Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / 1. Muss-Aussetzung

Rz. 110 Das Verfahren muss im bereits geschilderten Fall des Todes einer anwaltlich vertretenen Partei auf Antrag des Anwalts oder des Gegners ausgesetzt werden. Daneben muss ein Verfahren auf Antrag ausgesetzt werden, wenn über das Vermögen einer anwaltlich vertretenen Partei eine Nachlassverwaltung angeordnet worden ist oder die Nacherbfolge eintritt.mehr

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§ 10 Erbrecht / J. Erbschaftsverwaltung durch Dritte

Rz. 65 Dem Normalfall entspricht es, dass sich die Erben – seien sie gesetzliche oder gewillkürte Erben – um die Erbschaft selbst kümmern, ohne fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Andererseits kann der Erblasser eine Notwendigkeit sehen, einen Dritten mit der Regelung des Nachlasses zu beauftragen. Außerdem kann nach dem Tod des Erblassers sich die Notwendigkeit ergeben, ein...mehr

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§ 10 Erbrecht / I. Testament

Rz. 19 Die wohl bedeutendste Form der Verfügung von Todes wegen ist das Testament. Zu unterscheiden sind das eigenhändige und das notarielle Testament. Daneben besteht die Möglichkeit, in Notsituationen spezielle Formen von Testamenten zu errichten. 1. Eigenhändiges Testament Rz. 20 Der Erblasser kann seinen letzten Willen eigenhändig niederlegen. Das von ihm verfasste Schrifts...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / IV. Parteifähigkeit

Rz. 30 Unter Parteifähigkeit versteht man die rechtliche Möglichkeit, einen Rechtsstreit als Kläger oder Beklagter zu führen. Nur wer parteifähig ist, kann also selbst klagen oder verklagt werden. Fehlt es an der Parteifähigkeit entweder des Klägers oder des Beklagten, ist die Klage unzulässig. Parteifähig ist jeder, der rechtsfähig ist . Da gem. § 1 BGB die Rechtsfähigkeit j...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / 7. Erlöschen der Vollmacht

Rz. 52 Die Vollmacht erlischt : Durch den Tod des Mandanten endet die Vollmacht hingegen nicht (§ 86 ZPO). Wird das Mandat gekündigt, endet die Bevollmächtigung ...mehr

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§ 48 Die Aktenzeichen der G... / 1. Amtsgericht

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§ 10 Erbrecht / II. Erbvertrag

Rz. 34 Der Erbvertrag, §§ 2274 ff. BGB, unterscheidet sich von dem Testament dadurch, dass er mindestens eine den Erblasser bindende, normalerweise einseitig nicht widerrufbare Verfügung enthält. Im Rahmen einer solchen Bindung darf der Erblasser nicht mehr von Todes wegen über sein Vermögen verfügen, eine solche Verfügung wäre unwirksam, wenn sie die durch Erbvertrag gescha...mehr

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§ 10 Erbrecht / E. Pflichtteilsrecht

Rz. 41 Wie bereits dargestellt, kann ein Erblasser durch Verfügungen von Todes wegen frei über das von ihm hinterlassene Vermögen verfügen. Andererseits folgt das Erbrecht auch moralischen und ethischen Aspekten. Bei deren Berücksichtigung erscheint es unbillig, wenn beispielsweise ein Erblasser seine Familie enterbt und sie damit in sozialer Not zurücklässt. Dem will das Pf...mehr

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§ 10 Erbrecht / I. Eintritt in die Rechtsposition des Erblassers

Rz. 37 Durch den Erbfall tritt der Erbe unmittelbar in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Dies geschieht möglicherweise, ohne dass der Erbe dies weiß, weil er beispielsweise vom Tod des Erblassers keine Kenntnis hat. Rz. 38 Der Erbe kann insbesondere von Erbschaftsbesitzern , d.h. von Personen, die aufgrund eines tatsächlich nicht bestehenden Erbrechts etwas aus der Erbsch...mehr

