Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erwerb von Todes wegen

Rn. 15 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 § 35b EStG erfasst nur Erwerbe von Todes wegen. Was unter den Erwerb von Todes wegen fällt, ist in § 3 ErbStG definiert. Die darin enthaltene Aufzählung ist abschließend (BFH BStBl II 1991, 412). Erfasst sind somit ua der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 BGB), durch Vermächtnis (§§ 2147ff BGB), aufgrund geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (§§ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Steuersubjekt

Rn. 37 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Auch beim Steuersubjekt stellt sich die Frage, ob dieses identisch sein muss, die Steuerermäßigung also nur in den Fällen gewährt wird, in denen der mit ErbSt belastete StPfl auch die Einkünfte erzielt. Regelmäßig wird das Steuersubjekt identisch sein. Problematisch sind dagegen Fälle des mehrfachen Erwerbs, bei denen der Vermögensgegenstand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kritische Würdigung

Rn. 7 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Die Bedeutung der Norm hat im Vergleich zu § 35 EStG aF zugenommen. Denn mit dem seit 2009 anzuwendenden ErbSt-Recht verfolgt der Gesetzgeber ein Hochsteuerkonzept, das im Bereich vererbter stiller Reserven ohne § 35b EStG die Gefahr von Doppelbesteuerungen mit einer höheren Insgesamtsteuerbelastung in sich trägt. So führt die Bewertung aller ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Zweck u allg Bedeutung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 § 35b EStG ist eine Tarif- bzw Steuerermäßigungsvorschrift. Die ESt-Ermäßigung wird gem § 35b S 1 EStG auf Antrag gewährt. Die Vorschrift ordnet eine ESt-Ermäßigung für solche Einkünfte an, die im gleichen VZ u in den vorausgegangenen vier VZ als Wertbestandteil eines Erwerbes von Todes wegen bereits der ErbSt unterlegen haben und nach dem Erb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einkünfte

Rn. 17 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Der Wortlaut des § 35b EStG ist ungenau, weil er auf "Einkünfte" abstellt. Einkünfte im einkommensteuerlichen Sinn unterliegen nicht der ErbSt. Erbschaftssteuerlicher Besteuerungsgegenstand ist die Bereicherung von Todes wegen (BFH BStBl II 2018, 593). Daher ist die Norm aus ihrem Sinn heraus so zu lesen, dass Einkünfte alle Tatbestände umfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zeitliche Voraussetzungen

Rn. 39 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Gem § 35b S 1 EStG sind nur solche Einkünfte berücksichtigungsfähig, die im VZ, in dem die ESt-Schuld entsteht, oder in den vorangegangenen vier VZ der ErbSt unterlagen. Der Zeitpunkt, in dem ein Erwerb von Todes wegen der ErbSt unterlegen hat, ist identisch mit dem Entstehungszeitpunkt der ErbSt. Gem § 9 Abs 1 Nr 1 ErbStG entsteht die ErbSt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Anwendungsbereich

Rn. 11 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 In persönlicher Hinsicht können die Steuerermäßigung nach § 35b EStG nur natürliche Personen in Anspruch nehmen. KapGes können § 35b EStG nicht anwenden, da § 35b als Tarifvorschrift keine Vorschrift zur Ermittlung des Einkommens ist und damit nicht von der Verweisung des § 8 Abs 1 KStG erfasst ist (BFH BStBl II 1995, 207). Somit bleibt es i...mehr

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Strahlenschutz am Arbeitspl... / 1.4 Genetische Strahlenschäden

Für genetische Strahlenschäden gilt wie bei latenten somatischen Schäden, dass unserer heutigen Vorstellung nach kein Schwellenwert existiert. Mögliche Folgen von genetischen Schäden in der ersten Generation sind Tod des Embryos (Fehlgeburten) oder, bei Lebendgeborenen, Missbildungen mit oder ohne geistigen Schädigungen. Diese Folgen dürfen allerdings nicht verwechselt werde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Anwendungsvoraussetzungen

Rn. 12 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Die Steuerermäßigung ist gem § 35b S 1 EStG für Einkünfte zu gewähren, die bei der Ermittlung des Einkommens berücksichtigt worden sind und gleichzeitig im laufenden oder in den vergangenen vier VZ als Erwerb von Todes wegen der ErbSt unterlegen haben. A. Ermittlung des Einkommens Rn. 13 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Unter § 35b EStG fallen nur E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Historische Entwicklung

