Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Volljährigenunterhalt: Vorwegabzug des Minderjährigenunterhalts beim Unterhalt des privilegiert Volljährigen

Leitsatz Das OLG Hamm hat sich in dieser Entscheidung mit dem Haftungsanteil der Eltern beim Volljährigenunterhalt auseinandergesetzt. Es ging hierbei u.a. um die Frage, ob zur Berechnung des auf den Vater entfallenden Anteils vorab der Unterhalt abgezogen werden kann, den er für ein nicht gemeinsames minderjähriges Kind zu zahlen hatte. Sachverhalt Der volljährige Antragstel...mehr

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Ehescheidungsverbundverfahren: Einbeziehung von Folgesachen in den Verbund bei Nichteinhaltung der Zwei-Wochen-Frist des § 137 Abs. 2 FamFG

Leitsatz Die Entscheidung des OLG Stuttgart setzt sich mit einer der bedeutenderen Neuregelungen des zum 1.1.2009 in Kraft getretenen Familienverfahrensrechts auseinander, der Vorschrift des § 137 Abs. 2 S. 1. Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, wie zu verfahren ist, wenn das Familiengericht bei seiner Terminierung die Zwei-Wochen-Frist der Vorschrift nicht beachtet h...mehr

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Unterhaltssache: Statthaftigkeit der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung in einer Familienstreitsache

Leitsatz Die Beteiligten führten vor dem AG einen Rechtsstreit um nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt. Mit Beschluss vom 29.11.2010 entschied das Familiengericht über die geltend gemachten Ansprüche. Die dazu ergangene Kostenentscheidung lautete auf Kostenaufhebung. Hiergegen wandte sich der Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde und führte zur Begründung an, bez...mehr

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Kindesunterhalt: Abänderung einer Jugendamtsurkunde nach § 239 FamFG durch den Unterhaltsberechtigten

Leitsatz Das OLG Dresden hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob das unterhaltsberechtigte Kind Abänderung begehren kann, wenn es Titulierung seines Anspruchs in dynamischer Form verlangt hatte, der Verpflichtete jedoch den Titel in statischer Form hat errichten lassen. Sachverhalt Getrennt lebende Eltern stritten um den Kindesunterhalt für die ge...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / 1. Unterhalt

Durch eine einstweilige Anordnung nach § 246 FamFG kann jeder Anspruch auf einen gesetzlich geschuldeten Unterhalt für Ehegatten, geschiedene Ehepartner, Lebenspartner, die nichteheliche Mutter und den nichtehelichen Vater, Kinder und Verwandte geregelt werden. Erfasst ist auch ein vertraglich vereinbarter Unterhalt, soweit er lediglich eine Abwandlung/Konkretisierung des ge...mehr

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FF 11/2009, Nachehelicher Unterhalt: Unterhaltsberechnung und zeitliche Begrenzung bzw. Herabsetzung des Unterhalts unter Berücksichtigung einer neuen Ehe

GG Art. 3 Abs. 1 , 6 Abs. 1; BGB §§ 1573 Abs. 2 und 4, 1578 Abs. 1, 1581, 1578b, 1609 Nr. 2; EGZPO § 36 Abs. 1 und 2 Leitsatz 1. Der Anspruch auf Aufstockungsunterhalt gem. § 1573 Abs. 2 BGB scheidet als Anschlusstatbestand für einen geltend gemachten Krankenunterhaltsanspruch nach § 1572 BGB aus, wenn und soweit die Krankheit zu einem Zeitpunkt auftritt, zu dem bereits eine ...mehr

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FF 11/2008, Beschlüsse des ... / B. Unterhalt

I. Betreuungsunterhalt Der Betreuungsunterhalt ist Ausdruck der gemeinsamen Elternverantwortung für das Kind. angenommen 34:0:0 Der Betreuungsunterhalt ist als Teil des Kindesunterhalts zu begreifen. angenommen 16:12:5 Notwendige Drittbetreuungskosten sind Teil des Kindesunterhalts. angenommen 30:2:3 Die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder ist dadurch zu verwirkliche...mehr

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AGkompakt 07/2011, Berechnu... / II. Laufender Unterhalt

