Fachbeiträge & Kommentare zu Überschuldung

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Stundungsvereinbarungen

Rz. 200 Stundungen können in der Form von Moratorien, Ratenzahlungs- und/oder reinen Stundungsvereinbarungen erwirkt werden. Diese sind, soweit verbindlich vereinbart, sämtlich geeignet, die aktuelle Fälligkeit der Verbindlichkeiten zu beseitigen und den Zeitpunkt der (erneuten) Fälligkeit zeitlich nach hinten zu verschieben. Auf diese Weise wird sofort die aktuelle Liquidit...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Rechtsfolge dem Rangrücktritt widersprechender Zahlungen

Rz. 179 Leistet der Schuldner Zahlungen auf von einem wirksamen Rangrücktritt erfasste Forderungen, so erfolgen diese ohne Rechtsgrund und können kondiziert werden (§ 812 BGB). Dann (bei Bestehen eines Kondiktionsanspruchs) sind die Zahlungen nach der Änderung der Rspr. nicht (mehr) als unentgeltliche Leistungen nach § 134 InsO anfechtbar.[358] Ist der Bereicherungsanspruch ...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / bb) Besondere Garantietatbestände

Rz. 145 Welche Garantien und Gewährleistungen letztlich in einen Unternehmenskaufvertrag Eingang finden, hängt von den Ergebnissen der Due Diligence des Käufers, der jeweiligen Branche des Zielunternehmens sowie nicht zuletzt dem Ausgang der Verhandlungen ab. Der Käufer ist naturgemäß an einem möglichst umfassenden Garantiekatalog interessiert, während der Verkäufer versuche...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / bb) Einsatz als Sanierungsinstrument: Debt Equity Swap

Rz. 82 Beim sog. Debt Equity Swap werden bestehende Verbindlichkeiten eines Unternehmens in Eigenkapital umgewandelt.[31] In Krisensituationen wird er insb. dazu eingesetzt, eine bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft zu beseitigen und die Bilanzstruktur durch Erhöhung der Eigenkapitalquote zu verbessern.[32] Eine gängige Erscheinungsform des Debt Equity Swaps ist die ver...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Prognosesicherheit und Beurteilungsspielrum, Darlegungs- und Beweislast, Rechtsrat

Rz. 44 Als Prognosesicherheit genügt nach ganz h.M. die überwiegende Wahrscheinlichkeit der sich aus dem Unternehmenskonzept ergebenden Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit.[104] Bei der Beantwortung der Frage, ob eine positive Fortführungsprognose gestellt werden kann, ist dem Geschäftsführer ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen. Dabei ist die Vermögenssituation der Ges...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Nicht akzessorische Sicherheiten aus Drittvermögen

Rz. 177 Eine solche Sicherheit könnte der Rangrücktrittsgläubiger auch im Fall der Insolvenz des Schuldners verwerten. Dann würde die Gläubigerforderung durch den Regressanspruch des Drittsicherungsgebers ersetzt, der Rangrücktritt wäre also gegenüber den anderen Gläubigern wirkungslos. Für die den Überschuldungsstatus entlastende Wirkung der Rangrücktrittsvereinbarung ist a...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / d) Sanktionen bei Buchführungsverstößen

Rz. 87 Bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne Vollhaftung einer natürlichen Person (vgl. § 335b HGB) kann das Bundesamt für Justiz auf Unterrichtung i.S.d. § 329 Abs. 4 HGB durch die das Unternehmensregister führende Stelle[160] ein Ordnungsgeld i.H.v. mindestens 2.500,00 EUR und höchstens 25.000,00 EUR gegen Mitglieder eines geschäftsführenden Orga...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Antragsberechtigung

Rz. 466 Das Recht zur Stellung des Insolvenzantrags steht im Fall der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 InsO den Gläubigern und dem Schuldner zu. Im Falle der drohenden Zahlungsunfähigkeit steht dieses Recht nach § 18 InsO allein dem Schuldner zu. § 15 Abs. 1 InsO konkretisiert dabei, wer berechtigt ist, für den Schuldner im Insolvenzantragsve...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Aufrechnung mit oder Rückzahlung von Darlehen

