Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 7.3.6 Zusatzurlaub für Sonderformen der Arbeit nach tariflichen Regelungen

Der Zusatzurlaub nach § 27 TVöD unterliegt auch im Falle langandauernder Krankheit und Ruhen wegen Erwerbsminderung weiterhin den tariflichen Übertragungsfristen und damit dem Verfall zum 31.5. des Folgejahres, weil die Richtlinie 2003/88/EG keine Vorgaben für die Gewährung eines Zusatzurlaubs für Schichtarbeit enthält.[1]mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.6 Urlaubsliste

Vom innerbetrieblich ausgehandelten Urlaubsplan ist die Urlaubsliste zu unterscheiden. Diese dient nur dazu, die Urlaubswünsche der einzelnen Beschäftigten zu sammeln und dem Arbeitgeber die Festlegung der Urlaubszeiträume unter Berücksichtigung aller Urlaubswünsche zu ermöglichen. Wenn der Arbeitgeber den in der Urlaubsliste dargelegten Urlaubswünschen nicht binnen einer an...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.18.1 Urlaub und Quarantänemaßnahmen

Wenn der Beschäftigte in Kontakt mit einer Corona-infizierten Person gekommen ist und selbst keine Krankheitssymptome zeigt, muss er im Fall einer behördlichen Anweisung in häuslicher Quarantäne verbleiben. Überlappt sich nun die Zeit der häuslichen Quarantäne mit bereits zuvor gewährtem Urlaub, stellt sich die Frage, ob der Beschäftigte in analoger Anwendung des § 9 BUrlG b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.16 Urlaub bei Betriebsausflügen

Ein Beschäftigter hat grundsätzlich die freie Entscheidung, ob er an einem Betriebsausflug teilnehmen will oder nicht. Daher ist die abschließende betriebliche Regelung, entweder an dem Betriebsausflug teilzunehmen oder einen Tag Urlaub zu nehmen, in der Regel ein Verstoß gegen diese Entscheidungsfreiheit des Beschäftigten.[1] Schöpft der Arbeitgeber allerdings alle Möglichk...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.19 Urlaub und Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie

Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf dem Tarifvertrag über die Regelung von Kurzarbeit im Bereich der VKA vom 30.3.2020 (TV COVID), der mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft getreten ist. Im Bereich der VKA wurde eine Regelung zur Kurzarbeit durch den Tarifvertrag über die Regelung von Kurzarbeit im Bereich der VKA vom 30.3.2020 (TV COVID) mit Wirkung zum 1.4.2020 vere...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 9.9 Urlaubsabgeltung nach gesetzlichen Vorschriften

Die einzelnen gesetzlichen Urlaubsabgeltungsregelungen sind nicht abdingbar. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 JArbSchG bezüglich der Abgeltungsregelung das BUrlG (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Nach dem Bundeselterngeld und Bundeselternzeitgesetz ist der Urlaubsanspruch abzugelten, wenn während oder nach der Elternzeit das Arbeitsverhältnis beendet wird (§ 1...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.17 Urlaub bei Betriebsversammlungen

Ein Beschäftigter kann während seines Urlaubs an Betriebsversammlungen teilnehmen. Er erhält hierfür jedoch keinen Freizeit- oder Urlaubsausgleich. Allerdings besteht nach § 44 Abs. 1 BetrVG ein eigenständiger Anspruch auf Vergütung der Zeit der Teilnahme an einer Personalversammlung. Dieser Anspruch steht dem Beschäftigten neben dem Urlaubsentgelt zusätzlich zu, da dieser A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.8 Einseitige Änderung des Urlaubswunsches seitens des Beschäftigten

Bis zur Freistellungserklärung kann der Beschäftigte jederzeit den Urlaubswunsch ändern oder gar zurücknehmen. Danach sind beide Seiten daran gebunden und eine Änderung ist nur einvernehmlich möglich. Allerdings wird hiervon zugunsten des Arbeitgebers in unabweisbaren Notfällen abgewichen (s. oben unter Punkt 4.7). Im Gegenzug muss dies auch für den Beschäftigten gelten, wenn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 7.3.8 Verjährung

