Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

a) Verfahrensgebühr Rz. 259 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 114: Verfahren ohne gerichtlichen Termin Der Anwalt beantragt für den Ehemann den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) aus dem Wert von 3.000,00 EUR.mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2017

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / bb) Besprechung mit dem Gegner oder einem Dritten

Rz. 50 Die Terminsgebühr entsteht auch unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV, also bei Mitwirkung an einer Besprechung zur Erledigung des Verfahrens.[25] Dies galt auch schon vor Änderung der Vorbem. 3 Abs. 3 VV, da der BGH davon ausgeht, dass es sich wegen der Vorschrift des § 54 Abs. 2 FamFG bei einem einstweiligen Anordnungsverfahren um ein Verfahre...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / b) § 1671 Abs. 2 BGB

Rz. 114 § 1671 Abs. 2 BGB regelt hingegen einen anderen Fall, nämlich wegen seines Verweises auf § 1626a Abs. 3 BGB denjenigen, dass zunächst die Mutter eines außerhalb einer Ehe geborenen Kindes alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge ist[102] und nunmehr der Vater die Übertragung auf sich beantragt.[103] Antragsberechtigt ist nur der Vater. aa) Trennung Rz. 115 Auch hier s...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Verfahren

Rz. 201 Antragsbefugt sind die Eltern als Sorgeberechtigte. Hingegen sind weder das Kind selbst, noch das ­Jugendamt antragsbefugt.[211] Soweit es sich um einen isolierten Antrag auf Übertragung des Sorgerechts handelt, herrscht kein Anwaltszwang. Denn es handelt sich bei Kindschaftssachen weder um eine Ehe- und Folgesache noch um eine Familienstreitsache, sondern um eine Fa...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / V. Beschwerden gegen die Kostenentscheidung

Rz. 82 Soweit die Entscheidung über den Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung in der Hauptsache anfechtbar ist (§ 57 S. 2 FamFG), ist auch die Kostenentscheidung isoliert anfechtbar, da es sich ausnahmslos um Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kostenentscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung ergangen ist.[35] ...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / C. Die elterliche Sorge

Rz. 19 Der Begriff der elterlichen Sorge ist in §§ 1626 Abs. 1, 1629 Abs. 1 S. 1 BGB definiert. Danach haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für minderjährige Kinder zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge) sowie die Vertretung des Kindes. Sie ist als ein dem Interesse des K...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 2. Vermögenssorge

Rz. 106 Die Vermögenssorge ist in §§ 1638 bis 1649 BGB und §§ 1698 bis 1698b BGB näher geregelt. Gemäß § 1638 Abs. 1 BGB erstreckt sich die Vermögenssorge auf das Vermögen des Kindes. Die Eltern haben für dieses Vermögen Sorge zu tragen, insbesondere durch Verwaltung der Vermögensgegenstände und der hieraus fließenden Erträge.[94] Das Vermögen des Kindes soll wirtschaftlich ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 2. Mehrvergleich Kindschaftssache

Rz. 86 Soweit der Vergleich eine nicht anhängige Kindschaftssache betrifft, ist auf § 45 FamGKG abzustellen und nicht auf § 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG, da diese Wertvorschrift nach dem ausdrücklichen Wortlaut nur dann gilt, wenn die Kindschaftssache Folgesache ist. Das wird sie aber nur durch einen Antrag nach § 137 Abs. 3 FamFG, nicht durch einen bloßen Vergleich. Es würden sich...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / I. Beratungshilfegebühr

Rz. 3 Vom Mandanten kann der Anwalt zunächst einmal eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 EUR verlangen (Nr. 2500 VV). Diese Gebühr schuldet ausschließlich der Mandant (§ 44 S. 2 RVG). Rz. 4 Die Gebühr kann erlassen werden (Anm. S. 2 zu Nr. 2500 VV). Rz. 5 Eine Anrechnung dieser Gebühr auf die Gebühren einer nachfolgenden Angelegenheit ist nicht vorgesehen. Unabhängig da...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 3. Kindschaftssachen

