Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwert

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AGS 2/2017, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte im Verbundverfahren den Verfahrenswert auf insgesamt 139.820,73 EUR festgesetzt. Dabei ist das FamG von den übereinstimmenden Vorträgen der Verfahrensbevollmächtigten zum Einkommen der beteiligten Ehegatten und zum Wert des positiven und negativen Vermögens ausgegangen. Hinsichtlich des Vermögenswertes hat das FamG pro Ehegatte einen Freibetrag von 60.000,00 E...mehr

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AGS 2/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde des Rechtsanwalts S. ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg und ist daher zurückzuweisen. Die Bemessung des Teilgegenstandswerts Ehesache ist nicht zu beanstanden. Entgegen den Ausführungen der Beschwerde ist die Festsetzung durch das AG nicht zu korrigieren. Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach § 43 FamGKG in Ehesachen der Verfahrenswert un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 61 Satzungsmäßige Vermögensbindung

Rz. 1 § 61 Abs. 1 AO dehnt die Buchnachweisfunktion der Satzung entsprechend § 60 Abs. 1 AO auf den Grundsatz der Vermögensbindung[1] aus[2]: allein anhand der Satzung muss die Prüfung ergeben, dass das Vermögen bei Auflösung, Aufhebung oder Zweckfortfall zu einem steuerbegünstigten Zweck verwendet werden wird (sog. formelle Vermögensbindung). Der Grundsatz der satzungsmäßig...mehr

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Pensionszusage: Vorsichtsma... / 4 Die Verwaltungsregelung des BMF

In seinem Schreiben geht das BMF[1] auch davon aus, dass der Teilverzicht [2] auf den future service grundsätzlich zu einer verdeckten Einlage und zum Zufluss von Arbeitslohn auf der Ebene des GGF führen kann. Das ist immer dann der Fall, wenn der Barwert der bis zum Verzichtszeitpunkt bereits erdienten Versorgungsleistungen des GGF den Barwert der nach dem Teilverzicht noch v...mehr

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Nur-Pensionszusagen: Steuer... / 1 Die Rechtsentwicklung und der damit verbundene Erkenntnisgewinn

Der BFH [1] betrachtet das Problem der Nur-Pensionszusage an den GGF vorrangig unter dem Blickwinkel der sog. Überversorgung. Er begründete insoweit, dass nach § 6a Abs. 1 EStG für eine Pensionsverpflichtung eine steuerwirksame Rückstellung nur gebildet werden darf, wenn die in § 6a EStG genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei darf die Rückstellung höchstens mit dem Tei...mehr

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Überentnahme bei Entnahme eines vor 1999 zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung der Überentnahmen i.S. des § 4 Abs. 4a EStG sind auch Entnahmen von Wirtschaftsgütern zu berücksichtigen, die bereits vor der Einführung der Vorschrift in den Betrieb eingelegt worden sind. 2. Die Ausnahmeregelung in § 52 Abs. 11 Satz 3 EStG ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar. 3. Bringt ein Einzelunternehmer seinen Betrieb zum Buchwert in eine...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.1.2.1.1 Offene Einlage zum Teilwert

Rz. 72 Werden dem Gesellschafter Gesellschaftsrechte gewährt, handelt es sich steuerlich um einen tauschähnlichen Vorgang, § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG.[1] Beim Gesellschafter kommt es insoweit zu einer Realisierung der stillen Reserven. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG ist auf die offene Sacheinlage nicht anzuwenden.[2] Rz. 73 Es kann vorkommen, dass die Einlage oder Entnahme in der Handelsb...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.1 Entnahmen

Rz. 110 Wird der Gewinn durch eine doppelte Buchführung ermittelt, wirken sich Entnahmen im Jahresabschluss nicht aus, da das Konto Privatentnahme direkt auf das Kapital abgeschlossen wird. Erfolgt die Gewinnermittlung außerhalb der doppelten Buchführung durch Betriebsvermögensvergleich, ist der Vermögensunterschied um Einlagen und Entnahmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1, 2 i. V. m. § ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.4 Buchgewinn bei Grundstücksentnahme für eigene Wohnzwecke

