Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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ZErb 03/2019, Zur sittliche... / Sachverhalt

Die Annehmende und die Anzunehmende, beides deutsche Staatsangehörige, begehren den Ausspruch einer Volljährigenadoption. 1. a) Die am ... 1960 geborene, ledige und kinderlose Annehmende ist die Schwester des Vaters der am ... 1990 geborenen, ledigen Anzunehmenden und damit deren Tante. Sie ist von Beruf Professorin. Die Anzunehmende hat eine am ... 2016 geborene Tochter. Sie...mehr

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FF 03/2019, Der praktische ... / VI. Lösungsansätze für die Praxis

Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist zu begrüßen. Es klärt bislang offene elementare Rechtsfragen hinsichtlich des generellen Umgangs mit digitalen Inhalten eines Nachlasses und begründet so eine einheitliche und klare Rechtsprechung. Provider werden in Zukunft möglicherweise versuchen, die Vererbbarkeit der bei ihnen gespeicherten Daten auszuschließen. Hier könnte der Ges...mehr

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AGS 03/2019, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Mit seiner Beschwerde wendet sich der Bevollmächtigte des beteiligten Kindesvaters gegen die Festsetzung des Verfahrenswerts in einer Kindschaftssache. Nach dem Tod der allein sorgeberechtigten Mutter des Kindes beantragte der im Testament als Vormund benannte Partner der Mutter seine Bestellung als Vormund des Kindes, während der Vater die Übertragung der elterlichen Sorge a...mehr

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ZErb 03/2019, Zur sittliche... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde der Annehmenden ist statthaft gemäß § 58 Abs. 1 FamFG. Sie ist auch im Übrigen in zulässiger Weise, insbesondere formund fristgerecht (§§ 63, 64 FamFG) eingelegt. 2. Die Beschwerde ist begründet. a) Gemäß § 1767 Abs. 1 BGB kann ein Volljähriger als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwi...mehr

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ZErb 03/2019, Auslegung der... / Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden; dasselbe gilt hinsichtlich der Anschlussberufung. In der Sache hat die Berufung aus den nachfolgenden, bereits im Wesentlichen im Verhandlungstermin des Senats dargelegten Gründen keinen, die Anschlussberufung hingegen in vollem Umfang Erfolg. 1. Der Kläger kann aus keinem Rechtsgru...mehr

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ZErb 03/2019, Auslegung der... / Sachverhalt

Der Kläger nimmt den Beklagten, seinen Bruder, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge – er ist Alleinerbe der am 13. Dezember 2015 verstorbenen Mutter der Parteien, H... B... (im Folgenden: Erblasserin) – unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes, der Vertragsanpassung nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage sowie Geschäftsführung ohne Auftrag auf Erstattung de...mehr

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FF 03/2019, Der praktische ... / III. Der digitale Nachlass im Erbfall

Wie sind nun solche Daten im Erbfall zu behandeln? Wer kann oder darf Zugriff auf die Daten nehmen? Zunächst einmal hat derjenige, der die Passwörter besitzt, Zugriff auf die entsprechenden Daten, sofern diese vom Anbieter noch nicht gesperrt wurden. Dann stellt sich als Nächstes die Frage, ob der Erbe diese Zugangsdaten auch benutzen darf. Da der Erbe als Gesamtrechtsnachfol...mehr

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FF 03/2019, Der praktische ... / V. Entscheidung des BGH

Der Bundesgerichtshof[14] gab der Mutter der verstorbenen Tochter Recht. Sie erhielt die Zugangs- und Nutzungsrechte zu dem Account ihrer Tochter. In der Entscheidung kritisierte der Bundesgerichtshof die Ansicht des Kammergerichtes hinsichtlich des Vorrangs des Fernmeldegeheimnisses und beschäftigte sich mit der Frage, ob Daten vererbbar sind oder eine Vererbbarkeit ausgesc...mehr

