Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Übersicht: Auswirkung von Umwandlungen usw auf bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge

Tz. 20 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Folgende Fälle werden unterschieden, wenn es um die Auswirkung von Umwandlungen usw auf bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge geht (s Müller, BB 2002, 157; s Dötsch, in FS Widmann, 2000, 265ff; und s Vogel, DB 2011, 1239):mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Umwandlungen

Tz. 33 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Eingetragene Vereine können im Gegensatz zu früher auch an Umwandlungen beteiligt sein. Hierzu gehören: Verschmelzungen, Spaltungen, formwechselnde Umwandlungen (in GmbH, AG oder Genossenschaft). Im Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) werden aber nach wie vor nur die eingetragenen Vereine berücksichtigt. Literatur: Sauter/Schweyer/Waldner, Der einget...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Rechtslage bei Umwandlungen, bei denen der steuerliche Übertragungsstichtag nach dem in § 34 Abs 6e S 7 KStG idFd KöMoG geregelten Zeitpunkt der Zwangsauflösung von organschaftlichen Ausgleichsposten liegt oder mit diesem zusammenfällt

Tz. 92 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Liegt bei einer Umwandlung der stliche Übertragungsstichtag nach dem in § 34 Abs 6e S 7 KStG idFd KöMoG geregelten Zeitpunkt der Zwangsauflösung von organschaftlichen AP, weist uE die St-Bil zum Übertragungsstichtag keine AP mehr aus; diese sind Bestandteil der Beteiligung an der OG geworden. Die in den vorstehenden Tz 68a–91 erläuterte Them...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Zurechnung des Organeinkommens bei Umwandlungen

5.1 Allgemeines Tz. 52 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 § 14 Abs 1 S 1 KStG regelt die Zurechnung des Organeinkommens zum OT. H 14.7 KStH 2015 verweist auf das Urt des BFH v 29.10.1974 (BStBl II 1975, 126), wonach das Einkommen der OG dem OT für den VZ zuzurechnen ist, in dem die OG es bezogen hat und es ohne Bestehen der Organschaft selbst versteuern müsste. Was in dem KStH jedoch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Breuninger, Organschaft und Umwandlungen, in Herzig (Hrsg), Neues UmwSt-Recht – Praxisfälle und Gestaltungen im Querschnitt, Vlg O Schmidt (1996), 144; Dötsch, Organschaft und UmwStG, in Herzig (Hrsg), Neues UmwSt-Recht – Praxisfälle und Gestaltungen im Querschnitt, Vlg O Schmidt (1996), 160; Walter, Stliche Rückwirkung des Formwechsels und Organschaft, GmbHR 1996, 905; Fey/Kra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bartelt, Umfang der gewstlich verhafteten stillen Reserven in Fällen des § 18 Abs 4 UmwStG, DStR 2006, 1109; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ges in Pers-Unternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Benecke/Schnitger, Letzte Änderungen der Neuregelungen des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2007, 22; Dötsch/Pung, JStG 2008: Die Änderungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Grundsätzliches

Tz. 69 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Zu der Auswirkung von Umwandlungsvorgängen auf aktive bzw passive organschaftliche Ausgleichsposten hat im JStG 2008 erstmals der Gesetzgeber zu einem Teilbereich Stellung bezogen. Für die Zeit vor Inkrafttreten des JStG 2008 finden sich Äußerungen nahezu ausschließlich in der Bp-nahen Fachlit. Die Antwort auf die Frage nach der stlichen Beh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.1 Allgemeines

Tz. 45 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wird der Betrieb der Pers-Ges oder natürlichen Pers innerhalb der Fünf-Jahres-Frist aufgegeben oder veräußert, unterliegt der dann entstehende Aufgabe- oder VG der GewSt. § 18 Abs 3 S 1 UmwStG erfasst die stillen Reserven in dem Zeitpunkt der Aufgabe oder Veräußerung, nicht die in dem Zeitpunkt der Umwandlung. Der GewSt unterliegen deshalb a...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.4.3. Umwandlungsvorgänge