Rz. 93 Nach § 15 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 5 EStG ist der Gewinn, der auf die Entnahme eines Grundstückes entfällt, steuerfrei, wenn das Grundstück für Wohnzwecke des Steuerpflichtigen genutzt wird und das Grundstück seit dem Veranlagungszeitraum 1986 zum Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen gehört.[1] Da die Entnahme mit dem Teilwert § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG zu bewert...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.1.2.2.1 Verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 76 Die verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft (§ 8 Abs. 3 Satz 3 KStG) ist in Anlehnung an die vGA in R 40 Abs. 1 KStR 2004 wie folgt definiert: "Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Person der Körperschaft außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlage einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwend...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2.2 Steuerfreie vGA

Rz. 119 Es gibt Fälle, in denen die Hinzurechnung mit einer Kürzung korrespondiert, es also für die Körperschaft zu einer "steuerfreien" vGA kommt. Beispiel 1: Eine Kapitalgesellschaft erhält Investitionszulage. Die Auszahlung erfolgt auf das Konto des Gesellschafters, da bei der Beantragung der Investitionszulage das Konto des Gesellschafters angegeben wurde. Die Auszahlung a...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2 Teileinkünfteverfahren

Rz. 210 Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40, § 3c II EStG) bzw. die 95 %-Freistellung (§ 8b KStG) versuchen, eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung von Körperschaft und Gesellschafter zu vermeiden, indem die Körperschaft nur[1] Körperschaftsteuer mit SolZ und Gewerbesteuer zahlt und beim Gesellschafter eine 40- bzw. 95 %ige Befreiung von Dividendenerträgen und Gewinnen au...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.4.3 Abgrenzung zu außerbilanziellen steuerlichen Merkposten

Rz. 26 Es gibt steuerliche Merkposten der Gewinnermittlung, die außerbilanziell zu führen sind und steuerlich nicht gesondert festgestellt werden. Diese außerbilanziellen Merkposten wirken sich, soweit ein weiterer Umstand eintritt, auf das zu versteuernde Einkommen aus. Im Gegensatz zu den außerbilanziellen Korrekturen wirken sich die außerbilanziellen Merkposten nicht im J...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.6 Schenkungen und Erbschaften

Rz. 87 Schenkungen und Erbschaften erfolgen aus privatem Anlass. Ertragsteuerlich kommt es zu einer nicht steuerbaren Vermögensmehrung.[1] Wird der Gegenstand nach der Schenkung/Erbschaft erstmals betrieblich genutzt bzw. dem Unternehmen zugeordnet, kommt es zu einer Einlage. Die Einlage ist mit dem Teilwert zu bewerten, §§ 4 Abs. 1, 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG. Grundsätzlich ist § ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.4 Sonderbetriebseinnahmen/Sonderbetriebsausgaben

Rz. 202 Von großer Bedeutung für den Gesellschafter ist, dass er das Sonderbetriebsvermögen nicht doppelt erfassen darf. Dies gilt sowohl für die Zurechnung des Vermögens und der Schulden im SBV (Bilanz des Gesellschafters bzw. Sonderbilanz der Mitunternehmerschaft) als auch für das laufende Ergebnis (Gewinn- und Verlustrechnung des Gesellschafters und Sonder-GuV bei der Mit...mehr

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AGS 10/2016, Einigungsgebüh... / 3 Anmerkung

Auch Teil- oder Zwischeneinigungen über den Versorgungsausgleich lösen die Einigungsgebühr aus. So reicht eine Teileinigung dahingehend, dass sich die Eheleute nur darüber einigen, die betrieblichen Anwartschaften nicht auszugleichen, sondern nur die gesetzlichen Anwartschaften.[1] Auch Zwischeneinigungen können die Einigungsgebühr auslösen, etwamehr

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Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn

Leitsatz 1. Der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch eine vom Geschäftsführer des Arbeitgebers beherrschte GmbH kann auch dann zu Arbeitslohn führen, wenn nicht der Arbeitgeber selbst, sondern ein Gesellschafter des Arbeitgebers die Beteiligung veräußert. 2. Die materiell-rechtlichen Anforderungen an den Veranlassungszusammenhang zwischen Vorteil und Dienstverhältn...mehr

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Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung durch einen Dritten

