Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Krankenbezüge / 2.2 Ursachen der Arbeitsunfähigkeit

In § 22 TVöD bzw. § 3 Abs. 2 und § 3a Abs. 1 EFZG sind die zur Gewährung von Entgeltfortzahlung führenden Gründe für die Arbeitsunfähigkeit abschließend aufgezählt. Es sind: Krankheit Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (vgl. hierzu "Kur") nicht rechtswidrige Sterilisation nicht rechtswidriger oder nicht strafbarer Schwangerschaftsabbruch Spende von Organen o...mehr

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Krankenbezüge / 6 Anzeige- und Nachweispflichten (§ 5 EFZG)

Der TVöD enthält keine eigenständigen Regelungen zur Frage der Anzeige- und Nachweispflichten der Beschäftigten im Fall einer Arbeitsunfähigkeit. Hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen in § 5 Abs. 1 und 2 EFZG wird auf die Ausführungen in Stichwort Arbeitsunfähigkeit verwiesen.mehr

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Krankenbezüge / 7 Anspruchsübergang bei Dritthaftung (§ 6 EFZG)

Der TVöD enthält keinen eigenen originären tarifvertraglichen Forderungsübergang. Es greift die gesetzliche Regelung nach § 6 EFZG. Kann der Beschäftigte von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Vorschriften Schadensersatz wegen Verdienstausfalls verlangen, so geht dieser Anspruch mit der Entgeltfortzahlung grundsätzlich auf den Arbeitgeber über. Der Übergang bewirkt, dass in...mehr

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Krankenbezüge / 8 Höhe und Berechnung der Krankenbezüge

Die Höhe und die Berechnung des Entgelts im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss) richtet sich nach § 21 TVöD. Diesbezüglich wird auf die Darlegungen unter dem Stichwort "Entgelt" unter Punkt 6 verwiesen.mehr

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Krankenbezüge / 2.2.1 Krankheit

Krankheit i. S. d. § 3 EFZG setzt einen regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand voraus. Regelwidrig ist ein körperlicher oder geistiger Zustand dann, wenn er nach allgemeiner Erfahrung unter Berücksichtigung eines natürlichen Verlaufs des Lebensgangs nicht bei jedem anderen Menschen gleichen Alters und Geschlechts zu erwarten ist.[1] Für den gesetzlich nicht bestim...mehr

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Krankenbezüge / 4.1 Fristberechnung

Die Fristberechnung erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften des BGB (§ 187ff. BGB). Vgl. "Fristen und Fristenberechnung" Für die Berechnung der 6-Wochen-Frist kommt es darauf an, ob der Beschäftigte am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit vor oder nach Arbeitsbeginn erkrankt. 4.1.1 Erkrankung vor Arbeitsbeginn Bei Erkrankung vor Arbeitsbeginn wird dieser Tag bei der 6-Wochen-Fri...mehr

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Krankenbezüge / 2.1 Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Beschäftigte die ihm vertragsgemäß obliegende Arbeit infolge Krankheit nicht erfüllen oder ihm diese nicht zugemutet werden kann (vgl. näher hierzu "Arbeitsunfähigkeit").mehr

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Krankenbezüge / 4.2 Mehrfacherkrankungen des Beschäftigten

Hier sind verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden. Denkbar ist eine erneute Erkrankung nach vorangegangener Arbeitsunfähigkeit, eine zusätzliche Erkrankung während bereits bestehender Arbeitsunfähigkeit oder eine Fortsetzungserkrankung. 4.2.1 Erneute Erkrankung nach vorangegangener Arbeitsunfähigkeit Jede auf einer neuen Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit begründe...mehr

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Krankenbezüge / 2.2.3 Organ-, Gewebe- und Blutspende

Nach § 3a EFZG hat ein Beschäftigter, der infolge der Spende von Organen oder Geweben, die nach den §§ 8 und 8a des Transplantationsgesetzes erfolgt, oder einer Blutspende zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen i. S. v. § 9 des Transfusionsgesetzes an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für d...mehr

