Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

1.1 Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Durch das JStG 2022[1] wurde erstmals in Deutschland mWv 1.1.2023 ein sog. Nullsteuersatz eingeführt (neuer Absatz 3 in § 12 UStG). Da die Anwendung des neuen ermäßigten Steuersatzes von 0 % auf die begünstigten Umsätze den Vorsteuerabzug aus den damit zusammenhängenden Eingangsumsätzen nicht ausschließt, entfaltet der Nullsteuersatz die gle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Informationsangebote und Verwaltungsregelungen

1.4.1 FAQ, Antwort auf eine Kleine Anfrage und Broschüre Rz. 10 Das BMF hatte bereits am 16.12.2022 auf seiner Homepage (www.bundesfinanzministerium.de) sog. FAQ "Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Fotovoltaikanlagen" mit Fragen und Antworten zur Anwendung des neuen Nullsteuersatzes veröffentlicht. Dieser Frage-Antwort-Katalog wurde nachfolgend mehrfach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Neuanlagen (Erwerb ab 1.1.2023)

8.1.1 Betreiber war bislang kein Unternehmer Rz. 89 Schafft ein bislang nicht als Unternehmer tätiger Betreiber nach dem 31.12.2022 eine sog. Inselanlage zum Nullsteuersatz an, die keinen Strom in das Stromnetz abgibt (z. B. ein sog. Balkonkraftwerk), wird er dadurch – mangels Ausführung von Umsätzen – nicht zum Unternehmer. Einem solchen Betreiber erwachsen durch den Erwerb ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Veräußerung, unentgeltliche Übertragung oder Entnahme von Fotovoltaikanlagen

9.1 Neuanlagen (Erwerb ab 1.1.2023) Rz. 105 Veräußert ein Unternehmer (kein Kleinunternehmer i. S. d. § 19 UStG), dessen Unternehmen (unter anderem) im Betrieb einer Fotovoltaikanlage besteht, diese Fotovoltaikanlage oder übereignet er die Anlage unentgeltlich an einen Dritten, ist zunächst zu prüfen, ob es sich um eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. d. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Altanlagen (Erwerb bis 31.12.2022)

9.2.1 Verkauf Rz. 108 Viele Betreiber von Altanlagen (Erwerb bis 31.12.2022), die Strom in das öffentliche Netz einspeisen, haben auf die (Nicht-)Besteuerung als Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 2 UStG verzichtet (Option zur Regelbesteuerung). Sie haben die gesamte Anlage dem Unternehmensvermögen zugeordnet und dementsprechend den vollen Vorsteuerabzug aus der Anschaffung der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.2 BMF-Schreiben

1.4.2.1 BMF-Einführungsschreiben v. 27.2.2023 Rz. 10c Am 26.1.2023 stellte das BMF den Entwurf eines sog. BMF-Einführungsschreibens "Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Fotovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)" auf seiner Homepage ein.[1] Zu dem Entwurf der Verwaltungsregelung gaben zahlreiche Verbände Stellungnahmen ab, die das BMF teilweise bei der Formul...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Maßgeblicher Steuersatz für die Lieferung von Alt- und Neuanlagen

2.1 Zeitpunkt der Lieferung ist maßgebend Rz. 11 Der Nullsteuersatz ist nur auf solche Fotovoltaikanlagen anzuwenden, die nach dem 31.12.2022 geliefert, innergemeinschaftlich erworben, eingeführt und installiert werden (sog. Neuanlagen) (Rz. 7). Vor dem 1.1.2023 gelieferte, innergemeinschaftlich erworbene, eingeführte und installierte Fotovoltaikanlagen (sog. Altanlagen) unte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Umsatzbesteuerung von Einspeisevergütungen und Eigenverbrauch von Strom

8.1 Neuanlagen (Erwerb ab 1.1.2023) 8.1.1 Betreiber war bislang kein Unternehmer Rz. 89 Schafft ein bislang nicht als Unternehmer tätiger Betreiber nach dem 31.12.2022 eine sog. Inselanlage zum Nullsteuersatz an, die keinen Strom in das Stromnetz abgibt (z. B. ein sog. Balkonkraftwerk), wird er dadurch – mangels Ausführung von Umsätzen – nicht zum Unternehmer. Einem solchen Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Begünstigte Speicher

