Fachbeiträge & Kommentare zu Unterlassungsanspruch

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AGS 7/2014, Kostenerstattun... / 2 Aus den Gründen

I. Die Berufung der Beklagten ist unbegründet, weil der zuerkannte Zahlungsbetrag in Höhe von 1.756,00 EUR einschließlich der entsprechenden Rechtshängigkeitszinsen begründet ist. 1. Der zuerkannte Zahlungsanspruch ergibt sich aus den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (BGH GRUR 2010, 1038, 1039 – Kosten für Abschlussschreiben; BGH GRUR 2012, 730, 733 – Bauheizgerä...mehr

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AGS 7/2014, Kostenerstattun... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat unter dem 30.8.2012 eine einstweilige Verfügung des LG erwirkt, mit welcher der Beklagten sieben verschiedene Werbeaussagen verboten worden sind. Diese einstweilige Verfügung wurde der Beklagten am 6.9.2012 zugestellt. Auf den Widerspruch der Beklagten bestätigte das LG die einstweilige Verfügung mit Urt. v. 29.11.2012. Das Urteil wurde der Beklagten – nach d...mehr

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Gebrauch: Abstell- und Hobbyraum

Leitsatz Der Gebrauch eines in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung als Abstell- oder Hobbyraum ausgewiesenen Raumes zu nicht nur vorübergehenden Wohnzwecken ist unzulässig. Die übrigen Eigentümer haben einen Anspruch auf Unterlassung, unabhängig davon, ob der Gebrauch störend ist oder nicht und ob eine behördliche Genehmigung vorliegt oder zu erwarten ist. Normenkette...mehr

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§ 4 Gewaltschutzsachen / f) Verbot des Zusammentreffens und Abstandsgebot, § 1 Abs. 1 S. 3, Nr. 5 GewSchG

Rz. 30 Dem Täter kann verboten werden, ein Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen, aber auch bei einem zufälligen Zusammentreffen mit dem Opfer, unverzüglich einen näher zu bestimmenden Abstand zu diesem einzunehmen.[40] Nicht erfasst werden demgegenüber Fälle, in denen der Täter das Eigentum des Opfers zerstört, insoweit verbleibt es wiederum bei den allgem...mehr

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§ 4 Gewaltschutzsachen / (4) Verletzung weiterer in § 823 Abs. 1 und Abs. 2 geschützter Rechte und Rechtsgüter

Rz. 11 § 1 Abs. 1 GewSchG erfasst nur die ausdrücklich genannten Rechte. Zum Schutz der weiteren von § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB erfassten Rechte und Rechtsgüter, wie z.B. des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, ist auf die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des Unterlassungsanspruchs aus §§ 823, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB entsprechend zurückzugreifen. Es handelt sich f...mehr

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§ 4 Gewaltschutzsachen / (2) Zurechnungsfähigkeit oder Schuldfähigkeit

Rz. 14 § 1 Abs. 1 S. 1 GewSchG fordert die Schuldform Vorsatz und daher zugleich als weiteres Verschuldenselement Zurechnungsfähigkeit des Täters.[14] Der Gegenansicht kann nicht gefolgt werden. Die Begründung, auf ein Verschulden der handelnden Person und damit auf ihre Zurechnungsfähigkeit komme es nicht an, da nur die Modalität der Tathandlung gemeint sei, die Verantwortl...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / c) Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche

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zfs 6/2014, Fehlendes Recht... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… 1. Ohne Erfolg wendet sich die Revision dagegen, dass das BG die Zulässigkeit des Unterlassungshauptantrags verneint hat." [12] a) Mit dem in erster Linie verfolgten Unterlassungsantrag beanstandet die Kl. von der Bekl. vorgenommene Kürzungen des Sachverständigenhonorars bei der Regulierung von Kraftfahrzeughaftpflichtschäden in Fällen, in denen die Bekl. keine auf de...mehr

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AGS 6/2014, Rechtsmissbräuc... / 2 Aus den Gründen

