Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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zerb 10/2018, Vererblichkei... / Sachverhalt

Die Parteien streiten uber den Zugang zum Benutzerkonto eines sogenannten sozialen Netzwerks, das die Beklagte betreibt. Die Klagerin beansprucht, den Zugang zu dem bei der Beklagten unterhaltenen Konto ihrer verstorbenen, minderjahrigen Tochter und "den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten" zu gewahren. Sie ist neben deren Vater Mitglied der Erbengemeinschaft. Beide E...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift verweist hinsichtlich der Vollstreckung gegen Erben auf eine Reihe von Bestimmungen des BGB und der ZPO. Wegen der Einzelheiten s. Abschn. 29 bis 31 VollstrA. § 1958 BGB Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, nicht gegen...mehr

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zerb 10/2018, Inhalt und Fo... / cc) Nicht zu berücksichtigende Passiva

Nicht sämtliche Passiva sind im Rahmen der Pflichtteilsberechnung nachlassmindernd zu berücksichtigen. Zum einen kommen Passiva des Erblassers, die nicht vererblich oder die einredebehaftet, insbesondere verjährt sind, bei der Pflichtteilsberechnung keine nachlassmindernde Wirkung zu.[15] Vor diesem Hintergrund sind zu Passiva, die der Erbe passivieren möchte, etwa auch dere...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Antrag (§ 117 ZPO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 PKH wird nur auf Antrag gewährt (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Antragsberechtigt sind natürliche Personen (§§ 114f. ZPO), Beteiligte kraft Amtes (§ 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO), insbes. der Insolvenzverwalter (s. § 40 FGO Rz. 10), juristische Personen und beteiligtenfähige Personenvereinigungen (§ 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO; s. § 57 FGO Rz. 8). Tz. 4 Stan...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Fortbestehen der Angehörigeneigenschaft (§ 15 Abs. 2 AO)

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In den Fällen der Nr. 2, 3 und 6 bleibt nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 AO das Angehörigenverhältnis auch dann bestehen, wenn die die Beziehung begründende Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht, d. h. durch Tod, Scheidung oder gerichtliche Aufhebung aufgelöst ist. Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anders als nach zivilrechtlicher R...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Natürliche Personen

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei natürlichen Personen beginnt die Steuerrechtsfähigkeit – wie die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit – mit der Vollendung der Geburt (s. § 1 BGB) und endet – wie diese – mit dem Tode (für Verschollene s. § 49 AO; zum Übergang der Steuerschuld s. § 45 AO).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Weitere Erlöschensgründe

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Festgesetzte Zwangsgelder erlöschen (auch) mit dem Tod des Verpflichteten (s. § 45 Abs. 1 Satz 2 AO). Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit im Vollstreckungsverfahren nicht die Zahlung fingiert wird (s. § 296 Abs. 2, § 301 Abs. 2 AO), erlischt der Steueranspruch mit der Verwertung, weil der Steuergläubiger im Ergebnis die geschul...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / 1. Wegzugssteuer für Anteile an Kapitalgesellschaften (§ 6 AStG)

§ 6 AStG unterwirft die Wohnsitzverlegung ins Ausland bei Beteiligungen iSd § 17 EStG als fiktive Veräußerung der Einkommensteuer. Infolge der EuGH-Entscheidung vom 11.3.2004 zur französischen Wegzugssteuer[21] hat der Gesetzgeber mit dem SEStEG vom 7.12.2006[22] die deutsche Wegzugsbesteuerung grundlegenden Änderungen unterzogen. Dabei wurde der Steuertatbestand, welcher du...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VIII. Hinterzogene und leichtfertig verkürzte Steuern (§ 171 Abs. 7 AO)

Tz. 88 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 7 AO verknüpft die Ablaufhemmung mit der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung. Die Vorschrift bewirkt, dass bei Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder bei leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO) die Festsetzung des Anspruchs noch solange vorgenommen werden kann, als eine Verfolgung der Tat noch möglich ist. Im Übrigen tritt...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / b) Rechtsfolgen der Wegzugsbesteuerung

Der steuerpflichtige fiktive Veräußerungsgewinn ist die Differenz zwischen dem gemeinen Wert der Anteile (§ 9 BewG) im Zeitpunkt des Wegzugs und ihren historischen Anschaffungskosten (§ 6 Abs. 1 S. 4 AStG). Ungeklärt ist dabei, ob es zu einer Aufstockung der Anschaffungskosten kommt, wenn der Erblasser (Schenker) Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft überträgt, ...mehr