Rz. 203 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 HS 2 weist eine entsprechende Anwendung der Begünstigungen des Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 Alt. 2 für Umwandlungsvorgänge auch bei Kapitalgesellschaften an. Dies bedeutet, dass der Umwandlungsvorgang für sich betrachtet noch keinen Behaltensfristverstoß darstellt, auch wenn eine Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ertragsteu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.1.4. Umwandlungsvorgänge (Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 Alt. 2)

Rz. 155 Umwandlungsvorgänge i. S. d. §§ 20, 24 UmwStG stellen veräußerungsgleiche Vorgänge dar, die grundsätzlich als Veräußerung gem. Satz 1 der Vorschrift zu behandeln sein müssten. Um wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen des Gewerbebetriebs innerhalb der Nachbehaltensfrist nicht zu bestrafen, wird die Einbringung des begünstigt erworbenen Betriebsvermögens in eine ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.2 Ermittlung des gewerbesteuerpflichtigen Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

Tz. 55 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Für die Ermittlung des gewstpfl Aufgabe- oder VG gelten dieselben Grundsätze wie für die Ermittlung des der ESt/KSt unterliegenden Aufgabe- oder VG. GlA s Trossen (in R/H/vL, 3. Aufl, § 18 UmwStG Rn 73) und s Schnitter (in F/D, § 18 UmwStG Rn 119). Der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG als pers-bezogene Vergünstigung ist hingegen iRd § 18 Abs 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Übertragungsgewinn der Körperschaft (§ 3 UmwStG)

Tz. 4 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 3 Abs 1 UmwStG ist das übergehende Vermögen grds mit dem gW anzusetzen. Wegen Einzelheiten s § 3 UmwStG Tz 21ff. Nach § 3 Abs 2 UmwStG kann das übergehende Vermögen auf Antrag mit einem niedrigeren Wert (Bw oder Zwischenwert) angesetzt werden, soweit es BV der Übernehmerin wird und sichergestellt ist, dass es später der Besteuerung mit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Einführung

Tz. 1 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die kstliche (und gewstliche) Organschaft hat in mehrfacher Hinsicht Querverbindungen zum UmwSt-Recht. Dabei geht es insbes darum, welche Auswirkungen die Umwandlung des OT bzw der OG auf einen bestehenden GAV hat (dazu s Tz 3ff), wie sich eine Umwandlung auf die InlVerhaftung der Organbeteiligung nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4ff KStG auswirkt (d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Verschmelzung bzw Aufspaltung der Organgesellschaft auf eine dritte Gesellschaft

Tz. 12 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Bei der Verschmelzung und bei der Aufspaltung des Unternehmens der OG endet zwingend der GAV, und zwar mit der H-Reg-Eintragung der Verschmelzung (s Urt des OLG Karlsruhe v 29.08.1994, DB 1994, 1917; UmwSt-Erl 2011, Rn Org 21 und 23; weiter s Grunewald in Geßler/Hefermehl, AktG, § 46 AktG Rn 30; Grunewald, in Lutter, 5. Aufl., § 20 UmwG Rn 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Mehr- und Minderabführungen iSd § 14 Abs 3 und/oder Abs 4 KStG bei Beteiligung einer Organgesellschaft an einem Umwandlungsvorgang

Literaturhinweise: S § 14 KStG Tz 855ff und s § 14 KStG Tz 910ff. Tz. 60 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bei einem umwandlungsbedingten Vermögensübergang auf eine OG können sich, wie die nachstehenden Ausführungen zeigen, Probleme hinsichtlich der Anwendung des § 14 Abs 3 KStG (Mehr- und Minderabführungen mit Verursachung in vororganschaftlicher Zeit) und des § 14 Abs 4 KStG (Mehr-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Können auch vor Beginn der Organschaft entstandene Einkommensteile Gegenstand der organschaftlichen Zurechnung sein?