Verfahrenswert richtet sich nach dem Zwölffachen des verlangten Monatsbetrages Im Gegensatz zu den Verfahren, in denen der Unterhalt beziffert geltend gemacht wird, richtet sich der Wert der zukünftigen Unterhaltsforderungen bei dynamisiertem Unterhalt nicht nach dem Betrag der auf die Antragseinreichung folgenden zwölf Monate (§ 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG), sondern nach dem Zwölf...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / X. Unterhalt bei Feststellung der Vaterschaft

Der Unterhalt bei Feststellung der Vaterschaft ist in der Vorschrift des § 237 FamFG völlig neu geregelt. Diese Vorschrift tritt an die Stelle des § 653 ZPO a.F. Das Verfahren ist daher nicht mehr ein Teil des auf Feststellung der Vaterschaft gerichteten Abstammungsverfahrens, sondern nunmehr ein selbständiges Verfahren.[145] Allerdings kann mit einem Verfahren auf Feststellu...mehr

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AGS 12/2010, Verfahrenswert einer einstweiligen Anordnung auf Unterhalt

FamGKG §§ 35, 51, 41 Leitsatz Allein der Umstand, dass im einstweiligen Anordnungsverfahren der "volle" Unterhalt geltend gemacht wird, rechtfertigt es nicht, den Verfahrenswert in der Höhe des Hauptsacheverfahrenswertes nach § 51 FamGKG festzusetzen. OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.11.2010–11 WF 133/10 Aus den Gründen Das FamG hat in der angefochtenen Entscheidung den Verfahrensw...mehr

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FF 05/2009, Aus der aktuellen Rechtsprechung des XII. Zivilsenats zum Unterhalt zwischen Ehegatten

Aktualisierter Beitrag für die Herbsttagung 2008 in Potsdam. (Teil 1) I. Der Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB) Die Bemessung des nachehelichen Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen hat in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den letzten Jahren einen Wandel erfahren. Nach dem insoweit maßgebenden (und auch durch die ...mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennung der Folgesache Unterhalt aus Scheidungsverbund

ZPO § 623 Abs. 2 Satz 2 und 3 § 628 Satz 1 Nr. 4 Leitsatz Dem gem. § 623 Abs. 2 Satz 2 ZPO gestellten Antrag eines Ehegatten auf Abtrennung einer Sorgerechtsfolgesache ist grundsätzlich zu entsprechen. Bei Unterhaltsfolgesachen (§ 623 Abs. 2 Satz 3 ZPO) ist einem Abtrennungsantrag dagegen nur dann stattzugeben, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen elterlicher Sorge und Ki...mehr

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AGS 12/2010, Verfahrenswert einer einstweiligen Anordnung auf Unterhalt

FamGKG §§ 35, 51, 41 Leitsatz Bei Einreichung des Antrags fällige Beträge sind auch im Rahmen einer einstweiligen Anordnung zu berücksichtigen. OLG Köln, Beschl. v. 22.11.2010–4 WF ...mehr

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FF 10/2009, Nachehelicher Unterhalt: Abzug des Zahlbetrages – Wohnvorteil – ehebedingte Nachteile

BGB § 1578 § 1578b § 1612b § 100 Leitsatz a) Im Rahmen der Bedarfsermittlung beim Ehegattenunterhalt gem. § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB ist nach der seit dem 1.1.2008 geltenden Rechtslage auch ein vom Unterhaltspflichtigen geschuldeter Minderjährigenunterhalt nicht mehr mit dem sog. Tabellenbetrag, sondern mit dem sich nach Abzug des (hälftigen) Kindergelds gem. § 1612b Abs. 1 BGB ...mehr

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AGS 06/2011, Verfahrenswert eines einstweiligen Anordnungsverfahrens auf Unterhalt

FamGKG §§ 41, 51 Abs. 1, Abs. 2 Leitsatz In einstweiligen Anordnungsverfahren auf Unterhalt ist grundsätzlich vom hälftigen Hauptsachewert auszugehen. Die bei Einreichung fälligen Beträge sind auch in einstweiligen Anordnungsverfahren gem. § 51 Abs. 2 FamGKG dem Wert der laufenden Leistungen – gegebenenfalls hälftig – gem. § 51 Abs. 1 FamGKG hinzuzurechnen. OLG München, Beschl....mehr

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FF 02/2009, Inhaltskontrolle von Eheverträgen zugunsten des auf Unterhalt in Anspruch genommenen Ehegatten

