Fachbeiträge & Kommentare zu Unterlassungsanspruch

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zfs 2/2015, Datenschutzrech... / 2 Aus den Gründen:

" … Zwischen den Parteien besteht kein Streit darüber, dass das Schadensgutachten vom 15.11.2011 personenbezogene Daten über den Kl. in Form seines Namens nebst Anschrift, der Eigentumsverhältnisse an dem betroffenen Pkw und dem Kfz-Kennzeichen enthält." 2.) Der Kl. begehrt von der Bekl. zu 2) Auskunft darüber, welche Daten über ihn bei ihr gespeichert sind. Nach § 34 BDSG hat...mehr

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Gebrauch des Balkons: Rauchen

Leitsatz Einem Wohnungseigentümer steht gegenüber einem anderen Wohnungseigentümer oder einem Mieter eines Wohnungseigentümers, der ihn durch Lärm, Gerüche, Ruß oder Tabakrauch wesentlich stört, grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch zu. Normenkette §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 2 WEG Das Problem Mieter K wohnt im 1. Stock eines Premnitzer Mehrfamilienhauses, Mieter B1 und B2 im Erdge...mehr

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Zerb 12/2014, Beauftragung ... / Anmerkung

Das Landgericht Freiburg hat die beklagte Stadt auf Grundlage des Lauterkeitsrechts zu weitgehenden Unterlassungen sowie zur Auskunft über den Umfang der Begehung der untersagten Handlungsweise verurteilt und die Ersatzpflicht der Beklagten für alle dem Kläger entstandenen oder noch entstehenden Schäden festgestellt. Die weitergehende Klage, insbesondere soweit diese mit dem...mehr

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zerb 5/2015, Durchsetzung d... / Aus den Gründen

Der Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung vom 9.2.2015 ist zulässig, in der Sache jedoch unbegründet. I. Die Verfügungsklägerin hat gegenüber dem Verfügungsbeklagten einen Anspruch auf Unterlassung aus den §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog. Die Frage, wer zu Entscheidungen über den Leichnam eines verstorbenen, über die Art der Bestattung sowie den Ort der letzten Ruhestät...mehr

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zerb 5/2015, Durchsetzung d... / Anmerkung

Entscheidungen zur Totenfürsorge und zum Bestattungsrecht, die bislang eher ein Schattendasein führten, nehmen zu. Grund dafür sind nicht nur die in Mode gekommenen individuellen Bestattungswünsche (siehe Kurze, ZErb 2012, 103 ff), sondern auch die zunehmende Tendenz der Testatoren, neben der Einsetzung von Rechtsnachfolgern in das eigene Vermögen eine bestimmte Art der Best...mehr

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Verwalter: Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Leitsatz Macht der Verwalter aufgrund einer vereinbarten Ermächtigung, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vertreten zu können, namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Anspruch geltend, der zuvor vergemeinschaftet werden müsste, trifft ihn kein grobes Verschulden. Normenkette § 49 Abs. 2 WEG Das Problem Verwalter V erhebt namens der Gemeinschaft der Wohnungsei...mehr

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Vergemeinschaftung: Folgen für individuelle Rechtsdurchsetzung

Leitsatz Zieht die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchsetzung von Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüchen wegen Störungen des gemeinschaftlichen Eigentum durch Beschluss an sich, so begründet sie damit ihre alleinige Zuständigkeit für die gerichtliche Geltendmachung. Normenkette § 10 Abs. 6 Satz 3 Hs. 2; § 1004 BGB Das Problem Erlanger Wohnungseigentümer fassen in ihre...mehr

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zfs 12/2014, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… I. Das LG hat bei der Berechnung der außergerichtlichen Kosten des Kl. zu Recht die Umsatzsteuer berücksichtigt. Dem können die Bekl. nicht mit Erfolg entgegenhalten, dass der Kl. jedenfalls teilweise vorsteuerabzugsberechtigt sei. Nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO genügt für die Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen, die Erklärung des Erstattungsberechtigten, nicht vors...mehr

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AGS 11/2014, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

