Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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ZErb 02/2019, Die Erbeinset... / 3. Rechtsberatung

Der Rechtsberater wird in Fällen, in denen der Erblasser dem Erben nicht alle Schranken des § 2136 BGB auferlegen will, folgenden Testamentstext vorschlagen: "Ich setzt den B zum Erben ein. Der C erhält als Vermächtnis alle Nachlassgegenstände, die von meinem Nachlass beim Tod des B noch vorhanden sind; das Vermächtnis ist erst mit dem Tod des B fällig". Man kann zur Klarste...mehr

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ZErb 02/2019, Die Erbeinset... / 2. Vermächtnisanordnung als Lösung

Zunächst ist durch Auslegung des Testaments zu klären, ob der Erblasser überhaupt mit der dritten Person, C, einen Nacherben einsetzen wollte; als Alternative kommt in Frage, dass der Erbe Vollerbe sein soll und bezüglich C nur Wünsche geäu-ßert werden; oder dass er Vollerbe, aber belastet mit einem Vermächtnis zugunsten C sein soll. So hat das OLG Bremen[6] entschieden: "Ha...mehr

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ZErb 02/2019, Gemeinsame Be... / Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens ist der Antrag des Beteiligten auf "Berichtigung" einer bereits überholten Eigentümereintragung im Grundbuch. Im Grundbuch waren die Eltern des Beteiligten als Miteigentümer von Grundbesitz mit Anteilen zu je 1/2 eingetragen (Abteilung I lfd. Nrn. 1 a und b). Nach dem Tod des Vaters wurden am 12.7.1977 dessen Ehefrau (Mutter des Beteiligten) und fünf...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / a) Unilaterale Anknüpfungsmerkmale und Anzeigepflicht

Grundsätzlich gilt, das jeder steuerbare Erwerb (§ 1 ErbStG) in Deutschland anzeigepflichtig ist (§ 30 Abs. 1 ErbStG).[8] Eine Aufforderung zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung seitens des Finanzamts (§ 31 Abs. 1 S. 1 ErbStG) ist grundsätzlich ermessensfehlerhaft, wenn eine fehlende Steuerpflicht zweifelsfrei feststeht.[9] Ebenfalls soll eine Anzeigepflicht nicht besteh...mehr

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ZErb 02/2019, Die Erbeinset... / 1. Das Problem

Der Erblasser will manchmal nicht nur seinen Erben einsetzen, sondern auch, dass nach dem Tod des Erben sein Nachlass an eine weitere Person fällt. Juristisch beraten setzt er den B zum Vorerben ein und den C (ab dem Tod es Vorerben, vgl. § 2106 BGB) zum Nacherben. Darüber aufgeklärt, dass ein Vorerbe zum Schutz des Nacherben zahlreichen Beschränkungen unterliegt (§§ 2113 ff...mehr

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ZErb 02/2019, Befugnis zur ... / Sachverhalt

Die ursprünglich eingetragene Eigentümerin verstarb am 21. April 2004 und wurde durch ihren am 12. März 2007 nachverstorbenen Sohn (im Folgenden: Erblasser) als Alleinerben beerbt (Erbschein des Amtsgerichts Linz am Rhein vom xx.xx. 2009 – x VI xx/08). Die Erben des Erblassers sind inzwischen auf Anweisung des Senats im Verfahren 1 W 219/13 in Erbengemeinschaft in Abt. I des...mehr

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ZErb 02/2019, Zur Anordnung... / Sachverhalt

1. Der Erblasser, der deutscher Staatsangehöriger war, verstarb am 6.5.2015. Er war in einziger Ehe verheiratet mit der Mutter der Beteiligten zu 2 (geb. 12.3.1997) und 3 (geb. 12.8.1991). Darüber hinaus hatte er eine Tochter (= Beteiligte zu 4, geb. 22.1.2005) mit seiner Lebensgefährtin, der Beteiligten zu 1. 2. Der Erblasser errichtete am 19.11.2009 ein handschriftliches Te...mehr

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Grundbesitzwert für nach dem Erbanfall veräußerte, zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörende Grundstücke

Leitsatz Weist der Steuerpflichtige nach, dass der gemeine Wert der kurze Zeit nach dem Erbanfall veräußerten land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen wesentlich niedriger ist als der nach § 166 BewG ermittelte Liquidationswert, kann der niedrigere gemeine Wert als Grundbesitzwert für Zwecke der Erbschaftsteuer festgestellt werden. Normenkette § 166, § 198 BewG Sachver...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.2 Rechtsfähigkeit natürlicher Personen

