Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / f) Rückforderung von überzahltem Unterhalt

Ohne eine solche Pflichtverletzung ist die Rückforderung überzahlten Unterhaltes[101] regelmäßig nicht möglich, weil dem Anspruch aus § 812 BGB der Wegfall der Bereicherung entgegengehalten werden kann.[102] Dieser Einwand des Wegfalls der Bereicherung ist nur dann mit Sicherheit versperrt, wenn sich der Berechtigte in der sog. verschärften Haftung befindet (§§ 818 Abs. 4, 8...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / c) Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 BGB und Unterhalt für den neuen Ehegatten

Nach der Formulierung im Urt. v. 6.2.2008 sind auch andere Einkommensänderungen bei der Bedarfsbestimmung zu beachten. Dies umfasst auch die nach der Scheidung begründete Unterhaltspflicht für den ein nichteheliches Kind betreuenden Elternteil (§ 1615l Abs. 2 BGB) und für einen neuen Ehegatten, im letzten Fall Familienunterhalt (§ 1360 BGB), Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) u...mehr

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FF 11/2008, Splittingvorteil aus neuer Ehe beim Unterhalt für Kinder aus erster Ehe

Der Vorrang des Unterhalts minderjähriger Kinder gegenüber Ehegatten gilt auch im Mangelfall für das gesamte verfügbare Einkommen des Unterhaltspflichtigen und schließt den Splittingvorteil aus dessen neuer Ehe ein. Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit grundlegenden Fragen des Kindesunterhaltsrechts zu befassen, die im ...mehr

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FF 06/2011, Ehegattenunterh... / Unterhalt nach § 1615l BGB

Ein Unterhaltsanspruch nach § 1615l BGB ist nicht deshalb verwirkt, weil die Mutter in einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner lebt. § 1579 Nr. 2 BGB ist auf den Unterhaltsanspruch der Mutter nicht entsprechend anwendbar (OLG Nürnberg, rk. Urt. v. 26.8.2010 – 10 UF 702/10; FamRZ 2011, 735; offen gelassen in BGH FamRZ 2008, 1739, 1744).mehr

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FF 07_08/2008, Unterhalt be... / Leitsatz

1. Zum Bedarf der ein nichteheliches Kind betreuenden Mutter, die kurz vor der Geburt das 2. jur. Staatsexamen abgelegt, dann 1 ¼ Jahre mit dem Vater des Kindes zusammengelebt hat und von ihm unterhalten worden ist. 2. Auch nach der Neufassung des § 1615l Abs. 2 BGB ist der Betreuungsunterhalt nur zeitlich befristet bis zum 3. Geburtstag des Kindes zuzusprechen, sofern nicht ...mehr

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FF 07_08/2008, Durchsetzung von Unterhalt in Europa

Die Justizministerinnen und -minister der Europäischen Union haben heute Leitlinien für eine europäische Verordnung zur besseren Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in Europa beschlossen. Noch bis Ende 2008 sollen die Arbeiten an dieser Verordnung abgeschlossen werden. Bereits im vergangenen November wurden zwei weltweite Konventionen zur besseren Durchsetzung von Unterhalt...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / f) Obliegenheitsverletzung bei anderen Verpflichtungen als Unterhalt

Anders als bei Unterhaltsverpflichtungen kommt es für die Antwort auf die Frage, wann eine Unterhaltspartei sonstige Einkommensminderungen durch Zurechnung eines fiktiven Einkommens selbst tragen muss, darauf an, ob ihr eine Obliegenheitsverletzung vorzuwerfen ist. Bei der Bedürftigkeit (§ 1577 BGB) und bei Leistungsfähigkeit (§ 1581 BGB) ist dies bei einfachem Verschulden i...mehr

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FF 10/2008, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

