes erworben worden sin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8.6 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 15 Abs 2 S 5 UmwStG

Tz. 363 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Liegt eine Trennung von Gesellschafterstämmen vor, führt dies im Fall der Abspaltung für das übergehende Vermögen zur Versagung des Wertansatzwahlrechts nach § 11 Abs 2 UmwStG. Für die im Fall der Abspaltung bei der Übertragerin verbleibenden Vermögensteile findet eine stliche Gewinnrealisierung nicht statt. Auf der Ebene des AE hat die Nor...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 27. BMF, Schr. v. 19.5.2014 – IV B 5 - S 1341/07/10006-01 – DOK 2014/0348272, BStBl. I 2014, 838 (Glossar "Verrechnungspreise")

1 Anlage Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich ein fortlaufend zu aktualisierendes Glossar "Verrechnungspreise" als verwaltungsinterne Arbeitshilfe bekannt. Das Glossar soll zu einer Vereinheitlichung der Terminologie im Bereich der Verrechnungspreise beitragen. Dieses Schreiben nebst Anlage steht ab sofort bis a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3 Entstehung und Ermittlung des nachträglichen Einbringungsgewinns

Tz. 263 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird innerhalb der Sperrfrist über die maßgebenden Anteile durch die Pers-Ges schädlich verfügt (Veräußerung oder Verwirklichung gleichwertiger Ersatztatbestände), kommt es zu einer nachträglichen Einbringungsgewinnbesteuerung nur dann, wenn durch diesen Vorgang ein positives Ergebnis resultiert und somit auch ein "Gewinn aus der Veräußerung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4.2 Behaltefrist bzw Sperrfrist (§ 6 Abs 5 S 4 EStG)

Die Grundregel der Bw-Übertragung in den Fällen des § 6 Abs 5 S 3 EStG wird gem § 6 Abs 5 S 4 EStG für den Fall der Veräußerung oder Entnahme des übertragenen WG innerhalb einer dreijährigen "Sperrfrist" durchbrochen. Die sog Sperrfrist hindert nicht die Veräußerung oder Entnahme der WG. Sie führt aber im Fall einer Sperrfristverletzung zum rückwirkenden Ansatz des Tw zum Ze...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.3 Steuerliche Rechtsnachfolge (§ 24 Abs 4 Hs 1 iVm §§ 23 Abs 1 und 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG)

Tz. 180 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die aufnehmende Pers-Ges tritt im Fall der Einbringung durch Bw-Übernahme als stliche Rechtsnachfolgerin in die Rechtsposition des Einbringenden ein. Die Rechtsnachfolge erfasst die Gewinnermittlung für Zwecke der ESt/KSt und die Ermittlung des Gewerbeertrags der aufnehmenden MU-Schaft. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 24 Abs 4 Hs 1 iVm §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gewerbliche Einkünfte nach §§ 15, 16 EStG

Rn. 28 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Vorschrift des § 17 EStG fingiert neben den Einkünften aus Gewerbebetrieb iSd § 15 EStG als weitere Einkünfte aus Gewerbebetrieb auch Veräußerungsgewinne aus einer wesentlichen Beteiligung an einer KapGes (im PV ≥ 1 %). Die den Einkünften zugrundeliegende Erwerbstätigkeit erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 15 EStG, insbesondere nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Bedeutung der Vorschrift

Tz. 3 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 24 UmwStG ist diejenige Vorschrift des UmwStG mit dem größten Anwendungsbereich (dh die Lebenssachverhalte, die den Tatbestand des § 24 Abs 1 UmwStG erfüllen, sind sehr vielfältig und zahlreich). In der St-Praxis dürften mit Abstand die meisten im UmwStG geregelten Fälle unter diese Regelung fallen. Hieraus begründet sich die erhebliche Bed...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.1 Grundsätze der antragsgemäßen Rückwirkung

Tz. 166 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Bei Einbringungen iSd § 24 Abs 1 UmwStG im Wege der Umwandlung (Verschmelzung und Spaltung nach inl und ausl Umw-Recht, s Tz 162, 163 und 164) kann die Vermögensübertragung gem § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG unter analoger Anwendung der Regelungen in § 20 Abs 5 und 6 UmwStG bis zu acht Monate (bzw bis zu zwölf Monate in 2020 und 2021, s Tz 164c) zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.1 Veräußerungsgewinn aus einem Teilanteil