Die Frage, ob und in welcher Form der Urlaubs- und der Urlaubsabgeltungsanspruch der 3-jährigen Verjährung des § 195 BGB unterfällt, hatte durch die Entscheidung des EuGH[1] zur Übertragung und zum Verfall des Urlaubs bei Erkrankung zunächst neue Relevanz in Literatur und Rechtsprechung erfahren. Überblick über die bisherige LG-Rechtsprechung: Für Beginn der Verjährungsfrist e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 7.3.4 Folgen für die Praxis

Bei dauererkrankten Beschäftigten, aber auch solchen, die erst zum Ende des Urlaubsjahres längerfristig erkranken, gilt nunmehr, dass der Urlaubsanspruch in die Zukunft übertragen wird. Hierbei stellt sich die Frage, ob der Urlaub unbefristet übertragen wird. Dauert die Erkrankung mehrere Jahre an, würde der Beschäftigte also einen ständig anwachsenden "Berg" von Urlaubstage...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.5 Urlaubsplan

Den unterschiedlichen Urlaubswünschen der Beschäftigten kann durch die Aufstellung eines förmlichen Urlaubsplans Rechnung getragen werden, der unter Mitwirkung des Personal- bzw. Betriebsrats aufzustellen ist. Dieser Urlaubsplan soll sowohl die Interessen der Beschäftigten möglichst gleichrangig berücksichtigen als auch dafür sorgen, dass die urlaubsbedingten Personalausfäll...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 6.1 Antritt des Urlaubs

Nach § 26 Abs. 1 Satz 6 TVöD muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden. Dies richtet sich zunächst nur an die Adresse des Arbeitgebers, beinhaltet nicht automatisch zugleich auch die Pflicht des Arbeitnehmers, den Urlaub im laufenden Kalenderjahr auch anzutreten. Diese Pflicht ergibt sich jedoch aus der Verweisung auf das BUrlG "im Übrigen" in Abs. 2. Das bede...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.9 Urlaub und Freistellung

Die Urlaubsgewährung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.[1] Die Freistellungserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie ist schriftlich und mündlich möglich. Kommen für die Freistellung von der Arbeitspflicht verschiedene Möglichkeiten wie Bildungsurlaub, tariflicher oder betrieblicher Sonderurlaub, Freizeitausgleich oder Annahmeverzug in Betrac...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.18.2 Einseitige Zuweisung von Urlaub

Für den Arbeitgeber stellt sich auch die Frage, inwieweit er einseitig Urlaub für einzelne Beschäftigte anordnen kann, zur Überbrückung von Zeiten mit weniger Beschäftigungsbedarf, zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen oder zur Vermeidung von Kurzarbeit. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber auch ohne Geltendmachung des Urlaubsanspruchs durch den Beschäftigten den Urlaub ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.18.3 Urlaubssperre, Widerruf von Urlaub

Der Arbeitgeber hat das Recht, eine Urlaubssperre zu verhängen, wenn dringende betriebliche Erfordernisse dies erfordern. So kann verhindert werden, dass für die Bewältigung der Coronavirus-Krise dringend erforderliche Beschäftigte durch Urlaubsabwesenheit fehlen. Besteht ein Betriebsrat, ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG zu beachten....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 6.4 Weitere Übertragungsfälle kraft Gesetzes

Das Gesetz sieht in zwei Fällen eine Urlaubsübertragung vor in § 24 Satz 2 MuSchG und in § 17 Abs. 2 BEEG.[1] Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie diesen noch nach Ablauf der Fristen im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr beanspruchen (§ 24 MuSchG). Schließt sich unmittelbar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 7.4.1 Ansammeln von Urlaubsansprüchen aus der Vergangenheit?

In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wie mit Urlaubsansprüchen von Arbeitnehmern umzugehen ist, die in der Vergangenheit vermeintlich verfallen sind, der Arbeitgeber jedoch seiner Mitwirkungsobliegenheit nicht nachgekommen ist. In seiner Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht[1] mit Bezug auf die Entscheidungen des EuGH[2] klargestellt, dass für die Mitwirkungsobli...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.4 Eingruppierung / Höher- und Rückgruppierung / jeweils einschließlich Stufenzuordnung (Abs. 1 Nr. 4)

Dieser Mitbestimmungstatbestand betrifft nur Arbeitnehmer. Eingruppierung Eingruppierung ist begrifflich die Zuordnung des Arbeitnehmers (anhand der von ihm vertraglich geschuldeten = auszuübenden Tätigkeit) zu einer Entgeltgruppe des TVöD / TV-L . Der Begriff der Eingruppierung betrifft dabei primär die erstmalige Zuordnung eines Beschäftigten zu einer Entgeltgruppe – nämlich i...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.5 § 75 Abs. 1 Nr. 3 LPVG BW: Eingruppierung etc.