Bei der Bemessung der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils ist zu beachten, ob der ihm neben oder nach der Erziehung und Betreuung in staatlichen Einrichtungen verbleibende Anteil an der Betreuung und Erziehung des Kindes i.V.m. einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit zu einer überobligationsmäßigen Belastung führen würde (BGH, Urt. v. 16.7.2008 – XII ZR 109/05, Fa...mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist zuzustimmen. In erfreulich klarer Weise hat der Senat dem Schutzzweck des Scheidungsverbundes den vom Gesetz gewollten Vorrang eingeräumt und die auf eine beschleunigte Scheidung zielende Abtrennung der Folgesache Unterhalt nicht zugelassen. Dass einer missbräuchlichen Umgehung des Verbundgebotes durch Zurückweisung des Abtrennungsantrags begegnet werden ...mehr

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FF 11/2008, Beschlüsse des ... / V. Form des Unterhalts

Unterhalt kann in Form einer Geldrente oder einer Abfindung gewährt werden. angenommen 33:0:0 Im Interesse eines clean break ist einer Abfindung grundsätzlich der Vorzug zu geben. abgelehnt 11:19:3 Eine Abfindung kann auch durch Übertragung von Vermögensgegenständen (insbesondere Miteigentum an der Familienwohnung) erfolgen. angenommen 33:1:0mehr

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FF 12/2008, Darlegungs- und... / Leitsatz

1. Zur Darlegungs- und Beweislast für den Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit gem. §1573 Abs. 1 BGB. 2. Zur Berücksichtigung einer anteiligen Haftung (hier: unter Einbezug fiktiven Einkommens) beider Eltern für den Volljährigenunterhalt im Rahmen der Bemessung des Ehegattenunterhalts. BGH, Versäumnisurt. v. 30.7.2008 – XII ZR 126/06 (OLG Koblenz, AG Bingen am Rhein)mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: I. Die Revision ist zulässig, auch wenn sie sich allein gegen die erfolgte Abtrennung der Scheidungsfolgesachen elterliche Sorge und nachehelicher Unterhalt aus dem Verbund richtet. Wird dem Scheidungsantrag zu Unrecht vor der Entscheidung über eine Folgesache stattgegeben, so schafft dies im Fall einer Abtrennung nach § 628 ZPO nach der Rspr. des Senats...mehr

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FF 12/2008, Darlegungs- und... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um die Abänderung eines Prozessvergleichs über nachehelichen Unterhalt. Die Parteien heirateten am 3.8.1970. Aus der Ehe stammen die Zwillingsschwestern A. und V. (geb. 10.5.1987). Die Ehe der Parteien ist seit dem 9.2.1998 rechtskräftig geschieden. Der Kläger (geb. 26.8.1946) ist ärztlicher Direktor in einem Universitätsklinikum (Besoldungss...mehr

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AGkompakt 08/2011, Höhe der... / 1 I. Der Fall

Der Anwalt hatte für die außergerichtliche Vertretung seiner Mandantin in einer Unterhaltssache eine 1,8-Geschäftsgebühr abgerechnet und diese anschließend eingeklagt.mehr

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FF 10/2009, Nachehelicher U... / Anmerkung

Anmerkung der Redaktion: Die Entscheidung ist abgedruckt in FamRZ 2009, 1300 ff.mehr

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FF 11/2009, Nachehelicher U... / Anmerkung

Anmerkung der Redaktion: Die Entscheidung ist abgedruckt in FamRZ 2009, 1300 ff.; siehe auch Anm. Maurer, FF 2009, 423 ff.mehr

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FF 11/2009, Nachehelicher U... / Anmerkung

Anmerkung der Redaktion: Die zugelassene Revision ist unter dem Aktenzeichen XII ZR 65/09 eingelegt. Termin zur mündlichen Verhandlung steht am 18.11.2009 an.mehr

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AGkompakt 08/2011, Höhe der... / 2 II. Die Entscheidung