Rn. 6 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Die Ermäßigung der ESt im Falle der Doppelbelastung mit ErbSt und ESt hat Tradition. Seit 1925 (RGBl I 1925, 189) sah das EStG in § 31 S 1 EStG 1925 und später in § 16 Abs 5 EStG 1934 (RGBl I 1933, 1005) Regelungen vor, die eine Doppelbelastung von Gewinnen infolge Aufdeckung stiller Reserven bei der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben o...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 4.4 Eigentümerwechsel

Der Wortlaut des § 556e Abs. 1 BGB erfasst auch den Fall, in dem das Vormietverhältnis mit dem Rechtsvorgänger des Vermieters bestand. Nach dem Sinn und Zweck der Regelung wäre die Vorschrift dagegen einschränkend auszulegen und zu fragen, ob der Bestandsschutz auch dem rechtsgeschäftlichen Nachfolger des Vermieters zugutekommen soll. Ein Bedürfnis hierfür ist nicht ersichtl...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / 1. Rechtsnachfolge von Todes wegen

Das deutsche Erbschaftbesteuerungsrecht knüpft grds. an eine zivilrechtliche Rechtsnachfolge von Todes wegen an (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 iVm § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).[3] Darunter fällt jede Vermögensweitergabe aufgrund gewillkürter oder gesetzlicher Rechtsnachfolge von Todes wegen (näheres Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 EU-ErbVO, EG 9 ff EU-ErbVO).[4] In § 3 ErbStG wird der "Erwerb v...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / a) Schenkungen

Verschiedene Bereiche der Rechtsnachfolge sind gem. Art. 1 Abs. 2 EU-ErbVO vom Anwendungsbereich ausgenommen. Dies gilt insb. für Schenkungen auf den Todesfall, wenn der betroffene Gegenstand nicht in den Nachlass fällt, sondern direkt auf den Begünstigten übergeht, z. B. bei Erwerb einer Lebensversicherung durch einen Bezugsberechtigten[5] oder bei Kontenübergängen[6] zum T...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / D. Erbschaftsteuerbare Erwerbe nach ausländischem Erbrecht

§ 3 ErbStG erfasst nicht nur Erwerbe von Todes wegen nach deutschem Recht (iSd BGB), sondern auch Erwerbe nach ausländischem Recht. Ein Erwerb nach ausländischem Recht unterliegt bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen für die Steuerbarkeit im Inland dann der Erbschaftsteuer, wenn sowohl die Rechtsfolgen als auch das wirtschaftliche Ergebnis einem der in § 3 ErbStG aus...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / b) Erbrecht und Güterrecht

Güterrechtliche Zuwendungen anlässlich des Todesfalles eines Ehegatten/Lebenspartners werden von der EU-ErbVO nicht geregelt. Verstirbt ein verheirateter Erblasser/Lebenspartner bzw. Erblasserin/Lebenspartnerin, muss vor bzw. zusammen mit der erbrechtlichen Auseinandersetzung die güterrechtliche Auseinandersetzung stattfinden. In anderen Mitgliedstaaten/Rechtsgebieten muss g...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / d) Erbrechtliche Wirkungen der Umwandlung und der nicht mehr möglichen Umwandlung

Das gesetzliche Erbrecht eingetragener Lebenspartner entspricht seit 1.1.2005 demjenigen von Ehegatten. Es handelt sich beim gesetzlichen Erbrecht um eine Fortwirkung der Verantwortung für den Partner auch im Falle des Todes.[90] Für Todesfälle bis zum vorgemerkten Stichtag enthielt der Lebenspartner beim Zusammentreffen mit Großeltern und deren Abkömmlingen weniger als ein ...mehr

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ZErb 04/2019, Auslegung ein... / Aus den Gründen

(...) Sie hat auch in der Sache Erfolg. Der Senat kommt nach Durchführung der Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass das Testament dahingehend auszulegen ist, dass die Erblasser ihre vier Kinder als Schlusserben des Letztversterbenden auch für den Fall eingesetzt haben, dass beide Ehepartner in längerem Abstand voneinander versterben. Die Andeutungstheorie lässt vorliegend nach ...mehr

