Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / V. Ferienumgang

Bei dem Ferienumgang gibt es ebenfalls keine feste Altersgrenze.[42] Daher ist auch im Rahmen des Umgangsrechts nach § 1684 BGB die Einräumung von Ferienumgang in der Regel angezeigt. Sieht das Gericht hiervon im Einzelfall ab, kann eine Umgangseinschränkung i.S.d. § 1684 Abs. 4 S. 1 oder 2 BGB vorliegen. Das OLG Saarbrücken hat daher in dem Beschluss vom 11.10.2013[43] folg...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / IV. Übernachtungsumgang

Der Übernachtungsumgang ist grundsätzlich altersunabhängig. Das bloße Alter des Kindes ist für sich genommen kein geeignetes Kriterium, um die Frage nach Übernachtungskontakten zu beantworten.[28] Hieraus folgt, dass Übernachtungen grundsätzlich in jedem Alter möglich sind.[29] Mit Rücksicht hierauf hat das OLG Brandenburg[30] entschieden, dass auch bei kleinen Kindern (hier...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / VII. Fazit

Der eingangs erwähnten Familiengerichtsstatistik ist bedauerlicherweise nicht zu entnehmen, wie hoch der Prozentsatz der einstweiligen Anordnungen im Umgangsrecht im Vergleich zu Hauptsacheverfahren im Umgangsrecht ist. Erfahrungsgemäß kann nur darauf hingewiesen werden, dass die Ausgestaltung der Umgangsregelung auch in den einstweiligen Anordnungen oft nachgesucht wird. Da...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / II. Das Wohl des Kindes als Ausgangspunkt

Die Befugnis, über den Umgang eines minderjährigen Kindes zu bestimmen, ist Teil der elterlichen (Personen-)Sorge nach § 1626 Abs. 1 BGB. Als Träger der elterlichen Sorge bestimmen die Eltern darüber, mit wem das Kind Umgang haben kann und soll. Auch die Bestimmung des Umgangs mit den Eltern fällt unter die Personensorge.[14] Steht die Personensorge den Eltern gemeinsam zu, ...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2019

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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AGkompakt 11/2018, Terminsg... / 4. Einstweilige Anordnungsverfahren

Antrag auf mündliche Verhandlung ist möglich Bei einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung handelt es sich um ein Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung. Nach der Rspr. des BGH sind Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung nicht nur solche Verfahren, in denen von vornherein mündlich verhandelt werden muss, sondern auch solche Verfahr...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / 1. Umgang und Kindeswohldienlichkeit

Juristisch dient der Umgang des Kindes mit den Eltern nach deren Trennung und/oder Scheidung dem Kindeswohl. Das sehen Art 6. GG und §§ 1626 Abs. 3, 1684 BGB so vor. Das Kind ist Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 1 i.V.m. Art. 2 GG. Heilmann führt[4] hierzu zutreffend aus, dass der einfachgesetzliche Begriff des "Kindeswohls" sowohl eine Generalklausel als...mehr

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AGS 10/2018, Verfahrens- un... / 6. Widerstreitende Anträge zur selben Ehewohnungssache

Sofern beide Eheleute zur Überlassung der Ehewohnung im selben Verfahren widerstreitende Anträge stellen, liegt kein Fall von Antrag und Widerantrag nach § 39 Abs. 1 FamGKG vor. Vielmehr ist von vornherein nur eine einzige Ehewohnungssache gegeben, die insgesamt nach § 48 Abs. 1 FamGKG zu bewerten ist. Ggfs. kommt insoweit eine Erhöhung des Regelwerts nach § 48 Abs. 3 FamGKG...mehr

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FF 01/2019, Arbeitsbuch familienpsychologische Gutachten

Joseph Salzgeber2018, 120 Seiten, 49 EUR, C.H. Beck Verlag Als Fachanwalt für Familienrecht, der fast ausschließlich forensisch tätig ist, fragt man sich, ob man der richtige Adressat für ein solches Buch ist. Denn gemeinhin befasst man sich mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit familienpsychologischen Sachverständigen-Gutachten, wie sie beispielsweise von Splitt, FF 2018, 51 ...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Unregelmäßige Einkommen Bei ...mehr

