Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam kündigen, wenn die Kündigung durch Gründe bedingt ist, die in der Person (personenbedingt) oder in dem Verhalten (verhaltensbedingt) des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlage-Beschluss: Anwendung... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Zu § 16 Abs. 3 WEG a. F. sei von der herrschenden Meinung vertreten worden, dass ein Wohnungseigentümer, der kraft Vereinbarung abweichend vom Grundsatz des § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG von bestimmten (Betriebs-) Kosten insgesamt befreit ist, nicht durch Beschluss erstmals an diesen Kosten beteiligt werden könne. Dies gelte auch in Bezug auf § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Es...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 4.3.2 Erhebliche Änderung der Umstände

Wird der Arbeitsbereich selbst durch die Arbeitsumstände bestimmt, reicht eine erhebliche Änderung der Umstände allein für eine Versetzung aus. Unter den Umständen der Arbeitsleistung sind nicht die materiellen Arbeitsbedingungen gemeint (diese können aber eine beteiligungspflichtige Umgruppierung erforderlich machen), sondern die äußeren Bedingungen, unter denen die Arbeit ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 1.3.4 Das Schuldnerverzeichnis

In den §§ 882b–882h ist das Schuldnerverzeichnis geregelt. Es wird beim zentralen Vollstreckungsgericht geführt. Im Verzeichnis sind diejenigen Personen aufgeführt, deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c ZPO n. F. angeordnet hat; deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe des § 284 Abs. 9 der Abgabenordnung angeordnet hat; einer Eintragung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 3.1.3 Übernahme von Leiharbeitnehmern

Die Übernahme eines Leiharbeitnehmers ist gem. § 14 Abs. 3 AÜG i. V. m. § 99 BetrVG zustimmungspflichtig. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die beabsichtigte Übernahme des Leiharbeitnehmers auf gewerbsmäßiger oder nichtgewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung beruht.[1] Trotz der vom BetrVG abweichenden Wortwahl ist die "Übernahme" i. S. v. § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG bezogen auf ...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 4.2 Versetzung im Sinne des Arbeitsvertragsrechts

Der individualarbeitsrechtliche Begriff der Versetzung ist gesetzlich nicht definiert. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem individualarbeitsrechtlichen Begriff der Versetzung jeder Wechsel des Arbeitsplatzes auf Anweisung des Arbeitgebers verstanden, wenn entweder der Ort der Arbeitsleistung oder die Art der Tätigkeit geändert wird. Nach dem Individualarbeitsre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 10.3 Zusammentreffen von Abtretung und Lohnpfändung

Für den Arbeitgeber sind hier mehrere Konstellationen denkbar: Abtretung und nachfolgende Pfändung Mit Abtretung einer Forderung des Schuldners ist der Abtretungsempfänger (Zessionar) neuer Gläubiger des Drittschuldners geworden (§ 398 BGB). Die Forderung gehört nun zu seinem Vermögen und nicht zum Vermögen des Schuldners. Gleichwohl geht bei einer Pfändung von Arbeitseinkomme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung / 2 Personenbedingte Kündigungsgründe

In den folgenden Fällen kann eine personenbedingte Kündigung gerechtfertigt sein, wobei bedacht werden muss, dass es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt und hier kein allgemeingültiger Katalog möglicher Kündigungsgründe aufgestellt wird: Führerscheinentzug: Kann ein Arbeitnehmer die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung aufgrund fehlender Fahrerlaubnis nicht mehr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 3 Ablauf des BEM

Der Ablauf des BEM ist – wie oben dargelegt – nur teilweise geregelt und bietet deshalb Freiraum für eine betriebsspezifische Regelung. Folgende Schritte sollten beachtet werden: Infographic 1. Schritt: Einleitungsphase Der Arbeitgeber entscheidet, ob und wann mit dem BEM begonnen wird. Zum Ob: Zwar sieht das Gesetz ausnahmslos ein BEM bei Erfüllen der Voraussetzungen (länger al...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 5 Folgen eines unterlassenen oder fehlerhaften BEM

Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Durchführung des BEM ist nicht im Ordnungswidrigkeitenkatalog des § 238 SGB IX aufgeführt, sodass er ohne staatliche Sanktionen bleibt. Pflicht zur Durchführung? Die Arbeitnehmervertretung kann nach dem Wortlaut der Vorschrift die Durchführung des BEM verlangen und sie ggf. auch gerichtlich durchsetzen. Ob auch der betroffene Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 5.6 Sonstige Mitteilungspflichten

Dem Betriebsrat sind der Name, die genauen Personalien, die vorgesehene Eingruppierung, Zeitpunkt der Maßnahme, alle Umstände über die persönliche und fachliche Eignung für den vorgesehenen Arbeitsplatz sowie eventuelle betriebliche Auswirkungen mitzuteilen. Dies gilt sowohl für vom Bewerber eingereichte als auch für vom Arbeitgeber ermittelte Angaben. Bei der Einstellung ein...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschäfts- oder Firmenwert / 6 Außerplanmäßige Abschreibung des Geschäft- oder Firmenwerts

Handelsrechtlich muss auf den niedrigeren beizulegenden Wert eines Geschäfts- oder Firmenwerts abgeschrieben werden, wenn der beizulegende Wert eines Geschäfts- oder Firmenwerts dauerhaft (nachhaltig) unter den maßgeblichen Buchwert absinkt. Für abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist von einer dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der beizulegende Wert de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.2 Betrieb

Rz. 79 Der in § 20 Abs. 1 UmwStG verwendete Begriff "Betrieb" als möglicher Einbringungsgegenstand ist im UmwStG nicht weiter definiert. Aus der fehlenden Betriebsdefinition im UmwStG, der systematischen Einbindung der Einbringungsvorschriften in das Recht der Ertragsteuer und dem Telos der §§ 20 ff. UmwStG wird hergeleitet, dass (grundsätzlich) die allgemeinen Grundsätze de...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Privat-Pkw, Vorsteuerabzug / 3.2 Zuordnung eines gemischt genutzten Pkw zum umsatzsteuerlichen Unternehmen zu 100 %

Ein gemischt genutzter Pkw kann in vollem Umfang dem umsatzsteuerlichen Unternehmen zugeordnet werden. Wird der Pkw später veräußert, unterliegt die Veräußerung in vollem Umfang der Umsatzsteuer. Das gilt auch dann, wenn der Unternehmer den Pkw von einer Privatperson ohne Vorsteuerabzug erworben hat. Vermeidbar ist das nur dann, wenn der Unternehmer den ohne Vorsteuerabzug er...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschäfts- oder Firmenwert / 3 Unterscheidung zwischen originärem und entgeltlich erworbenem Firmenwert

Der Geschäftswert – oder Firmenwert – ist der Wert, "der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert (Verkehrswert) der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter hinaus innewohnt".[1] D.h. beim Geschäfts- oder Firmenwert handelt es sich eine Residualgröße, die sich als Differenz zwischen dem zu Zeitwerten ermittelten Nettovermögen des Unternehmens und...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschäfts- oder Firmenwert / 4 Ermittlung der Höhe eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts

Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder Firmenwert ist sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz auszuweisen, wenn der Unternehmer dafür ein Entgelt gezahlt hat. Das Entgelt für den Geschäfts- oder Firmenwert ist die Differenz zwischen dem Betrag, den der Unternehmer zahlt, und der Summe aller Vermögensgegenstände abzüglich Schulden bewertet zu Zei...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschäfts- oder Firmenwert / 5 Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts

Nach § 246 Abs. 1 HGB gilt der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert als abnutzbarer Vermögensgegenstand. Dieser ist über die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben, die durch den Bilanzierenden zu schätzen ist. Bezüglich der Schätzung der Nutzungsdauer kann auf die in DRS 23.121 genannten Faktoren zurückgegriffen werden, wie z. B. Art und voraussichtliche Bes...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Privat-Pkw, Vorsteuerabzug / 3.8 Entnahme eines Firmen-Pkw aus dem Betriebsvermögen unter Beibehaltung der umsatzsteuerlichen Zuordnung

Über die Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen entscheidet der Unternehmer bei der Anschaffung seines Pkw. Nur wenn er den Pkw von Anfang an seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuordnet, kann er den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten und den laufenden Kosten beanspruchen. Macht der Unternehmer für seinen Pkw, der zum gewillkürten Betriebsvermögen gehört, die V...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschäfts- oder Firmenwert / 8.2 Latente Steuern aufgrund einer unterschiedlichen Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts in der Handels- und Steuerbilanz im Zuge der Folgebewertung

Auch beim Verzicht auf die Erfassung latenter Steuern auf die Differenz zwischen dem handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts zum Zugangszeitpunkt können dennoch im Rahmen der Folgebewertung latente Steuern entstehen. Denn im Zuge der Folgebewertung (d. h. nach der erstmaligen Erfassung eines Geschäfts- oder Firmenwerts) können temporä...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6.4 Ermittlung der Stromkosten für ein Elektrofahrzeug

Die Abschreibung sowie die Kosten für Versicherung, Wartung, Reparaturen usw. lassen sich anhand der ausgestellten Rechnungen problemlos ermitteln. Die Ermittlung der Stromkosten ist allerdings schwieriger, wenn das Elektroauto z. B. in der Garage aufgeladen wird, die zur privaten Wohnung gehört. Der Anteil der Stromkosten, der für das Aufladen des Elektroautos verbraucht wi...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschäfts- oder Firmenwert / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Unterschiedliche Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Die Huber GmbH erwirbt das Einzelunternehmen Müller zum 1.1.01 durch Erwerb der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden zum Gesamtkaufpreis von 435.000 EUR (Asset Deal). Die folgende Tabelle zeigt die zu übernehmenden Vermögensgegenstände und Schulden des Einzelunternehmens Müller jeweils zum Buchwert und Zeitwert zum Zeitpunkt des Erwerbs. Stille Reserven (= bei Aktiva ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Zuordnung zum Betriebs­vermögen Umfang der Privatnutzung Ermittlung des Privatanteils Besonderheiten bei Elektro- und Hybridfahrzeugenmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Umfang der Privatnutzung Ermittlung des Privatanteils 1-%-Methodemehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 4 Einheitliche Zuordnung bei der Einkommen- und Umsatzsteuer

Hat der Unternehmer den Pkw seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zugeordnet und behandelt er ihn gleichzeitig als gewillkürtes Betriebsvermögen, ist es buchungstechnisch einfach, weil die umsatzsteuerliche und einkommensteuerliche Handhabung übereinstimmt. Bei der Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen reicht es aus, Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5 Besteuerung eines Einbringungsgewinns (§ 20 Abs. 4 UmwStG)

5.5.1 Grundlagen Rz. 337 Soweit die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen nicht mit dem bisherigen Buchwert der eingebrachten Wirtschaftsgüter ansetzt, entsteht auf der Ebene des Einbringenden ein Einbringungsgewinn. Dieser Einbringungsgewinn ist ein Veräußerungsgewinn, für den nach § 20 Abs. 4 UmwStG unter bestimmten Voraussetzungen die Vergünstigungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2.2 Drittstaat-Ausgangsrechtsträger (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b UmwStG)

3.2.2.2.1 Grundlagen Rz. 35 Handelt es sich bei dem Ausgangsrechtsträger nicht um eine EU/EWR-Gesellschaft/natürliche Person, kann § 20 UmwStG nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b UmwStG dennoch zur Anwendung kommen, wenn das Recht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der dem Einbringenden gewährten Anteile nicht ausgeschlosse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.6 Anrechnung fiktiver ausländischer Steuern

