Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Leistungsformen (Abs 2 Nr 3).

Rn 13 Die Versorgungen müssen gem II Nr 3 Hs 1 grds auf eine Rente gerichtet sein, also auf eine regelmäßig wiederkehrende Geldzahlung. In Betracht kommen sowohl lebenslange (Regelfall) als auch zeitlich begrenzte Renten (BGH FamRZ 14, 1529 Rz 17). Für die Einbeziehung in den Wertausgleich bei der Scheidung ist ferner erforderlich, dass das Rentenstammrecht gesichert ist. De...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beteiligungen an KapGes

Schrifttum: Ritzrow, GmbH- und Genossenschaftsanteile als BV oder PV, StBp 2005, 263, 290. Rn. 186 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Anteile an KapGes sind Beteiligungen im BV, wenn sie dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen bestimmt sind und in der Absicht gehalten werden, mit Hilfe der Rechte aus der Beteiligung einen Einfluss auf das andere Unternehmen auszuüben, der über die Bela...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 178. Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WachstumsbeschleunigungsG) v 22.12.2009, BGBl I 2009, 3950

Rn. 198 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Auf Basis des Koalitionsvertrags bringt das WachstumsbeschleunigungsG folgende Änderungen des EStG (daneben außerdem GrESt-Erleichterungen bei der Umstrukturierung von Unternehmen, eine Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Miet- und Pachtzinsen von 65 % auf 50 %, bei der ErbSt wurde die Unternehmensnachfolge planungssicherer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kulla, Rückstellungen für Bergbauwagnisse, DB 1977, 1281; Barke, Rückstellungen für Bergschäden, Gruben- u Schachtversatz nach aktienrechtlichen u steuerrechtlichen Grundsätzen, Beil DB 4/1978; Emmerich, Zur Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen von Bergschäden, Gruben- u Schachtversatzauswirkungen, DB 1978, 2133; Bordewin, Rückstellungen für Grubenversatz u Schachtversat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

von Wysocki/Schulze-Osterloh, Handbuch des JA in Einzeldarstellungen; Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss; Moxter, Bilanzrechtsprechung, 6. Aufl 2007; Grottel ua, Beck'scher Bilanz-Kommentar, 11. Aufl 2018; Castan ua, Beck'sches Handbuch der Rechnungslegung; Adler/Düring/Schmaltz (A/D/S), Rechnungslegung u Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl; Prinz/Kanzler, H...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ihren Abfluss regelnden Sammelbecken (Nr. 3 Buchst. c Alt. 2)

Rz. 351 [Autor/Stand] Die den Abfluss fließender Gewässer regelnden Sammelbecken sind künstliche Anlagen zur Ansammlung oder Stauung des Wassers zur Verhinderung von Überschwemmungen oder zur Speicherung des Wassers, z.B. Stauanlagen, Talsperren. Die Steuerbefreiung erstreckt sich nicht auf solche Sammelbecken, die unmittelbar nur den Zwecken bestimmter Personen, z.B. eines ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerliche Konsequenzen

Rz. 1413 [Autor/Stand] Durch die Entscheidung des EuGH in der Sache Italmoda ist nunmehr klargestellt, dass alle Fälle von missbräuchlicher Geltendmachung von Rechten aus der MwStSystRL bzw. der 6. EG-Richtlinie – insb. Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen und das Recht auf Vorsteuerabzug – gleich zu behandeln sind. Einheitlicher Maßstab für die Versagung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonderkündigungsschutz.

Rn 91 Schwerbehinderten Menschen und ihnen nach § 151 II SGB IX Gleichgestellten (BAG NJW 14, 3533 [BAG 10.04.2014 - 2 AZR 647/13]) kann nur nach Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden, § 168 SGB IX (Lingemann Kündigungsschutz, 175 ff). Die Zustimmung kann bei gleichbleibendem Sachverhalt mehrere Kündigungen abdecken (BAG NZA-RR 11, 516) und ist bis zur rechtskräf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Zeitpunkt- o zeitraumbezogene "Ereignisse"

Rn. 492 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Insgesamt führt das Hantieren mit dem objektiv vorhandenen Wissen oder dem subjektiv bei ordentlicher Sorgfalt Gewussten oder objektiv Wissbaren, sei dies nun am Bilanzstichtag oder -erstellungstag, zu keinem logisch stringenten Ergebnis. Dazu nochmals ein Bsp. Beispiel: Bilanzstichtag 31.12.00. Der Kaufmann hat eine überfällige Forderung geg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going concern)