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ZErb 03/2019, Kunst im Nach... / B. Bewertung von Kunstgegenständen

Wie hoch ist die finanzielle Steuerbelastung der Erben einer Kunstsammlung oder eines Bildes? Eine gut geplante und entsprechend vorausschauende Einschätzung zur Steuerminimierung ist in zu wenigen Fällen existent. Ausgangspunkt ist die Frage, wie die im Nachlass befindlichen Kunstgegenstände bewertet werden. Entscheidend ist der Wert im Zeitpunkt der Übertragung. Der Kunstmar...mehr

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FF 03/2019, Der praktische ... / II. Begriff "Digitaler Nachlass"

Als digitaler Nachlass sind alle persönlichen Daten und Datensammlungen einer Person im Internet, auf lokalen oder externen Datenträgern, verschlüsselt oder unverschlüsselt zu verstehen. Dazu gehören Daten, Bilder, Texte, Nachrichten oder persönliche Mitteilungen in Netzwerken oder öffentlichen Registern, wie Facebook, WhatsApp, Instagram, Google+ (mittlerweile eingestellt),...mehr

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ZErb 03/2019, Das Neuregelu... / Sachverhalt

Der Kläger und der Beklagte sind Brüder und bilden seit dem Tod der am 14. August 2015 verstorbenen Mutter der Parteien, A… M… V…, zu gleichen Teilen eine Erbengemeinschaft. Mit seiner Klage begehrt der Kläger vom Beklagten zugunsten der Erbengemeinschaft Zahlung einer Nutzungsentschädigung ab dem 1. Januar 2016 für die alleinige Nutzung der Wohnung 1. Obergeschoss, H…weg …, ...mehr

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ZErb 03/2019, Testamentsaus... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Die Beschwerde vom 4.1.2018 ist zulässig, soweit Verfahrensgegenstand die Entscheidung des Nachlassgerichts ist, den Erbschein vom 26.5.2017 nicht einzuziehen. Die Beschwerde ist auch begründet. Im Gegensatz zum Nachlassgericht ist der Senat der Ansicht, dass die Voraussetzungen für eine Einziehung des Erbscheins gemäß § 2361 ...mehr

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Abzinsung einer aufschiebend bedingten Verbindlichkeit

Leitsatz Eine im Schenkungsvertrag auf den Tod des Schenkers aufschiebend bedingte Verbindlichkeit ist abzuzinsen Sachverhalt Durch notariellen Vertrag übertrug der Schenker seinen Kommanditanteil an der Grundstücksvermietungs GmbH & Co. KG im Wege der Schenkung auf seine Tochter. Der Schenker behielt sich das Nießbrauchsrecht an dem Kommanditanteil bis zu seinem Tod vor. Nach...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbegünstigtes Vermögen einer Kapitalgesellschaft aufgrund Poolvereinbarung

Leitsatz 1. Die für eine Poolvereinbarung i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 ErbStG 2009 erforderlichen Verpflichtungen der Gesellschafter zur einheitlichen Verfügung über die Anteile an einer Kapitalgesellschaft und zur einheitlichen Stimmrechtsausübung können sich aus dem Gesellschaftsvertrag oder einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern ergeben. 2...mehr

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14. Kapitel: Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall

§ 55 Sparverträge zugunsten Dritter auf den Todesfall Rz. 403 Diese Verträge gehören streng genommen nicht zum Erbrecht, sind sie doch "Zuwendungen am Nachlass vorbei". Aber sie ergänzen das Erbrecht dadurch, dass der Todesfall die Begünstigung des Dritten auslöst. Wie bei allen Verträgen zugunsten Dritter müssen Deckungsverhältnis und Valutaverhältnis rechtlich in Ordnung se...mehr

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14. Kapitel: Verträge zugun... / § 55 Sparverträge zugunsten Dritter auf den Todesfall

