Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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§ 22 Das familiengerichtlic... / VI. Umgangsrecht

Rz. 534 Gem. § 1684 Abs. 1 BGB hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Rz. 535 Dem Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen steht die Pflicht jedes Elternteils zum Umgang mit dem Kind gegenüber. Diese Verpflichtung des Elternteils ist allerdings nicht gegen den Willen des betr...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 3. Teil: Elterliche Sorge und Umgangsrecht

A. Rechtliche Grundlagen I. Allgemeine Verfahrensgrundsätze Rz. 495 Die verfahrensrechtlichen Regelungen für Kindschaftssachen sind in den §§ 151–168a FamFG zusammengefasst. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber den Begriff der Kindschaftssachen im FamFG neu definiert hat. Nach dem alten Recht verstand man unter Kindschaftssachen im Wesentlichen die das Abstammung...mehr

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FF 01/2019, FF 01/2019 / Sorge- und Umgangsrecht

BGH, Beschl. v. 31.10. 2018 – XII ZB 411/18 a) Ein an das Rechtsbeschwerdegericht gerichteter Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines das Umgangsrecht regelnden Beschlusses ist in entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 21.1.2010 – V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 und Senatsbeschl. v. 30.10.2013 – XII ZB 482/13, Fa...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / V. Muster: Antrag auf Regelung des Umgangs

Rz. 560 Muster 22.40: Antrag auf Regelung des Umgangs Muster 22.40: Antrag auf Regelung des Umgangs An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Regelung des Umgangs In der Kindschaftssache betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _________________________ Weitere Beteiligte der _______...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / I. Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Rz. 495 Die verfahrensrechtlichen Regelungen für Kindschaftssachen sind in den §§ 151–168a FamFG zusammengefasst. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber den Begriff der Kindschaftssachen im FamFG neu definiert hat. Nach dem alten Recht verstand man unter Kindschaftssachen im Wesentlichen die das Abstammungsrecht betreffenden Verfahren. Nunmehr ist in § 151 FamFG ...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / III. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

In Bezug auf das Umgangsrecht hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 23.3.2007[23] ausgeführt, dass "das Umgangsrecht … aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung folgt und daher von den Eltern im Verhältnis zueinander respektiert werden muss. Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, hat demgemäß grundsätzlich den persönlic...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / V. Ferienumgang

Bei dem Ferienumgang gibt es ebenfalls keine feste Altersgrenze.[42] Daher ist auch im Rahmen des Umgangsrechts nach § 1684 BGB die Einräumung von Ferienumgang in der Regel angezeigt. Sieht das Gericht hiervon im Einzelfall ab, kann eine Umgangseinschränkung i.S.d. § 1684 Abs. 4 S. 1 oder 2 BGB vorliegen. Das OLG Saarbrücken hat daher in dem Beschluss vom 11.10.2013[43] folg...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / (4) Kindschaftssachen

Rz. 312 Die EuEheVO ist in Kindschaftssachen im Verhältnis zu anderen EU-Staaten mit Ausnahme von Dänemark für die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte zu beachten. Rz. 313 Gem. Art. 8 Abs. 1 der Verordnung sind für Entscheidungen, die die elterliche Verantwortung betreffen, grundsätzlich die Gerichte des Mitgliedstaates zuständig, in dem das Kind zum Zeitpunkt...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / I. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 1 Gewaltschutzgesetz

Rz. 687 Muster 22.51: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 1 Gewaltschutzgesetz Muster 22.51: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 1 Gewaltschutzgesetz An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 1 GewSchG In der Familiensache der _________________________, wohnhaft ____...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / II. Das Wohl des Kindes als Ausgangspunkt

Die Befugnis, über den Umgang eines minderjährigen Kindes zu bestimmen, ist Teil der elterlichen (Personen-)Sorge nach § 1626 Abs. 1 BGB. Als Träger der elterlichen Sorge bestimmen die Eltern darüber, mit wem das Kind Umgang haben kann und soll. Auch die Bestimmung des Umgangs mit den Eltern fällt unter die Personensorge.[14] Steht die Personensorge den Eltern gemeinsam zu, ...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / IV. Übernachtungsumgang

Der Übernachtungsumgang ist grundsätzlich altersunabhängig. Das bloße Alter des Kindes ist für sich genommen kein geeignetes Kriterium, um die Frage nach Übernachtungskontakten zu beantworten.[28] Hieraus folgt, dass Übernachtungen grundsätzlich in jedem Alter möglich sind.[29] Mit Rücksicht hierauf hat das OLG Brandenburg[30] entschieden, dass auch bei kleinen Kindern (hier...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / VII. Fazit

