Fachbeiträge & Kommentare zu Überschuldung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.5 … und am Liquidationserlös

Tz. 139 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Eine "Beteiligung am Liquidationserlös" liegt vor, wenn der Genussrechtsinhaber in einer einem Gesellschafter entsprechenden Weise am Liquidationserlös beteiligt wird. Gemeint ist damit uE die Liquidation der Kap-Ges und nicht die Liquidation des Genussrechts; ebenso s Lehmann (in F/D, § 8 KStG Rn 389); aA s Kratzsch (BB 2005, 2603). Es ist...mehr

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Unternehmenskrise: Prüfung ... / 2.3 Fallstudien zu den Funktionen der Sanierungsfähigkeitsprüfung

Unternehmenserhaltungsfunktion Ausgangssituation Durch einen falsch kalkulierten bzw. hinsichtlich der technischen Schwierigkeiten unterschätzten Großauftrag sind bei einem Maschinenbauunternehmen für Spezialmaschinen Verluste in Höhe von mehreren 100.000 EUR entstanden. Hinzu kommt ein konjunkturell bedingter Umsatzrückgang, dem nicht ausreichend schnell durch Personal- und K...mehr

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Termingeschäfte / 3.4 Equity Swaps

Im Rahmen von Equity Swaps ist mindestens ein Zahlungsstrom an die Entwicklung einer Aktie oder eines Aktienportfolios gekoppelt. Dem Equity Swap liegt, ebenfalls wie dem Zinsswaps, ein Nominalbetrag zugrunde, der nicht ausgetauscht wird. Zur Berechnung der zu leistenden Zahlung des einen Swappartners wird die innerhalb einer bestimmten Periode erzielte Performance einer Akt...mehr

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Unternehmenskrise: Begriff,... / 3.4 Sanierungsmaßnahmen nach Mittelherkunft

Nach der Herkunft der finanziellen Sanierungsmittel kann zwischen Maßnahmen der finanziellen Innensanierung und Maßnahmen der finanziellen Außensanierung unterschieden werden. Der finanziellen Innensanierung sind alle innerbetrieblichen Maßnahmen zuzuordnen, die zu einer Kapitalfreisetzung führen und die Illiquidität oder Überschuldung abwenden und somit eine Voraussetzung da...mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / 1.6 Rangrücktrittserklärung

Des Weiteren können die Gläubiger im Rahmen des Kreditmanagements dazu bewegt werden, eine Rangrücktrittserklärung zu unterzeichnen. Mit der Abgabe einer Rangrücktrittserklärung tritt ein Gläubiger mit seinen Forderungen im Rang zu Gunsten aller sonstigen Gläubiger des Unternehmens zurück. Im Falle einer Insolvenz dürfen die dann nachrangigen Forderungen erst nach Befriedigu...mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / Zusammenfassung

Überblick Die verschiedenen Maßnahmen zur finanziellen Sanierung eines in Schwierigkeiten geratenen Unternehmens können nach dem Kriterium "Zufluss von Kapital und liquiden Mitteln" in Maßnahmen ohne Kapital- und Liquiditätszufluss und in Maßnahmen mit Kapital- und/oder Liquiditätszufluss unterteilt werden. Dieser Beitrag befasst sich mit den Sanierungsmaßnahmen ohne Kapital-...mehr

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Unternehmenskrise: Begriff,... / 3 Systematisierung der Maßnahmen und Instrumente zur finanziellen Sanierung

Ziele der finanziellen Sanierung Akuter finanzwirtschaftlicher Handlungsbedarf besteht spätestens dann, wenn das Unternehmen in eine Ertrags- und/oder Liquiditätskrise gerät. In einer sich zuspitzenden Krisensituation hat die Unternehmensleitung zu prüfen, welche Maßnahmen eingeleitet und welche Instrumente eingesetzt werden können, um das Unternehmen finanziell zu sanieren. ...mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / 2.6.5 Wirkung der Kapitalherabsetzungsformen