Das Beschwerdegericht ist der Auffassung, dass die gerichtliche Verfolgung der Unterlassungsansprüche durch die Antragstellerin und Herrn S. in getrennten Verfügungsverfahren rechtsmissbräuchlich sei. Die Unterlassungsansprüche stützten sich auf die Verbreitung derselben Wort- und Bildberichterstattung in demselben Artikel. Ein sachlicher Grund für die Aufspaltung der Verfah...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / 2. Aus der Ehe herrührende Ansprüche, § 266 Abs. 1 Nr. 2 FamFG

Sonstige Familiensachen nach § 266 Abs. 1 Nr. 2 FamFG sind Verfahren, die aus der Ehe herrührende Ansprüche betreffen. Diese Ansprüche müssen ihren Grund unmittelbar in der Ehe haben, unabhängig davon, gegen wen sie sich richten, d.h. gegen den anderen Ehegatten oder Dritte.[28] Anders als bei § 266 Abs. 1 Nr. 1 und 3 FamFG genügt es jedoch nicht, dass die Ansprüche nur mit ...mehr

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AGS 6/2014, Rechtsmissbräuc... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin nahm die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Verbreitung einzelner, in einem Artikel über sie und ihren Lebensgefährten Bastian S. in der Zeitschrift "Closer" vom 13.6.2012 enthaltener Behauptungen sowie eines Fotos in Anspruch. Das LG gab dem Antrag vom 22.6.2012 mit Beschl. v. 9.7.2012 statt und erlegte der Antragsge...mehr

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Wohnungseigentümer als mittelbarer Handlungsstörer

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer, der an seinem Wohnungseigentum einen Nießbrauch bestellt hat, kann grundsätzlich als mittelbarer Handlungsstörer von den übrigen Wohnungseigentümern auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn der Nießbraucher das Wohnungseigentum in einer Weise nutzt, die mit dem vereinbarten Zweck unvereinbar ist. Normenkette §§ 14 Nr. 2, 15 Abs. 3 WE...mehr

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Entfernung einer Metallpergola, die anstelle einer Holzpergola errichtet wird

Leitsatz Vereinbarungen können stillschweigend durch konkludentes Handeln oder ständige Übung geschlossen werden. Eine Vereinbarung durch konkludentes Handeln setzt einen entsprechenden rechtsgeschäftlichen Regelungswillen der Wohnungseigentümer voraus, der in dem konkreten Verhalten zum Ausdruck kommen muss. Es muss erkennbar sein, dass den Wohnungseigentümern bewusst war, ...mehr

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Vergemeinschaftung eines Unterlassungsanspruchs

Leitsatz Die Vergemeinschaftung eines Unterlassungsanspruchs mit dem Ziel, ihn nicht geltend zu machen, entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung Normenkette §§ 21 Abs. 3, 22 Abs. 1 WEG Das Problem Wohnungseigentümer beschließen 2013 mehrheitlich, die Entscheidung darüber, ob Sichtschutzelemente aus Weidengeflecht im Bereich des Sondernutzungsrechts der Wohnung Nr. 2 verblei...mehr

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Abwehr einer Terrassenüberdachung

Leitsatz Eine von einem Wohnungseigentümer eigenmächtig vorgenommene bauliche Maßnahme (hier: Terrassenüberdachung) begründet einen Nachteil für alle Wohnungseigentümer, wenn sie die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erschwert; eine angebotene finanzielle Kompensation lässt den Nachteil nicht entfallen, sondern kann nur als Mittel dienen, um die anderen Wohnung...mehr

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zfs 2/2014, Schadensfreihei... / 2 Aus den Gründen:

[20] "… 2. Das BG hat jedoch rechtsfehlerhaft angenommen, dass der Kl. die von ihr geltend gemachten Ansprüche zustehen. Mangels Verletzung des Rechts auf freie Anwaltswahl kann die Kl. weder aus §§ 1, 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UKlaG, § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, §§ 127 Abs. 1, 129 VVG (hierzu unten a) noch aus § 8 Abs. 1, 3 Nr. 2, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, §§ 127, 129 VVG und §...mehr

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zfs 2/2014, Rohdatenauslesu... / Sachverhalt

Die Firma ESO verklagte vor dem LG Halle eine Firma, die Erstellung von Gutachten zu Geschwindigkeitsmessungen anbietet, dazu zwei Sachverständige als Geschäftsführer. Bei der Geschwindigkeitsmessung mit der Messanlage ES 3.0 wird bei der Durchfahrt eines Pkw in den fünf Sensoren der Messbasis ein Helligkeitsprofil des Fahrzeugs erfasst, digitalisiert und gespeichert. Mit Hi...mehr

