Fachbeiträge & Kommentare zu Überschuldung

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Kündigung, Befristung, Aufhebung

Rz. 134 Für den Patron ist zur Begrenzung seines wirtschaftlichen Risikos von besonderer Bedeutung, ob die Patronatserklärung zumindest mit ex-nunc-Wirkung kündbar, befristbar, auflösend bedingbar ist oder einvernehmlich aufgehoben werden kann.[283] Nach einer jüngeren Entscheidung des BGH kann die Möglichkeit der Kündigung einer Patronatserklärung mit ex-nunc-Wirkung verein...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Beginn

Rz. 167 Aus dem Wortlaut der Neuregelung in § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO könnte sich ergeben, dass der Rangrücktritt erst ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung wirksam sein muss.[346] Das wäre m.E. jedoch nur eine auf das Insolvenzverfahren bezogene Verteilungsregel und würde dem Zweck widersprechen, die Gefährdung der vorgehenden Gläubiger bereits ab sofort zu vermeiden. Damit...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Auswirkungen auf Nebenforderungen und Sicherheiten

Rz. 171 Ob Nebenforderungen wie Zinsen vom Rangrücktritt erfasst sind, kann sich nur aus der Vereinbarung selbst bzw. ihrer Auslegung ergeben. Ist ein umfassender Rangrücktritt zur Beseitigung der Überschuldung vereinbart, dürfte die Auslegung ergeben, dass auch die Zinsen und weitere Nebenforderungen erfasst sind.[353] aa) Nicht akzessorische Sicherheiten aus dem Schuldnerve...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Fortführungsprognose

a) Funktion der Prognose Rz. 34 Die Fortführungsprognose[77] hat zwei Funktionen: Zum einen ist sie Maßstab für den Wertansatz der Vermögenswerte (Fortführungswerte bei positiver Prognose, andernfalls Zerschlagungswerte) im Überschuldungsstatus, zum anderen ist das Fehlen einer positiven Fortführungsprognose zweites Tatbestandsmerkmal der Überschuldung.[78] M.a.W. liegt trotz...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Maßgeblicher Zeitpunkt: Insolvenzreife

Rz. 578 Das Zahlungsverbot gilt ab Eintritt der materiellen Insolvenzreife der Gesellschaft, nicht erst ab dem Ende der Insolvenzantragsfrist.[1120] Materielle Insolvenzreife ist Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Zu ihrer Feststellung, die dem Geschäftsleiter obliegt, und insbesondere zu den im Interesse des Gläubigerschutzes strengen Anforderungen der Rspr. sei auf di...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Stille Gesellschaftereinlage

Rz. 123 Die stille Einlage eines Gesellschafters ist zur Beseitigung einer Überschuldung der Gesellschaft m.E. allein nicht geeignet. Dies folgt daraus, dass die stille Einlage eines typisch stillen Gesellschafters im Überschuldungsstatus stets und die Einlage eines atypisch stillen Gesellschafters (mit Übernahme einer Verlustbeteiligung) solange zu passivieren sind, wie die...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Straf- und haftungsrechtlicher Begriff

Rz. 11 Der strafrechtliche Krisenbegriff knüpft an den insolvenzrechtlichen an, so etwa ausdrücklich in den Tatbeständen des § 283 Abs. 1 StGB. Nach der Rspr. des BGH ist der strafrechtliche Begriff der Krise identisch mit dem insolvenzrechtlichen, also drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit[7] oder Überschuldung mit Beurteilung nach der sog. betriebswirtschaftlichen...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Verhältnis zwischen Patronatserklärung und Darlehen

Rz. 129 Die (angenommene) Patronatserklärung selbst ist noch kein Darlehensvertrag, da die Mittel auch als dauerhaftes Eigenkapital gegeben werden könnten.[274] Wird dann aber aufgrund einer vor Eintritt der Krise der Gesellschaft gegebenen Patronatserklärung ein Darlehen gewährt, dürfte es rechtlich ein Finanzplankredit mit den sich daraus ergebenden Rechtsfolgen sein. Ob b...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Kapitalerhöhung

Rz. 92 Nicht selten beteiligen sich Investoren an Krisengesellschaften. Dies geschieht in aller Regel nicht durch Erwerb der Geschäftsanteile von den Altgesellschaftern, sondern durch Kapitalerhöhungen. Die Kapitalerhöhung,[225] sei es eine Bar- oder eine Sachkapitalerhöhung, ist grds. ein Mittel, eine Überschuldung zu beseitigen, wenn sie der Höhe nach ausreichend ist. Bere...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Finanzierungszusagen und Zuzahlungen in freie Rücklagen

