Fachbeiträge & Kommentare zu Überschuldung

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ff) Umwandlungsfähigkeit

Rz. 121 Ist ein GmbH-Mantel für den Gesellschafter nicht – etwa im Wege einer Weiterveräußerung – wirtschaftlich verwertbar und soll endgültig aufgegeben werden, bietet sich zum einen das Liquidationsverfahren nach §§ 60 ff. GmbHG an, das aber den Ablauf zumindest eines Jahres zur Voraussetzung hat. Es stellt sich die Frage, ob nicht eine wesentlich lautlosere Liquidation üb...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / Literaturtipps

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1754 Entgegen dem Wortlaut des § 192 Abs. 2 AktG ("Soll-Vorschrift") ist die bedingte Kapitalerhöhung nur zu den dort genannten Zwecken zulässig, nämlich zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an die Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen i.S.d. § 221 AktG, zur Vorbereitung von Unternehmenszusammenschlüssen sowie zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer...mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / 1.1 Kapitalveränderungen im Sanierungsfall

Sanierungswürdigkeit und Sanierungsfähigkeit Vor der finanziellen Sanierung eines Unternehmens mithilfe einer Kapitalerhöhung stehen die Kapitalgeber grundsätzlich vor der Frage, ob das Unternehmen sanierungswürdig und sanierungsfähig ist.[1] Die Entscheidungssituation für alte Kapitalgeber besteht folglich darin, ob das bereits zweifelhaft gewordene Kapital durch Einsatz von...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 2 Eröffnungsgrund

Praktisch wichtigster Eröffnungsgrund (früher: Insolvenzgrund) ist die Zahlungsunfähigkeit.[1] Daneben tritt bei juristischen Personen die Überschuldung.[2] Der Schuldner kann auch bei nur drohender Zahlungsunfähigkeit [3] einen Insolvenzantrag stellen. Durch ein möglichst frühzeitiges geordnetes Verfahren soll so verhindert werden, dass an sich gegebene Sanierungschancen dur...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 2 Geschäftsführer-Lohnsteuerhaftung bei Insolvenz

Bei Insolvenz einer GmbH versucht das Finanzamt oftmals, die bestehenden Lohnsteuerschulden durch Haftungsbescheid bei den Geschäftsführern der GmbH geltend zu machen, weil diese steuerlich zur Abführung der einbehaltenen Lohnsteuer verpflichtet sind. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs kann die steuerrechtlich und die insolvenzrechtlich unterschiedliche Bewertung der Lohns...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / Zusammenfassung

Begriff Die Insolvenz bezeichnet zum einen den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beim Schuldner und löst die Insolvenzantragspflicht der zuständigen Organe aus. Zum anderen wird der Begriff als Beginn des Insolvenzverfahrens verwendet. In diesem letzteren Sinne dient die Insolvenz als Insolvenzverfahren der gemeinsamen und gleichmäßigen Befriedigung aller G...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 4.4 Russland-Krieg gegen die Ukraine

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine wird weitreichende Folgen auch für deutsche Unternehmen haben, die Geschäfte mit Russland bzw. russischen Kunden getätigt haben oder noch in Russland tätigen wollen oder investieren. So hat die Bundesregierung die Bewilligungen der sog. Hermes-Bürgschaften ausgesetzt und erschwert damit deutschen Unternehmen Geschäfte mit Russland – und z...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 4 Grundsätze für die steuer- und handelsrechtliche Bewertung im Jahresabschluss

Forderungen sind nach folgenden Grundsätzen zu bewerten: Tab. 1: Forderungsbewertung nach Handels- und Steuerrecht "Anschaffungskosten" sind bei der Bewertung von Forderungen aus Lief...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 1. Überschuldung, § 19 Abs. 2 InsO

Rz. 36 Gemäß § 320 S. 1 InsO ist die Überschuldung Eröffnungsgrund. Überschuldung liegt nach § 19 Abs. 2 InsO vor, wenn das vorhandene Nachlassvermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, wenn also das Aktivvermögen kleiner ist als die auf der Passivseite ausgewiesenen Nachlassverbindlichkeiten im Sinne des § 325 InsO. Nachlassverbindlichkeiten sind auch die Er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.4 Insolvenzrechtliche Überschuldung

Tz. 636 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Die Finanzierbarkeit der erteilten Pensionszusage hängt davon ab, ob die Passivierung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtung (§ 6a Abs 3 S 2 Nr 2 EStG) im Zusagezeitpunkt zur Überschuldung der Gesellschaft im insolvenzrechtlichen Sinne führen würde. Anstelle des grds anzusetzenden Anwartschaftsbarwerts gemäß § 6a Abs 3 S 2 Nr 2 ...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / II. Ausschlagung bei nur vermeintlich überschuldetem Nachlass – was nun?