Jeder Mensch ist rechtsfähig, d. h. er ist Träger von Rechten und Pflichten. Die Rechtsfähigkeit beginnt mit seiner Geburt und endet mit seinem Tod.[1] Auch Säuglinge und beschränkt Geschäftsfähige besitzen Rechtsfähigkeit, die nicht verwechselt werden darf mit der Geschäftsfähigkeit. Geschäftsfähigkeit ist im Gegensatz zur Rechtsfähigkeit die Fähigkeit, selbstständig durch ...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.6.4.1 Allgemeines

Die Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff BGB) entsteht, wenn mehreren Personen das Erbe zugewendet wird, sie also in die Rechtstellung der verstorbenden Person eintreten. Nicht zur Erbengemeinschaft gehören Personen, denen ledglich ein Vermächtnis zugewendet wird; diese erhalten "lediglich" einen schuldrechtlichen Anspruch auf Erfüllung des durch Vermächtnis angeordneten.[1] Praxis...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1 Einführung

Die Auswirkungen zivilrechtlicher Gestaltungen auf das Steuerrecht verdeutlicht beispielsweise die Frage, ob ein steuerbarer Umsatz vorliegt oder nicht. Die Beantwortung ist abhängig von den schuldrechtlichen Regelungen. Praxis-Beispiel Gegenleistung beim Darlehen Bei einem Darlehen zählen zum Entgelt im Sinne der Umsatzsteuer die Zinszahlungen, während die Rückzahlung der Dar...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.2 Erbschafts- und Schenkungsteuer

Grundsätzlich entsteht die Erbschaftsteuer bei Erwerben von Todes wegen mit dem Tod der Erblasserin bzw. des Erblassers. Allerdings besteht die Möglichkeit, auch letztwillige Verfügungen unter einer aufschiebenden Bedingung oder Befristet vorzunehmen. § 9 Abs. 1 Ziff. 1 ErbStG bestimmt abweichend von dem Grundsatz, nach dem die Erbschaftsteuer mit dem Tod entsteht, dass die ...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.2.2 Aufschiebend bedingtes Vermächtnis

Anders ist es bei einem aufschiebend bedingtem Vermächtnis.[1] Hier bestimmt § 2177 BGB, dass das Vermächtnis erst im Zeitpunkt des Bedingungseintritts anfällt, sollte die Bedingung nicht bereits vor dem Erbfall eingetreten sein. Entsprechendes gilt, wenn das Vermächtnis erst nach Ablauf einer bestimmten Frist gelten soll. Praxis-Beispiel Aufschiebend bedingter Anspruch Der ki...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.1 Grunderwerbsteuergesetz

Nach dem Grunderwerbsteuergesetz entsteht die Steuer in der Regel nach § 1 Nr. 1 i. V. m. 14 GrEStG mit dem Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages, z. B. Kaufvertrag, der einen Anspruch auf Übereignung des Eigentums begründet. Nicht entscheidend ist zunächst, ob es zu einer Übereignung des Grundvermögens kommt; maßgebend für die Besteuerung ist allein die Begründung der s...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 4. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 322 Auskünfte des Rechtsanwalts zu gemeinschaftlichen Testamenten stellen eine häufige Quelle anwaltlicher Haftung dar. Bestimmungen in einem gemeinschaftlichen Testament sind im Gegensatz zu den Bestimmungen eines Erbvertrages nicht in jedem Fall bindend und unwiderruflich. Rz. 323 Bindung besteht grds. nur bei wechselbezüglichen Verfügungen nach § 2270 BGB. Jedoch enthä...mehr

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Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 2.5 Hinterbliebene

Rz. 10 Hat der Versicherungsfall zum Tod des Beamten geführt und besteht ein Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen nach §§ 65 ff., gelten die vorstehenden Ausführungen mit der Maßgabe entsprechend, dass an Stelle der Dienst- und Versorgungsbezüge des Beamten die Hinterbliebenenbezüge treten.mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 6. Pflichtteilsrecht