Der eingangs erwähnten Familiengerichtsstatistik ist bedauerlicherweise nicht zu entnehmen, wie hoch der Prozentsatz der einstweiligen Anordnungen im Umgangsrecht im Vergleich zu Hauptsacheverfahren im Umgangsrecht ist. Erfahrungsgemäß kann nur darauf hingewiesen werden, dass die Ausgestaltung der Umgangsregelung auch in den einstweiligen Anordnungen oft nachgesucht wird. Da...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 5. Der Scheidungsverbund

Rz. 327 Das FamFG hält an dem Verbund von Scheidungssachen und Folgesachen fest. Dieser Verbund dient dem Schutz des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten und wirkt übereilten Scheidungsentschlüssen entgegen. Die vorgenommenen Modifikationen gegenüber dem alten Recht betreffen im Wesentlichen die Frage, in welchen Fällen Kindschaftssachen in den Verbund einbezogen werden sowi...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / V. Kindesherausgabe

Rz. 533 Gem. § 1632 Abs. 1 BGB steht dem Personensorgeberechtigten (und auch dem Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts) das Recht zu, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es ihm widerrechtlich vorenthält.mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / A. Rechtliche Grundlagen

I. Allgemeine Verfahrensgrundsätze Rz. 495 Die verfahrensrechtlichen Regelungen für Kindschaftssachen sind in den §§ 151–168a FamFG zusammengefasst. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber den Begriff der Kindschaftssachen im FamFG neu definiert hat. Nach dem alten Recht verstand man unter Kindschaftssachen im Wesentlichen die das Abstammungsrecht betreffenden Verf...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / B. Muster

I. Muster: Antrag auf Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis Rz. 556 Muster 22.36: Antrag auf Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis Muster 22.36: Antrag auf Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Übertragung der Entscheidungsbefugnis gem. § 1628 BGB In der Kindschaftssache bet...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2019

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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AGkompakt 11/2018, Terminsg... / 4. Einstweilige Anordnungsverfahren

Antrag auf mündliche Verhandlung ist möglich Bei einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung handelt es sich um ein Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung. Nach der Rspr. des BGH sind Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung nicht nur solche Verfahren, in denen von vornherein mündlich verhandelt werden muss, sondern auch solche Verfahr...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / VI. Muster: Antrag auf Kindesherausgabe

Rz. 561 Muster 22.41: Antrag auf Kindesherausgabe Muster 22.41: Antrag auf Kindesherausgabe An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Herausgabe eines Kindes gem. § 1632 Abs. 1 BGB In der Kindschaftssache betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _________________________ Weitere Bet...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / VII. Muster: Antrag auf Auskunft nach § 1686 BGB

Rz. 562 Muster 22.42: Antrag auf Auskunft nach § 1686 BGB Muster 22.42: Antrag auf Auskunft nach § 1686 BGB An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Auskunft nach § 1686 BGB In der Kindschaftssache betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _________________________ Weitere Beteiligt...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / II. Muster: Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge mit Zustimmung des anderen Elternteils

Rz. 557 Muster 22.37: Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge mit Zustimmung des anderen Elternteils Muster 22.37: Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge mit Zustimmung des anderen Elternteils An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge In der Kindschaftssache betreffend das minderjährige Kind ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / A. Einleitung

Rz. 209 Die anwaltliche Vertretung eines Mandanten in seinem Scheidungsverfahren bedeutet für den Anwalt in der Mehrzahl der Fälle, dass er mit unterschiedlichen Angelegenheiten, die beispielsweise den Kindesunterhalt, den Ehegattenunterhalt, die elterliche Sorge, das Umgangsrecht, den Versorgungsausgleich, den Zugewinnausgleich, etc. betreffen, beauftragt wird. Es empfiehlt...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / VII. Auskunftsanspruch gem. § 1686 BGB

Rz. 549 Jeder Elternteil hat gegen den anderen Elternteil gem. § 1686 BGB einen Auskunftsanspruch über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Das Auskunftsrecht darf allerdings nicht missbräuchlich ausgeübt werden, zum Beispiel wenn der auskunftsberechtigte Elternteil sich die erforderlichen Informationen anderweitig bes...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 1. Die formellen Scheidungsvoraussetzungen