Tz. 55 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bei einer stlich rückbezogenen Vermögensübertragung durch Verschmelzung oder Spaltung auf eine neu gegründete TG, die ab dem Beginn ihres ersten Wj im Verhältnis zu ihrer MG als OG eingebunden wird, stellt sich die Frage, ob sich die organschaftliche Zurech nung auch auf Einkommensteile beziehen kann, die in dem durch Verschmelzung/Spal tung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zur rückwirkenden Anerkennung der finanziellen Eingliederung

Tz. 21 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Es stellt sich die Frage, ob die in § 2, § 9 S 2 und 3, § 20 Abs 5 und 6, § 24 Abs 4 Hs 2 sowie in § 25 S 2 UmwStG für Zwecke der Einkommensermittlung geregelte Rückbeziehung einer Umwandlung auch die stliche Anerkennung einer Organschaft betrifft. Auf Unternehmensseite besteht nämlich idR das Interesse, eine an einem Umstrukturierungsvorgan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Allgemeines

Tz 81a Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 14 Abs 4 S 5 KStG führt die Umwandlung einer OG auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Person als veräußerungsgleicher Vorgang zur stwirksamen Auflösung eines organschaftlichen Ausgleichpostens in der St-Bil des OT; das gilt auch für einen vergleichbaren Formwechsel (s § 14 KStG Tz 1046ff). Zu der Frage, ob auch die verschmelzungs-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 33 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der bisherige Abs 4 des § 18 UmwStG ist durch das SEStEG zu § 18 Abs 3 UmwStG geworden, der bereits durch das StBereinG 1999 aufgehoben worden war. Der Inhalt der Vorschrift ist unverändert. Wegen der Änderung durch das JStG 2008 s Tz 2 und s Tz 56. Bei der Umwandlung einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Pers wird der Über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 18 UmwStG regelt die gewstlichen Folgen der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Pers (s §§ 3–8 UmwStG), des Formwechsels einer Kö in eine Pers-Ges (s § 9 UmwStG) sowie der Auf- oder Abspaltung von einer Kö auf eine Pers-Ges (s § 16 UmwStG). § 18 UmwStG ist ebenfalls bei den vorgenannten Umwandlungen anwendbar, wenn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 52 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 § 14 Abs 1 S 1 KStG regelt die Zurechnung des Organeinkommens zum OT. H 14.7 KStH 2015 verweist auf das Urt des BFH v 29.10.1974 (BStBl II 1975, 126), wonach das Einkommen der OG dem OT für den VZ zuzurechnen ist, in dem die OG es bezogen hat und es ohne Bestehen der Organschaft selbst versteuern müsste. Was in dem KStH jedoch fehlt, ist eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Veränderungen der Beteiligungshöhe

Tz. 91 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Veränderung der Beteiligungshöhe ist ein separater Vorgang vor oder nach der Umwandlung.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Aufgabe des Betriebs

Tz. 42 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Fin-Verw wendet für die Frage, ob der Betrieb aufgegeben worden ist, uE zutr die allg Grundsätze zu § 16 EStG an (s UmwSt-Erl 2011 Rn 18.06). Eine Betriebsaufgabe erfordert nach R 16 Abs 2 EStR 2020 eine Willensentscheidung oder Handlung des Stpfl, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbständigen Organismus nicht mehr in seiner bi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Gewerbesteuerpflicht eines Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

4.2.4.1 Allgemeines Tz. 45 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wird der Betrieb der Pers-Ges oder natürlichen Pers innerhalb der Fünf-Jahres-Frist aufgegeben oder veräußert, unterliegt der dann entstehende Aufgabe- oder VG der GewSt. § 18 Abs 3 S 1 UmwStG erfasst die stillen Reserven in dem Zeitpunkt der Aufgabe oder Veräußerung, nicht die in dem Zeitpunkt der Umwandlung. Der GewSt un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7 Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG

Tz. 78 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Option zur KSt-Besteuerung nach § 1a KStG bzw deren Beendigung kann zu einer Veräußerung iSd § 18 Abs 3 UmwStG (hierzu s Tz 79), zu einem Eintritt in die Rechtsstellung eines dem § 18 Abs 3 UmwStG unterliegenden Rechtsvorgängers (hierzu s Tz 80) sowie zum Entstehen der Sperrfrist des § 18 Abs 3 UmwStG (hierzu s Tz 81) führen. Tz. 79 Stand: EL...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Umwandlungsvorgänge auf der Ebene des Organträgers