Die Nr. 3 hat hohe Praxisrelevanz, schon weil sich bei jeder Einstellung die Frage der Eingruppierung und der Stufenzuordnung stellt und weil bei vielen Umsetzungen die Frage zu beantworten ist, ob sie eine Höhergruppierung auslöst. Auch sind Stufenlaufzeitverkürzungen nach § 17 Abs. 2 TVöD / TV-L nicht selten. Dabei ist zu vorab beachten, dass dem Personalrat bei Ein-, Höher...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.7 Abordnung / Zuweisung / Personalgestellung für länger als 3 Monate (Abs. 1 Nr. 7)

Beamte Abordnung des Beamten für länger als 3 Monate Beamtenrechtlich ist Abordnung begrifflich"die vorübergehende Übertragung einer dem Amt der Beamtin oder des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle" (§ 27 Abs. 1 Satz 1 BBG). Das Kennzeichnende a...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.5 Versetzung zu einer anderen Dienststelle (Abs. 1 Nr. 5)

Beamte Bedeutung und Zweck Bei einer Versetzung des Beamten zu einer anderen Dienststelle ist die Zustimmung des Personalrats notwendig, § 78 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG. Mitbestimmungspflichtig nach Abs. 1 Nr. 5 ist dabei nicht nur die Weg-Versetzung durch die abgebende Dienststelle sondern auchdie Hinzu-Versetzung. Die bei der aufnehmenden Dienststelle auszusprechende Einverständnis...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.8 Hinausschieben des Beamten-Ruhestands / Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Altersgrenze hinweg (Abs. 1 Nr. 8)

Hinausschieben des Beamten-Ruhestands Regulärer Eintritt in den Ruhestand Wann Bundesbeamte regulär, d. h. durch Erreichen der Regelaltersgrenze (kraft Gesetzes) in den Ruhestand treten, ist wie folgt geregelt: Ausgangspunkt ist § 51 BBG: Gemäß § 51 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BBG treten Bundesbeamte grundsätzlich mit Ablauf desjenigen Monats in den Ruhestand, in dem sie das 67. Leben...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.11 § 74 Abs. 2 Nr. 5: Fragen der Entgeltgestaltung

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 5 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen bei "Fragen der Gestaltung des Entgelts innerhalb der Dienststelle für Arbeitnehmer, insbesondere durch Aufstellung von Entgeltgrundsätzen, die Einführung und Anwendung von neuen Entgeltmethoden und deren Änderung sowie die Festsetzung der Akkord und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte,...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3 Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit / eines höher oder niedriger zu bewertenden Dienstpostens (Abs. 1 Nr. 3)

Arbeitnehmer § 78 Abs. 1 Nr. 3 Fall 1 BPersVG betrifft nur Arbeitnehmer. Das ergibt sich aus der Terminologie ("Tätigkeit" bei Arbeitnehmer, "Dienstposten" bei Beamten). Mitbestimmungspflichtig ist die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Nach der Definition des BVerwG[1] wird eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit dann übertragen, wenn d...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.10 Versagung oder Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung (Abs. 1 Nr. 10)

Beamte Begrifflichkeiten Soll dem Beamten eine beantragte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) versagt werden oder soll eine bereits gewährte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) widerrufen werden, unterliegt die Entscheidung jeweils der Mitbestimmung des Personalrats nach § 78 Abs. 1 Nr. 10 BPersVG. Das Nebentätigkeitsrecht der Bundesbeamten ist geregel...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.15 Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten (Abs. 1 Nr. 15)

Die Norm betrifft sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer. Begriffe Nach Abs. 1 Nr. 15 hat der Personalrat mitzubestimmen, wenn gegen einen Beschäftigten "Ersatzansprüche" geltend gemacht werden sollen. Mit dem Begriff "Ersatzansprüche" sind v.a. Schadensersatzansprüche gemeint[1] und zwar sowohl solche gegen Beamte Anspruchsgrundlage: § 75 BBG gegen Bundesbeamte; § 48 BeamtStG gegen...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.4 § 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW: Einstellung von Arbeitnehmern etc.