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ZErb 04/2019, Grundbuchberi... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. 1. Zunächst bedarf der eingelegte Rechtsbehelf der Auslegung. Weil der Beteiligte mit seinem an das Grundbuchamt gerichteten und mit der Beschwerde weiterverfolgten Begehren geltend gemacht hat, die Löschung sei wegen offensichtlicher Unrichtigkeit von Amts wegen durchzuführen, kommt in Betracht, dass seine Eingaben lediglich als Anregung au...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / F. Fazit

Aus steuerlicher Sicht ist festzustellen, dass durch die EU-ErbVO die Steuerprobleme nicht mehr, sondern ggf. andere geworden sind. Beratungen/Gestaltungen hängen sehr stark davon ab, ob diese aus der Sicht des potentiellen Erblassers oder der Sicht des (potentiellen) Erwerbers erfolgen sollen. Dabei sind zudem Beratungen zu erbrechtlichen Fragen und Gestaltungen und zu erbs...mehr

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ZErb 04/2019, Auslegung ein... / Leitsatz

Formulieren Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament eine Erbeinsetzung für ihren "gemeinsamen Tod", so kann diese Formulierung für eine Schlusserbeneinsetzung im Falle des beiderseitigen Todes sprechen, unabhängig von einem zeitlichen Zusammenhang. OLG Brandenburg, Beschluss vom 31. Januar 2019 – 3 W 37/18mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / 3. Welches Erbstatut ist anwendbar?

Fällt ein Erwerb grds. unter die EU-ErbVO, ist zu prüfen, welches nationale Erbrecht im Einzelfall anzuwenden ist. Überblickartig gilt:mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / 1

Das deutsche Erbschaftbesteuerungsrecht knüpft grds. an einen zivilrechtlichen Erwerb von Todes wegen an (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 iVm § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Unter "Erwerb von Todes wegen" sind nicht nur Erwerbe nach dem BGB zu verstehen, sondern auch Erwerbe nach ausländischem Erbrecht. Innerhalb der EU regelt die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO), welches Erbrecht im Einzelfall...mehr

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ZErb 04/2019, Auslegung ein... / Sachverhalt

Der Erblasser war in zweiter Ehe verheiratet mit E... D..., geb. F..., die am 8.3.2015 vorverstorben ist. Aus der ersten Ehe des Erblassers stammen der Beteiligte zu 2. und dessen Schwester, Frau R... K... Aus der ersten Ehe der vorverstorbenen Ehefrau des Erblassers entstammen die Beteiligten zu 1. und 3. Mit gemeinschaftlichem handschriftlichen Testament vom 30. Dezember 1...mehr

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ZErb 04/2019, Keine verläng... / Aus den Gründen

Die zulässigen Rechtsbeschwerden haben in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht hat ausgeführt, das Testament der Erblasserin vom 21. November 2006 sei wirksam. Gesetzliche Erbfolge sei nicht eingetreten. Der Beteiligte zu 5 habe gemäß § 1944 BGB nicht wirksam ausgeschlagen. Maßgebliche Personen, auf deren Kenntnis es ankomme, seien der Beteiligte zu 2 und dessen ...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / A. Einführung

Die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO)[1] regelt, welches Erbrecht in einem europäischen[2] Erbfall anzuwenden ist (Erbstatut), welche Gerichte und vergleichbare Einrichtungen (z. B. Notare) in Erbsachen innerhalb der Mitgliedstaaten zuständig sind, ob und wie ausländische erbrechtliche Urkunden/Entscheidungen anzuerkennen und zu vollstrecken sind. Die EU-ErbVOmehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / c) Erbrecht und Gesellschaftsrecht

Soweit das Gesellschaftsrecht Regelungen zur (Sonder-)Rechtsnachfolge von Todes wegen enthält, kann dieses mit dem im Einzelfall anzuwendenden Erbrecht kollidieren (Art. 1 Abs. 2 Buchst. h EU-ErbVO). Generell ist – wie auch bei rein deutschen Erwerbsfällen – für Gestaltungen zu empfehlen, erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Regelungen aneinander anzupassen.[11] Für die...mehr