Rn. 403 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 252 Abs 1 Nr 2 HGB ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, nicht von Zerschlagung auszugehen (Going concern-Prämisse), sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Dies gilt gemäß § 5 Abs 1 S 1 EStG auch im Steuerrecht (BFH v 27.06.2001, I R 45/97, BStBl II 2003, 121; BFH v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Finanzkontrolle Schwarzarbeit

a) Organisation Rz. 1285 [Autor/Stand] Zur Koordinierung der Ermittlungen der zuständigen Behörden von Zoll, Arbeitsverwaltung, Finanzbehörden und Polizei zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit ist seit Beginn des Jahres 2004 der Arbeitsbereich "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" (FKS) der Zollverwaltung eingerichtet worden[2]. Nach der Ums...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Namensträger.

Rn 4 Art 10 ist nur auf natürliche Personen anwendbar, wie seine systematische Stellung im Abschnitt ›Recht der natürlichen Personen und Rechtsgeschäfte‹ zeigt. Bei juristischen Personen richtet sich auch der Name nach dem nach der Sitz- oder Gründungstheorie gebildeten Gesellschaftsstatut (s.u. IntGesR Rn 10 sub I.3), was als Personalstatut aufgefasst und als Analogie zu Ar...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Name.

Rn 38 Die Außengesellschaft ist frei darin, sich einen Namen (vgl III) zu wählen oder nicht, muss es aber für eine Eintragung im Gesellschaftsregister tun (§ 707 II Nr 1a, III 1). Dieser Name ist jedoch keine Firma iSd § 17 HGB. Bei der Wahl des Namens sind die Gesellschafter unter Beachtung berufs- und wettbewerbsrechtlicher Vorschriften frei. So darf insb keine Verwechslun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Angaben gem Nr 2 (Gesellschafter).

Rn 10 Anzumelden sind die Personen, die Inhaber der Mitgliedschaft sind. Das können die Betroffenen nicht abweichend vereinbaren, etwa weil sie nicht wollen, dass ihre Gesellschafterstellung publik ist. Nießbraucher, Pfandgläubiger, Unterbeteiligte, Treugeber sind nicht Gesellschafter und können daher nicht zur Eintragung angemeldet werden. Etwas anderes wird für den Testame...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1416 BGB – Gesamtgut.

Gesetzestext (1) 1Das jeweilige Vermögen der Ehegatten wird durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut). 2Zu dem Gesamtgut gehört auch das Vermögen, das einer der Ehegatten während der Gütergemeinschaft erwirbt. (2) Die einzelnen Gegenstände werden gemeinschaftlich; sie brauchen nicht durch Rechtsgeschäft übertragen zu werden. (3) 1Wir...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ist seit 1.1.1900 unverändert. Sie regelt mit dem Namensrecht ein wichtiges einzelnes Persönlichkeitsrecht aus dem Kreis der sog besonderen Persönlichkeitsrechte (s.u. Rn 26). Das BGB kennt aber weder eine vollständige Regelung der besonderen Persönlichkeitsrechte noch das allg Persönlichkeitsrecht (s.u. Rn 31). Daher ist § 12 zu einer wichtigen normativen Basi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2024, Gesonderte Ver... / 3 Anmerkung:

Ich halte die Entscheidung des OLG Brandenburg für richtig. In der Praxis vertreten deutsche Prozessbevollmächtigte nicht selten Mandanten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Die Vertretung eines solchen Mandanten ist nur dann sinnvoll durchzuführen, wenn dieser auch Kenntnis von dem Prozessstoff hat. Dies schließt die Kenntnis der gerichtlichen Entscheidungen und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Mittäterschaft des steuerlichen Beraters

Rz. 114 [Autor/Stand] Die Tatsache, dass ein steuerlicher Berater in den Gesamtvorgang der Steuerhinterziehung eingeschaltet ist, reicht zur Bejahung von Mittäterschaft nicht aus. Denn die Mitbeherrschung des Geschehens muss sich auf die Tathandlung beziehen. Der Mittäter muss gemeinsam mit einem anderen (Mit-)Herrschaft über die inhaltliche Gestaltung und die Abgabe der unr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dami...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Landwirtschaftliches Inventar.

