Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Nachhaltiges Erbringen von Bauleistungen

Rz. 152 Nach Auffassung der Verwaltung erbringt ein Unternehmer zumindest dann nachhaltig Bauleistungen, wenn er mindestens 10 % seines Weltumsatzes (Summe seiner steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätze) als Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erbringt. Bei Neugründungen oder Betriebserweiterungen ist darauf abzustellen, dass der Unternehmer nach außen erkennbar...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10.2 Betroffene Goldlieferungen

Rz. 105 Unter die Umsätze nach § 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG fallen die (stpfl.) Lieferungen von Gold (einschließlich von platiniertem Gold) mit einem Feingehalt von mindestens 325 Tausendstel, in Rohform oder als Halbzeug (aus Position 7108 des Zolltarifs), und von Goldplattierungen mit einem Feingoldgehalt von mindestens 325 Tausendstel (aus Position 7109 des Zolltarifs) sowie (...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3 Auswirkungen auf die Grunderwerbsteuer

Rz. 58 Der Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG führt dazu, dass die USt nicht mehr in die Bemessungsgrundlage der GrESt[1] einbezogen werden darf, weil die USt keinen Bestandteil des an den Veräußerer zu zahlenden Kaufpreises mehr bildet. Als Gegenleistung im grunderwerbsteuerlichen Sinn ist nämlich all das zu verstehen,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9.2 Gebäude und Gebäudeteile

Rz. 97 § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG erfasst nur Reinigungsleistungen an Gebäuden und Gebäudeteilen. Nach Verwaltungsauffassung müssen Gebäude und Gebäudeteile mit dem Grund und Boden auf Dauer fest verbunden sein. Es muss sich danach um wesentliche Bestandteile eines Grundstücks i. S. d. BGB handeln. Zu den Gebäudeteilen zählt die Verwaltung insbesondere Stockwerke, Wohnungen und...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.2.2 Mobilfunkgeräte

Rz. 117 Mobilfunkgeräte i. S. von § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG sind nach Auffassung der Verwaltung[1] Geräte, die zum Gebrauch mittels eines zugelassenen Mobilfunk-Netzes und auf bestimmten Frequenzen hergestellt oder hergerichtet wurden, unabhängig von etwaigen weiteren Nutzungsmöglichkeiten. Hiervon werden insbesondere alle Geräte erfasst, mit denen Telekommunikationsleistunge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.1 Allgemeines

Rz. 113 Durch Gesetz v. 16.6.2011[1] wurde mWv 1.7.2011 [2] die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG a. F.). Die Regelung gilt nur bei Lieferungen der genannten Gegenstände, wenn der Rechnungsbetrag (netto) mindestens 5.000 EUR beträgt. Die Regelung beruh...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.2.4 Spielekonsolen

Rz. 123 Spielekonsolen sind nach der Definition in Abschn. 13b.7 Abs. 1b UStAE Computer oder computergesteuerte Geräte, die in erster Linie für Videospiele entwickelt werden. Neben den Spielen können sie weitere Funktionen bieten, z. B. Wiedergabe von Audio-CDs, Video-DVDs und Blue-ray Discs.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.2.3 Tablet-Computer

Rz. 122 Ein Tablet-Computer ist nach der Definition in Abschn. 13b.7 Abs. 1a UStAE ein tragbarer, flacher Computer in besonders leichter Ausführung, der vollständig in einem Touchscreen-Gehäuse untergebracht ist und mit den Fingern oder einem Stift bedient werden kann.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 13 Besteuerungsverfahren

13.1 Allgemeine Erklärungspflichten 13.1.1 Leistungsempfänger Rz. 220 Zuständig für die Besteuerung der überwälzten USt ist das FA, bei dem der Leistungsempfänger als Unternehmer umsatzsteuerlich erfasst ist. Für nicht im Inland ansässige Leistungsempfänger besteht eine zentrale Zuständigkeit eines bestimmten FA.[1] Für juristische Personen des öffentlichen Rechts ist das FA z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Entstehung und Systematik der Vorschrift; EU-rechtliche Vorgaben Rz. 1 Nach dem bis zum 31.12.2001 geltenden Recht war bei Werklieferungen und sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers, bei Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens sowie bei Lieferungen von Grundst...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

