Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / 2. Anpassung des § 1385 Nr. 3 BGB (Nichterfüllung der wirtschaftlichen Verpflichtungen)

In § 1385 Nr. 2 BGB hat der Gesetzgeber eine erhebliche Besserstellung des Zugewinnausgleichsgläubigers erreicht. Im Gegensatz zur alten Fassung reicht nunmehr bereits der befürchtete Verstoß gegen § 1365 BGB bzw. § 1375 BGB aus, um den vorzeitigen Zugewinnausgleich zu rechtfertigen. Eine solche Ausweitung hätte man sich auch bei Nr. 3 gewünscht. In der Praxis taucht nämlich...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 18. Ansprüche aus § 1615l BGB

Der Bedarf nach § 1615l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Er beträgt mindestens 880 EUR. Ist die Mutter verheiratet oder geschieden, ergibt sich ihr Bedarf aus den ehelichen Lebensverhältnissen.mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Der Unterhaltspflichtige ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB) und dem angemessenen (§ 1603 I BGB) Verwandtenselbstbehalt sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§§ 1361 I, 1581 BGB; BGH FamRZ 2006, 683). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nac...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 19. Elternunterhalt

Beim Bedarf der Eltern sind Leistungen zur Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII zu berücksichtigen (vgl. Nr. 2.9).mehr

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FF 1/2017, FF 1/2017 / Ehegattenunterhalt

Wird die Ehefrau während der Trennungszeit von einem anderen Mann schwanger, so kann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft i.S.d. § 1579 Nr. 2 BGB bereits nach gut einem Jahr der bestehenden Partnerschaft ausgegangen werden, ohne dass es darauf ankommt, ob ein gemeinsamer Hausstand begründet worden ist. Eine vollständige Verwirkung des Unterhaltsanspruchs kommt in diesem...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Die Selbstbehalte bezeichnen den Teil des Einkommens, der dem Unterhaltsschuldner für seine eigene Lebensführung zu verbleiben hat. Als Mindestbetrag umfassen sie jeweils den laufenden Lebensbedarf iSd. § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II, übliche Versicherungen, angemessene Wohnkosten (einschließlich Nebenkosten und Heizung entsprechend den in der Düsseldorfer Ta...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 20. Lebenspartnerschaft

Bei Getrenntleben oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft gelten §§ 12, 16 LPartG.mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.7 Anlagen

Anhang I - Düsseldorfer Tabelle Anhang II - Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt in Mindestunterhalt gem. § 36 Nr. 3 EGZPO Siehe Düsseldorfer Tabelle unter E. Anhang III - Rechenbeispiele Absoluter Mangelfall (für 1.1.2017 gerechnet) Der Verpflichtete M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1.760 EUR. Unterhaltsberechtigt sind ein 18-jähriges Kind K1, das bei der Mu...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / 1.7 Anhänge

Anhang 1 - Tabelle zum Kindesunterhalt Anhang 2 Unterhaltstabelle - Zahlbeträge Anhang 3 Selbstbehalts- und Bedarfssätze ab 1. Januar 2016 unverändertmehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Familienrechtliche Verträge

Rz. 6 Hier gilt grundsätzlich dasselbe. Familienrechtliche Verträge sind etwa Eheverträge oder Verträge, die sich auf die Regelung des Zugewinnausgleichs, der Unterhaltsansprüche oder des Versorgungsausgleichs beschränken. Bei Eheverträgen findet ersatzweise eine Kontrolle gemäß §§ 138, 242 BGB statt.[5]mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.6 Sonstiges

25. Rundung Der Unterhaltsbetrag ist auf volle EUR aufzurunden. 26. Übergangsregelung Für bis zum 31.12.2007 fällig gewordene Unterhaltsansprüche gilt das bisherige Recht. Die an § 32 Abs. 6 S. 1 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des Kinderzuschlags vom 16.7.2015 (BGBl. I 2015, 1202) ausgerichteten Mindestunt...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der sog. Selbstbehalt verbleiben. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze. Er beträgt bei nicht Erwerbstätigen 880 EUR, bei Erwerbstätigen 1.08...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§ 1581 BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehal...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.4 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Der Unterhaltsverpflichtete ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). 21.2. Der notwendige Selbstbehalt beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichti-gen monatli...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.2 Kindesunterhalt