BGB §§ 138 Abs. 1, 1585c Leitsatz a) Eine Inhaltskontrolle von Eheverträgen kann nicht nur zugunsten des unterhaltbegehrenden Ehegatten veranlasst sein, sondern im Grundsatz auch zugunsten des auf Unterhalt in Anspruch genommenen Ehegatten. b) Für die Beurteilung, ob die subjektiven Elemente der Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages vorliegen, kann jedenfalls dann nicht auf konkr...mehr

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FF 11/2009, Nachehelicher Unterhalt: Abzug des Zahlbetrages – Wohnvorteil – ehebedingte Nachteile

BGB §§ 1578, 1578b, 1612b, 1577, 100, 566; BetrKV §§ 1, 2; GG Art. 3 Leitsatz a) Im Rahmen der Bedarfsermittlung beim Ehegattenunterhalt gem. § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB ist nach der seit dem 1.1.2008 geltenden Rechtslage auch ein vom Unterhaltspflichtigen geschuldeter Minderjährigenunterhalt nicht mehr mit dem sog. Tabellenbetrag, sondern mit dem sich nach Abzug des (hälftigen) ...mehr

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zfs 05/2009, Ausarbeitung eines Vertragsentwurfs über gegenseitigen Verzicht auf Unterhalt und Zugewinnausgleich

VV RVG Nr. 1000, 2300 Leitsatz Die Ausarbeitung des Entwurfs eines Vertrages, der danach abgeschlossen wird, kann – sofern damit eine auf ein Rechtsverhältnis bezogene Unsicherheit beseitigt wird – eine Mitwirkung beim Abschluss eines Einigungsvertrages i.S.d. Nr. 1000 RVG VV bedeuten. BGH, Urt. v. 20.11.2008 – IX ZR 186/07 Sachverhalt Im Rahmen einer Honorarklage machte die Kläg...mehr

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FF 07_08/2008, Neue Berechnungsmethode im Unterhaltsrecht – Unterhalt bei berufstätigen Ehepartnern aus erster und zweiter Ehe; Karrieresprung

BGB a.F. § 1570, BGB n.F. §1573 Abs. 2 Leitsatz 1. Maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Karrieresprung zu bejahen ist, ist der Zeitpunkt der Trennung der Parteien. Ein Karrieresprung ist jedoch nur dann anzunehmen, wenn der Ehegatte eine neue berufliche Position erlangt hat, und die hieraus erzielten Einkommenssteigerungen wesentlich über dem statistischen Mittelwert liege...mehr

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 l BGB

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FF 03/2011, Ehegattenunterh... / IV. Unterhalt nach Leistungsfähigkeit (§ 1581) im absoluten Mangelfall

Angenommen, der Mann hat in neuer Ehe ein zweites Kind und nach der Scheidung ein drittes Kind aus einer nichtehelichen Beziehung und muss für beide betreuenden Mütter aufkommen. 1. Einsatzbeträge Einsatzbetrag ist jeweils der angemessene Unterhalt. Das Einkommen von 3.000 EUR reicht offensichtlich nicht für den Unterhalt von drei Kindern und vier Erwachsenen aus. Es wird vorge...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / III. Einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterhalt und Kostenvorschuss, § 246 FamFG

Die in der Praxis wichtigste Vorschrift ist § 246 FamFG. § 246 Abs. 1 FamFG enthält die Befugnis des Gerichts, durch einstweilige Anordnung die Verpflichtung zur Zahlung von laufendem (nicht rückständigem) Unterhalt oder zur Zahlung eines Kostenvorschusses für ein gerichtliches Verfahren zu regeln, soweit eine materiell-rechtliche Grundlage besteht. Danach können einstweilig...mehr

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FF 04/2008, Prozessvergleich über nachehelichen Unterhalt im Verfahren über den Trennungsunterhalt

Auch nach der Neuregelung des § 1587c BGB durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz[1] kann im Trennungsunterhaltsverfahren ein gerichtlicher Vergleich unter Einbeziehung des nachehelichen Unterhalt geschlossen werden. Die Formulierung in dem neu eingefügten Satz 3 der Bestimmung, die unmittelbar vor der Verabschiedung des Gesetzes noch eingefügt worden ist,[2] mag auf den e...mehr

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FF 06/2009, Aus der aktuellen Rechtsprechung des XII. Zivilsenats zum Unterhalt zwischen Ehegatten (Teil 2)