Rz. 8 Wird der Anwalt in einer Kindschaftssache (§ 151 FamFG) außergerichtlich tätig, kommen zwei verschiedene Werte eines gerichtlichen Verfahrens in Betracht. Der Gegenstand einer Kindschaftssache wäre in einem isolierten gerichtlichen Verfahren nach § 45 Abs. 1 FamGKG mit einem Regelwert von 3.000,00 EUR zu bewerten, als Folgesache im Verbund dagegen mit 20 % der Ehesache...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / aa) Trennung

Rz. 115 Auch hier schreibt der Gesetzeswortlaut zunächst vor, dass die Eltern voneinander getrennt leben müssen. Während es im Zusammenhang mit § 1671 Abs. 1 BGB unstimmig wäre, würde man das Bestehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft voraussetzen, ist dies im Falle des § 1671 Abs. 2 BGB fraglich. Zwar ist § 1671 Abs. 2 BGB spiegelbildlich zu § 1671 Abs. 1 BGB aufgebau...mehr

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§ 1 Einleitung / 1. Gegenstand kann auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein

Rz. 12 Kann die Tätigkeit des Anwalts auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein, dann gilt der Wert, der in einem gerichtlichen Verfahren gelten würde. Soll der Anwalt z.B. Unterhaltsansprüche geltend machen, so richtet sich der Wert der außergerichtlichen Tätigkeit gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG nach den Vorschriften der §§ 35, 51 FamGKG. Ist der Anwalt damit beauftrag...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / 2. Umfang der Angelegenheit

Rz. 14 Jede Beratung stellt grundsätzlich eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG dar, so dass der Anwalt für mehrere Beratungen folglich auch mehrere Ratsgebühren nach § 34 Abs. 1 RVG erhält. Insbesondere in Familiensachen ist es in der Praxis äußerst schwierig festzustellen, wann eine Angelegenheit der Beratung vorliegt und wann mehrere Angelegenheiten gegeben sind. Dies...mehr

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§ 4 Ehe / cc) Härtefallscheidung

Rz. 487 Muster 4.14: Härtefallscheidung Muster 4.14: Härtefallscheidung Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Ehescheidung wegen des Vorliegens eines Härtefalls des Herrn _________________________, wohnhaft _________________________, – Antragsteller – – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ – gegen Frau _____________________...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / A. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit richtet sich nach Teil 3 VV. Erstinstanzlich gelten die Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 2 In Beschwerdeverfahren gegen Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstands gelten gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV die Gebühren eines Berufungsverfahrens (Nrn. 3200 ff. VV). Rz. 3 In Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Endentsc...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Einigung

Rz. 399 Kommt es im Beschwerdeverfahren zu einer Einigung, entsteht eine 1,3-Einigungsgebühr nach Nr. 1004 VV (Anm. Abs. 2 zu Nr. 1004 VV). Beispiel 168: Beschwerde mit Einigung Gegen die Entscheidung des FamG über die Überlassung der Ehewohnung erhebt der Ehemann Beschwerde zum OLG, über die in der mündlichen Verhandlung eine Einigung getroffen wird. Zu den Gebühren der Nrn. ...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / A. Überblick

Rz. 1 Einstweilige Anordnungsverfahren nach den §§ 49 ff. FamFG sind gem. § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren eigene Angelegenheiten. Beispiel 1: Einstweilige Anordnung neben Hauptsache Der Kindesvater stellt einen Hauptsacheantrag zum Umgangsrecht und beantragt gleichzeitig den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Gerichtlich anhängig sind...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 2. Gegenstandswert