Leitsatz 1. Die Ablösung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage führt beim Arbeitnehmer zwar dann zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn der Ablösungsbetrag auf Verlangen des Arbeitnehmers zur Übernahme der Pensionsverpflichtung an einen Dritten gezahlt wird (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Hat der Arbeitnehmer jedoch kein Wahlrecht, den Ablösungsbetrag alternativ an s...mehr

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Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt: Tilgung aus Bilanzgewinn und Liquidationsüberschuss

Leitsatz Der Senat hält daran fest, dass eine Verbindlichkeit, die nach einer im Zeitpunkt der Überschuldung getroffenen Rangrücktrittsvereinbarung nur aus einem zukünftigen Bilanzgewinn und aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss zu tilgen ist, dem Passivierungsverbot des § 5 Abs. 2a EStG unterliegt und der hierdurch ausgelöste Wegfallgewinn, sofern er auf dem Gesellschaf...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 12. Mischfälle

Möglich sind auch Mischfälle, so dass also aus einem Teilwert die volle 1,2-Terminsgebühr anfällt und aus einem anderen Teilwert lediglich eine 0,5-Terminsgebühr. Hier sind verschiedene Varianten denkbar: a) Teilweise Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und nachfolgende Verhandlung Wird auf die Klage hin die Verteidigungsbereitschaft nur hinsichtlich eines Teils der Klageantr...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / b) Teileinspruch und nachfolgende Verhandlung

Ergeht zunächst ein Versäumnisurteil und wird sodann nur teilweise Einspruch eingelegt und hierüber verhandelt, so ist zunächst aus dem Gesamtwert die 0,5-Terminsgebühr (Nr. 3104, 3105 VV RVG) angefallen. Aus dem Teilwert des Einspruchs erhöht sich die Terminsgebühr dann auf 1,2, so dass zwei verschiedene Gebühren zu berechnen sind. Insgesamt darf der Anwalt jedoch nicht meh...mehr

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ZAP 6/2017, Der Aufhebungsv... / 3. Betriebliche Altersversorgung

Angesichts ihrer hohen wirtschaftlichen Bedeutung sollte der Vereinbarung des Anspruchs bzw. der Anwartschaft des Arbeitnehmers auf seine betriebliche Altersversorgung im Aufhebungsvertrag ebenfalls mit großer Sorgfalt begegnet werden. Dabei ist zu unterscheiden: Besteht zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch keine unverfallbare Anwartschaft des Arbeitnehm...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / c) Versäumnisurteil nach Klageerweiterung

Auch der umgekehrte Fall ist möglich, nämlich, dass zunächst nur eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG) entsteht und aus einem weiteren Teilwert dann noch eine 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG. Zu beachten ist dann wiederum § 15 Abs. 3 RVG. Beispiel 24: Der Anwalt reicht für seinen Mandanten Klage i.H.v. 10.000 EUR ein, über die verhandelt wird. Es wird dann ein neuer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rechtslage bis 1989

Rn. 83 Stand: EL 23 – ET: 07/2016 Für steuerrechtl. Zwecke war das Vorratsvermögen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG stets mit den AHK, ggf. mit dem niedrigeren Teilwert, anzusetzen. Waren Einstandspreise nicht mehr einwandfrei zuzuordnen, so stellte die Durchschnittsbewertung nach Auffassung der Finanzverwaltung ein zweckentsprechendes Schätzungsverfahren dar. Die Bewertung nach de...mehr

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Änderung von Körperschaftsteuerbescheiden wegen verdeckter Einlage

Leitsatz Eine Änderung nach § 32a Abs. 2 KStG ist nur möglich, wenn der Einkommensteuerbescheid des Gesellschafters tatsächlich hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Einlage geändert wurde. Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, ist Betriebsgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung. Bei der GmbH wurden bei einer Steuerfahndungsprüfung nicht erklärte Umsatzer...mehr

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Übernahmefolgegewinn bei der Konfusion von Forderungen und Verbindlichkeiten