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Krankenbezüge / 4.2.2 Zusätzliche Erkrankungen während bereits bestehender ­Arbeitsunfähigkeit

Tritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere neue Krankheit hinzu oder wird eine Krankheit ohne zwischenzeitliche Arbeitsfähigkeit durch eine andere abgelöst, so liegt eine Erkrankung vor. Es verbleibt beim ursprünglichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Schwierigkeiten bereitet die Abgrenzung zwischen einer zwischenzeitlichen Wiederherstellung der Arbeitsf...mehr

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Krankenbezüge / 4.1.1 Erkrankung vor Arbeitsbeginn

Bei Erkrankung vor Arbeitsbeginn wird dieser Tag bei der 6-Wochen-Frist mitgerechnet. Die Frist endet mit Ablauf desjenigen Wochentages, der jeweils maßgeblichen Woche, der seiner Benennung nach dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorangeht (§ 188 Abs. 2 zweite Alternative BGB). Praxis-Beispiel Beschäftigter A erkrankt an einem Dienstag vor Beginn der Arbeitszeit. Er erhält...mehr

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Hausmeister / 5.2.2 Theater und Bühnen

Im Abschn. XXVII Entgeltordnung (VKA) – Beschäftigte an Theatern und Bühnen – ist ein weiteres spezielles Tätigkeitsmerkmal für Hausmeister vereinbart: Hausmeister mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 3 Jahren sind in der Entgeltgruppe 5 eingruppiert. Nach der Protokollerklärung...mehr

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Krankenbezüge / 4.1.2 Erkrankung nach Arbeitsbeginn

Der Tag, in dessen Verlauf die Erkrankung beginnt, wird bei der Berechnung der Frist nicht berücksichtigt. Gleichwohl erhält der Beschäftigte für die restliche Arbeitszeit am Tag der Erkrankung sein Entgelt, allerdings nicht in Form von Entgeltfortzahlung, sondern das für die ausgefallene Arbeitszeit zustehende Entgelt[1]. Die 6-Wochen-Frist beginnt am folgenden Tag zu laufe...mehr

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Krankenbezüge / 5.3 Steuer-, Sozialversicherungs- und Zusatzversorgungspflicht des Krankengeldzuschusses

Der Krankengeldzuschuss ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. In der Zusatzversorgung gehört der Krankengeldzuschuss nicht zum zusatzversorgungspflichtigen Entgelt (§ 15 Abs. 2 i. V. m. Anlage 3 ATV / ATV-K). Als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt gilt für Kalendermonate, in denen Beschäftigte für mindestens einen Tag Anspruch auf Krankengeldzuschuss haben – auch wenn dieser w...mehr

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Krankenbezüge / 4.2.1 Erneute Erkrankung nach vorangegangener Arbeitsunfähigkeit

Jede auf einer neuen Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit begründet grundsätzlich einen neuen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Allerdings muss zwischen der ersten und der zweiten Krankheit eine – wenn auch nur kurze – Zeit der vollen Arbeitsfähigkeit liegen, in der jedoch der Beschäftigte nicht gearbeitet haben muss. Ein Zeitraum von wenigen Stunden genügt.[1] Im Regelfall ...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.9 Mitbestimmungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrats

Mitbestimmungsrechte von Personal- oder Betriebsrat sind lediglich bei der Wahl des untersuchenden Arztes berührt. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 2 TV-L einigen sich Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat auf einen Arzt, der die Untersuchungen nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L durchführt. Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, führt der Betriebsarzt, e...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.11 Tarifliche Sonderregelungen

§ 33 Abs. 4 TVöD / § 33 Abs. 4 TV-L regelt einen Sonderfall der ärztlichen Untersuchung. Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 TVöD / § 33 Abs. 4 Satz 1 TV-L endet das Arbeitsvertragsverhältnis automatisch mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach der Beschäftigte voll oder teilweise erwerbsgemindert ist. Bei einer...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.1 Früheres Tarifrecht (BAT)