Rz. 78 Die Gegenstandswerte in Ehewohnungssachen richten sich nach § 48 Abs. 1 FamGKG, der jeweils Regelwerte vorsieht. Rz. 79 In Verfahren nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG (Ansprüche nach § 1361b BGB) ist von einem Wert in Höhe von 3.000,00 EUR auszugehen. Dieser Regelwert gilt nicht nur für Anträge auf Überlassung der Ehewohnung für die Zeit der Trennung, sondern auch für Antr...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 109 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 40: Verfahren ohne gerichtlichem Termin Der Anwalt beantragt für die Ehefrau die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für das gemeinschaftliche Kind. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) aus dem Wert von 3.000,00 EUR....mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 39 Der Anwalt erhält zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Beispiel 30: Einstweilige Anordnung ohne Termin Der Kindesvater beantragt den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Umgang, die ohne mündliche Verhandlung erlassen wird. Der Verfahrenswert wird auf 1.500,00 EUR festgesetzt. Im einstweili...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / aa) Entscheidung im schriftlichen Verfahren

Rz. 51 Eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren kommt hier ebenfalls in Betracht, da nach der Rspr. des BGH[27] eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.[28] Rz. 52 Im Falle einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung muss es sich aber um eine solche handeln, die aufgrund des Einverständnisses der Beteil...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / II. Gegenstandswert

Rz. 376 Der Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 40 FamGKG. Danach gilt Folgendes. Rz. 377 Wird ein Rechtsmittelantrag gestellt, gilt § 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Es kommt auf den gestellten Rechtsmittelantrag an. Da eine Frist gesetzlich nicht vorgeschrieben ist,[103] kommt es hier – im Gegensatz zu den Familienstreitsachen – nic...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / cc) Schriftlicher Vergleich

Rz. 54 Möglich ist die Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV auch bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs.[30] Beispiel 43: Schriftlicher Vergleich im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne mündliche Verhandlung (I) Der Anwalt beantragt für die Kindesmutter den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Unterhalt (Wert: 1.500,00 EUR). Es komm...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Überblick

Rz. 63 Verfahren in sonstigen Familiensachen nach § 261 Abs. 1 FamFG sind ausnahmslos Familienstreitsachen (§ 112 Nr. 3 FamFG). Es handelt sich um folgende Verfahren:mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XII. Verbund und Folgesachen

Rz. 24 Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal. Das gesamte Verbundverfahren bildet gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesam...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / b) Begrenzung

Rz. 18 Zu beachten ist, dass die BGB-Vergütung begrenzt ist, wenn der Anwalt einen Verbraucher (§ 13 BGB) berät, was in Familiensachen grundsätzlich immer der Fall sein dürfte. Die Beratungsgebühr ist dann begrenzt auf Rz. 1...mehr

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§ 4 Ehe / b) Persönliches Erscheinen der Ehegatten

Rz. 526 Das Gericht soll gemäß § 128 Abs. 1 FamFG das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie anhören. Durch die Anhörung soll der Sachverhalt näher aufgeklärt, die persönliche Sichtweise der Ehegatten in ihren höchstpersönlichen Angelegenheiten geäußert und dem Gericht ein persönlicher Eindruck von den Ehegatten vermittelt werden.[432] Deshalb geht es im Rahme...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 1. Überblick

Rz. 18 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und der Teilnahme an Besprechungen sowie für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV) erhält der Anwalt eine Geschäftsgebühr. Rz. 19 Vorgesehen ist ein Satzrahmen von 0,5 auf bis 2,5. Dieser Rahmen ist anhand der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG auszufüllen. Die Mittelgebühr bet...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / I. Überblick

Rz. 22 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren richten sich die Gebühren des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Rz. 23 Der Gegenstandswert richtet sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach den Wertvorschriften des gerichtlichen Verfahrens, also den besonderen Wertvorschriften der §§ 45 ff. FamG...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 3. Aussöhnung

Rz. 43 Strittig ist auch hier wiederum, ob eine Aussöhnungsgebühr anfallen kann (siehe Rdn 35). Soweit eine Aussöhnungsgebühr bejaht wird, käme diese dann zur Geschäftsgebühr hinzu. Beispiel 17: Außergerichtliche Vertretung mit Aussöhnung Der Anwalt vertritt den Rechtsuchenden im Rahmen des Umgangsrechts und wirkt dabei an einer Aussöhnung der Eheleute mit. Neben der Geschäfts...mehr