Tz. 233 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Gewinn/Verlust aus der Veräußerung des Teils eines (einbringungsgeborenen) MU-Anteils gehört zum Gewerbeertrag der Pers-Ges gem § 7 S 1 GewStG, deren Anteile veräußert werden, wenn die Übertragung nach dem 31.12.2001 erfolgt (s R 7.1 Abs 3 S 6 GewStR 2009). Dabei spielt keine Rolle, ob der MU eine natürliche Pers, eine Pers-Ges oder eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Regeln (Wirtschaftsjahr, Fortführung der Besteuerungsmerkmale des eingebrachten Vermögens)

Tz. 177 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Mit Ablauf des (ggf rückwirkend bestimmten) stlichen Einbringungszeitpunkts geht das gem § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV auf die Pers-Ges über. Dieses BV ist ab stlicher Wirksamkeit der Einbringung in die Gewinnermittlung der Übernehmerin einzubeziehen (s Tz 172ff; zu den Konsequenzen auf die Art der Gewinnermittlung der Übernehmerin s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.9 Verschmelzung einer 100%igen Tochter-Personengesellschaft auf die Mutter-Personengesellschaft

Tz. 79 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Ist eine Pers-Handels-Ges zu 100 % an einer GmbH & Co KG als Kdst beteiligt und hält sie zudem sämtliche Anteile an der (nicht am Vermögen beteiligten) Kpl-GmbH, stellt sich die Frage, wie die Verschmelzung der Tochter-Pers-Ges auf die MG (sog up-stream-merger) stlich zu beurteilen ist. Hr-lich ist die Verschmelzung im Fall der 100%igen Betei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2 Einbringung eines (Teil-)Betriebs zum Buchwert oder Zwischenwert

Tz. 65 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wird im Fall der Einbringung eines (Teil-)Betriebs gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Zuzahlung in das PV (oder in das Rest-BV oder ein anderes BV) des Einbringenden hinsichtlich des Teils des Einbringungsvorgangs, für den § 24 UmwStG anwendbar ist (Einbringung für eigene Rechnung), der Bw fortgeführt oder ein Zwischenwert angesetzt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.4 Schädliche Gegenleistung in Abhängigkeit vom "Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens"

Tz. 129f Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Beträgt der gW der sonstigen Gegenleistung bis (einschl) 500 000 EUR, ist diese Vorteilszuwendung ohne Einfluss auf den Antrag auf Bw-Fortführung (dh "unschädlich"), wenn auch in dieser Höhe ein "Bw des eingebrachten BV" vorhanden ist (s § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 Buchst b) UmwStG; sog Mittelstandskomponente; als zu niedrig bemessen kritisiert s K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 29. BMF, Schr. v. 26.9.2014 – IV B 5 - S 1300/09/10003 – DOK 2014/0599097, BStBl. I 2014, 1258 (Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen [DBA] auf Personengesellschaften)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden, Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referenten-Entwurf für ein ... / c) Neufassung der Regelungen zur sog. Thesaurierungsbegünstigung

Vorgesehene Verbesserungen: Es sind Verbesserungen der Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung vorgesehen. Diese umfassen zum einen die Schaffung eines "nachversteuerungsfreien Entnahmevolumens", welches als vorrangig entnommen gelten soll (§ 34a Abs. 4 EStG-E). Hierdurch wird die Möglichkeit geschaffen, vorrangig tarifbesteuerte und steuerfreie thesaurierte Gewinne zu entn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.6 Wie ist bei Änderung der Struktur des Unternehmens vorzugehen?

Ausschlaggebend ist jeweils die Struktur des Unternehmens am 30. Juni 2021. Die Berücksichtigung von Umsätzen und die Geltendmachung von Fixkosten von Unternehmen und Unternehmensteilen, die bei Antragstellung bereits veräußert bzw. nicht mehr Teil des Unternehmensverbundes sind oder ihren Geschäftsbetrieb dauerhaft eingestellt haben, sind grundsätzlich nicht möglich. Unterne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.6 Wie ist bei Änderung der Struktur des Unternehmens vorzugehen?