Rz. 49 Der deutsche Gesetzgeber hat die Anwendung des Nullsteuersatzes auf Stromspeicher (Batteriespeicher) zugelassen, obwohl dies möglicherweise nicht dem Unionsrecht entspricht (Rz. 9). Nach der Verwaltungsauffassung unterliegt die Lieferung von Batterien und Speichern dem Nullsteuersatz, wenn diese im konkreten Anwendungsfall dazu bestimmt sind, Strom aus begünstigten So...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 8 Mit der erstmaligen Einführung eines Nullsteuersatzes in das deutsche USt-Recht macht Deutschland von den neuen Möglichkeiten Gebrauch, die das Unionsrecht den EU-Mitgliedstaaten ab dem 6.4.2022 aufgrund der EU-Richtlinie v. 5.4.2022[1] einräumt (vgl. im Einzelnen § 12 UStG Rz. 106i f.). Nach Art. 98 Abs. 2 MwStSystRL i. V. m. Anhang III Nr. 10 Buchst. c MwStSystRL i. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12 Übergangsregelungen

Rz. 125 Die Anwendung des Nullsteuersatzes ist auf die nach dem 31.12.2022 ausgeführten begünstigten Umsätze i. S. d. § 12 Abs. 3 UStG anzuwenden. Auch das zur Einführung des Nullsteuersatzes ergangene BMF-Einführungsschreiben mit dem neuen Abschn. 12.18 UStAE [1] ist grundsätzlich auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2022 bewirkt werden. Lediglich für einen kleinen Tei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.1 Nachweis durch Erklärung des Erwerbers

Rz. 57 Grundsätzlich hat der leistende Unternehmer (Lieferer der Fotovoltaikanlage bzw. deren Komponenten oder Installateur einer Fotovoltaikanlage) nachzuweisen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllt sind. Damit die zutreffende Anwendung des Nullsteuersatzes in der Praxis handhabbar ist, stellt die Verwaltung an diesen Nachweis keine...mehr

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Leasingunternehmen / 5 Bemessungsgrundlage und Besteuerung

Ist die Übergabe des Leasing-Gegenstands eine Lieferung, wird das Entgelt nach der Summe sämtlicher Leasingraten bis zum Ablauf der voraussichtlichen Nutzungsdauer bemessen.[1] Dazu gehören auch: der für den Fall einer Kaufoption vereinbarte Kaufpreis oder im Fall einer Mietverlängerungsoption die vereinbarten Verlängerungsraten. Wichtig Aufteilung der Leasingraten unzulässig Ei...mehr

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Kleinunternehmer / 4 Optionsmöglichkeit

Unternehmer, die die Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 UStG erfüllen, sind automatisch Kleinunternehmer; sie können aber auf die Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 Abs. 2 UStG [1] verzichten; d. h., sie besteuern dann ihre Umsätze wie alle der Regelbesteuerung unterliegenden Unternehmer. In diesen Fällen sind sie berechtigt, die von ihnen geschuldete Umsatzsteu...mehr

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Rechnung / 1 Pflicht des Leistenden zur Rechnungserstellung

Führt ein Unternehmer Lieferungen oder sonstige Leistungen aus, ist er berechtigt, Rechnungen auszustellen. Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer, der die Leistung für sein Unternehmen bezieht, oder eine juristische Person, ist der Leistende zur Rechnungsstellung innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung verpflichtet. Die Verpflichtung zur Rechnungserstellung...mehr

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Vorsteueraufteilung – auf d... / 3.3 Lösung

I ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Umsätze tätigt. Er wird im Rahmen seines Unternehmens tätig. Sein einheitliches Unternehmen umfasst die beiden Mietobjekte. Die Vermietungsumsätze sind sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9 Satz 1 und Satz 2 UStG, die dort ausgeführt sind, wo die Grundstücke belegen sind.[1] ...mehr

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Vorsteueraufteilung – auf d... / 1 Problematik