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FF 12/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 18.4.2018 – 4 UF 240/17, FamRZ 2018, 1675 1. Zur Aufhebung des Sorgeentzugs bei (bereits erfolgter) Rückführung eines Kindes aus der Pflegefamilie in den elterlichen Haushalt, nachdem die Verursachung eines im Elternhaushalt erlittenen Schütteltraumas nicht weiter aufgeklärt werden kann. 2. Eine gegenwärtige Gefährdung des Kindes liegt trotz ungekl...mehr

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FF 12/2018, Keine Verletzun... / 2 Anmerkung

Soweit ersichtlich, handelt es sich bei dem Beschluss des KG vom 31.1.2017 – 13 WF 12/17 – um eine der ersten veröffentlichten Entscheidungen[1] eines Oberlandesgerichts zur Beschleunigungsbeschwerde nach § 155c FamFG aufgrund des am 15.10.2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Fa...mehr

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FF 12/2018, Paritätisches W... / 1 Gründe:

[1] I. Die Kindeseltern streiten um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre am […] 2015 geborene Tochter A. Die Kindeseltern waren seit 2011 zusammen und haben am […] 2016 die Ehe miteinander geschlossen. Seit dem […] 2017 leben sie getrennt voneinander, nachdem die Kindesmutter ohne Absprache mit dem Kindesvater zusammen mit der gemeinsamen Tochter aus der gemeinsamen Ehew...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / 1. Anfechtung von Kostenentscheidungen in FG-Familiensachen

Bei FG-Familiensachen ist eine isolierte Anfechtung von Kostenentscheidungen möglich.[68] Dies gilt sowohl bei einer streitigen Hauptsacheentscheidung als auch bei einer streitlosen Hauptsacheregelung. Der BGH hat darauf hingewiesen, dass es sich bei einer nach einer streitlosen Hauptsacheregelung ergangenen Kostenentscheidung um eine Endentscheidung i.S.d. §§ 38, 58 FamFG ha...mehr

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FF 12/2018, Keine Verletzun... / Leitsatz

1. Allein eine Verfahrensdauer von mehr als 2 ½ Jahren führt in einem Umgangsverfahren für sich genommen nicht zu einer Verletzung des Vorrang- und Beschleunigungsgebots. (Rn 15) 2. Begleitend zum Hauptverfahren erlassene einstweilige Anordnungen sind im Wege der Beschleunigungsbeschwerde (§ 155c FamFG) im Umgangsrecht nicht inhaltlich zu überprüfen; dies gilt auch für einen ...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / II. Anfechtung von Kostenentscheidungen

Fragen im Zusammenhang mit der Anfechtung von Kostenentscheidungen beschäftigen die Familiensenate der Oberlandesgerichte in erheblichem Umfang. Leider ist die Anfechtung von Kostenentscheidungen bei Familiensachen nach dem FamFG unnötig kompliziert und zum Teil widersprüchlich geregelt. Bei der Frage der Anfechtbarkeit von Kostentscheidungen im Rahmen des FamFG ist zwischen ...mehr

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AGS 11/2018, Umfang der Ang... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist aufgrund der landgerichtlichen Zulassung gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG zulässig. Die weitere Beschwerde ist indes unbegründet; die angefochtene Entscheidung beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts (§ 33 Abs. 6 S. 2 RVG, § 546 ZPO). Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zutreffenden Erwägungen der angefochtenen Entscheidung ...mehr

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AGS 11/2018, Umfang der Ang... / Leitsatz

Der Begriff der "Angelegenheit" ist für den Bereich einer außergerichtlichen Beratung hinsichtlich der Folgen von Trennung oder Scheidung gebührenrechtlich dahin zu bestimmen, dass grundsätzlich von vier typisierten Komplexen ausgehen ist; jeder kann für sich eine "Angelegenheit" darstellen. Es sind dies – die Scheidung als solche, – das persönliche Verhältnis zu den Kindern (...mehr

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FF 10/2018, FF, 10/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Frankfurt, Beschl. v. 7.6.2018 – 1 UF 50/18, FamRZ 2018, 1319 m. Anm. Hammer 1. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der es einem sorgeberechtigten Elternteil untersagt wird, aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen (sog. Ausreiseverbot), sowie das Bundespolizeipräsidium ersucht wird, durch geeignete Maßnahmen die Ausreise zu verhindern, bedarf aufgrund der...mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / aa) Zu LS 1

Zur – bisher umstrittenen – Einordnung als Sorge- oder Umgangsregelung hält sich das Gericht zurück und trifft lediglich folgende Aussage: Zitat "Nach zutreffender Auffassung enthält das Gesetz keine Beschränkung des Umgangsrechts dahingehend, dass vom Gericht angeordnete Umgangskontakte nicht zu hälftigen Betreuungsanteilen der Eltern führen dürfen. Ob auf entsprechenden Antr...mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / C. Ausblick