Rz. 119 Bei Finanzierungszusagen des Gesellschafters muss genau geprüft werden, wie weit sie reichen und ob sie auch für den Insolvenzfall gelten. Eine Finanzierungszusage, die nicht im Insolvenzfall gilt, ist im Überschuldungsstatus nur so lange zu aktivieren, wie eine positive Fortführungsprognose besteht. Die Beweislast hierfür trägt derjenige, der sich auf die positive P...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Erkennbarkeit der Insolvenzreife

Rz. 605 Für das Verschulden des Geschäftsführers ist erforderlich, dass er die Insolvenzreife kennt oder fahrlässig nicht kennt.[1200] Es genügt also Erkennbarkeit der Insolvenzantragsvoraussetzungen. Die Erkennbarkeit der Insolvenzreife kann sich auch aus Kenntnis von Tatsachen ergeben, die der Geschäftsführer aus anderen Quellen als in seiner Eigenschaft als Geschäftsführe...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Harte Patronatserklärung

Rz. 124 Die Patronatserklärung ist grds. ein Mittel zur Verhinderung oder Beseitigung einer Überschuldung.[269] Sie wird meist in Konzernsituationen, regelmäßig von der Muttergesellschaft abgegeben, kann aber auch von Dritten, etwa dem Gesellschafter oder dem Gesellschafter nahestehenden Personen abgegeben werden. Die Rechtsfolgen einer Patronatserklärung richten sich nach i...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Geschäftsführer

Rz. 262 Für die Geschäftsführer[473] und ebenso die Liquidatoren[474] jeglicher haftungsbeschränkter Gesellschaften ist die Verletzung der Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages strafbar. Die Insolvenzantragspflicht ist verletzt, wenn der Geschäftsführer nach Eintritt der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) der Gesellschaft den Insolvenzantrag nicht, ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Muster: Gründung einer GmbH (notarielle Niederschrift)

Rz. 177 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.3: Gründung einer GmbH (notarielle Niederschrift) Die Erschienenen ließen folgende Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Mehrmanngesellschaft beurkunden und erklärten: Wir gründen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit dem als Anlage zu dieser Urkunde genommenen Gesellschaftsvert...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Vorbemerkungen

Rz. 24 Praxishinweis Alle vorliegenden Untersuchungen zeigen, dass Eigeninsolvenzanträge, insb. über das Vermögen einer GmbH, häufig nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen gem. § 15a Abs. 1 InsO, sondern nicht selten stark verzögert, mitunter erst mehr als 1 Jahr nach Eintritt der materiellen Insolvenzreife der Gesellschaft gestellt werden und so die Insolvenz verschleppt ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Zeitliche Dauer des Rangrücktritts

Rz. 166 Zweifel waren auch aufgekommen, für welchen Zeitraum der Rangrücktritt gelten muss, um den Überschuldungsstatus von der erfassten Verbindlichkeit zu entlasten. aa) Beginn Rz. 167 Aus dem Wortlaut der Neuregelung in § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO könnte sich ergeben, dass der Rangrücktritt erst ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung wirksam sein muss.[346] Das wäre m.E. jedoc...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Insolvenzrechtlicher Begriff

Rz. 10 Insolvenzrechtlich ist Krise der Eintritt der Insolvenzreife, also der Insolvenzantragsvoraussetzungen Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder, bei haftungsbeschränkten Gesellschaften zusätzlich, Überschuldung (§§ 17–19 InsO).mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Typischer Verlauf der Unternehmenskrise

Rz. 13 Herkömmlicher Weise werden zur Beschreibung eines typischen Krisenverlaufs drei Stufen einer Unternehmenskrise unterschieden: Rz. 14 Erste Stufe: Strategiekrise Als Strategiekrise wird die Verschlechterung der Wettbewerbsposition des Unternehmens bezeichnet.[11] Ihre Ursache kann darin liegen, dass das Unternehmen seine Erfolgspotenziale aufgebraucht und keine neuen Erf...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Erforderliche Rangrücktrittstiefe

Rz. 160 Die für eine Entlastung des Überschuldungsstatus erforderliche Rangtiefe des Rangrücktritts war umstritten.mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Erhöhung des Eigenkapitals

a) Kapitalerhöhung Rz. 92 Nicht selten beteiligen sich Investoren an Krisengesellschaften. Dies geschieht in aller Regel nicht durch Erwerb der Geschäftsanteile von den Altgesellschaftern, sondern durch Kapitalerhöhungen. Die Kapitalerhöhung,[225] sei es eine Bar- oder eine Sachkapitalerhöhung, ist grds. ein Mittel, eine Überschuldung zu beseitigen, wenn sie der Höhe nach aus...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Erläuterungen