Rz. 332 Bei der Beratung Pflichtteilsberechtigter können sich sehr haftungsträchtige Beratungsfehler ergeben. Rz. 333 Oftmals ergeben sich diese Fehler im Zusammenhang mit der Beratung über die Ausschlagung der Erbschaft. Ist ein Pflichtteilsberechtigter, der mit einem Erbteil, der kleiner oder gleich dem Pflichtteil ist, bedacht, so darf er diesen Erbteil keinesfalls ausschl...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / J. Gewerblicher Rechtsschutz

Rz. 580 Die Fragen zum gewerblichen Rechtsschutz gehören einer Materie an, zu der sich vollkommen zu Recht ein Kreis hochspezialisierter Fachleute gebildet hat. Allein schon das Hantieren mit Eilrechtsbehelfen und Vollzugsfristen sowie Spezialzuständigkeiten von Gerichten geht über den Katalog üblicher Anwaltsarbeiten hinaus. Daher empfiehlt es sich nicht, ohne spezielles Kn...mehr

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Grunderwerbsteuer für ein Kaufrechtsvermächtnis

Leitsatz 1. Erwirbt der Bedachte durch Vermächtnis das Recht, von dem Beschwerten den Abschluss eines Kaufvertrags über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück zu fordern, unterliegt der Kaufvertrag der Grunderwerbsteuer. 2. Eine Steuerbefreiung nach den Bestimmungen für Erwerbe von Todes wegen scheidet aus. Rechtsgrund des Übereignungsanspruchs ist der Kaufvertrag und nicht d...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / c) Ermittlung des anwendbaren Rechts

Die Frage des auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen sowie das auf die Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunde anwendbare Recht, muss wegen des lex fori-Grundsatzes aus Sicht des schweizerischen Rechts geklärt werden. Bezüglich der Frage, wer Rechtsnachfolger des Bankkunden geworden ist, prüfen Schweizer Banken zunächst, welches Recht auf die Rechtsnachfolge von Todes weg...mehr

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ZErb 01/2019, Anspruch der ... / Aus den Gründen

Urteil: Die Vorabentscheidungsersuchen betreffen die Auslegung von Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. 2003, L 299, S. 9) und von Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta). Diese Ersuchen ergehen im Rahmen zweier Rech...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / (2) Qualifikation der Klausel

Die Zulässigkeit der Klausel ist umstritten. Wird sie als Verfügung von Todes wegen qualifiziert, scheitert die Wirksamkeit bereits an der Einhaltung erbrechtlicher Formvorschriften, da Bankverträge diese Vorschriften regelmäßig nicht erfüllen.[35] Die h. L. qualifiziert die Klausel als Rechtsgeschäft unter Lebenden und kommt zu deren Zulässigkeit.[36] Das BG hat die Klausel ...mehr

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ZErb 01/2019, Erbeinsetzung... / Sachverhalt

Gemeinsam mit ihrem vorverstorbenen Ehemann errichtete die Erblasserin am 10. April 1998 eine als "Berliner Testament" überschriebene handschriftliche Verfügung, mit welcher sich die Eheleute wechselseitig zu Alleinerben einsetzten. Weiter verfügten sie: "Erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Elternteils soll das Erbe zu gleichen Teilen an unsere Kinder verschenkt werde...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / bb) Compte-Joint

Beim Compte-Joint handelt es sich um ein dem deutschen Oder-Konto vergleichbares, Gemeinschaftskonto, bei dem jeder Kontoinhaber einzeln verfügen kann. Die Bank kann nach Art. 150 Abs. 2 OR befreiend an jeden Kontoinhaber leisten und zwar auch bei Kenntnis vom Tod eines Kontoinhabers.[33] (1) Erbenausschlussklausel Die meisten der Compte-Joint-Verträge sehen sog. Erbenausschlu...mehr

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ZErb 01/2019, Erbeinsetzung... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 58 ff FamFG zulässige Beschwerde des Beteiligten zu 5 ist nach der vom Nachlassgericht ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1, 2. Hs. FamFG dem Senat zur Entscheidung angefallen. Sie bleibt in der Sache ohne Erfolg, denn das Nachlassgericht hat den Antrag des Beteiligten zu 5 auf Erteilung eines Erbscheins, der die Beteiligten zu 1 bis 5 al...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / (1) Erbenausschlussklausel