Rz. 461 Wegen § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG fällt die Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder eine wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlung nicht unter das Auszahlungsverbot des § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG. Allein das Vorliegen einer Unterbilanz oder bilanziellen Überschuldung ist für die Beurteilung der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen jetzt rechtlich irrelevant. Die...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Geschäftsführerhaftung wegen nicht abgeführter Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen

Rz. 865 Auch im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren hat der Schuldner grds. die Verpflichtungen aus dem Steuerschuldverhältnis zu erfüllen und die Sozialabgaben für die Arbeitnehmer zu begleichen. Geschieht dies nicht, kommt die Organhaftung des Geschäftsführers der Schuldner-GmbH (§§ 34, 69 AO bzw. §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. 266a StGB) in Betracht, da seine Rechtsposition a...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Einberufungs- und Verlustanzeigepflicht

Rz. 26 Auch wenn das Grundkapital nicht durch verbotswidrige Auszahlungen oder Gewinnausschüttungen an die Aktionäre verwendet wird, trifft den Vorstand eine Verlustanzeigepflicht, wenn durch Verluste aus der Geschäftstätigkeit die Hälfte des Grundkapitals aufgezehrt ist. § 92 Abs. 1 AktG verpflichtet den Vorstand, eine Hauptversammlung einzuberufen und eine entsprechende Ve...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / Literaturtipps

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Ende

Rz. 168 Eine zeitliche Befristung macht den Rangrücktritt unwirksam, denn sie erfüllt nicht die Anforderungen des BGH "bis zur Abwendung der Krise". Bei zeitlicher Befristung ist in Wahrheit nur eine Stundung vereinbart,[350] die aber keinen Einfluss auf den Überschuldungsstatus hat. Ein lediglich zeitlich begrenzter Rangrücktritt ist also unzureichend.[351] Rz. 169 Als Vertr...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.2 Säumniszuschläge während des Insolvenzverfahrens

Säumniszuschläge fallen auch während eines Insolvenzverfahrens an.[1] Daher sind auch für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Säumniszuschläge zu erheben. Bei Überschuldung des Betriebs kann der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge stellen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehende Säumniszuschläge auf vor diesem Zeitpunkt begrü...mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / dd) Tätigkeit jenseits der Altersgrenze

Eine generelle Nichtanrechnung scheidet hier aus,[132] und zwar schon deshalb, weil zu beobachten ist, dass häufig – insbesondere bei Selbstständigkeit – auch jenseits der Altersgrenze noch gearbeitet wird. Als Grundregel kann hier festgehalten werden, dass eine Arbeit im Ruhestand auch für einen Selbstständigen oder Freiberufler im Regelfall überobligatorisch [133] und das n...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Zahlungsfähigkeit und Fortführungswille

Rz. 35 Selbstverständlich muss das Unternehmen im Prognosezeitpunkt zahlungsfähig sein oder die Zahlungsfähigkeit muss innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 15a Abs. 1 InsO wiederhergestellt sein. Darüber hinaus darf der Schuldner während des Prognosezeitraums (s.u. Rdn 43) nicht zahlungsfähig werden. Ferner ist für eine positive Prognose subjektiv der Fortführungswille des Schu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Fehlende Finanzierbarkeit

Rn. 80 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine nicht ernsthafte Pensionszusage wird auch dann angenommen, wenn sie dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer KapGes von der Gesellschaft erteilt wird, obwohl die Zusage zum Zeitpunkt der Zusageerteilung nicht finanzierbar ist. Grds wird man in dieser Fallgestaltung kein Scheingeschäft iSd § 117 Abs 1 BGB annehmen können. Vielmehr werden...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 6. Insolvenzanzeigeverschleppung (§ 42 Abs. 3 StaRUG)

Rz. 273 Nach § 42 Abs. 1 StaRUG ruht während der Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache (§ 31 StaRUG) die Insolvenzantragspflicht nach § 15a Abs. 1–3 InsO und § 42 Abs. 2 BGB. Jedoch sind die Antragspflichtigen verpflichtet, dem Restrukturierungsgericht den Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit i.S.d. § 17 Abs. 2 InsO bzw. einer Überschuldung i.S.d. § 19 Abs. 2 InsO ohne s...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Ruhen der Insolvenzantragspflicht