Die ärztliche Untersuchung war vor der Einführung des TVöD / TV-L in § 7 BAT/-O und § 10 MTArb/-O bzw. BMT-G/-O geregelt. Im Vergleich zur aktuellen Regelung in § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L enthielten diese Vorschriften noch deutlich umfangreichere Regelungen und Befugnisse des Arbeitgebers. So sah das frühere Tarifrecht noch vor, dass der Arbeitgeber vor der Einstellung...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.5 Wahl des untersuchenden Arztes

Der Arbeitgeber ist in der Wahl des Arztes nicht frei. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 2 TV-L einigen sich Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat auf einen Arzt, der die Untersuchungen nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L durchführt. Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, führt der Betriebsarzt, ein Personalarzt oder ein Amtsarzt die Untersuchung durch. So...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.1 Begriff der "begründeten Veranlassung"

Einzige Voraussetzung um den Beschäftigten im laufenden Arbeitsverhältnis nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L wirksam zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und damit auch zur Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung zu verpflichten ist das Vorliegen einer begründeten Veranlassung seitens des Arbeitgebers. Das bedeutet, der Arbeitgeber darf eine ärztliche Untersuchun...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.3 Ärztliche Untersuchung bei Arbeitsunfähigkeit

Bei Zweifeln an einer durch den Beschäftigten angezeigten und ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, kann der Arbeitgeber den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch eigene Nachforschungen im Rahmen der gesetzlich Zulässigen zu erschüttern versuchen. Regelmäßig stellt sich daher für den Arbeitgeber die Frage, ob er auf Grundlage von § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Ab...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2 Ärztliche Untersuchung während des bestehenden ­Arbeitsverhältnisses

Nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L kann der Arbeitgeber im laufenden Arbeitsverhältnis bei begründeter Veranlassung den Beschäftigten verpflichten, durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Die Untersuchung zielt somit nicht nur auf die Feststellung der allgemeinen Arbeitsfähigkeit, sond...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.2 Umfang der ärztlichen Untersuchung

Ordnet der Arbeitgeber rechtmäßig eine Untersuchung nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L an, ist der Beschäftigte verpflichtet, sich dieser zu unterziehen. Darüber hinaus trifft den Beschäftigten hinsichtlich der Durchführung der Untersuchung eine Mitwirkungspflicht. Es genügt gerade nicht, lediglich beim Arzt zu erscheinen und dessen Untersuchungen duldend über sich ergeh...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.4 Ärztliche Bescheinigung

§ 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L verpflichtet den Beschäftigten, dem Arbeitgeber mit ärztlicher Bescheinigung nachzuweisen, dass er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Dies bedeutet in der Praxis, dass der untersuchende Arzt dem Beschäftigten eine Bescheinigung aushändigt, welche der Beschäftigte dem Arbeitgeber vorlegt. Eine direkte Ü...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.8 Kosten der Untersuchung

Sämtliche Kosten der ärztlichen Untersuchung hat der Arbeitgeber zu tragen (§ 3 Abs. 4 Satz 3 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 3 TV-L). Zu den Untersuchungskosten gehören z. B.: Gebühren für Ärzte, Kosten von Laboruntersuchungen, Kosten einer eventuell erforderlichen stationären Unterbringung im Zusammenhang mit der Untersuchung, Fahrtkosten, sofern der Beschäftigte einen Arzt außerhalb se...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 3 Einstellungsuntersuchung

Aufgrund der vielfältigen Verpflichtungen, die Arbeitgebern durch das Arbeitsverhältnis auferlegt werden, haben diese ein hohes Interesse daran, dass Personen, die sie beabsichtigen einzustellen, nicht nur in fachlicher Hinsicht, sondern auch in gesundheitlicher Hinsicht die Anforderungen an die konkrete Tätigkeit erfüllen. Die Einstellungsuntersuchung bietet die Möglichkeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 1 Allgemeines