11 Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anlage 1). Die Richtsätze der 1. Einkommensgruppe der ersten drei Altersstufen entsprechen dem Mindestbedarf gemäß § 1612a Abs.1 BGB. Bei minderjährigen Kindern kann der Barunterhalt al...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). Er beträgt 21.2. gegenüber Minderjährigen und gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB privilegierten volljährigen Kindern (notwendiger oder...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 1.7 Anhang

1. Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle 2017 2. Rechenbeispiele 2.1 Additionsmethode Der Verpflichtete M hat ein bereinigtes Nettoerwerbseinkommen von 20.00 EUR sowie Zinseinkünfte von 300 EUR. Seine Ehefrau F hat ein bereinigtes Nettoerwerbseinkommen von 1.000 EUR. Sämtliche Einkünfte sind prägend. Anspruch der F ? Bedarf : ½ ( 9/10 * 2.000 EUR + 300 EUR + 9/10 * 1.000 EUR ...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / II. Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bestimmt sich nach der Unterhaltstabelle im Anhang 1 und – unter Verrechnung des Kindergeldes gemäß Nr. 14 – nach der Unterhaltstabelle - Zahlbeträge im Anhang 2 zu diesen Leitlinien. B...mehr

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FF 12/2016, Unterhaltsrechtsreform: Praxistest bestanden – Blick nach vorn!

Dr. Birgit Grundmann Dr. Martin Menne FF/Schnitzler: Liebe Frau Dr. Grundmann, lieber Herr Dr. Menne, herzlichen Dank dafür, dass Sie sich zu einem Interview bereitfinden. In den Jahren von 2004 bis 2008 haben Sie beide die Unterhaltsrechtsreform 2008 im Bundesministerium der Justiz ganz maßgeblich mitgestaltet. Wer hatte seinerzeit überhaupt die Idee, das Unterhaltsrecht in w...mehr

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FoVo 12/2016, Pfändungsschu... / 1 I. Der Fall

Arbeitseinkommen gepfändet – Abfindung gezahlt Vier Gläubiger haben im Wege der Zwangsvollstreckung auf das Arbeitseinkommen des Schuldners zugegriffen. Als das Arbeitsverhältnis aufgrund gesundheitlicher Probleme des Schuldners aufgelöst wird, erhält dieser eine Abfindung in Höhe von 15.000 EUR brutto (ca. 13.000 EUR netto). Der Schuldner erzielte ansonsten ein regelmäßiges ...mehr

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FF 12/2016, Verwirkung des ... / Leitsatz

1. Wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte und eine andere Person sich gegenüber dem Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft bezeichnen, kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte und die andere Person eine Lebensgemeinschaft bilden. 2. In Bezug auf die Frage, ab wann der unterhaltsberechtigte Ehegatte in einer verfestigten Lebensgemeinschaf...mehr

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FF 12/2016, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des Kammergerichts in Berlin ist für die anwaltliche Praxis von erheblicher Bedeutung: Schon die Vorlage eines ALG II Bescheides des Jobcenters, das von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht, reicht im Regelfall dafür aus, dass auch eine verfestigte Lebensgemeinschaft nach § 1579 Nr. 2 BGB in Betracht kommen kann. Insofern gibt es keinen Unterschied in der Defini...mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / bb) Die Unbilligkeitseinrede des § 1381 BGB

Ein völliger Ausschluss des Anspruchsübergangs auf den neuen Ehegatten sollte daher nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen erfolgen, wenn das Zahlungsverlangen unbillig wäre. Dies ist bereits de lege lata gemäß § 1381 Abs. 1 BGB möglich. Der Schuldner kann die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich nach den Umständen des Falles grob unbillig w...mehr

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FF 12/2016, Verwirkung des ... / 1 Gründe:

I. Der Antragsgegner wendet sich gegen die am 18.12.2015 erlassene Entscheidung des Familiengerichts, mit der dem Antrag der Antragstellerin stattgegeben und der von den Beteiligten am 17.2.2015 im Verfahren des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg – 133 F 19369/14 – abgeschlossene Vergleich über Trennungsunterhalt dahingehend abgeändert wurde, dass die Antragstellerin mit Wirku...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 3.2 Zur Beibehaltung und Nutzung

Rz. 9 Die äußeren Umstände müssen objektiv betrachtet auf eine Beibehaltung und Nutzung der Wohnung durch ihren Inhaber schließen lassen. Anders als nach dem Wortlaut der RAO bis zur Schaffung des § 13 StAnG ist ein Schluss aus den Umständen nicht mehr auf die Absicht der Beibehaltung der Wohnung ausgerichtet. Das Nutzungsverhältnis muss auf eine gewisse Dauer angelegt sein,...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / b) Grundsätzlich verschuldensunabhängiger Unterhaltsanspruch

Das nacheheliche Unterhaltsrecht war, wie die Bestimmung zeigt, von seinen Voraussetzungen her grundsätzlich verschuldensunabhängig ausgestaltet. Dadurch sollte verhindert werden, dass die Ehe sich "in einem gewissen Rahmen wieder zu einem Versorgungsinstitut [entwickelt] und damit in den Beziehungen zwischen den Ehegatten materielle Motive in den Vordergrund rücken."[28] Un...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 1. Fehlende gesetzliche Regelung

Einen eigenständigen Unterhaltsanspruch des betreuenden, nicht verheirateten Elternteils kannte das Recht der DDR nicht: Zwar wurde die unterhaltsrechtliche Diskriminierung des außerhalb einer bestehenden Ehe seiner Eltern geborenen Kindes schon frühzeitig beseitigt. Die ursprünglich noch bestehenden Sonderregelungen für den Unterhaltsanspruch des nichtehelichen Kindes wurden...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / e) Strikte Anspruchsbegrenzung

In der Tat war die rigorose Anspruchsbegrenzung das prägende Charakteristikum des nachehelichen Unterhaltsrechts der DDR: (aa) Das betrifft in erster Linie die von Gesetzes wegen vorgesehene Befristung des Anspruchs auf grundsätzlich zwei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung (§ 29 Abs. 1 FGB). Der Unterhaltsanspruch bestand überhaupt nur dann, wenn die Ehegatten vor der Erheb...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 2. Die Unterhaltspraxis

Die Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt wurde nachhaltig durch zwei frühe, bereits in den 1950er Jahren und damit noch vor Erlass des Familiengesetzbuches ergangene, stark ideologisch durchsetzte höchstrichterliche Entscheidungen geprägt. Mit diesen beiden Entscheidungen dürfte die Grundlage für die überaus rigide Beschränkung des nachehelichen Unterhalts gelegt worde...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 3. Insbesondere der Betreuungsunterhalt

Bei diesen Grundsätzen blieb es auch dann, wenn die Unterhaltsbedürftigkeit aus der Notwendigkeit der Pflege und Erziehung der Kinder resultierte: Obwohl die Geburt eines Kindes als ein für das nacheheliche Unterhaltsrecht besonders bedeutsamer Umstand im Gesetz eigens benannt wurde – § 30 Abs. 1 FGB –, bestand für die geschiedenen Ehegatten[81] keine Wahlmöglichkeit, ob sie...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 2. Diskussion

Dieser Befund überrascht. Denn der Anteil der Kinder, die außerhalb einer bestehenden Ehe der Eltern geboren werden, ist in Ostdeutschland außerordentlich hoch und übertraf die westdeutsche Quote zumeist um mehr als das Doppelte: Bereits im Jahr 1966, bei Inkrafttreten des FGB, betrug die Nichtehelichenquote in der DDR 10 %. Der Anteil der nichtehelichen Geburten stieg in de...mehr

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FF 11/2016, FF 11/2016 / Gewährung existenzsichernder Leistungen