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zfs 2/2014, Rohdatenauslesu... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Klage ist nicht begründet. Der Kl. steht kein Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 202a, 202c StGB, § 17 UWG zu. Denn der Zugriff des Bekl. zu 3 auf die Rohdaten verletzt die Kl. nicht in ihren Rechten und erfolgt nicht unbefugt i.S.v. § 202a Abs. 1 StGB oder von § 17 Abs. 2 UWG. Die Kl. ist nämlich nicht über die Rohdaten verfügungsb...mehr

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Verwirkung eines Stellplatzgebrauchs

Leitsatz Gebraucht der Rechtsvorgänger eines Wohnungseigentümers den ihm zugewiesenen Stellplatz über 27 Jahre nicht, sondern duldet er einen "Drittgebrauch", ist sein Unterlassungsanspruch gegen Drittgebrauch verwirkt. Die Verwirkung muss sich der Sondernachfolger entgegenhalten lassen. Normenkette §§ 242, 1004 BGB Das Problem Nach der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentu...mehr

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AGS 9/2014, Einigungsgebühr bei Anerkenntnis eines Unterlassungsanspruchs

RVG VV Nrn. 1000, 1003 Leitsatz Eine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 1000 VV i.V.m. Nr. 1003 VV kann auch dann anfallen, wenn das gerichtliche Verfahren durch Anerkenntnis oder Verzicht beendet wird. Voraussetzung ist, dass die Einigung der Parteien sich nicht ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht beschränkt. Im Unterlassungsklageprozess fällt die Ein...mehr

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AGS 9/2014, Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit

In AGS 2013, 366 wurde bereits die erste Fassung eines Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit dokumentiert. Kurz zur Vorgeschichte dieses Vorhabens: Im April 2013 wurde in der Anwaltschaft bekannt, dass die Präsidentenkonferenz der Landesarbeitsgerichte schon im Mai 2012 eine Kommission eingesetzt hatte unter Leitung des früheren LAG-Präsidenten Reinland-Pfalz Dr. ...mehr

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AGS 12/2013, Beschwer bei V... / Leitsatz

Die Beschwer einer zur Unterlassung verurteilten Partei richtet sich danach, in welcher Weise sich das ausgesprochene Verbot zu ihrem Nachteil auswirkt. Maßgebend sind die Nachteile, die ihr aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs entstehen. Bei der Bestimmung der Beschwer des Unterlassungsschuldners ist nicht danach zu unterscheiden, ob die Parteien auch über das Besteh...mehr

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AGS 12/2013, Beschwer bei V... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 S. 4 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist zulässig. Insbesondere ist die Zulässigkeitsvoraussetzung der Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr. (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO) erfüllt. Der angefochtene Beschluss beschränkt das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Verfahrensgrundrecht der Beklagten auf Gewährung wirkungsvol...mehr

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zfs 08/2013, Zulässigkeit e... / 1 Aus den Gründen:

" … Das LG hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (§§ 935, 940 ZPO) sowohl hinsichtlich des geltend gemachten Anspruchs auf Unterlassung von Observierungsmaßnahmen als auch hinsichtlich des Anspruchs auf Herausgabe und Löschung der gewonnenen Ermittlungsergebnisse zu Recht zurückgewiesen." 1. Dem Verfügungskläger steht gegen die Verfügungsbeklagte kein Anspru...mehr

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FF 5/2013, Wettbewerbswidri... / 1 Tatbestand:

I. Die klagende Rechtsanwaltskammer möchte dem Beklagten verbieten, im geschäftlichen Verkehr und insbesondere auf dem Briefkopf der Kanzlei des Beklagten mit dem Begriff "Spezialist für Familienrecht" zu werben. Wegen des Sach- und Streitstandes wird auf die Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil verwiesen. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Es bestehe ein Unter...mehr

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FF 5/2013, Wettbewerbswidri... / 2 Gründe:

II. Die Berufung des Beklagten ist unbegründet. Die Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht" ist wettbewerbswidrig, weil damit die Gefahr einer Verwechslung mit der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt" begründet wird. Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch steht der Klägerin wegen der Verwechslungsgefahr nach § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. den §§ 3, 4 Nr. 11, 5 Abs....mehr

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AGS 5/2013, Wettbewerbsvers... / 1 Sachverhalt

Die Parteien sind Rechtsanwälte. Der Verfügungsbeklagte (im Folgenden: Beklagte) verwendete im Impressum seines Internetauftritts den Zusatz "Zulassung OLG, LG, AG Bremen", was die Verfügungsklägerin (im Folgenden: Klägerin) für eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten hält. Auf Antrag der Klägerin hat das LG dem Beklagten im Wege der einstweiligen Verfügung unt...mehr

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FF 5/2013, Wettbewerbswidri... / 3 Anmerkung

"Der Fachanwalt ist tot; es lebe der Spezialist!" – das war die Befürchtung vieler Rechtsanwälte, vor allem zahlreicher Vertreter von Rechtsanwaltskammern und Mitgliedern der Satzungsversammlung, nach der denkwürdigen Spezialisten-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.7.2004.[1] Das BVerfG hat bekanntlich festgestellt, dass es einem Rechtsanwalt, der anerkannterm...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 567 Belastung des Wohnraums durch den Vermieter

§ 567 entspricht dem bisherigen § 577 und wird sprachlich geringfügig verändert, inhaltlich jedoch unverändert übernommen. Systembedingt bezieht sich die Vorschrift auf Wohnraum. Die Anwendung auf Mietverhältnisse über andere Räume als Wohnräume und Grundstücke ergibt sich durch § 578. §§ 566ff. regeln nicht den Fall, dass der bisherige Vermieter nach der Überlassung des Gru...mehr

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Laden-Teileigentum als Weinlokal

Leitsatz Nutzung eines Laden-Teileigentums als Weinlokal bzw. Wein-Bar Normenkette §§ 10, 15 WEG Kommentar Ist eine Teileigentumseinheit kraft Teilungserklärung als "Laden" zweckbestimmt, muss nicht per se etwaige Nutzung als Weinlokal bzw. Wein-Bar unzulässig sein und Unterlassungsansprüche rechtfertigen. Der Beschrieb eines Teileigentums als Laden unterliegt insoweit einem B...mehr

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Verjährung eines Unterlassungsanspruchs

Leitsatz Der Unterlassungsanspruch gegen einen unzulässigen Gebrauch verjährt nicht, solange die Zuwiderhandlung noch andauert Normenkette § 15 Abs. 3 WEG; § 195 BGB Das Problem Ein Wohnungseigentümer bestellt zugunsten seiner Eltern an seinem Wohnungseigentum einen Nießbrauch. § 1030 BGB (Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Sachen) (1) Eine Sache kann in der Weise belastet w...mehr

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Keine Aktivlegitimation einzelner Eigentümer nach Übertragung gemeinschaftsbezogener Unterlassungsansprüche auf Verband

Leitsatz Hat die Gemeinschaft die Verfolgung gemeinschaftsbezogener Unterlassungsansprüche durch Beschluss auf den Verband übertragen, entfällt für individuelle Anspruchsgeltendmachung im Nachhinein seitens einzelner Eigentümer die erforderliche Aktivlegitimation Normenkette § 10 Abs. 6 WEG Kommentar Diverse, individuell klägerseits geltend gemachte Nutzungsunterlassungsansprü...mehr

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zfs 02/2013, Unterlassungsanspruch gegen den Halter eines Kfz bei unbefugtem Abstellen eines Kfz auf einem Grundstück durch einen Dritten

BGB § 862 Abs. 1 Leitsatz Überlässt der Halter sein Fahrzeug einer anderen Person zur Benutzung im Straßenverkehr, ist er Zustandsstörer, wenn es unberechtigt auf einem fremden Grundstück abgestellt wird. Auch nach Beendigung der Störung kann er Schuldner eines Unterlassungsanspruchs sein. BGH, Urt. v. 21.9.2012 – V ZR 230/11 Sachverhalt Der Sportwagen des beklagten Halters wurde...mehr

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zfs 02/2013, Unterlassungsa... / Leitsatz