Leitsatz Bei der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine natürliche Person entsteht ein Übernahmefolgegewinn, wenn die Verbindlichkeiten der verschmolzenen Gesellschaft höher sind als die Forderungen des übernehmenden Rechtsträgers. Dies gilt auch dann, wenn die Forderung zum Privatvermögen des übernehmenden Einzelunternehmers gehört. Sachverhalt Im Jahr 2008 wurde eine Gmb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 10 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Aufwendungen zur Beseitigung der Folgen eines beruflich veranlassten Unfalls (> Rz 2 ff) werden in vollem Umfang als WK/BA berücksichtigt, soweit sie nicht von einem anderen, zB einer Versicherung, steuerfrei ersetzt werden. Sie sind nicht etwa im Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung des Fahrzeugs aufzuteilen (BFH 111, 59 = BStBl ...mehr

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Negativer Geschäftswert bei Einbringung

Leitsatz Übersteigt der Gesamtwert des im Wege der Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 eingebrachten Betriebsvermögens aufgrund eines sog. negativen Geschäftswerts nicht dessen Buchwert, darf die übernehmende Kapitalgesellschaft die Buchwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens auch dann nicht auf höhere Werte ­aufstocken, wenn deren Teilwerte di...mehr

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Bilanzierung eines langfristigen Fremdwährungsdarlehens auch bei höherem Teilwert mit den Anschaffungskosten

Leitsatz Ein langfristiges Fremdwährungsdarlehen ist auch bei höherem Teilwert mit den Anschaffungskosten zu bilanzieren, wenn am Bilanzstichtag die Restlaufzeit mehr als 10 Jahre beträgt und noch von einer Üblichkeit der Wechselkursschwankungen ausgegangen werden kann Sachverhalt Im April 2007 nahm die Klägerin ein Darlehen in Höhe von 491.670,00 CHF im Gegenwert von 300.000...mehr

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Behandlung des eigenen Aufwands des Unternehmer-Ehegatten für die Errichtung eines betrieblich genutzten Gebäudes auf einem auch dem Nichtunternehmer-­Ehegatten gehörenden Grundstück

Leitsatz 1. Errichtet der Unternehmer-Ehegatte mit eigenen Mitteln ein Gebäude auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück, wird der Nichtunternehmer-Ehegatte – sofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen den Eheleuten getroffen werden – sowohl zivilrechtlicher als auch wirtschaftlicher Eigentümer des auf seinen Miteigentumsanteil entfallenden G...mehr

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AGS 3/2016, AGS 3/2016

Auch dieses Heft bietet wieder eine Vielzahl interessanter Entscheidungen. Bemerkenswert ist die Entscheidung des BGH (S. 114), wonach die Verfolgung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen anlässlich derselben Persönlichkeitsverletzung jeweils eigene Angelegenheit darstellt. Gleich zweimal hatte sich das OLG Hamburg mit der Terminsgebühr im schri...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Absetzung für Substanzverringerung setzt Anschaffungskosten voraus

Leitsatz Legt der Kommanditist ein in seinem Privatvermögen entdecktes Kiesvorkommen in die KG ein, hat diese das Kiesvorkommen mit dem Teilwert anzusetzen. AfS und Teilwertabschreibungen sind auch dann nicht zulässig, wenn die KG das Kiesvorkommen nicht selbst abbaut, sondern einem Dritten zur Substanzausbeute verpachtet (Anschluss an Beschluss des Großen Senats des BFH vom...mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / c) Beendigung des Rechtzugs

Fälligkeit bei Beendigung des Rechtszugs Mit der Beendigung des Rechtszugs ist das Ende des prozessualen Rechtszugs gemeint, nicht das des gebührenrechtlichen (OLG Naumburg JurBüro 1998, 81). Die Beendigung des Gebührenrechtszugs, nämlich der Angelegenheit, ist bereits in § 8 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. RVG geregelt (AnwK-RVG/N. Schneider, § 8 Rn 81). Der Rechtszug endet mit einer g...mehr

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Blockheizkraftwerke: Ertragsteuerliche Folgen aus der Einordnung als Gebäudebestandteil

Kommentar Blockheizkraftwerke sind nach neuer Auffassung der Finanzverwaltung nicht mehr als selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter, sondern als wesentliche Gebäudebestandteile anzusehen – für Anlagenbetreiber ergeben sich daraus geänderte Abschreibungsmodalitäten. Der Volksmund spricht vielen Dingen im Leben zwei Seiten derselben Medaille zu – im Steuerrecht zeigt sich d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Ausschluss der Steuerbefreiung (S. 2)