1. Das von der Schuldnerin als "sofortige Beschwerde" bezeichnete Rechtsmittel ist als Beschwerde nach § 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft. Bei der angefochtenen, auf den (konkludenten) Antrag der Gläubigerin und ihres Verfahrensbevollmächtigten erfolgten Wertfestsetzung handelt es sich um eine Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren i.S.d. § 33 Abs. 1 RVG. Eine Wertfestset...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8. Durchsetzbarkeit der Beteiligungsrechte des Betriebsrats gemäß § 111, 112 BetrVG

Rn 55 Die Vorschrift des § 113 BetrVG sichert nur die individualrechtlichen Folgen eines Verstoßes des Unternehmers gegen seine Pflichten aus §§ 111, 112 BetrVG. Eine kollektivrechtliche Sanktionierung eines solchen Verstoßes sieht das Betriebsverfassungsgesetz ausdrücklich nicht vor. Rn 56 Gleichwohl wird in der Rechtsprechung einiger Instanzgerichte und im Schrifttum die Au...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 9. Aufsatzliteratur

Rn 59 Bauer, Aktuelle Probleme des Personalabbaus im Rahmen von Betriebsänderungen, DB 1994, 217; Bauer/Diller, Der allgemeine Unterlassungsanspruch des Betriebsrats, ZIP 1995, 95 [BAG 03.05.1994 - 1 ABR 24/93]; Bauer/Göpfert, Beschleunigte Interessenausgleichsverfahren, DB 1997, 1464; Buschmann, Gemeine Marktwirtschaft, AuR 1996, 285; Hohenstatt, Der Interessenausgleich in ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Dauer des Verbots

Rn 3 Der Begriff der "Zwangsvollstreckungen" in § 89 ist weiter als der entsprechende Begriff in § 88. Unter den Begriff fallen bei § 89 – insoweit übereinstimmend mit § 88 (siehe dort Rn. 5) – zunächst alle Vollstreckungsakte, die zu einer Sicherung für die Forderung des Insolvenzgläubigers führen würden, wenn es § 89 nicht gäbe, also Pfändungen von Gegenständen des bewegli...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Betroffene Rechtsstreitigkeiten; Umfang der Unterbrechung

Rn 2 Die Vorschrift gilt, falls die Insolvenzmasse irgendwie betroffen ist (dazu sogleich), nicht nur für zivilprozessuale Klageverfahren jeder Art (Leistungs-, Feststellungs-, Gestaltungs- und Unterlassungsklagen) und in jedem Rechtszug, sondern (entsprechend) auch für Mahnverfahren (ab Zustellung des Mahnbescheids),[6] Verfahren zur Erwirkung eines Arrestes oder einer eins...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Aufnahme von Passivstreitigkeiten (Abs. 1)

Rn 2 Grundsätzlich haben die Gläubiger im Insolvenzverfahren nach § 87 ihre Forderungen und Ansprüche nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren zu verfolgen. Lediglich für bestimmte Ausnahmefälle wird ein Bedürfnis für eine schnelle Klärung der betroffenen Rechtsverhältnisse anerkannt.[2] Dies hat in § 86 Abs. 1 seinen Niederschlag gefunden. Die Vorschrift spricht zun...mehr

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zfs 10/2014, Abwicklungsric... / 2 Aus den Gründen:

[19] "… Das BG hat dem aktivlegitimierten Kl. (§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UKlaG) rechtsfehlerfrei einen Anspruch aus § 1 UKlaG auf Unterlassung der Verwendung der streitgegenständlichen Klauseln in Ziff. I. 8 der Abwicklungsrichtlinien, in der Ankaufsgarantie und in der Vereinbarung zum Restwertunterstützungsprogramm versagt. Ohne Erfolg macht die Revision geltend, die Bestimmung...mehr

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Sommer, SGB V § 69 Anwendun... / 2.3 Anwendung von BGB-Vorschriften

Rz. 12 Eine entsprechende Anwendung der BGB-Vorschriften wird in § 69 Abs. 1 Satz 3 angeordnet. Dabei ist allerdings zu differenzieren. Anders als § 61 Satz 2 SGB X, der die BGB-Vorschriften ohne Einschränkungen für anwendbar erklärt, bestimmt Abs. 1 Satz 3 lediglich eine entsprechende Anwendung, soweit sie mit den Vorgaben des § 70 und den übrigen Aufgaben und Pflichten der...mehr

