Fachbeiträge & Kommentare zu Trinkgeld

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.1.1 Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit

Rz. 61 Eine versehentliche Überzahlung von Arbeitsentgelt ist jedenfalls dann als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Leistungsberechtigte das überhöhte Arbeitsentgelt nicht unverzüglich an den Arbeitgeber zurückgewährt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 17.4.2013, L 15 AS 115/11). Rz. 62 Zum Einkommen gehören auch Eigenleistungen zu vermögenswirksamen Leistungen (BSG, U...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.1 Einkommensbegriff

Rz. 3 Einkommen i. S. d. § 11 ist im Ergebnis die Summe aller Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die überhaupt als Einkommen zu berücksichtigen sind, weil sie nicht nach Abs. 1 Satz 1, § 11a bzw. der Bürgergeld–V von der Berücksichtigung ausgenommen sind, abzüglich der nach § 11b Abs. 1 und 2 abzusetzenden Steuern, Beiträge und Werbungskosten sowie des Freibetrages bei Erwer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Repräsentationsaufwendungen... / Trinkgelder

Werden im Zusammenhang mit steuerlich berücksichtigungsfähigen Ausgaben, z. B. Bewirtungskosten, Dienst-/Geschäftsreisen, Trinkgelder gereicht, sind diese grundsätzlich abzugsfähig. Die Kosten sind nachzuweisen, mindestens aber durch Einzelaufzeichnungen glaubhaft zu machen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Belohnende Schenkungen

Rz. 422 [Autor/Stand] Belohnende Schenkungen erfolgen stets freigebig i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Hierbei handelt es sich um Zuwendungen, die der Leistende zwar in Anerkennung spezieller (Vor-)Leistungen,[2] doch ohne rechtliche Verpflichtung und damit freiwillig [3] vornimmt (s. auch Anm. 83, 102). Rz. 423 [Autor/Stand] Beispiele: Trinkgelder an Bedienungspersonal (s. § 13...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Nicht ausreichender Barlohn (§ 38 Abs 4 EStG)

Rn. 120 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Regelung des § 38 Abs 4 EStG ist im Zusammenhang mit § 38 Abs 3 EStG zu sehen. Der Anspruch des Staates auf LSt ist ein Geldleistungsanspruch, der regelmäßig aus dem (Brutto-)Barlohn des ArbN befriedigt wird. Der ArbG ist jedoch nur dann in der Lage, seiner Verpflichtung zum Einbehalt der LSt nachzukommen, wenn der von ihm zu zahlende B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Bewirtungsaufwand (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG, Anhang 10)

Von den Bewirtungsaufwendungen können nur 70 % als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie dem Grunde nach angemessen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind. Eine Bewirtung i. S. d. § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG (Anhang 10) liegt dann vor, wenn Personen beköstigt werden. Dies ist stets dann der Fall, wenn die Darreichung von Speisen und Getränken im Vord...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 8. Trinkgelder (§ 3 Nr 51 EStG)

Rz. 144 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 51 EStG befreit freiwillig geleistete Trinkgelder an > Arbeitnehmer. Vgl dazu > Trinkgelder.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Speditionsgewerbe

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern, > Berufskraftfahrer, > Erste Tätigkeitsstätte (insbesondere dortige Rz 7, 29, 47), > Fahrtätigkeit, > Reisekosten, > Trinkgelder.mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Gründe für Steuerbefreiungen

Rz. 7 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Gründe für Steuerbefreiungen sind vielfältig. Sie dienen zum Teil dazu, staatliche Leistungen (zB das > Wohngeld oder > Kindergeld) zu verbilligen, weil diese zur Erzielung des gleichen Effekts erhöht werden müssten, wären sie steuerpflichtig. Sie dienen aber auch als Anreiz für bestimmte Verhaltensweisen, die staatlicherseits erwünscht s...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Spielbanken

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die aus dem "Tronc" an das spieltechnische Personal gezahlten Beträge sind keine nach § 3 Nr 51 EStG steuerfrei zu stellenden > Trinkgelder (BFH 224, 103 = BStBl 2009 II, 820; EFG 2009, 2006). Zur arbeitsrechtlichen Beurteilung des Tronc vgl BAG vom 08.05.1968 – 4 AZR 243/67, DB 1968, 897. Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge bleiben bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Überblick