Rz. 289 Da der Einzelkaufmann einerseits keine Anteilsinhaber hat, denen Anteile gewährt werden könnten, andererseits als natürliche Person nicht erlöschen kann, hat das Gesetz systematisch zutreffend in den §§ 152 ff. UmwG die Ausgliederung als einzige Umwandlungsform für den Einzelkaufmann vorgesehen. Die Ausgliederung ist nur dem eingetragenen Kaufmann erlaubt. Die Eintra...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Sonstige Erhöhung des Eigenkapitals

aa) Finanzierungszusagen und Zuzahlungen in freie Rücklagen Rz. 119 Bei Finanzierungszusagen des Gesellschafters muss genau geprüft werden, wie weit sie reichen und ob sie auch für den Insolvenzfall gelten. Eine Finanzierungszusage, die nicht im Insolvenzfall gilt, ist im Überschuldungsstatus nur so lange zu aktivieren, wie eine positive Fortführungsprognose besteht. Die Bewe...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Voraussetzungen und Anforderungen an eine positive Prognose

aa) Zahlungsfähigkeit und Fortführungswille Rz. 35 Selbstverständlich muss das Unternehmen im Prognosezeitpunkt zahlungsfähig sein oder die Zahlungsfähigkeit muss innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 15a Abs. 1 InsO wiederhergestellt sein. Darüber hinaus darf der Schuldner während des Prognosezeitraums (s.u. Rdn 43) nicht zahlungsfähig werden. Ferner ist für eine positive Progno...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Steuerrechtlich

Rz. 187 Praxishinweis Der Forderungsverzicht[372] ist für den Schuldner ein steuerbarer Ertrag.[373] Die Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrages ist auch dann nicht unbillig, wenn der Gewerbeertrag allein durch Forderungsverzichte von Gläubigern entstanden ist.[374] Rz. 188 Wenn der verzichtende Forderungsinhaber zugleich Gesellschafter der schuldenden Kapitalgesellschaft...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Patronatserklärung ggü. dem Schuldner (interne Patronatserklärung)

aa) Wesen Rz. 126 In einer harten (internen) Patronatserklärung verpflichtet sich der Patron (etwa der Gesellschafter oder die Muttergesellschaft) gegenüber dem Schuldner (etwa Tochtergesellschaft) rechtsverbindlich, den Schuldner in der Weise auszustatten, dass er stets in der Lage ist, seinen finanziellen Verbindlichkeiten zu genügen. Eine solche harte Patronatserklärung de...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Rangrücktrittsvereinbarung

a) Allgemeines, Rechtscharakter, Entlastung des Überschuldungsstatus Rz. 153 In der Restrukturierungspraxis ist die Rangrücktrittsvereinbarung regelmäßig ein Instrument zur Beseitigung oder Verhinderung der Überschuldung der zu sanierenden Gesellschaft.[313] In der Krise der Gesellschaft wird der Rangrücktritt von den Gesellschaftern regelmäßig als erster Sanierungsbeitrag zu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Auszahlung

Rz. 455 Auszahlung i.S.d. § 30 GmbHG ist nicht nur das Auskehren von Barmitteln, sondern jede Verringerung des Gesellschaftsvermögens.[1498] Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Auszahlung offen oder verdeckt im Rahmen eines Austauschgeschäftes ohne gleichwertige Gegenleistung unmittelbar oder mittelbar oder als Gewinnausschüttung erfolgt.[1499] Wegen der aus Gläubigerschut...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Insolvenzreife

Rz. 635 Der Insolvenzverwalter hat die Darlegungs- und Beweislast für die Insolvenzreife.[1271] Er genügt seiner Darlegungslast, wenn er eine Handelsbilanz mit dem Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages vorlegt und erläutert, ob ggf. Abweichungen zum Überschuldungsstatus zu berücksichtigen sind[1272] bzw. dass stille Reserven nicht vorhanden sind.[1273...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (6) Einsatz als Sanierungsinstrument: Debt Mezzanine Swap

Rz. 348 Gerät ein Unternehmen in Schieflage, das einen nennenswerten Teil seiner Finanzierung über Gesellschafterdarlehen erhält, liegt es nahe, eine (drohende) bilanzielle Überschuldung durch Umwandlung der bestehenden Verbindlichkeiten in Eigenkapital zu versuchen. Die Durchführung eines solchen Debt Equity Swaps führt allerdings entweder durch Konfusion oder durch Verzich...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 2. Verschmelzungsfähige Rechtsträger

