Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 356 Zugriff... / 2.2 Zugriff ohne Einwilligung (Abs. 2)

Rz. 4 Ein Zugriff ohne Einwilligung ist möglich, nachdem der Tod des Versicherten nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Transplantationsgesetzes festgestellt wurde (nach Regeln, die dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen) und wenn durch den Zugriff geklärt wird, ob die verstorbene Person in die Entnahme von Organen oder Gewebe eingewilligt hat.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Urlaub / 30 Urlaubsabgeltung nach Tod

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer, der noch Urlaubsansprüche hat, stirbt. Haben die Erben gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Urlaubsabgeltung? Ergebnis Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund seines höchstpersönlichen Charakters[1] automatisch mit dem Tod des Arbeitnehmers. Zahlungsansprüche, die bis zu diesem Zeitpunkt entstanden sind, gehen nach § 1922 BGB auf die Erben über, auch w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Korrespondenz zwischen HR u... / 1 Anlässe für die Korrespondenz zwischen Unternehmen und Mitarbeitern

Die wichtigsten Anlässe sind: Bewerbung und Einstellung, Probezeit und Übernahme, Gehalts- und Prämienfragen; sonstige Leistungen, Vertragsänderungen, Erteilung von Vollmachten, Ernennungen und Beförderungen, disziplinarische Gründe (Abmahnung, Kündigung), Jubiläen, persönliche Anlässe (Geburtstage, Eheschließung, Todesfälle etc.), Vielen Schreiben gehen Gespräche, gegenseitige Inform...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Korrespondenz zwischen HR u... / 2 Regeln für die Korrespondenz

Schreiben an Mitarbeiter sind ein Teil der Geschäftskorrespondenz. Deshalb gelten für den formalen Aufbau und die äußere Form die gleichen Regeln wie für die gesamte Geschäftskorrespondenz. Im Regelfall werden die üblichen Geschäftsbriefbogen verwendet. Zu besonderen, insbesondere zu persönlichen Anlässen wie Jubiläen, Geburtstagen oder Todesfällen kann der Arbeitgeber auch ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Korrespondenz zwischen HR u... / 10 Kondolenzbriefe

Trauernden Hinterbliebenen in angemessener Weise Beileid und Mitgefühl auszusprechen, ist nicht leicht. Auch in Unternehmen tut man sich oft schwer, ein Beileidsschreiben zu formulieren, sei es für die Angehörigen eines verstorbenen Mitarbeiters oder für einen Mitarbeiter zum Tode nächster Angehöriger. Beileidsbriefe an Angehörige sollten einige Aussagen über die Persönlichke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallanalyse / 1.2 Arbeitsunfall

Wenn eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet, ist dies ein Arbeitsunfall. Die gesetzliche Unfallversicherung definiert Unfall als zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen kann. Arbeitsunfälle werden nach ihrer Schwere eingeteilt in: leicht: Erste-Hilfe ist erf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis von Angeh... / 2.1 Beratung zu den steuerlichen Folgen eines Todesfalls

Beratungen im Zusammenhang mit einem Todesfall entstehen insbesondere, wenn es um Fragen rund um ein Erbe, eine Erbengemeinschaft, ein Vermächtnis oder einen Pflichtteilsanspruch geht, aber auch bei einer Unternehmensnachfolge und im Zusammenhang mit der Weiternutzung einer Immobilie als Familienheim. Hängen Rechtsberatungen mit solchen und ähnlichen Fragestellungen zusammen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis von Angeh... / 2.2.1 Regelungen von Todes wegen

Regelungen von Todes wegen werden durch Testament, ggf. gemeinschaftliches Testament (das aber manche ausländischen Rechtsordnungen nicht anerkennen: Achtung! Haftungsrisiko) oder Erbvertrag getroffen. Rechtsberatungen im Zusammenhang damit sind grundsätzlich nicht von der Rechtsberatungsbefugnis nach § 5 RDG umfasst, weil die Beratung zu einer Regelung von Todes wegen i d. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis von Angeh... / 2.1.2 Pflichtteilsansprüche