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Sommer, SGB V § 69 Anwendun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, in der bei der Leistungsgewährung das Kostenerstattungssystem dominiert – der Versicherte finanziert die Rechnung des Leistungserbringers vor und bekommt den Rechnungsbetrag je nach Inhalt des privaten Versicherungsvertrages ganz oder teilweise erstattet –, beruht die gesetzliche Krankenversicherung auf dem Sozialleistungs...mehr

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zfs 08/2014, Einstellen von... / 2 Aus den Gründen:

[10] "… II. Der mit der Klage geltend gemachte Unterlassungsantrag ist zwar nicht hinreichend bestimmt (dazu 1). Dies hat allerdings nicht zur Folge, dass dieser Antrag als unzulässig abzuweisen ist. Vielmehr ist insoweit das Berufungsurteil aufzuheben und die Sache an das BG zurückzuverweisen. Dem Kl. ist Gelegenheit zu geben, sein Unterlassungsbegehren in einen Antrag zu f...mehr

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FoVo 8/9 2014, Nebeneinande... / 2 II. Die Entscheidung

Androhung vor Vollstreckung Das OLG hat zu Recht angenommen, dass der Antrag auf Androhung von Ordnungsmitteln gemäß § 890 Abs. 2 ZPO zulässig ist. Nach der Vorschrift des § 890 Abs. 2 ZPO muss der Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 Abs. 1 ZPO eine entsprechende Androhung vorausgehen, die, wenn sie nicht in dem die Verpflichtung aussprechenden Urteil enthalten ist, a...mehr

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Verwirkung eines Sondernutzungsrechts

Leitsatz Die konkludente oder ausdrückliche Zustimmung von Wohnungseigentümern zu einem von der Gemeinschaftsordnung abweichenden Gebrauch kann zur Verwirkung des sich aus §§ 985, 1004 BGB i.V.m. § 15 Abs. 3 WEG ergebenden Herausgabe- und Räumungsanspruchs führen Normenkette § 15 WEG Das Problem Durch Teilungserklärung wurde für das Wohnungseigentum Nr. 4 (Eigentümer ist K) ei...mehr

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Störungsunterlassung als gemeinschaftsbezogene Pflicht

Leitsatz Die Klage des Eigentümers eines beeinträchtigten Nachbargrundstücks auf Beseitigung einer Störung, die von dem Grundstück von Wohnungseigentümern ausgeht, ist gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Normenkette § 1004 Abs. 1 Satz 1; § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG Das Problem N ist Nachbar der Wohnungseigentumsanlage W. Er verlangt nach Scheitern eines vorger...mehr

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Verwalter: Zurechnung seines Wissens

Leitsatz Den Wohnungseigentümern kann das Wissen des Verwalters bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als eigene Kenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB entsprechend § 166 BGB zugerechnet werden, wenn es sich um gemeinschaftsbezogene Ansprüche im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 1 WEG handelt oder wenn die Wohnungseigentümer der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Anspr...mehr

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AGS 7/2014, Kostenerstattun... / 2 Aus den Gründen

I. Die Berufung der Beklagten ist unbegründet, weil der zuerkannte Zahlungsbetrag in Höhe von 1.756,00 EUR einschließlich der entsprechenden Rechtshängigkeitszinsen begründet ist. 1. Der zuerkannte Zahlungsanspruch ergibt sich aus den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (BGH GRUR 2010, 1038, 1039 – Kosten für Abschlussschreiben; BGH GRUR 2012, 730, 733 – Bauheizgerä...mehr

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AGS 7/2014, Kostenerstattun... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat unter dem 30.8.2012 eine einstweilige Verfügung des LG erwirkt, mit welcher der Beklagten sieben verschiedene Werbeaussagen verboten worden sind. Diese einstweilige Verfügung wurde der Beklagten am 6.9.2012 zugestellt. Auf den Widerspruch der Beklagten bestätigte das LG die einstweilige Verfügung mit Urt. v. 29.11.2012. Das Urteil wurde der Beklagten – nach d...mehr

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Gebrauch: Abstell- und Hobbyraum

