Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Formwechsel/Option (§ 1a KStG) als Anteilstausch (§ 25 S 1 iVm § 21 Abs 1 UmwStG)

Tz. 39 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Besteht die Tätigkeit einer (rein) vermögensverwaltenden KG oder OHG (auch) in der Verwaltung von Anteilen an Kap-Ges oder Gen, erfüllt der Formwechsel der Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen nicht den Sacheinlagetatbestand des § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 28, 30), weil keine betriebliche Sachgesamtheit auf die Übernehmerin übergeht. Gleiches gilt bei d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Antrag auf Bewertung unterhalb des gemeinen Werts

Tz. 46 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Stellt sich nach der Rechtsgrundverweisung des § 25 S 1 UmwStG für den jeweiligen Gesellschafter der Formwechsel/die Option stlich als MU-Anteilseinbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 28 ff) oder als qualifizierter Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG (s Tz 39–40) dar, kann die Umwandlung st-neutral bzw st-begünstigt erfolgen. Als Ausnah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.1 Überblick

Tz. 33 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Da die Gesellschafter der formgewechselten/optierenden Pers-Ges stlich als Einbringende anzusehen sind (s Tz 27, s Tz 27a) und Gegenstand der "Einbringung" iSd §§ 25 S 1 iVm 20 Abs 1 UmwStG der jeweilige MU-Anteil an der Pers-Ges ist (s Tz 28ff), sind so viele Sacheinlagevorgänge gegeben, wie MU an der Pers-Ges beteiligt sind. Der Tatbestand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Anteilsveräußerung in der Interimszeit

Tz. 127 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Auf einen AE, der bei Verschmelzung einer auf eine andere Kö im Rückwirkungszeitraum seine Beteiligung an der übertragenden Kö ganz oder tw veräußert (auch durch Barabfindung gem § 29 UmwG, § 125 UmwG, § 207 UmwG, s Tz 104), ist die Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs 1 UmwStG insoweit nicht anzuwenden (s § 2 UmwStG Tz 58 unter b, bb). Das bede...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2.2 Keine Rückbeziehung des Formwechsels als Anteilstausch

Tz. 63 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Da die stliche Rückbeziehung sich nicht aus dem Verweis auf die Vorschriften der §§ 20ff UmwStG aus § 25 S 1 UmwStG, sondern (spezialges) aus § 25 S 2 iVm § 9 S 3 UmwStG (für alle Arten des Formwechsels) ergibt (s Tz 64), stellt sich die Frage, ob auch für den Formwechsel einer vermögensverwaltenden Pers-Ges in Gestalt eines (stlichen) Antei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Frotscher, Zur Vereinbarkeit der "BetrSt-Bedingung" bei Sitzverlegung und grenzüberschreitender Umwandlung mit den Grundfreiheiten, IStR 2006, 65; Binnewies, Grenzüberschreitende Wirkung des SES tEG, GmbHR-StB 2007, 117; Brähler/Heerdt, St-Neutralität bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen unter Beteiligung hybrider Gesellschaften, StuW 2007, 260; Kollmorgen/Feldhaus, Proble...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Lohmar, Ertragstliche Konsequenzen der Veräußerung entbehrlichen Anlagevermögens bei Verschmelzung von Genossenschaften gem § 93a GenG, DB 1975, 2148; App, Grundsätze für die Geltendmachung der Sicherstellung der Besteuerung beim Vermögensübergang auf eine andere Kö, GmbHR 1991, 474; Schmitt, Die Verschmelzung zweier Schwester-GmbH, INF 1994, 462; Dreissig, Stliche Zweifelsfrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1 Anwendungsvorschrift (§ 1 Abs 3 Nr 3 UmwStG)

Tz. 6 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der sachliche Anwendungsbereich ergibt sich aus § 25 UmwStG iVm § 1 Abs 3 Nr 3 UmwStG (s Tz 3). Danach gelten die Sacheinlagevorschriften des Sechsten Teils des UmwStG (§ 25 S 1 iVm §§ 20 bis 23 UmwStG, ggf iVm § 1a Abs 2 S 2 KStG) nur für den Formwechsel einer Pers-Ges iSd § 190 UmwG mit inl Rechtsträgern (s Tz 8 ff) oder grenzüberschreitend ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Grenzüberschreitende Verschmelzungen, Auslandsverschmelzungen