Pflichtteilsansprüche, die nach § 2303 BGB Eheleuten, eingetragenen Lebenspartnerschaften, Kindern, ggf. Enkelkindern und ggf. Eltern zustehen, bieten im Erbschaftsteuerrecht manche Gestaltungsmöglichkeit zur Reduzierung der Erbschaftsteuer; insbesondere dann, wenn der Todesfall bereits eingetreten ist und ungünstige Regelungen von Todes wegen nicht mehr geändert werden könn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis von Angeh... / 2.2 Beratung zur Regelung der Erbfolge und vorweggenommenen Erbfolge

Vor Eintritt des Todesfalls sind die Spielräume für erbrechtliche Gestaltungen zur steuerlichen Optimierung erheblich größer als nach Eintritt des Todesfalls. In der Praxis werden sie entweder zu Regelungen von Todes wegen oder zu Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge genutzt. 2.2.1 Regelungen von Todes wegen Regelungen von Todes wegen werden durch Testament, ggf. gemeinsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis von Angeh... / 2 Rechtsberatungsbefugnisse für Angehörige steuerberatender Berufe

Nach dem Steuerberatungsgesetz ist Steuerberaterinnen und Steuerberatern und anderen Angehörigen der steuerberatenden Berufe die umfassende Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten erlaubt.[1] Sofern dabei eine Rechtsberatung notwendig wird, etwa wenn zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 13 ErbStG vorliegen, räumt bereits das StBerG eine umfass...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis von Angeh... / 1 Bedeutung des Erbrechts in der Steuerberatung

Steuerberater/innen sind, vor allem wenn sie mit den laufenden Steuererklärungen und der Buchhaltung beauftragt sind, auch oft die ersten Ansprechpersonen bei einem Todesfall. Und zwar nicht nur, um die steuerlichen Folgen des Erbfalls im Ertrag- und Erbschaftsteuerrecht zu klären, sondern auch wegen Fragen rund um das Erbrecht. Oftmals ist es auch erforderlich, im Erbrecht ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schutz vor Gefährdung durch... / Zusammenfassung

Überblick Im Vergleich zu anderen Unfällen bilden Elektrounfälle quantitativ eine relativ kleine Gruppe. Dennoch sind zum Schutz von Personen, Tieren und Sachwerten umfangreiche Maßnahmen notwendig, da noch immer Todesfälle, schwerwiegende Verletzungen und erhebliche Sachschäden zu beklagen sind. Durch einen elektrischen Schlag kann es zu Atemstillstand, Herzrhythmusstörunge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis von Angeh... / 2.1.1 Behaltensfristen für Familienheime oder Übertragung von Betriebsvermögen

Geht es, wie z. B. bei der Steuerbefreiung für Familienheime oder bei Übertragung von Betriebsvermögen auch um die Einhaltung von Behaltensfristen, ist es häufig zur umfassenden Beratung unumgänglich, auch rechtliche Gestaltungen aufzuzeigen, die zu einem Verstoß gegen die Behaltensfrist führen. Eine Rechtsberatung dazu dürfte, wenn sie nicht schon von dem StBerG gedeckt ist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis von Angeh... / 2.1.3 Auflösung von Miterbengemeinschaften

Ist das Vermögen der verstorbenen Person mehreren Personen zugewendet worden, begründet diese Erbengemeinschaft eine Gesamthandsgemeinschaft. Die Verwaltung und die Auflösung einer solchen Erbengemeinschaft erfordert z. T. tiefgreifende Kenntnisse des Erbschaftsrechts, insbesondere, wenn die Beteiligten an der Gemeinschaft untereinander zerstritten sind. Ob eine Rechtsberatu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis von Angeh... / 2.1.4 Ausschlagung einer Erbschaft/Vermächtnis

Eine Erbschaft gilt als angefallen, wenn sie nicht innerhalb der dafür grundsätzlich geltenden kurzen 6 Wochen-Frist ausgeschlagen wird. Beratungen zu den Vor- und Nachteilen einer Ausschlagung sind grundsätzlich nicht erlaubt, da im Regelfall erbrechtliche Aspekte maßgebend sind. Ausnahmen sind schwer vorstellbar, selbst wenn der Nachlass im Wesentlichen aus Steuerschulden ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
EU-Produktsicherheitsverord... / 9 Neue Meldepflichten bei Unfällen (Art. 25 und 26 2023/988/EU)