Sowohl im Rahmen der Einstellung als auch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses haben Arbeitgeber ein Interesse an Informationen zur Arbeits- und Leistungsfähigkeit eines Beschäftigten und in diesem Zusammenhang auch an der Anordnung ärztlicher Untersuchungen. Dem Interesse des Arbeitgebers stehen grundrechtlich geschützte Interessen der Beschäftigten gegenüber. So we...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.6 Pflichten des Beschäftigten

Verlangt der Arbeitgeber rechtmäßig die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L von einem Beschäftigten und kommt dieser dem Verlangen nicht nach, verletzt der Beschäftigte seine arbeitsvertraglichen Pflichten[1] . Hinweis Dem Arbeitgeber ist es nicht zumutbar, aufgrund einer nach den Angaben des Beschäftigten zustande gekommenen priva...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 1.2.3 Beamte, Soldaten und Angestellte des öffentlichen Dienstes

Vorsicht geboten ist darüber hinaus bei letztwilligen Verfügungen zugunsten von Beamten, Soldaten und Angestellten des öffentlichen Dienstes in deren beruflicher Funktion[1], da der genannte Personenkreis gem. § 71 Abs. 1 BBG sowie den entsprechenden Vorschriften in den Landesbeamtengesetzen, gem. § 19 Abs. 1 SG und gem. § 3 Abs. 2 TVöD Belohnungen oder Geschenke in Bezug au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.6.1 Diskriminierung und Arbeitsentgelt

Nach § 8 Abs. 2 AGG wird die Vereinbarung einer geringeren Vergütung für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen eines der im Gesetz genannten Diskriminierungsgründe nicht dadurch gerechtfertigt, dass wegen einem dieser Gründe besondere Schutzvorschriften gelten. Damit wird die bisherige Vorschrift des § 612 Abs. 3 a. F. BGB über das Geschlecht hinaus auf alle im Gesetz genan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.5.4.3 Höchstalter für Einstellung

Ein Höchstalter für die Einstellung kann nach § 10 Satz 2 Nr. 3 AGG aufgrund der spezifischen Ausbildungsanforderungen eines bestimmten Arbeitsplatzes oder aufgrund der Notwendigkeit einer angemessenen Beschäftigungszeit vor dem Eintritt in den Ruhestand (beispielsweise wegen aufwendiger Einarbeitung) festgesetzt werden. Dies kann z. B. bei Piloten, Fluglotsen oder Chirurgen...mehr

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Antidiskriminierung / 4.6.3 Diskriminierung und Alter

Ein öffentlicher Arbeitgeber, der die Auswahl, welche Beschäftigte er einem sog. "Personalüberhang" zuordnet und dann zu einem sog. Stellenpool versetzt, auf Beschäftigte einer bestimmten Altersgruppe (älter als 40) beschränkt, und seine Vorgehensweise lediglich damit rechtfertigt, dies sei zur Herstellung einer ausgewogenen Personalstruktur erforderlich, ohne im Einzelnen d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.8.3.3 Fristen

Zur Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs gilt eine Ausschlussfrist von 2 Monaten, innerhalb derer eine schriftliche Geltendmachung erforderlich ist (§ 15 Abs. 4 AGG), es sei denn, die Tarifvertragsparteien haben etwas anderes vereinbart. Dies ist bei Diskriminierungen innerhalb eines bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses nach § 37 TVöD bzw. § 37 TV-L der Fall. Bei B...mehr

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Strukturausgleich / 1.9 Überleitung vom TVöD in den TV-V

Sofern kommunale Arbeitgeber, deren Beschäftigte vom Anwendungsbereich des TVöD erfasst werden, aufgrund eines landesbezirklichen Tarifvertrages in den Geltungsbereich des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) einbezogen werden, ist zu beachten, dass der Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-VKA gem. § 22a Abs. 1 Satz 4 TV-V Bestandteil des Vergleichsentgelts ist. So wie bei d...mehr

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Strukturausgleich / 1.1 Voraussetzungen (Abs. 1)