Tz. 49 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Seit der Umsetzung der sog Verschmelzungs-RL (s RL 2005/56/EG v 26.10.2005, ABl EG Nr L 310,1) ermöglichen die damals neu eingefügten §§ 122aff UmwG die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kap-Ges aus einem Mitgliedstaat der EU bzw des EWR und damit die Verschmelzung von Gesellschaften unterschiedlichen Rechts (s UmwStG Einf Tz 12). Zuläs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haritz, Verschmelzung einer GmbH auf eine KGaA – eine strechtliche Mischumwandlung, DStR 1996, 1192; Haritz, Führt die stliche Rückwirkung auch zum gesellschaftsrechtlichen Rückbezug?, GmbHR 1997, 590; Kusterer, Überlegungen zur stlichen Behandlung der Verschmelzung einer GmbH auf eine atypisch ausgestaltete KGaA, DStR 1998, 1412; Niedner/Kusterer, Der Weg von der GmbH in die G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.1 Keine Sonderregelung im UmwStG

Tz. 235 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 Abs 5 UmwStG regelt nur die Abzugsfähigkeit eines gewstlichen Fehlbetrags aus dem eingebrachten Vermögen bei der übernehmenden Gesellschaft. Eine Bestimmung über die weitere Nutzung des Fehlbetrags beim Einbringenden enthält § 23 UmwStG hingegen nicht. Auch kann aus § 23 Abs 5 UmwStG kein Rückschluss derart gezogen werden, dass ein Gew...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Desens, gW bei Umwandlungen, GmbHR 2007, 1202; Dörfler/Wittkowski, Zwischenwertansatz als Instrument zur Verlustnutzung bei Verschmelzungen von Kö, GmbHR 2007, 352; Volckens/Gebert, Verschmelzung von Kap-Ges – Durchbrechung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes bei immateriellen WG, IStR 2007, 764; Trossen, Aufgabe der Maßgeblichkeit bei Umwandlungsvorgängen, FR 2006, 617; Krohn/Greuli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Formwechsel einer KGaA in eine AG oder GmbH

Tz. 44 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Formwechsel einer KGaA in eine AG oder GmbH ist in den §§ 226, 227 und 238–250 UmwG geregelt. Die stliche Beurteilung des Vorgangs wird nicht von den §§ 25 iVm 20 UmwStG erfasst (hA s Schmitt, in S/H, 9. Aufl, § 25 UmwStG Rn 12; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 25 UmwStG Rn 23; s Bilitewski, in H/M/B, 5. Aufl, § 25 UmwStG Rn 11; s Nitzsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 11 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Bei dem übertragenden und dem übernehmenden Rechtsträger musste es sich nach der Rechtslage vor Geltung des KöMoG um eine nach dem Recht eines EU- oder EWR-Staats gegründete Gesellschaft iSd Art 54 AEUV oder des Art 34 EWR-Abkommen handeln und die Gesellschaft muss Sitz und Geschäftsführung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der EU oder ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.4.2 Begriff der Gegenleistung

Tz. 102 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Das Ges äußert sich nicht dazu, wofür, an wen und von wem die Gegenleistung gewährt sein muss, um die Aufstockung der Bw in der St-Bil der übertragenden Kö auszulösen. Die Frage nach dem Wofür ist die Frage nach dem Sinn der Regelung. Dem § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG liegt der Gedanke zugrunde, dass auf Gesellschaftsebene die Bw nicht fortgefü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 In sachlicher und materiell-rechtlicher Hinsicht ist der Anwendungsbereich des § 23 UmwStG beschr auf Sacheinlagen gem §§ 20 Abs 1, 21 Abs 1, 24 Abs 1 und 25 UmwStG und nur auf das zum Sacheinlagegegenstand gehörende Vermögen. Die Regelungen des § 23 UmwStG gelten nur, wenn die Voraussetzungen einer Sacheinlage iSd §§ 20 Abs 1, 21 UmwStG gegeben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.2 Zurückbehaltung unwesentlicher Wirtschaftsgüter