2.2.1 Eintritt in den bestehenden Gewinnabführungsvertrag Tz. 4 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wird die herrschende Gesellschaft auf einen dritten Rechtsträger umgewandelt, tritt der übernehmende Rechtsträger in den bestehenden GAV ein (s Urt des OLG Karlsruhe v 07.12.1990, ZIP 1991, 101, 104; s Beschl des LG Bonn v 30.01.1996, GmbHR 1996, 774; s Koppensteiner, in Kölner Komm zum...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Veräußerung des Betriebs

Tz. 35 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Fin-Verw wendet für die Frage, ob der Betrieb veräußert worden ist, uE zutr die allg Grundsätze zu § 16 EStG an (s UmwSt-Erl 2011 Rn 18.06). Nach R 16 Abs 1 EStR 2020 liegt eine Veräußerung des ganzen Gew vor, wenn der Betrieb mit seinen wes Grundlagen gegen Entgelt in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass der Betrieb als ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Umwandlungsvorgänge auf der Ebene der Organgesellschaft

2.3.1 Verschmelzung bzw Aufspaltung der Organgesellschaft auf eine dritte Gesellschaft Tz. 12 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Bei der Verschmelzung und bei der Aufspaltung des Unternehmens der OG endet zwingend der GAV, und zwar mit der H-Reg-Eintragung der Verschmelzung (s Urt des OLG Karlsruhe v 29.08.1994, DB 1994, 1917; UmwSt-Erl 2011, Rn Org 21 und 23; weiter s Grunewald in G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Verweis auf § 4 Abs 1 bis 3 UmwStG

Tz. 9 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Anwendung des § 4 Abs 1 bis 3 UmwStG hat auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags idR keine eigenständige Bedeutung, da sich die Auswirkungen aus der Anwendung der Vorschrift bereits über § 7 GewStG bei der Übernehmerin niederschlagen. GlA s Schnitter (in F/D, § 18 UmwStG Rn 30) und s Trossen (in R/H/vL, 3. Aufl, § 18 UmwStG Rn 50). Dies...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Verschmelzung oder Spaltung des Organträgers

Tz. 72 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Auf der Grundlage der uE zutr These (s Rn 00.02 des UmwSt-Erl 2011), wonach Umwandlungen sowohl auf der Ebene des übertragenden als auch des übernehmenden Rechtsträgers Veräußerungs- und Anschaffungsvorgänge sind, vertritt die Fin-Verw die Auffassung, dass jede Umwandlung des OT grds zur einkommenswirksamen Auflösung der in ihrer St-Bil ausge...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.7.4 Exkurs: Erweiterter Anwendungsbereich der Universalsukzession

Rz. 80 Der Rechtskomfort der Gesamtrechtsnachfolge (ein Vorgang löst den Übergang aller Wirtschaftsgüter des Übergebers aus) wurde erkannt und blieb nicht dem Übergang von Todes wegen vorbehalten. So ist durch § 2 UmwG – mit Wirkung ab 1995 – ein Instrument geschaffen worden, Unternehmen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge privatautonom umzustrukturieren. Der Auslöser ist dabe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Keine Übertragung von laufenden oder vortragsfähigen Fehlbeträgen der Überträgerin iSd § 10a GewStG (§ 18 Abs 1 S 2 UmwStG)

Tz. 23 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 18 Abs 1 S 2 UmwStG ist durch das SEStEG dahingehend ergänzt worden, dass der maßgebende Gewerbeertrag der übernehmenden Pers-Ges oder natürlichen Pers weder um die Fehlbeträge des lfd EHZ noch um die vortragsfähigen Fehlbeträge der übertragenden Kö iSd § 10a GewStG gekürzt werden kann. Es handelt sich um eine Folgeänderung zu § 4 Abs 2 S ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Abspaltung bzw Einbringung (ggf Ausgliederung) aus dem Betriebsvermögen der Organgesellschaft