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§ 10 Erbrecht / II. Entzug des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 44 Die Entziehung des Pflichtteils des Abkömmlings ist nur unter den erschwerten Bedingungen des § 2333 BGB möglich. In diesem Fall geht der gesetzliche Erbe völlig leer aus. Rz. 45 Zum 1.1.2010 ist die Erbrechtsreform in Kraft getreten. Anwendbar sind die neuen Vorschriften erst für Erbfälle ab dem 1.1.2010. Ein wesentliches Anliegen dieser Reform ist die Stärkung der Te...mehr

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§ 8 Sachenrecht / b) Beschränkt persönliche Dienstbarkeit

Rz. 61 Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit gem. §§ 1090 ff. BGB unterscheidet sich von der Grunddienstbarkeit nicht im Inhalt der Berechtigung, sondern nur durch die Person des Berechtigten. Während dies bei der Grunddienstbarkeit der jeweilige Eigentümer des herrschenden Grundstücks ist, wodurch klargestellt ist, dass die Berechtigung auch für einen Rechtsnachfolger w...mehr

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§ 10 Erbrecht / IV. Wirkung des Erbscheins

Rz. 50 Gesetzlich gilt die Vermutung , dass der im Erbschein als Erbe ausgewiesenen Person das angegebene Erbrecht in entsprechender Höhe tatsächlich zusteht und dass andere als die angegebenen Beschränkungen nicht bestehen. Diese Vermutung ist zwar widerlegbar, bis zum Beweis des Gegenteils gilt aber der Erbschein als Beweis für das Erbrecht und die ausgewiesene Größe des Er...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 12 L

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§ 24 Verfahren in Familiens... / III. Aufhebung einstweiliger Anordnungen

Rz. 15 Das Gericht ist berechtigt, auf Antrag die getroffenen einstweiligen Anordnungen aufzuheben oder abzuändern, § 54 FamFG. Entsprechende Anträge sind zu begründen. Das Gericht entscheidet über den Antrag durch begründeten Beschluss. Es kann die Vollziehung der einstweiligen Anordnung vor seiner Entscheidung aussetzen. Über eine Aufhebung oder Abänderung einer einstweili...mehr

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§ 9 Familienrecht / b) Beendigung der Zugewinngemeinschaft

Rz. 17 Die Zugewinngemeinschaft endet in jedem Fall mit dem Ende der Ehe, das durch Scheidung oder Tod eines oder beider Ehegatten eintritt. Daneben endet die Zugewinngemeinschaft aber auch, wenn einer der Ehegatten vorzeitigen Zugewinnausgleich gem. § 1385 BGB verlangt oder wenn die Ehepartner durch Ehevertrag einen anderen Güterstand vereinbaren. Die rechtskräftige Entschei...mehr

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§ 9 Familienrecht / 3. Gütergemeinschaft

Rz. 27 Die sehr selten vorkommende Gütergemeinschaft bewirkt, dass das Vermögen des Mannes und dasjenige der Frau gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von Gesamtgut. Zu diesem gehört auch das, was die Ehegatten während der Ehe erwerben. Davon zu unterscheiden ist das Sondergut. Dieser Begriff beschreibt die Gesamtheit der Ve...mehr

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§ 10 Erbrecht / I. Natur und Höhe des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 42 Die Berechtigten erhalten als Pflichtteil einen Anspruch gegen den oder die Erben auf Zahlung einer Geldsumme in Höhe des Wertes des halben gesetzlichen Erbteils. Rz. 43 Beispiel A stirbt und hinterlässt seine Ehefrau E sowie die Kinder T und U. Sein Vermögen hinterlässt er durch Testament seiner langjährigen Geliebten G. Zu Berechnung des Pflichtteilsanspruchs sind zun...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 1. Rechtsgeschäftliche Vertretung

Rz. 50 Vertreter aufgrund Rechtsgeschäfts wird man durch Erteilung einer Vollmacht durch den Vertretenen. Rz. 51 Die Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden, und zwar auch dann, wenn sie sich auf ein formbedürftiges Rechtsgeschäft bezieht. Ausnahme von diesem Grundsatz bildet die Prozessvollmacht, die gem. § 80 ZPO schriftlich zu erteilen ist. Sinnvoll ist im Übr...mehr