Sollte ein Unfall durch ein Produkt verursacht worden sein und zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen oder gar zum Tod geführt haben, ist der Hersteller zukünftig verpflichtet, diese Unfälle unverzüglich über das Safety Business Gateway[1] zu melden. Einführer/Importeure und Händler sind ebenfalls verpflichtet, Unfälle zu melden, allerdings muss die Meldung gegenüber dem He...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Abstammung / 2.3 Vaterschaftsanfechtung

Die Vaterschaft kann durch den rechtlichen Vater, den möglichen biologischen Vater, die Mutter des Kindes und das Kind selbst angefochten werden[1], wenn ein Anfangsverdacht der fehlenden Vaterschaft besteht. Ernstliche Zweifel an der Vaterschaft können beispielsweise wegen Geschlechtsverkehrs der Mutter mit einem anderen Mann während der Empfängniszeit oder ungewöhnlich lan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Sonderregelung betr. § 13a ErbStG bei Ausübung eines Rückforderungsrechts (§ 37 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 15 § 37 Abs. 3 ErbStG ist durch das ErbStRG eingefügt und durch das WachstBeschlG (im Hinblick auf die durch dieses Gesetz geänderten §§ 13a und 19a ErbStG) durch Einfügung des § 37 Abs. 3 S. 1 ErbStG und redaktionelle Anpassung des § 37 Abs. 3 S. 2 ErbStG geändert worden. Die aufgrund des WachstBeschlG geänderten §§ 13a und 19a ErbStG hätten an sich der allgemeinen Anwe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienstiftungen: Eine ku... / a) Steuerpflicht

Hat die Familienstiftung ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland, so ist sie gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG als sonstige juristische Person des privaten Rechts unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Der Beginn der Steuerpflicht knüpft dabei nach überwiegender Auffassung an die wirtschaftliche Entstehung der Familienstiftung, d.h. nach Auffassung der Finanzverwaltung n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.4 Nicht (mehr) zu berücksichtigende Kindschaftsverhältnisse

Rz. 40 Bis 1985 waren auch Stiefkinder ausdrücklich als zu berücksichtigende Kinder genannt.[1] Stiefkinder sind Kinder kraft Verwandtschaft (Rz. 11ff.) eines Ehegatten, die nicht Kinder des anderen Ehegatten sind.[2] Zu anderen Personen als dem Ehegatten kann kein Stiefkindverhältnis bestehen.[3] Ab Vz 1986 wurde die Erwähnung der Stiefkinder im Gesetz gestrichen. Sie könne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.2 Familienähnliches Band

Rz. 22 Pflegeeltern und Pflegekind müssen durch ein "familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band" verbunden sein. Ein familienähnliches Band liegt vor, wenn das Kind wie zur Familie angehörig angesehen und behandelt wird. Dies setzt ein Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis wie zwischen Eltern und leiblichen Kindern voraus.[1] Da das Gesetz Pflegekinder ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Beteiligung von Angeste... / 1. Der Ausgangspunkt: Konkurrenz zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer

Kein Wahlrecht zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer: Im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgeregelungen im Mittelstand taucht oftmals die Frage auf, ob bei Beteiligung von Mitarbeitern des Unternehmens ein vergünstigter Erwerb der Gesellschaftsbeteiligung zu Arbeitslohn führt oder der Schenkungsteuer zu unterwerfen ist. Insbesondere wenn die Voraussetzungen der §§ 13a, 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.1 Erbschaft und Schenkung als Kapitalverkehr

Rz. 81 Art. 63 Abs. 1 AEUV verbietet Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten.[1] Der AEUV enthält keine Definition des Begriffs "Kapitalverkehr". Nach st. Rspr. des EuGH gilt die Nomenklatur für den Kapitalverkehr im Anhang zu Art. 1 der Richtlinie 88/361 für die Definition des Begriffs des Kapitalverkehrs fort, wobei die in ihr enthaltene Aufzählung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Verhältnis zur Grunderwerbsteuer

Rz. 35 Beim Erwerb von Grundstücken durch Erwerb von Todes wegen oder durch Zuwendung unter Lebenden besteht aufgrund § 3 Nr. 2 GrEStG ein gesetzessystematischer Vorrang der Erbschaftsteuer vor der Grunderwerbsteuer.[1] Rz. 36 Bei einer gemischten Grundstücksschenkung kann es zur Erhebung der Grunderwerbsteuer nach Maßgabe des Werts kommen, zu dem der Beschenkte zur Gegenleis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im Steuerrecht / 3.1 Zeitliche Wirkungsweise