Bei den verschiedenen Kapitalherabsetzungsformen wird entweder das bilanziell ausgewiesene Grundkapital (Nennwert pro Aktie multipliziert mit der Anzahl der Aktien) an das durch die Verluste geschrumpfte Vermögen der Aktiengesellschaft angepasst, die verbrieften Rechte mehrerer Aktien werden auf eine Aktie zusammengelegt oder ausgegebene Aktien werden eingezogen.[1] Im erstgenan...mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / 1.4 Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital

Die Verminderung der Zins- und Tilgungszahlungen kann des Weiteren durch Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital d. h., durch einen so genannten Debt-Equity-Swap erreicht werden. Kredite können in Beteiligungskapital umgewandelt werden, indem Gläubiger (z. B. Lieferanten, Banken) zu (Mit-)Eigentümern des Sanierungsunternehmens werden. Auch Gesellschafter, die dem Krisenu...mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / 1.3 Schuldenerlass durch Forderungsverzicht

Als weitere finanzielle Sanierungsmaßnahme des Kreditmanagements ist der gesamte oder teilweise Verzicht auf Zins- und Tilgungszahlungen durch die Gläubiger aufzufassen. Ein Schuldenerlass durch Forderungsverzicht der Gläubiger vermindert die Zins- und Tilgungszahlungen nicht nur temporär, sondern abschließend und verbessert somit die Liquiditäts- und die Erfolgslage des Unt...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage WA / 5 Angaben zum schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG

Vor Zeilen 11a–11g In den Zeilen 11a–11g sind Angaben zu einem im VZ 2023 erfolgten schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG zu machen, der zum Fortfall der Verlustvorträge und auch des laufenden Verlustes führt. In der Anlage Verluste sind hierzu keine Angaben zu machen. Zeile 11a In dieser Zeile ist durch Eintragung einer Schlüsselzahl anzugeben, ob im VZ 2023 ein nach §...mehr

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Unternehmenskrise: Prüfung ... / 1.2 Sanierungsfähigkeitsprüfung

Beurteilung der Sanierungsfähigkeit Mit der Beurteilung der Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens müssen sich die Entscheidungsträger eines Krisenunternehmens insb. auseinandersetzen, spätestens sobald sich die Krise in Form einer bilanziellen bzw. wirtschaftlichen Überschuldung oder in Form einer vorhandenen oder drohenden Zahlungsunfähigkeit manifestiert hat und ein Insolvenz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.6 Ausschüttungen auf Genussrechte

Rz. 378 Für Genussrechte und Genussscheine gibt es keine Legaldefinition.[1] Sie sind eine Schöpfung der Wirtschaftspraxis.[2] Das AktG gebraucht den Begriff der Genussrechte ohne Legaldefinition in § 2 21 Abs. 3, 4 AktG. Hiernach dürfen Genussrechte nur aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung ausgegeben werden, der einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.4 Verlustausschluss der Komplementär-GmbH

Rz. 181 Um eine Überschuldung der Komplementär-GmbH und damit den Eintritt der Insolvenz zu vermeiden, wird häufig die Beteiligung der GmbH am Verlust der KG auf die Höhe ihrer Einlagen bzw. ihres Stammkapitals beschränkt. Gegen einen derartigen Verlustausschluss bestehen jedenfalls ertragsteuerlich keine Bedenken, weil die Erhaltung der Komplementär-GmbH für die GmbH & Co. ...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.11 Gründe für eine Ausschlagung

Die Ausschlagung einer Erbschaft kann aus verschiedenen Gründen in Betracht kommen. Hauptgrund für die Ausschlagung einer Erbschaft dürfte die Überschuldung des Nachlasses sein. Denn der Erbe wird nicht für die Schulden des Erblassers aufkommen wollen. Mögliches Motiv kann aber auch die Überschuldung des Erben selbst sein. Denn der Erbe muss die Erbschaft nicht annehmen, um s...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.6.1 Allgemeines

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Annahme oder die Ausschlagung anfechtbar. Ein möglicher Anfechtungsgrund ist zum Beispiel, wenn sich die jeweilige Person entweder in einem Erklärungs- oder Inhaltsirrtum befunden hat. Der Erbe kann auch die Versäumung der Ausschlagungsfrist wie auch die Annahme der Erbschaft anfechten.[1] Praxis-Beispiel Anfechtung der Annahme der Erb...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / Zusammenfassung