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FF 10/2018, Versorgungsausg... / Leitsatz

Im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist die Vorschrift über den Tod eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) uneingeschränkt anzuwenden; die Anwendung des § 31 Abs. 1 S. 2 VersAusglG führt deshalb im Falle eines Vorversterbens des insgesamt Ausgleichsberechtigten dazu, dass der überlebende, insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte sein während der Ehezeit erworbenes Anrecht...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 268 AO räumt den Anspruch auf Aufteilung von Steuerschulden den Steuerschuldnern ein, die deswegen Gesamtschuldner sind, weil sie zusammen zu einer Steuer vom Einkommen oder zur Vermögensteuer veranlagt worden sind. Für den Bereich der ESt sind dies die Ehegatten oder Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden (§ 44 Abs. 1 AO, §§ 26,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die §§ 328 bis 335 AO betreffen die Vollstreckung aus Verwaltungsakten, die nicht auf eine Geldleistung gerichtet sind. Zwangsmittel sind das Zwangsgeld (§ 329 AO), die Ersatzvornahme (§ 330 AO) und der unmittelbare Zwang (§ 331 AO). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ihrer Rechtsnatur nach handelt es sich bei den Zwangsmitteln um Beug...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Die Ausnahmefälle nach § 183 Abs. 2 AO

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Gesellschaft oder Gemeinschaft besteht nicht mehr. Dies ist nicht nur der Fall, wenn sie zivilrechtlich beendet ist, sondern erfasst alle Situationen der Auflösung der Gesellschaft, in denen der Informationsfluss gestört sein kann, wie z. B. die Einstellung ihrer Tätigkeit. Tritt die Gesellschaft in die Liquidationsphase, ist bei Pe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Selbständiges Beweisverfahren

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für das selbständige Beweisverfahren (Beweissicherungsverfahren) durch Augenscheinseinnahme und Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen gilt § 82 FGO i. V. m. §§ 485 bis 487, 490 bis 494 ZPO. § 485 ZPO Zulässigkeit (1) Während oder außerhalb eines Streitverfahrens kann auf Antrag einer Partei die Einnahme des Augenscheins, die Vernehm...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Verhältnis zu Auskunftsverweigerungsrechten (§ 159 Abs. 2 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch § 159 Abs. 1 Satz 1 AO wird die Ausübung des Auskunftsverweigerungsrechts nach § 102 AO nicht eingeschränkt. Eine Benennungspflicht besteht nicht, wenn der Stpfl. durch ihre Befolgung das Berufsgeheimnis brechen würde, es sei denn, der Berufsangehörige sei von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbunden worden (§ 102 Abs. 3 A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 1 AO

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 193 Abs. 1 AO lässt die Außenprüfung zu bei Stpfl. i. S. des § 33 AO, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten, die freiberuflich tätig sind, jedoch nicht bei Stpfl., die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG erzielen, oder die unter § 147a AO fallen. Das betrifft zum...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Büroversehen

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Kommt es trotz einer ordnungsgemäßen Büroorganisation infolge eines "Büroversehens" zu einer Fristversäumnis, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, und zwar auch dann, wenn es sich um fristgebundene Handlungen des Berufsträgers selbst handelt, deren Durchführung er seinem eigenen Büro übertragen hat. Voraussetzung ist, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Besonderheiten der Erbenhaftung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 45 Abs. 2 AO befasst sich mit der Erbenhaftung, § 265 AO mit der Vollstreckung gegen Erben. Nach § 45 Abs. 2 Satz 1 AO haben Erben für die aus dem Nachlass zu entrichtenden Schulden nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten einzustehen. Da die Erben Gesamtrechtsnachfolger si...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Anlaufhemmung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 170 Abs. 5 AO)

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 170 Abs. 5 AO getroffenen Sonderregelungen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer knüpfen an den nach § 170 Abs. 1 oder 2 AO festzustellenden Beginn der Festsetzungsfrist an, ohne diese zu verdrängen. Solange also der Anlauf der Frist für die Festsetzung der Schenkungsteuer nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO gehemmt ist, kann § ...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / 2. Entstrickung von betrieblichen Wirtschaftsgütern durch Wegzug