Bei der Ermittlung der Bedürftigkeit für die Gewährung existenzsichernder Leistungen (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG) kann grundsätzlich unabhängig von einem Unterhaltsanspruch das Einkommen und Vermögen von Personen berücksichtigt werden, von denen in der familiären Gemeinschaft zumutbar zu erwarten ist, dass sie tatsächlich füreinander einstehen und "aus einem Topf...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / d) Unwirksamkeit von außergerichtlichen Unterhaltsvereinbarungen

Der Antrag auf nachehelichen Unterhalt konnte in der DDR nur im Scheidungsverfahren gestellt werden (§ 29 Abs. 3 S. 1 FGB) und auch nur dort konnten rechtswirksame Vereinbarungen über den Unterhalt nach Scheidung getroffen werden (§ 30 Abs. 3 FGB). Gemeint war damit nicht lediglich, dass der Unterhaltsanspruch nur im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren ...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / V. Fazit

Im Rückblick kann die Regelung des Betreuungsunterhalts in der DDR, insgesamt betrachtet, kaum befriedigen: Die familienfeindliche, rigide Strenge der Regelungen und die fehlende Möglichkeit für den betreuenden Elternteil, selbst darüber entscheiden zu können, ob das eigene Kind in den ersten Jahren selbst oder fremdbetreut werden soll, sind mit einem an der Freiheit des Ind...mehr

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AGS 11/2016, Verfahrenswert... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Wird im Wege der einstweiligen Anordnung ein Verfahrenskostenvorschuss verlangt, so ist dies eine Vorwegnahme der Hauptsache. Ist der Verfahrenskostenvorschuss einmal gezahlt, dann werden die Gerichtsgebühren für das Hauptsacheverfahren eingezahlt und der Anwalt wird bevorschusst. Damit startet dann das Hauptverfahren. Ob später die einstwe...mehr

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FF 11/2016, Trautes Heim, Glück allein?

Gerd Uecker Beide Ehegatten sind zunächst gemeinschaftliche Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. Es kommt zur Trennung. Ein Ehegatte erwirbt von dem anderen den Miteigentumsanteil. Der weichende Ehegatte erhält als Surrogat die Befreiung von gemeinschaftlichen Hausdarlehen und einer dem Wert des hälftigen Miteigentumsanteils entsprechende Restzahlu...mehr

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FF 11/2016, FF 11/2016 / Ehevermögensrecht

a) Bei intakter Ehe scheidet ein Gesamtschuldnerausgleich zugunsten des allein verdienenden Ehegatten für Verbindlichkeiten jeder Art gegen den mit der Haushaltsführung betrauten Ehegatten aus. Dies ändert sich mit dem Scheitern der Ehe. b) Eine anderweitige Bestimmung i.S.v. § 426 Abs. 1 BGB kann darin liegen, dass ein Ehegatte wegen der Rückzahlung der Darlehen eigene Unte...mehr

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AGS 11/2016, Verfahrenswert... / 1 Aus den Gründen

Mit der angefochtenen Entscheidung hat das FamG den Verfahrenswert auf den mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verlangten Verfahrenskostenvorschussbetrag von 3.481,10 EUR festgesetzt. Die hiergegen mit dem Ziel der Reduzierung des Verfahrenswerts auf die Hälfte des verlangten Vorschussbetrags eingelegte Beschwerde ist verfahrensrechtlich bedenkenfrei; sie ...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / c) Unterhaltsrechtliche Generalklausel

Von der Gesetzestechnik her hat man sich im FGB, ähnlich wie etwa in der Schweiz mit Art. 125 ZGB,[36] für eine unterhaltsrechtliche Generalklausel entschieden: Anders als das heute in den §§ 1570 ff. BGB der Fall ist, werden im FGB daher nicht einzelne Unterhaltstatbestände normiert, bei deren Vorliegen dem geschiedenen Ehegatten Unterhalt zugesprochen werden kann, sondern ...mehr

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AGS 11/2016, Umfang der Ang... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Landeskasse ist aufgrund der landgerichtlichen Zulassung gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG zulässig. Die weitere Beschwerde ist indes unbegründet; die angefochtene Entscheidung beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts (§ 33 Abs. 6 S. 2 RVG, § 546 ZPO). Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zutreffenden Erwägungen der landgericht...mehr