Die meisten der Compte-Joint-Verträge sehen sog. Erbenausschlussklauseln vor. Darunter versteht man eine vertragliche Vereinbarung mit der Bank, die vorsieht, dass beim Tod eines Kontoinhabers das Vertragsverhältnis unter Ausschluss der Erben alleine mit dem überlebenden Kontoinhaber weitergeführt wird.[34] Fraglich ist, ob die Erbenausschlussklausel die Geltendmachung von A...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / (3) Auswirkungen auf das Auskunftsrecht

Auf kantonaler Ebene haben sich das Zürcher Obergericht (nachfolgend: OGer) und das Basler Appellationsgericht (nachfolgend: AppGer) mit einem Teilaspekt der Erbenausschlussklausel, nämlich jenem, der die Auskunftspflicht der Bank gegenüber den Erben in weitestem Umfang reduziert, befasst. Das Zürcher OGer erklärte eine solche Klausel aufgrund der konkreten Umstände als miss...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / aa) Grundsätzliches

Das Auftragsverhältnis erlischt entgegen Art. 405 Abs. 1 OR nicht mit dem Tod des Bankkunden, sondern wird mit dessen Erben fortgeführt.[17] Gegenüber den Erben kann sich die Bank somit nicht auf das Bankengeheimnis berufen, da die Erben als Rechtsnachfolger des Erblassers selbst zu Geheimnisherren werden.[18] Ein besonderes Auskunftsinteresse müssen die Erben nicht nachweis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Sonderbewertungen

Rz. 120 [Autor/Stand] Ist ein Industriegrundstück zu bewerten, ist der Bodenrichtwert für Industrieland anzusetzen. Für diesen Bodenrichtwert kommt es nicht, wie bei Wohngrundstücken, auf eine Unterteilung in Vorder- und Hinterland an. Allerdings kann der Bodenrichtwert mit zunehmender Grundstücksgröße degressiv verlaufen. Hierzu müssten die Bodenrichtwertkarten der Gutachte...mehr

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FF 01/2019, Keine Mitmutter... / 2 Anmerkung

Mit dieser ersten höchstrichterlichen Entscheidung zur Ausstrahlung der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auf andere Rechtsbereiche hat es der BGH abgelehnt, dem in die Ehe zweier Frauen hineingeborenen Kind die Ehefrau seiner Mutter kraft Abstammungsrechts als weiteren Elternteil zuzuordnen. Es ging um ein Personenstandsverfahren, das den Antrag der Ehefrau de...mehr

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Pflegekindschaftsverhältnis als Voraussetzung für Kindergeldanspruch

Leitsatz Übernimmt nach dem Tod der Mutter die Schwester die Betreuung ihres von Geburt an schwerbehinderten Bruders und wird sie vom Amtsgericht daneben auch zur gesetzlichen Betreuerin des Bruders bestellt, so kann der volljährige Schwerbehinderte auch dann in den Haushalt der Schwester als Voraussetzung für ein Pflegekindschaftsverhältnis aufgenommen sein, wenn er zwar be...mehr

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Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Leitsatz Bewertung von Kapitalgesellschaftsanteilen bei offensichtlich unzutreffendem Ergebnis. Sachverhalt Der Erblasser war Gesellschafter der A-GmbH. Die A-GmbH verwaltete insbesondere Kapitalvermögen für fremde Rechnung. Weitere Gesellschafter und auch Geschäftsführer waren B und C. Die Gesellschafter änderten den Gesellschaftsvertrag mit folgender Ergänzung: "Die Verteilu...mehr

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Vermögen einer unselbstständigen Stiftung liechtensteinischen Rechts als Nachlassvermögen des Stifters

Leitsatz Das einer unselbständigen Stiftung liechtensteinischen Rechts übertragene, jedoch weiter dem Stifter zuzurechnende Vermögen gehört beim Tode des Stifters zum Erbanfall, wenn die Herrschaftsbefugnisse des Stifters vererblich sind. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 ErbStG, § 1922, § 1942 BGB, Art. 25 Abs. 1 EGBGB, Art. 83 Abs...mehr

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ZErb 12/2018, Auslegung ein... / Aus den Gründen

Die gem. §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 1, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1, 64 Abs. 1 und 2 FamFG zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 1 ist nach der vom Nachlassgericht ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe gem. § 68 Abs. 1 S. 2, 2. Hs. FamFG dem Senat zur Entscheidung angefallen. In der Sache hat die Beschwerde Erfolg. Der angefochtene Beschluss ist deshalb aufzuheben, weil de...mehr