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zfs 04/2019, Tötungsvorsatz... / 2 Aus den Gründen:

"… Ergänzend bemerkt der Senat zu der Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes:" Das LG hat den bedingten Tötungsvorsatz des Angeklagten rechtsfehlerfrei festgestellt und belegt. Nach den Feststellungen war dem Angeklagten, als er absichtlich im Übergangsbereich der Straße An der Alster in die Straße Ferdinandstor auf die Gegenfahrbahn der mehrspurigen nunmehr durch Verkehrs...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / d) Grundstücks-/Sachenrecht

Grds. sind sachrechtliche letztwillige Verfügungen betr. Grundstücke zwar nach der EU-ErbVO auch als Regelungen zur Rechtsnachfolge von Todes wegen anzusehen. Es tritt aber nicht immer automatisch ein dinglicher Erwerb des Grundstücks ein, vielmehr kann es sein, dass das Grundstück nach deutschem Recht noch dinglich übertragen werden muss (per Auflassung und Eintragung).[12]...mehr

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ZErb 04/2019, Grundbuchberi... / Sachverhalt

In Abteilung I des Wohnungseigentumsgrundbuchs ist unter lfd. Nr. ...b und ...c jeweils Frau ... ... als Inhaberin eines Hälfte-Bruchteils am Miteigentumsanteil, verbunden mit dem Sondereigentum an einem Hotelappartement mit Tiefgaragenstellplatz, eingetragen. Die Eintragung unter lfd. Nr. ...b beruht auf dem rechtsgeschäftlichen Erwerb eines Hälfte-Anteils vom vormaligen Al...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / 8

Auf einen Blick In dem Beitrag wird die deutsche Erbschaftsteuerpflicht bei Rechtsnachfolgen von Todes wegen mit Auslandsberührung im Anwendungsbereich der EU-ErbVO beleuchtet. Auch wenn die EU-ErbVO keine unmittelbaren Auswirkungen auf die deutsche Erbschaftsteuer hat, kann die vorgreifliche Entscheidung, welches Erbrecht mit welchen Folgen im Einzelfall zu Anwendung kommt,...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht

Unbeschränkte Steuerpflicht besteht, wenn der Erwerber oder der "Erblasser" im Besteuerungszeitpunkt in Deutschland seinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt hatte.[22] Der Erwerb unterliegt nach Maßgabe des ErbStG voll umfänglich der deutschen Erbschaftsteuer, auch wenn die Vermögensgegenstände im Ausland belegen sind. Zu den unbeschränkt Steuerpflichtigen gehören noch deutsc...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / E. Europäisches Nachlasszeugnis

Finanzbehörden und Finanzgerichte haben regelmäßig von dem Erbrecht auszugehen, wie es im Erbschein bezeugt ist.[37] Für die deutschen Finanzbehörden ist der Nachweis der Rechtsnachfolge von Todes wegen neben dem Erbschein auch durch das Europäische Nachlasszeugnis verbindlich (europaweit gültige Urkunde; Art. 62 EU-ErbVO).[38] ME gelten die zur Beweiskraft und Verbindlichke...mehr

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FF 04/2019, Rechtsprechung ... / Hinterbliebenenversorgung

BArbG, Urt. v. 19.2.2019 – 3 AZR 150/18 Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Versorgungsregelung, nach der die Hinterbliebenenversorgung entfällt, wenn im Zeitpunkt des Todes des Versorgungsberechtigten die Ehe nicht mindestens zehn Jahre bestanden hat, benachteiligt den unmittelbar Versorgungsberechtigten unangemessen und ist daher nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB u...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / C. Die deutsche Erbschaftsteuerpflicht

Deutschland, d. h. das betreffende Bundesland, kann – auch wenn ein Erwerb von Todes wegen iSv § 3 ErbStG dem Grunde nach vorliegt – die Erbschaftsteuer nur dann von dem "Erwerber/Steuerpflichtigen" erheben, wenn in Deutschland eine Erbschaftsteuerpflicht besteht. Die persönliche Erbschaftsteuerpflicht richtet sich nach § 2 ErbStG.[21] Auf welche Person als Erblasser/Erbe so...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / 2. Beschränkte Steuerpflicht