Der Vorsteuerabzug für den Unternehmer ist ein zentrales Element in der Umsatzsteuer. Nur durch den Vorsteuerabzug kann erreicht werden, dass der Unternehmer im Regelfall nicht mit der Umsatzsteuer belastet ist, sondern nur der Endverbraucher wirtschaftlich die Umsatzsteuer zu tragen hat. Führt der Unternehmer nur Ausgangsleistungen aus, die den Vorsteuerabzug zulassen oder ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Begünstigte Nebenleistungen und nicht begünstigte Leistungen

Rz. 36 Nach den allgemeinen umsatzsteuerrechtlichen Grundsätzen teilen Nebenleistungen das Schicksal der Hauptleistung. Eine Leistung ist grundsätzlich dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie im Vergleich zu der Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng – im Sinne einer wirtschaftlich gerechtfertigten Abrundung und Ergänzung – zusammenhängt und ü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.2 Vereinfachungsregelungen für den Nachweis

Rz. 60 Bezüglich des Nachweises der Voraussetzungen für den Nullsteuersatz hat die Verwaltung noch weitere Vereinfachungsregelungen zugebilligt. So ist aus Vereinfachungsgründen davon auszugehen, dass Solarmodule mit einer Leistung von 300 Watt und mehr für netzgekoppelte Anlagen oder stationäre Inselanlagen (Rz. 46) eingesetzt werden.[1] Liefert ein Unternehmer Solarmodule m...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 3.1 Anträge auf Vergütung von Vorsteuern in anderen EU-Staaten

Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden ist, kann bei der zuständigen zentralen Behörde dieses Mitgliedstaats einen Antrag auf Vergütung dieser Steuer stellen. Beantragt der Unternehmer die Vergütung für mehrere EU-Mitgliedstaaten, ist für jeden EU-Mitgliedstaat ein gesond...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 5 Vorsteuer-Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren

Für einen Voranmeldungszeitraum schließen sich das allgemeine Besteuerungsverfahren und das Vorsteuer-Vergütungsverfahren gegenseitig aus. Sind jedoch die Voraussetzungen des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens erfüllt und schuldet der im Ausland ansässige Unternehmer die Steuer im Allgemeinen Besteuerungsverfahren (z. B. nach § 14c Abs. 1 UStG), kann die Vergütung der Vorsteuerb...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.3 Vorsteuer-Vergütungsverfahren ab 1.7.2021 bezüglich E-Commerce

Im Ausland ansässige Unternehmer, die im Inland ausschließlich B2C-Lieferungen nach § 3 Abs. 3a Satz 1 UStG innerhalb eines Mitgliedstaates (Beginn und Ende der Beförderung oder Versendung im selben Mitgliedstaat), Fernverkäufe nach § 3 Abs. 3a Satz 2 UStG (ein Marktplatzbetreiber unterstützt mittels seiner elektronischen Schnittstelle den Fernverkauf von aus dem Drittlandsgeb...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / Zusammenfassung

Überblick Seit dem 1.1.2010 können im Vorsteuer-Vergütungsverfahren die Antragsteller aus EU-Staaten ihre Erstattungsanträge nur noch elektronisch und nicht mehr wie vorher auf Papier einreichen. Der elektronische Erstattungsantrag ist an den Staat, der die Erstattung vornehmen soll, zu richten, jedoch im Ansässigkeitsstaat über das dort eingerichtete elektronische Portal ei...mehr

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Vorsteuervergütung / 2.2 Voraussetzungen

Nach den für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlichen Regeln der 2008/9/EG [1] haben ausländische Unternehmer aus der EU, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat für Zwecke ihres Unternehmens Gegenstände erwerben oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ohne dort ansässig zu sein und ohne dort selbst Umsätze ausgeführt zu haben (zu den Ausnahmen s. u.), Anspruch auf Erstattung (V...mehr

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Leasingunternehmen / 6 Besonderheit: Leistungsaustausch in "Sale-and-lease-back"-Fällen

Beim "Sale-and-lease-back"-Geschäft veräußert der Leasingnehmer einen Gegenstand an einen Leasing-Unternehmer. Dieser vermietet den Gegenstand an den Leasingnehmer. Das zivilrechtliche Eigentum geht auf den Leasing-Unternehmer über und wird nach Ablauf der Mietzeit auf den Leasingnehmer zurück übertragen. Je nach Sachverhaltsgestaltung fällt das Eigentum automatisch auf den ...mehr