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AGS 11/2016, Umfang der Ang... / Leitsatz

Der Begriff der "Angelegenheit" ist für den Bereich einer außergerichtlichen Beratung hinsichtlich der Folgen von Trennung oder Scheidung gebührenrechtlich dahin zu bestimmen, dass grundsätzlich von vier typisierten Komplexen ausgehen ist; jeder kann für sich eine "Angelegenheit" darstellen. Es sind diesmehr

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FF 11/2016, Vereinbarungen zum reformierten Versorgungsausgleich

Christof Münch2. Auflage 2015, 286 Seiten, 39 EUR, C.H.Beck Verlag Notare waren und bleiben auch führend für den Abschluss von Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, denn Verträge zwischen Eheleuten (und eingetragenen Partnerschaften, §§ 7, 20 Abs. 3 LPartG) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung (§ 7 Abs. 1 VersAusglG). Nur Ausnahmsweise genügt die Aufna...mehr

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FoVo 11/2016, Ist eine Vers... / II. Die Lösung

Es ist zu differenzieren … Soweit die Forderung an der Quelle, d.h. bei der Versicherungsgesellschaft gepfändet werden soll, ist zu prüfen, ob ein Pfändungsschutz besteht. Dieser kann sich auch aus § 851 ZPO begründen. Dagegen kommt die Anwendung von § 851 ZPO nicht in Betracht, sofern die Versicherungsleistung auf dem Konto des Schuldners als Guthaben eingeht. Beides wird na...mehr

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AGS 11/2016, Begriff der An... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist kraft Zulassung nach §§ 55 Abs. 4, 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 33 Abs. 6 RVG zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel nur teilweise Erfolg. I. Die Beantwortung der Frage, in welchem Umfange dem Beratungshilfe gewährenden Rechtsanwalt Gebührenansprüche erwachsen, hängt von der Auslegung des Begriffes der "Angelegenheiten" in § 2 Ab...mehr

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Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags gemäß § 33a Abs. 1 EStG

Leitsatz Das Elterngeld zählt bei der Berechnung des abzugsfähigen Unterhaltshöchstbetrags in vollem Umfang und damit einschließlich des Sockelbetrags (§ 2 Abs. 4 BEEG) zu den anrechenbaren Bezügen des Unterhaltsempfängers i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG i.d.F. des BürgEntlG KV. Normenkette § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG i.d.F. des BürgEntlG KV, § 2 Abs. 4, § 11 Satz 1, BEEG Sach...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Erfasste Unterhaltsansprüche

Rn 5 § 40 Satz 1 erfasst dem Wortlaut nach die folgenden familienrechtlichen Unterhaltsansprüche: aus aufgehobener Ehe (§ 1318 Abs. 2 BGB) des Ehegatten (§§ 1360, 1360a, 1360b, 1361 BGB) des geschiedenen Ehegatten (§§ 1569 bis 1586b BGB) der Verwandten in gerader Linie (§§ 1601 bis 1615 BGB) von Kindern nicht verheirateter Eltern (§ 1615 a BGB) von Adoptivkindern (§ 1754 BGB) von a...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Laufende Unterhaltsansprüche nach Eröffnung

2.3.1 Grundsatz Rn 11 Familienrechtliche Unterhaltsansprüche gegen den Schuldner für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind keine Insolvenzforderungen im Sinne des § 38 und nehmen nur dann am Verfahren teil, wenn die Voraussetzungen des § 40 vorliegen. 2.3.2 Voraussetzungen der Ausnahme des § 40 Satz 1 Rn 12 Als Insolvenzforderungen geltend gemacht werden können U...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 40 Unterhaltsansprüche

Gesetzestext 1Familienrechtliche Unterhaltsansprüche gegen den Schuldner können im Insolvenzverfahren für die Zeit nach der Eröffnung nur geltend gemacht werden, soweit der Schuldner als Erbe des Verpflichteten haftet. 2 § 100 bleibt unberührt. 1. Systematik und Regelungszweck Rn 1 § 40 regelt Ansprüche von Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Schuldner. Abweichend von dem in §...mehr