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§ 45 Ablauf des Insolvenzve... / P. Nachhaftung und Restschuldbefreiung des Gemeinschuldners

Rz. 25 Juristische Personen werden nach Beendigung des Insolvenzverfahrens in dem jeweiligen Register gelöscht und werden damit rechtlich gegenstandslos . Bei natürlichen Personen gibt die InsO dem Schuldner die Möglichkeit, die Nachhaftung zu begrenzen . In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Verbraucherinsolvenzverfahren nur für natürliche Personen vorgesehe...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Voraussetzungen der Verträge nach Abs. 1

Rz. 6 .Die Norm regelt die Voraussetzungen, die ein Vertrag, der der finanziellen Absicherung des Schuldners im Alter dienen soll, erfüllen muss, damit die Leistungen aus diesem Vertrag vor einem unbeschränkten Gläubigerzugriff geschützt sind. Die Vorschrift setzt voraus, dass das Kapital aus einem nach § 10a EStG und Abschnitt XI EStG geförderten Altersvorsorgevermögen eins...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Unpfändbarkeit bei höchstpersönlichen Ansprüchen

Rz. 7 Unpfändbar sind höchstpersönliche Ansprüche: Anspruch auf Beratungsleistungen (BGH, WM 2013, 572 = ZIP 2013, 586 = ZInsO 2013, 547; vgl. auch Rn. 6 "Dienstleistungsansprüche"); Ehelicher Unterhaltsanspruch gem. § 1360a BGB (LG Frankenthal, NJW-RR 2001, 1012; LG Braunschweig, Rpfleger 1997, 394); Ausnahme: bei Sonderbedarf wie z. B. einer notwendigen ärztlichen Behandlung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Übertragung im Todesfall (S. 2 Buchst. c)

Rz. 10 Nach § 3 Nr. 55c S. 2 Buchst. c EStG sind die Grundsätze des Satzes 1 entsprechend anzuwenden, wenn im Fall des Todes des Stpfl. das Altersvorsorgevermögen auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehegatten des Verstorbenen übertragen wird. Die Übertragung ist nur dann steuerfrei, wenn das Altersvorsorgevermögen nach dem Tod des Vertragsinhabers übertragen wird. Auf den Re...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzug vergeblicher Rechtsverfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeit

Leitsatz Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers geltend gemacht hat, sind als Nachlassregelungskosten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG abzugsfähig. § 10 Abs. 6 Satz 1 ErbStG steht dem Abzug nicht entgegen. Normenkette § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1, Abs. 6 Satz 1, § 11 ErbStG Sachverhalt Der am 24.2.1999 versto...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zustellung finanzgerichtlicher Urteile – Abziehbarkeit vergeblicher Rechts­verfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeit

Leitsatz 1. Kann der beglaubigten Abschrift eines Urteils nicht entnommen werden, ob die erkennenden Richter die Urschrift des Urteils unterschrieben haben, ist die Urteilszustellung unwirksam. 2. Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers eingeklagt hat, sind als Nachlassregelungskosten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.1.1 Alleinerziehende

Rz. 10 Der Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge steht Müttern und Vätern zu, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Hat für das Kind oder den Jugendlichen ein Vormund oder Pfleger zu sorgen, kann er zwar nicht nach § 18, aber nach § 53 Abs. 2 Beratung und Unterstützung für sich in Anspruc...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.2 Nicht sorgeberechtigte Väter

Rz. 46 Vätern, die nicht sorgeberechtigt sind, kommt rechtlich in erster Linie eine Auffangfunktion zu. Kann die Mutter die elterliche Sorge nicht länger ausüben, hat das Familiengericht die elterliche Sorge auf den Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Das gilt insbesondere für den Fall des Todes der Mutter (§ 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB), des Ruhens der Sorg...mehr

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I Grundlagen / 2.4.4.2 Vererbung