§ 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW erklärt insgesamt 4 Personalmaßnahmen für zustimmungspflichtig: Die Einstellung von Arbeitnehmern, die Übertragung der auszuübenden Tätigkeit bei der Einstellung, Nebenabreden zum Arbeitsvertrag sowie die Zeit- oder Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses. Ausgenommener Personenkreis: Die gesamte Nr. 2 gilt nicht für leitende Beschäftigte öffentlic...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.6 Umsetzung, länger als 3 Monate und mit Dienstortwechsel (Abs. 1 Nr. 6)

Vorab: Die Vorschrift gilt sowohl für Beamte als auch für Arbeitnehmer, weil der Begriff der "Umsetzung" in beiden Begriffswelten vorkommt. Die Vorschrift wurde mit der BPersVG-Novelle 2021 dahingehend geändert, dass früher dienstortwechselnde Umsetzungen stets (auch solche von kurzer Dauer) mitbestimmungspflichtig waren. Nach dem neuen Wortlaut der Norm sind dagegen dienstor...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.10 § 75 Abs. 1 Nr. 7b LPVG BW: Übertragung einer Tätigkeit, die einen Zulagen-Anspruch auslöst

Vorab: Nicht unter § 75 Abs. 1 Nr. 7b LPVG BW fällt die Zulage nach § 14 TVöD / TV-L, weil sie bereits von § 75 Abs. 1 Nr. 7a LPVG BW erfasst ist. Dagegen fallen unter § 75 Abs. 1 Nr. 7b LPVG BW etwa Tätigkeiten, die eine Schicht- oder Wechselschichtzulage auslösen. Sollen diese Tätigkeiten für länger als 2 Monate übertragen werden, bedarf dies der Zustimmung des Personalrats...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersVG entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117[1]). Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese n...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.8 § 74 Abs. 2 Nr. 2: Arbeitszeit

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 2 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen über "Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage". Vorab: Nach § 75 Abs. 1 Nr. 10 LPVG BW besteht ein (eingeschränktes) Mitbestimmungsrecht bei der "wesentliche[n] Änderung des Arbeitsvertrags, ausgenommen der Änderung der arbeitsve...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.10 § 74 Abs. 2 Nr. 4: Mehrarbeit und Überstunden sowie Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 4 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen über "Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft". Auch dieser Beteiligungstatbestand wurde 2013 neu eingeführt. In der Gesetzesbegründung[1] heißt es hierzu: "Entsprechend der ständigen Rechtsprechung soll der neue Beteiligungstatbestand klarstellen, dass vorhersehbare F...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.9 § 75 Abs. 1 Nr. 7a LPVG BW: Übertragung höher- oder niederwertiger Tätigkeiten (Arbeitnehmer)

Die Norm gilt nur für Arbeitnehmer (nicht für Beamte) – das ergibt sich aus ihrem Sprachgebrauch ("Tätigkeiten" einer "Entgeltgruppe"). Das beamtenrechtliche Pendant bildet § 75 Abs. 1 Nr. 6 LPVG BW (s.o .). Übertragung höherwertiger Tätigkeiten Sie kommt in der Praxis in zwei Varianten vor, als nur vorübergehende und als dauerhafte Übertragung höherwertiger Tätigkeiten:mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.12 Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten (Abs. 1 Nr. 12)

Anwendungsbereich: Unterlassen einer internen Ausschreibung Nur wenn die Dienstelle eine Dienstposten-Ausschreibung unterlassen will, bedarf sie nach Abs. 1 Nr. 12 BPersVG der Zustimmung des Personalrats. Die Norm erfasst nur interne Stellenausschreibungen, so das BVerwG[1]. Externe Stellenausschreibungen sind demnach nicht erfasst.[2] Erfasst sind grundsätzlich alle zu besetze...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.15 § 75 Abs. 1 Nr. 12 LPVG BW: ordentliche Kündigung durch die Dienststelle