Rz. 558 Nach § 42 Abs. 1 StaRUG ruhen während der Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache die Insolvenzantragspflichten nach §§ 15a Abs. 1–3 InsO, 42 Abs. 2 BGB. Jedoch sind die Antragspflichtigen verpflichtet, dem Restrukturierungsgericht den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung unverzüglich anzuzeigen. Die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Diskussion der Prognosezeiträume

Rz. 88 Die Tatbestände der Überschuldung nach § 19 InsO und der drohenden Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO enthalten beide eine Zahlungs(un)fähigkeitsprognose. Nach der Rspr. des BGH schließt drohende Zahlungsunfähigkeit die Annahme einer positiven Fortführungsprognose i.S.d. Überschuldungstatbestands aus[221] mit der Folge, dass für haftungsbeschränkte Gesellschaften bei ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Kapitalschnitt

Rz. 98 Zu Sanierungszwecken kommt als Kapitalmaßnahme auch ein sog. Kapitalschnitt in Betracht.[241] Dieser ist die Kombination von vereinfachter Kapitalherabsetzung[242] und Kapitalerhöhung und hat die Funktion, die Nominalwerte der Kapitalbeteiligungen der Altgesellschafter den (gesunkenen) realen Werten ihrer Beteiligung anzupassen und so die (Nominal-)Wertverhältnisse de...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Allgemeines, Rechtscharakter der Norm

Rz. 569 Nach § 64 Satz 1 u. 2 GmbHG, §§ 92 Abs. 2, 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG, §§ 130a Abs. 1 u. 2, 177a HGB, § 99 GenG jeweils a.F. bestand für Geschäftsleiter aller haftungsbeschränkter Gesellschaften die Pflicht gegenüber der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung geleistet wurden, sofern die Zahlunge...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Prognosegegenstand

Rz. 36 Die Anforderungen an eine positive Fortführungsprognose i.S.d. § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO sind folgende: Nach der Begründung des RegE des FMStG liegt eine positive Prognose vor, wenn das Unternehmen den Turnaround nach wenigen Monaten schafft bzw. nach überwiegender Wahrscheinlichkeit seine Finanzkraft für die mittelfristige Fortführung ausreicht. Dies könnte auf eine Liq...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Haftung auch bei Nichtabführung im Insolvenzeröffnungsverfahren oder nach Lastschriftwiderruf durch den vorläufigen Insolvenzverwalter? – wesentliche Rechtsänderung durch das SnInsFoG

Rz. 719 Grds. besteht bei Vorhandensein liquider Mittel im Zeitpunkt der Fälligkeit die Verpflichtung des Geschäftsführers zur Abführung der Lohnsteuer solange, bis ihm die Verfügungsbefugnis durch Bestellung eines starken vorläufigen Verwalters oder die Insolvenzeröffnung entzogen wird.[1434] Fraglich konnte sein, ob eine persönliche Haftung des Geschäftsführers für die nic...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Überschuldungsprüfung

Rz. 446 Der Verlustausgleichsanspruch der abhängigen Gesellschaft kann im Überschuldungsstatus aktiviert werden, wenn und soweit er werthaltig ist. Auch vor Ablauf des regulären Geschäftsjahres kann der Verlustausgleichsanspruch im Rahmen der Überschuldungsprüfung auf der Aktivseite berücksichtigt werden, wenn seine Entstehung sicher ist und er der abhängigen Gesellschaft da...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Voreinzahlung auf eine Einlageschuld

Rz. 413 Die Einlageschuld entsteht, wenn die Kapitalerhöhung beschlossen wurde und die Übernahmeerklärung der Zeichner vorliegt, die von der Gesellschaft angenommen wurde. Dies erfolgt regelmäßig, aber nicht zwingend gleichzeitig. Die Mindesteinlage von ¼ wird gem. §§ 56a, 7 Abs. 2 Satz 1 GmbHG mit Abschluss des Übernahmevertrages fällig, da anderenfalls die Kapitalerhöhung n...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / l) Vorübergehende Haftungserleichterung bei den verbotenen Zahlungen gem. § 64 Satz 1 u. 2 GmbHG a.F. und den Parallelvorschriften

