Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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AGS 11/2018, Umfang der Ang... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist aufgrund der landgerichtlichen Zulassung gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG zulässig. Die weitere Beschwerde ist indes unbegründet; die angefochtene Entscheidung beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts (§ 33 Abs. 6 S. 2 RVG, § 546 ZPO). Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zutreffenden Erwägungen der angefochtenen Entscheidung ...mehr

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AGS 11/2018, Umfang der Ang... / Leitsatz

Der Begriff der "Angelegenheit" ist für den Bereich einer außergerichtlichen Beratung hinsichtlich der Folgen von Trennung oder Scheidung gebührenrechtlich dahin zu bestimmen, dass grundsätzlich von vier typisierten Komplexen ausgehen ist; jeder kann für sich eine "Angelegenheit" darstellen. Es sind dies – die Scheidung als solche, – das persönliche Verhältnis zu den Kindern (...mehr

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FF 10/2018, FF, 10/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Frankfurt, Beschl. v. 7.6.2018 – 1 UF 50/18, FamRZ 2018, 1319 m. Anm. Hammer 1. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der es einem sorgeberechtigten Elternteil untersagt wird, aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen (sog. Ausreiseverbot), sowie das Bundespolizeipräsidium ersucht wird, durch geeignete Maßnahmen die Ausreise zu verhindern, bedarf aufgrund der...mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / aa) Zu LS 1

Zur – bisher umstrittenen – Einordnung als Sorge- oder Umgangsregelung hält sich das Gericht zurück und trifft lediglich folgende Aussage: Zitat "Nach zutreffender Auffassung enthält das Gesetz keine Beschränkung des Umgangsrechts dahingehend, dass vom Gericht angeordnete Umgangskontakte nicht zu hälftigen Betreuungsanteilen der Eltern führen dürfen. Ob auf entsprechenden Antr...mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / C. Ausblick

Der Satz in der "Umgangsentscheidung" des Bundesgerichtshofs: Zitat "Bei der Festlegung eines bestimmten Betreuungsmodells handelt es sich um eine Frage der tatsächlichen Ausübung der elterlichen Sorge" könnte andeuten, dass der BGH letztlich ein Wechselmodell sowohl als Umgangsregelung, aber auch als Sorgerechtsregelung als denkbar ansieht. Es bleibt abzuwarten, wann der BGH G...mehr

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FF 10/2018, Veröffentlichun... / 2 Anmerkung

Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Veröffentlichungen von Privatleuten im Internet, insbesondere in sog. sozialen Netzwerken wie Facebook u.Ä., steht in den letzten Jahren nicht nur in der allgemeinen, sondern auch in der juristischen Diskussion. Im familienrechtlichen Bereich betrifft dies oft das Einstellen von Lichtbildern von Kindern, das dem jeweils anderen...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / ee) Umgangsrecht, verschiedene Verfahrensziele

Rz. 25 Das Kind lebt zuerst bei der Mutter, dann beim Vater. Der Anwalt vertritt die ganze Zeit die Mutter wegen Umgangsrecht. Hier findet eine Anrechnung nicht statt, weil die Gegenstände nicht identisch sind (zunächst wollte die Mutter das Umgangsrecht des Vaters abwehren oder anders geregelt haben; anschließend wollte sie ihr eigenes Umgangsrecht geregelt haben). (Wie Bei...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / V. Die Vereinbarung über das Umgangsrecht

Rz. 103 Die Werte im Umgangsrecht sind auch für die Einigung nicht geringer anzusetzen als die Werte für elterliche Sorge/Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der Gesetzgeber ist von den gleichen Regelwerten ausgegangen. Rz. 104 Im Umgangsrecht kommen Zwischenvergleiche besonders häufig vor. Die bloße Erklärung, das Verfahren vorläufig nicht weiter betreiben zu wollen, weil Umgangsko...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / d) Rechenbeispiele

Rz. 92 Beispiel 1 Die Ehescheidung hat den Wert i.H.v. 3.000,00 EUR, es gibt zwei Kinder, für jedes wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Umgangsrecht im Scheidungsverbund geregelt.mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / C. Rechenbeispiele