Bei der Planung muss, sofern nicht von einer baldigen Liquidation des Unternehmens ausgegangen werden kann, eine unendliche Lebensdauer des Unternehmens unterstellt werden. Das schließt die Fortführung nach dem Tod des Unternehmers durch einen Nachfolger mit ein. Innerhalb eines Planungszeitraums, der sinnvollerweise 10 Jahre nicht übersteigen sollte, sind kurz-, mittel- und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 2.3 Versicherungsleistungen

Für Versicherungsleistungen gilt die Faustregel: Sind die Versicherungsbeiträge Betriebsausgaben, bilden die Versicherungsleistungen Betriebseinnahmen. Die Beurteilung der jeweiligen Zahlungen erfolgt nach dem versicherten Risiko. Grundsätzlich nur wenn sich die Versicherung auf ein betriebliches Risiko bezieht, führt sie zu Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen.[1] Leistung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Rechtsgrundlagen: Die Änderungen des ErbStRG im Überblick

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat mit dem ErbStRG [1] das ErbStG sowie das BewG in Teilen neu geregelt. Er hat damit dem Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[2] entsprochen, der die Anwendung des einheitlichen Steuertarifs (§ 19 Abs. 1 ErbStG a. F.) auf die sich nach § 12 ErbStG a. F. ergebenden unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen als verfassungswidrig beanstandet und dem Gesetzgeber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Verhältnis zur Einkommensteuer

Rz. 31 Einmalige Vermögensanfälle infolge eines Erwerbs von Todes wegen oder einer Schenkung unter Lebenden unterfallen keiner Einkunftsart des § 2 Abs. 1 Nrn. 1–7 EStG. Damit sind Überschneidungen zwischen der Einkommensteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Regelfall ausgeschlossen; ein und dieselbe Handlung kann nicht zugleich Einkommensteuer und Erbschaft- oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 1 Regelfall der Betriebseinnahme

Beträge, die der Steuerpflichtige für seine eigentliche gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Rahmen der Erzielung der Gewinneinkünfte erhält, bilden den Regelfall der Betriebseinnahme. Das sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die im Rahmen einer Einkunftsart veranlasst sind.[1] Bei allen Gewinn-Einkunftsarten[2] ist dafür Gewinnerzielungsabsicht erforderlich.[3] Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.4 Weitergeltung des bisherigen Rechts über den 30.6.2016 hinaus?

Rz. 14 Die vom BVerfG in seinem Urteil vom 17.12.2014 erwartete Neuregelung ist nicht bis zum 30.6.2016, sondern erst durch das am 9.11.2016 veröffentlichte Gesetz [1] erfolgt. Nachdem die Bundesregierung zunächst einen Gesetzentwurf zur Anpassung des ErbStG an die Rspr. des BVerfG vorgelegt hatte,[2] kam es nach Einwänden der Bayerischen Staatsregierung auf der Grundlage ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Auslegung des ErbStG; Verhältnis zum Zivilrecht

Rz. 45 Für die Auslegung des ErbStG gelten zunächst die für Steuergesetze allgemein anzuwendenden Regeln.[1] Jeder gesetzliche Tatbestand des ErbStG ist nach seiner eigenen, spezifischen Teleologie auszulegen.[2] Eine bestimmte Auslegungsmethode oder gar eine Wortlautinterpretation schreibt § 20 Abs. 3 GG nicht vor. Zur Feststellung des objektiven Wortlauts dienen die gramma...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Wesen und Ausgestaltung der Erbschaftsteuer

Rz. 4 Die nach dem ErbStG erhobene Erbschaft- und Schenkungsteuer erfasst den außerordentlichen Vermögenszugang beim Erwerber. Gegenstand der Besteuerung ist zunächst der unentgeltliche Übergang von Vermögen von Todes wegen. Die Schenkungsteuer – sie ist der Erbschaftsteuer gem. § 1 Abs. 2 ErbStG grundsätzlich gleichgestellt – besteuert den Vermögensanfall unter Lebenden. Da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.2 Eingriff

