Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Produktportfoliomanagement ... / Zusammenfassung

Das Produktportfoliomanagement ist eine der wichtigsten unternehmerischen Tätigkeiten, da sie das externe Kundenverständnis und die internen Geschäftsbedürfnisse miteinander vereint und so kurzfristige und langfristige Interessen systematisch abwägt. In der Realität verhindern nämlich intransparente Kostentreiber, wie bspw. Produktpflegekosten, häufig Investitionen in innovat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Benchmarking / 3 Erfolgsfaktoren von Benchmarking

Benchmarking erfordert ein breites Know-how-Spektrum. Bilden Sie eine Projektgruppe mit einer entsprechenden Kombination von Qualifikation und Kompetenz. Benchmarking zielt auf Veränderungen und stellt Gewohntes in Frage. Beziehen Sie die Betroffenen rechtzeitig ein. Benchmarking erfordert Zeit. Vermeiden Sie insbesondere in den Schritten 1 und 2 unnötigen Zeitdruck. Benchmarki...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.4 Ausnahmen von der Regelungssperre

Rz. 25 Von der Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG gibt es jedoch Ausnahmen. Wenn eine umfassende Mitbestimmungspflicht der Maßnahme besteht, kann der Abschluss einer Betriebsvereinbarung jedenfalls bei Tarifüblichkeit in Betracht kommen.[1] So etwa in den Fällen des § 87 Abs. 1 BetrVG bspw. bei der Festlegung der den einzelnen Arbeitnehmern zu gewährenden Zeitlohnzulagen[...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 2.2.2 Selbstständige Nutzungsfähigkeit

Rz. 7 Eine zusätzliche Voraussetzung für die Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG ist das Merkmal der selbstständigen Nutzungsfähigkeit, welche in § 6 Abs. 2 Satz 2 EStG negativ definiert wird. Demzufolge ist ein Wirtschaftsgut nicht zur selbstständigen Nutzung fähig, wenn die folgenden Merkmale kumulativ erfüllt sind: Das Wirtschaftsgut kann nach seiner betrieblichen Zweckbestimmun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 3.3 Ergreifen von Maßnahmen

Der Arbeitgeber muss auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen zur Abwendung möglicher Beeinträchtigungen der Sicherheit ergreifen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.[1] Praxis-Beispiel Schutz vor Passivrauchen Nach § 5 Abs. 2 ArbStättV hat der Arbeitgeber nicht rauchende B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1.1 Gesetzliche Vertreter natürlicher Personen

Rz. 6 Personen, die nicht voll geschäftsfähig sind, können grundsätzlich im Rechtsverkehr nicht selbst mit Rechtswirkungen handeln. Nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO sind sie ebenso wie im bürgerlichen Recht auch im Steuerrecht regelmäßig nicht zur Vornahme von Verfahrenshandlungen fähig. Soweit sie nach bürgerlichem Recht als geschäftsfähig oder nach öffentlichem Recht als ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 3.1.1 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Zu den immateriellen Wirtschaftsgütern gehören u. a. entgeltlich erworbene Nutzungsrechte, Software oder auch Firmen- bzw. Praxiswerte.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.2 Verpflichtete Geschäftsführer von Vermögensmassen

Rz. 21 § 34 AO schafft keinen eigenen Begriff der Vermögensmasse, sondern knüpft an den Begriff an, der im geltenden Steuerrecht[1] mit dem Ziel der Besteuerung bestimmter Vermögenszusammenfassungen verwendet wird.[2] Diese Vermögensmassen sind aus dem Vermögen einer natürlichen oder juristischen Person ausgegliedert und der treuhänderischen Verwaltung nach bestimmten Grundsä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Kassa- bzw. Terminkurs

Rn. 13 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Käufe und Verkäufe von Devisen vollziehen sich zum einen auf dem Devisenkassa- und zum anderen auf dem Devisenterminmarkt. Die Unterscheidung betrifft die unterschiedlichen Zeitpunkte, zu denen die Geschäfte abgewickelt werden. Der Kassakurs ist dabei derjenige Kurs, der zum Zeitpunkt gilt, in dem ein Devisenkassageschäft abgeschlossen wird (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Umsatzsteuer auf Anzahlungen (§ 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 (a. F.))