Der Satz in der "Umgangsentscheidung" des Bundesgerichtshofs: Zitat "Bei der Festlegung eines bestimmten Betreuungsmodells handelt es sich um eine Frage der tatsächlichen Ausübung der elterlichen Sorge" könnte andeuten, dass der BGH letztlich ein Wechselmodell sowohl als Umgangsregelung, aber auch als Sorgerechtsregelung als denkbar ansieht. Es bleibt abzuwarten, wann der BGH G...mehr

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FF 10/2018, Veröffentlichun... / 2 Anmerkung

Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Veröffentlichungen von Privatleuten im Internet, insbesondere in sog. sozialen Netzwerken wie Facebook u.Ä., steht in den letzten Jahren nicht nur in der allgemeinen, sondern auch in der juristischen Diskussion. Im familienrechtlichen Bereich betrifft dies oft das Einstellen von Lichtbildern von Kindern, das dem jeweils anderen...mehr

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FF 9/2018, FF 9/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Beschl. v. 23.4.2018 – 1 BvR 383/18, FamRZ 2018, 1084 m. Anm. Socha S. 1087 Ergeben sich aus den bisherigen, durch die beteiligen Fachkräfte bestätigten Erkenntnissen der Fachgerichte hinreichende Anhaltspunkte für gravierende Formen der körperlichen, emotionalen, kognitiven und erzieherischen Vernachlässigung des Kindes durch die Eltern und sind bereits erhebliche, t...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 2.2.6 Dauer des Anspruchs auf Leistungsfortzahlung bei Kinderbetreuung

Rz. 20 Die Regelung unterscheidet nach maximaler Leistungsfortzahlung für 50 Tage an Alleinerziehende und 25 Tage an die übrigen Arbeitslosen im Kalenderjahr. Davon dürfen Alleinerziehende allerdings maximal 20 Tage für ein Kind in Anspruch nehmen, die übrigen Arbeitslosen 10 Tage, der Gesamtanspruch kann jeweils nur bei mehreren erkrankten Kindern ausgeschöpft werden. Dabei...mehr

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FF 7+8/2018, FF 7+8/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

EuGH, Urt. v. 31.5.2018 – Rs. C-335/17: Valcheva ./. Babanarakis Der Begriff "Umgangsrecht" nach Art. 1 II Buchst. a sowie nach Art. 2 Nr. 7 und 10 Brüssel IIa-VO ist dahin auszulegen, dass er das Umgangsrecht der Großeltern mit Enkelkindern umfasst. OLG Brandenburg, Beschl. v. 15.12.2017– 10 UF 21/16, FamRZ 2018, 829 = NZFam 2018, 211 m. Anm. Engelmann S. 223 1. Für die einem ...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 2. Überlange Verfahrensdauer

Ab 2004 und damit in einem nicht zufälligen zeitlichen Zusammenhang mit dem Amtsantritt der vormaligen Bundesverfassungsrichterin Renate Jaeger als (deutsche) Richterin am EGMR[19] hat es in zunehmendem Maße Verurteilungen von Deutschland wegen überlanger Verfahrensdauer gegeben, einmündend zunächst in die Entscheidung "Sürmeli", bei der neben einer Verletzung des Anspruchs ...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / 8

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 3. Schutzpflicht nach Art. 8 EMRK

Zwar hat speziell in den Umgangs- und Sorgerechtsfällen, in denen der EGMR eine Konventionsverletzung wegen überlanger Verfahrensdauer bejahte, häufig auch die Gewährleistung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) eine Rolle gespielt, ohne allerdings unbedingt entscheidungstragend zu werden. Im Mittelpunkt stand diese Gewährleistung jedoch in den...mehr

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AGS 7/2018, Krenzler/Graf, Scheidungsrecht für Anfänger

Von Dr. Michael Krenzler und Catharina Graf. 4. Aufl., 2018. Verlag C. H. Beck, München. XVIII, 167 S., 35,00 EUR In der bewährten "Anfängerreihe" ist zwischenzeitlich die vierte Auflage zum Scheidungsrecht erschienen. Behandelt wird hier nicht nur die Scheidung selbst, sondern auch die vorangehende Trennungsphase sowie die im Zusammenhang mit der Scheidung zu regelnden Folge...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 1. Übersicht