OLG hält 1,8-Geschäftsgebühr für unbedenklich Das OLG hatte im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit keine Bedenken.mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien sind seit 1990 miteinander verheiratet. Aus ihrer Ehe ist der am 21.9.1992 geborene Sohn D. hervorgegangen, der bei der Mutter lebt. Seit Februar 2001 leben die Ehegatten getrennt. Der Scheidungsantrag des Ehemannes (Antragsteller) ist der Ehefrau (Antragsgegnerin) am 30.5.2001 zugestellt worden. Der Antragsteller lebt inzwischen in der Schweiz. Aus d...mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / Leitsatz

Dem gem. § 623 Abs. 2 Satz 2 ZPO gestellten Antrag eines Ehegatten auf Abtrennung einer Sorgerechtsfolgesache ist grundsätzlich zu entsprechen. Bei Unterhaltsfolgesachen (§ 623 Abs. 2 Satz 3 ZPO) ist einem Abtrennungsantrag dagegen nur dann stattzugeben, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen elterlicher Sorge und Kindesunterhalt bzw. Betreuungsunterhalt besteht, der eine...mehr

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FF 10/2008, Befristung des nachehelichen Unterhalts

§ 1578b Abs. 2 BGB Leitsatz Bei einer Ehe von rund siebzehneinhalb Jahren, die nicht durch gemeinsame Kinder, sondern praktisch durchgehende beiderseitige Erwerbstätigkeit geprägt war, erscheint angesichts der begrenzten Höhe des unstreitigen Unterhaltsbetrages von 327,62 EUR eine Befristung des Aufstockungsunterhalts auf einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren ab Rechtskraft...mehr

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FF 05/2008, Zeitliche Befristung eines nachehelichen Unterhaltes

ZPO §§ 323, 767, BGB § 1578b Leitsatz 1. Eine Zwangsvollstreckungsgegenklage ist dann nicht begründet, wenn die darlegungs- und beweisbelastete Beklagte zu Recht Veränderungen der Verhältnisse geltend machen kann, die es rechtfertigen, einen durch außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung zunächst reduzierten nachehelichen Unterhalt im Rahmen des ursprünglichen Titels wieder ...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / C. Leitende Prinzipien für die Bemessung des Unterhalts

I. Halbteilungsgrundsatz und Teilhabe Dass überhaupt nacheheliche Unterhaltsansprüche eingeräumt werden, ist eine Folge der auch nach der Scheidung fortdauernden Verantwortung oder auch der nachehelichen Solidarität. Der Unterhalt ist eine Nachwirkung der Ehe. In welchem Umfang Ansprüche gewährt werden, ist eine Frage der Teilhabe. Insofern ist die gesetzliche Regelung von der...mehr

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FF 01/2009, Verwirkung des nachehelichen Unterhalts wegen neuer Beziehung

BGB n.F. § 1579 Nr. 2 Leitsatz 1. Führt der Unterhaltsberechtigte seit mehr als fünf Jahren eine Beziehung, die zwar nicht durch ein Zusammenwohnen und auch nicht durch ein gemeinsames Wirtschaften geprägt ist, jedoch durch ihre Gestaltung einen Grad der Festigkeit erreicht hat, der auf eine auch von außenstehenden Dritten so wahrgenommene verfestige Beziehung schließen lässt,...mehr

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FF 03/2011, Neue Rechtsprechung zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts unter Anwendung der sog. Dreiteilungsmethode verfassungswidrig

BVerfG, Beschl. v. 25.1.2011 – 1 BvR 918/10 Einführung Mit dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts hat der Gesetzgeber das Unterhaltsrecht mit dem Ziel der Stärkung des Kindeswohls, der wirtschaftlichen Entlastung so genannter Zweitfamilien sowie der Vereinfachung reformiert. Im Geschiedenenunterhaltsrecht gilt seitdem verstärkt der G...mehr

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FF 03/2011, Verwirkung des nachehelichen Unterhalts wegen neuer Beziehung