Leitsatz Der Gebrauch eines in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung als Abstell- oder Hobbyraum ausgewiesenen Raumes zu nicht nur vorübergehenden Wohnzwecken ist unzulässig. Die übrigen Eigentümer haben einen Anspruch auf Unterlassung, unabhängig davon, ob der Gebrauch störend ist oder nicht und ob eine behördliche Genehmigung vorliegt oder zu erwarten ist. Normenkette...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / c) Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche

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zfs 6/2014, Fehlendes Recht... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… 1. Ohne Erfolg wendet sich die Revision dagegen, dass das BG die Zulässigkeit des Unterlassungshauptantrags verneint hat." [12] a) Mit dem in erster Linie verfolgten Unterlassungsantrag beanstandet die Kl. von der Bekl. vorgenommene Kürzungen des Sachverständigenhonorars bei der Regulierung von Kraftfahrzeughaftpflichtschäden in Fällen, in denen die Bekl. keine auf de...mehr

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AGS 6/2014, Rechtsmissbräuc... / 2 Aus den Gründen

Das Beschwerdegericht ist der Auffassung, dass die gerichtliche Verfolgung der Unterlassungsansprüche durch die Antragstellerin und Herrn S. in getrennten Verfügungsverfahren rechtsmissbräuchlich sei. Die Unterlassungsansprüche stützten sich auf die Verbreitung derselben Wort- und Bildberichterstattung in demselben Artikel. Ein sachlicher Grund für die Aufspaltung der Verfah...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / 2. Aus der Ehe herrührende Ansprüche, § 266 Abs. 1 Nr. 2 FamFG

Sonstige Familiensachen nach § 266 Abs. 1 Nr. 2 FamFG sind Verfahren, die aus der Ehe herrührende Ansprüche betreffen. Diese Ansprüche müssen ihren Grund unmittelbar in der Ehe haben, unabhängig davon, gegen wen sie sich richten, d.h. gegen den anderen Ehegatten oder Dritte.[28] Anders als bei § 266 Abs. 1 Nr. 1 und 3 FamFG genügt es jedoch nicht, dass die Ansprüche nur mit ...mehr

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AGS 6/2014, Rechtsmissbräuc... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin nahm die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Verbreitung einzelner, in einem Artikel über sie und ihren Lebensgefährten Bastian S. in der Zeitschrift "Closer" vom 13.6.2012 enthaltener Behauptungen sowie eines Fotos in Anspruch. Das LG gab dem Antrag vom 22.6.2012 mit Beschl. v. 9.7.2012 statt und erlegte der Antragsge...mehr

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Wohnungseigentümer als mittelbarer Handlungsstörer

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer, der an seinem Wohnungseigentum einen Nießbrauch bestellt hat, kann grundsätzlich als mittelbarer Handlungsstörer von den übrigen Wohnungseigentümern auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn der Nießbraucher das Wohnungseigentum in einer Weise nutzt, die mit dem vereinbarten Zweck unvereinbar ist. Normenkette §§ 14 Nr. 2, 15 Abs. 3 WE...mehr

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Entfernung einer Metallpergola, die anstelle einer Holzpergola errichtet wird

Leitsatz Vereinbarungen können stillschweigend durch konkludentes Handeln oder ständige Übung geschlossen werden. Eine Vereinbarung durch konkludentes Handeln setzt einen entsprechenden rechtsgeschäftlichen Regelungswillen der Wohnungseigentümer voraus, der in dem konkreten Verhalten zum Ausdruck kommen muss. Es muss erkennbar sein, dass den Wohnungseigentümern bewusst war, ...mehr

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Vergemeinschaftung eines Unterlassungsanspruchs

Leitsatz Die Vergemeinschaftung eines Unterlassungsanspruchs mit dem Ziel, ihn nicht geltend zu machen, entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung Normenkette §§ 21 Abs. 3, 22 Abs. 1 WEG Das Problem Wohnungseigentümer beschließen 2013 mehrheitlich, die Entscheidung darüber, ob Sichtschutzelemente aus Weidengeflecht im Bereich des Sondernutzungsrechts der Wohnung Nr. 2 verblei...mehr

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Abwehr einer Terrassenüberdachung