Unabhängig von einem Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland besteht in Deutschland eine beschränkte Erbschaftsteuerpflicht, wenn Inlandsvermögen iSd § 121 BewG vorhanden ist und erworben wird.[25] Auch hier kommt es letztlich nicht auf das jeweils geltende Erbrecht, sondern nur darauf an, dass ein "Erwerb von Todes wegen" iSd § 3 ErbStG von Inlandsvermögen vorliegt....mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / 4. Zwischenergebnis

Nur wenn die Prüfung eines Erwerbs ergibt, dass – bezogen auf die entsprechende Person – überhaupt eine deutsche Erbschaftsteuerpflicht besteht, wird man sich mit dem Vorliegen eines "Erwerbs von Todes wegen" iSv § 3 ErbStG intensiver befassen müssen (unter Berücksichtigung der EU-ErbVO). Übrigens gilt auch bei Beratungen/Gestaltungen in Fällen grenzüberschreitender Erbschaf...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / 5. Steuer- und Zollrecht

Die EU-ErbVO gilt gem. Art. 1 EU-ErbVO nicht für Steuer- und Zollsachen sowie für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. Das nach der EU-ErbVO geltende Erbstatut regelt (nur) Art und Ausmaß des erbrechtlichen Erwerbs. Der Bezug zur deutschen Erbschaftsteuer ergibt sich aber indirekt dadurch, dass die Bestimmung, welches nationale Erbrecht Geltung hat (Art. 1 Abs. 1 EU-ErbVO)...mehr

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ZErb 04/2019, Keine verläng... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten um die Erbfolge nach der am 3. Dezember 2016 verstorbenen Heidrun H. (im Folgenden: Erblasserin) sowie über Anordnung und Umfang einer Testamentsvollstreckung. Die Erblasserin war mit dem am 24. Juli 2004 vorverstorbenen Paul Heinrich H. verheiratet. Aus der Ehe sind zwei Söhne, die Beteiligten zu 1 und 2, hervorgegangen. Der Beteiligte zu 2 ist Vate...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.2.1 Tod eines Beteiligten

Rz. 35a Entsprechend § 299 ZPO unterbricht der Tod des Einspruchsführers [1] und der Tod eines notwendigen Hinzugezogenen [2] das Einspruchsverfahren. Durch diese Unterbrechung wird dem nach § 45 AO in die Rechtsstellung des Erblassers eintretenden Erben Gelegenheit gegeben, sich über den Gegenstand und den Inhalt des Einspruchsverfahrens zu informieren. Diese Unterbrechung is...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine widerstreitenden Steuerfestsetzungen bei mehrfacher Berücksichtigungsmöglichkeit

Leitsatz Ein Widerstreit zwischen einem inländischen und einem ausländischen Steuerbescheid liegt nicht vor, wenn derselbe Sachverhalt im Ausland bei der Bemessungsgrundlage für die Steuer und im Inland im Rahmen des Progressionsvorbehalts hätte berücksichtigt werden können. Normenkette § 174 Abs. 1 AO, Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 10 Abs. 1 DBA-Schweiz, § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 15 A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.2.3 Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung in NRW

Rz. 32 Nur im Land Nordrhein-Westfalen besteht im Zusammenhang mit der Zuständigkeit für die Bearbeitung und Bewilligung von onkologischen Nachsorgeleistungen eine Besonderheit. Seit 1956 existiert in Bochum (Nordrhein-Westfalen) die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung (Arge Krebs NW). Sie wird getragen durch einen Zusammenschluss der für Nordrhein-Westfalen zuständigen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.2.3.1 Anschlussrehabilitation

Rz. 26 Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 leistet der Rentenversicherungsträger nicht anstelle einer sonst erforderlichen Krankenhausbehandlung. Um den Rehabilitationsprozess nicht durch lange Wartezeiten bis zum Beginn der medizinischen Rehabilitationsleistungen zu gefährden, wurde aufgrund des RehaAnglG in den 70er Jahren die Anschlussheilbehandlung – heute aufgrund des Terminus des S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.2 Onkologische Nachsorge-Rehabilitation (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 13 Der Rentenversicherungsträger kann wegen Tumor- und Systemerkrankungen (Krebs- bzw. Ca-Erkrankungen; Definition: vgl. Rz. 31, dort § 2) im Rahmen der sonstigen Leistungen des § 31 – so der Wortlaut des Gesetzes – Leistungen zur onkologischen Nachsorge bewilligen. Bedeutung hat § 31 Abs. 1 Nr. 2 insbesondere für onkologisch erkrankte Menschen, die die persönlichen (= med...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 6 Bemessungszeitraum