Rz. 40 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerbefreiungen im EStG befinden sich in erster Linie in den §§ 3 bis 3b EStG. § 3 EStG enthält einen Katalog von Steuerbefreiungen, der historisch gewachsen und kaum systematisch gegliedert ist. Die Vorschrift ist nicht in Absätze unterteilt, sondern zählt die Steuerbefreiungen enumerativ auf, zurzeit bis zur Nummer 72, wobei einige Numme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. ABC der Bewertung der Sachbezüge

Rn. 700 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Abtretung Erfolgt anlässlich eines Leistungsverhältnisses iSd §§ 19–23 EStG die Abtretung einer Forderung gegen einen Dritten an den StPfl, ist hinsichtlich des Zuflusses und der Bewertung danach zu differenzieren, ob die Abtretung zahlungshalber oder an Zahlungs statt erfolgt, BFH v 22.04.1966, VI 137/65, BStBl III 1966, 394; Kister in H/H/...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Objektiver Veranlassungsbegriff

Rn. 226 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Veranlassungsbegriff ist nach allgemeiner Auffassung objektiv zu verstehen. Im Rahmen einer Einkunftsart fließt eine Einnahme dann zu, wenn bei objektiver Betrachtung ein sachlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Leistung des StPfl besteht, vgl BFH v 05.07.1996, VI R 10/96, BStBl II 1996, 545: der ArbN muss die Zuwendung ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Leistung durch Dritte

Rn. 251 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Leistungen des ArbG, des Kapitalempfängers oder des Mieters sind dem StPfl im Zweifel iRd Vertragsverhältnisses und damit iRd betreffenden Einkunftsart zugeflossen, Leistungen eines Dritten im Zweifel nicht. Jedoch gilt auch insoweit für alle Überschusseinkunftsarten das Veranlassungsprinzip, BFH v 21.02.2003, VI R 74/00, BStBl II 2003, 496...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Gegenleistung im weitesten Sinne

Rn. 222 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Veranlassung bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, auch "Hervorrufen" oder "Bewirken" (vgl Wahrig, Deutsches Wörterbuch, Stichwort "veranlassen"). Darin kommt grundsätzlich ein enger, direkter Zusammenhang zwischen zwei Faktoren zum Ausdruck. Rn. 223 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Aus dem Begriff "Veranlassung" folgt, dass das Veranlasst...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.4 ABC zur Selbstständigkeit

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / 9. Unpfändbare Ansprüche

Rz. 106 Grundsätzlich ist jeder Anspruch, der übertragbar ist, auch pfändbar, § 851 ZPO. Ist der Anspruch nicht übertragbar, ist auch grundsätzlich keine Pfändungsmöglichkeit gegeben. Beispiele: Rz. 107mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Allgemein

Rz. 20 Der für die Lohnpfändung maßgebende Begriff "Arbeitseinkommen" ist grds. weit auszulegen, auch wenn der Arbeitgeber als Drittschuldner dies oftmals anders sehen wird. Die Pfändung des Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus dem Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart (§ 850 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.5 Haftung des Arbeitgebers für Drittzahlungen

Rz. 29 Ein Arbeitnehmer kann Lohnzahlungen auch von dritter Seite beziehen. Bei Lohnzahlungen im Dreiecksverhältnis von Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Drittem ist zu unterscheiden: Zahlt ein Dritter in Erfüllung der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers, so handelt der Dritte lediglich als Zahlstelle des Arbeitgebers. [1] Zahlung des Arbeitslohns und Einbehaltung der Steuerabzu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.1 Zweck der Haftung, Akzessorietät, Verschulden

Rz. 17 Zweck der Haftung des Arbeitgebers nach § 42d Abs. 1 ist es, die Steuerschuld gegen den Arbeitnehmer zu sichern.[1] Daher ist die Haftung des Arbeitgebers akzessorisch in dem Sinn, dass sie nur insoweit entsteht und solange besteht, als der Arbeitnehmer LSt oder ESt schuldet. Der Arbeitgeber haftet nur für diejenige LSt, die er einzubehalten gesetzlich verpflichtet is...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Laufender Arbeitslohn