Rz. 27 Der Weg der Ausschlagung wird oft beschritten aufgrund der doch eher vagen Vermutung oder Angst, der Nachlass sei überschuldet, etwa weil der Erblasser sich lebzeitig in diese Richtung geäußert hat. Wenn sich dann später herausstellt, dass der Schein getrogen hat und der Nachlass doch nicht überschuldet oder wertlos ist, wird der Mandant "sein Erbe" zurückhaben wollen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung

Tz. 317 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die wohl am meisten bzgl der Anwendung des § 8c Abs 1a KStG diskutierte Frage ist die nach dem Zeitpunkt des Kriseneintritts. Diese Frage ist deshalb von zentraler Bedeutung, weil die ges Sanierungsvorschrift nur angewendet werden kann, wenn der schädliche Beteiligungserwerb punktgenau zum Zeitpunkt des Kriseneintritts erfolgt. Ein Beteilig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Definition des Sanierungsbegriffs (§ 8c Abs 1a S 2 KStG)

Tz. 312 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1a S 2 KStG ist Sanierung eine Maßnahme, die darauf gerichtet ist, die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern oder zu beseitigen und zugleich die wes Betriebsgrundlagen zu erhalten. Die Sanierung kann entweder iRe Insolvenzverfahrens oder außergerichtlich erfolgen. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens setzt ein...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / II. Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Irrtums

Rz. 159 Häufig tritt das Problem auf, dass die Erbschaft angenommen wurde, sich im Nachhinein aber herausstellt, dass die Ausschlagung derselben wirtschaftlich vorteilhafter gewesen wäre, z.B. wenn später die Überschuldung des Nachlasses festgestellt wird. Ist ein entsprechender Irrtum gegeben, kann die Anfechtung der Annahmeerklärung erklärt und gleichzeitig die Ausschlagun...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / I. Anfechtungsgrund

Rz. 14 Eine Anfechtung kommt aber anders als die Ausschlagung nur dann in Betracht, wenn tatsächlich ein Anfechtungsgrund besteht und dieser auch nachgewiesen werden kann. Hierfür muss der Erbe nachweisen, dass er einem relevanten Irrtum im Sinne der §§ 119 ff. BGB unterlegen ist.[21] Als Anfechtungsgrund kommt beim überschuldeten Nachlass die zuvor nicht gekannte Überschuldu...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 1. Keine Insolvenzverschleppungshaftung

Rz. 53 Den Erben trifft vor allem im Falle der Überschuldung des Nachlasses (§§ 19, 320 Abs. 1 InsO) eine Nachlassinsolvenzpflicht, wenn er hiervon wusste oder fahrlässig in Unkenntnis hierüber war (§ 1980 BGB). Um dieser Pflicht nachkommen zu können, muss er wissen, welche Nachlassverbindlichkeiten bestehen. Denn nur dann kann er Aktiva und Passiva gegenüberstellen, um zu e...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / A. Auszug aus dem BGB

Rz. 1 § 1958 Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, nicht gegen den Erben gerichtlich geltend gemacht werden. § 1959 Geschäftsführung vor der Ausschlagung (1) Besorgt der Erbe vor der Ausschlagung erbschaftliche Geschäfte, so ist er demjenigen gegenüber, welcher Erbe wird, ...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / b) Antragspflicht

Rz. 42 Für den (Mit-)Erben besteht nach § 1980 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 BGB darüber hinaus ab dem Zeitpunkt der Annahme der Erbschaft[100] im Falle der Zahlungsunfähigkeit, § 17 InsO, oder Überschuldung, § 19 InsO i.V.m. § 1980 Abs. 1 S. 3 BGB, die Pflicht zur unverzüglichen Stellung eines Insolvenzantrags, wenn er Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis von der Zahlungsunfähig...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / IV. Form

Rz. 30 Der Antrag kann nur schriftlich gemäß § 13 Abs. 1 InsO gestellt werden. Rz. 31 Muster 13.1: Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens Muster 13.1: Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens An das Amtsgericht _________________________ – Insolvenzabteilung – Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens Nachlasssache _________________________, ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.6 Überprüfungszeitpunkt