Überblick Ein Erbe wird nicht gezwungen, die ihm angefallene Erbschaft zu behalten. Das Erbrecht eröffnet ihm die Möglichkeit, sein Erbe auszuschlagen. Dies wird er immer dann tun, wenn die Erbschaft überschuldet ist. Als weiterer Grund die Erbschaft auszuschlagen ist der Wille des Erben, dass diese der Nächstberufene erhalten soll. Dies wird er insbesondere immer dann tun, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Teilwert

Rn. 141 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zur Ermittlung des Teilwerts der WG gilt die Definition aus § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG, wonach Teilwert der Betrag ist, den ein Erwerber im Rahmen eines Gesamtkaufpreises für das jeweilige WG aufwenden würde. Entsprechend der Rspr und Verwaltungsanweisungen (R 6.7 EStR 2012 und H 6.7 EStH 2019) gelten auch hier die Teilwertvermutungen (BFH vom...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.6 Besonderheiten

a) Ausfall von Rentenzahlungen Wird für eine von Todes wegen erworbene Leibrente nach § 23 Abs. 1 ErbStG die jährliche Besteuerung des Jahreswerts gewählt und fallen die Rentenzahlungen später wegen der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Verpflichteten aus, kann eine abweichende Festsetzung der Erbschaftsteuer für die Ablösung der Jahressteuer nach § 23 Abs. 2 ErbStG i...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / 1. Vermögensschäden

Aufwendungen zur Beseitigung von Vermögensschäden sind, sofern sie nicht durch unabwendbare Ereignisse wie Krieg, Naturkatastrophen etc. verursacht wurden, in der Regel nicht als agB abziehbar. Aufwendungen im Zusammenhang mit Wildtierschäden: So hat der BFH z.B. entschieden, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit einem "Biberschaden" keine agB sind, da Wildtierschäden als sol...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.2 Bürgerliches Gesetzbuch

Rz. 3 Für rechtsfähige privatrechtliche Stiftungen galten über § 86 Satz 1 BGB a. F. bisher die Vorschriften des BGB bezüglich rechtsfähiger Vereine [1] und damit auch die dortigen Vorschriften zur Rechnungslegung (§§ 259, 260, 666 BGB).[2] Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts wurde § 86 Satz 1 BGB a. F. zwar durch § 84a Abs. 1 Satz 1 BGB ersetzt, dieser...mehr

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Aktuelle Konflikte in der U... / 6.6 Zukunftsfähigkeit – schnelle Reaktion der Abteilungen

Im schlimmsten Fall stellt der Buchhalter fest, dass die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens nicht mehr gegeben ist. Wenn also aufgrund fehlender oder zu teurer Rohstoffe, Bauteile oder Energie oder aufgrund fehlender Absatzmärkte das deutsche Unternehmen nicht mehr fortgeführt werden kann, muss eine Insolvenz geprüft werden. Der § 252 Abs. 1 HGB legt u. a. fest: "Bei der Bewe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.8 Sonstiges

Rz. 148b Ist der Antragsteller Erbe einer Immobilie, die als Vermögen zu berücksichtigen ist, hat er zum Nachweis seiner Hilfebedürftigkeit den Beweis zu erbringen, dass ihm innerhalb des nach § 41 Abs. 3 Satz 1 maßgeblichen Zeitraums von einem Jahr trotz aller zumutbaren Bemühungen eine Veräußerung des Grundstücks nicht gelungen ist (SG Neuruppin, Gerichtsbescheid v. 6.9.20...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / II. Überschuldung

Rz. 27 Für juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG, e.G.) nach § 19 Abs. 1 InsO und für haftungsbeschränkte Gesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (z.B. GmbH & Co.KG) ist nach § 19 Abs. 3 InsO neben Zahlungsunfähigkeit auch die Überschuldung ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Überschuldung geht der Zahlungsunfähigkeit nicht selt...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Prüfung der Überschuldung, Zeitpunkt