Rn 3 Landgut iSd § 98 meint einen landwirtschaftlichen Betrieb, dh jede Einheit von Grundstücken, auf der Ackerbau, Forstwirtschaft oder Viehzucht betrieben wird. Ein Wohngebäude dürfte heute nicht mehr zwingend erforderlich sein (anders noch Rostock OLGZ 29, 211). Der für § 2312 entwickelte (BGHZ 98, 375) engere Begriff gilt hier nicht (Grüneberg/Ellenberger Rz 4). Zu den l...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 5. Besonderheiten bei Hingabe von Betriebsvermögen als Abfindung

Rz. 159 Große steuergestalterische Spielräume entstehen im Bereich des § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG dadurch, dass der mit dem Nominalwert zu versteuernde Pflichtteilsanspruch durch anderes Vermögen ersetzt werden kann, das mit niedrigeren Werten besteuert wird bzw. andere erbschaftsteuerliche Vorteile mit sich bringen kann. Dies gilt insbesondere für Vermögensgegenstände i.S.d. §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Finaler Entnahmebegriff/betriebsfremde Zwecke

Rn. 235 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Ziel des Entnahmetatbestands ist – neben der Korrektur- und Neutralisationsfunktion zur zutreffenden Ermittlung des Gewinns – die Erfassung der stillen Reserven eines WG, wenn dieses den betrieblichen Bereich des StPfl verlässt (s Rn 200), dh der sachliche und/oder personelle Zusammenhang mit dem Betrieb gelöst wird. Aus der Steuerverstrick...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Pächter kann vom Verpächter die Fortsetzung des Pachtverhältnisses verlangen, wenn und die v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / I. Ertragswertprivileg bei landwirtschaftlichen Anwesen (§ 2312 BGB)

Rz. 280 Gehört zum Nachlass ein landwirtschaftliches Anwesen – das Gesetz spricht hier und in § 2049 BGB von einem Landgut –, ist bei der Berechnung des Pflichtteils stets die Anwendbarkeit von § 2312 BGB zu prüfen. Rz. 281 Insoweit handelt es sich um eine agrarpolitische Schutzvorschrift,[776] die dem Ziel dient, dem Erben die Erhaltung des Betriebs zu ermöglichen. Denn der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / c) Umfang des Landguts

Rz. 304 Für den gegenständlichen Umfang eines Landguts ist zunächst auf die Widmung [861] der einzelnen Vermögensgegenstände durch den Betriebsinhaber abzustellen. Entscheidend ist aber eine funktionale Betrachtungsweise.[862] Daher können z.B. solche Grundstücke, die ohne eine Beeinträchtigung des aus dem landwirtschaftlichen Betrieb zu erzielenden Ertrags aus dem Betriebsve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Rest-Betriebsvermögen

Rn. 98 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Der BV-Begriff setzt grundsätzlich einen Betrieb voraus. In Sonderfällen kann BV aber auch ohne einen aktiven Betrieb vorliegen (sog "Rest-BV"/"BV ohne Betrieb", BFH v 04.12.2012, VIII R 41/09, BStBl II 2014, 288). Das Rest-BV bilden nicht zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehörende WG, die nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit no...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Schulden

Rn. 190 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine Schuld ist betrieblich veranlasst, wenn der sie auslösende Vorgang im betrieblichen Bereich liegt (BFH v 17.04.1985, I R 101/81, BStBl II 1985, 510; BFH v 05.06.1985, I R 289/81, BStBl II 1985, 619; BFH v 12.09.1985, VIII R 336/82, BStBl II 1986, 255; BFH v 06.02.1987, III R 203/83, BStBl II 1987, 423; BFH v 28.02.1990, I R 205/85, BSt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Beschränkung der einkünfteübergreifenden Übertragungsmöglichkeiten (§ 6b Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 230 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Eine Übertragung der Veräußerungsgewinne aus Gewerbebetrieb auf Ersatz-WG eines freiberuflichen oder luf Betriebs ist grds nicht möglich. Eine solche schließt § 6b Abs 4 S 2 EStG aus. Diese Vorschrift zielt auf die Sicherung des Gewerbesteueraufkommens ab (BT-Drs 4/2400, 64) und wird daher unter teleologischer Reduktion ihres Anwendungsbere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Betriebsrisikolehre, S 3.

Rn 23 Soweit sich das Betriebsrisiko, also das Risiko des Arbeitsausfalls, verwirklicht, muss der ArbG die Arbeitsvergütung fortzahlen, auch wenn er den ArbN nicht beschäftigen kann. Betriebsrisiko ist das Risiko, den ArbN aus betriebstechnischen Gründen nicht einsetzen zu können (BAG NZA 16, 1608; 09, 913 [BAG 22.04.2009 - 5 AZR 310/08]), Wirtschaftsrisiko ist das Verwendun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsnachfolge/Umwandlung