Tz. 642 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Die Prüfung der Finanzierbarkeit kann grds nur zum Zeitpunkt der Zusageerteilung und/oder einer wes Zusageänderung erfolgen. Wird eine bestehende Pensionszusage erhöht, können sich dadurch Finanzierungsprobleme auch dann ergeben, wenn die bisherige Zusage problemlos finanzierbar war. Sehr streitig war in der Vergangenheit allerdings vor allem...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / 1. Die Überschwerungseinrede, § 1992 BGB

Rz. 60 a) Hat der Erblasser durch letztwillige Verfügung Vermächtnisse oder Auflagen angeordnet, die den Nachlass überschulden würden, so ist zunächst im Wege der ergänzenden Auslegung zu untersuchen, ob der Erblasser das Vermächtnis wirklich auch im Falle der Aufzehrung des Nachlasses so wollte, wie er es ursprünglich angeordnet hat.[81] Insbesondere wenn sich die Vermögens...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / 3. Verletzung der Insolvenzantragspflicht, § 1980 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 97 Für einen nach Kenntnis vom Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (nicht: drohende Zahlungsunfähigkeit, § 1980 Abs. 1 S. 1 BGB; bei der Einschätzung bleiben gemäß § 1980 Abs. 1 S. 3 BGB Vermächtnisse und Auflagen außen vor) nicht unverzüglich gestellten Antrag auf Insolvenzeröffnung haftet der Erbe nach § 1980 Abs. 1 S. 2 BGB auf den Schaden, der den Gl...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / E. Auszug aus der InsO

Rz. 5 § 2 Amtsgericht als Insolvenzgericht (1) Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder z...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / F. Begründetheit des Antrags (Insolvenzgrund)

Rz. 35 Das Gesetz kennt drei Insolvenzeröffnungsgründe (§ 320 InsO): I. Insolvenzgründe 1. Überschuldung, § 19 Abs. 2 InsO Rz. 36 Gemäß § 320 S. 1 InsO ist die Überschuldung Eröffnungsgrund. Überschuldung liegt nach § 19 Abs. 2 InsO vor, wenn das vorhande...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / j) Nachlassinsolvenzverfahren gem. §§ 315–331 InsO

Rz. 112 Bei Überschuldung sollte der Nachlasspfleger gem. § 1980 BGB die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Dazu ist ihm jedenfalls grundsätzlich zur Vermeidung von Regressansprüchen zu raten. Ob der Nachlasspfleger zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet ist, ist umstritten. Eine Verpflichtung gegenüber den Nachlassgläubigern ist dabei zu vernein...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / d) Nachlassinsolvenzantrag

Rz. 34 Ergibt sich mit oder ohne Erstellung eines Inventars, vor oder nach Durchlaufen eines Aufgebotsverfahrens, dass der Nachlass überschuldet oder zahlungsunfähig ist, so muss der Erbe gemäß §§ 320, 317 Abs. 1 InsO ein Nachlassinsolvenzverfahren einleiten. Tut er das nicht, so macht er sich wegen Insolvenzverschleppung schadensersatzpflichtig nach § 1980 BGB und haftet au...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 3. Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht, § 2338 BGB

Rz. 147 § 2338 BGB gestattet dem Erblasser eines pflichtteilsberechtigten Abkömmlings, der überschuldet ist oder einen verschwenderischen Lebenswandel führt, dessen Pflichtteil entgegen § 2306 BGB durch Anordnung der Nacherbfolge, einem Nachvermächtnis und/oder der Testamentsvollstreckung zu belasten. Die Vorschrift soll dazu dienen, das Familienvermögen zugunsten der Famili...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 2. Antragspflicht des Nachlasspflegers/Testamentsvollstreckers

Rz. 24 Weder der Nachlasspfleger noch der Testamentsvollstrecker sind verpflichtet, Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu stellen. Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker sind jedoch gegenüber dem Erben verpflichtet, bei erkennbarer Überschuldung des Nachlasses von ihrem Antragsrecht Gebrauch zu machen, andernfalls machen sie sich diesem gegenüber schade...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / bb) Vorliegen von Dürftigkeit

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§ 28 Lebensversicherung im ... / III. Enterbter Ehepartner ist nicht Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung des Ehegattenerblassers und war mit der Einräumung des Bezugsrechts nicht einverstanden