Außerhalb der Reichweite von § 6 AStG kann bei der Vermögensnachfolge eine Wegzugssteuer "im weiteren Sinne" dadurch ausgelöst werden, dass durch Erbfall oder Schenkung Wirtschaftsgüter eines inländischen Betriebsvermögens abkommensrechtlich ins Ausland "verlagert" werden und dadurch das deutsche Besteuerungsrecht an diesen Wirtschaftsgütern endet (sog. Entstrickung). Einkün...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Angabe des Steuerschuldners

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Steuerschuldner als Inhaltsadressat (s. AEAO zu § 122, Nr. 1.1.1 und 1.3) muss eindeutig und unverwechselbar im Steuerbescheid benannt sein. Wer Steuerschuldner ist, bestimmt sich nach den Einzelsteuergesetzen. Er muss nicht im Anschriftenfeld des Bescheids enthalten und auch nicht zwingend aus dem Bescheid selbst oder dem Bescheid ...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / 4. Volle Bewertung auch bei unterbliebenem Ausgleich

Da es nicht auf die auszugleichenden Anrechte ankommt, sondern auf die verfahrensgegenständlichen Anrechte, ist es unerheblich, ob ein Ausgleich durchgeführt worden ist. Daher ist das dreifache Nettoeinkommen je Anrecht auch in den Fällen einer "negativen Feststellungsentscheidung" (§ 224 Abs. 3 FamFG) maßgebend, also wenn es nicht zum Ausgleich kommt. Das gilt unabhängig da...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 57 Am Verfahren Beteiligte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich nur mit der Beteiligteneigenschaft im finanzgerichtlichen Verfahren erster Instanz und zählt abschließend die Beteiligten auf. Sie gilt über § 121 Satz 1 FGO auch für das Revisionsverfahren. Dort kann Beteiligter aber nur sein, wer bereits am Verfahren über die Klage beteiligt war (BFH v. 20.12.2013, IX R 33/1...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 39 Bestimmung des Gerichts durch den Bundesfinanzhof

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gem. § 39 FGO hat der BFH das örtlich zuständige FG in den in § 39 Abs. 1 FGO abschließend aufgeführten Fällen zu bestimmen. Die Vorschrift gilt nur für die örtliche Zuständigkeit (Gerichtsstand) der FG; dies folgt aus dem Wortlaut der Vorschrift (insbes. § 39 Abs. 1 Nr. 2 FGO: "Gerichtsbezirk") und aus der systematischen Stellung der No...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Besteuerung des tatsächlichen Sachverhalts

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäftes ist steuerlich solange und so weit ohne Bedeutung, als die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis des Geschäftes gleichwohl eintreten und bestehen lassen (s. § 41 Abs. 1 Satz 1 AO). Der Vorrang des Faktischen überwiegt die Mängel der rechtlichen Gültigkeit. Allerdings müssen die wirtschaftlichen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 1362 BGB – auf den § 739 ZPO Bezug nimmt – wird zugunsten der Gläubiger des Ehemannes oder der Ehefrau vermutet, dass die im Besitz eines oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Gegenstände dem Schuldner gehören. Diese – widerlegliche – Vermutung gilt nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben und sich die Sachen im Besitz d...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / c) Stundung und Entfallen der Steuer

Angesichts der substantiellen Folgen der Wegzugsbesteuerung sieht das Gesetz Regeln zur Stundung und zum Erlass der Steuer vor. Die Wegzugssteuer kann auf Antrag für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren gegen Leistung von Sicherheit und Zinsen gestundet werden, wenn ihre sofortige Erhebung mit erheblichen Härten für den Steuerpflichtigen verbunden wäre (§ 6 Abs. 4 S. 1 A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Treuhandeigentum

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Treuhandverhältnis im Sinne des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO liegt vor, wenn ein Vertragsteil (Treugeber) dem anderen Vertragsteil (Treunehmer oder Treuhänder) aus wirtschaftlichen oder sonstigen Zweckmäßigkeitsgründen in Bezug auf ein Wirtschaftsgut nach außen hin eine Rechtsstellung – insbes. das Eigentum an einer Sache oder die In...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 1958 BGB: Gegen den Erben kann vor Annahme der Erbschaft ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, gerichtlich nicht geltend gemacht werden. In entsprechender Anwendung dieser Vorschrift darf gegen den Erben vor Annahme der Erbschaft kein Verwaltungsakt erlassen werden. Dies betrifft nicht nur das Vollstreckungsverfahren, sond...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Begriffliches; auflösend bedingte Rechtsgestaltungen, insbes. Steuerklauseln