In dem Zeitraum von 2014 bis 2017 hat es ausweislich der vorerwähnten Berichte des BMJV insgesamt 23 Entscheidungen auf dem Gebiet des Familienrechts, namentlich in Kindschaftssachen, gegeben, die der EGMR im Sinne der jeweiligen Beschwerdeführer entschieden hat, regelmäßig anders als das BVerfG, das die entsprechenden Verfassungsbeschwerden zuvor lediglich durch Nichtannahm...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / I. Einleitung

Das Verhältnis von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte geht nicht ohne Bremsspuren oder gar Funkenflug ab. Immer häufiger werden die Fälle, in denen das BVerfG Verfassungsbeschwerden (ohne Begründung!) nicht zur Entscheidung annimmt, um anschließend feststellen zu müssen, dass der EGMR der daraufhin erhobenen Individual- bzw. Menschenrech...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 4. Das gemeinsame Sorgerecht nach § 1626a BGB – Der Fall Zaunegger

Die (deutschen) nichtehelichen Väter haben, wie dargestellt, beim EGMR nicht nur vergleichsweise häufig mit Individualbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen in Einzelfällen Erfolg gehabt, bei denen es um die Vorenthaltung oder mangelnde Durchsetzung ihres Sorge- oder Umgangsrechts ging. Der EGMR hat Deutschland darüber hinaus auch zur Korrektur gesetzlicher Vorschriften de...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / 1. Zwei-Eltern-Prinzip

Der AK hält daran fest, dass ein Kind rechtlich nicht mehr als zwei Eltern gleichzeitig haben soll.[11] Das ist keinesfalls diskussionslos: Forderungen nach einer "pluralen Elternschaft" sind in mehr oder minder großem Ausmaß in den vergangenen Jahren immer wieder erhoben worden.[12] Konkurrenz um eine Elternstelle kann es z.B. geben, wenn der genetische Vater mit dem Eheman...mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / b) Umgangsrecht

Speziell den mit einer Trennung der Eltern einhergehenden Beziehungsabbruch[51] zwischen Großeltern und Enkeln hatte der Gesetzgeber im Blick, als er mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1998 auch für Großeltern ein Recht auf Umgang mit ihren Enkeln begründete (§ 1685 Abs. 1 BGB). Nach überwiegender Auffassung hatten Großeltern zuvor für fast 100 Jahre kein eigenes Verk...mehr

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FF 6/2018, FF 6/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Bremen, Beschl. v. 5.1.2018 – 4 UF 134/17, FamRZ 2018, 689 1. Eltern können das Jugendamt zur Ausübung der elterlichen Sorge bzw. von Teilbereichen der elterlichen Sorge bevollmächtigen, wodurch sich Maßnahmen nach § 1666 Abs. 3 BGB erübrigen können. 2. Durch eine Vollmachtserteilung an das Jugendamt werden die Eltern als Inhaber der rechtlichen Sorge für ihr Kind nicht au...mehr

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FF 6/2018, Keine Verletzung... / 2 Anmerkung

Der BGH greift in seiner Entscheidung zwei Themenkomplexe auf, die bei der Umsetzung eines Auskunftsanspruches besondere Bedeutung besitzen. Neben der praxisrelevanten Präzisierung des Umfangs zu erteilender Informationen wird durch den Beschluss insbesondere der Kreis der Auskunftspflichtigen näher definiert, wobei die Entscheidungsbegründung zu Recht auf einem dies stützen...mehr

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FF 6/2018, Formularbuch des Fachanwalts Familienrecht – Praxis des familiengerichtlichen Verfahrens

Jüdt/Kleffmann/Weinreich (Hrsg.) 1.492 Seiten, 5. Aufl. 2017, 149 EUR, Luchterhand Verlag Die beiden Fachanwälte für Familienrecht Dr. Kleffmann (Hagen), Dr. Jüdt (Neuwied) und der Vors. RiOLG Oldenburg a.D. Weinreich sind seit Jahren erfahrene Autoren im Familienrecht. Sie werden unterstützt von insgesamt 16 Bearbeitern der insgesamt 16 Kapitel – von der Ehescheidung, über U...mehr

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FF 5/2018, FF 5/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

EGMR, Urt. v. 22.3.2018 – Nr. 11308/16 und Nr. 11344/16 Tlapak u.a./Deutschland und Nr. 68125/14 und Nr. 72204/14 Wetjen u.a./Deutschland Der teilweise Entzug des elterlichen Sorgerechts und die Inobhutnahme von Kindern, die in zwei Kommunen der Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme" in Bayern lebten, stellen keine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und ...mehr