Tz. 34a Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Zurückbehaltung funktional unwes WG ist für die Anwendung der §§ 25 S 1 iVm §§ 20, 21 UmwStG unschädlich (s Tz 33). Dabei spielt keine Rolle, ob dies durch Veräußerung oder Entnahme von WG des Gesamthandsvermögens zeitgleich oder in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang im Vorfeld der Umwandlung oder Option erfolgt ist. Der dabei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Mahlow/Franzen, Ertragstliche Berücksichtigung von GA bei der st-neutralen Umwandlung von Kö auf Kö sowie zur Rückwirkungsfiktion (GmbHR 2000, 12); Benecke/Staats, Anm zum Urt des BFH v 07.01.2010, FR 2010, 893. Tz. 128 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Bei der Verschmelzung einer auf eine andere Kö stellt sich das in § 2 UmwStG Tz 59 und in § 4 UmwStG Tz 95ff erläuterte Problem der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2.1 Rückbeziehung des Formwechsels als Mitunternehmeranteilseinbringung

Tz. 61 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Beim Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen "gelten die §§ 20 bis 23 entspr" (s § 25 S 1 UmwStG). Dieser (allumfassende) Verweis in § 25 S 1 UmwStG auf die §§ 20ff UmwStG führt zwar grds auch zur Berücksichtigung der stlichen Rückwirkungsregelungen gem § 20 Abs 5 S 1 und Abs 6 UmwStG. Gleichwohl ergibt sich der stliche Übertragungsst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Beteiligte Körperschaften

Tz. 38 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Von dem dritten Teil der UmwStG iVm den §§ 2ff UmwG und §§ 174ff UmwG werden die aus der nachstehenden Übersicht sich ergebenden Fälle der Verschmelzung und Vollübertragung erfasst: a) Verschmelzungsfälle zwischen Kö (s UmwSt-Erl 2011 Rn 01.10):mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.4 ABC der Einzelpositionen in der steuerlichen Schlussbilanz

Tz. 51 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Abfindungen an ausscheidende bzw der Verschmelzung widersprechende AE Diesen liegt eine Veräußerung der Anteile durch den ausscheidenden AE an die Übernehmerin zu Grunde. Nach § 12 Abs 2 S 3 iVm § 5 Abs 1 UmwStG ist der Anteilserwerb zur Ermittlung des Übernahmegewinns auf den stlichen Übertragungsstichtag rückzubeziehen. Die Abfindungsverbin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Inhalt der Regelung (Grundsätze und Übersichten)

Tz. 3 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 In Ergänzung zu den Einbringungsvorschriften des § 20 UmwStG und § 21 UmwStG werden in § 23 UmwStG für die KSt und die GewSt der übernehmenden Gesellschaft (Kap-Ges oder Gen) die Folgen einer Einbringung auf die lfd Gewinnermittlung bei der Übernehmerin der Sacheinlage geregelt (die Geltung auch für den Anteilstausch ergibt sich aus der Stell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Beteiligung an einer Personengesellschaft

Tz. 99 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Ist die umgewandelte Pers-Ges zu mind 95 % an einer anderen inl Grundbesitz haltenden Pers-Ges beteiligt, führt die (quotenwahrende) formwechselnde Umwandlung der (Ober-)Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen nicht zu einer wes Änderung des Gesellschafterbestands iSd § 1 Abs 2 a GrEStG. Die Kap-Ges führt die bisherige Eigenschaft der Obergesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeine Grundsätze und Beginn/Ende der Unternehmerstellung

Tz. 160 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Das UmwStG enthält keine (Sonder-)Regelungen zur USt in Einbringungsfällen; weder für den Einbringenden noch für die übernehmende Gesellschaft (s § 20 UmwStG Tz 322). Bei der ustlichen Beurteilung der Einbringungsvorgänge (§§ 20, 21, 24 und 25 UmwStG) kann wegen der unterschiedlichen Zielsetzung von ErtrSt und USt nicht auf die Grundsätze d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Investitionszulage