Rz. 403 Diese Verträge gehören streng genommen nicht zum Erbrecht, sind sie doch "Zuwendungen am Nachlass vorbei". Aber sie ergänzen das Erbrecht dadurch, dass der Todesfall die Begünstigung des Dritten auslöst. Wie bei allen Verträgen zugunsten Dritter müssen Deckungsverhältnis und Valutaverhältnis rechtlich in Ordnung sein, damit der Dritte die Begünstigung unentziehbar er...mehr

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14. Kapitel: Verträge zugun... / § 56 Der Lebensversicherungsvertrag zugunsten des Minderjährigen

Rz. 419 Beispiel Die Großmutter (GM) schließt mit dem Versicherer V einen Lebensversicherungsvertrag zugunsten ihres Lieblingsenkels Karl ab: Dieser soll bei ihrem Tode 10.000 EUR als Versicherungssumme erhalten. GM zahlt im Laufe einiger Jahre die Prämien an V. Als sie stirbt, wird sie kraft Testaments von dem Großvater (GV) beerbt. Als der GV im Nachlass der GM die Versiche...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 19 Eintritt in eine Personengesellschaft aufgrund Gesellschaftsvertrags nebst Verfügung von Todes wegen

Rz. 191 Beim Tod eines Gesellschafters einer OHG wird gemäß § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB die Gesellschaft nicht aufgelöst. Eine GbR wird beim Tod eines Gesellschafters gemäß § 727 Abs. 1 BGB aufgelöst, wenn nicht der Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass die Gesellschaft mit den verbliebenen Gesellschaftern fortgeführt wird (vgl. Rdn 184). Der Gesellschaftsvertrag der OHG kann auch ...mehr

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12. Kapitel: Der Minderjähr... / C. Der Minderjährige verzichtet auf eine Zuwendung aufgrund Verfügung von Todes wegen

Rz. 361 Beispiel Onkel und Tante haben miteinander einen Erbvertrag geschlossen (Rdn 21 ff.), wonach der Onkel seinen beschränkt geschäftsfähigen Neffen N zum Alleinerben bestimmt. Nun haben sich die Verhältnisse sehr stark verändert; der Neffe soll den Onkel nicht beerben. Aber der Erbvertrag kann nicht mehr aufgehoben werden (§ 2290 Abs. 1 BGB), weil die Tante verstorben i...mehr

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3. Kapitel: Der zum Erben b... / § 5 Ausschlagung der Erbschaft des Minderjährigen

Rz. 38 Die Ausschlagung der Erbschaft erfolgt durch Erklärung in öffentlich beglaubigter Form gegenüber dem Nachlassgericht; sie kann auch zur Niederschrift des Nachlassgerichts erfolgen(§ 1945 Abs. 1 BGB). Die Frist für die Ausschlagung beträgt 6 Wochen (§ 1944 Abs. 1 BGB). Sie beträgt 6 Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder wenn sich der ...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / § 16 Die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses

Rz. 156 Gemäß § 1640 Abs. 1 BGB haben Eltern die Pflicht, das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen, das ihr minderjähriges Kind von Todes wegen erwirbt, zu verzeichnen, das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen und es beim Familiengericht einzureichen. Rz. 157 Die Pflicht besteht gemäß § 1640 Abs. 2 BGB nicht, wenn der Wert des Er...mehr

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2. Kapitel: Der Minderjähri... / § 2 Der Minderjährige als Erbvertrag-Erblasser

Rz. 5 Der 16-jährige Minderjährige kann zwar ein Testament errichten (siehe Rdn 1), aber als Erblasser keinen Erbvertrag abschließen (§ 2275 BGB). Aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017 (BGBl I S. 1429) können nur noch unbeschränkt Geschäftsfähige Erbverträge abschließen (§ 2275 BGB n.F.).[1] Die folgenden Ausführungen gelten also nur noch für Erbve...mehr

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6. Kapitel: Die erbrechtliche Anfechtung