Rn. 1658b Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Kommt es zu einer Rechtsnachfolge/Umwandlung, so stellt sich die Frage, wie sich diese auf den periodenübergreifenden steuerlichen Tatbestand des § 4 Abs 4a EStG auswirkt. Können oder müssen die Über- bzw Unterentnahmen der Vorjahre fortgeschrieben werden? Unentgeltliche Übertragung Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmerantei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Tierhaltungskooperationen (Abs. 1 Satz 2 in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung)

Rz. 1426 [Autor/Stand] Nach § 51a BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[2] gehören die Tierzucht und Tierhaltung von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (§ 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG), von Personengesellschaften und "ähnlichen" Gesellschaften (§ 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG) und von Vereinen (§ 97 Abs. 2 BewG) unter bestimmten Voraussetzungen zur landwirtscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 10 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Regelungen des § 55 EStG sind auf Grund und Boden anzuwenden, der mit Ablauf des 30.06.1970 bzw 14.08.1971 zum inländischen (westdeutschen) AV eines StPfl gehörte, soweit dieser seinen Gewinn nach § 4 Abs 1 bzw 3 EStG ermittelte. Ausgeschlossen von einer Bewertung nach § 55 EStG war danach Grund und Boden, der in den neuen Bundesländern be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf un... / 4.3 Tarifliche Übernahmeverpflichtung

In einigen Tarifverträgen (insbesondere im öffentlichen Dienst)[1] gibt es unterschiedlich ausgestaltete Übernahmeverpflichtungen. In der Regel bindet die jeweilige Tarifnorm nur den Arbeitgeber, der etwa einem vorab festgelegten Kontingent von Auszubildenden oder jedem Auszubildenden unter bestimmten Voraussetzungen ein Angebot auf Abschluss eines – in der Regel befristeten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begünstigte Vorgänge (Veräußerungen und gleichgestellte Vorgänge)

Rn. 141 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 6b EStG setzt voraus, dass bestimmte WG des AV (begünstige Veräußerungsobjekte) veräußert werden. Rn. 142 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Bei "Veräußerungen" handelt es sich zwar um einen bürgerlich-rechtlichen Begriff, der jedoch nach Maßgabe der allg gültigen bilanzsteuerrechtlichen Kriterien auszulegen ist. Veräußerungen iSd § 6b EStG sind d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Einzelfälle.

Rn 40 Zu den Bargeschäften des täglichen Lebens zählen auch Kreditkäufe unter Eigentumsvorbehalt (BGH NJW 91, 2283, 2285 [BGH 13.03.1991 - XII ZR 53/90]). Im Effektenkommissionsgeschäft und bei der Stellung von Akkreditiven im Handelsverkehr ist die Anwendung der Grundsätze des Geschäfts für den, den es angeht, ebenfalls anerkannt (Ingelmann WM 97, 745 ff). Ausgeschlossen is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kussmaul, Sind Nutzungsrechte Vermögensgegenstände bzw WG?, BB 1987, 2053; Meyer-Scharenberg, Sind Nutzungsrechte WG?, BB 1987, 874; Groh, DB 1988, 514; Thiel, Die Bilanzierung von Nutzungsrechten, DStJG Band 14, 161; Meilicke, Obligatorische Nutzungsrechte als Sacheinlage, BB 1991, 579; Schubert, Die einkommensteuerliche Behandlung von Nutzungsrechten, DStR 1995, 362; Lüdenbach/H...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Weitere Fallgruppen.

Rn 73 Die eben genannte Haftungsgrundlage ist in III 2 nur als Regel-Bsp formuliert. Daher bleibt Raum für andere Haftungsbegründungen. Dabei hat zeitweise das Eigeninteresse des Dritten an dem Geschäft eine Rolle gespielt (etwa BGHZ 87, 27, 33, obiter noch in BGHZ 159, 94, 102). Das verträgt sich aber nicht mit der Herleitung der cic-Haftung aus enttäuschtem Vertrauen; die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abgrenzung zur Stellvertretung.

Rn 6 IdR handelt der Treuhänder im eigenen Namen und ist deshalb nicht Vertreter iSd §§ 164 ff (BGH WM 12, 1496 Rz 10). Von der mittelbaren Stellvertretung unterscheidet die echte Treuhand sich dadurch, dass jene idR nur auf die Vornahme eines einzelnen Geschäfts gerichtet und der mittelbare Stellvertreter nur kurzfristiger Durchgangserwerber ist, während der Treuhänder typi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Bewertung.