3.1 Nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 1 UStG) Rz. 37 Nach § 3a Abs. 2 UStG ist die sonstige Leistung eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmens (Rz. 186) dann im Inland steuerpflichtig (Ort der Leistung im Inland), wenn sie an einen Unternehmer für dessen Unter...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 13.1 Allgemeine Erklärungspflichten

13.1.1 Leistungsempfänger Rz. 220 Zuständig für die Besteuerung der überwälzten USt ist das FA, bei dem der Leistungsempfänger als Unternehmer umsatzsteuerlich erfasst ist. Für nicht im Inland ansässige Leistungsempfänger besteht eine zentrale Zuständigkeit eines bestimmten FA.[1] Für juristische Personen des öffentlichen Rechts ist das FA zuständig, in dessen Bezirk sie ihre...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke, umsat... / 8 Umsatzsteuer bei Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten

Die Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten können umsatzsteuerfrei sein, dem ermäßigten Steuersatz von 7 % oder dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen. Wann die Verpflegungsleistungsumsätze umsatzsteuerfrei sind Werden Verpflegungsleistungen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder durch bestimmte andere anerkannte Einrichtungen erbracht, kann eine Bef...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wertabgabe b... / 4 Set zur Messung des Blutzuckerspiegels kein Warenmuster

Ein einem Diabetiker unentgeltlich zugewendetes Set zur Messung des Blutzuckerspiegels, das einen späteren Verkauf von Teststreifen fördern soll, ist kein Warenmuster im Sinne des UStG und damit nicht von der Umsatzsteuer befreit. Das entschied der BFH mit Urteil vom 12.12.2012.[1] Im entschiedenen Fall war streitig, ob die unentgeltliche Abgabe eines Sets zur Bestimmung des...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke, umsat... / 7.2 Variante 2: Catering/Schul- oder Kindergartenverpflegung

mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke, umsat... / 3 Warum für die Zeit bis zum 30.6.2020 und ab dem 1.1.2024 die Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung erforderlich ist

Verkauft ein Unternehmer fertig zubereitete Speisen, handelt es sich um eine einheitliche Leistung, für die er vor dem 1.7.2020 und nach dem 31.12.2023 entweder 7 % Umsatzsteuer zahlt, wenn es sich um eine Lieferung handelt, oder 19 % Umsatzsteuer zahlt, wenn es sich um eine sonstige Leistung handelt. Bei der Bereitstellung behelfsmäßiger Vorrichtungen, wie z. B. von einfachen V...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke, umsat... / 9 Besonderheit bei Kleinunternehmern

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben, wenn die Verpflegung durch einen Kleinunternehmer erfolgt. Jemand ist Kleinunternehmer, wenn seine steuerpflichtigen Leistungen im Vorjahr 22.000 EUR nicht überschritten haben und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht überschreiten werden. Ein Vorsteuerabzug scheidet dann aus. Auf die Anwendung der Kleinunternehme...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wertabgabe b... / 3 EuGH hat zum Begriff des Warenmusters Stellung genommen

Bei der Abgabe von Warenmustern können sich Probleme ergeben, denn die zu Werbezwecken erfolgte unentgeltliche Abgabe von Warenmustern ist nicht steuerbar. Liegen allerdings die Voraussetzungen eines Warenmusters nicht vor, muss der Unternehmer gem. § 3 Abs. 1b Nr. 3 UStG eine unentgeltliche Wertabgabe versteuern. Mit Urteil vom 30.9.2010[1] hat der EuGH den Begriff des Warenm...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke, umsat... / 11 Verpflegungsleistungen, die generell dem ermäßigten Steuersatz unterliegen

Dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.[1] Der Steuersatz von 7 % ist auch bei Leistungen anzuwenden, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.3.2 Geltungsbereich der Feststellungen