5.5.6.1 Grundlagen Rz. 354 Die Regelungen zur Besteuerung des Einbringungsgewinns (vgl. Rz. 338ff.) gelten unbeschadet der Frage, ob zu dem eingebrachten Betriebsvermögen auch Wirtschaftsgüter gehören, die vor der Einbringung einer EU-Anrechnungsbetriebsstätte zuzurechnen waren. Gehören zu dem einzubringenden Betriebsvermögen auch Wirtschaftsgüter einer Anrechnungsbetriebsstä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6 Antragstellung als formale Voraussetzung

4.3.2.6.1 Notwendigkeit der Antragstellung Rz. 237 Soll die Einbringung nicht zum gemeinen Wert erfolgen, muss die übernehmende Gesellschaft einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag selbst ist damit eine Voraussetzung für den Ansatz des Buchwerts oder eines Zwischenwerts. Allerdings setzt die Antragstellung selbst voraus, dass die eben genannten Buchwertvoraussetzungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.3 Umfang des Bewertungswahlrechts

4.3.3.1 Buchwert Rz. 248 Das Bewertungswahlrecht gibt der übernehmenden Gesellschaft die Möglichkeit, für das eingebrachte Betriebsvermögen zwischen dem Ansatz mit dem bisherigen Buchwert, dem aktuellen gemeinen Wert oder einem Zwischenwert zu wählen. Rz. 249 Der Buchwert ist nach § 1 Abs. 5 Nr. 4 UmwStG der Wert, der sich nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4 Rückausnahme: Einschränkung des Bewertungswahlrechts

4.4.1 Überblick über die Einschränkungen Rz. 273 Auch soweit die 4 materiellen Buchwertvoraussetzungen des § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 bis 4 UmwStG und damit die Voraussetzungen für eine Antragstellung erfüllt sind und die übernehmende Gesellschaft zudem gewillt ist, den Antrag auf Buchwertfortführung zu stellen, kann es zwangsweise zum Ansatz des gemeinen Werts oder eines (ggf. h...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1 Gegenstand der Einbringung

3.3.1.1 Allgemeines Rz. 74 Gegenstand einer Einbringung nach § 20 Abs. 1 UmwStG kann ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil sein (Sacheinlage). Der Gegenstand der Einbringung richtet sich nach dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft. Der UmwStE-E hat die Klarstellung aufgenommen, dass beim Formwechsel (§ 25 UmwStG) jeweils die Anteile der Mitunternehmer an d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4 Gegenleistung der Sacheinlage

3.3.4.1 Grundlagen Rz. 165 § 20 Abs. 1 UmwStG setzt weiter voraus, dass der Einbringende als Gegenleistung für die Einbringung eines Unternehmensteils zumindest z. T. neue Anteile an der übernehmenden Gesellschaft erhält. 3.3.4.2 Neue Gesellschaftsanteile Rz. 166 Damit der Tatbestand einer steuerbegünstigten Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 UmwStG erfüllt ist, muss die übernehmende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5 Steuerfolgen auf der Ebene des Einbringenden (§ 20 Abs. 3 u. 4 UmwStG)

5.1 Grundlagen Rz. 311 § 20 Abs. 3 UmwStG behält das Prinzip der doppelten (Buch-)Wertverknüpfung bei. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, gilt der (Buch-)Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, für den Einbringenden als Veräußerungspreis des eingebrachten Betriebsvermögens und als Anschaffungskosten der neuen Anteile. Rz. 312 § 20 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3 Ausnahme: Bewertungswahlrecht (§ 20 Abs. 2 S. 2 bis 4 UmwStG)

4.3.1 Überblick über das Bewertungswahlrecht Rz. 194 Die übernehmende Gesellschaft darf das eingebrachte Betriebsvermögen nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG ausnahmsweise mit seinem Buchwert oder einem Zwischenwert ansetzen, sofern die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Zu den Voraussetzungen gehören die in § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 bis 3 UmwStG genannten materiellen "Buchwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2 Materielle Voraussetzungen des Bewertungswahlrechts