Rz. 45 Spätester Zeitpunkt, zu welchem der Geschäftsführer eine evtl. Überschuldung prüfen muss, ist, wenn der Jahresabschluss einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag ausweist. Es gehört aber auch zu den Pflichten des ordentlichen Geschäftsführers, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft laufend zu beobachten und bei Anzeichen für eine wirtschaftliche Krise ein...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Überschuldung

Rz. 463 Die Überschuldung, die nach § 19 Abs. 1 InsO Eröffnungsgrund für die juristischen Personen ist, kann nach § 19 Abs. 3 InsO bei der GbR dann eine Rolle spielen, wenn alle Gesellschafter selbst wiederum juristische Personen sind. Nach § 19 Abs. 2 InsO liegt eine Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Eine...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Feststellung der Überschuldung der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG

Rz. 47 I.d.R. zieht die Insolvenzreife der KG wegen der persönlichen Haftung der Komplementär-GmbH nach §§ 161 Abs. 2, 128 HGB auch deren Insolvenzreife nach sich. Fraglich kann sein, ab welchem Zeitpunkt die Komplementär-GmbH überschuldet ist. Grds. ist die Überschuldung der Komplementär-GmbH nach § 19 Abs. 2 InsO gesondert zu prüfen und festzustellen. Nach der Rspr. des BG...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Beseitigung der Überschuldung durch EAV, schuldrechtliche Verlustdeckungszusagen des Gesellschafters oder durch gesellschaftsvertragliche Verlustausgleichspflicht?

Rz. 150 Durch eine Verlustausgleichsverpflichtung (entspr. § 302 AktG) im Rahmen eines Beherrschungs- oder Gewinn-/Ergebnisabführungsvertrages (EAV entspr. § 291 AktG) kann eine Überschuldung i.S.d. § 19 InsO verhindert oder beseitigt werden, wenn der Verlustausgleich für im Geschäftsjahr entstandene Verluste, zu dem die beherrschende Gesellschaft verpflichtet ist, der Höhe ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Sofortmaßnahmen zur Beseitigung der Überschuldung

1. Erhöhung des Eigenkapitals a) Kapitalerhöhung Rz. 92 Nicht selten beteiligen sich Investoren an Krisengesellschaften. Dies geschieht in aller Regel nicht durch Erwerb der Geschäftsanteile von den Altgesellschaftern, sondern durch Kapitalerhöhungen. Die Kapitalerhöhung,[225] sei es eine Bar- oder eine Sachkapitalerhöhung, ist grds. ein Mittel, eine Überschuldung zu beseitige...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Haftung bei Verletzung der Pflicht zur Anzeige eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Rz. 559 Nach § 42 Abs. 1 Stazt 2 StaRUG sind die Insolvenzantragspflichtigen verpflichtet, dem Restrukturierungsgericht den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung unverzüglich anzuzeigen. Dies dürfte sowohl für nach Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache eingetretene als auch für zwar schon zuvor eingetretene, aber erst danach entdeckte Zahlungsunfähigkeit ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Überschuldungsstatus

Rz. 30 Die rechnerische Überschuldung ist anhand eines Überschuldungsstatus zu prüfen. Zum Stichtag (Tag der Vornahme der Prüfung) müssen in den Überschuldungsstatus das gesamte Vermögen sowie die dagegenstehenden Verbindlichkeiten aufgenommen werden. Sinn und Zweck des Überschuldungsstatus ist die Feststellung, ob das Gesellschaftsvermögen ausreicht, alle Gesellschaftsgläub...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Sachverhaltsgestaltungen des DES

Rz. 101 Die Überschuldung der Gesellschaft kann auch dadurch beseitigt werden, dass ein Gläubiger seine Forderung gegen die Gesellschaft ganz oder teilweise in eine Kapitalbeteiligung umwandelt.[247] Die Umwandlung (Swap) von Schulden der Gesellschaft (Debt) in Gesellschaftsanteile (Equity) des Gläubigers hat als Transaktions- und Sanierungsinstrument nach meiner Beobachtung...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Bankrott (§ 283 StGB)