§ 13 Die erbrechtliche Anfechtung (§§ 2078 ff. BGB) Rz. 122 "Die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung , durch die ein Erbe eingesetzt, ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen, ein Testamentsvollstrecker ernannt oder eine Verfügung von Todes wegen aufgehoben wird, erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht" (§ 2081 Abs. 1 BGB). Ist der Minderjährige ...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 18 Die Erbschaft einer Beteiligung an einer Personengesellschaft

Rz. 184 Ist die Vererblichkeit eines Gesellschaftsanteils an einer OHG nicht im Gesellschaftsvertrag bestimmt, so führt der Tod eines Gesellschafters nicht zur Auflösung der Gesellschaft, sondern gemäß § 130 Abs. 3 Nr. 1 HGB zum Ausscheiden dieses Gesellschafters aus der weiter fortbestehenden Gesellschaft. Sein Abfindungsguthaben ist Teil des Nachlasses. Die Höhe des Abfind...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / § 28 Exkurs: Möglichkeiten, durch Vollmachten Pflegerbestellungen und gerichtliche Genehmigungen in Erbengemeinschaften zu vermeiden

Rz. 252 Der Erblasser, der einen Minderjährigen zum Erben einsetzt, hätte das Erfordernis familiengerichtlicher Genehmigungen in jedem Fall vermeiden können, wenn er eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilt hätte[53].[54] Ob eine sog. Vorsorgevollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers zu Rechtsgeschäften über Nachlassbestandteile bevollmächtigt, hängt von ihrer Ausgestaltu...mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / § 9 Der gesetzliche Vertreter als Allein- oder Miterbe

Rz. 92 Das Berliner Testament – mit oder ohne Jastrow´sche Strafklausel – ist weithin bei Eheleuten beliebt. Es führt zur Enterbung der Kinder, auch der minderjährigen Kinder, beim Tod des erstversterbenden Elternteils. Beispiel Der Vater stirbt und hat seine Frau, die Mutter des gemeinsamen Kindes, zur alleinigen Erbin eingesetzt. Das gemeinsame Kind ist damit schlüssig beim...mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / § 8 Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich des Pflichtteils Minderjähriger

Rz. 81 Nicht selten wird von der Enterbung eines Minderjährigen abgesehen, weil der Erblasser befürchtet, seine Erben durch das Geltendmachen von Pflichtteilsansprüchen seitens des Minderjährigen mehr zu belasten als dadurch, dass der Minderjährige Miterbe wird. Denn der Pflichtteilsanspruch ist als Geldanspruch sofort fällig. Als Miterbe kann er von dem Rest der Miterben in...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / § 14 Bestimmung eines Vormunds oder Pflegers

Rz. 132 Eltern haben das Recht, für den Fall, dass je ein Vormund die Sorge für ihre Kinder übernehmen muss, die Person des Vormundes selbst auszuwählen (§ 1776 Abs. 1 BGB). Die Berufung erfolgt durch letztwillige Verfügung (§ 1777 Abs. 3 BGB); es genügt auch die Form des gemeinschaftlichen Testaments (§ 2267 BGB). Eine Bindungswirkung wie bei wechselbezüglichen Verfügungen ...mehr

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13. Kapitel: Der Minderjähr... / A. Ausschlagung

Rz. 378 Ist ein Minderjähriger zum Nacherben berufen, so muss über die Annahme oder die Ausschlagung der Nacherbschaft befunden werden. Die Annahme der Erbschaft durch den Minderjährigen kann der gesetzliche Vertreter jederzeit nach dem Erbfall (§ 1946 BGB) für den Minderjährigen erklären (siehe Rdn 34 ff.). Der Ablauf der 6-Wochen-Frist des § 1944 Abs. 1 BGB bewirkt indes h...mehr

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2. Kapitel: Der Minderjähri... / I. Der Minderjährige als bloßer Vertragsgegner des Erblassers