Aktualisierter Beitrag für die Herbsttagung in Potsdam November 2008. Einführung Fortsetzung des Beitrags aus FF 5/09, der folgenden Inhalt vorgestellt hat: I. Der Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB) II. Die neue Rangfolge und das Übergangsrecht III. Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter gem. § 1615l BGB IV. Zur Befristung des nacheheli...mehr

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FF 12/2008, Neues zur Präklusion von Abänderungsklagen beim nachehelichen Unterhalt unter besonderer Berücksichtigung des Kriteriums der ehebedingten Nachteile

Einführung Die Unterhaltsrechtsreform gilt für alle ab 1.1.2008 fällig gewordenen Unterhaltsansprüche. Für vor deren Inkrafttreten rechtskräftig gewordene Urteile stellt sich – ebenso wie für zuvor errichtete Vergleiche und einseitige Urkunden – die Frage nach deren Anpassung an die neue Rechtslage bzw. den Erfolgsaussichten einer Abänderungsklage. Reicht die Änderung der Rec...mehr

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AGS 03/2009, Keine Terminsgebühr für eine außergerichtliche Erledigungsbesprechung in Verfahren über die vereinfachte Festsetzung von Unterhalt Minderjähriger

RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3 Leitsatz Ist eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben, hat eine solche nicht stattgefunden und war eine solche auch nicht durch das Gericht in Aussicht gestellt, scheidet die Festsetzung einer Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV i.V.m. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV aus. OLG Brandenburg, Beschl. v. 29.10.2008–9 WF 173/08 1 Aus den Gründen 1. ...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung von Unterhalt bei unterlassener Information über erhebliche Einkommenssteigerung

BGB § 1578b, BGB a.F. §1579 Nr. 5; BGB §1573 Abs. 5, BGB §1578 Abs. 1 Satz 2 Leitsatz 1. Der objektive Tatbestand des für eine Verwirkung nach § 1579 Nr. 5 BGB sprechenden Härtegrundes kann auch dadurch erfüllt sein, dass der Unterhaltsberechtigte den Verpflichteten nicht ungefragt über einen erheblichen Anstieg des eigenen Einkommens informiert (Fortführung des Senatsurt. v...mehr

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AGS 04/2011, Verfahrenskostenhilfe im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

ZPO §§ 78 Abs. 3, 121 Abs. 2;FamFG §§ 112 Nr. 1, 113 Abs. 1, 114 Abs. 4 Nr. 6, 231 Abs. 1 Nr. 1, 257 S. 1 Leitsatz Für einen juristischen Laien, der als Antragsgegner im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§§ 249 ff. FamFG) den Einwand eingeschränkter oder fehlender Leistungsfähigkeit (Einwand "G" im Formular "Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzun...mehr

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FF 12/2008, Darlegungs- und Beweislast bei Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit, Bemessung des Ehegattenunterhalts bei anteiliger Haftung beider Eltern für Volljährigenunterhalt

BGB § 1573 § 1578 § 1606 Leitsatz 1. Zur Darlegungs- und Beweislast für den Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit gem. §1573 Abs. 1 BGB. 2. Zur Berücksichtigung einer anteiligen Haftung (hier: unter Einbezug fiktiven Einkommens) beider Eltern für den Volljährigenunterhalt im Rahmen der Bemessung des Ehegattenunterhalts. BGH, Versäumnisurt. v. 30.7.2008 – XII ZR 126/06 (OLG Koblenz, A...mehr

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FF 07_08/2008, Unterhalt bei Betreuung eines nichtehelichen Kindes, Bedarf bei Zusammenleben mit dem Vater, Erwerbsobliegenheit, Befristung

BGB § 1615l Abs. 2 S. 2–5, Abs. 3 S. 1, BGB § 1610 Abs. 1 Leitsatz 1. Zum Bedarf der ein nichteheliches Kind betreuenden Mutter, die kurz vor der Geburt das 2. jur. Staatsexamen abgelegt, dann 1 ¼ Jahre mit dem Vater des Kindes zusammengelebt hat und von ihm unterhalten worden ist. 2. Auch nach der Neufassung des § 1615l Abs. 2 BGB ist der Betreuungsunterhalt nur zeitlich bef...mehr

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FF 11/2009, Deutscher Famil... / AK Nr. 15 Thema: Begrenzung und Befristung beim nachehelichen Unterhalt Leitung: Vors. Richter am OLG Fritz Finke, Hamm