Rz. 170 Fall 2 Sachverhalt wie Fall 1, jedoch ohne Zustimmung des enterbten Ehepartners (EP) auf Einräumung des Bezugsrechts. Die Ansprüche des EP errechnen sich, da die Zustimmung nicht erteilt wurde, wie folgt: Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchsmehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / I. Antragsberechtigung

Rz. 10 Das Nachlassinsolvenzverfahren beginnt nur auf Antrag, es wird nicht von Amts wegen eröffnet, § 13 InsO. Rz. 11 Berechtigt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Nachlass zu beantragen, sind:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.2 Überblick über die BFH-Rechtsprechung zur Finanzierbarkeit von Pensionszusagen

Tz. 633 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Der 1. Senat des BFH hat in mehreren Entscheidungen s Urt des BFH v 08.11.2000(BFH/ NV 2001, 866); s Urt des BFH v 29.11.2000(BFH/NV 2001, 723); s Urt des BFH v 20.01 .2000(BFH/NV 2001, 980); s Urt des BFH v 07.11.2001(BFH/NV 2002, 287); s Urt des BFH v 04.09.2002(BStBl II 2005, 662); s Urt des BFH v 31.03.2004(BStBl II 2005, 664) zur Frage der vGA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.4 Wesentliche Betriebsvermögenszuführung durch Einlagen (§ 8c Abs 1a S 3 Nr 3 KStG)

Tz. 337 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der dritte ges geregelte Tatbestand, bei dessen Vorliegen die Erhaltung der wes Betriebsstrukturen angenommen wird, ist die Zuführung von wes BV in zeitlichem Zusammenhang mit der Sanierung im Wege einer (offenen oder verdeckten) Einlage. Es kann sich dabei um Einlagen auf das Nenn-Kap oder um gem § 27 KStG in das stliche Einlagekto einzust...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Aufnahme des Haftungsvorbehalts im Urteil nach § 780 ZPO

Rz. 161 Beruht die Überschuldung des Nachlasses darauf, dass der Erblasser mehr durch Vermächtnisse und Auflagen verteilt hat als im Nachlass vorhanden ist, steht dem Erben die Überschwerungseinrede nach § 1992 ZPO zu. Gleiches gilt bei einem Untervermächtnis nach § 2187 Abs. 3 BGB. Im Prozess des Vermächtnisnehmers ist für den Erben zu beachten, dass nach der Erhebung der E...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / B. Grundsätze

Rz. 2 Mit dem Erbfall vermischt sich das Vermögen des Erblassers mit dem Vermögen des Erben nach Ablauf der Ausschlagungsfrist. Bis zum Ablauf der Ausschlagungsfrist handelt es sich noch um getrenntes Vermögen, es besteht noch keine Eigenhaftung des vorläufigen Erben. Es können noch keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Erbenvermögen vorgenommen werden. Nach dem Ablauf ...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / b) Einreden gegen den Auseinandersetzungsanspruch

Rz. 48 Die §§ 2045, 2046 BGB geben jedem Miterben die Möglichkeit, die Auseinandersetzung zu verweigern, bis zur Auffindung der Nachlassgläubiger ein Aufgebotsverfahren durchlaufen ist (förmlich nach §§ 1970 ff. oder privat nach § 2061 BGB ; siehe hierzu § 7 Rdn 52 ff., 86 ff.) und die sämtlichen sich hieraus und sonst ergebenden Nachlassverbindlichkeiten erfüllt werden.[38] ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / 2. Fiktive bilanzielle Vermögenstrennung bei Dürftigkeit und Überschwerung

Rz. 10 Die Verfahren der Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz sind kostenträchtig. Ist der Nachlass nicht werthaltig genug oder sieht das Gesetz wie in § 1992 BGB ein solch förmliches Verfahren als nicht notwendig an, weil die Überschuldung des Nachlasses allein auf Vermächtnissen und Auflagen beruht, so gestehen die §§ 1990 ff. BGB es dem Erben zu, selbst gleichsam als ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Überschwerungseinreden nach § 1992 BGB

Rz. 160 Liegt eine Überschuldung des Nachlasses durch Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und Auflagen vor, weil der Erblasser z.B. mehrere Vermächtnisse angeordnet hat und zum Erbfallzeitpunkt nicht mehr alle Vermächtnisse mangels Nachlassmasse erfüllt werden können, hat der Erbe die Möglichkeit, die Einrede der Überschwerung nach § 1992 BGB zu erheben.[313] Nach der Erheb...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / g) Bei Überschwerung: § 1992 BGB