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Forderungsverzicht

a) Zivilrechtlich Rz. 183 Der Forderungsverzicht ist eine klassische Maßnahme im Bereich der finanziellen Sanierung. Rechtlich handelt es sich um einen Erlassvertrag. Mit seinem wirksamen Abschluss sind die umfassten Forderungen nicht mehr im Überschuldungsstatus auszuweisen. Rz. 184 Mit dem Verzicht erlöschen auch die akzessorischen Sicherheiten (z.B. Bürgschaft) und auch die...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Allgemeines, Rechtscharakter, Entlastung des Überschuldungsstatus

Rz. 153 In der Restrukturierungspraxis ist die Rangrücktrittsvereinbarung regelmäßig ein Instrument zur Beseitigung oder Verhinderung der Überschuldung der zu sanierenden Gesellschaft.[313] In der Krise der Gesellschaft wird der Rangrücktritt von den Gesellschaftern regelmäßig als erster Sanierungsbeitrag zu erwarten sein;[314] das kann auch den Rangrücktritt zu Pensionszusa...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Umwandlung von Verbindlichkeiten in Stammkapital (Debt-Equity-Swap, DES)

aa) Sachverhaltsgestaltungen des DES Rz. 101 Die Überschuldung der Gesellschaft kann auch dadurch beseitigt werden, dass ein Gläubiger seine Forderung gegen die Gesellschaft ganz oder teilweise in eine Kapitalbeteiligung umwandelt.[247] Die Umwandlung (Swap) von Schulden der Gesellschaft (Debt) in Gesellschaftsanteile (Equity) des Gläubigers hat als Transaktions- und Sanierun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / df) Finanzierbarkeit

Rn. 301 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine unübliche Pensionszusage ist auch dann anzunehmen, wenn sie nicht finanzierbar ist. Von einer nicht finanzierbaren Pensionszusage ist nach der Rspr des BFH vom 07.11.2001, DB 2002, 123 nicht schon dann auszugehen, wenn im ungünstigsten Fall – zB beim Eintritt von Invalidität – die zu bildende Pensionsrückstellung auf einen Wert aufgest...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Steuerrechtliche Auswirkung des Rangrücktritts beim Schuldner

Rz. 180 Nach § 5 Abs. 2a EStG sind für Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, wenn künftig Einnahmen oder Gewinne entstehen, Verbindlichkeiten oder Rückstellungen in der Steuerbilanz erst anzusetzen, wenn die Einnahmen oder Gewinne angefallen sind. Soweit entsprechende Verpflichtungen passiviert sind, müssen sie aufgelöst werden. Sog. "haftungslose" Darlehen sind also ni...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Erläuterungen

Rz. 170 Die Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter ist strukturell die Verschmelzung einer Tochtergesellschaft auf ihre 100 %ige Mutter. Die Sonderregeln der §§ 120 ff. UmwG finden nur Anwendung auf die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften zur Aufnahme auf den Alleingesellschafter, der eine natürliche Person ist. Beim Abschluss des Verschmelzungsvertrages...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / III. Zahlungsunfähigkeit

Rz. 49 Zahlungsunfähigkeit ist als allgemeiner Eröffnungsgrund der weitere Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft und, anders als Überschuldung, auch ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen jedes insolvenzfähigen (§ 11 InsO) Schuldners, etwa natürlicher Personen, einzelkaufmännischer Unternehmen od...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Antragspflicht

Rz. 465 Eine gesetzliche Pflicht, einen Insolvenzantrag über das Vermögen der GbR bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu stellen, besteht, anders als im Recht der juristischen Personen, grds. nicht. Etwas anderes gilt gem. § 15a Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 InsO lediglich für sog. atypische BGB-Gesellschaften,[745] an denen keine natürliche Person als Gesellschafter beteilig...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Reverse Debt-Equity-Swap

Rz. 112 Weil ein regulärer DES häufig an der mangelnden Werthaltigkeit der Forderung zu scheitern droht, kann die Variante des Reverse-DES in Erwägung zu ziehen sein.[257] Vereinfacht gesagt wandern beim DES die Forderungen zum Unternehmen/Schuldner und beim Reverse DES das Unternehmen/Schuldner zu den Forderungen. Hierzu bringen die Gläubiger ihre Forderungen gegen den Schu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Elemente/empfehlenswerte Inhalte einer Rangrücktrittsvereinbarung