Ein Strukturausgleich kommt nach Satz 1 nur für Beschäftigte in Betracht, die aus dem Geltungsbereich des BAT/BAT-O/BAT-Ostdeutsche Sparkassen in den TVöD übergeleitet worden sind. Die Regelung des Strukturausgleichs in § 12 betrifft daher nur Angestellte, also Beschäftigte i. S. v. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD. Der Strukturausgleich wird "zusätzlich zu ihrem monatlichen Entgelt"...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Strukturausgleich / 2 TVÜ-Bund

Die Regelungen in § 12 TVÜ-Bund sind inhaltsgleich mit folgenden Maßgaben: 1. Regelung in § 12 Abs. 1 In Abs. 1 Satz 1 ist der BAT-Ostdeutsche Sparkassen nicht aufgeführt, da dieser Tarifvertrag nur im Bereich der VKA Gültigkeit hatte. Die Strukturausgleichstabelle ist nicht die Anlage 2, sondern die Anlage 3. Dies beruht darauf, dass im TVÜ-Bund als zusätzliche Anlage (nämlic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Strukturausgleich / 1.4 Höhergruppierung (Abs. 4)

Abgesehen von Veränderungen der Strukturausgleichsbeträge aufgrund von Änderungen des Umfangs der wöchentlichen Arbeitszeit (Abs. 3) können sich niedrigere Zahlungen nach Abs. 1 oder gar der völlige Wegfall des Strukturausgleichs auch infolge von Höhergruppierungen ergeben. Höhergruppierungsgewinne (ggf. einschl. des Garantiebetrags nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD in der bis zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Strukturausgleich / 1 Strukturausgleich (§ 12 TVÜ-VKA)

Der nachfolgende Beitrag bezieht sich auf die Regelungen des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13.9.2005. Soweit der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) vom 13.9.2005 Regelungen enthält, die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Strukturausgleich / 1.3 Teilzeitbeschäftigung (Abs. 3)

Die in den Spalten 7 und 8 der Anlage 2 TVÜ-VKA aufgelisteten Beträge beziehen sich auf Vollbeschäftigte. Satz 1 regelt deshalb, dass Teilzeitbeschäftigten der Strukturausgleich nur anteilig zusteht, da diese sonst im Verhältnis zu Vollbeschäftigten überproportional bessergestellt wären. Dies entspricht der in § 24 Abs. 2 TVöD enthaltenen Regelung. Aufgrund der am 1.7.2008 wi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Strukturausgleich / 1.7 Ärzte (Abs. 6)

Ärzte haben keinen Anspruch auf einen Strukturausgleich. Dies beruht darauf, dass für diese Berufsgruppe in § 12.1 TVöD-K (= § 51 BT-K) bzw. § 16 TV-Ärzte/VKA eine eigene Entgeltordnung enthalten ist, die die Eingruppierung der vorhandenen sowie der neu eingestellten Ärzte regelt, sodass für einen Exspektanzenschutz keine Notwendigkeit besteht. In § 10 Abs. 1 TVÜ-Ärzte/VKA i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Strukturausgleich / 1.5 Herabgruppierung

Nicht geregelt ist die Frage, wie sich eine Herabgruppierung nach dem 30.9.2005 auf die Zahlung des Strukturausgleichs auswirkt. Nach Auffassung des BAG[1] hat eine Herabgruppierung keinerlei Auswirkung auf den vor der Herabgruppierung bestehenden Anspruch auf Strukturausgleich. Für die den Anspruch auf Strukturausgleich begründenden Voraussetzungen stellt die tarifliche Stic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Strukturausgleich / 1.2 Zahlungsbeginn (Abs. 2)

Abs. 2 regelt – ebenso wie Abs. 2 der Vorbemerkungen zu der Anlage 2 TVÜ-VKA – den Zahlungsbeginn. Dies ist in der Regel der 1.10.2007, nämlich in 147 von 200 Fällen (73,5 %) der Anlage 1a zum BAT und in 62 von 119 Fällen (52,1 %) der Anlage 1b zum BAT, wie die nachfolgende Übersicht zeigt:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitszeugnis / Zusammenfassung