Tz. 17 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Setzt der OT zu dem bei der OG nach Abspaltung oder Ausgliederung verbleibenden Unternehmensteil den GAV fort, wird das bisherige Organschaftsverhältnis ohne Unterbrechung anerkannt (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 22), vorausgesetzt, die Eingliederungsvoraussetzungen sind zu dem verbleibenden Unternehmensteil erfüllt. Der GAV wird dadurch nicht ber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Frage, ob ein Umwandlungsvorgang auf der Ebene des OT oder der OG zur Beendigung eines bestehenden GAV führt, ist hr-licher Natur. GAV sind, weil deren Abschluss, Änderung sowie Beendigung strukturändernde Wirkung hat, gesellschaftsrechtliche Organisationsverträge, deren Fortbestand in Umwandlungsfällen von der rechtlichen Identität der b...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.4 Gestaltungshinweise

Rz. 615 In die Betrachtung der Bereicherung nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG fällt nur das Vermögen, das bei Begründung des Güterstands der Gütergemeinschaft in das Gesamtgut fällt. Vermögensgegenstände des Sonderguts sowie des Vorbehaltsguts unterfallen nicht der Regelung des § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Gleichfalls unterfällt dieser Regelung nicht, was nach der Begründung des Güte...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10 Auflösung einer Stiftung, eines Vereins oder eines Trusts (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Birnbaum, Doppelbesteuerung von Ausschüttungen liechtensteinischer Stiftungen, ZEV 2014, 482; Götz, Wird § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG von § 15 Abs. 11 AStG verdrängt?, DStR 2014, 1047; Götz, FG München: Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts, DStRK 2019, 216; Grüter/Mitsch, Keine Steuerneutralität des Formwech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Allgemeines

Tz. 63 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 18 Abs 3 S 2 UmwStG verhindert, dass die Missbrauchsverhinderungsvorschrift des § 18 Abs 3 S 1 UmwStG dadurch umgangen werden kann, dass nicht der ganze Betrieb, sondern nur ein Teilbetrieb aufgegeben oder veräußert wird. Bei einer Pers-Ges als Übernehmerin verhindert die Regelung weiter, dass die GewStPflicht dadurch umgangen werden kann,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Formwechsel der Organgesellschaft

Tz. 16 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der Formwechsel von Kap-Ges auf Kap-Ges berührt den GAV und das Organschaftsverhältnis nicht (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 24). Demhingegen endet die Organschaft zwangsläufig, wenn die OG von der Kap-Ges auf eine Pers-Ges formwechselt, weil letztere gem § 14 KStG nicht OG sein kann. Das gilt unabhängig davon, dass im letztgenannten Fall hr-lich d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Thesaurierungsbegünstigung im Lichte des KöMoG

Schrifttum: Demuth, Praxisbezogene Hinweise zum Gesetz zur Modernisierung des KSt-Rechts (KöMoG), KSP 47/2021; Leitsch, Einführung des Optionsmodells – Zur Möglichkeit der Körperschaftsbesteuerung für PersGes, BB 2021,1943. Verwaltungsanweisungen: Umwandlungssteuererlass (UmwStE) 2011, BMF v 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314 (Anwendung des UmwStG idF des Gesetzes über steuerliche ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.4 Verwaltung und Anlage des Stiftungsvermögens

Rz. 70 Bei der Anlage und Verwaltung des Stiftungsvermögens hat der Vorstand das Gebot der Bestands­erhaltung einerseits und das Gebot der zweckgemäßen Ertragsverwendung andererseits zu berücksichtigen. Das Stiftungsorgan muss das Stiftungsvermögen so anlegen, dass es in seinem Wert erhalten wird und gleichzeitig ertragreich ist (OLG Frankfurt a. M. vom 28.01.2015 – 1 U 32/1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Fallübersicht

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 18 Abs 1 S 1 UmwStG sind die §§ 3–9 und 16 UmwStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu beachten. Die Anwendung der vorgenannten Vorschriften betrifft sowohl die Ermittlung des Gewerbeertrags der Überträgerin als auch die Ermittlung des Gewerbeertrags der Übernehmerin. GlA s Schmitt (in S/H, 9. Aufl, § 18 UmwStG Rn 8); s Trosse...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.3.5. Entnahmen aus dem Betriebsvermögen