Die Vorschrift gilt nur für Arbeitnehmer. Sie gilt nicht bei einer Kündigung in der Probezeit (d. h. für ordentliche Kündigungen, die dem Arbeitnehmer spätestens am letzten Tag der Probezeit zugehen). Bei solchen Kündigungen steht dem Personalrat nur ein Anhörungsrecht zu, vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 9 Fall 1 LPVG BW. Wird die Kündigung noch während der 6-monatigen Wartezeit des § 1...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.14 § 75 Abs. 1 Nr. 11 LPVG BW: Umsetzung mit Dienstortwechsel

Der Mitbestimmungstatbestand der Nr. 11 wirkt auf den ersten Blick leicht verständlich – tatsächlich jedoch enthält er zahlreiche Rechtsprobleme: Vorab: Mit "Umsetzung" im Sinne der Nr. 11 ist richtigerweise die "horizontale" Umsetzung gemeint, denn die "vertikale" Umsetzung unterfällt bereits der Nr. 6 (bei Beamten) bzw. der Nr. 7a (bei Arbeitnehmern). Mit "Dienstortwechsel" ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.5 Ausgenommener Personenkreis (Abs. 4)

Falls eine Personalmaßnahme aus Abs. 1 eine in Abs. 4 genannte Person betrifft, ist die Mitbestimmung komplett ausgeschlossen. § 54 Abs. 1 BBG-Beamte und entsprechende Arbeitnehmer Mit dieser Verweisung sind die politischen Beamten gemeint, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, soweit sie Beamte auf Lebenszeit sind – und die Arbeitnehmer mit ents...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Versagungskatalog des Abs. 5

Bei dem sogenannten "Versagungskatalog" des § 78 Abs. 5 BPersVG handelt es sich um einen abschließenden Katalog der zulässigen Versagungsgründe – nicht nur um eine beispielhafte Aufzählung. Dies kann § 74 Abs. 3 Satz 2 BPersVG entnommen werden, wonach die Einigungsstelle "in den Fällen des § 78 Abs. 5" festzustellen hat, ob ein dort genannter Grund zur Verweigerung der Zusti...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 8.6.7 Beendigung der Auszahlungspflicht (§ 38a TVöD Bund)

Mit der Abschaffung der Verpflichtung zur Zahlung eines Leistungsentgelts haben die Regelungen zur Pauschalzahlung ihre Bedeutung verloren. Daher haben die Tarifvertragsparteien im Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 5.9.2013 im neu gefassten § 38a Abs. 2 TVöD Bund eine abschließende Regelung für den Fall getroffen, dass entweder kein Budget zur Verfügung gestellt oder bis zum 3...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 1 Ziele und Zweck der Leistungsbezahlung (§ 18 Abs. 1 TVöD-VKA)

1.1 Zweckbestimmung In Abs. 1 ist der Zweck der leistungs- und erfolgsorientierten Bezahlung dargestellt. Danach soll die variable, leistungsorientierte Bezahlung nicht Selbstzweck sein, sondern durch Stärkung der Motivation und Eigenverantwortung der Beschäftigte sowie Stärkung der Führungskompetenz darauf ausgerichtet sein, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. U...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 8.2 Das Gesamtbudget (§ 18 Abs. 2 TVöD Bund i. V. m. § 9 LeistungsTV-Bund)

Basis zur Ermittlung des Gesamtvolumens sind die Personalausgaben für die Beschäftigten jeder Verwaltung, für die ein eigenes Kapitel im Bundeshaushalt ausgebracht ist (§ 9 Abs. 1[1]). Weitere Aufteilungen auf Verwaltungsteile wie z. B. Behörden oder Dienststellen sind gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 möglich. Die Ermittlung des Budgets ist Grundlage für die Berechnung des Leistungse...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 1.4 Geltungsbereich

Allen Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TVöD-VKA fallen, muss leistungsorientierte Bezahlung nach § 18 TVöD-VKA zugänglich sein.[1] Damit sind alle Beschäftigten erfasst, die gemäß § 1 Abs. 1 TVöD-VKA in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedsverbands der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist. Beschä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / Zusammenfassung