Rz. 647 Nach § 1 COVInsAG,[1301] welches in das SanInsKG [1302] umbenannt wurde, war die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrags vorübergehend ausgesetzt. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 COVInsAG waren Zahlungen, die im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erfolgen, insbesondere solche Zahlungen, die der Aufrechterhaltung oder Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs oder der Umsetzung eines Sa...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Kausalität für Gläubigerausfall und Verhältnis zu §§ 30, 31 GmbHG

Rz. 334 Für eine Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs muss zwischen dem Eingriff des Gesellschafters und dem Ausfall des Gläubigers Kausalität bestehen, der Eingriff also den Gläubigerausfall vergrößern oder die Überschuldung vertiefen.[610] Der Gesellschafter hat das Recht, seine Inanspruchnahme durch den Vergleich der Vermögenslage der Gesellschaft mit derjenigen,...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Das Stehenlassen von Gesellschafterforderungen als Gesellschafterdarlehen

Rz. 484 Gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 InsO sind auch Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, anfechtbar. Als einem Darlehen wirtschaftlich entsprechende Forderung werden hier auch stehengelassene Forderungen erfasst.[1607] Die Rspr. hat dies ausdrücklich bejaht ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Langfristige Darlehen

Rz. 153 Langfristige Darlehen dienen i.d.R. zur Finanzierung von Investitionen, also der Anschaffung langfristig zu haltender Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Da die Finanzierungskosten langfristiger Finanzierungsmittel im Verhältnis zu kurzfristigen Finanzierungsmitteln (s. Rdn 192 ff.) – relativ gesehen – regelmäßig geringer sind, können langfristige Darlehen jedo...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ff) Nr. 5 des Musterprotokolls – Gründungskosten

Rz. 547 Die Gesellschaft trägt nach der Regelung des Musterprotokolls die Kosten ihrer Gründung bis max. 300,00 EUR bzw. – soweit das Stammkapital niedriger ist – bis zur Höhe des Stammkapitals selbst. Wird die UG (haftungsbeschränkt) unter Hinzuziehung externer Berater gegründet, so sind 300,00 EUR nie ausreichend, um die Gründungskosten abzudecken. In diesen Fällen trägt d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Unterbilanzhaftung/Vorbelastungshaftung

Rz. 40 Für die Geschäfte aus der Zeit der Vor-GmbH trifft die Gründer, wenn es zur Eintragung der GmbH kommt, die sog. Unterbilanzhaftung/Vorbelastungshaftung,[125] die das frühere Vorbelastungsverbot ablöst. Die Vor-GmbH kann also schon über das eingezahlte Stammkapital verfügen und Verbindlichkeiten eingehen, die letztlich wie die Aktiva mit der Entstehung der GmbH durch d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertragliche Regelungsmöglichkeiten

Rz. 1153 Der Gesellschaftsvertrag kann bei der Gewinnverteilung von der gesetzlichen Regelung handelsrechtlich grds. beliebig abweichen.[1533] Die vereinbarte Gewinnverteilung ist aber nicht unbedingt auch steuerrechtlich anzuerkennen. Insb. bei Familiengesellschaften ist daher auf eine angemessene Gewinnverteilung zu achten.[1534] Die Verteilung des Jahresüberschusses kann e...mehr

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ZErb 01/2024, Anwaltformulare Erbrecht

Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler (Hrsg.), 7. Auflage, 2023 2.500 Seiten, 149 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-134-6 Nun liegt das Standardwerk der Anwaltformulare im Erbrecht in 7. Auflage mit Stand der Rechtsprechung zum 1.2.2023 vor. Das Werk beinhaltet 600 Muster und Formulare und deckt sämtliche Bereiche erbrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten für den Rechtsanwalt ab. Die Ausführu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Tatbestand, Zahlungen, Beispiele