Rz. 26 Schenkungen des Erblassers, die in Beeinträchtigungsabsicht vorgenommen werden, lösen nach dem Tod Bereicherungsansprüche des Erbvertrag-Erben gegen den Beschenkten aus (§ 2287 BGB). Der Vertragspartner des Erblassers kann indes einer Schenkung zustimmen und so die Wirkung des § 2287 BGB beseitigen, was jenen Bereicherungsanspruch ausschließt (siehe Rdn 30). Rz. 27 Ist...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 22 Der minderjährige Erbe bei Testamentsvollstreckung über ein Handelsgeschäft

Rz. 208 An einem einzelkaufmännischen Unternehmen ist eine verwaltende Testamentsvollstreckung nach h.M. nicht möglich. Der Einzelkaufmann haftet nämlich grundsätzlich unbeschränkt und unbeschränkbar mit seinem privaten und betrieblichen Vermögen, wohingegen ein Testamentsvollstrecker für den Erben nur Nachlassverbindlichkeiten begründen kann (§ 2206 BGB), für die der Erbe n...mehr

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12. Kapitel: Der Minderjähr... / § 51 Die Aufhebung eines Erbverzichtsvertrags, in dem der Minderjährige als Erblasser den Verzicht entgegennahm

Rz. 369 Beispiel Der Onkel O des 14-jährigen Neffen N hat auf das gesetzliche Erbrecht nach N verzichtet. N konnte den Verzichtsvertrag "nur" persönlich schließen; er bedurfte dazu nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters (§ 2347 Abs. 2 S. 1 BGB). Seine Eltern konnten ihn nicht vertreten (siehe Rdn 362). Nunmehr wird der Verzichtsvertrag noch bei Minderjährigkeit ...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / § 29 Vermächtniserfüllung bei Vorhandensein eines minderjährigen Miterben

Rz. 253 Sofern die Erbengemeinschaft Inhaber des Gegenstandes ist, der in Erfüllung des Vermächtnisses auf den Vermächtnisnehmer zu übertragen ist, müssen grundsätzlich alle Miterben gemäß § 2040 BGB als Gesamthänder mitwirken; unbenommen bleibt es diesen, sich wechselseitig zu vertreten (§§ 164 ff. BGB) oder zu ermächtigen (§ 185 BGB) oder später das Geschäft anderer Miterb...mehr

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2. Kapitel: Der Minderjähri... / A. Abschluss des Erbvertrags

Rz. 21 Für den Vertragsgegner des Erblassers gelten die allgemeinen Vorschriften (§§ 104 ff. BGB): der beschränkt geschäftsfähige Minderjährige kann den Erbvertrag selbst abschließen oder sich von seinem gesetzlichen Vertreter vertreten lassen; der geschäftsunfähige Vertragsgegner muss durch seinen gesetzlichen Vertreter vertreten werden. § 2274 BGB, wonach der Erblasser ein...mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / § 10 Pflichtteilsschuldner sind Verwandte des gesetzlichen Vertreters des Minderjährigen in gerader Linie oder sein Ehegatte (§ 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

Rz. 110 Richtet sich der Pflichtteilsanspruch des Minderjährigen gegen einen Verwandten des gesetzlichen Vertreters in gerader Linie als Erben oder richtet er sich gegen den Ehegatten des gesetzlichen Vertreters, so kann der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen dessen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Zwar untersagen §§ 1629 Abs. 2, 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB grundsätzlich...mehr

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15. Kapitel: Der Eintritt i... / § 58 Der volljährig gewordene Alleinerbe bei überschuldetem Nachlass

Rz. 435 Beispiel Der 17-jährige minderjährige Max ist (endgültiger) Erbe. Stellt sich nun heraus, dass der umfangreiche Nachlass überschuldet oder zahlungsunfähig ist, so "hat" sein gesetzlicher Vertreter gem. § 1980 Abs. 1 S. 1 BGB unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen. Bei Verletzung der Antragpflicht ist er zum Schadenersatz verpflichtet...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 17 Der Minderjährige als Erbe eines Einzelkaufmanns