BGB § 1579 Nr. 2 Leitsatz Die Beurteilung, ob sich eine Lebensgemeinschaft verfestigt hat, hat nach den Umständen des Einzelfalls zu erfolgen. Eine bestimmte Mindestdauer ist nicht Voraussetzung für eine Verfestigung i.S.d. § 1579 Nr. 2 BGB. Mieten die neuen Partner, nachdem sie zunächst für eine kurze Zeit in die Wohnung eines Partners eingezogen waren, gemeinsam eine neue Wo...mehr

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FF 02/2008, Darlegungs- und Beweislast für Beschränkung oder Befristung des nachehelichen Unterhalts

BGB § 1573 Abs. 5, BGB § 1578 Abs. 1 Satz 2 Leitsatz Die Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen, die zu einer Befristung oder Beschränkung des nachehelichen Unterhalts führen können, trägt der Unterhaltsverpflichtete, weil sowohl § 1573 Abs. 5 als auch § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB als Ausnahmetatbestände konzipiert sind. Hat der Unterhaltspflichtige allerdings Tatsachen vorget...mehr

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FF 06/2008, Bemessung des nachehelichen Unterhalts

BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1 Leitsatz a) Bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB) sind spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens grundsätzlich zu berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, wann sie eingetreten sind, ob es sich um Minderungen oder Verbesserungen handelt oder ob die Veränderung aufseiten ...mehr

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FF 06/2009, Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen

BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1 Leitsatz a) Bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB) sind spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens grundsätzlich zu berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen oder Verbesserungen handelt. Weil das Unterhaltsrecht den ges...mehr

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FF 11/2009, Sofortiges Anerkenntnis bei Abänderungsklage auf Herabsetzung des Unterhalts

ZPO § 93 § 323 § 118 § 275 Leitsatz 1. Auch bei einer Abänderungsklage nach § 323 ZPO, mit der eine Herabsetzung des Unterhalts begehrt wird, ist die vorprozessuale Aufforderung an den Beklagten zum Verzicht auf den Unterhalt geboten. 2. Ein "sofortiges" Anerkenntnis liegt auch vor, wenn der Beklagte im Prozesskostenhilfeverfahren keine Stellungnahme abgegeben hat. Auch die Ver...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung, die seit dem 11.6.2008 im Internet verfügbar ist, ist in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: a) Verwirkung nach § 1579 Nr. 5 BGB n.F. Der BGH bestätigt seine Rechtsprechung, wonach das ungefragte Verschweigen von erhöhten Einkünften zur Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt führen kann. In einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der Ehema...mehr

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FF 12/2008, Darlegungs- und... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Gegen den im Verhandlungstermin nicht erschienenen Kläger ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Dieses beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern berücksichtigt den gesamten Sach- und Streitstand (BGHZ 37, 79, 81 ff.). Die Revision führt zur teilweisen Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Ber...mehr

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FF 07_08/2008, Unterhalt be... / Aus den Gründen

Gründe: Die Klägerin zu 1. (im Folgenden: Klägerin) und der Beklagte sind die Eltern des am 14.7.2005 geborenen, bei der Klägerin lebenden Klägers zu 2. (im Folgenden: Kläger). Sie waren und sind nicht miteinander verheiratet. Nachdem sie sich Anfang 2003 kennen gelernt hatten, haben sie zunächst eine Wochenendbeziehung geführt. Im April 2005 hat die Klägerin ihr zweites jur...mehr

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FF 05/2008, Neues Unterhalt... / 3. Ausblick

Es bestehen keine Bedenken, wenn die Rechtsprechung echte Ausnahmen in Fallgruppen herausarbeitet. Nicht bei jedem Vortrag sollte der Richter jedoch ein psychologisches Gutachten in Auftrag geben oder Zeugen zu den ehelichen Plänen hören. Der Hinweis in den Süddeutschen Leitlinien, es solle ein angemessener gestufter Übergang geschaffen werden,[10] ist nichts anderes als ein ...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. Die 1956 geborene Antragstellerin und der 1957 geborene Antragsgegner hatten am 23.6.1989 die Ehe geschlossen, aus der die am 30.10.1989 geborene Tochter C hervorgegangen ist. Die Antragstellerin hatte ihre vorehelich geborenen Töchter K, geb. am 15.2.1984, und F, geb. am 8.1.1988, mit in die Ehe gebracht. In dem e...mehr