Rz. 137 Der persönliche Geltungsbereich der Feststellungen nach § 1 VO zu § 180 Abs. 2 AO umfasst die Personen, die die Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen betreiben, nutzen oder unterhalten bzw. denen die einzelnen Wirtschaftsgüter des Gesamtobjekts zuzurechnen sind. Es sind dies diejenigen Personen, denen die festgestellten Besteuerungsgrundlagen steuerlich zuzure...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.3.4 Ermessensentscheidungen

Rz. 169 Bei den Feststellungen nach § 1 der VO zu § 180 Abs. 2 AO hat die Finanzverwaltung eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen zu treffen: Es liegt im Ermessen, ob überhaupt eine gesonderte Feststellung durchgeführt werden soll. Es liegt im Ermessen der Verwaltung zu entscheiden, welche Besteuerungsgrundlagen für welche Steuerarten festgestellt werden. Es liegt im Ermesse...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke, umsat... / 13 Auswirkungen der Senkung des Umsatzsteuersatzes bei Speisen und Getränken

Der Verkauf von "zubereiteten Speisen" unterliegt ohne Hinzutreten einer qualifizierten Dienstleistung als Lieferung in der Regel mit 7 % der Umsatzsteuer. Hierzu gehören z. B. Zubereitungen von Fleisch, Fisch oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren. Ausgenommen sind allerdings Kaviar sowie zubereitete oder haltbar gemachte Langusten, Hummer, Auster...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke, umsat... / 10 Steuersätze 7 % oder 19 %: Liegt eine Lieferung oder eine Dienstleistung vor?

Ist keine Umsatzsteuerbefreiung möglich, unterliegen die Verpflegungsleistungen der Umsatzsteuer. Dafür besteht dann auch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs für bezogene Leistungen. Es ist dann festzustellen, ob die Abgabe der Verpflegung mit 7 % oder 19 % der Umsatzsteuer unterliegt. Ermäßigter Steuersatz von 7 %: Ob der ermäßigte Steuersatz abgewendet werden kann, hängt da...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke, umsat... / 4.4 Dienstleistungen durch Dritte

Erbringt nicht der Lieferant der Speisen, sondern ein Dritter Dienstleistungen, die den Verzehr der Lebensmittel erleichtern, dann sind diese Dienstleistungen nicht dem Lieferanten zuzurechnen. Wird der Dritte jedoch im Auftrag bzw. aufgrund von Vereinbarungen für den Lieferanten tätig, muss sich der Lieferant die Dienstleistung zurechnen lassen. Praxis-Beispiel Dienstleistun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Einbindung in einer Mehrwertsteuerbetrugskette

Ein inländischer Kfz-Händler, der Proforma-Rechnungen über vermeintlich steuerfreie, tatsächlich aber nicht stattgefundene innergemeinschaftliche Fahrzeuglieferungen an in Polen oder Tschechien ansässige Abnehmer gestellt und nach den Weisungen seiner Hintermänner lediglich die Kaufverträge unterschrieben, die Kaufpreise weitergeleitet und die Gelangensbestätigung sowie den ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) Keine Scheinrechnung bei Innenumsätzen eines Unternehmers

Wenn ein Unternehmer mehrere Einzelfirmen betreibt und Rechnungen mit offenem USt-Ausweis an eine andere Firma seines eigenen Unternehmensverbundes stellt, denen kein realer Geschäftsvorfall zugrunde liegt, entsteht insoweit keine Umsatzsteuerschuld. Denn nach § 14c Abs. 2 S. 2 Alt. 2, § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG entsteht die Steuerschuld bei Ausweis von Umsatzsteuer in nicht lei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Keine Einziehung des Wertes von Taterträgen bei nicht abgeführter Umsatzsteuer durch unberechtigten Steuerausweis