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Rechnung / 2.1 Zwingend notwendige Grundangaben

Rechnungen an andere Unternehmer oder an juristische Personen, soweit sie nicht Unternehmer sind, sowie an andere in § 14 a UStG bezeichnete Leistungsempfänger müssen folgende Pflichtangaben enthalten[1]: den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,[2] die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steue...mehr

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Vorsteuervergütung / 2.3 Antragstellung

Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden ist, kann bei der zuständigen zentralen Behörde dieses Mitgliedstaates einen Antrag auf Vergütung dieser Steuer stellen. Beantragt der Unternehmer die Vergütung für mehrere EU-Mitgliedstaaten, ist für jeden EU-Mitgliedstaat ein geson...mehr

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Kleinunternehmer / 2 Voraussetzungen

Die Kleinunternehmerbesteuerung ist anzuwenden, wenn der Gesamtumsatz des Unternehmers im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 22.000 EUR [1] betragen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 EUR betragen wird. Zum 1.1.2025 soll die untere Grenze auf 25.000 EUR und die obere Grenze auf 100.000 EUR angehoben werden. Zur Prüfung dieser Umsatzgrenze...mehr

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Rechnung / Zusammenfassung

Begriff Ohne ordnungsgemäße Rechnung mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer ist eine Erstattung der Vorsteuer beim unternehmerischen Leistungsempfänger nicht möglich. Für Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist die Ausstellung und auch für private Leistungsempfänger die Aufbewahrung von Rechnungen verpflichtend; die Rechnungen sind i. d. R. binnen 6 Monaten auszust...mehr

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Rechnung / 3 Vorsteuerabzug und ordnungsgemäße Rechnung

Der Vorsteuerabzug setzt u. a. eine von einem anderen Unternehmer empfangene Lieferung oder sonstige Leistung voraus sowie eine dem Leistungsempfänger vorliegende vollständige und richtige Rechnung mit allen Pflichtangaben der §§ 14 und 14a UStG.[1]Nach Auffassung des EuGH muss der Leistungsempfänger für den Vorsteuerabzug nicht zwingend eine Rechnung besitzen (da nur formel...mehr

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Leasingunternehmen / 10.1 Forderungskauf ohne Übernahme des Forderungseinzugs

Beim Forderungskauf ohne Übernahme des tatsächlichen Forderungseinzugs erbringt der Forderungskäufer keine Factoringleistung. Der Forderungskauf ist als Rechtsgeschäft anzusehen, bei dem der Forderungskäufer neben der Zahlung des Kaufpreises einen Kredit gewährt und der Forderungsverkäufer als Gegenleistung seine Forderung abtritt. Es liegt ein tauschähnlicher Umsatz mit Bar...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.2.1 Grundsatz der Gegenseitigkeit

Über das Erstattungsverfahren gegenüber Unternehmern aus anderen Mitgliedstaaten hinaus ist in der 13. EG-Richtlinie für die Mitgliedstaaten der EU verbindlich das Erstattungsverfahren gegenüber Unternehmern aus Drittstaaten vorgeschrieben. Im Gegensatz zu dem Verfahren für EU-Unternehmer können die Mitgliedstaaten die Erstattung der Umsatzsteuern für bestimmte Ausgaben ganz...mehr

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Rechnung / 4 Aufbewahrung von Rechnungen

Der leistende Unternehmer muss ein Doppel seiner Rechnung (auch wenn sie von einem Dritten ausgestellt wurde) 10 Jahre nach Schluss des Ausstellungsjahrs lesbar aufbewahren.[1] Dies gilt auch für die Eingangsrechnung bei unternehmerischen Leistungsempfängern.[2] Bei vorsätzlichem oder leichtfertigem Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht kann das Finanzamt ein Bußgeld bis zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.1 FAQ, Antwort auf eine Kleine Anfrage und Broschüre