Rz. 45 "Rückstand" ist in den Beispielen 1 bis 4 ausgespart. Es ist jeweils die Frage nach geltend gemachten Rückständen gesondert zu prüfen. In jeder Angelegenheit ist gesondert die Umsatzsteuer und die Postpauschale angefallen. Rz. 46 Beispiel 1 Isolierter Zivilprozess auf Trennungsunterhalt/Hauptsache über monatlich 800,00 EUR (Wert: 800,00 EUR x 12 = 9.600,00 EUR); dazu Ei...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / a) Kindschaftssachen

Rz. 175 Nicht selten sind mehrere auf die Kinder bezogene Anträge im FG-Verfahren gleichzeitig anhängig: Beide Eltern wollen jeder die Alleinsorge oder jeder das Aufenthaltsbestimmungsrecht; der eine will das Umgangsrecht geregelt haben, der andere möchte, dass es vollständig ausgeschlossen wird; der eine will die elterliche Sorge/Aufenthaltsbestimmung und verlangt Herausgab...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / 3. Eine oder mehrere Angelegenheiten

Rz. 29 Die Frage, wann eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, ist nach wie vor außerordentlich umstritten. Die Rspr. ist völlig uneinheitlich.[25] Sicher sollte sein, dass nicht § 16 Nr. 4 RVG maßgebend ist.[26] Es sind die gleichen Maßstäbe wie im Reichenrecht anzulegen.[27] Es gibt keinen Grund, außergerichtliche Vertretungen in Beratungshilfe anders zu behandeln als...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / a) Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen – Problemstellung, Lösungen

Rz. 14 Beispiel 1 Der Anwalt soll außergerichtlich die Trennungsunterhaltsansprüche der Ehefrau und den Kindesunterhalt durchsetzen oder abwehren (Werte: 500,00 EUR und 300,00 EUR monatlich); er entfaltet eine überdurchschnittlich umfangreiche Tätigkeit. Wie ist abzurechnen?mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / b) Regelung für mehrere Kinder, Regelung für mehrere Teilbereiche, Regelung nur eines oder mehrerer Teilbereiche

Rz. 98 Nach § 44 Abs. 1 S. 1 und § 45 Abs. 2 FamGKG sind die Kindschaftssachen als ein gebührenrechtlicher Gegenstand zu bewerten, auch wenn mehrere Kinder betroffen sind. Diese Regelung stellt eine gesetzliche Fiktion dar. Wird elterliche Sorge für drei Kinder beantragt, liegen eigentlich gebührenrechtlich drei Gegenstände vor, nämlich das elterliche Sorgeverhältnis für jew...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die anwaltlichen Gebühren (und Auslagen) sind im RVG geregelt. Die Gegenstandswerte – im FamGKG Verfahrenswerte genannt – stehen nicht im RVG, sondern verweisen auf die Bestimmungen zu den Gerichtskosten, nämlich das ganze FamGKG und einige Bestimmungen des GNotKG. Die Anwaltsgebühren im Familienrecht sind Wertgebühren (im gerichtlichen Verfahren) oder Satzrahmengebühre...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / cc) Verfahren zur Erteilung einer familienrechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, Anm. Abs. 2 zu Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG

Rz. 14 Genehmigungsverfahren im Familienrecht sind die Verfahren gem. §§ 1643, 1821 und 1822 BGB. Zustimmungen des Gerichts werden weder beantragt noch erteilt. Es kommen nur die Zustimmungsersetzungen vor. Diese betreffen den gesetzlichen Güterstand (§§ 1365 Abs. 2, 1366 Abs. 3 S. 3, 1369 Abs. 2 BGB) und die Gütergemeinschaft (§§ 1426, 1430, 1452 BGB). Nicht betroffen sind di...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / a) Das Vermittlungsverfahren, § 165 FamFG

Rz. 104 Dieses Verfahren wird nach § 45 FamGKG bewertet,[153] nicht nach § 23 Abs. 3 S. 2 RVG.mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 2. Gleiche Werte für alle Verfahren