Rz. 6 Die Steuerbefreiung kann nicht neben folgenden Steuerbegünstigungen beansprucht werden: Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 34 EStG im Fall der Betriebsveräußerung oder -aufgabe (S. 2 Buchst. a). Vermeidung der Besteuerung der stillen Reserven des übertragenen Grundstücks durch Inanspruchnahme des Abzugs oder der Rücklage nach §§ 6b oder 6c EStG (S. 2 Buchst. b). S...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertungsrechtliche Folgen bei Ansatz des höheren Teilwerts anstelle des doppelten Ausgangswerts

Rz. 216 [Autor/Stand] Nach § 69 Abs. 2 BewG sind land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, die zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören, der dem Betriebsinhaber als Existenzgrundlage dient, entgegen § 69 Abs. 1 BewG nur dann dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sie spätestens nach zwei Jahren anderen als l...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Zurechnung zum Grundvermögen bei Ansatz des Teilwerts (Abs. 4)

I. Entstehung und Anwendungsbereich des Abs. 4 Rz. 211 [Autor/Stand] Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen eines als Existenzgrundlage dienenden Betriebs der Land- und Forstwirtschaft genießen nicht den Schutz des § 69 Abs. 2 BewG, soweit für diese Flächen nach § 55 Abs. 5 Satz 1 EStG der höhere Teilwert festgesetzt wird. § 69 Abs. 4 BewG enthält mithin eine Einschrä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Die Grundsätze des § 55 Abs. 1 und 5 EStG

Rz. 215 [Autor/Stand] § 69 Abs. 4 BewG steht im Zusammenhang mit der Neuregelung der Bodengewinnbesteuerung durch das Zweite StÄndG 1971 aus Anlass des Beschlusses des BVerfG v. 11.5.1970[2]. Aufgrund dieser Neuregelung wird auch bei Land- und Forstwirten, Kleingewerbetreibenden und selbständig Tätigen ab 1.1.1970 der Bodengewinn versteuert. Im Zusammenhang mit § 69 BewG sin...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung und Anwendungsbereich des Abs. 4

Rz. 211 [Autor/Stand] Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen eines als Existenzgrundlage dienenden Betriebs der Land- und Forstwirtschaft genießen nicht den Schutz des § 69 Abs. 2 BewG, soweit für diese Flächen nach § 55 Abs. 5 Satz 1 EStG der höhere Teilwert festgesetzt wird. § 69 Abs. 4 BewG enthält mithin eine Einschränkung der Schutzvorschrift des § 69 Abs. 2 Bew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Erstmalige Anwendung des Abs. 4

Rz. 221 [Autor/Stand] Zur Anwendung des § 69 Abs. 4 BewG bestimmt Art. 3 § 2 des 2. StÄndG 1971 Folgendes: "§ 1 (unter anderem § 69 Abs. 4; d. Verf.) ist erstmals bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen von Einheitswerten auf den Zeitpunkt anzuwenden, von dem an die nach den Wertverhältnissen vom 1. Januar 1964 festgestellten Einheitswerte bei der Festsetzung der Steuern ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zweckmäßige Reihenfolge für die Prüfung der Zurechnung bei Grundstücksflächen

Rz. 14 [Autor/Stand] § 69 Abs. 3 BewG bezieht sich auf Flächen, die objektiv Bauland sind und auch im Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sind. Unter § 69 Abs. 1 und 2 BewG fallen im Grundsatz die Flächen, bei denen innerhalb einer bestimmten Zeit – zwei Jahre bzw. in absehbarer Zeit – eine andere Verwendung als für land- und forstwirtschaftliche Zwecke zu erwarten ist. De...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Ausnahmeregelung für Hofstellen und Zubehörflächen