Rz. 222 Die Regelungen zu den Verfahren in Ehesachen finden sich in den §§ 121–150 FamFG. Diese Ehesachen unterliegen im Wesentlichen nicht den Vorschriften des allgemeinen Teils des FamFG, sondern gem. § 113 Abs. 1 FamFG den Regelungen der ZPO. Die Vorschriften in den §§ 121 ff. FamFG gehen den Regelungen der ZPO allerdings vor. Zu den Ehesachen gehören die Verfahren auf Sc...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / VIII. Muster: Einstweilige Anordnung zur elterlichen Sorge

Rz. 563 Muster 22.43: Einstweilige Anordnung zur elterlichen Sorge Muster 22.43: Einstweilige Anordnung zur elterlichen Sorge An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 1696 Abs. 1 BGB In der Kindschaftssache betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am _________________________...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / III. Muster: Streitiger Sorgerechtsantrag nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB

Rz. 558 Muster 22.38: Streitiger Sorgerechtsantrag nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB Muster 22.38: Streitiger Sorgerechtsantrag nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge In der Kindschaftssache betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am ______________...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / IX. Muster: Einstweilige Anordnung zum Umgang eines Elternteils

Rz. 564 Muster 22.44: Einstweilige Anordnung zum Umgang eines Elternteils Muster 22.44: Einstweilige Anordnung zum Umgang eines Elternteils An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Umgang In der Kindschaftssache betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am _______________________...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / VI. Muster: Antrag auf Scheidung nach türkischem Recht

Rz. 483 Muster 22.25: Antrag auf Scheidung nach türkischem Recht Muster 22.25: Antrag auf Scheidung nach türkischem Recht An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Ehescheidung In der Familiensache des _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragstellers – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ ge...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / IV. Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Rz. 529 Am 19.5.2013 traten die §§ 1626a BGB, 155a FamFG bezüglich der elterlichen Sorge nicht miteinander Verheirateter in Kraft. Nach § 1626a Abs. 1 BGB steht den nicht verheirateten Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen, wenn sie einander heiraten oder soweit das Familiengericht ihnen die elterliche Sor...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / II. Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 517 Bei ehelichen Kindern üben die Eltern gem. § 1626 BGB die elterliche Sorge gemeinsam aus. Diese bleibt grundsätzlich auch nach Trennung und Scheidung der Eltern bestehen, wenn nicht zumindest ein Elternteil die Übertragung der alleinigen Sorge oder eines Teils hiervon auf sich beantragt. Rz. 518 Nach der Trennung der Eltern besteht die gemeinsame Sorge allerdings nich...mehr

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AGS 10/2018, Verfahrens- un... / 6. Widerstreitende Anträge zur selben Ehewohnungssache

Sofern beide Eheleute zur Überlassung der Ehewohnung im selben Verfahren widerstreitende Anträge stellen, liegt kein Fall von Antrag und Widerantrag nach § 39 Abs. 1 FamGKG vor. Vielmehr ist von vornherein nur eine einzige Ehewohnungssache gegeben, die insgesamt nach § 48 Abs. 1 FamGKG zu bewerten ist. Ggfs. kommt insoweit eine Erhöhung des Regelwerts nach § 48 Abs. 3 FamGKG...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / I. Muster: Antrag auf Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis

Rz. 556 Muster 22.36: Antrag auf Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis Muster 22.36: Antrag auf Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Übertragung der Entscheidungsbefugnis gem. § 1628 BGB In der Kindschaftssache betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am _...mehr

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FF 01/2019, Arbeitsbuch familienpsychologische Gutachten

Joseph Salzgeber2018, 120 Seiten, 49 EUR, C.H. Beck Verlag Als Fachanwalt für Familienrecht, der fast ausschließlich forensisch tätig ist, fragt man sich, ob man der richtige Adressat für ein solches Buch ist. Denn gemeinhin befasst man sich mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit familienpsychologischen Sachverständigen-Gutachten, wie sie beispielsweise von Splitt, FF 2018, 51 ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / IV. Muster: Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Rz. 559 Muster 22.39: Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts Muster 22.39: Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts In der Kindschaftssache betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am __________________...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / II. Materiell-rechtliche Fragen

Rz. 676 Die materiell-rechtlichen Regelungen in Gewaltschutzsachen finden sich in den §§ 1 und 2 des Gesetzes zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (GewSchG) vom 11.12.2001 (BGBl I S. 3513). Gem. § 1 Abs. 1 GewSchG können die Gerichte auf Antrag einer verletzten Person die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnahmen treffen. Vorausset...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / Literaturtipps

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / 1. Umgang und Kindeswohldienlichkeit