1. Die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche Tatsachen und Umstände, die für eine Beschränkung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1578b BGB maßgeblich sind, obliegt dem Unterhaltspflichtigen. Zur Erleichterung des Negativbeweises hat der Berechtigte substantiiert zu den Umständen vorzutragen, die in seiner eigenen Sphäre liegen. Abstimmungsergebnis: 62 dafür, 5...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / f) Rückforderung von überzahltem Unterhalt

Ohne eine solche Pflichtverletzung ist die Rückforderung überzahlten Unterhaltes[101] regelmäßig nicht möglich, weil dem Anspruch aus § 812 BGB der Wegfall der Bereicherung entgegengehalten werden kann.[102] Dieser Einwand des Wegfalls der Bereicherung ist nur dann mit Sicherheit versperrt, wenn sich der Berechtigte in der sog. verschärften Haftung befindet (§§ 818 Abs. 4, 8...mehr

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AGkompakt 01/2009, Richtige Wertberechnung in einstweiligen Anordnungen auf laufenden Unterhalt

Es gilt der Sechs-Monats-Bezug nach § 53 GKG Wird der Anwalt in einem einstweiligen Anordnungsverfahren auf Unterhalt tätig, so richtet sich der Wert zunächst nach § 23 Abs. 1 Satz 1 RVG i.V.m. § 53 Abs. 2 S. 1 GKG. Abzustellen ist auf den sechsmonatigen Bezug. Maßgebend ist also der verlangte Betrag der nächsten sechs Monate. Fällige Beträge sind hinzuzurechnen Übersehen wird ...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / c) Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 BGB und Unterhalt für den neuen Ehegatten

Nach der Formulierung im Urt. v. 6.2.2008 sind auch andere Einkommensänderungen bei der Bedarfsbestimmung zu beachten. Dies umfasst auch die nach der Scheidung begründete Unterhaltspflicht für den ein nichteheliches Kind betreuenden Elternteil (§ 1615l Abs. 2 BGB) und für einen neuen Ehegatten, im letzten Fall Familienunterhalt (§ 1360 BGB), Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) u...mehr

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FF 06/2011, Ehegattenunterh... / Unterhalt nach § 1615l BGB

Ein Unterhaltsanspruch nach § 1615l BGB ist nicht deshalb verwirkt, weil die Mutter in einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner lebt. § 1579 Nr. 2 BGB ist auf den Unterhaltsanspruch der Mutter nicht entsprechend anwendbar (OLG Nürnberg, rk. Urt. v. 26.8.2010 – 10 UF 702/10; FamRZ 2011, 735; offen gelassen in BGH FamRZ 2008, 1739, 1744).mehr

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FF 11/2008, Splittingvorteil aus neuer Ehe beim Unterhalt für Kinder aus erster Ehe

Der Vorrang des Unterhalts minderjähriger Kinder gegenüber Ehegatten gilt auch im Mangelfall für das gesamte verfügbare Einkommen des Unterhaltspflichtigen und schließt den Splittingvorteil aus dessen neuer Ehe ein. Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit grundlegenden Fragen des Kindesunterhaltsrechts zu befassen, die im ...mehr

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FF 07_08/2008, Unterhalt be... / Leitsatz

1. Zum Bedarf der ein nichteheliches Kind betreuenden Mutter, die kurz vor der Geburt das 2. jur. Staatsexamen abgelegt, dann 1 ¼ Jahre mit dem Vater des Kindes zusammengelebt hat und von ihm unterhalten worden ist. 2. Auch nach der Neufassung des § 1615l Abs. 2 BGB ist der Betreuungsunterhalt nur zeitlich befristet bis zum 3. Geburtstag des Kindes zuzusprechen, sofern nicht ...mehr

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FF 07_08/2008, Durchsetzung von Unterhalt in Europa

Die Justizministerinnen und -minister der Europäischen Union haben heute Leitlinien für eine europäische Verordnung zur besseren Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in Europa beschlossen. Noch bis Ende 2008 sollen die Arbeiten an dieser Verordnung abgeschlossen werden. Bereits im vergangenen November wurden zwei weltweite Konventionen zur besseren Durchsetzung von Unterhalt...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / f) Obliegenheitsverletzung bei anderen Verpflichtungen als Unterhalt