Rz. 172 Ist der Minderjährige Alleinerbe eines Einzelkaufmanns, so werden seine Eltern als gesetzliche Vertreter darüber nachdenken, ob sie das Geschäft einstellen oder weiterführen. Im letztgenannten Fall ist der Minderjährige dann Kaufmann. Die Entscheidung des gesetzlichen Vertreters bedarf keiner Genehmigung des Familiengerichts, denn § 1645 BGB erfasst nur den Beginn ei...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 23 Die Verwaltung der Innenseite der Beteiligung eines Minderjährigen an einer OHG durch einen Testamentsvollstrecker

Rz. 218 Eine Verwaltungstestamentsvollstreckung an der Beteiligung eines persönlich haftenden Gesellschafters ist nach der heutigen, vom BGH geprägten Praxis,[57] nur an dessen "Außenseite" möglich. In den Aufgabenbereich des Testamentsvollstreckers fallen jedenfalls nicht die gesellschaftsinternen Maßnahmen der Geschäftsführung, mit denen der Gewinn der Gesellschaft erwirts...mehr

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12. Kapitel: Der Minderjähr... / § 50 Der Minderjährige als Erblasser des Verzichtsvertrags

Rz. 362 Als Erblasser kann der geschäftsunfähige Minderjährige, vertreten durch seinen gesetzlichen Vertreter, einen Verzicht auf das Erbrecht, z.B. nach seinem Onkel, entgegennehmen (§ 2347 Abs. 2 S. 2 BGB). Eine Genehmigung des Familiengerichts ist erforderlich (§ 2347 Abs. 2 S. 2 i.V.m. Abs. 1 S. 2 BGB). Als Erblasser kann ein geschäftsbeschränkter Minderjähriger einen Ver...mehr

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1. Kapitel: Der Minderjährige als Testator und als Widerrufender

§ 1 Der Minderjährige als Testator und als Widerrufender Rz. 1 Der Minderjährige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann gemäß § 2229 Abs. 1 BGB ein Testament errichten. Er bedarf dazu nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters (§ 2229 Abs. 2 BGB). Ein geschäftsunfähiger Minderjähriger (§ 104 Nr. 2 BGB) kann auch dann nicht testieren, wenn er 16 Jahre alt ist.[1]...mehr

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10. Kapitel: Der minderjähr... / § 33 Entzug der Vermögenssorge (§ 1638 BGB) und Testamentsvollstreckung

Rz. 268 Der Entzug der elterlichen Vermögenssorge gemäß § 1638 BGB und die zusätzliche Testamentsvollstreckung in Form der Verwaltungsvollstreckung (vgl. § 2209 BGB) widersprechen sich nicht, sondern ergänzen sich. Die Einsetzung eines Ergänzungspflegers nach § 1909 Abs. 1 S. 2 BGB wegen des Entzugs der elterlichen Vermögenssorge ist in solchem Fall nicht überflüssig,[10] et...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / § 15 Familienrechtliche Verwaltungsanordnungen über erbrechtliche Zuwendungen an Minderjährige

Rz. 141 Die Verwaltung des einem Minderjährigen nachgelassenen Vermögens liegt grundsätzlich bei seinen Eltern als seinen gesetzlichen Vertretern (§ 1626 Abs. 1 BGB). Sie liegt bei einem Elternteil, wenn dieser die Vermögenssorge alleine innehat. Ist ein Vormund oder Pfleger für die Vermögenssorge ernannt, so liegt die Vermögenssorge bei diesem (§§ 1803, 1915 BGB). Rz. 142 Di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 62... / 4 Zuführung zur Vermögensbildung (§ 62 Abs. 3 AO)