Rz. 93 § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG stellt die übertragung oder Entziehung eines Teils der elterlichen Sorge der übertragung oder Entziehung der ganzen elterlichen Sorge zur Seite. Gemeint ist insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Damit ist klar ausgedrückt, dass kein wertmäßiger Unterschied zwischen der ganzen und einer teilweisen elterlichen Sorge besteht. Rz. 94 Mit de...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / d) Beseitigung von Streit oder Ungewissheit

Rz. 13 Der Streit oder die Ungewissheit muss "beseitigt" werden, d.h. die Vereinbarung muss einen Erledigungseffekt haben. Hat sie das nicht, liegt keine Einigung vor. Wird durch die Einigung der ganze Streitfall erledigt, ist – selbstverständlich – Streit oder Ungewissheit "beseitigt". Rz. 14 Eine Einigung kann auch darin bestehen, dass nur ein Teil des Streits oder der Ungew...mehr

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§ 7 Das Verbundverfahren / 2. Zu Fall (2)

Rz. 13 Fall (2) betrifft die so genannte echte Abtrennung (§ 137 Abs. 5 S. 2, Abs. 3 FamFG). Diese echte Abtrennung, durch die ein Verfahren aus dem Verbund herausgelöst wird, kommt im FamFG nur für die in § 137 Abs. 3 genannten Kindschaftssachen vor. Das Übergangsrecht hat weitere Fälle echter Abtrennung in Art. 111 des FGG-RG vorgesehen (Art. 111 Abs. 4, 5 FGG-RG).[5] Rz. ...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / 1. Allgemeines

Rz. 31 Der Gebührenrahmen der Nr. 2300 VV RVG ist außerordentlich weit: 0,5 bis 2,5. Dieser Rahmen wird gem. § 14 RVG ausgefüllt. Im Gebührenrahmen der Geschäftsgebühr sind Besprechungen eingeschlossen. Die Untergrenze des Gebührenrahmens kommt nur bei "denkbar einfacher außergerichtlicher Anwaltstätigkeit in Betracht". Die Höchstgebühr von 2,5 ist gerechtfertigt "wenn der U...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / c) Rechtsmittel Kindschaftssachen

Rz. 50 Identität soll anzunehmen sein, wenn in einer Umgangsregelung beide Parteien Beschwerde einlegen. Beim Umgang soll nur ein Gegenstand vorliegen, also keine Addition (wegen § 44 Abs. 2 S. 2 und § 45 Abs. 3 FamGKG), das soll auch dann gelten, wenn es sich um wechselseitige Anträge bzgl. des Umgangs mit mehreren Kindern handelt,[53] also auch nur dann ein Gegenstand. Rz....mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / c) Streit oder Ungewissheit

Rz. 9 Streit oder Ungewissheit muss bestehen und die Bemühungen des Rechtsanwalts müssen der Beseitigung dienen. Wenn nur andere Möglichkeiten zu einer Einigung erwogen werden, auf welche keine der Parteien einen Anspruch hat, entsteht dadurch kein zusätzlicher Wert. Rz. 10 Streit oder Ungewissheit können auf tatsächlichem oder rechtlichem Gebiet liegen; sie beruhen auf objek...mehr

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FF 9/2018, FF 9/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Beschl. v. 23.4.2018 – 1 BvR 383/18, FamRZ 2018, 1084 m. Anm. Socha S. 1087 Ergeben sich aus den bisherigen, durch die beteiligen Fachkräfte bestätigten Erkenntnissen der Fachgerichte hinreichende Anhaltspunkte für gravierende Formen der körperlichen, emotionalen, kognitiven und erzieherischen Vernachlässigung des Kindes durch die Eltern und sind bereits erhebliche, t...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 2.2.6 Dauer des Anspruchs auf Leistungsfortzahlung bei Kinderbetreuung

Rz. 20 Die Regelung unterscheidet nach maximaler Leistungsfortzahlung für 50 Tage an Alleinerziehende und 25 Tage an die übrigen Arbeitslosen im Kalenderjahr. Davon dürfen Alleinerziehende allerdings maximal 20 Tage für ein Kind in Anspruch nehmen, die übrigen Arbeitslosen 10 Tage, der Gesamtanspruch kann jeweils nur bei mehreren erkrankten Kindern ausgeschöpft werden. Dabei...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vollmacht