Tz. 178 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der InvZul treten im Fall der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs in eine Kap-Ges oder Gen zwei Problembereiche auf: Kann die übernehmende Gesellschaft die Anspruchs- und Antragsberechtigung für eine InvZul von dem Einbringenden übernehmen oder kann die Übernehmerin für das übernommene Vermögen selbst eine InvZul erlangen? und Is...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift soll den Mietern von Wohnraum vor einer Verdrängung im Zusammenhang mit der Umwandlung in Wohnungseigentum schützen. Dieser Schutz soll dadurch erreicht werden, dass den Mietern ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird. Rz. 3 § 577 ist auch bei der Umwandlung von öffentlich gefördertem Wohnraum in Wohnungseigentum anwendbar (Schmidt-Futterer/Blank/Fervers, § 577...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Einbringung im Wege der Einzelrechtsnachfolge (§ 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG)

Tz. 113 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine Einbringung erfolgt durch Einzelrechtsnachfolge, wenn iRe Sachgründung der übernehmenden Gesellschaft oder einer Sach-Kap-Erhöhung bei der Übernehmerin die Vermögensgegenstände (Bestandteile der Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG oder Beteiligung iSd § 21 Abs 1 UmwStG) einzeln nach den jeweils abhängig von der Beschaffenheit der Sach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Einschränkung der Buchwertumwandlung bei sonstigen Gegenleistungen (§ 25 S 1 iVm §§ 20 Abs 2 S 2 Nr 4, 21 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwStG)

Tz. 57 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Antrag auf Bw-Umwandlung ist eingeschr, soweit der gW aller sonstigen Gegenleistungen (s Tz 58) die Grenzen der § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 und S 4 UmwStG (beim Formwechsel/bei der Option als Sacheinlage) oder § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 und S 4 UmwStG (beim Formwechsel/bei der Option als Anteilstausch) übersteigt und der Umwandlungsbeschl nach dem 31.1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Anrechnung ausländischer Steuern in Sonderfällen

Tz. 84 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Es stellt sich die Frage, ob auf die KSt oder ESt des MU der umgewandelten Pers-Ges, die auf den Einbringungsgewinn entfällt, im Sonderfall einer ausl Umwandlung eine fiktive ausl St gem § 25 S 1 iVm § 20 Abs 8 UmwStG in Anrechnung zu bringen ist. Dies ist bspw zu prüfen beim Formwechsel einer portugiesischen "KG" mit passiven Eink (iSd Proto...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Milatz/Lütticken, Wann und wie lange muss die Mehrheit der Stimmrechte für die Anwendbarkeit des § 20 Abs 1 S 2 UmwStG gegeben sein? GmbHR 2001, 560; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG; DB 2006, 2714 und 2763; Haritz, Bewertung im UmwStR, DStR 2006, 977; Prinz zu Hohenlohe/Rautenstrauch/Adrian, Der Entw des SEStEG: Geplante Änderungen bei inl Verschmelzungen – Entscheidungshilfen für geplante Umwandlungen anhan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Das Besteuerungskonzept der §§ 11–13 UmwStG in Verbindung mit den Regelungen des KStG

Tz. 12 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Für die stliche Behandlung der in den §§ 11–13 UmwStG geregelten Gr von Verschmelzungsvorgängen liegt dem UmwStG und dem KStG ein völlig anderes Konzept zur Sicherstellung der Einmalbesteuerung des von der Kö erwirtschafteten Gewinns zu Grunde als für die stliche Behandlung des in den §§ 3–10 UmwStG geregelten Vermögensübergangs von einer Kö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.2 Beteiligte Rechtsträger

Tz. 13 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 25 S 1 UmwStG und § 1 Abs 3 Nr 3 UmwStG stellen auf den Formwechsel iSd 190 UmwG einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen ab. Es handelt sich hierbei um einen gesellschaftsrechtlichen Tatbestand, der bei der Beurteilung der stlichen Voraussetzungen einer Sacheinlage gem § 25 S 1 UmwStG iVm § 20 Abs 1 UmwStG oder § 21 Abs 1 UmwStG erfüllt se...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1 Austausch von Anteilen

Tz. 2 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der sachliche Anwendungsbereich der Einbringung von Anteilen in eine Kap-Ges ergab sich bisher (nur) aus dem Tatbestand des Anteilstauschs iSd § 20 Abs 1 S 2 UmwStG aF. Insbes wegen des im Gesetz nicht näher definierten stlichen Begriffs des "Einbringens", worunter jedweder Vorgang zu verstehen ist, der zu einer Zuordnung des zivilrechtlichen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Einbringung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG (§ 23 Abs 4 Hs 2 UmwStG)