Überlässt der Halter sein Fahrzeug einer anderen Person zur Benutzung im Straßenverkehr, ist er Zustandsstörer, wenn es unberechtigt auf einem fremden Grundstück abgestellt wird. Auch nach Beendigung der Störung kann er Schuldner eines Unterlassungsanspruchs sein. BGH, Urt. v. 21.9.2012 – V ZR 230/11mehr

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zfs 02/2013, Unterlassungsa... / 2 Aus den Gründen:

[3] "Die Revision des Bekl. ist unbegründet. Dem Kl. steht gegen den Bekl. ein Unterlassungsanspruch und ein Anspruch auf Erstattung der Kosten der Halterermittlung zu." [4] 1. Rechtsfehlerfrei hat das BG einen Unterlassungsanspruch des Kl. gem. § 862 Abs. 1 S. 2 BGB bejaht. [5] a) Das unbefugte Abstellen des Fahrzeugs auf dem von dem Kl. gemieteten Grundstück stellt eine verb...mehr

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zfs 02/2013, Unterlassungsa... / Sachverhalt

Der Sportwagen des beklagten Halters wurde in den Abendstunden für etwa zwei Stunden auf dem durch ein privates Halteverbotsschild gekennzeichneten, von dem Kl. gemieteten Geschäftsgrundstück unbefugt abgestellt. Nachdem der Kl. den Halter ermittelt hatte, wandte er sich an einen Rechtsanwalt. Auf dessen Aufforderung gab der Bekl., der vortragen lässt, er selbst habe den Spo...mehr

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zfs 02/2013, Unterlassungsa... / 3 Anmerkung:

Handlungsstörer i.S.d. § 1004 BGB war derjenige, der nach der Darstellung des Bekl. den Pkw auf dem Privatparkplatz des Kl. abgestellt hatte. Der Fahrer des Fahrzeugs des Bekl. hatte durch eigene Handlung unmittelbar das Eigentum des Kl. verletzt. Da Eigentum nicht nur durch aktives Tun, sondern auch durch das Halten und Beherrschen einer störenden Anlage – wie hier vermitte...mehr

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AGS 2/2013, Rechtsmissbräuc... / 2 Aus den Gründen

Das Beschwerdegericht ist der Auffassung, dass der von der Antragsgegnerin erhobene Einwand der rechtsmissbräuchlichen Rechtsverfolgung im Kostenfestsetzungsverfahren keine Berücksichtigung finden könne. Das Kostenfestsetzungsverfahren diene lediglich dazu, die vom Prozessgericht getroffene Kostengrundentscheidung der Höhe nach auszufüllen und sei deshalb auf eine formale Pr...mehr

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AGS 2/2013, Rechtsmissbräuc... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin nahm die Antragsgegnerin wegen eines bebilderten Artikels über die Erkrankung von Ernst August Prinz von Hannover in der Zeitschrift "die aktuelle" im Wege der einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Verbreitung der Behauptung in Anspruch, ihre Mutter sei mit ihr und ihrer Schwester Alexandra auf Capri gewesen, als die schockierende Nachricht bekannt...mehr

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Durchgestrichene "Statt"-Preise unzulässig

Leitsatz Werbung mit durchgestrichenen "Statt"-Preisen ist unzulässig, wenn nicht deutlich wird, um was für einen Vergleichspreis es sich bei dem alten Preis handelt und wenn nicht alle in Betracht kommenden Bedeutungen der Werbeaussage zutreffen. Sachverhalt Im vorliegenden Fall hatte eine sog. Postenbörse mit durchgestrichenen "Statt"-Preisen geworben. Geklagt hatte daraufh...mehr

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zfs 12/2012, Keine Gleichst... / 2 Aus den Gründen:

[3] "Das BG meint, das LG habe kein unzulässiges Teilurteil erlassen. Während die Klage die Berechtigung des Bekl. zu einem sofortigen Abriss der Mauer zum Gegenstand habe, gehe es bei der Widerklage darum, wer letztendlich für die bodenphysikalische Stütze des Grundstücks der Kl. verantwortlich sei. Der Unterlassungsanspruch sei begründet. Er lasse sich möglicherweise aus e...mehr

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AGS 09/2013, Streitwertkata... / B. Beschlussverfahren