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ZErb 12/2018, Auslegung ein... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 2 ist der Ehemann der Erblasserin. Deren Tochter aus erster Ehe, C. (vormals D.), ist am 12. Januar 2014 vorverstorben. Der Beteiligte zu 1 war der Lebensgefährte von C. Am 19. Juni 1985 verfassten die Eheleute gemeinsam ein Testament, wobei jeder Ehegatte die seinen Nachlass betreffenden Verfügungen eigenhändig niederschrieb. Der vom Beteiligten zu 2 geschr...mehr

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ZErb 12/2018, Zur Versicher... / 1

Nach § 352 Abs. 3 FamFG, der weitestgehend § 2356 BGB aF[1] entspricht, muss der Antragsteller im Erbscheinsverfahren die im Erbscheinsantrag gemachten Angaben nachweisen. Dazu sieht § 352 Abs. 3 S. 1 FamFG in den Fällen des Absatzes 1 S. 1 Nr. 1 und 3 sowie S. 2 die Vorlage öffentlicher Urkunden (v. a. der Sterbeurkunde, Eheurkunde und Geburtsurkunde)[2] sowie – im Fall gew...mehr

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ZErb 12/2018, Grundbucheins... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. 1. (...) 2. Das Rechtsmittel ist jedoch unbegründet. a) Gemäß § 12 Abs. 1 GBO ist jedem die Einsicht in das Grundbuch zu gestatten, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Dies bedeutet zugleich eine gesetzliche Beschränkung des Einsichtsrechts in der Weise, dass nur demjenigen Einsicht gewährt werden kann, der ein berechtigtes Interesse darl...mehr

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ZErb 12/2018, Zeugnisverwei... / Leitsatz

Nach dem Tod seines ehemaligen Mandanten ist der Rechtsanwalt, dem im Rahmen eines Mandates ein Geheimnis anvertraut wurde, gehalten, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob er sich im Zivilprozess auf sein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO beruft. Hat der Erblasser hierzu vor seinem Tod keine Aussagen getroffen, ist dessen mutmaßlicher Wille zu e...mehr

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ZErb 12/2018, Schadensersat... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über einen Schadensersatzanspruch aufgrund einer Pflichtverletzung hinsichtlich eines Erbvertrags. Die Klägerin ist die Tochter der Beklagten. Durch notariellen Vertrag mit der Urkundsnummer ... vom 19.7.2002 des Notars ... in ... schloss die Klägerin mit ihren Eltern, der Beklagten und deren am 10.9.2008 verstorbenen Ehemann Herrn ..., einen Erbvertrag....mehr

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ZErb 12/2018, Zeugnisverwei... / Aus den Gründen

1. Gemäß § 387 Abs. 1 ZPO ist über die Rechtmäßigkeit der Weigerung des Zeugen, auszusagen, im Zwischenstreit zu entscheiden. Die Entscheidung ergeht vorliegend im schriftlichen Verfahren gem. § 128 Abs. 2 ZPO, da die Parteien ihr Einverständnis hiermit erteilt haben. 2. Dem Antragsgegner und Zeugen steht kein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ...mehr

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ZErb 12/2018, Schadensersat... / Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig, aber unbegründet. A. Die Klage ist zulässig. (...) B. Die Klage ist jedoch nicht begründet. Die durch die Klägerin geltend gemachten Ansprüche stehen ihr aus keiner denkbaren Anspruchsgrundlage zu. I. Es besteht zu Gunsten der Klägerin kein Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB. Zwar hat die Beklagte eine Pflicht aus einem Schuldverhältnis mit der Klägerin schul...mehr

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ZErb 12/2018, Eintragung ei... / Aus den Gründen

Die nach §§ 71 GBO zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 3 hat auch in der Sache Erfolg. Die von dem Grundbuchamt in der angegriffenen Entscheidung aufgezeigten Eintragungshindernisse liegen nicht vor. Zu Recht lässt die Rechtspflegerin zunächst die begehrte Eintragung der Grundschuld nicht am Nachweis der Vollmacht scheitern. Ist der Bevollmächtigte im Besitz der Voll...mehr

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ZErb 12/2018, Zur Versicher... / VI. Formulierungsvorschläge für Vollmacht und Erbscheinsantrag