Rz. 63 Die Feststellung einer Beeinträchtigung setzt zunächst voraus, dass sich ein Gebietsfremder und ein Gebietsansässiger in einer objektiv vergleichbaren wirtschaftlichen Situation befinden.[1] Wann eine objektiv vergleichbare Situation vorliegt, lässt sich der Rspr. des EuGH nicht allgemein, sondern nur einzelfallbezogen entnehmen. Rz. 64 Nach der grundlegenden Entscheid...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen Unfälle dokume... / 3 FAQs

1) Muss jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert werden? Ja. Dies schreibt § 24 Abs. 6 DGUV-V 1 vor. 2) Wann muss eine Unfallanzeige erstatt werden? Eine Unfallanzeige muss erstattet werden, wenn ein Unfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod eines Versicherten zur Folge hat. 3) Wer erhält eine Unfallanzeige? zwei Exemplare erhält der Unfallversicherungsträ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Unfallstatistik: Kennzahlen... / 3.8 Unfallhäufigkeit – Lost Time Injury Frequency (LTIF)

Insbesondere im internationalen Vergleich wird häufig die LTIF (Lost Time Injury Frequency) herangezogen. Die LTIF drückt die Unfallhäufigkeit aus. Hierbei handelt es sich um die Anzahl der Unfälle, die in Relation zu den geleisteten Arbeitsstunden gesetzt werden. Bei der Berechnung werden sämtliche Unfälle, die einen Arbeitsausfall nach sich ziehen, berücksichtigt, also auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezahlter Sonderurlaub / 1.1 Verhinderung aus persönlichen Gründen

Für bezahlten Sonderurlaub nach § 616 BGB sind nur individuelle Hinderungsgründe ausschlaggebend, die sich allein in der Sphäre des betroffenen Arbeitnehmers verwirklicht haben. Die Freistellung muss also nötig sein, weil der Beschäftigte aufgrund persönlicher Ereignisse an der Arbeitsleistung gehindert ist. Dies ist z. B. nicht der Fall, wenn ein Arbeitnehmer im Stau steht,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5 Gesamtumsatz bei Betriebsübernahme

Rz. 56 Besonderheiten ergeben sich auch für die Prüfung des Gesamtumsatzes bei einer Betriebsübernahme. Die Betriebsübernahme kann im Rahmen der Einzelrechtsnachfolge oder der Gesamtrechtsnachfolge erfolgen. Rz. 57 Einzelrechtsnachfolge liegt vor, wenn der Unternehmer einen Betrieb oder einen Teilbetrieb im Rahmen einer Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG erwirbt. War ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Tod des Betreuers

1. Betreuerloser Zeitraum Rz. 157 Stirbt der Betreuer, hat dessen Erbe dies dem Betreuungsgericht unverzüglich anzuzeigen.[211] Verletzt der Erbe des Betreuers seine Mitteilungspflicht gegenüber dem Gericht schuldhaft und entsteht hierdurch ein Schaden, haftet der Erbe persönlich auf Schadenersatz nach allgemeinen Vorschriften. Die Betreuung selbst endet durch den Tod des Betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Tod des Betroffenen

Rz. 142 Durch den Tod des Betroffenen endet die Betreuung (und eine zu dessen Gunsten angeordnete Verfahrenspflegschaft)[193] automatisch, § 1870 BGB. Eines gerichtlichen Aufhebungsbeschlusses bedarf es nicht. Das Vermögen des Betroffenen geht nach § 1922 BGB im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ehemals Betreuten über. Daher sind grundsätzlich alle weiteren G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / I. Vollmachten für vermögensrechtliche Angelegenheiten – Postmortale und transmortale Vollmacht

Rz. 10 Originär dienen Vorsorgevollmachten der lebzeitigen Absicherung der eigenen, auch vorübergehenden, Handlungsunfähigkeit.[12] Sinnvoll kann eine Erweiterung auch auf eine trans- und postmortale Wirkung sein, da mit der Testamentserrichtung im Weiteren nur selten alle erforderlichen Vorsorgemaßnahmen für den Todesfall getroffen sind. Die Überlastung der Gerichte und Str...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / aa) § 138 BGB

Rz. 135 Eine weitere Grenze des Schenkungsversprechens liegt vor, wenn ausnahmsweise eine Unwirksamkeit der Zuwendung wegen Sittenwidrigkeit gegeben ist (§ 138 BGB). Diese Fälle bilden jedoch die Ausnahme. In der Literatur wird angedacht, die Schenkungen oder Vermögensübergaben, die im Rahmen einer zuvor festgelegten Betreuungsverfügung angeordnet wurden, dann als nichtig anz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Sonderfall: Post- und transmortale Kontovollmacht