Rz. 101 Nach § 2 Abs. 7 S. 1 EStG ist die ESt eine Jahressteuer, die jährlich mit Ablauf des Kj. entsteht(§ 36 Abs. 1 EStG). Sie ist weder für einen kürzeren noch längeren Zeitraum festzusetzen . Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Stpfl. während des ganzen Jahres Einkünfte bezogen hat. Das gilt ebenso für den Tarif des § 32a EStG, der ein Jahrestarif ist, sog. Prinzip de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.1.3 Markteinkommenstheorie

Rz. 37 Über den Pragmatismus (Rz. 16) hinaus hat sich zur Entwicklung eines gemeinsamen Einkommensbegriffs die Erkenntnis durchgesetzt, dass Einkommen das Ergebnis einer entgeltlichen Teilnahme durch Verwertung von Leistungen am Markt darstellt.[1] Nicht steuerbar sind damit nicht am Markt erzielte Vermögenszuwächse wie Schenkungen, Erwerb von Todes wegen, Transferleistungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Strahlenschutz / 3 Was wissen wir über das Strahlenrisiko?

Ionisierende Strahlung ist ein Energieträger. Wird diese Energie in Materie absorbiert, so bewirkt sie dort Strukturänderungen der unterschiedlichsten Art. In lebendem Gewebe bedeutet das von der Höhe der Dosis abhängige Zellschäden mit negativen Auswirkungen auf den Gesamtorganismus. Allerdings sind die Reaktionen der einzelnen Zelle und des Zellverbands außerordentlich kom...mehr

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ZErb 03/2019, Einführung in das luxemburgische Recht

João Nuno Pereira/Dr. Jochen Zenthöfer C.H. Beck, 2017, 1. Auflage; 223+XX Seiten, JuS-Schriftenreihe Band 202; 49,80 EUR ISBN 978-3-406-69539-1 Es gibt viele Gründe, das Erscheinen dieses Buches zu loben. Der wohl wichtigste Aspekt ist, dass bislang kein systematischer Überblick zum luxemburgischen Recht in deutscher Sprache erhältlich war. Die JuS-Schriftenreihe, die bereits...mehr

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AGS 03/2019, Burandt/Rojahn, Erbrecht – Kommentar zu den erbrechtlichen Vorschriften (BGB, FamFG, ZPO, BeurkG, GBO, EGBGB, EStG, ErbStG, EuErbVO)

Herausgegeben von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Burandt und VRiOLG a.D. Dieter Rojahn, 3. Aufl., 2019. Verlag C.H.Beck, München. XXI, 2.050 S., 249,00 EUR Die Zeiten, in denen sich im Erbrecht "nicht viel tut", sind längst vorbei. Die Welt wird "kleiner", die rechtlichen Sachverhalte haben oftmals Auslandsbezug und sind länderübergreifend. Daher ist der erbrechtliche Berate...mehr

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ZErb 03/2019, Das Neuregelu... / Aus den Gründen

Die Berufung des Beklagten ist zwar zulässig, hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. I. Was die Zulässigkeit der Klage betrifft, so ist das Landgericht (LGU 5) zu Recht davon ausgegangen, dass der Kläger gem. § 2039 Satz 1 BGB prozessführungsbefugt ist. Dies wird denn auch seitens der Berufung des Beklagten nicht angegriffen. II. Gegen die Annahme der Voraussetzungen des § 304...mehr

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FF 03/2019, FF 03/2019 / Erbrecht

BVerfG, Beschl. v. 26.11.2018 – 1 BvR 1511/14 § 2325 Abs. 3 S. 3 BGB verstößt weder gegen Art. 6 Abs. 1 GG noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG. BAG, Urt. v. 22.1.2019 – 9 AZR 45/16 Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB i.V.m. § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf Abgeltung des vom Erblasser nicht genommenen ...mehr