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AGS 09/2013, Rechtsmissbräu... / Leitsatz

Nimmt ein Antragsteller zwei konzernrechtlich verbundene Unternehmen wegen einer identischen Berichterstattung in getrennten Verfügungsverfahren auf Abdruck einer Gegendarstellung in Anspruch, kann das Verlangen nach Erstattung der anwaltlichen Mehrkosten infolge der getrennten Anspruchsverfolgung ebenso wie bei Unterlassungsansprüchen rechtsmissbräuchlich sein. OLG Hamburg, ...mehr

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zfs 11/2012, Unwirksamkeit ... / Sachverhalt

Die Kl., … , macht gegenüber der Bekl., … , Ansprüche nach dem Unterlassungsklagegesetz und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend. Insb. streiten die Parteien um die Wirksamkeit zweier Klauseln in den Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der Bekl. Ihnen liegen die ARB 2009 zugrunde, die im Versicherungsfall eine variable Selbstbeteiligung vorsehen. Mit...mehr

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AGS 09/2013, Rechtsmissbräu... / 2 Aus den Gründen

Das LG hat die Kosten zutreffend festgesetzt. Allerdings ist entgegen der Auffassung des LG nicht § 15 Abs. 2 S. 1 RVG als entscheidungserhebliche Norm heranzuziehen (OLG Hamburg, Beschl. v. 3.2.2011 – 4 W 47/11). Die Berechnung der Gebühren erfolgt vielmehr unter der Prämisse, dass das Verlangen des Antragstellers auf Festsetzung von der Rechtsanwaltsgebühren auf der Berech...mehr

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zfs 12/2012, Rechtsmissbräu... / Sachverhalt

Der ASt. hatte beim LG Berlin zum Az. 27 O 122/10 gegen die AG eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung einer Wortberichterstattung erwirkt. Auf Antrag von vier weiteren Familienmitgliedern des ASt. hat das LG Berlin in vier weiteren Verfahren zu den Az. 27 O 96/10, 27 O 123/10, 27 O 126/10 und 27 O 127/10 gleichlautende Untersagungsverfügungen betreffend dieselbe Wortbe...mehr

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AGS 09/2013, Rechtsmissbräu... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller begehrt Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses. Der Antragsteller nahm die Antragsgegnerin, ein Medienunternehmen der S.-Gruppe, vor dem LG im Wege der einstweiligen Verfügung auf Abdruck einer Gegendarstellung wegen eines über ihn am 7.11.2011 auf der Homepage "www.S.de" erschienenen Artikels in Anspruch. Zeitgleich führte er vor demselben Gericht e...mehr

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zfs 12/2012, Rechtsmissbräu... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… III. 2. Die Rechtsbeschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts ist der von der AG erhobene Einwand, der ASt. und seine Angehörigen hätten durch das Erwirken von fünf gleichlautenden und auf dieselbe Berichterstattung gestützten Unterlassungsverfügungen in getrennten Verfahren ungerechtfertigt Mehrkosten verursacht, im Kostenf...mehr

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Nutzung von zu gewerblichen Zwecken nutzbarem Teileigentum als muslimisch-religiöses Gemeindezentrum

Leitsatz Kraft Gemeinschaftsordnung zu gewerblichen Zwecken nutzbares Teileigentum kann auch als muslimisch-religiöses Gemeindezentrum genutzt werden Inhaltsgleicher Zweitbeschluss zur Abrechnungsgenehmigung (ohne willentliche Aufhebung einer Erstbeschlussfassung) Normenkette §§ 10, 14 Nr. 1, 15 Abs. 1 und 3, 23, 28 Abs. 3 WEG; §§ 133, 157, 1004 Abs. 1 BGB Kommentar Werden in d...mehr

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AGS Nr.11/2012, Streitwert ... / 2 Aus den Gründen

Das Gericht setzt den Gebührenstreitwert, den es gem. § 23 Abs. 1 RVG auch hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung als Gegenstandswert zugrunde legt, auf 500,00 EUR fest. Dieser Bewertung liegen folgende Erwägungen zu Grunde: Der Gebührenstreitwert bestimmt sich regelmäßig nach §§ 39 ff., 48 GKG, wobei in Ermangelung besonderer Vorschriften nur subsidi...mehr