Wer als faktischer Geschäftsführer einer sog. Servicefirma auftragsgemäß Scheinrechnungen zur Ermöglichung von Schwarzlohnzahlungen durch die jeweiligen Rechnungskäufer erstellt, schuldet die ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 S. 2 UStG. Zwar kann in den Fällen der Steuerhinterziehung die verkürzte Steuer das erlangte Etwas i.S.d. § 73 Abs. 1 StGB sein, weil sich der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Doppelbelastung durch Vermögensabschöpfung und Besteuerung

Zwar darf der Täter durch Vermögensabschöpfung und Besteuerung nicht doppelt belastet werden (vgl. u.a. BGH v. 5.9.2019 – 1 StR 99/19, wistra 2020, 24; Fischer, StGB, 71. Aufl. 2024, § 73 Rz. 13). Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Tatbeute und zugleich die vom Täter durch nachfolgende Steuerverkürzungen erzielte Ersparnis in Höhe der auf das Erlangte anfallenden Steuern ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) Zimmervermietung an Prostituierte

Die Vermietung eines Zimmers ist nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG zwar grds. umsatzsteuerfrei. Etwas anderes gilt bei Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte, wenn zusätzliche Leistungen der Gesamtleistung ein anderes Gepräge geben, insb., wenn nicht die Grundstücksnutzung, sondern die Möglichkeit, Prostitution auszuüben im Vordergrund steht (vgl. bereits BGH v. 29.7.20...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Murphys Umsatzsteuergesetz (USTB 2024, Heft 5, S. 140)

Alles, was schiefgehen kann, geht auch schief! Wendelin Liebgott[*] In der Umsatzsteuer kann man viel falsch machen. Insbesondere die Formenstrenge lässt wenig Toleranz zu. Immerhin gewährt die Rechtsprechung und in ihrem Windschatten die Finanzverwaltung inzwischen weitergehende Korrekturmöglichkeiten. In dieser fast ganz wahren Geschichte aus der Praxis von Steuerberater St...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Murphys Umsatzsteuergesetz ... / 3. Anzuwendender Steuersatz, Steuerentstehung

Vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 betrug der Regelsteuersatz 16 %.[11] Murphy hätte demnach seine Leistung insgesamt diesem Steuersatz unterwerfen und dabei die Steuer auf die erhaltene Abschlagszahlung, bei deren Vereinnahmung er von der Steuersatzsenkung noch nichts ahnen konnte, in der Schlussrechnung entsprechend korrigieren müssen. Nachstehend werden die tatsächlich ausgestel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Murphys Umsatzsteuergesetz ... / [Ohne Titel]

Wendelin Liebgott[*] In der Umsatzsteuer kann man viel falsch machen. Insbesondere die Formenstrenge lässt wenig Toleranz zu. Immerhin gewährt die Rechtsprechung und in ihrem Windschatten die Finanzverwaltung inzwischen weitergehende Korrekturmöglichkeiten. In dieser fast ganz wahren Geschichte aus der Praxis von Steuerberater Steuber werden einige bestimmt häufiger, wenn auc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Murphys Umsatzsteuergesetz ... / 7. Fazit

Der hier geschilderte Sachverhalt ist eigentlich nicht übermäßig kompliziert. Trotzdem ist viel falsch gelaufen, weil der leistende Unternehmer im Irrtum über den Zeitpunkt der Leistung und damit der Steuerentstehung war. Der besonderen Situation in den Jahren 2020 und 2021 war geschuldet, dass dies zur Anwendung des falschen Steuersatzes führte. Hinzu kam noch, dass der lei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Murphys Umsatzsteuergesetz ... / 6. Epilog: Uneinbringlichkeit

Der Unternehmer fungiert als Steuereinnehmer der Umsatzsteuer für den Fiskus.[32] Wenn er auch im Rahmen der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten die abzuführende Umsatzsteuer vorfinanzieren muss,[33] so hat dies doch Grenzen, wenn er das Entgelt und die Umsatzsteuer nicht in einer angemessenen Frist vereinnahmen kann.[34] Besteuerungsgrundlage ist die tatsächlich erhalte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Murphys Umsatzsteuergesetz ... / 1. Der Sachverhalt