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von bedingter Steuerschuld (oder -befreiung) ist hier nicht im Sinne eines rechtstechnischen Mittels die Rede, dessen sich der Gesetzgeber zur Sicherung steuerbegünstigter Zwecke bedient, etwa in Bezug auf Verwendungsarten verbrauchsteuerpflichtiger Waren (s. § 50 AO). Gemeint sind auch nicht die Fälle des § 41 Abs. 1 AO. Im Zusammenhan...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Zusammengefasste Steuerbescheide (§ 155 Abs. 3 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen mehrere Stpfl., die eine Steuer als Gesamtschuldner schulden, kann die Finanzbehörde zusammengefasste Steuerbescheide erlassen. Es handelt sich dabei um eine Ermessensvorschrift, das FA kann gegen die Steuerschuldner auch getrennte Steuerbescheide erlassen. Anwendungsfälle sind z. B. zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner (§ 4...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Höhere Gewalt (§ 171 Abs. 1 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 171 Abs. 1 AO läuft die Festsetzungsfrist nicht ab, solange die Steuerfestsetzung wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten sechs Monate des Fristlaufes nicht erfolgen kann. Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Höhere Gewalt sind alle von außen eintretende Ereignisse, die auch bei Anwendung der äußersten, den Umständen nach zu er...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Voraussetzungen der Nichtigkeits- und Restitutionsklage

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung der Erhebung einer Wiederaufnahmeklage ist – entsprechend § 40 Abs. 2 FGO – eine Beschwer des Klägers, und zwar dergestalt, dass ihm die anzufechtende Entscheidung etwas versagt, was er im finanzgerichtlichen Verfahren in zulässiger Weise beantragt hatte. Zur Statthaftigkeit der Klage gehört – abgesehen von dem Erfordernis, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Beteiligung mehrerer Personen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einheitliche Feststellung setzt die Beteiligung mehrerer Personen an der gemeinschaftlichen Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer Einkunftserzielungvoraus, denen die einkommensteuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte steuerlich zuzurechnen sind. Die Voraussetzungen "mehrere" und "zurechnen" bedeuten, das...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Anwendungsfälle

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Pächter, auch der langjährige, ist regelmäßig kein wirtschaftlicher Eigentümer (RFH v. 02.09.1939, RStBl 1940, 322; RFH v. 12.05.1938, RStBl 1938, 524: Wassernutzungsrecht). Deshalb war beispielsweise auch ein Mineralgewinnungsrecht i. S. des § 100 Abs. 2 BewG – soweit das Verfügungsrecht des Grundeigentümers nicht durch bergrechtli...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Krankheit

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Krankheit wird in der Praxis sehr häufig als Entschuldigungsgrund geltend gemacht. Oft lehnen die Finanzbehörden Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit dem Hinweis ab, dass der Betroffene durch die Krankheit nicht gehindert gewesen sei, den Rechtsbehelf fristgerecht einzulegen und ihn erst nach der Gesundung zu begründen. Auch auf di...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 4 Anwendung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Schrifttum Bartone, Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen letztinstanzliche Entscheidungen des BFH, AO-StB 2008, 224. ??. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 4 FGO verweist auf die §§ 21a bis 21i GVG betreffend die allgemeinen Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung, die unmittelbar nur für die ordentlichen Gerich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Zu § 142 FGO gehörende Vorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 114 ZPO Voraussetzungen (1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nic...mehr

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zerb 10/2018, Zur Feststell... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht und mit zutreffender Begründung ist das Nachlassgericht nach Durchführung der Beweiserhebung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erblasserin bei der Errichtung des Testaments vom 7.2.2017 infolge einer schweren Demenz nicht mehr testierfähig war. 1. Die Rügen des Beschwerdeführers zum vom Nachlassgericht gewählten Verfahren greifen nich...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / III. Verfügungen für den zweiten Todesfall

Rz. 432 Da es bei der Vollerbenlösung zu insgesamt einer Vermögensmasse kommt, ist in der Verfügung für den zweiten Todesfall diesbezüglich eine Schlusserbenregelung zu treffen. Den Testierenden stehen hier sämtliche Gestaltungsmittel des Einzeltestaments zur Verfügung. Weil es sich bei der Schlusserbenregelung letztlich um die Verfügung einer Person handelt, nämlich des über...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / II. Verfügungen für den ersten Todesfall