Tz. 40 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Bei jeder Lohnzahlung für das Kalenderjahr, für das das Lohnkonto gilt, sind im Lohnkonto die Art und die Höhe des gezahlten Arbeitslohnes einschließlich der steuerfreien Bezüge sowie die einbehaltene oder übernommene Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag einzutragen; an die Stelle der Lohnzahlung tritt in den Fällen des § 39b ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten nach HGB und EStG / 4.4 Reisenebenkosten

Rz. 79 Reisenebenkosten [1] sind bei allen Reisearten in tatsächlicher oder zumindest glaubhaft gemachter Höhe als Betriebsausgaben/ Werbungskosten abzugsfähig. Hierunter fallen Kosten für Ferngespräche und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder Geschäftspartnern;[2] Gepäckaufbewahrung und -beförderung; Kreditkartengebühren, wenn die Kreditkarte ausschließli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Verwendung von Vorsorg... / G. Verwendung von Vollmachten bei Schenkungen

Rz. 52 Grundsätzlich ermächtigt eine Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht den Bevollmächtigten auch zu Schenkungen. Wünscht der Vollmachtgeber eine Beschränkung dieser Befugnis, so muss er dies in die Vorsorgevollmacht mit aufnehmen. Aus dem Vollmachtstext sollte sich daher etwaige Einschränkungen der Befugnisse des Bevollmächtigten unmittelbar ergeben. Dabei ist zu unters...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / bb) Einzubeziehende Löhne bzw. Vergütungsbestandteile

Rz. 125 Im Rahmen der Berechnung der Lohnsumme sind als Beschäftigte dieselben Arbeitnehmer des Betriebs (oder der Gesellschaft bzw. der Gesellschaft, an der eine – qualifizierte – Beteiligung besteht) anzusehen wie auch für die Bestimmung der maßgeblichen Beschäftigtenzahl. Nicht zu berücksichtigen sind daher die an die Beschäftigten i.S.v. § 13a Abs. 3 S. 7 Nr. 1 bis 5 Erb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 18 Abbruchunternehmen: Erhält ein Abbruchunternehmer als Entgelt für den Abbruch eines Gebäudes das Abbruchmaterial, so liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor.[1] Siehe auch Rz. 19a zur Abgabe werthaltiger Abfälle. Rz. 19 Abfälle: Erhält ein Werklohnunternehmer vom Auftraggeber die bei der Herstellung von Stahlwaren anfallenden Stahlabfälle, so liegt insoweit ein tauschähnl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4 Begriff der Lohnsumme (§ 13a Abs. 3 S. 6 ff. ErbStG)

Rz. 304 Die Lohnsumme ist das entscheidende Kriterium dafür, ob die vom Gesetzgeber mit den Verschonungsregelungen beabsichtigte "Arbeitsplatzwirkung" erreicht wird. Dabei wurde nicht an eine (aus dem Arbeits-, Bilanz- oder Steuerrecht) bereits bekannte Größe angeknüpft (s. etwa § 2 Abs. 2 LStDV, § 19 EStG oder § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB), sondern nur für Zwecke der Erbschaft- u...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. ABC der Einzelfälle

Rz. 70 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Aktien Aktien fließen einem ArbN in dem Zeitpunkt zu, in dem er die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Aktien erlangt (BFH 234, 187 = BStBl 2018 II, 923). Das ist der Zeitpunkt, zu dem ihm der ArbG das zivilrechtliche oder zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den versprochenen Aktien verschafft (BFH 260, 532 = BStBl 2019 II, 496). ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Gestellung der Verpflegung

Rz. 40 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Da § 3 Nr 16 EStG Vergütungen von Reisekosten usw bis zur Höhe der als > Werbungskosten abziehbaren Beträge steuerfrei stellt, wirken sich die Regelungen zur ‚Gestellung von Mahlzeiten’ in § 9 Abs 4a Sätze 8 bis 10 iVm § 8 Abs 2 Sätze 8 und 9 EStG auch auf die Abrechnung beim > Arbeitgeber aus. Die Veranlassung des ArbG oder eines von ihm bea...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.13 Bemessungsgrundlage steuerpflichtiger Glücksspiele