Überblick/Einleitung Die Einführung von Leistungsentgelten wird als Herzstück der Tarifreform im öffentlichen Dienst vom 13.9.2005 angesehen. Die tarifvertraglichen Regelungen in § 18 TVöD-VKA geben den öffentlichen Arbeitgebern von Bund und Kommunen die Möglichkeit, über eine variable Bezahlung auf die Leistung des Einzelnen und den Erfolg der Verwaltung/des Unternehmens ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 3.2 Bemessungsgrundlage

Unter Berücksichtigung der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD-VKA sind folgende Entgeltbestandteile als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Gesamtvolumens (Prozentsatz s. o.) heranzuziehen: Hinweis Nach der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD-VKA sind nur die Entgelte in das Gesamtvolumen einzubeziehen, die im Kalenderjahr ausgezahlt worden sind. D...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7.1 Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung

Betriebs-/Dienstvereinbarungen werden vom Arbeitgeber und von der Arbeitnehmervertretung gemeinsam beschlossen. Sie sind schriftlich niederzulegen, von beiden Seiten zu unterzeichnen und bekanntzumachen. Die Initiative kann von Arbeitgeberseite oder vonseiten des Betriebs-/Personalrats ausgehen. § 18 Abs. 6 Satz 3 TVöD-VKA bestimmt, dass eine einvernehmliche Dienstvereinbarun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 2.2 Folgen bei verspätetem Abschluss einer Dienst-/Betriebsvereinbarung

Mit der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 18 Abs. 4 TVöD-VKA haben die Tarifvertragsparteien betont, dass die zeitgerechte Einführung der Leistungsentgelte sinnvoll notwendig und deshalb beiderseits gewollt ist. Sie haben die Betriebsparteien daher aufgefordert, sich rechtzeitig vor dem 1.1.2007, dem Zeitpunkt, zu dem gemäß § 18 Abs. 2 TVöD-VKA die leistungsorientierte Bezahlung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 8.1 Überblick und Regelungsstruktur

Ein wesentlicher Eckpunkt der Tarifeinigung von Potsdam war die Grundentscheidung zur Einführung des Leistungsentgelts, die für den Bund am 13.9.2005 in § 18 TVöD Bund tarifiert wurde. § 18 TVöD Bund ist auch weiterhin Rechtsgrundlage für die Einrichtung des Leistungsentgelts. Am 25.8.2006 wurde die Vorschrift ergänzt und teilweise ersetzt durch den Tarifvertrag über das Lei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7.5.1 Umfang der Mitbestimmung

Wenngleich die Mitwirkung der Betrieblichen Kommission wegen ihrer paritätischen Besetzung und ihrer umfassenden Sachkunde leichter zur Lösung von Problemen im betrieblichen System der leistungs- und erfolgsorientierten Bezahlung führen dürfte, vermerkt § 18 Abs. 7 Satz 6 TVöD-VKA ausdrücklich, dass die Rechte der betrieblichen Mitbestimmung unberührt bleiben. Diese deklarat...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7.6 Betriebliche Kommission (§ 18 Abs. 7)

Mit der Einführung der leistungsorientierten Bezahlung gemäß § 18 TVöD-VKA sowie der Möglichkeit der Verlängerung bzw. Abkürzung der Stufenlaufzeiten in den Entgeltgruppen gemäß § 17 Abs. 2 TVöD-VKA geht die Bildung eines neuen Gremiums einher. In den Dienststellen/den Unternehmen ist eine Betriebliche Kommission zu bilden. Die Niederschriftserklärung Nr. 2 zu § 18 Abs. 7 TV...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 3 Gesamtvolumen und Finanzierung (§ 18 Abs. 3)

Für das Startjahr 2007 standen gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD-VKA ein Gesamtvolumen für die Auszahlung von Leistungsentgelten nach § 18 TVöD-VKA von zunächst 1 % der ständigen Monatsentgelte des Kalendervorjahres, d. h. des Jahres 2006, aller unter den TVöD-VKA fallenden Beschäftigten eines Arbeitgebers zur Verfügung. In den Folgejahren muss bei der Budgetbildung jeweils auf ...mehr