Leitsatz Eine von einem Wohnungseigentümer eigenmächtig vorgenommene bauliche Maßnahme (hier: Terrassenüberdachung) begründet einen Nachteil für alle Wohnungseigentümer, wenn sie die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erschwert; eine angebotene finanzielle Kompensation lässt den Nachteil nicht entfallen, sondern kann nur als Mittel dienen, um die anderen Wohnung...mehr

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zfs 2/2014, Schadensfreihei... / 2 Aus den Gründen:

[20] "… 2. Das BG hat jedoch rechtsfehlerhaft angenommen, dass der Kl. die von ihr geltend gemachten Ansprüche zustehen. Mangels Verletzung des Rechts auf freie Anwaltswahl kann die Kl. weder aus §§ 1, 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UKlaG, § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, §§ 127 Abs. 1, 129 VVG (hierzu unten a) noch aus § 8 Abs. 1, 3 Nr. 2, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, §§ 127, 129 VVG und §...mehr

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zfs 2/2014, Rohdatenauslesu... / Sachverhalt

Die Firma ESO verklagte vor dem LG Halle eine Firma, die Erstellung von Gutachten zu Geschwindigkeitsmessungen anbietet, dazu zwei Sachverständige als Geschäftsführer. Bei der Geschwindigkeitsmessung mit der Messanlage ES 3.0 wird bei der Durchfahrt eines Pkw in den fünf Sensoren der Messbasis ein Helligkeitsprofil des Fahrzeugs erfasst, digitalisiert und gespeichert. Mit Hi...mehr

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zfs 2/2014, Rohdatenauslesu... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Klage ist nicht begründet. Der Kl. steht kein Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 202a, 202c StGB, § 17 UWG zu. Denn der Zugriff des Bekl. zu 3 auf die Rohdaten verletzt die Kl. nicht in ihren Rechten und erfolgt nicht unbefugt i.S.v. § 202a Abs. 1 StGB oder von § 17 Abs. 2 UWG. Die Kl. ist nämlich nicht über die Rohdaten verfügungsb...mehr

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Verwirkung eines Stellplatzgebrauchs

Leitsatz Gebraucht der Rechtsvorgänger eines Wohnungseigentümers den ihm zugewiesenen Stellplatz über 27 Jahre nicht, sondern duldet er einen "Drittgebrauch", ist sein Unterlassungsanspruch gegen Drittgebrauch verwirkt. Die Verwirkung muss sich der Sondernachfolger entgegenhalten lassen. Normenkette §§ 242, 1004 BGB Das Problem Nach der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentu...mehr

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AGS 9/2014, Einigungsgebühr bei Anerkenntnis eines Unterlassungsanspruchs

RVG VV Nrn. 1000, 1003 Leitsatz Eine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 1000 VV i.V.m. Nr. 1003 VV kann auch dann anfallen, wenn das gerichtliche Verfahren durch Anerkenntnis oder Verzicht beendet wird. Voraussetzung ist, dass die Einigung der Parteien sich nicht ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht beschränkt. Im Unterlassungsklageprozess fällt die Ein...mehr

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AGS 9/2014, Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit

In AGS 2013, 366 wurde bereits die erste Fassung eines Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit dokumentiert. Kurz zur Vorgeschichte dieses Vorhabens: Im April 2013 wurde in der Anwaltschaft bekannt, dass die Präsidentenkonferenz der Landesarbeitsgerichte schon im Mai 2012 eine Kommission eingesetzt hatte unter Leitung des früheren LAG-Präsidenten Reinland-Pfalz Dr. ...mehr

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AGS 12/2013, Beschwer bei V... / Leitsatz

Die Beschwer einer zur Unterlassung verurteilten Partei richtet sich danach, in welcher Weise sich das ausgesprochene Verbot zu ihrem Nachteil auswirkt. Maßgebend sind die Nachteile, die ihr aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs entstehen. Bei der Bestimmung der Beschwer des Unterlassungsschuldners ist nicht danach zu unterscheiden, ob die Parteien auch über das Besteh...mehr