Tz. 115 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der Verschmelzung geht mit Eintragung der Umwandlung das gesamte Vermögen des übertragenden Rechtsträgers gem § 20 Abs 1 Nr 1 UmwG (uno actu) auf die übernehmende Gesellschaft über. Mit dieser Bestimmung wird die Gesamtrechtsnachfolge der Übernehmerin in die Rechtsposition der oder des übertragenden Rechtsträger angeordnet. Erfolgt also...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Anteilstausch durch Einzelübertragung, Spaltung oder Verschmelzung

Tz. 42 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Eine Regelung zum Zeitpunkt des Anteilstauschs enthält § 21 UmwStG nicht. Insbes sind im Gegensatz zur Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG keine Bestimmungen zu einer stlichen Rückbeziehung vorhanden (dort s § 20 Abs 5 und 6 UmwStG; auch aus § 2 UmwStG ergibt sich keine Rückbeziehungsmöglichkeit, dazu s Tz 43). Daher gelten die allg Grundsätz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.2 Erstmalige Anwendung

Tz. 51b Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 27 Abs 14 UmwStG regelt die erstmalige Anwendung des § 21 Abs 1 S 2 und 4 UmwStG idF des StÄndG 2015. Hier wird – anders als in allen weiteren Bestimmungen des § 27 UmwStG – nicht auf die Anmeldung der Umwandlungsmaßnahme zur Eintragung in das öff Register bzw Übergang des wirtsch Eigentums an den eingebrachten WG (s § 27 Abs 1, 2, 5, 7, 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7.4 Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG)

Tz. 65 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Frage der Verwertung verrechenbarer Verluste iSd § 15a EStG durch die Übernehmerin stellt sich dann, wenn Gegenstand der Einbringung nach den §§ 20, 25 UmwStG der MU-Anteil eines Kdst ist und die KG nach der Sacheinlage weiterbesteht. Im Fall der Verschmelzung einer KG auf eine Kap-Ges/Gen geht ein verrechenbarer Verlust genauso unter wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Unterbeteiligte am Mitunternehmeranteil oder Betrieb der Personengesellschaft

Tz. 86 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Besteht an einem MU-Anteil (Hauptbeteiligung) eine mitunternehmerische (atypische) Unterbeteiligung, setzt sich die Unterbeteiligung im Fall des Formwechsels der Pers-Ges, an der die Hauptbeteiligung besteht, in eine Kap-Ges an den Kap-Anteilen fort. Stlich wandelt sich der MU-Anteil des Unterbeteiligten als Folge der Umwandlung in eine typi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Formwechsel einer Personengesellschaft in eine KGaA

Tz. 43 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Beim Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen iSd § 190 UmwG kommt als Rechtsträger neuer Rechtsform auch eine KGaA in Betracht (s §§ 214–225c UmwG; s Tz 14). Nach den umwandlungsrechtlichen Vorschriften ist vorgesehen, dass beim Formwechsel ein Gesellschafter der KGaA als phG beitreten kann, der nicht der formwechselnden Pers-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Handelsrecht

Tz. 59 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Formwechsel erlangt seine hr-liche Wirksamkeit mit der Eintragung (unabhängig von der Bekanntmachung) im maßgebenden (öffentlichen) Reg (s Tz 10). Dies ist bei Pers-Handels-Ges das (identische) H-Reg, in das auch die formwechselnde Pers-Ges eingetragen ist (s § 202 Abs 1 UmwG; im Fall der Umwandlung einer Partnerschaftsgesellschaft oder ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.3 Formwechsel in eine Genossenschaft

Tz. 15 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im Einklang mit der Sacheinlage (s § 20 Abs 1 UmwStG) und dem Anteilstausch (s § 21 Abs 1 S 1 UmwStG) wird auch beim Formwechsel erstmals die (hr-lich schon immer zulässige) Umwandlung in eine (eingetragene) Gen ertragstlich begünstigt. Mit Novellierung des GenG (gültig ab 18.08.2006) ist eine Klein-Gen eingeführt worden, die nur drei Mitgli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Zwischenwertansatz mit steuerlicher Rechtsnachfolge