Rz. 91 Grundsätzlich hat die Bank, wenn von einer post- oder transmortalen Kontovollmacht[149] Gebrauch gemacht wird,[150] die ihr erteilten Weisungen unverzüglich und vorbehaltlos zu erfüllen, und zwar unabhängig davon, ob zugleich eine bankeigene Vollmacht vorliegt oder nicht. Insbesondere ist die Bank nicht berechtigt oder verpflichtet, die Zustimmung des Erben abzuwarten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 6. Schenkungsvollzug zu Lasten des Nachlasses durch Vollmacht

Rz. 110 Zur Regelung von Schenkungen im Rahmen der Vollmachtserteilung wählt der Vollmachtgeber üblicherweise zwischen folgenden Gestaltungsmöglichkeiten: (1) vollständiges Schenkungsverbot; (2) Möglichkeit der uneingeschränkten Schenkung; (3) Möglichkeit der Schenkung mit einer Beschränkung. Im letzteren Fall darf der Bevollmächtigte zwar eine Schenkung an sich oder Dritte d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 4. Dauer der Wirksamkeit

Rz. 38 Eine Vollmacht gilt grundsätzlich weiter, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird oder verstirbt. Da dies nicht ausnahmslos gilt, sollte im Rahmen einer Vorsorgevollmacht ausdrücklich klargestellt werden, ob die Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers enden soll oder nicht. Eine insoweit unklare Vollmacht bedarf der Auslegung des Auftragsverhältnisses. Die §§ ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 12. Vollmacht und Grundbuchverfahren

Rz. 131 Die Frage, ob ein Grundbuch unter Vorlage der post- oder transmortalen Vollmacht umgeschrieben werden kann, wurde bis dato nicht höchstrichterlich entschieden.[239] Rz. 132 Wenn der Bevollmächtigte Alleinerbe des Erblassers wird, stellt sich die Frage, ob eine trans- oder postmortale Vollmacht mit Eintritt des Erbfalls entsprechend dem Gedanken der Konfusion (Vereinig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Beginn

Tz. 34 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der Beginn der StPflicht einer rechtsfähigen Stiftung war lange nicht geklärt. Früher wurde generell mit Vollzug des Stiftungsaktes KStPflicht angenommen (s § 1 KStG Tz 110). Der BFH differenziert zwischen Stiftungen, die zu Lebzeiten des Stifters und Stiftungen, die von Todes wegen (§ 83 BGB) gegründet werden. Hintergrund ist die durch § 84...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / III. Auskunftsrechte Pflichtteilsberechtigter/Vermächtnisnehmer

Rz. 174 Sofern Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer nach dem Tod des Betroffenen Auskunftsrechte geltend machen, ist an den Einsatz eines Ergänzungspflegers zu denken. In der Praxis tritt häufig folgende Konstellation ein: Ehepartner errichten ein Ehegattentestament (Berliner Testament) und setzen ihre Abkömmlinge nach dem Tod des Letztversterbenden zu deren Erben e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Unaufschiebbare Geschäfte

Rz. 145 Der Betreuer hat unaufschiebbare Maßnahmen noch vorzunehmen. Diejenigen Geschäfte, welche nicht ohne Gefahr aufschiebbar sind, hat der Betreuer noch für die Erben zu besorgen, bis diese anderweitige Fürsorge treffen können (§ 1874 BGB).[197] Selbstverständlich beziehen sich die Eilmaßnahmen nur auf solche Tätigkeiten, welche auf dem ehemaligen Aufgabenkreis des Betre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 8. Dauer der Betreuung

Rz. 32 Nach § 1871 Abs. 1 S. 1 BGB ist die Betreuung aufzuheben, wenn deren Voraussetzungen wegfallen. Die Betreuung endet nur durch ausdrückliche gerichtliche Entscheidung, nicht bereits mit Wegfall der Betreuungsvoraussetzungen von selbst. Der Erforderlichkeitsgrundsatz gebietet zudem, dass einzelne Aufgabenkreise einzuschränken sind, wenn für diese einzelnen Kreise die Bet...mehr