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§ 4 Ehe / d) Trennung mit gemeinsamen Kindern

Rz. 110 Haben die Ehegatten gemeinsame Kinder, werden zugunsten der Kinder Zugeständnisse bezüglich der strengen Anforderungen für die Bejahung des Getrenntlebens gemacht. Denn dem gesamten Familienrecht liegt der Grundsatz zugrunde, dass das Wohl des Kindes immer im Vordergrund einer jeglichen Entscheidung stehen muss. Sollte also eine Fallkonstellation vorliegen, in der Ki...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindungen sind auf einen angemessenen Zei...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 2. Gegenstandswert

Rz. 102 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG. Es gilt ein Regelwert von 3.000,00 EUR. Beispiel 34: Verfahrenswert Sorgerechtsverfahren Die Ehefrau beantragt die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für das gemeinschaftliche Kind. Die Gegenstandswert beträgt 3.000,00 EUR (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG). Rz. 103 Werden wech...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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FF 12/2017, FF 12/2017 / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Brandenburg, Beschl. v. 2.5.2017 – 10 UF 2/17, FamRZ 2017, 1757 Ein Wechselmodell kann gegen den Willen eines Elternteils nicht angeordnet werden, wenn die Eltern eine fortdauernde Mediation nur zur Absprache von Umgangsterminen nutzen, sich über den bevorstehenden Wechsel eines Kindes auf eine weiterführende Schule aber nicht austauschen.mehr

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FF 12/2017, "Residieren Sie noch oder wechseln Sie schon?"

Christiane A. Lang Das Jahr neigt sich dem Ende und bietet Anlass, ein wenig zurückzublicken. Zum Jahresbeginn entschied der BGH mit seinem Beschluss vom 1.2.2017 (XII ZB 601/15), dass und unter welchen Voraussetzungen die Familiengerichte das paritätische Wechselmodell auch gegen den ausdrücklichen Willen eines Elternteils anordnen können. Die I. und II. Instanz wiesen die An...mehr

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FF 12/2017, Das Gesetz zur ... / I. Rechtliche Ausgangssituation

In rechtlicher Hinsicht waren diese Ehen in Deutschland grundsätzlich anzuerkennen, sofern die Ehegatten sie nach ihrem jeweiligen Heimatrecht wirksam geschlossen hatten (Art. 13 Abs. 1 EGBGB). Die Anerkennung konnte nur versagt werden, wenn ein Verstoß gegen den sog. ordre public vorlag (Art. 6 EGBGB) und dieser Verstoß die Unwirksamkeit der Ehe zur Folge hatte. Hierzu hatt...mehr

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FF 12/2017, 40 Jahre Familienrechtsreform

Götz/Schnitzler (Hrsg.)2017, 371 Seiten, 119 EUR, C.H. Beck Verlag Das vorliegende Buch ist ein überzeugender Beleg für die Sinnhaftigkeit von Jubiläen, die Anlass bieten, den Entstehungszusammenhang und die Entwicklung des zu bejubelnden Geschehens Revue passieren zu lassen. Letzteres haben die 31 Autoren des Sammelbandes in gewinnbringender Weise getan. Ihre Beiträge gehen ...mehr

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FF 11/2017, FF 11/2017 / Sorge- und Umgangsrecht

KG, Beschl. v. 13.4.2017 – 16 UF 8/17, FamRZ 2017, 1409 Bei hoher elterlicher Konfliktbelastung entspricht das paritätische Wechselmodell in der Regel nicht dem Kindeswohl. OLG Köln, Beschl. v. 8.12.2016 – 25 UF 109/16, FamRZ 2017, 1514 m. Anm. Menne Ein begleiteter Umgang des Kindes mit seinem Vater in Polen kann gemäß § 1684 Abs. 3 BGB angeordnet werden, nachdem eine Entschei...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / 6. Ausschluss des Umgangsrechts der Eltern(teile) mit ihrem in einer Pflegefamilie lebenden Kind