Rz. 104 Die üblicherweise zum Nachweis des Auftrags herangezogene Vollmacht ist nicht geeignet, den erteilten Auftrag nachzuweisen. Die Vollmacht wird benötigt, um im Rechtsverkehr kenntlich zu machen, dass der RA den Auftraggeber auch tatsächlich vertritt. Der Gegner kann dies nicht wissen. Fügt der RA daher seinem Erstschreiben (einer Kündigung, einer Mahnung, einer Handlu...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VI. Gebühren

Rz. 34 In Familien- und Lebenspartnerschaftssachen können grds. dieselben Gebühren entstehen wie in einem ordentlichen Zivilprozess. Zu den einzelnen Gebührentatbeständen vgl. § 8 Rdn 169 ff. Rz. 35 Die Schwierigkeit bei der Abrechnung familienrechtlicher Angelegenheiten besteht vielmehr in der Bestimmung des Gegenstandswertes. Rz. 36 Zusammen mit dem FamFG ist auch das Gesetz...mehr

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FF 7+8/2018, FF 7+8/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

EuGH, Urt. v. 31.5.2018 – Rs. C-335/17: Valcheva ./. Babanarakis Der Begriff "Umgangsrecht" nach Art. 1 II Buchst. a sowie nach Art. 2 Nr. 7 und 10 Brüssel IIa-VO ist dahin auszulegen, dass er das Umgangsrecht der Großeltern mit Enkelkindern umfasst. OLG Brandenburg, Beschl. v. 15.12.2017– 10 UF 21/16, FamRZ 2018, 829 = NZFam 2018, 211 m. Anm. Engelmann S. 223 1. Für die einem ...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 2. Überlange Verfahrensdauer

Ab 2004 und damit in einem nicht zufälligen zeitlichen Zusammenhang mit dem Amtsantritt der vormaligen Bundesverfassungsrichterin Renate Jaeger als (deutsche) Richterin am EGMR[19] hat es in zunehmendem Maße Verurteilungen von Deutschland wegen überlanger Verfahrensdauer gegeben, einmündend zunächst in die Entscheidung "Sürmeli", bei der neben einer Verletzung des Anspruchs ...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / 8

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 3. Schutzpflicht nach Art. 8 EMRK

Zwar hat speziell in den Umgangs- und Sorgerechtsfällen, in denen der EGMR eine Konventionsverletzung wegen überlanger Verfahrensdauer bejahte, häufig auch die Gewährleistung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) eine Rolle gespielt, ohne allerdings unbedingt entscheidungstragend zu werden. Im Mittelpunkt stand diese Gewährleistung jedoch in den...mehr

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AGS 7/2018, Krenzler/Graf, Scheidungsrecht für Anfänger

Von Dr. Michael Krenzler und Catharina Graf. 4. Aufl., 2018. Verlag C. H. Beck, München. XVIII, 167 S., 35,00 EUR In der bewährten "Anfängerreihe" ist zwischenzeitlich die vierte Auflage zum Scheidungsrecht erschienen. Behandelt wird hier nicht nur die Scheidung selbst, sondern auch die vorangehende Trennungsphase sowie die im Zusammenhang mit der Scheidung zu regelnden Folge...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 1. Übersicht

In dem Zeitraum von 2014 bis 2017 hat es ausweislich der vorerwähnten Berichte des BMJV insgesamt 23 Entscheidungen auf dem Gebiet des Familienrechts, namentlich in Kindschaftssachen, gegeben, die der EGMR im Sinne der jeweiligen Beschwerdeführer entschieden hat, regelmäßig anders als das BVerfG, das die entsprechenden Verfassungsbeschwerden zuvor lediglich durch Nichtannahm...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / I. Einleitung