Rz. 10 Das BMF hatte bereits am 16.12.2022 auf seiner Homepage (www.bundesfinanzministerium.de) sog. FAQ "Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Fotovoltaikanlagen" mit Fragen und Antworten zur Anwendung des neuen Nullsteuersatzes veröffentlicht. Dieser Frage-Antwort-Katalog wurde nachfolgend mehrfach aktualisiert. Er richtet sich in erster Linie an steuer...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.1.4 Vom Vorsteuer-Vergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge

Nicht unter das Vergütungsverfahren fallen z. B. Vorsteuerbeträge, die anderen Umsätzen als z. B. steuerfreien Umsätzen i. S. d. § 4 Nr. 3 UStG zuzurechnen sind, wenn diese Umsätze nach dem allgemeinen Besteuerungsverfahren besteuert werden. Praxis-Beispiel Ausgeschlossene Vorsteuerbeträge Einem französischen Unternehmer ist von April bis Juni 2023 USt für die Einfuhr oder den...mehr

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Vorsteuervergütung / 5 Sonstiges

Hinsichtlich des Zugangs zum steuerlichen Einlagekonto gem. § 27 Abs. 1 Satz 2 KStG gilt bezüglich der Abtretbarkeit eines entstandenen, aber noch nicht festgesetzten Vorsteuer-Vergütungsanspruchs: ist ein Vorsteuer-Vergütungsanspruch entstanden, kann der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft seine diesbezügliche Forderung gegenüber der (EU-ausländischen) Finanzbehörde an d...mehr

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Leasingunternehmen / 10 Forfaitierung als Mittel zur Leasingrefinanzierung

Leasinggesellschaften finanzieren ihre Investitionen in Leasingobjekte im Wesentlichen durch Darlehen oder Forderungsverkäufe an Kreditinstituten. Beim Forderungsverkauf geht i. d. R. das Bonitätsrisiko auf den Forderungskäufer über, während die Leasinggesellschaft weiterhin die Forderungen einzieht. In diesem Zusammenhang sind 2 verschiedene Sachverhalte denkbar: Die Leasing...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.1.6 Brexit

Die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs (VK) in der Europäischen Union ist mit Ablauf des 31.1.2020 beendet worden. Die Regelungen der RL 2008/9/EG für Vorsteuer-Vergütungsanträge aus und nach VK galten bis zum 31.12.2020 unverändert weiter. Grundsätzlich ist das VK für umsatzsteuerrechtliche Zwecke ab 1.1.2021 als Drittlandsgebiet im Sinne des § 1 Abs. 2a Satz 3 UStG ...mehr

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Leasingunternehmen / 10.2 Option zur Steuerpflicht

Nach § 9 Abs. 1 UStG kann ein Unternehmer einen Umsatz, der u. a. nach § 4 Nr. 8 Buchst. a – g UStG steuerfrei ist, als steuerpflichtig behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Ohne Bedeutung ist, ob der Leistungsempfänger die Finanzdienstleistung für steuerpflichtige bzw. steuerfreie Umsätze verwendet.mehr

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Vorsteuervergütung / 3 Vergütungsverfahren in Drittstaaten

Drittstaaten, mit denen eine Gegenseitigkeit besteht, erstatten inländischen Unternehmern unter bestimmten Voraussetzungen die dort gezahlte USt. Das BZSt ist in das Erstattungsverfahren nicht eingebunden. Die Anträge auf Erstattung der USt sind direkt bei der ausländischen Erstattungsbehörde zu stellen. Jede ausländische Behörde stellt dafür einen eigenen Antragsvordruck in...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.1.3 Vergütungsverfahren

Antragstellung Der im übrigen EU-Ausland ansässige Unternehmer kann über die zuständige Stelle seines Ansässigkeitsstaats beim BZSt (in Deutschland ausschließlich zuständige Vergütungsstelle für EU-Unternehmer) den Antrag auf Vergütung von Vorsteuern stellen. Der Antrag ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung über das in dem Mitgliedstaat, in de...mehr

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Kleinunternehmer / 7.1 Inländische Kleinunternehmer im EU-Ausland