Rz. 177 Mit dem EuGH-Urteil v. 5.5.1994[1] zur Bemessungsgrundlage von Umsätzen aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit war eine jahrelange Auseinandersetzung um die rechtliche Bewertung beendet worden. Die Finanzverwaltung hatte mit dem BFH die Auffassung vertreten, dass Entgelt für die Überlassung des Geldspielgeräts und für die Einräumung der Gewinnmöglichkeit der zum ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Auslagen / 1. Überblick

Rz. 79 Die gesetzliche Vergütung für Geschäftsreisen des Anwalts richtet sich nach den Nrn. 7003 ff. VV i.V.m. Vorbem. 7 Abs. 2 u. 3 VV. Geregelt ist Folgendes: Rz. 80 Nr. 7003 VV – Erstattung der Fahrtkosten bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs: Die Kosten für die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs sind stets zu erstatten. Der Anwalt kann grundsätzlich nicht darauf verwiese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Nachweispflicht

Rn. 141 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die FinBeh muss wegen des Untersuchungsgrundsatzes des § 88 AO von sich aus die WK soweit wie möglich ermitteln (v Bornhaupt in K/S/M, § 9 EStG Rz A 276 f; zu Besonderheiten bei Auslandssachverhalten s § 90 Abs 2 AO). Verbleiben Zweifel hinsichtlich der steuerlichen Behandlung, so hat der StPfl den zugrunde liegenden Sachverhalt auf Verlang...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erstattungsfähige Aufwendungen bei Inlandsumzügen

Rn. 211 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Erstattungsfähig sind nach dem BUKG folgende Auslagen: Rn. 212 Stand: EL 161 – ET: 11/2022mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 691 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 47–49] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1)

Rz. 137 [eTIN → Zeile 4] Die Angabe der electronic Taxpayer Identification Number (eTIN), erkennbar aus der LSt-Bescheinigung, ist nur notwendig, wenn keine Identifikationsnummer (Hauptvordruck, Zeilen 7, 18) vorhanden ist. Rz. 138 [Angaben zum Arbeitslohn → eZeile 5–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 455 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 456 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.9 Reisekosten

Rz. 692 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 61–72] Reisekosten setzen eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit voraus. Unter einer "Auswärtstätigkeit" versteht man eine Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und an welchem Ort ein Arbeitnehmer eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 21 Schenkung zur Belohnung unter Auflage oder in Form eines lästigen Vertrags (§ 7 Abs. 4 ErbStG)

Rz. 500 § 7 Abs. 4 ErbStG hat im Grundsatz nur klarstellenden Charakter. Da bereits das Zivilrecht die belohnende Schenkung als Schenkung behandelt (§ 534 BGB), vollzieht das Schenkungsteuerrecht hier die zivilrechtliche Wertung nach. Das klassische Beispiel bildet die aus Dankbarkeit erfolgende, belohnende Rück- oder Gegenschenkung. Keine Belohnung liegt vor, wenn es sich u...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.1.2 Antikorruption

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vorsorgevollmacht – Kon... / II. Konkrete Anhaltspunkte, § 1820 Abs. 3 Nr. 2 BGB n.F.

Rz. 6 Gemäß § 1820 Abs. 3 Nr. 2 BGB n.F. müssen zu der allgemeinen Betreuungsbedürftigkeit "konkrete Anhaltspunkte" hinzutreten, nach welchen der Bevollmächtigte "nicht entsprechend der Vereinbarung oder dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers" handelt. Damit wird der Rechtsprechung des BGH der letzten Jahre gefolgt,[10] die unter Berücksichtigung des in F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Influencer in der Steuerwel... / b) Spenden/Trinkgelder

Die Plattformen schaffen immer wieder Möglichkeiten, bei denen Fans ihren Idolen Wertschätzung oder Zuneigung in Form von (Geld-)Spenden zukommen lassen können. So ermöglicht die Plattform "Twitter" seit Herbst 2021 das Zuwenden von Tips[11] (= Trinkgelder) in Geld (FIAT) oder Kryptowährungen. Auf der Plattform "twitch.tv" ist es bspw. üblich, dass der Follower dem Streamer ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Influencer in der Steuerwel... / a) Überblick