Das Verhältnis von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte geht nicht ohne Bremsspuren oder gar Funkenflug ab. Immer häufiger werden die Fälle, in denen das BVerfG Verfassungsbeschwerden (ohne Begründung!) nicht zur Entscheidung annimmt, um anschließend feststellen zu müssen, dass der EGMR der daraufhin erhobenen Individual- bzw. Menschenrech...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 4. Das gemeinsame Sorgerecht nach § 1626a BGB – Der Fall Zaunegger

Die (deutschen) nichtehelichen Väter haben, wie dargestellt, beim EGMR nicht nur vergleichsweise häufig mit Individualbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen in Einzelfällen Erfolg gehabt, bei denen es um die Vorenthaltung oder mangelnde Durchsetzung ihres Sorge- oder Umgangsrechts ging. Der EGMR hat Deutschland darüber hinaus auch zur Korrektur gesetzlicher Vorschriften de...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / 1. Zwei-Eltern-Prinzip

Der AK hält daran fest, dass ein Kind rechtlich nicht mehr als zwei Eltern gleichzeitig haben soll.[11] Das ist keinesfalls diskussionslos: Forderungen nach einer "pluralen Elternschaft" sind in mehr oder minder großem Ausmaß in den vergangenen Jahren immer wieder erhoben worden.[12] Konkurrenz um eine Elternstelle kann es z.B. geben, wenn der genetische Vater mit dem Eheman...mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / b) Umgangsrecht

Speziell den mit einer Trennung der Eltern einhergehenden Beziehungsabbruch[51] zwischen Großeltern und Enkeln hatte der Gesetzgeber im Blick, als er mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1998 auch für Großeltern ein Recht auf Umgang mit ihren Enkeln begründete (§ 1685 Abs. 1 BGB). Nach überwiegender Auffassung hatten Großeltern zuvor für fast 100 Jahre kein eigenes Verk...mehr

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FF 6/2018, FF 6/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Bremen, Beschl. v. 5.1.2018 – 4 UF 134/17, FamRZ 2018, 689 1. Eltern können das Jugendamt zur Ausübung der elterlichen Sorge bzw. von Teilbereichen der elterlichen Sorge bevollmächtigen, wodurch sich Maßnahmen nach § 1666 Abs. 3 BGB erübrigen können. 2. Durch eine Vollmachtserteilung an das Jugendamt werden die Eltern als Inhaber der rechtlichen Sorge für ihr Kind nicht au...mehr

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FF 6/2018, Keine Verletzung... / 2 Anmerkung

Der BGH greift in seiner Entscheidung zwei Themenkomplexe auf, die bei der Umsetzung eines Auskunftsanspruches besondere Bedeutung besitzen. Neben der praxisrelevanten Präzisierung des Umfangs zu erteilender Informationen wird durch den Beschluss insbesondere der Kreis der Auskunftspflichtigen näher definiert, wobei die Entscheidungsbegründung zu Recht auf einem dies stützen...mehr

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FF 6/2018, Formularbuch des Fachanwalts Familienrecht – Praxis des familiengerichtlichen Verfahrens

Jüdt/Kleffmann/Weinreich (Hrsg.) 1.492 Seiten, 5. Aufl. 2017, 149 EUR, Luchterhand Verlag Die beiden Fachanwälte für Familienrecht Dr. Kleffmann (Hagen), Dr. Jüdt (Neuwied) und der Vors. RiOLG Oldenburg a.D. Weinreich sind seit Jahren erfahrene Autoren im Familienrecht. Sie werden unterstützt von insgesamt 16 Bearbeitern der insgesamt 16 Kapitel – von der Ehescheidung, über U...mehr

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FF 5/2018, FF 5/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

EGMR, Urt. v. 22.3.2018 – Nr. 11308/16 und Nr. 11344/16 Tlapak u.a./Deutschland und Nr. 68125/14 und Nr. 72204/14 Wetjen u.a./Deutschland Der teilweise Entzug des elterlichen Sorgerechts und die Inobhutnahme von Kindern, die in zwei Kommunen der Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme" in Bayern lebten, stellen keine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und ...mehr

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FF 5/2018, Internationaler Familienrechtstag in Berlin vom 23.–24.2.2018