4.3.2.1 Voraussetzungen und Rückausnahmen Rz. 200 Alle tatbestandlichen Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Soweit die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der gemeine Wert anzusetzen ist. Rz. 201 Zusätzlich sind die Rückausnahmen bei der Gewährung auch anderer Wirtschaftsgüter, bei erstmaliger Begründung des deutschen Besteuerungsre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3 Anwendungsbereich (§ 1 Abs. 3 u. 4 UmwStG u. § 20 Abs. 1 u. 2 UmwStG)

3.1 Grundlagen Rz. 18 Die Anwendung des § 20 UmwStG setzt voraus, dass sowohl die allgemeinen Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs. 3 und 4 UmwStG [1] sowie die besonderen Anwendungsvoraussetzungen des § 20 Abs. 1 u. 2 UmwStG erfüllt sind. Rz. 19 Sind die Anwendungsvoraussetzungen nicht erfüllt, ist das eingebrachte Betriebsvermögen grundsätzlich nach § 6 Abs. 6 S. 1 EStG mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2 Ausgangsrechtsträger (§ 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UmwStG)

3.2.2.1 EU/EWR-Ausgangsrechtsträger (§ 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a UmwStG) Rz. 28 Ausgangsrechtsträger kann nach § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a aa) i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 1 UmwStG (s. zu § 1 Abs. 2 UmwStG Rz. 20) eine nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der EU oder eines Staats, auf den das Abkommen über den EWR Anwendung findet, gegründete Gesellschaft i. S....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2 Persönlicher Anwendungsbereich (§ 1 Abs. 4 UmwStG u. § 20 Abs. 1 UmwStG)

3.2.1 Allgemeines Rz. 20 § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 2 UmwStG [1] regelt die Anwendungsvoraussetzungen bezogen auf den umwandelnden, einbringenden oder übertragenden Rechtsträger ("Ausgangsrechtsträger") und auf dessen einkommen- bzw. körperschaftsteuerpflichtige Gesellschafter, wenn es sich bei dem Ausgangsrechtsträger um eine Personengesellschaft handelt. Auffallend ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6 Zeitpunkt der Einbringung (§ 20 Abs. 5 und 6 UmwStG)

6.1 Allgemeines Rz. 394 Der Zeitpunkt der Einbringung ist von vielfältiger steuerrechtlicher Bedeutung.[1] Sobald die Sacheinlage vollzogen ist, d. h. das zivilrechtliche Eigentum an dem eingebrachten Betriebsvermögen auf die übernehmende Gesellschaft übergegangen ist, unterliegt der eingebrachte Betrieb der Besteuerung bei der übernehmenden Gesellschaft.[2] Rz. 395 Von diesem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3 Sachlicher Anwendungsbereich (§ 1 Abs. 3 UmwStG u. § 20 Abs. 1 UmwStG)

3.3.1 Gegenstand der Einbringung 3.3.1.1 Allgemeines Rz. 74 Gegenstand einer Einbringung nach § 20 Abs. 1 UmwStG kann ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil sein (Sacheinlage). Der Gegenstand der Einbringung richtet sich nach dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft. Der UmwStE-E hat die Klarstellung aufgenommen, dass beim Formwechsel (§ 25 UmwStG) jeweils die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.5 Bewertung von Pensionsrückstellungen (§ 20 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 UmwStG)

4.5.1 Grundsatz: Bewertung nach § 6a EStG Rz. 301 Entsprechend dem grundsätzlichen Ansatz des gemeinen Werts ist für Pensionsrückstellungen nach § 20 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 UmwStG der sich nach § 6a EStG ergebende Wert anzusetzen. Dies wird regelmäßig der Teilwert nach § 6a Abs. 3 EStG sein. Bei der Berechnung des Teilwerts sind die Vordienstzeiten des Pensionsberechtigten beim Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.3 Anschaffungskosten der neuen Anteile (§ 20 Abs. 3 S. 1–3 UmwStG)