Begriff Ein Gesundheitszeugnis ist eine zumeist ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen der für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendigen gesundheitlichen Voraussetzungen. Gesundheitszeugnisse können vom Arbeitgeber bei der Einstellung oder fortlaufend auf vertraglicher Grundlage verlangt werden. Zudem bestehen in bestimmten Branchen oder an bestimmten Arbeitsplätzen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitszeugnis / 1 Allgemeine Grundlagen

Gesundheitszeugnisse können im Zusammenhang mit der Begründung oder bei der Durchführung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber verlangt werden. Es handelt sich dabei regelmäßig um eine Eignungsuntersuchung. Ohne vertragliche Grundlage ist eine solche Untersuchung stets rein freiwillig, der Bewerber oder der Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis ist dazu nicht verpfl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 1.5.3 Schmerzensgeld

Mobbingbetroffene Arbeitnehmer sind nicht auf den Ersatz ihres materiellen Schadens beschränkt, sondern können von dem Mobber u. U. auch eine Geldentschädigung (Schmerzensgeld) als Ausgleich für die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und ihres Persönlichkeitsrechts verlangen. Auch Vertragsverletzungen des Arbeitgebers, z. B. eine Verletzung seiner Fürsorgepflicht, können eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 1.5.6 Verwirkung von Ansprüchen

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist ein Recht verwirkt, wenn der Gläubiger es längere Zeit nicht ausgeübt hat (Zeitmoment), der Schuldner darauf vertraut hat, er werde nicht mehr in Anspruch genommen werden, und diesem die Erfüllung unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben auch nicht mehr zuzumuten ist (Umstandsmoment). Für das Zeitmoment kommt es dab...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Digitalisierung / 1.4.3 Kürzung der Zulage

Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf verständigt, dass folgende Entgelterhöhungen in voller Höhe auf die persönliche Zulage angerechnet werden (§ 3 Abs. 4 DigiTV): Höhergruppierungen nach § 17 Abs. 5 TVöD, Stufenaufstiege nach § 16 (Bund) TVöD, Maßnahmen nach §§ 8, 9 TVÜ-Bund und persönliche Zulagen nach § 14 TVöD und §§ 10, 18 TVÜ-Bund (für den Zeitraum, in dem ein Anspr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Digitalisierung / 1.4.2 Höhe und Dynamisierung

Die persönliche Zulage nimmt grundsätzlich an den allgemeinen Entgelterhöhungen teil (§ 3 Abs. 3 Satz 1 DigiTV). Gleichzeitig haben sich die Tarifvertragsparteien jedoch darauf verständigt, dass die persönliche Zulage unter bestimmten Voraussetzungen nicht in vollem Maße an der allgemeinen Entgelterhöhung teilnimmt (§ 3 Abs. 3 Satz 2 DigiTV). Hierzu gilt: Keine Kürzung des Er...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Digitalisierung / 1.3 Arbeitsplatzsicherung

Hat eine Digitalisierungsmaßnahme den Wegfall des Arbeitsplatzes zur Folge, hat der Betroffene Anspruch auf Übertragung einer gleichwertigen Tätigkeit (§ 2 Abs. 2 DigiTV). Gleichwertig ist ein Arbeitsplatz dann, wenn sich durch die Tätigkeit die Entgeltgruppe nicht ändert und der Beschäftigte in der neuen Tätigkeit im bisherigen Umfang beschäftigt bleibt. Falls keine gleichwe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Digitalisierung / 1.4.1 Berechnung der Entgeltdifferenz

Zusätzlich zur Differenz beim Tabellenentgelt gemäß § 15 TVöD werden abschließend die folgenden Vergütungsbestandteile berücksichtigt: zzgl. ggf. Zulage aus § 17 TV EntGO Bund zzgl. ggf. Zulage aus § 25 Abs. 3 TVÜ-Bund. Ist die sich danach ergebende Summe nach einer Arbeitsplatzsicherungsmaßnahme geringer als vorher, besteht, dem Grunde nach, ein Anspruch auf eine Zulage, die b...mehr