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht hatte zu der Veranstaltung eingeladen, um einen möglichst umfassenden Überblick über die wesentlichen familienrechtlichen Themen wie Scheidung, Kindschaftsrecht und Vermögen mit Auslandsbezug anzubieten. Der Fokus lag auf dem europäischen Recht, aber auch internationales Recht kam zur Sprache. Die Referentinnen und Referenten lieferten z...mehr

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Jung, SGB XII § 73 Hilfe in... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 10 BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 14/06 R: Kosten des Umgangsrechts. LSG BW, Beschluss v. 27.10.2006, L 7 AS 4806/06 ER-B: Verfassungskonforme Auslegung des § 72. LSG NRW, Beschlüsse v. 6.9.2007, L 9 AS 80/06 ER, und v.10.5.2007, L 20 B 42/07 SO ER: Grenzen der übernahmefähigen Kosten des Umgangsrechts. BVerwG, Buchholz 436.0, § 27 BSHG Nr. 6: Verhältnis der Hilfearten n...mehr

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Jung, SGB XII § 73 Hilfe in... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übertrug den inhaltsgleichen § 27 Abs. 2 BSHG. Die Norm beinhaltet sowohl auf der Tatbestands- wie auf der Rechtsfolgenseite eine Generalklausel. Die Offenheit der verwandten Begriffe ("sonstige Lebenslagen", "Leistungen") umfasst auf der Tatbestandsseite die Möglichkeit, neu auftretenden generellen Notlagen sozialhilferechtlich zu begegnen. Auf der Rech...mehr

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Jung, SGB XII § 73 Hilfe in... / 2.4 Einzelfälle

Rz. 9 Bejaht hat die Rechtsprechung schon früher die Übernahme von Reisekosten für einen Besuch von Verwandten im Fall älterer, seelisch behinderter und einsamer Personen (OVG Berlin, FEVS 19 S. 210). Nunmehr ist anerkannt, dass dies auch für die unvermeidlichen Kosten des Umgangsrechts getrennt lebender oder geschiedener Kinder gilt (BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 14/06 ...mehr

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FF 4/2018, Paritätisches Umgangsrecht ("Wechselmodell") getrennt lebender Eltern

GG Art. 6 Abs. 2; UN-Kinderrechtskonvention Leitsatz 1. Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, den Gerichten für die Zuordnung von Rechten und Pflichten getrennt lebender Eltern eine paritätische Betreuung als Regel vorzugeben und eine abweichende gerichtliche Regelung als Ausnahme auszugestalten (so bereits BVerfG, Beschl. v. 24.6.2015 – 1 BvR 486/14, Rn 12). Hierzu steht d...mehr

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FF 4/2018, / Sorge- und Umgangsrecht

EGMR, Urt. v. 6.10.2016 – 23280/08, juris = FamRZ 2018, 350 a) Die Verweigerung des Umgangs eines Vaters mit seinem Kind ist ein Eingriff in das Recht auf Familienleben. b) Es ist die Pflicht des Staates, das Umgangsrecht eines Elternteils auch gegen den Widerstand des anderen Elternteils unverzüglich durchzusetzen. c) Vereitelt die vom Vater getrennt lebende Kindesmutter den U...mehr

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FF 4/2018, Paritätisches Um... / Anmerkung

Anm. d. Red.: Die FDP-Fraktion hat den Antrag "Getrennt leben – Gemeinsam erziehen: Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen" (BT-Drucks 19/1175), die Fraktion DIE LINKE hat den Antrag "Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen – Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell" (BT-Drucks 19/1172) eingebracht. Beide Anträge hat der Bundestag am 15.3...mehr

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FF 4/2018, Paritätisches Um... / Leitsatz

1. Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, den Gerichten für die Zuordnung von Rechten und Pflichten getrennt lebender Eltern eine paritätische Betreuung als Regel vorzugeben und eine abweichende gerichtliche Regelung als Ausnahme auszugestalten (so bereits BVerfG, Beschl. v. 24.6.2015 – 1 BvR 486/14, Rn 12). Hierzu steht der Beschluss des BGH v. 1.2.2017 (XII ZB 601/15, Rn ...mehr