Eltern, deren Kinder in einem Pflegeverhältnis (Vollzeitpflege als zeitlich befristete oder Dauerpflege nach § 33 SGB VIII oder Heimerziehung gemäß § 34 SGB VIII) leben, bleiben weiterhin umgangsberechtigt.[44] Da auch diese Eltern hinsichtlich ihrer fremduntergebrachten Kinder grundsätzlich eine Rückführungsperspektive haben,[45] muss der Umgang der Eltern mit den Kindern a...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / 7. Sonstige Gründe

Ist der Umgangsberechtigte HIV-infiziert, so rechtfertigt diese Tatsache allein keinen Ausschluss des Umgangsrechts. Denn eine Infizierung ist bei einem normalen sozialen Kontakt nicht möglich.[62] Befindet sich der Umgangsberechtigte in Strafhaft, so rechtfertigt das grundsätzlich auch keinen Ausschluss des Umgangsrechts.[63] Für die Frage, ob ein Ausschluss des Umgangsrecht...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / Einführung

Das Umgangsrecht steht unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG.[1] Danach sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Ihren einfachgesetzlichen Ausdruck hat diese Anforderung in § 1626 Abs. 3 S. 1 BGB gefunden. Danach gehört zum Wohl des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Dieser Gru...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / 3. Verfeindung der Eltern

Die Verfeindung der Eltern und die daraus resultierende ablehnende Haltung des sorgeberechtigten Elternteils allein rechtfertigen grundsätzlich nicht den Ausschluss des Umgangsrechts.[31] Nach dem geltenden Recht steht es dem die Sorge allein ausübenden Elternteil nicht zu, lediglich durch die Formulierung einer hartnäckigen Ablehnung aller Umgangskontakte den nicht sorgeber...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / 2. Sexueller Missbrauch

Bei sexuellen Missbrauchsfällen ist danach zu unterscheiden, ob der sexuelle Missbrauch nachgewiesen ist oder ob hierzu lediglich ein Verdacht besteht. Ein nachgewiesener Missbrauch durch den nicht betreuenden Elternteil rechtfertigt regelmäßig den Ausschluss des Umgangsrechts.[24] Denn er stellt eine nachhaltige Gefährdung des Kindeswohls dar. So hat das OLG Hamm[25] zutreff...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / I. Aufbau des Gesetzes

Den Vorschriften des § 1684 Abs. 4 S. 1 und 2 BGB ist zu entnehmen, dass sie sich in den beiden Sätzen hinsichtlich der Zeit des Ausschlusses des Umgangsrechts unterscheiden. Bei § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB geht es um einen Ausschluss für längere Zeit oder auf Dauer. Diese Zeitbegrenzung fehlt der Norm des § 1684 Abs. 4 S. 1 BGB. Sie regelt im Umkehrschluss zu § 1684 Abs. 4 S. 2 ...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / IV. Schlussbetrachtung

Der Umgangsausschluss als schwerster Eingriff in das Umgangsrecht kommt nur bei einer Gefährdung des Kindeswohls in Betracht. Hierbei sind allein die Voraussetzungen des § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB zu prüfen. In der Praxis haben sich Fallkonstellationen herausgebildet, die teilweise oben näher dargelegt worden sind. Splitt [88] hat weitere Gründe, die für einen Umgangsausschluss s...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / 4. Entführungsgefahr

Eine konkrete Entführungsgefahr rechtfertigt einen Ausschluss des Umgangs.[38] Nach OLG Köln[39] kann der völlige Ausschluss des Umgangsrechts nur angenommen werden, wenn begründete Gefahr zu der Annahme besteht, der das Umgangsrecht beanspruchende Elternteil werde dieses dazu missbrauchen, das betroffene Kind dem Zugriff des anderen Elternteils zu entziehen. Für die Annahme...mehr