Juristisch dient der Umgang des Kindes mit den Eltern nach deren Trennung und/oder Scheidung dem Kindeswohl. Das sehen Art 6. GG und §§ 1626 Abs. 3, 1684 BGB so vor. Das Kind ist Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 1 i.V.m. Art. 2 GG. Heilmann führt[4] hierzu zutreffend aus, dass der einfachgesetzliche Begriff des "Kindeswohls" sowohl eine Generalklausel als...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / VII. Muster: Antrag auf Feststellung der Trennung nach italienischem Recht

Rz. 484 Muster 22.26: Antrag auf Feststellung der Trennung nach italienischem Recht Muster 22.26: Antrag auf Feststellung der Trennung nach italienischem Recht An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Ehescheidung In der Familiensache des _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragstellers – Verfahrensbevollmächtigte: Rec...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / III. Alleinige elterliche Sorge

Rz. 521 Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Gericht die elterliche Sorge oder einen Teil derselben allein überträgt (§ 1671 Abs. 1 BGB). Rz. 522 Ein solcher Antrag ist unproblematisch, wenn er mit Zustimmung des anderen Elternteils erfolgt. In diesen Fällen muss das Ger...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / d) Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

Rz. 25 Der Unterhaltsverpflichtete ist nur insoweit zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, wie es ihm unter Einsatz seiner tatsächlich erzielten und erzielbaren Mittel und nach Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse zumutbar ist. Durch die Zahlung des Unterhalts darf keine Sozialhilfebedürftigkeit eintreten.[17] Es ist daher zu prüfen: Rz. 26 Checkliste zur Ermittlung der L...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Unregelmäßige Einkommen Bei ...mehr

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FF 12/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 18.4.2018 – 4 UF 240/17, FamRZ 2018, 1675 1. Zur Aufhebung des Sorgeentzugs bei (bereits erfolgter) Rückführung eines Kindes aus der Pflegefamilie in den elterlichen Haushalt, nachdem die Verursachung eines im Elternhaushalt erlittenen Schütteltraumas nicht weiter aufgeklärt werden kann. 2. Eine gegenwärtige Gefährdung des Kindes liegt trotz ungekl...mehr

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FF 12/2018, Keine Verletzun... / 2 Anmerkung

Soweit ersichtlich, handelt es sich bei dem Beschluss des KG vom 31.1.2017 – 13 WF 12/17 – um eine der ersten veröffentlichten Entscheidungen[1] eines Oberlandesgerichts zur Beschleunigungsbeschwerde nach § 155c FamFG aufgrund des am 15.10.2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Fa...mehr

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FF 12/2018, Paritätisches W... / 1 Gründe:

[1] I. Die Kindeseltern streiten um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre am […] 2015 geborene Tochter A. Die Kindeseltern waren seit 2011 zusammen und haben am […] 2016 die Ehe miteinander geschlossen. Seit dem […] 2017 leben sie getrennt voneinander, nachdem die Kindesmutter ohne Absprache mit dem Kindesvater zusammen mit der gemeinsamen Tochter aus der gemeinsamen Ehew...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / 1. Anfechtung von Kostenentscheidungen in FG-Familiensachen

Bei FG-Familiensachen ist eine isolierte Anfechtung von Kostenentscheidungen möglich.[68] Dies gilt sowohl bei einer streitigen Hauptsacheentscheidung als auch bei einer streitlosen Hauptsacheregelung. Der BGH hat darauf hingewiesen, dass es sich bei einer nach einer streitlosen Hauptsacheregelung ergangenen Kostenentscheidung um eine Endentscheidung i.S.d. §§ 38, 58 FamFG ha...mehr

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FF 12/2018, Keine Verletzun... / Leitsatz

1. Allein eine Verfahrensdauer von mehr als 2 ½ Jahren führt in einem Umgangsverfahren für sich genommen nicht zu einer Verletzung des Vorrang- und Beschleunigungsgebots. (Rn 15) 2. Begleitend zum Hauptverfahren erlassene einstweilige Anordnungen sind im Wege der Beschleunigungsbeschwerde (§ 155c FamFG) im Umgangsrecht nicht inhaltlich zu überprüfen; dies gilt auch für einen ...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / II. Anfechtung von Kostenentscheidungen

Fragen im Zusammenhang mit der Anfechtung von Kostenentscheidungen beschäftigen die Familiensenate der Oberlandesgerichte in erheblichem Umfang. Leider ist die Anfechtung von Kostenentscheidungen bei Familiensachen nach dem FamFG unnötig kompliziert und zum Teil widersprüchlich geregelt. Bei der Frage der Anfechtbarkeit von Kostentscheidungen im Rahmen des FamFG ist zwischen ...mehr