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AGkompakt 08/2011, Höhe der... / 3 III. Der Praxistipp

Regelgebühr beträgt 1,3 Nach Anm. zu Nr. 2300 VV beträgt die sog. "Schwellengebühr" 1,3. Diese Gebühr soll in durchschnittlichen Fällen der Regelfall sein. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Sache weder umfangreich noch schwierig war. Einen solchen Regelfall, der lediglich die Schwellengebühr in Höhe von 1,3 nach Anm. zu Nr. 2300 VV rechtfertigt, nimmt die Rspr. z.B. bei ...mehr

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FF 01/2009, Verwirkung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Der am … 1940 geborene Antragsteller und die am … 1948 geborene Antragsgegnerin haben am 22.8.1969 die Ehe geschlossen. Die Ehe ist kinderlos geblieben. Die räumliche Trennung der Eheleute erfolgte am 1.8.1993; seit dieser Zeit leben die Parteien getrennt. Die Antragsgegnerin, Bibliotheksangestellte, war während der Ehe mit Ausnahme eines Zeitraumes von ca. 4 Jahr...mehr

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FF 12/2010, Begrenzter Unte... / III. Zu unterschiedlichen Auswirkungen des Unterhalts- und des Versorgungsausgleichsrechts

Danach dürfen wir Folgendes festhalten: 1. Zum Unterhaltsrecht Soweit es um Unterhaltsgewährung geht, also vor allem in der Lebensphase der Erwerbstätigkeit, hat der unterhaltsbedürftige geschiedene Ehegatte einen nachehelichen Unterhaltsanspruch gegen seinen früheren Ehepartner. Fehlt es an ehebedingten Nachteilen oder entfallen diese später, fällt der Anspruch auf Aufstockun...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / VI. Rechtsmittel gegen die Festsetzung des Unterhalts im VV

1. Gegen die Ablehnung der Unterhaltsfestsetzung Hat der Rechtspfleger den Antrag des Gläubigers auf Festsetzung des Unterhalts im VV nach den § 249 FamFG (teilweise) zurückgewiesen, so ist die Zurückweisung nicht anfechtbar, § 250 Abs. 2 Satz 3 FamFG. Das schließt aber die Erinnerung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 RpflG zum Familiengericht nicht aus. Sie findet binnen der für die B...mehr

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FF 11/2009, Nachehelicher U... / Aus den Gründen

Gründe: A. Die Parteien streiten um die Abänderung der durch Urteil des AG – Familiengericht – Marl vom 21.8.2007 (20 F 167/07) titulierten Verpflichtung des Klägers, an die Beklagte einen monatlichen Nachscheidungsunterhalt von 607,00 EUR zu zahlen. Der am 15.2.1957 geborene Kläger und die am 9.11.1956 geborene Beklagte schlossen die Ehe am 26.03.1975. Die Ehe blieb kinderlo...mehr

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AGkompakt 08/2011, Höhe der... / Leitsatz

Für die außergerichtliche Vertretung in Unterhaltssachen bestehen gegen den Ansatz einer 1,8-Geschäftsgebühr – grundsätzlich – keine Bedenken. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.6.2009 – 24 U 111/08mehr

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FF 12/2008, Darlegungs- und... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist im Wesentlichen zuzustimmen. 1. Die Beklagte konnte nicht geltend machen, sie habe gem. § 1573 Abs. 1 BGB keine angemessene Erwerbstätigkeit finden können. Dass die bloße Meldung beim Arbeitsamt dazu nicht genügt, hat der BGH nochmals bestätigt (so schon BGH FamRZ 1982, 255, 257). Sie muss vielmehr im Einzelnen darlegen, ohne dass ihr die Beweiserleichter...mehr