5.3.1 Grundsatz: Wertverknüpfung (§ 20 Abs. 3 S. 1 UmwStG) Rz. 318 Der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt bzw. anzusetzen hat, stellt für den Einbringenden grundsätzlich auch die Anschaffungskosten der erhaltenen neuen Gesellschaftsanteile dar. Dies gilt unabhängig davon, ob einheitlich der Buchwert, einheitlich ein Zwischenw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.5 Wertobergrenze für sonstige Gegenleistungen

4.3.2.5.1 Ermittlung der Wertobergrenze Rz. 236a Die Regelung des § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 UmwStG sieht eine relative und eine absolute Wertobergrenze für den gemeinen Wert der sonstigen Gegenleistungen vor, wobei die für den Einbringenden günstigere Alternative maßgebend ist. Es ist zu prüfen, nach welcher Vorschrift sich eine geringere Einschränkung des Wertansatzwahlrechts e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4 Bewertung des eingebrachten Betriebsvermögens auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft (§ 20 Abs. 2 UmwStG)

4.1 Grundlagen Rz. 181 Grundsätzlich hat die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Rz. 182 Soweit bestimmte Voraussetzungen ("Buchwertvoraussetzungen") erfüllt sind, insbes. das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland am Gewinn aus der Veräußerung des eingebrachten Betriebsvermögens nicht ausgeschlossen oder besc...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 3.2 Variante 2: 1-%-Methode ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug

Es geht um denselben Personenkreis wie bei der 1. Variante. Die private Nutzung ist dann ausschließlich bei der Einkommensteuer als Einnahme zu erfassen, die den Gewinn erhöht. Ohne Fahrtenbuch ist zwingend die 1-%-Methode anzuwenden. Praxis-Beispiel Umsatzsteuerfreier Unternehmer wählt die 1-%-Methode zur Berechnung des privaten Pkw-Nutzungsanteils Ein Versicherungsvermittler...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Zuordnung zum Betriebs­vermögen Umfang der Privatnutzung Ermittlung des Privatanteils Besonderheiten bei Elektro- und Hybridfahrzeugen 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung über 50 %

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Umfang der Privatnutzung Ermittlung des Privatanteils 1-%-Methode 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6.3 Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte

Wird der Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte genutzt, dürfen pro Entfernungskilometer nur 0,30 EUR als Betriebsausgaben abgezogen werden. Für das Jahr 2021 gilt ab dem 21. Entfernungskilometer eine erhöhte Entfernungspauschale von 0,35 EUR und ab 2022 bis 2026 von 0,38 EUR. Für die Entfernungen bis zu 20 km ist unverändert eine Entfernungs...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 7 Pkw im Privatvermögen: Tatsächliche Kosten oder Kilometerpauschale

Ein Pkw kann nur dann dem Privatvermögen zugeordnet werden, wenn die betriebliche Nutzung höchstens 50 % beträgt. Behandelt der Unternehmer den Pkw als Privatvermögen, kann er seinen Privat-Pkw gleichwohl für betriebliche Fahrten verwenden. Für seine betrieblichen Fahrten macht er entweder die anteiligen tatsächlichen Kosten geltend[1] oder er rechnet pauschal 0,30 EUR pro bet...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 5 Keine Anwendung der 1-%-Methode

Bei einer betrieblichen Nutzung von nicht mehr als 50 %, darf die unbürokratische 1-%-Methode nicht mehr gewählt werden. Der Umfang der betrieblichen Fahrten muss im Verhältnis zur Gesamtfahrleistung ermittelt werden, wobei ein repräsentativer Zeitraum von 3 Monaten zugrunde gelegt werden kann. Der einmal ermittelte Prozentsatz darf auf Dauer dazu verwendet werden, den priva...mehr