Anders als bei Unterhaltsverpflichtungen kommt es für die Antwort auf die Frage, wann eine Unterhaltspartei sonstige Einkommensminderungen durch Zurechnung eines fiktiven Einkommens selbst tragen muss, darauf an, ob ihr eine Obliegenheitsverletzung vorzuwerfen ist. Bei der Bedürftigkeit (§ 1577 BGB) und bei Leistungsfähigkeit (§ 1581 BGB) ist dies bei einfachem Verschulden i...mehr

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FF 10/2008, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

Bei der Bemessung der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils ist zu beachten, ob der ihm neben oder nach der Erziehung und Betreuung in staatlichen Einrichtungen verbleibende Anteil an der Betreuung und Erziehung des Kindes i.V.m. einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit zu einer überobligationsmäßigen Belastung führen würde (BGH, Urt. v. 16.7.2008 – XII ZR 109/05, Fa...mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist zuzustimmen. In erfreulich klarer Weise hat der Senat dem Schutzzweck des Scheidungsverbundes den vom Gesetz gewollten Vorrang eingeräumt und die auf eine beschleunigte Scheidung zielende Abtrennung der Folgesache Unterhalt nicht zugelassen. Dass einer missbräuchlichen Umgehung des Verbundgebotes durch Zurückweisung des Abtrennungsantrags begegnet werden ...mehr

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FF 11/2008, Beschlüsse des ... / V. Form des Unterhalts

Unterhalt kann in Form einer Geldrente oder einer Abfindung gewährt werden. angenommen 33:0:0 Im Interesse eines clean break ist einer Abfindung grundsätzlich der Vorzug zu geben. abgelehnt 11:19:3 Eine Abfindung kann auch durch Übertragung von Vermögensgegenständen (insbesondere Miteigentum an der Familienwohnung) erfolgen. angenommen 33:1:0mehr

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FF 12/2008, Darlegungs- und... / Leitsatz

1. Zur Darlegungs- und Beweislast für den Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit gem. §1573 Abs. 1 BGB. 2. Zur Berücksichtigung einer anteiligen Haftung (hier: unter Einbezug fiktiven Einkommens) beider Eltern für den Volljährigenunterhalt im Rahmen der Bemessung des Ehegattenunterhalts. BGH, Versäumnisurt. v. 30.7.2008 – XII ZR 126/06 (OLG Koblenz, AG Bingen am Rhein)mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: I. Die Revision ist zulässig, auch wenn sie sich allein gegen die erfolgte Abtrennung der Scheidungsfolgesachen elterliche Sorge und nachehelicher Unterhalt aus dem Verbund richtet. Wird dem Scheidungsantrag zu Unrecht vor der Entscheidung über eine Folgesache stattgegeben, so schafft dies im Fall einer Abtrennung nach § 628 ZPO nach der Rspr. des Senats...mehr

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FF 12/2008, Darlegungs- und... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um die Abänderung eines Prozessvergleichs über nachehelichen Unterhalt. Die Parteien heirateten am 3.8.1970. Aus der Ehe stammen die Zwillingsschwestern A. und V. (geb. 10.5.1987). Die Ehe der Parteien ist seit dem 9.2.1998 rechtskräftig geschieden. Der Kläger (geb. 26.8.1946) ist ärztlicher Direktor in einem Universitätsklinikum (Besoldungss...mehr

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AGkompakt 08/2011, Höhe der... / 1 I. Der Fall

Der Anwalt hatte für die außergerichtliche Vertretung seiner Mandantin in einer Unterhaltssache eine 1,8-Geschäftsgebühr abgerechnet und diese anschließend eingeklagt.mehr

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FF 10/2009, Nachehelicher U... / Anmerkung

Anmerkung der Redaktion: Die Entscheidung ist abgedruckt in FamRZ 2009, 1300 ff.mehr

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FF 11/2009, Nachehelicher U... / Anmerkung

Anmerkung der Redaktion: Die Entscheidung ist abgedruckt in FamRZ 2009, 1300 ff.; siehe auch Anm. Maurer, FF 2009, 423 ff.mehr

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FF 11/2009, Nachehelicher U... / Anmerkung

Anmerkung der Redaktion: Die zugelassene Revision ist unter dem Aktenzeichen XII ZR 65/09 eingelegt. Termin zur mündlichen Verhandlung steht am 18.11.2009 an.mehr

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AGkompakt 08/2011, Höhe der... / 2 II. Die Entscheidung

OLG hält 1,8-Geschäftsgebühr für unbedenklich Das OLG hatte im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit keine Bedenken.mehr