Rz. 13 Die in § 62 Abs. 3 AO genannten Zuwendungen können dem Vermögen der gemeinnützigen Körperschaft zugeführt werden. Die Vorschrift respektiert die besondere Zweckbestimmung des Zuwendenden, den Gegenstand der Zuwendung für die Vermögensstärkung anstatt für den laufenden Aufwand einzusetzen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist der Katalog des Abs. 3 abschließend.[1]...mehr

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ZErb 02/2019, Kein Eingreif... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Der Senat teilt die Auffassung des Nachlassgerichts, dass die Beteiligten zu 1 und 2 Miterben zu je 1/2 der Erblasserin sind. 1. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die in Ziffer 2 des gemeinschaftlichen Testaments angeordnete Pflichtteilsklausel vorliegend nicht greift und insofern nicht den ...mehr

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ZErb 02/2019, Kein Eingreif... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1 und der Beteiligte zu 2 (= Beschwerdeführer) sind die Abkömmlinge der Erblasserin und deren im Jahr 2008 vorverstorbenen Ehemanns. Es liegt ein (undatiertes) gemeinschaftliches Testament vor, das u. a. folgende letztwillige Verfügungen enthält: Zitat 1. Wir (...) setzen uns gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Schlusserben bei Tod des Überlebenden von un...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / b) Anzeigepflicht und Ansässigkeit des Erblassers in der Schweiz

Laut des seit 30. November 1978 in seiner aktuellen Fassung existierenden und ratifizierten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (folgend: DBA-Schweiz (E)) wird zwischen dem sog. Erblasser-Wohnsitzstaat und dem Belegenheitsstaat unters...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / 2. Anzeigepflicht und Wegzug des Erblassers in die Schweiz

Lebte ein deutscher Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes in der Schweiz, stellt sich die Frage, ob der Erwerb von Todes wegen beim zuständigen Finanzamt in Deutschland gem. § 30 Abs. 1 ErbStG anzuzeigen ist. Die Anzeigepflicht besteht dann, wenn es sich um einen der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb (§ 1 ErbStG) handelt. Der Erwerber ist verpflichtet, binnen einer Frist v...mehr

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ZErb 02/2019, Erbrecht

Prof. Dr. Knut Werner Lange C.H.BECK, 2. Auflage 2017, 1.076 Seiten, 139 EUR ISBN 978-3-406-71126-8 Das Erbrecht gewinnt immer mehr an praktischer Bedeutung. Vorliegendes Werk will es nicht nur dem Studenten näherbringen. Es handelt sich vielmehr um eine umfassende Darstellung des gesamten Nachfolgerechts mit seinen Bezügen zum Familien-, Gesellschafts-, Steuer- und Sachenrecht...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / I. Steuerstrafrechtliche Fallstricke im deutsch-schweizerischen Erbfall

Lebte ein Erblasser bis zu seinem Tode ausschließlich in Deutschland und stellen seine in Deutschland wohnhaften Erben im Zuge der Auskunftsbegehren Vermögenswerte in der Schweiz fest, so bewirkt der Erbanfall und zum Nachlass gehörendes Auslandsvermögen grundsätzlich das Entstehen einer Anzeigepflicht für die Erben gem. § 30 Abs. 1, 3 S. 1, 2. Halbs. ErbStG.[1] Aufgrund des...mehr

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ZErb 02/2019, Befugnis zur ... / Aus den Gründen

Die allein im Namen der Beteiligten zu 1 erhobene Beschwerde ist zulässig, § 71 Abs. 1 GBO, und hat auch in der Sache Erfolg. 1. Wurde den Beteiligten im Rahmen einer Zwischenverfügung unter Fristsetzung Gelegenheit gegeben, ein der Eintragung entgegenstehendes Hindernis zu beseitigen, hat das Grundbuchamt den Antrag nach Ablauf der Frist zurückzuweisen, wenn nicht inzwischen...mehr