1. Erbeinsetzung Rz. 412 Ebenso wie beim Einzeltestament kann die Alleinerbeneinsetzung des Ehegatten sowohl in Form der Vollerbschaft als auch im Wege der Vor- und Nacherbschaft erfolgen. Ersteres wird auch Einheitslösung genannt, während Letzteres aufgrund der Entstehung von zwei getrennten Vermögensmassen beim Überlebenden als Trennungslösung bezeichnet wird. Rz. 413 Bei de...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / b) Mitteilung des Sterbefalls an Standesamt

Rz. 68 Stirbt eine Person, stellt ein Arzt den Tod in einer Todesbescheinigung nach den jeweiligen Landesbestattungsgesetzen fest. Nach §§ 28, 29 PStG ist jeder, der mit dem Toten in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, der beim Tod zugegangen war oder davon Kenntnis erlangt hat, verpflichtet, den Sterbefall kurzfristig dem ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / VII. Fortbestand der gemeinschaftlichen Verfügung trotz Scheiterns der Ehe

Rz. 471 Ein in der Praxis oft übergangenes Problem ist die Vermutungsregel des § 2268 Abs. 2 BGB, die die Frage regelt, ob im Falle der Erhebung der Klage auf Auflösung oder Scheidung der Ehe oder im Falle der Zustimmung zur Scheidung durch den Erblasser eine Verfügung wirksam bleiben soll.[512] Nach der Rechtsprechung[513] können die Verfügungen gemeinschaftlich testierende...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Einleitung

Rz. 407 Bei der Gestaltung eines Ehegattentestaments besteht die Besonderheit, dass Verfügungen von Todes wegen für zwei Sterbefälle getroffen werden. Es unterscheidet sich dabei vom Einzeltestament insoweit, als beide Ehegatten ihre Verfügungen von Todes wegen in einer gemeinsamen Urkunde errichten. Ein rechtlicher Unterschied ist, dass die Auswirkungen der Wechselbezüglich...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Erbeinsetzung

Rz. 412 Ebenso wie beim Einzeltestament kann die Alleinerbeneinsetzung des Ehegatten sowohl in Form der Vollerbschaft als auch im Wege der Vor- und Nacherbschaft erfolgen. Ersteres wird auch Einheitslösung genannt, während Letzteres aufgrund der Entstehung von zwei getrennten Vermögensmassen beim Überlebenden als Trennungslösung bezeichnet wird. Rz. 413 Bei der Vollerbenlösun...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / (6) Keine Vaterschaftsanerkennung nach Tod des Kindes

Rz. 220 Eine Vaterschaftsanerkennung nach dem Tod des Kindes ist nicht möglich.[199]mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.3.1 Zuständigkeit im Falle des Todes eines Ehegatten/Partners, Art. 4 EuGüVO/ EuPartVO

Bei Anrufung eines mitgliedsstaatlichen Gerichts nach der EuErbVO im Zusammenhang mit dem Tod eines Ehegatten/Partners, ist dieses auch für sämtliche güterechtlichen Fragen "in Verbindung mit diesem Nachlass" zuständig. Es handelt sich hier um eine ausschließliche Zuständigkeit, die weder durch Gerichtsstandsvereinbarung (Art. 7 EuGüVO bzw. Art. 7 EuPartVO) noch durch rügelos...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen

Rz. 7 Zur Sicherung der Erbfolge durch Verfügung von Todes wegen ist deren amtliche Verwahrung sinnvoll, da so sichergestellt ist, dass der Inhalt auch bekannt wird. Die Amtsgerichte sind für die besondere amtliche Verwahrung zuständig, § 344 FamFG, funktionell zuständig ist der Rechtspfleger, § 3 Nr. 2c RPflG. Die Landesregierungen können die Aufgabe auf den Urkundsbeamten ...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / c) Tod

Rz. 38 Stirbt der Auftraggeber, erlischt der Anwaltsvertrag gemäß §§ 675 Abs. 1, 672 BGB im Zweifel nicht. Auf das Bestehen der Prozessvollmacht (§ 86 ZPO) wie auf ein laufendes gerichtliches Verfahren (§§ 246, 239 ZPO) hat der Tod des Mandanten ebenfalls keinen Einfluss. Stirbt hingegen der beauftragte Rechtsanwalt, so gilt der Anwaltsvertrag im Zweifel als erloschen, §§ 67...mehr