Rz. 248 Wenn der Schuldner bei Überschuldung oder drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit Bestandteile seines Vermögens, die für den Fall der Insolvenzeröffnung zur Insolvenzmasse gehören, beiseiteschafft oder verheimlicht, wenn er Waren oder Wertpapiere auf Kredit beschafft und sie oder die aus diesen Waren hergestellten Sachen erheblich unter ihrem Wert in eine de...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Definition

Rz. 28 Nach wiederholten Gesetzesänderungen (Inkrafttreten der InsO, FMStG,[31] SanInsFoG[32] und vorübergehend SanInsKG [33]) ist "Überschuldung" in § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO wie folgt definiert: Zitat "Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nac...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / g) Verbindlichkeiten

Rz. 147 Der Begriff des Vermögensgegenstandes umfasst nicht Schulden (vgl. §§ 240 Abs. 1, 246 Abs. 1 HGB). Aus § 247 Abs. 1 HGB ergibt sich die Zusammensetzung der Passivseite der Bilanz: Eigenkapital, Schulden und transitorische (passive) RAP (§ 250 Abs. 2 HGB). Schulden wiederum können Verbindlichkeiten und Rückstellungen sein. Rz. 148 Die Verbindlichkeit ist vom Rückstellu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Sorgfaltsmaßstab, Beginn der 3-Wochen-Frist

Rz. 664 Es handelt sich um eine Verschuldenshaftung. Maßstab ist die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers.[1319] Zu dieser gehört es, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens laufend zu beobachten und bei Anzeichen einer wirtschaftlichen oder finanziellen Krise der Gesellschaft sich durch Aufstellung eines Vermögensstatus einen Überblick über den Vermögensstand zu v...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / II. Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht

Rz. 66 Gemäß § 2338 BGB ist eine Pflichtteilsbeschränkung möglich, wenn sich ein Abkömmling in solchem Maße der Verschwendung ergeben hat oder in einem solchem Maße überschuldet ist, dass sein späterer Erwerb des Nachlasses erheblich gefährdet erscheint. Das Gestaltungsziel des § 2338 BGB ist es, Gläubiger des betroffenen Abkömmlings von dessen Nachlassbeteiligung abzuhalten ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Funktion der Prognose

Rz. 34 Die Fortführungsprognose[77] hat zwei Funktionen: Zum einen ist sie Maßstab für den Wertansatz der Vermögenswerte (Fortführungswerte bei positiver Prognose, andernfalls Zerschlagungswerte) im Überschuldungsstatus, zum anderen ist das Fehlen einer positiven Fortführungsprognose zweites Tatbestandsmerkmal der Überschuldung.[78] M.a.W. liegt trotz rechnerischer Vermögens...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Wirkung im Insolvenzverfahren

Rz. 130 Die harte interne Patronatserklärung beseitigt die Überschuldung nur, wenn sie der Gesellschaft einen eigenen durchsetzbaren Anspruch gegen den Patron einräumt.[276] Außerdem ist erforderlich, dass die Leistungen des Patrons der Gesellschaft endgültig verbleiben, dass also nicht nur ein aufschiebend bedingtes, in der Krise zu gewährendes Darlehen vereinbart ist. Dahe...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Verwertung von Umlaufvermögen

Rz. 197 Zur Beschaffung der für die Bedienung fälliger Verbindlichkeiten erforderlichen Liquidität kann sich auch die Verwertung von Gegenständen des Umlaufvermögens anbieten. Hier ist in erster Linie zu denken an Abverkäufe von Lagerbeständen und an Forderungsverkäufe (Factoring).[392] Auch hier muss darauf geachtet werden, dass der Liquiditätszufluss ausreichend schnell, al...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) "Weiche" Patronatserklärung

Rz. 147 Neben den vorstehend beschriebenen sog. harten Patronatserklärungen gibt es eine Vielzahl sog. weicher Patronatserklärungen. Hier finden sich Formulierungen wie "Wir werden das Unternehmen auch weiterhin wohlwollend begleiten." oder "Wir stehen auch künftig zu unserer Gesellschaft". Die Erklärung der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft, es entspreche ihrer ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Umwandlung einer Forderung in Mezzaninekapital u.a.