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AGS 12/2013, Beschwer bei V... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 S. 4 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist zulässig. Insbesondere ist die Zulässigkeitsvoraussetzung der Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr. (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO) erfüllt. Der angefochtene Beschluss beschränkt das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Verfahrensgrundrecht der Beklagten auf Gewährung wirkungsvol...mehr

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zfs 08/2013, Zulässigkeit e... / 1 Aus den Gründen:

" … Das LG hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (§§ 935, 940 ZPO) sowohl hinsichtlich des geltend gemachten Anspruchs auf Unterlassung von Observierungsmaßnahmen als auch hinsichtlich des Anspruchs auf Herausgabe und Löschung der gewonnenen Ermittlungsergebnisse zu Recht zurückgewiesen." 1. Dem Verfügungskläger steht gegen die Verfügungsbeklagte kein Anspru...mehr

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FF 5/2013, Wettbewerbswidri... / 1 Tatbestand:

I. Die klagende Rechtsanwaltskammer möchte dem Beklagten verbieten, im geschäftlichen Verkehr und insbesondere auf dem Briefkopf der Kanzlei des Beklagten mit dem Begriff "Spezialist für Familienrecht" zu werben. Wegen des Sach- und Streitstandes wird auf die Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil verwiesen. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Es bestehe ein Unter...mehr

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FF 5/2013, Wettbewerbswidri... / 2 Gründe:

II. Die Berufung des Beklagten ist unbegründet. Die Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht" ist wettbewerbswidrig, weil damit die Gefahr einer Verwechslung mit der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt" begründet wird. Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch steht der Klägerin wegen der Verwechslungsgefahr nach § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. den §§ 3, 4 Nr. 11, 5 Abs....mehr

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AGS 5/2013, Wettbewerbsvers... / 1 Sachverhalt

Die Parteien sind Rechtsanwälte. Der Verfügungsbeklagte (im Folgenden: Beklagte) verwendete im Impressum seines Internetauftritts den Zusatz "Zulassung OLG, LG, AG Bremen", was die Verfügungsklägerin (im Folgenden: Klägerin) für eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten hält. Auf Antrag der Klägerin hat das LG dem Beklagten im Wege der einstweiligen Verfügung unt...mehr

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FF 5/2013, Wettbewerbswidri... / 3 Anmerkung

"Der Fachanwalt ist tot; es lebe der Spezialist!" – das war die Befürchtung vieler Rechtsanwälte, vor allem zahlreicher Vertreter von Rechtsanwaltskammern und Mitgliedern der Satzungsversammlung, nach der denkwürdigen Spezialisten-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.7.2004.[1] Das BVerfG hat bekanntlich festgestellt, dass es einem Rechtsanwalt, der anerkannterm...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 567 Belastung des Wohnraums durch den Vermieter

§ 567 entspricht dem bisherigen § 577 und wird sprachlich geringfügig verändert, inhaltlich jedoch unverändert übernommen. Systembedingt bezieht sich die Vorschrift auf Wohnraum. Die Anwendung auf Mietverhältnisse über andere Räume als Wohnräume und Grundstücke ergibt sich durch § 578. §§ 566ff. regeln nicht den Fall, dass der bisherige Vermieter nach der Überlassung des Gru...mehr

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Laden-Teileigentum als Weinlokal

Leitsatz Nutzung eines Laden-Teileigentums als Weinlokal bzw. Wein-Bar Normenkette §§ 10, 15 WEG Kommentar Ist eine Teileigentumseinheit kraft Teilungserklärung als "Laden" zweckbestimmt, muss nicht per se etwaige Nutzung als Weinlokal bzw. Wein-Bar unzulässig sein und Unterlassungsansprüche rechtfertigen. Der Beschrieb eines Teileigentums als Laden unterliegt insoweit einem B...mehr

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Verjährung eines Unterlassungsanspruchs

Leitsatz Der Unterlassungsanspruch gegen einen unzulässigen Gebrauch verjährt nicht, solange die Zuwiderhandlung noch andauert Normenkette § 15 Abs. 3 WEG; § 195 BGB Das Problem Ein Wohnungseigentümer bestellt zugunsten seiner Eltern an seinem Wohnungseigentum einen Nießbrauch. § 1030 BGB (Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Sachen) (1) Eine Sache kann in der Weise belastet w...mehr