a) Grundsätzliches Rz. 152 [Autor/Stand] Gemäß § 69 Abs. 3 Satz 2 BewG gilt die Zuordnungsregelung des § 69 Abs. 3 Satz 1 BewG nicht für die Hofstelle und andere Flächen in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit der Hofstelle bis zu einer Größe von insgesamt einem Hektar. Diese Flächen dürfen trotz Festsetzung als Bauland in einem Bebauungsplan und trotz der Möglichkeit ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 7 [Autor/Stand] § 69 BewG gilt für die Einheitsbewertung des Grundbesitzes gem. §§ 19 ff. BewG. Bis zum 31.12.2008 war § 69 BewG auch im Rahmen der Bedarfsbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer anzuwenden. Seit dem 1.1.2009 ist dies nicht mehr der Fall. Denn § 138 Abs. 3 Satz 1 BewG ordnet zwar nach wie vor ausdrücklich an, dass für die wirtschaftlichen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundgedanke der Vorschrift

Rz. 82 [Autor/Stand] § 69 Abs. 2 BewG stellt gegenüber Absatz 1 eine Spezialvorschrift – und zwar eine Schutzvorschrift – für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft dar, die die Existenzgrundlage des Betriebsinhabers bilden (so genannte Existenzgrundlagenbetriebe).[2] Durch Absatz 2 wird der in Absatz 1 aufgestellte Grundsatz über die Erfassung von land- und forstwirtschaftl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1999 als eigenständiger Besteuerungstatbestand

Leitsatz 1. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1999 normiert mit der Anordnung des Teilwertansatzes einen eigenen Besteuerungstatbestand, soweit die dort genannten Übertragungen weder als Entnahme noch als Einlage zu qualifizieren sind. 2. Der Teilwert ist auch dann anzusetzen, wenn er niedriger als der Buchwert ist. Normenkette § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, Abs. 5 Satz 3, § 4 Abs. 1 Satz 1 ES...mehr

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zfs 12/2015, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Aufgrund der verfahrensrechtlichen Besonderheiten musste das OLG Koblenz in seiner Entscheidung nicht zur Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr Stellung nehmen. Dabei geht es insb. um folgende Probleme I. Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr nach Berufungseinlegung Die Verfahrensgebühr ist in einem solchen Fall erstattungsfähig, wenn der Antrag auf Zurückweisung der B...mehr

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Teilwertabschreibungen auf Anteile im Anlagevermögen

Leitsatz Bei börsennotierten, im Anlagevermögen gehaltenen Aktien ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der Börsenkurs der Aktie zum Bilanzstichtag unter ihren Buchwert gesunken ist und keine konkreten Anhaltspunkte für eine baldige Wertsteigerung vorliegen. Abgesehen von Kursverlusten i. H. v. 5 % (Bagatellgrenze) rechtfertigt grundsätzlich ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttung bei Teilwertabschreibung auf Zinsforderungen nach Teilwertabschreibung der Darlehensforderung

Leitsatz Die Forderung auf Rückzahlung des Darlehens und die Forderung auf Zahlung der vereinbarten Darlehenszinsen sind getrennt voneinander zu bilanzieren. Dementsprechend schlägt die als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizierende Wertbe­richtigung der Darlehensforderung nicht auf den Ausweis der Zinsforderungen durch. Normenkette § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 2002, § 6 Abs. ...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung von Grundstücken in eine Personengesellschaft, die ihrerseits als Grundstückshändlerin tätig ist

Leitsatz 1. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Steuerpflichtiger als gewerblicher Grundstückshändler anzusehen ist, sind diesem ebenfalls die Grundstücksgeschäfte zuzurechnen, die von einer Personalgesellschaft, an der er beteiligt ist, getätigt wurden (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteil vom 22.8.2012, X R 24/11, BFHE 238, 180, BStBl II 2012, 865). Auch d...mehr

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Verfassungsmäßigkeit der ausschüttungsunabhängigen Nachbelastung des End­bestandes des EK 02 und der "Verschonungsregelung" des § 34 Abs. 16 KStG 2002

Leitsatz 1. Das durch § 34 Abs. 16 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 eingeräumte Recht, für die Anwendung des bisherigen Rechts zu optieren und damit einer sofortigen, ausschüttungsunabhängigen Nachbelastung des Endbestandes des EK 02 zu entgehen, begründet eine Besserstellung steuerbefreiter Körperschaften sowie bestimmter Körperschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossensch...mehr