Rz. 114 Von den vorbesprochenen Konstellationen des Debt-Equity-Swap zu unterscheiden ist die Umwandlung einer Gläubigerforderung in eine andere hybride Finanzierungsform, etwa Mezzaninekapital[259] oder Genussrechte. Mezzaninekapital hat, abhängig von der vertraglichen Ausgestaltung, Eigenkapitalcharakter, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Haftung in der Insolvenz

Rz. 344 Die GmbH ist wie die Vor-GmbH als juristische Person und Handelsgesellschaft insolvenzfähig.[1143] Dies ist sie auch dann noch, wenn die Gesellschaft schon aufgelöst, ihr Vermögen aber noch nicht verteilt ist (§ 11 Abs. 1, 3 InsO) oder wenn es sich um eine fehlerhafte Gesellschaft handelt.[1144] Im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht die Pflicht, o...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Insolvenzantragspflicht

Rz. 655 Nach § 15a Abs. 1 u. 2 InsO haben die Mitglieder des Vertretungsorgans (die Geschäftsleiter) einer haftungsbeschränkten Gesellschaft (bei der keine natürliche Person unmittelbar oder mittelbar Vollhafter ist) nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft ohne schuldhaftes Zögern, d.h. unverzüglich, § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, Antrag auf Eröff...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Nicht akzessorische Sicherheiten aus dem Schuldnervermögen

Rz. 172 Regelmäßig werden Sicherheiten für vom Rangrücktritt erfasste Forderungen nicht bestehen. Sind doch Sicherheiten aus dem Vermögen des Schuldners vereinbart, etwa Sicherungsübereignung, Sicherungszession, Grundschuld, erhebt sich die Frage nach der Wirksamkeit des Rangrücktritts und ggf. nach der Auswirkung des Rangrücktritts auf die Sicherheiten[354] Rz. 173 Grds. hat...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Wesen

Rz. 126 In einer harten (internen) Patronatserklärung verpflichtet sich der Patron (etwa der Gesellschafter oder die Muttergesellschaft) gegenüber dem Schuldner (etwa Tochtergesellschaft) rechtsverbindlich, den Schuldner in der Weise auszustatten, dass er stets in der Lage ist, seinen finanziellen Verbindlichkeiten zu genügen. Eine solche harte Patronatserklärung des Patrons...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Pflicht zur Stellung des Antrags auf Insolvenzeröffnung

Rz. 526 Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht die Pflicht, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Diese Pflicht obliegt nach § 15a Abs. 1 InsO den Geschäftsführern bzw. Liquidatoren. Nach ständiger Rspr. fällt darunter auch der sog. "fakti...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 6. Umwandlung/Aufnahme einer natürlichen Person als Vollhafter

Rz. 191 Ein überschuldeter Rechtsträger kann an Umwandlungsverfahren teilnehmen, wenn dadurch die Überschuldung beseitigt wird. Der Formwechsel in eine Personenhandelsgesellschaft mit natürlicher Person als Vollhafter oder die Verschmelzung auf den (natürlichen) Alleingesellschafter lassen nach dem Wortlaut des § 19 InsO den Insolvenzgrund Überschuldung entfallen. Beim Formw...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Insolvenzantragspflicht, Einberufung einer Hauptversammlung, weitere Vorstandspflichten

Rz. 1987 Bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist der Vorstand verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber nach 3 Wochen Insolvenzantrag zu stellen (§§ 15a Abs. 1 Satz 1 InsO). Die Insolvenzantragspflicht korrespondiert mit einer Selbstprüfungspflicht nach § 91 Abs. 2 AktG. Danach hat der Vorstand geeignete Maßnahmen zu ergreifen, insb. ein Übe...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Ersatzpflicht für verbotene Zahlungen nach § 15b InsO?

Rz. 866 Noch nicht abschließend geklärt ist, ob und ggf. in welchem Umfang den Geschäftsführer des vorläufig eigenverwaltenden Schuldners die Haftungen wegen verbotener Zahlungen nach § 15b InsO treffen können. Relevant wird die Frage, wenn der Schuldner nicht nur drohend zahlungsunfähig ist, sondern etwa das sog. Schutzschirmverfahren im Stadium der Überschuldung der Gesell...mehr