Rz. 44 Beruht die Überschuldung des Nachlasses allein auf Vermächtnissen und Auflagen, so sieht das Gesetz ein förmliches Verfahren nicht als erforderlich an (vgl. § 1992 S. 1 BGB: "auch wenn die Voraussetzungen des § 1990 nicht vorliegen", die Nichtanordnung von Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz also nicht auf der mangelnden Kostendeckung beruht). Der Erbe kann und ...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / O. Dürftigkeitseinrede

Rz. 174 Die Dürftigkeitseinrede nach § 1990 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass eine die Kosten des Nachlassinsolvenzverfahrens deckende Masse fehlt (§ 1982 BGB; § 26 Abs. 1 InsO) und deshalb die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens nicht "tunlich" oder das Insolvenzverfahren eingestellt ist, § 207 Abs. 1 InsO, § 1990 Abs. 1 S. 1 BGB. Die Überschuldung des Nachlasses ist – im...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 3. Nachlassverwalter

Rz. 105 Die Nachlassverwaltung nach § 1975 BGB ist begrifflich "eine Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger". Faktisch handelt es sich um ein insolvenzähnliches Verfahren (vgl. § 1984 BGB). Der Nachlassverwalter führt ein Amt zur Verwaltung fremden Vermögens.[110] Sie ist nur wenig verbreitet. Wesentlicher Grund und Folge der Beantragung der Na...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 4. Befriedigung der Nachlassgläubiger

Rz. 211 Der Nachlassverwalter hat die Gesamtheit der Nachlassgläubiger zu befriedigen. Einzelne Nachlassverbindlichkeiten darf er nur erfüllen, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Nachlass für alle Nachlassgläubiger ausreichend ist. Vor einer Zahlung an Nachlassgläubiger muss der Nachlassverwalter sorgfältig prüfen, einerseits welche Nachlassverbindlichkeiten vo...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 3. Rechtsfolgen der Verletzung der Antragspflicht

Rz. 25 Der Kenntnis der Überschuldung steht die fahrlässige Unkenntnis gleich, § 1980 Abs. 2 S. 1 BGB. Fahrlässigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn der Erbe das Aufgebotsverfahren der Nachlassgläubiger nicht beantragt, obwohl es sich ihm aufdrängte, das Vorhandensein unbekannter Nachlassverbindlichkeiten anzunehmen. Dies ist vor allem dann gegeben, wenn sich in den Nachl...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / f) Schenkung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 108 Werden Gesellschaftsanteile verschenkt, ist die Vereinbarung eines freien Widerrufsrechts noch aus anderen Gründen problematisch: Soll der Beschenkte bspw. in den Familienbetrieb einsteigen und soll seine Motivation durch die schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen gesteigert werden, so sind recht schnell Situationen denkbar, in denen die finanzielle Existe...mehr

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§ 15 Checkliste zur Vorgehe... / A. Materiell-rechtliche Aspekte

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.1 Allgemeines

Tz. 325 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Neben der Verhinderung oder Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung muss die Sanierung "darauf gerichtet sein", die bisherigen wes Betriebsstrukturen zu erhalten, wobei nicht vorausgesetzt wird, dass dies auch tats gelingt. Der S 3 des § 8c Abs 1a KStG erläutert dieses zentrale Merkmal des Sanierungsbegriffs und nennt fol...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 150 Der Erwerb von Todes wegen wird durch die Grundsätze der Gesamtrechtsnachfolge, § 1922 BGB, und dem Prinzip des Von-Selbst-Erwerbs beherrscht, § 1942 Abs. 1 BGB. Als Ausgleich für den ohne oder sogar gegen den Willen des Erben eintretenden Von-Selbst-Erwerbs erhält der Erbe gem. § 1942 Abs. 1 BGB das Recht, sich von der Erbschaft durch Ausschlagung[264] wieder zu lös...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / I. Eröffnungsgrund

Rz. 39 Eröffnungsgründe sind grds. nach §§ 320, 19 InsO die Überschuldung [82] und nach §§ 320, 17 InsO die Zahlungsunfähigkeit [83] sowie im Falle der Antragstellung durch einen Erben die drohende Zahlungsunfähigkeit[84] gemäß §§ 320, 18 InsO.[85] Maßgebender Zeitpunkt ist der der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit den dann erzielbaren Veräußerungswerten und nicht etwa der...mehr