Rz. 68 Geschäftsanteile sind nach § 15 Abs. 1 GmbHG vererblich. Sie fallen mit dem Tode des Gesellschafters in den Nachlass und gehen per Universalsukzession gem. § 1922 BGB auf die Erben über. Diese Rechtsfolge ist nicht disponibel und kann nicht durch den Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen werden. Aufgrund der daraus resultierenden Abhängigkeit der gesellschaftsrechtliche...mehr

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II Gründung - Muster / 1.3 Satzung einer Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern

Anlage zur notariellen Urkunde … des Notars …: Satzung der … GmbHmehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.12.4 Sonstige Beendigungsgründe

Rz. 944 Des Weiteren führen folgende Gründe ipso iure zur Amtsbeendigung: Beseitigung/Aufhebung des Aufsichtsorgans in seiner Gesamtheit; Wegfall zwingender persönlicher Voraussetzungen bei einem Organmitglied[1]; Tod des Mitgliedes[2] sowie Erlöschen der GmbH durch Vollbeendigung (Beginn der Liquidation und Eröffnung des Insolvenzverfahrens reichen hingegen nicht aus[3]), Versc...mehr

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VIII Auflösung und Liquidation / 2.1 Auflösungsgründe

Rz. 1478 Eine GmbH wird nach § 60 Abs. 1 GmbHG aufgelöst durch Zeitablauf, Gesellschafterbeschluss mit qualifizierter Mehrheit, Auflösungsurteil nach § 61 GmbHG oder Verwaltungsakt gemäß § 62 GmbHG, [1] Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Ablehnung der Insolvenzverfahrenseröffnung mangels Masse, rechtskräftige Feststellung eines wesentlichen Mangels des Gesellschaftsvertrags nach § ...mehr

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I Grundlagen / 2.4.5 Einziehung

Rz. 74 Die Einziehung gem. § 34 GmbHG bedeutet die Vernichtung eines Geschäftsanteils einschließlich etwaiger Sicherungsrechte und der damit verbundenen Mitgliederstellung eines Gesellschafters. Der Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus. Greifen mehrere Einziehungstatbestände gleichzeitig bei allen Gesellschaftern, bleibt nur die Liquidation der Gesellschaft. Die ...mehr

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II Gründung / 1.2.1 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 105 Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gründer – wenn es sich um mehrere handelt - die Gründung einer GmbH verabredet haben, existiert eine Vorgründungsgesellschaft. Rechtlich handelt es sich dabei um eine BGB-Gesellschaft, deren Zweck auf Gründung einer GmbH gerichtet ist.[1] Zu diesem Zweck gehören die Gründungsvorbereitungen wie die Erstellung wirtschaftlicher, steuerlicher...mehr

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Zugewinnausgleich / 1.2.1.1 Berücksichtigung von Schulden bei der Eheschließung

Nach früherer Gesetzeslage (vor 2009) konnte das Anfangsvermögen eines Ehegatten niemals negativ sein. Schulden, die ein Ehegatte mit in die Ehe brachte und die wirtschaftlich zu einer negativen Vermögensbilanz führten, blieben bei der Berechnung des Zugewinns außen vor. Nach der früheren Rechtslage konnten Verbindlichkeiten nur bis zur Höhe des Vermögens abgezogen werden, s...mehr

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V Geschäftsführung und Aufs... / 5 Anstellungsvertrag mit einem Geschäftsführungsmitglied

Geschäftsführeranstellungsvertrag zwischen … GmbH vertreten durch ihre Gesellschafterversammlung im Folgenden: "Gesellschaft" und Herrn … im Folgenden: "Geschäftsführer" Präambel Der Geschäftsführer wurde durch Gesellschafterbeschluss vom … zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Die dienstvertraglichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer bestimmen si...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.3.1 Zuständigkeit für die Bestellung

Rz. 676 Die Zuständigkeit für die Bestellung der Geschäftsführer liegt von Gesetzes wegen in der nicht paritätisch mitbestimmten GmbH bei der Gesellschafterversammlung (§ 46 Ziff. 5 GmbHG) und in der mitbestimmten oder montanmitbestimmten GmbH zwingend beim Aufsichtsrat (vgl. §§ 31 MitbestG, 12 MontanMitbestG). Bei der dem Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) unterliegenden...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.4 Zahl der Geschäftsführer