Rz. 575 Da das die Insolvenzantragspflicht unterstützende Zahlungsverbot einer gleichmäßigen und ranggerechten Befriedigung der Gläubiger in der Insolvenz dient und in diesem Interesse Masseschmälerungen verhindern bzw. wieder ausgleichen soll,[1109] war in der Lit. für die Vorgängervorschriften anerkannt, dass sie nicht nur Geldabflüsse erfassen, sondern auch andere, das Ge...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / VII. Haftung des Gesellschafters bei Führungslosigkeit der Gesellschaft in Krise und Insolvenz

Rz. 459 Nach § 15a Abs. 3 InsO ist im Fall der Führungslosigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch jeder Gesellschafter, im Fall der Führungslosigkeit einer Aktiengesellschaft oder einer Genossenschaft ist auch jedes Mitglied des Aufsichtsrats zur Stellung des Antrages verpflichtet, es sei denn, diese Person hat von der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldun...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Prognosezeitraum

Rz. 43 Bis zur Gesetzesänderung durch das SanInsFoG war der Prognosezeitraum nicht gesetzlich geregelt und umfasste nach der h.M. in Rspr.[97] und Lit.[98] als "Faustregel"[99] das laufende und das folgende Geschäftsjahr. Durch das SanInsFoG[100] ist der Prognosezeitraum in § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO nunmehr gesetzlich auf 12 Monate festgelegt, wodurch eine Abgrenzung zur drohen...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Bilanzbegriff

Rz. 4 Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände (Aktiva bzw. Aktivposten) eines Unternehmens und der zur Finanzierung eingesetzten Mittel (Passiva bzw. Passivposten), letztere getrennt nach der Mittelherkunft der Unternehmenseigentümer (Eigenkapital) und der Gläubiger (Fremdkapital bzw. Schulden). Für den formalen Aufbau wird üblicherwe...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Eigenkapitalfunktion

Rz. 319 Beim Nachrangdarlehen tritt der Darlehensgeber im Rang hinter die Forderungen bestimmter Dritter zurück.[237] Dabei wird ein sog. tiefer Rangrücktritt hinter die Forderungen aller Gläubiger i.d.R. nur dann vereinbart, wenn dies zur Vermeidung einer Überschuldungssituation notwendig ist. Oftmals wird er als Wahlrecht ausgestattet, das bei Eintritt der Überschuldung au...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Risiken des DES

Rz. 107 Im Insolvenzfall wird die als Sacheinlage eingebrachte Forderung möglicherweise (erneut) bewertet und der Gesellschafter für den Fall, dass der Insolvenzverwalter zu einem anderen Bewertungsergebnis kommt, auf den Differenzbetrag zum Nominalwert in Anspruch genommen (§§ 9 Abs. 1, 19 Abs. 4 GmbHG). Für diesen Anspruch der Gesellschaft haften nach § 24 GmbHG auch die ü...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Bilanzierungsanlässe

Rz. 11 Der Gesetzgeber qualifiziert verschiedene Gegebenheiten als Anlass für eine gesetzlich vorgeschriebene Bilanzierung. Im Mittelpunkt des Bilanzrechts steht naturgemäß die ordentliche Jahresabschlussbilanz, doch gibt es eine Vielzahl weiterer gesetzlich vorgeschriebener Bilanzierungsanlässe (vgl. z.B. § 15a InsO; § 98 GenG; §§ 17, 24 UmwG; § 57i GmbHG; § 207 Abs. 3 AktG...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ee) Haftungsdilemma bei Kollision mit dem Zahlungsverbot nach § 15b Abs. 1 InsO – wesentliche Rechtsänderung durch § 15b Abs. 8 InsO

Rz. 722 Zur früheren Rechtslage ergab sich für den Geschäftsführer ein Haftungsdilemma:[1439] Zahlte er die Steuern nicht, konnte sich die Haftung nach §§ 34, 69 AO ergeben; zahlte er, konnte er nach § 64 GmbHG a.F. ersatzpflichtig werden.[1440] Dieses Dilemma hatten der BGH in seiner Entscheidung v. 14.5.2007[1441] und der BFH Ende des Jahres 2008[1442] dahingehend aufgelös...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Patronatserklärung gegenüber einem Gläubiger des Schuldners (externe Patronatserklärung)