Es war einmal ein Bauunternehmer, vielleicht hieß er Murphy. Murphy erbringt Bauleistungen sowohl an andere Bauunternehmer als auch an sonstige Kunden. In diesem Fall ist sein Kunde ein Bauträger, der nicht selbst Bauleistungen erbringt,[1] so dass nicht die Umkehr der Steuerschuld zur Anwendung kommt.[2] Murphy hat im Mai 2020 eine Abschlagsrechnung erteilt, in der er zutref...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Murphys Umsatzsteuergesetz ... / 5. Exkurs: Das zeitliche Element der Berichtigung

Die Berichtigung einer zu hoch ausgewiesenen Steuer i.S.v. § 14c Abs. 1 UStG wirkt nicht zurück, sondern ist in dem Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem der leistende Unternehmer gegenüber dem Leistungsempfänger den Steuerausweis berichtigt hat.[24] Wurde ein zu hoch ausgewiesener Rechnungsbetrag bereits vom leistenden Unternehmer vereinnahmt und steht dem Leistungsempfä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Murphys Umsatzsteuergesetz ... / 2. Der Zeitpunkt der Leistung

Mit Schreiben vom 27.1.2023[3] hat das Bundesfinanzministerium das Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft (USt M 2) neu aufgelegt. Es tritt an die Stelle der Fassung vom 12.10.2009[4] und ersetzt die Verweise auf die damals noch geltenden UStR 2008 durch solche auf den seit 1.11.2010 geltenden UStAE.[5] Dabei werden die seitdem erfolgten Änderungen berücksichti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Murphys Umsatzsteuergesetz ... / 4. Berichtigung – die notwendigen Schritte

Erstellung einer Stornorechnung: Im ersten Schritt ist eine Berichtigung der Rechnung von März 2022 erforderlich. Dies geschieht üblicherweise in der Praxis, indem eine Stornorechnung, also eine kaufmännische Gutschrift, erstellt wird, die inhaltlich der ursprünglichen Rechnung entspricht, aber meist alle Beträge mit Minus ausweist.[15] Die Stornorechnung wird unter aktuelle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstler, Galerien und die ... / 4. Änderung des § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG ab dem 1.1.2025 in Aussicht

Mittlerweile wurde Art. 103 Abs. 2 MwStSystRL ersatzlos gestrichen.[50] Nunmehr hat Deutschland bis zum 31.12.2024[51] Zeit, den § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG entsprechend dieser Änderung anzupassen. M.E. kann dies nur dadurch erfolgen, dass entweder sämtliche Lieferungen von Kunstgegenständen fortan ermäßigt besteuert werden sollen oder § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG ersatzlos gestriche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstler, Galerien und die ... / 2. Kleinunternehmerregelung in § 19 UStG

Trotz des Vorliegens der Unternehmereigenschaft kann eine Umsatzsteuerpflicht dennoch entfallen. Das ist dann der Fall, wenn die Galerie, der Kunsthändler oder der Kunstschaffende als Kleinunternehmer anzusehen ist. Relevante Umsatzgrenzen: Nach § 19 Abs. 1 UStG ist Kleinunternehmer, wer im vorausgegangenen Kalenderjahr einen Umsatz von weniger als 22.000 EUR erzielt hat und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstler, Galerien und die ... / 1. Zur Regelung in § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG im Allgemeinen

Keine Anwendung auf Verkäufe durch Galeristen und Kunsthändler: Nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG unterliegen die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb von Kunstgegenständen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Das gilt allerdings nur, wenn die Gegenstände vom Urheber und dessen Rechtsnachfolger (Buchst. a) oder unter bestimmten Voraussetzungen von einem Unternehm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung für die Verwaltung von alternativen Investmentfonds (zu § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 4.8.13 UStAE. Durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz [1] ist die in § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG geregelte Steuerbefreiung für die Verwaltung von alternativen Investmentfonds zum 1.1.2024 erweitert worden. Hinweis Bis 31.12.2023 war nur die Verwaltung von alternativen Investmentfonds von der Umsatzsteuer befreit, die mit den in § 1 A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen (zu § 15 UStG)