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FF 5/2018, Internationaler Familienrechtstag in Berlin vom 23.–24.2.2018

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht hatte zu der Veranstaltung eingeladen, um einen möglichst umfassenden Überblick über die wesentlichen familienrechtlichen Themen wie Scheidung, Kindschaftsrecht und Vermögen mit Auslandsbezug anzubieten. Der Fokus lag auf dem europäischen Recht, aber auch internationales Recht kam zur Sprache. Die Referentinnen und Referenten lieferten z...mehr

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Jung, SGB XII § 73 Hilfe in... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 10 BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 14/06 R: Kosten des Umgangsrechts. LSG BW, Beschluss v. 27.10.2006, L 7 AS 4806/06 ER-B: Verfassungskonforme Auslegung des § 72. LSG NRW, Beschlüsse v. 6.9.2007, L 9 AS 80/06 ER, und v.10.5.2007, L 20 B 42/07 SO ER: Grenzen der übernahmefähigen Kosten des Umgangsrechts. BVerwG, Buchholz 436.0, § 27 BSHG Nr. 6: Verhältnis der Hilfearten n...mehr

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Jung, SGB XII § 73 Hilfe in... / 2.4 Einzelfälle

Rz. 9 Bejaht hat die Rechtsprechung schon früher die Übernahme von Reisekosten für einen Besuch von Verwandten im Fall älterer, seelisch behinderter und einsamer Personen (OVG Berlin, FEVS 19 S. 210). Nunmehr ist anerkannt, dass dies auch für die unvermeidlichen Kosten des Umgangsrechts getrennt lebender oder geschiedener Kinder gilt (BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 14/06 ...mehr

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Jung, SGB XII § 73 Hilfe in... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übertrug den inhaltsgleichen § 27 Abs. 2 BSHG. Die Norm beinhaltet sowohl auf der Tatbestands- wie auf der Rechtsfolgenseite eine Generalklausel. Die Offenheit der verwandten Begriffe ("sonstige Lebenslagen", "Leistungen") umfasst auf der Tatbestandsseite die Möglichkeit, neu auftretenden generellen Notlagen sozialhilferechtlich zu begegnen. Auf der Rech...mehr

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FF 4/2018, Paritätisches Umgangsrecht ("Wechselmodell") getrennt lebender Eltern

GG Art. 6 Abs. 2; UN-Kinderrechtskonvention Leitsatz 1. Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, den Gerichten für die Zuordnung von Rechten und Pflichten getrennt lebender Eltern eine paritätische Betreuung als Regel vorzugeben und eine abweichende gerichtliche Regelung als Ausnahme auszugestalten (so bereits BVerfG, Beschl. v. 24.6.2015 – 1 BvR 486/14, Rn 12). Hierzu steht d...mehr

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FF 4/2018, / Sorge- und Umgangsrecht

EGMR, Urt. v. 6.10.2016 – 23280/08, juris = FamRZ 2018, 350 a) Die Verweigerung des Umgangs eines Vaters mit seinem Kind ist ein Eingriff in das Recht auf Familienleben. b) Es ist die Pflicht des Staates, das Umgangsrecht eines Elternteils auch gegen den Widerstand des anderen Elternteils unverzüglich durchzusetzen. c) Vereitelt die vom Vater getrennt lebende Kindesmutter den U...mehr

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FF 4/2018, Paritätisches Um... / Anmerkung

Anm. d. Red.: Die FDP-Fraktion hat den Antrag "Getrennt leben – Gemeinsam erziehen: Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen" (BT-Drucks 19/1175), die Fraktion DIE LINKE hat den Antrag "Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen – Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell" (BT-Drucks 19/1172) eingebracht. Beide Anträge hat der Bundestag am 15.3...mehr

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FF 4/2018, Paritätisches Um... / Leitsatz

1. Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, den Gerichten für die Zuordnung von Rechten und Pflichten getrennt lebender Eltern eine paritätische Betreuung als Regel vorzugeben und eine abweichende gerichtliche Regelung als Ausnahme auszugestalten (so bereits BVerfG, Beschl. v. 24.6.2015 – 1 BvR 486/14, Rn 12). Hierzu steht der Beschluss des BGH v. 1.2.2017 (XII ZB 601/15, Rn ...mehr