Rz. 178 Der Inhalt der Rangrücktrittsvereinbarung unterliegt selbstverständlich privatautonomer Gestaltung. Zur Erreichung des Ziels, den Überschuldungsstatus sicher zu entlasten, sollten folgende Inhalte vereinbart werden:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Überblick über die gesetzlichen Pflichten

Rz. 249 Zu den zwingenden gesetzlichen Pflichten des Geschäftsführers[767] gehören insb.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / gg) Stellung des Insolvenzantrags in bestimmten Fällen

Rz. 1470 Wird eine Vereinigung, bei der kein Mitglied eine natürliche Person ist, zahlungsunfähig oder ergibt sich die Überschuldung der Vereinigung, so sind die Geschäftsführer und die Abwickler verpflichtet, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen; dies gilt nicht, wenn zu den Mitgliedern der Vereinigung andere Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit gehören, ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Zivilrechtlich

Rz. 183 Der Forderungsverzicht ist eine klassische Maßnahme im Bereich der finanziellen Sanierung. Rechtlich handelt es sich um einen Erlassvertrag. Mit seinem wirksamen Abschluss sind die umfassten Forderungen nicht mehr im Überschuldungsstatus auszuweisen. Rz. 184 Mit dem Verzicht erlöschen auch die akzessorischen Sicherheiten (z.B. Bürgschaft) und auch die durch enge Zweck...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Rz. 1037 Mit dem "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)" hat der Gesetzgeber die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) geschaffen (§ 5a GmbHG). Dabei handelt es sich um keine neue Rechtsform, sondern lediglich um eine Erscheinungsform der GmbH. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist somit eine GmbH, darf si...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Schutzgesetz

Rz. 662 Nach ständiger Rspr. haben die Regelungen, welche Geschäftsführer haftungsbeschränkter Gesellschaften bei Eintritt der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) zur Insolvenzantragstellung verpflichten, gläubigerschützenden Charakter. Ihre Verletzung kann also Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB gegen den die Insolvenz verschleppenden Geschäft...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Sanierungsprivileg

Rz. 362 Das sog. Sanierungsprivileg in § 32a Abs. 3 Satz 3 GmbHG a.F. wurde in abgewandelter Form in § 39 Abs. 4 Satz 2 und § 135 Abs. 4 InsO übernommen. Es gilt auch weiterhin für solche Gesellschafter, die vor dem Anteilserwerb aus dem Anwendungsbereich des § 39 Abs. 1 Nr. 5 heraus fielen, also weder Gesellschafter noch gleichgestellte Personen waren oder die vor dem Hinzu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Gesellschafter, Schuldner

Rz. 232 Auch für den Gesellschafter[436] kann vorsätzliche Veranlassung einer verbotenen Stammkapitalausschüttung Untreue sein. Ferner kann für den Gesellschafter ein existenzvernichtender Eingriff[437] Untreue sein. Rz. 233 In einem Konzern verletzen die Vorstandsmitglieder der beherrschenden AG dann ihre Vermögensbetreuungspflicht ggü. einer abhängigen GmbH, wenn deren Verm...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Deliktische Verschuldenshaftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern nach § 826 BGB

Rz. 320 In Betracht kommen kann eine Verschuldenshaftung des Gesellschafters ggü. Gläubigern der Gesellschaft aus § 826 BGB wegen planmäßiger Vermögensverlagerungen. Der Gesellschafter einer GmbH und eine von ihm beherrschte Schwestergesellschaft der GmbH haften den Gesellschaftsgläubigern nach § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn sie der GmbH planmäßig deren Vermögen entziehe...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Zivilrecht

Rz. 234 Für Zeiträume nach Inkrafttreten des § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO in der Fassung des MoMiG (s. § 28 Rdn 153 ff.)[455] ist Voraussetzung für den Nichtansatz einer Verbindlichkeit im Überschuldungsstatus, dass ein Nachrang im Insolvenzverfahren vereinbart worden ist. Unklar war unter anderem, ob ein Rangrücktritt im Sinne der Regelung wie nach der Rechtslage zuvor auch eine...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Genussrechte

Rz. 339 Genussrechte sind im Gesetz nicht definiert. Sie werden allerdings in einer Reihe von Gesetzesnormen erwähnt, so insb. in § 221 Abs. 3 AktG, sowie in diversen Vorschriften des KWG, VAG, EStG und KStG. Sie sind grds. rechtsformneutral und ihrer Rechtsnatur nach ein Dauerschuldverhältnis sui generis.[268] Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ergeben sich weitreichende Ges...mehr