Tz. 83 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 23 Abs 3 S 1 UmwStG tritt die übernehmende Gesellschaft grds in die stliche Rechtsnachfolge (s Tz 17, 19 ff) des Einbringenden ein. Denn § 23 Abs 3 S 1 UmwStG verweist auf eine analoge Anwendung des § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG. Der Unterschied zur Behandlung bei der Bw-Einbringung (s § 23 Abs 1 UmwStG) besteht darin, dass infolge der Aufde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Verlustverwertung bei der Gewerbesteuer

Tz. 93 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Hat die formgewechselte Pers-Ges einen vortragsfähigen Fehlbetrag iSd § 10a GewStG (Gewerbeverlust), kann dieser Verlust nicht von dem positiven Gewerbeertrag der aus der Umwandlung hervorgegangenen Kap-Ges/Gen abgezogen werden (s §§ 25 S 1 iVm 23 Abs 5 UmwStG; s Nitzschke, in Brandis/Heuermann, § 25 UmwStG 2006 Rn 36; s Rabback, in R/H/vL, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.6 Wertaufholung

Tz. 127 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Übernimmt die Kap-Ges/Gen ein WG, auf das der Einbringende eine Tw-Abschr vorgenommen hat und dessen gW am stlichen Übertragungsstichtag noch nicht wieder auf den urspr Wert angestiegen ist, geht eine potentielle Wertaufholung (Zuschreibungsverpflichtung) nicht auf die Übernehmerin über (glA s Schmitt, in S/H/S, 8. Aufl, § 23 UmwStG Rn 99; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Aufdeckung stiller Reserven beim Formwechsel gewerblich geprägter oder infizierter Personengesellschaften mit Steuerausländern in Sonderfällen (§ 50i Abs 2 EStG)

Tz. 53 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der zwingende Ansatz des gW für im BV der Pers-Ges enthaltene WG oder Anteile iSd § 50i Abs 1 EStG in den Sonderfällen gem § 50i Abs 2 EStG nF gilt aufgr des Verweises in § 25 S 1 UmwStG auf § 20 UmwStG auch beim Formwechsel gew geprägter oder infizierter Pers-Ges iSd § 15 Abs 3 EStG (dazu s § 20 UmwStG Tz 227aff). Der Formwechsel einer Pers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Füger/Rieger, Verdeckte Einlage und vGA bei Umwandlungen – ein Problemabriss anhand typischer Fallkonstellationen, FS Widmann, 2000, 287; Jehke, Umstrukturierungen und stlicher Gestaltungsmissbrauch, DStR 2012, 677; Pyszka, Verschmelzung von Schwester-Kap-Ges: vGA durch unentgeltliche Leistungen im Rückwirkungszeitraum, DStR 2016, 2683.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hageböke/Stangl, Umwandlungen auf OG: Koppelungserklärungen im Zusammenhang mit Billigkeitsregelungen? GmbHR 2011, 744; Rödder, Verschmelzung von Kap-Ges auf Kap-Ges, DStR 2011, 1059. Tz. 62 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wird eine andere Kap-Ges auf eine OG verschmolzen, deren OT eine natürliche Pers oder eine Pers-Ges (mit natürlichen Pers als MU) ist, ist nach Verw-Auff die ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Bisher nicht bilanzierte Wirtschaftsgüter, für die ein steuerliches Aktivierungs- bzw Passivierungsverbot besteht

Tz. 22 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Str ist, ob für die stliche Übertragungsbil die normalen Bilanzierungsregeln mit der Folge gelten, dass bilanzstliche Aktivierungs- und Passivierungsverbote auch in dieser Bil zu beachten sind. Das gilt insbes für § 6a Abs 1 und 2 EStG sowie § 5 Abs 4 bis 4b EStG (Pensionsrückstellung, Rückstellung für Dienstjubiläen, Rückstellung für drohen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 52 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Bei der Verschmelzung und bei der Spaltung einer TG auf die MG zu Bw stellt sich die Frage, ob in der Übertragung des BV zu Bw auf die MG eine vGA nach § 8 Abs 3 KStG liegen kann. UE ist das grds nicht der Fall, denn den umwst-rechtlichen Spezialnormen gebührt Vorrang vor den Rechtsfolgen einer vGA (so bereits Urt des BFH v 18.04.1992, BStBl...mehr