Rz. 684 Die Geschäftsführung kann aus einer oder mehreren Personen bestehen, eine Vorgabe enthält das GmbH-Recht nicht. Nur in einer mitbestimmten GmbH, in der ein Arbeitsdirektor zu bestellen ist[1], muss die Geschäftsführung mindestens zwei Mitglieder haben. Rz. 685 Die Festlegung der Anzahl von Geschäftsführern ist in unterschiedlicher Weise möglich: in dem Gesellschaftsver...mehr

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ZErb 11/2019, Die gefährlic... / III. Ausschlagungsfrist, Eröffnung und Bekanntgabe von Verfügungen von Todes wegen

Für den Beginn der Ausschlagungsfrist ist im Falle einer angeordneten Testamentsvollstreckung stets § 1944 II 2 BGB maßgeblich, da die Anordnung der Testamentsvollstreckung einer Verfügung von Todes wegen bedarf, § 2197 I BGB. Außer in den Fällen des § 1944 III BGB beginnt die 6-Wochen-Frist daher zwingend und frühestens mit der Bekanntgabe durch das Nachlassgericht im Sinne...mehr

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ZErb 11/2019, Zur Steuerbef... / Aus den Gründen

II. 12 Die Revision führt aus verfahrensrechtlichen Gründen zur Aufhebung der Vorentscheidung, weil sich während des Revisionsverfahrens der Verfahrensgegenstand, über dessen Rechtmäßigkeit das FG zu entscheiden hatte, geändert hat (§ 127 der Finanzgerichtsordnung – FGO –). An die Stelle des im Klageverfahren angefochtenen Erbschaftsteuerbescheids vom 17. September 2015, übe...mehr

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ZErb 11/2019, Beweislast fü... / Aus den Gründen

Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist – soweit sie sich gegen die Verurteilung zur Zahlung von 82.241,90 EUR wegen der Vereinnahmung des Guthabens auf dem Girokonto der Erblasserin, der Lebensversicherung und aus dem Wertpapierdepot richtet – unzulässig und im Übrigen unbegründet. A. Die Berufung ist hinsichtlich der Verteidigung der Beklagten gegen die Ansprüche...mehr

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ZErb 11/2019, Nachträgliche... / IV. Zum Vorwurf der Rückwirkung

Einen großen Teil seiner Argumentation verwendet der BGH auf den Vorwurf des Beschwerdeführers, die Anwendung der EUErbVO führe zu einer unzulässigen Rückwirkung. Zunächst stellt der BGH hier klar, dass es sich um keine echte Rückwirkung, sondern um eine sog. unechte Rückwirkung bzw. Vorwirkung der EUErbVO handele. Sodann hätte er auch darauf hinweisen können, dass der Vertr...mehr

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ZErb 11/2019, Beweislast fü... / Sachverhalt

Die Kläger sind die unbekannten Erben der am ... 2014 verstorbenen E...U... W..., die, vertreten durch den am 10.11.2015 durch das Amtsgericht Potsdam bestellten Nachlasspfleger, die Beklagte auf Herausgabe eines Betrages von 274.196,55 EUR, hilfsweise auf Schadensersatz in gleicher Höhe in Anspruch nehmen. Bei dem Geldbetrag handelt es sich um Mittel, die sich die Beklagte n...mehr

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ZErb 11/2019, Nachlassverbi... / Sachverhalt

Streitig ist, ob Kosten für die nachträgliche Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Erblassers und für die Räumung einer hinterlassenen Eigentumswohnung als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind. Der Erblasser, Herr X., ist am xx.xx.2013 verstorben. Alleinerbin wurde die Klägerin (Kl). Der Prozessbevollmächtigte reichte für die Kl am 28.4.2014 eine Erbschaftsteuerer...mehr

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ZErb 11/2019, Nachlassverbi... / Leitsatz