Rz. 177 Für die Ermittlung der Entnahmen aus dem Betriebsvermögen ist das Kapitalkonto im ertragsteuerlichen Sinne maßgeblich (R E 13a.15 Abs. 3 Satz 4 ErbStR). Zum Kapitalkonto zählen daher das Festkapital des Gesellschafters sowie die variablen Kapitalkonten, soweit diese Eigenkapitalcharakter haben, der Anteil des Gesellschafters an der gesamthänderisch gebundenen Rücklag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.7 Verweis auf § 7 UmwStG

Tz. 15 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Regelung des § 7 UmwStG ist durch das SEStEG auf alle AE ausgedehnt worden. Dh § 7 UmwStG ist sowohl auf die AE anzuwenden, für die ein Übernahmegewinn/-verlust zu ermitteln ist, als auch auf die AE, für die ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln ist. Wegen Einzelheiten s § 7 UmwStG Tz 1ff. Tz. 16 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 In den Fälle...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.7.3 Genuine Steuerpositionen im Erbfall am Beispiel des Verlustausgleichs bzw. Verlustabzugs

Rz. 52 Eine gänzlich andere Situation liegt, ohne dass dies in der Diskussion immer verdeutlicht wird, bei der Frage des Übergangs von Steuermerkmalen ohne Bezug zu einem (zivilrechtlichen) Kompetenzobjekt vor. Von herausragender, wenngleich nicht ausschließlicher Bedeutung ist hier der vom Erblasser nicht verbrauchte Verlustabzug bzw. Verlustausgleich. Das neue hier präsenti...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2 Steuerliche Situation

Rz. 597 Mit dem Erbschaftsteuergesetz 1974 hat der Gesetzgeber die Regelung des § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG eingefügt und damit zum Ausdruck gebracht, dass güterrechtliche Motive, denen ein Vermögens­transfer bei der Begründung des Güterstandes der Gütergemeinschaft zugrunde liegt, schenkungsteuerlich eine freigebige Zuwendung des einen Ehegatten an den anderen Ehegatten nicht h...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Anwachsung bei einer Organträger-Personengesellschaft

Tz. 42 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während die Fin-Verw im früheren UmwSt-Erl (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, Rn 20.02) die Anwachsung als "Unterfall der Einzelrechtsnachfolge" qualifizierte, der AEAO zu § 45 AO Rn 1 (s Schr des BMF v 31.01.2014, BStBl I 2014, 290; zuletzt geändert durch Schr des BMF v 26.01.2016, BStBl I 2016, 155) die Anwachsung hingegen in ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1.6 Gesellschaftsanteile/-rechte und sonstige Wertpapiere

Rz. 117 Ein in der Praxis häufig vorkommender Fall ist die Übertragung von Gesellschaftsanteilen. Zuwendungsgegenstand ist dann der Gesellschaftsanteil, also ein Rechts- bzw. Schuldverhältnis im Ganzen. Zu unterscheiden ist zwischen Anteilen an Personengesellschaften und Anteilen an Kapitalgesellschaften. Rz. 118 Bei der unmittelbaren Zuwendung von Personengesellschaftsanteil...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Beachtung von strukturellen Änderungen des Unternehmens

Rz. 10 Bei Unternehmen, die z. B. durch Umwandlung einer PersG oder einer Einzelfirma oder i. R. einer Betriebsaufspaltung aus einem bestehenden Unternehmen entstanden sind, sind der Ermittlung des Durchschnittsertrags die früheren Betriebsergebnisse des Vorgängerunternehmens zugrunde zu legen (s. § 201 Abs. 3 Satz 2 BewG). Soweit sich die Änderung der Rechtsform auf die Ert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Verschmelzung bzw Formwechsel des Organträgers

Tz. 23 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Wird das Unternehmen des OT verschmolzen und geht die Organbeteiligung bei der Verschmelzung mit stlicher Rückwirkung auf die Übernehmerin über, erkennt die Fin-Verw (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 02 iVm Rn Org 03) eine durchgängige Organschaft und damit bezogen auf den neuen OT die rückwirkende Begründung einer Organschaft stlich an. In diesen F...mehr