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FF 05/2008, Neues Unterhalt... / 4. Fazit

Der Gesetzgeber hat in § 1570 BGB einen Regel/Ausnahme-Tatbestand geschaffen, in dessen Zentrum nicht die Frage steht, was für das Kind besser ist, sondern ein angemessener finanzieller Ausgleich mit Korrekturmöglichkeiten im Ausnahmefall. Nur so können auch Rechtssicherheit gewährleistet und die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere auch in der Auslegung durch das BVerfG, ents...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfachte Verfahren zur Festsetzung des Unterhalts Minderjähriger

Einführung Literatur: Schumacher/Grün, FamRZ 1998, 778, 789 ff.; Knittel, FF 1998, 35, 36 ff. und DAVorm 1998, 177, 184 ff.; Schulz, FuR 1998, 385 ff.; Gerhardt, FuR 1998, 145; Stollenwerk/Stollenwerk, ZAP 1999, Fach 11, S. 489; Weber, 1998, 1992, 2003; Kleinle, ZfJ 1998, 349, 350 ff.; Günther, NDV 1998, 157, 161 ff.; Sonnenfeld, DAVorm 1999, 169; van Els, ZKJ 2006, 535 und R...mehr

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FF 11/2009, Nachehelicher U... / 2 Anmerkung

1. Eheprägendes Kindergeld Zur Ermittlung des Ehegattenbedarfs ist ein vom Unterhaltsverpflichteten geschuldeter Minderjährigenunterhalt, wie der BGH[1] bereits zum Volljährigenunterhalt entschieden hat, nach der seit 1. Januar 2008 geltenden Rechtslage mit dem nach Abzug des (hälftigen) Kindergelds gem. § 1612b Abs. 1 BGB sich ergebenden Zahlbetrag, nicht mit dem Tabellenbet...mehr

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FF 05/2008, Neues Unterhalt... / 1. Auslegung § 1570 BGB

Viele Beiträge zum neuen Unterhaltsrecht übergehen die Gesetzesauslegung und stellen sogleich eine Wertung des Verfassers in den Vordergrund. Sinnvoll sei eine Betreuung bis zur zweiten Schulklasse u.v.m.[2] Tatsächlich sollte sich der Jurist nicht leichtfertig über die Gesetzesauslegung hinwegsetzen, die grammatikalisch, historisch, systematisch und teleologisch geprägt ist...mehr

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FF 06/2008, Bemessung des n... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten noch um Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs zur Zahlung nachehelichen Ehegattenunterhalts, Abänderung einer Jugendamtsurkunde über den Unterhaltsanspruch der Beklagten zu 3 sowie um Rückzahlung überzahlten Unterhalts einschließlich der Kosten der Zwangsvollstreckung. Der Kläger und die Beklagte zu 1 sind geschiedene Eheleute. Aus ihrer ...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Revision der Antragstellerin ist unbegründet. Die Revision des Antragsgegners führt in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. A. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 215 veröffentlicht ist, hat die Unterhaltspflich...mehr

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FF 02/2008, Die Abänderung ... / 2. Wegfall des Unterhalts

Der Wegfall des Anschlussunterhalts nach dem wiederaufgelebten Betreuungsunterhalt wegen Aufhebung des § 1586a Abs. 1 S. 2 BGB ist unwandelbar. Dieser Erlöschensgrund ist mit der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend zu machen.[35]mehr

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FF 06/2008, Bemessung des n... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Gegen den im Verhandlungstermin nicht erschienenen Beklagten ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Dieses beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern berücksichtigt den gesamten Sach- und Streitstand (BGHZ 37, 79, 81 ff.). Die Revision ist begründet. Sie führt in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils u...mehr