Rz. 144 Von einer solchen harten Patronatserklärung, die der Patron ggü. dem Schuldner zugunsten aller Gläubiger des Schuldners abgibt, ist diejenige Patronatserklärung zu unterscheiden, die der Patron lediglich ggü. einem Gläubiger des Schuldners, etwa ggü. einem Kreditinstitut abgibt.[298] Hierbei handelt es sich um ein individuelles Kreditsicherungsmittel. Für ihre Wirksa...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (4) Anrechnung bei der verdeckten gemischten Sacheinlage

Rz. 76 Zur in der Rspr. inzwischen etablierten Variante der verdeckten gemischten Sacheinlage hat der BGH[296] zwar keine Ausführungen zur Dogmatik der Anrechnung, jedoch instruktive Hinweise zur konkreten Durchführung der Anrechnung und zur Abgrenzung bzw. Kumulation mit der Kapitalerhaltung nach §§ 30, 31 GmbHG gemacht. Ausgangspunkt für die Anrechnung ist der Fall der einf...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Einzelfälle und Einzelfragen, Beispiele aus der Rspr.

Rz. 221 Grds. setzten als Untreuehandlungen i.S.d. § 266 StGB des Geschäftsführers zu beurteilende Zahlungen den Eintritt eines Vermögensnachteils/-schadens bei der Gesellschaft voraus.[420] Rz. 222 Unternehmerisches Handlungsermessen: Die Einhaltung der sog. business judgenment rules i.S.d. § 93 Abs. 1 AktG stellt einen "sicheren Hafen" gegen Untreue dar.[421] Risikogeschäft...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Beweislastverteilung

Rz. 669 Der Gläubiger muss die Überschuldung beweisen, dann muss der Geschäftsführer die positive Prognose und die Vertretbarkeit seiner Entscheidung beweisen.[1328] Der (Neu-)Gläubiger muss darlegen und beweisen, dass die Voraussetzungen des § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. (jetzt § 15a Abs. 1 u. 2 InsO) bereits im Zeitpunkt der den Schaden auslösenden Bestellung bzw. des Vertragssch...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Veranlassung von Einzahlungen auf debitorische Konten der Gesellschaft

Rz. 589 Nach ständiger Rspr. des BGH ist das Zulassen oder Veranlassen von Einzahlungen von Schuldnern der Gesellschaft (z.B. Kunden) auf ein debitorisches Konto [1149] der Gesellschaft nach Insolvenzreife etwa dadurch, dass den Kunden noch nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit Rechnungen oder Briefbögen mit Angabe des im Soll stehenden Kontos zugesandt worden sind,[1150] ver...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Verschmelzungsvertrag

Rz. 178 Bei der Verschmelzung von Personenhandelsgesellschaften ist – insb. bei der Schwesterkonstellation – streitig, ob auf die Gewährung von Anteilen ganz verzichtet werden kann (vgl. o. Rdn 131; die wohl h.M. tendiert allerdings zu einer ablehnenden Haltung).[423] Da bei der KG nur in geringem Maße und bei der OHG als aufnehmendem Rechtsträger überhaupt keine Gläubigersc...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Insbesondere: Haftung in der Insolvenz

Rz. 271 Gläubigern der Gesellschaft haftet der Geschäftsführer, wenn er nicht rechtzeitig den Insolvenzantrag stellt und diese daraufhin einen Schaden erleiden, z.B. weil sie mit der insolventen GmbH einen Vertrag schließen, den die GmbH nicht mehr erfüllen kann (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a Abs. 1 InsO, ggf. strafbar nach § 15a Abs. 4, 5 InsO) oder der Geschäftsführer an d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XII. Insolvenz

Rz. 1504 Die Vereinigung unterliegt dem einzelstaatlichen Recht über Zahlungsunfähigkeit und Zahlungseinstellung (Art. 36 Satz 1 EWIV-VO). Welches nationale Insolvenzrecht bei internationalen Insolvenzfällen anzuwenden ist, richtet sich nach dem Internationalen Insolvenzrecht (i.S.d. Internationalen Privatrechts). Es ist in Europa inzwischen weitgehend vergemeinschaftet, und...mehr