Grundsätzlich lassen sich auf allen Plattformen Einnahmen generieren. Hierbei ähneln sich die hinter der Einnahmegenerierung stehenden Grundkonzepte. Abweichungen treten oft lediglich in Nuancen oder in der Bezeichnung der jeweiligen Einnahmequelle auf. Die nachfolgende Tabelle gibt exemplarisch solche Einnahmequellen wieder:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.2.1.1 Leistung in Geld oder Geldeswert

Rz. 86 Eine Zuwendung i. S. d. § 12 Nr. 2 EStG ist jede unentgeltliche Leistung in Geld oder Geldeswert des Stpfl. (des Zuwendenden) an eine andere Person (den Zuwendungsempfänger). Die Zuwendung setzt objektiv den Abfluss eines Vermögenswerts aus dem Vermögen des Stpfl. und den Zufluss in das Vermögen des Empfängers voraus. Auch in subjektiver Hinsicht ist – über das in § 1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben nach EStG / 4.2.1 Begriff des Geschenkes

Rz. 39 Der Begriff des Geschenkes entspricht dem der bürgerlich-rechtlichen Schenkung i. S. d. § 516 BGB. Er setzt daher eine Zuwendung aus dem Vermögen des Stpfl. voraus, die einen anderen bereichert, wenn beide Parteien sich darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgen soll. Ein Geschenk kann daher nicht vorliegen, wenn bereits eine Seite von der Entgeltli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 2 / 1. Geldeinnahmen

1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2 Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z.B. Abfindungen) sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. 1.3 Überstundenvergütungen werden dem Einkommen voll zugerechnet, soweit sie ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bemessungsgrundlage / 2.1 Freiwillige Zuzahlungen des Leistungsempfängers

Auch freiwillige Zuzahlungen des Leistungsempfängers gehören mit zur Bemessungsgrundlage des Unternehmers, wenn ein direkter Zusammenhang mit der erbrachten Leistung besteht, da sie zu dem Wert der Gegenleistung gehören, die der leistende Unternehmer für seine Leistung erhält. Es kommt für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage nicht darauf an, ob der leistende Unternehmer e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4 Mindestlohn

Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) [1] wurde ab dem 1.1.2015 ein bundesweiter flächendeckender Mindestlohn i. H. v. 8,50 EUR brutto pro Zeitstunde festgelegt (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 MiLoG).[2] Seit dem 1.1.2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 EUR je Stunde. Zum 1.7.2022 steigt er planmäßig auf 10,45 EUR.[3] Wesentliche Inhalte In be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Reisenebenkosten

Rz. 124 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Als > Werbungskosten abziehbar sind die Nebenkosten in der nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe, soweit sie nicht vom ArbG erstattet werden. Reisenebenkosten sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen (> Glaubhaftmachung). Zu Mehraufwendungen bei Übernachtungen in einem Fahrzeug > Rz 111/1. Rz. 125 Stand: EL...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.5 Trinkgeld, Bedienungsgeld

Rz. 65 Das Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.[1] Das Bedienungsgeld ist demgegenüber ein vom Arbeitgeber gegenüber Dritten erhobener prozentualer Aufschlag, der als solcher bezeichnet oder sonst als dem Arbeitnehmer zukommend gekennzeichnet ist.[2]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.4 Schmiergeldverbot

Rz. 170 Den Arbeitnehmer trifft aufgrund seines Arbeitsverhältnisses die Pflicht, die Annahme geldwerter Vorteile, durch die seine Tätigkeit von Dritten beeinflusst oder eine solche Tätigkeit nachträglich belohnt werden soll,[1] zu unterlassen.[2] Nach zutreffender Ansicht ist eine Pflichtwidrigkeit der honorierten Handlung nicht zu fordern, denn auch ein nicht pflichtwidrig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.6.1 Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen

Rz. 100 Eine Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten ist grundsätzlich unzulässig. Weil aber eine Ungleichbehandlung zulässig ist, wenn ein Hilfskriterium zur Gruppenbildung verwandt wird, die ihrerseits auf eine gerechtfertigte Unterscheidung abzielt, kann es zulässig sein, wenn an die gewerblichen Arbeitnehmer wegen erheblich höherer krankheitsbedingter Fehlzei...mehr