Rn 11 Trotz des achtenswerten rechtspolitischen Zieles, der Diskriminierung Behinderter im deutschen Recht verstärkt entgegenzutreten, erscheint dessen Umsetzung in § 105a nicht sehr gelungen. Die verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe, insb die Anknüpfung an ein Geschäft, statt wie sonst an eine Willenserklärung, sorgen für Rechtsunsicherheit. Das ist gerade für die betrof...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Standardgeschäft und Pflichten.

Rn 3 Die Informationspflicht betrifft nur Standardgeschäfte. Nach der gesetzlichen Definition sind Standardgeschäfte regelmäßig anfallende, schematisierte Geschäftsbesorgungen. Die gleichförmigen Geschäfte müssen mit einer gewissen Häufigkeit vorkommen bzw geplant sein (MüKo/Heermann § 675a Rz 8). Als allgemeine Indizien dafür können festgelegte Entgelte oder das Bereithalte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gestattung bei der organschaftlichen Vertretung.

Rn 15 Die Befreiung eines Organs von den Beschränkungen des § 181 erfolgt durch Gesellschaftsvertrag bzw Satzung (BGH WM 16, 1299 Rz 22) oder das Bestellungsorgan, dh durch Mitgliederversammlung, Gesellschafterversammlung (BGH NJW-RR 94, 291, 293), Aufsichtsrat und Generalversammlung (BGHZ 87, 59, 60; Staud/Schilken Rz 53). Das gilt auch für die Vertretungsorgane der persönl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Auslegungsgrundsätze.

Rn 27 Der Umfang der Vollmacht ist bei Zweifeln durch Auslegung vom Empfängerhorizont (§§ 133, 157) zu ermitteln (BGH MMR 21, 477 [BGH 21.01.2021 - I ZR 17/18] Rz 20). Bei einer Innenvollmacht richtet sich der Umfang der Vollmacht danach wie der Bevollmächtigte als Empfänger der Erklärung diese bei objektiver Würdigung aller Umstände unter Berücksichtigung von Treu und Glaub...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Der bisher in § 1903 aF geregelte Einwilligungsvorbehalt wird hinsichtlich I–III inhaltlich im Wesentlichen unverändert in § 1825 übernommen. Klargestellt wird, dass auch ein Einwilligungsvorbehalt nicht gegen den Willen des Betreuten angeordnet werden darf (I 2). IÜ ist der Betreuer auch bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt bei der Frage, ob er in schwebend unwirksa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift dient einerseits der Abgrenzung der GoA von anderen Fallgruppen (§ 687 I), auf welche die §§ 677 ff keine Anwendung finden. Maßgebendes Kriterium ist das Bewusstsein um die Führung eines fremden Geschäfts. Andererseits werden die Regelungen der GoA für wahlweise anwendbar erklärt, wenn eine vorsätzliche Verletzung fremder Rechte vorliegt (§ 687 II). Darau...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ist zwingendes Recht und betrifft nur Genehmigungen, von denen die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts abhängt, nicht hingegen solche, die bloße Sollvorschrift sind und deren Ausbleiben die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts nicht beeinflusst. Die Vorschrift entspricht § 1826 aF (BTDrs 19/24445, 291). Ausschließlicher Adressat der Genehmigung ist der Betreuer, der u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Widerruf des Auftraggebers.

Rn 2 Die Beendigung des Auftrags durch jederzeitigen Widerruf des Auftraggebers ist wegen der Fremdnützigkeit des zu besorgenden Geschäfts und der damit verbundenen Vertrauensstellung des Beauftragten gerechtfertigt (BGH WM 71, 956; ausf Grundmann AcP 198, 457, 481). Der Widerruf unter einer Bedingung ist entgegen den allgemeinen Regeln für Gestaltungsrechte grds zulässig (h...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 686 BGB – Irrtum über die Person des Geschäftsherrn.

Gesetzestext Ist der Geschäftsführer über die Person des Geschäftsherrn im Irrtum, so wird der wirkliche Geschäftsherr aus der Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Rn 1 Aus dem Zusammenspiel von § 677 und § 687 I ergibt sich, dass für die GoA der Wille zur Übernahme eines fremden Geschäfts notwendig ist. Der Wille und die Vorstellungen des Geschäftsführers brauchen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsbedingung.

Rn 11 Der Begriff fasst die gesetzlichen Voraussetzungen für Zustandekommen und Wirksamkeit eines Vertrags zusammen. Auch soweit die Wirksamkeit des Vertrags von behördlichen Genehmigungen abhängt, handelt es sich hierbei nicht um Bedingungen iSv §§ 158 ff (BGHZ 158, 74, 77). Bei einer behördlichen Genehmigung handelt es sich schon nicht um ein objektiv ungewisses Ereignis. ...mehr