Kommentar In bestimmten Fällen hat der Unternehmer für bezogene Gegenstände ein Zuordnungswahlrecht. Er kann einen Gegenstand ganz, teilweise oder auch gar nicht seinem Unternehmen zuordnen. Die Zuordnungsentscheidung muss in geeigneter Weise dokumentiert werden. Während die Finanzverwaltung früher davon ausging, dass die Zuordnungsentscheidung bis zur gesetzlichen Abgabefri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstler, Galerien und die ... / 1. Allgemeines

Umsatzsteuerliche Themen spielen schon von Anfang an keine Rolle, wenn feststeht, dass Kulturschaffende bereits keine Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne sind. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist nach § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG jede nachhaltige Täti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstler, Galerien und die ... / [Ohne Titel]

Dr. Francesco H. Farruggia-Weber[*] Die Kunstbranche steckt voller umsatzsteuerlicher Fallstricke. Nicht nur betrifft das die korrekte Handhabung der Regelungen zur Differenzbesteuerung sowie die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für die Lieferung von Kunstgegenständen. In der Praxis ist auch zu beobachten, dass vor allem Kunstschaffende sich an eher standardmäßigen Vorsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstler, Galerien und die ... / 2. Ungleiche Steuerbelastung je nach Person des Verkäufers

Die Steuerermäßigung wird also in Abhängigkeit der Person des Lieferers gewährt und nicht, wie es bei anderen Leistungen im Kulturbereich der Fall ist (z.B. Theatervorführungen oder Musikkonzerte, darunter sogar auch Besuche in bestimmten Nachtclubs),[35] allein aufgrund der Art der Leistung. Das war nicht immer so. Vor dem 1.1.2014 wurden sämtliche Lieferungen von Kunstgege...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstler, Galerien und die ... / 3. Zu den Begriffen des "Urhebers" bzw. des "Rechtsnachfolgers"

Fraglich ist aber, ob die Steuerermäßigung in § 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. a UStG so ausgelegt werden kann, dass hauptsächlich Lieferungen der Künstler selbst ermäßigt besteuert werden sollen. Konkret geht es um die Frage, ob man den Begriff des "Urhebers" nach urheberrechtlichen Maßstäben bestimmt oder ob für die Zwecke der Umsatzsteuer ein anderes Verständnis zugrunde zu leg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstler, Galerien und die ... / 1. "Einkaufspreis" und "Verkaufspreis", insbesondere bei Einkäufen innerhalb der EU

Begriffsbestimmung von Einkaufs- und Verkaufspreis: Die Probleme beginnen bereits damit, was als "Einkaufspreis" und "Verkaufspreis" zu verstehen ist. Diese Begriffe werden im nationalen Recht nicht näher definiert. Nach der maßgeblichen unionsrechtlichen Vorlage in Art. 312 Nr. 1 MwStSystRL ist unter "Verkaufspreis" die gesamte Gegenleistung zu verstehen, die der Wiederverk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstler, Galerien und die ... / V. Differenzbesteuerung bei Kunsthändlern und Galeristen

Für Galeristen und Kunsthändler kommen regelmäßig die Regelungen der Differenzbesteuerung in § 25a UStG in Frage. Der Anwendungsbereich der Sonderregelung ist im Kunsthandel typischerweise unproblematisch gegeben: Sowohl Galeristen als auch Kunsthändler handeln gewerbsmäßig mit körperlichen Gegenständen, so dass es sich regelmäßig um Wiederverkäufer nach § 25a Abs. 1 Nr. 1 Sa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstler, Galerien und die ... / 3. Angaben in der Rechnung und Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers

Schließlich müssen Galeristen und Kunsthändler besonders darauf achten, dass sie in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen und auf die Anwendung der Differenzbesteuerung ausdrücklich mit "Kunstgegenstände/Sonderregelung" hinweisen.[72] Zudem ist in den Rechnungen der Verkaufspreis anzugeben, in dem die Umsatzsteuer enthalten ist, die auf die Nettomarge zwisch...mehr