Ausschlaggebend ist jeweils die Struktur des Unternehmens am 1. März 2020. Die Berücksichtigung von Umsätzen und die Geltendmachung von Fixkosten von Unternehmen und Unternehmensteilen, die bei Antragstellung bereits veräußert bzw. nicht mehr Teil des Unternehmensverbundes sind oder ihren Geschäftsbetrieb dauerhaft eingestellt haben, sind grundsätzlich nicht möglich. Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.6 Wie ist bei Änderung der Struktur des Unternehmens vorzugehen?

Ausschlaggebend ist jeweils die Struktur des Unternehmens am 31. Oktober 2020. Die Berücksichtigung von Umsätzen und die Geltendmachung von Fixkosten von Unternehmen und Unternehmensteilen, die bei Antragstellung bereits veräußert bzw. nicht mehr Teil des Unternehmensverbundes sind oder ihren Geschäftsbetrieb dauerhaft eingestellt haben, sind grundsätzlich nicht möglich. Unte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.6 Wie ist bei Änderung der Struktur des Unternehmens vorzugehen?

Ausschlaggebend ist jeweils die Struktur des Unternehmens am 31. Dezember 2021. Die Berücksichtigung von Umsätzen und die Geltendmachung von Fixkosten von Unternehmen und Unternehmensteilen, die bei Antragstellung bereits veräußert beziehungsweise nicht mehr Teil des Unternehmensverbundes sind oder ihren Geschäftsbetrieb dauerhaft eingestellt haben, sind grundsätzlich nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Novemberhilfe und Dezemberh... / 5.7 Wie ist bei Änderung der Struktur des Unternehmens vorzugehen?

Ausschlaggebend ist jeweils die Struktur des Unternehmens am 27. Oktober 2020. Die Berücksichtigung von Umsätzen von Unternehmen und Unternehmensteilen, die bei Antragstellung bereits veräußert bzw. nicht mehr Teil des Unternehmensverbundes sind oder ihren Geschäftsbetrieb dauerhaft eingestellt haben, sind grundsätzlich nicht möglich. Unternehmen, die zwar vor dem 30. Septemb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünftekorrektur bei Produktionsverlagerung auf eine Schwestergesellschaft im Ausland

Leitsatz 1. § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes (AStG) tritt gegenüber anderen Einkünftekorrekturvorschriften (hier: § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes – KStG –) grundsätzlich zurück und kommt nur dann und insoweit zur Anwendung, als die andere Norm in geringerem Umfang Einkünftekorrekturen anordnet (§ 1 Abs. 1 Satz 3 beziehungsweise 4 AStG). 2. Eine Gesamtbetrac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 1061 Bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit wird gem. § 38 Abs. 1 EStG die ESt durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, soweit der Arbeitslohnmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Realteilung/Aufspaltung einer KG oder Abspaltung auf Rechtsträger in Form einer PersGes oder eines Einzelunternehmens

Rn. 64 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Wird eine KG unter Auflösung ohne Vermögensabwicklung nach den §§ 123, 124 UmwG iVm § 3 Abs 1 UmwG auf ihre Gesellschafter aufgespalten oder echt real geteilt, sind diese Vorgänge – bei Fortführung der Buchwerte gemäß § 16 Abs 3 S 2 EStG – nach Realteilungsgrundsätzen bzw § 24 UmwStG zu behandeln. Den Realteilern verbleibt das Recht zur Verl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / ff) Auswirkungen von Betriebsübergang, Veräußerung und Umwandlung auf die Rechtsstellung des Geschäftsführers – Change of Control-Klausel

Rz. 334 Der Geschäftsführer muss damit rechnen, dass sich die Beteiligungsverhältnisse an der Gesellschaft ändern, die Gesellschafter das Unternehmen, den Betrieb oder Teilbetrieb veräußern, eine Fusion, Verschmelzung o.Ä. durchführen. Zur Abfederung des Geschäftsführers dienen Change-of-Control-Klauseln, die auch als Golden Parachute (Goldener Fallschirm) bezeichnet werden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Landwirtschaftliche Nutzung

Rz. 31 [Autor/Stand] Bei der landwirtschaftlichen Nutzung bestimmt sich der Wert des Besatzkapitals nach der Nutzung, dem Nutzungsteil und der Nutzungsart des Grund und Bodens. Bei der landwirtschaftlichen Nutzung ist zusätzlich die Betriebsgröße nach § 163 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 bis 3 zu berücksichtigen. Der danach maßgebliche Wert für das Besatzkapital ergibt sich jeweils aus...mehr