Im Inland ansässige Unternehmer[1] können für Leistungen, die sie in anderen Mitgliedstaaten ausführen, nach den dort national geltenden Regelungen die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch nehmen. Wichtig Nationale Vorgaben müssen beachtet werden Ob – und unter welchen Bedingungen – in einem anderen Mitgliedstaat die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch genommen werden k...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuervergütung / 2.4.1 Verfahren beim BZSt

Die über das elektronische Portal eingereichten Anträge werden vom BZSt als für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren zuständige deutsche zentrale Behörde auf ihre Zulässigkeit vorgeprüft. Dabei muss das BZSt u. a. feststellen, ob die vom Antragsteller angegebene USt-IdNr. bzw. Steuernummer zutreffend und ihm zuzuordnen ist, der Antragsteller ein zum Vorsteuerabzug berechtigter ...mehr

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Leasingunternehmen / 10.3 Vereinfachungsregelung für den Vorsteuerabzug

Der Unternehmer ist nach § 15 Abs. 1 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt, soweit er Leistungen für seine unternehmerische Tätigkeit zur Erbringung entgeltlicher Leistungen zu verwenden beabsichtigt. Wenn eine direkte und unmittelbare Zurechnung zu einem beabsichtigten entgeltlichen Ausgangsumsatz möglich ist, entscheidet allein dessen umsatzsteuerliche Behandlung über den Vor...mehr

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Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung (zu § 196 AO)

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte zuletzt im November 2019 den Vordruck zur Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung (Vordruckmuster USt 7 A) im Zusammenhang mit den geänderten Hinweisen zur DSGVO neu veröffentlicht. Jetzt hat sie den Vordruck überarbeitet, der in der überarbeiteten Fassung spätestens ab Veröffentlichung im BStBl I[1] zu verwenden ist. Die Überarbeitung ...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 3.2 Verfahren beim BZSt

Die über das elektronische Portal eingereichten Anträge in Deutschland ansässiger Unternehmer werden vom BZSt als für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren zuständige deutsche zentrale Behörde auf ihre Zulässigkeit vorgeprüft. Dabei muss das BZSt u. a. feststellen, ob die vom Antragsteller angegebene USt-IdNr. bzw. Steuernummer zutreffend und ihm zuzuordnen ist, der Antragsteller ...mehr

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Rechnung / 2.1.7 Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung

In Rechnungen über steuerpflichtige Leistungen sind der Steuersatz sowie der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag anzugeben. Die Angabe des Bruttoentgelts und der darin enthaltenen Umsatzsteuer reicht nicht aus. Wird in einer Rechnung über Leistungen mit verschiedenen Steuersätzen durch Maschinen der Umsatzsteuerbetrag automatisch ermittelt und durch diese in der Re...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.2 Vergütungsverfahren gegenüber Drittlandsunternehmern

Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind (Drittstaatenunternehmer), können Vorsteuer-Vergütungen erhalten, wenn in dem Staat, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, keine Umsatzsteuer oder ähnliche Steuer erhoben wird. Erhebt dieser Staat eine Umsatzsteuer, kann dem Drittstaatenunternehmer in Deutschland die deutsche Umsatzsteuer nur erstattet werden, wen...mehr

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Kleinunternehmer / 7.2 EU-ausländische Unternehmer im Inland

Wichtig Keine Anwendung für Drittlandsunternehmer Unternehmer aus dem Drittlandsgebiet können auch ab 2025 im Inland die Kleinunternehmerbesteuerung nicht in Anspruch nehmen und müssen ggf. im Inland ausgeführte Umsätze nach den allgemeinen Regelungen der Besteuerung unterwerfen. Ab dem 1.1.2025 können auch Unternehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, die Kle...mehr

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Vorsteuervergütung / 4.3 One-Stop-Shop für Inlandsunternehmer mit TRE-Leistungen vor dem 1.7.2021

Im Inland ansässige Unternehmer, die vor dem 1.7.2021 in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausschließlich TRE-Leistungen an in diesem EU-Mitgliedstaat ansässige Nichtunternehmer erbringen, für die sie dort die USt schulden und USt-Erklärungen abzugeben haben, und von dem Wahlrecht nach § 18h Abs. 1 UStG Gebrauch machen, können Vorsteuerbeträge in dem anderen EU-Mitgliedstaat nu...mehr