Im Verfahren vor dem OLG Celle musste erst durch Auslegung der Vollmacht geklärt werden, ob diese auch die Antragstellung im Erbscheinsverfahren erfasse. Dies sollte in der Praxis durch eine klare und unzweideutige Formulierung (§ 17 Abs. 1 S. 1 BeurkG) vermieden werden. Hierzu kann es sich empfehlen, im Rahmen eines Beispielkatalogs in der Vollmacht ausdrücklich die Stellun...mehr

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ZErb 12/2018, Dinglicher Ar... / Sachverhalt

Die drei Antragsteller sind die leiblichen Kinder des am 24.11.2016 verstorbenen Erblassers. Zum Zeitpunkt seines Todes war der Erblasser in zweiter Ehe in Gütertrennung verheiratet. In seinem handschriftlichen Testament setzte der Erblasser seine Stieftochter, die Antragsgegnerin, zur Alleinerbin ein. Aufgrund der Alleinerbenstellung wurde die Antragsgegnerin als Alleineigen...mehr

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ZErb 12/2018, Keine Anhörun... / Aus den Gründen

(...) In der Sache hat die Beschwerde keinen Erfolg. Soweit sich die Beschwerde vom 7.8.2018 gegen die Zwischenverfügung vom 19.4.2018 insgesamt richtet, also ausdrücklich auch gegen die in Ziff. 1 der Zwischenverfügung an den Antragsteller gerichtete Aufforderung der Grundbuchrechtspflegerin, maßgebliche Beweggründe einer vollentgeltlichen Verfügung substantiiert darzulegen, ...mehr

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ZErb 12/2018, Auslegung ein... / Anmerkung

1. Das OLG Düsseldorf hatte sich mit dem Streit über die fragliche Wechselbezüglichkeit einer Erbeinsetzung zu befassen. Diesmal aber nicht wie so häufig mit der Frage, ob durch individuelle Auslegung die gesetzliche Vermutungsfolge des § 2270 BGB widerlegt werden kann. In dem Besprechungsfall hatten die Ehegatten sich gegenseitig zu nicht befreiten Vorerben berufen und jewe...mehr

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ZErb 12/2018, Eintragung ei... / Sachverhalt

Der am 20.8.2017 verstorbene, im Grundbuch als Eigentümer des verfahrensgegenständlichen Grundbesitzes eingetragene ... hatte der Beteiligten zu 1 am 28.1.2015 eine notariell beurkundete General- und Vorsorgevollmacht erteilt, welche – ausdrücklich mit Wirkung über den Tod hinaus – auch die Vermögenssorge umfasste. Am 22.8.2018 schloss die Beteiligte zu 1 unter Verwendung der...mehr

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Antragsbefugnis nach § 10 Abs. 3 Satz 1 StraBEG

Leitsatz Liegt keine der in § 1 Abs. 1 Satz 1 StraBEG bezeichneten Taten und keine Steuerordnungswidrigkeit i.S. des § 6 StraBEG vor, kann der vermeintliche Steuerschuldner die Aufhebung einer mit der Abgabe der strafbefreienden Erklärung bewirkten Steuerfestsetzung nach § 10 Abs. 3 Satz 1 StraBEG beantragen. Normenkette § 10 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 StraBEG Sachverhalt Di...mehr

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Keine Steuerpause bei der Erbschaftsteuer

Leitsatz Für die ab dem 1.7.2016 geltende Erbschaftsteuer gibt es keine Steuerpause. Auch nicht, wenn es der Gesetzgeber nicht geschafft hat, das ErbStAnpG 2016 rechtzeitig zu verabschieden. Sachverhalt Die Klägerin ist Alleinerbin ihrer Tante, die im August 2016 verstorben ist. Der Nachlass der Tante setzte sich zusammen aus Guthaben bei einer Bank und der Auszahlung einer L...mehr

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Sauer, SGB III § 165 Anspruch / 2.4 Vererbbarkeit des Insolvenzgeldanspruchs (Abs. 4)

Rz. 35 Nach Abs. 4 hat auch der Erbe des Arbeitnehmers Anspruch auf Insolvenzgeld. Entsprechend der bedarfsunabhängigen Lohnersatzfunktion des Insolvenzgeldes kann dieses auch von den Erben beansprucht werden, wenn der berechtigte Arbeitnehmer vor dem Insolvenzereignis verstorben ist. Der Erbe hat für die Antragstellung die Ausschlussfrist des § 324 Abs. 3 zu beachten. Anspr...mehr