1. Die durch eine Beauftragung des Erben nach dem Tod des Erblassers anfallenden Steuerberatungskosten für die Berichtigung bereits vor Eintritt des Todes erstellter Einkommensteuererklärungen sind als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abziehbar. 2. Für die Räumung der Eigentumswohnung des Erblassers nach dessen Tod anfallende Kosten sind weder im Rahmen ...mehr

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ZErb 11/2019, Nachträgliche... / III. Die Entscheidung des BGH

Die Argumentation des BGH ist in diesem Punkt nicht einfach nachvollziehbar. Der BGH wählt als Ausgangspunkt für seine Prüfung Art. 83 Abs. 2 EUErbVO, der ergänzende Sonderregeln für die Wirksamkeit einer vor dem 16. August 2015 getroffenen Rechtswahl aufstellt. Da der vom BGH herangezogene Art. 83 Abs. 2 Fall 1 EUErbVO (für die Rechtswahl) wie Art. 83 Abs. 3 Fall 1 EUErbVO ...mehr

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ZErb 11/2019, Nachlassverbi... / Aus den Gründen

I) Die zulässige Klage ist insoweit begründet, als die Kl die Berücksichtigung der für die (Nach-)Erstellung der Einkommensteuererklärungen 2002–2012 gezahlten Steuerberatungskosten in Höhe von 9.856,29 EUR als Nachlassverbindlichkeiten begehrt. Demgegenüber hat der Bekl zu Recht dem steuermindernden Ansatz der Kosten für die Wohnungsauflösung in Höhe von 2.685,67 EUR als Na...mehr

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ZErb 11/2019, Die gefährlic... / 1

Bei verschiedenen Nachlassgerichten scheint es Usus zu sein,[1] ohne Rücksicht darauf, ob der Testamentsvollstrecker das Amt angetreten hat, letztwillige Verfügungen zu eröffnen, diese sodann umgehend den Erben bekanntzugeben und damit gemäß § 1944 II 2 BGB die 6-Wochen-Frist in Gang zu setzen. Diese Praxis kann Nachlass, Erben und nicht zuletzt den Testamentsvollstrecker vo...mehr

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zfs 11/2019, Die neuere Rec... / 1. Sachverhalt

Der Kläger, ein Verbraucherschutzverein, verlangt von der Beklagten die Unterlassung der Verwendung einer Klausel in einer Reiseabbruchversicherung. In den von der Beklagten verwendeten Versicherungsbedingungen (im Folgenden: VB-ERV 2014) heißt es auszugsweise: Zitat "B Reiseabbruch-Versicherung" 1. Was ist versichert? Wir entschädigen Sie: A) Wenn Sie Ihre Reise außerplanmäßig b...mehr

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ZErb 11/2019, Nachträgliche... / 6

Auf einen Blick Die Vorwirkung der EUErbVO auf vor der Anwendbarkeit errichtete Verfügungen von Todes wegen führt u. U. zur Validierung von nach damaliger Rechtslage unwirksamen Verfügungen. Es liegt in der Natur der Sache, dass dies sich auf spätere Verfügungen auswirkt. Eine unzulässige Rückwirkung liegt hierin nicht. Autor: Von Rechtsanwalt Dr. Rembert Süß , Würzburg ZErb 1...mehr

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ZErb 11/2019, Zur beschränk... / Aus den Gründen

II. Die Klage hat keinen Erfolg. 1. Die Klage ist zulässig. Sie wurde insbesondere fristgerecht erhoben. 2. Die Klage ist jedoch unbegründet. Das FA hat im Streitfall zu Recht eine beschränkte Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG angenommen und die Klägerin dadurch nicht in ihren Rechten verletzt (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO). a) Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterlie...mehr

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zfs 11/2019, Versicherter G... / Leitsatz

1. Verwendet ein Versicherungsnehmer ein Kfz zur Begehung eines Selbstmords durch Zusammenstoß als "Geisterfahrer" mit anderen Kfz, so stellt das einen versicherten Gebrauch des Kfz dar. 2. Die Beweislast für die Unzurechnungsfähigkeit des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt eines vorsätzlich verursachten Verkehrsunfalls tragen der Versicherungsnehmer, im Falle seines Todes se...mehr