Rn. 42 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gemäß § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB 1985 durfte die USt als RAP aktiviert werden, sofern sie Die Aktivierungsfähigkeit war nur gegeben, wenn beide Bedingungen gleichzeitig erfüllt waren. Die Vorschrift bezog sich ausschließlich auf ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erstverbuchungszeitpunkt

Rn. 40 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Für die Ermittlung der AHK ist § 255 einschlägig. Der Wortlaut des § 255 stellt in erster Linie auf Sachgüter ab. Auf Nominalgüter, also v.a. auf Forderungen, ist er jedoch mangels einer Spezialvorschrift analog anzuwenden. Auch für die Bewertung von Verbindlichkeiten gelten die Vorschriften zur Ermittlung der AK analog (vgl. HdR-E, HGB § 253...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 10 Arbeitsschutzkontrollgesetz

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde auf den Weg gebracht, nachdem in der Fleischindustrie im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie arbeitsrechtliche Missstände zutage getreten waren. Es sieht aber nicht nur Regelungen für die Fleischindustrie vor; vielmehr werden auch für andere Branchen einheitliche Regelungen geschaffen, z. B. zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbring...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.8 Die Beendigung von Betriebsvereinbarungen

Rz. 31 Betriebsvereinbarungen können enden durch: Fristablauf Aufhebungsvertrag Zweckerreichung Kündigung Abschluss einer ablösenden Betriebsvereinbarung, die auch für die Arbeitnehmer schlechtere Regelungen vorsehen kann[1] Betriebsschließung[2] Keine Beendigungsumstände sind das Ende der Amtszeit des Betriebsrats, der vorübergehende oder endgültige Wegfall des Betriebsrats; bei ein...mehr

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Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 4.1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Das ArbSchG gilt gemäß § 1 Abs. 1 ArbSchG in allen Tätigkeitsbereichen. Es findet somit auf alle Beschäftigten in privaten und öffentlich-rechtlichen Betrieben anwendbar. Ausgenommen sind Hausangestellte in privaten Haushalten; weiter gilt es nicht für den Arbeitsschutz von Beschäftigten auf Seeschiffen und in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, soweit für diese...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ausschlusstatbestand für den Konzernabschlussprüfer

Rn. 80 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Mit § 319 Abs. 5 wird angeordnet, dass u. a. die Vorschriften zum Besitz von Anteilen und sonstigen finanziellen Interessen (vgl. Abs. 3 Satz 1 Nr. 1) auf den AP des KA analog anzuwenden sind. Eine entsprechende Anwendung bedeutet, dass der KA-Prüfer weder Anteile noch wesentliche sonstige finanzielle Interessen an der Einheit "Konzern" besit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 108 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Adam (1975), Die Generalklausel über den Inhalt des Jahresabschlusses nach dem Aktiengesetz 1965, Frankfurt am Main. Baetge (1970), Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf. Baetge/Baetge/Kruse (2001), Bilanz-Rating und Kreditwürdigkeitsprüfung, in: Schierenbeck/Rolfes/Schüller (Hrsg.), Handbuch Bankcontrolling, 2. Aufl....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ausschlusstatbestand für den Konzernabschlussprüfer

Rn. 89 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Für den KA-Prüfer wird in Abs. 5 angeordnet, dass u. a. die Vorschriften zur personellen Verflechtung (vgl. Abs. 3 Satz 1 Nr. 2) auf den AP des KA analog anzuwenden sind. Eine entsprechende Anwendung bedeutet, dass der KA-Prüfer nicht mit der Einheit "Konzern" personell verflochten sein darf. Ein Konzern hat nach § 297 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Autorenverzeichnis

Dr. Peter Adolph, Vorstand FAS Lease AG, Stuttgart Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Münster Prof. Dr. Hartmut Bieg, Universität des Saarlandes, Saarbrücken Dr. Corinna Boecker, WP, StB, Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München Dr. Christian F. Bosse, RA, Partner EY Law GmbH, Stuttgart Philipp Breker, WP, StB, Dornbach GmbH, Koblenz Dr. Tobias ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.1 Zwangsverwalter

Rz. 58 Der Zwangsverwalter hat nach § 152 ZVG das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das der Zwangsverwaltung unterworfene Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Durch die Beschlagnahme des Grundstücks wird dem Schuldner (Grundstückseigentümer) die Verwaltung und Benutzung des Grunds...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 3 Rechtsfolgen bei Vorliegen von geringwertigen Wirtschaftsgütern

Rz. 24 Werden die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 EStG erfüllt, kann der Steuerpflichtige die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. den an deren Stelle tretenden Wert i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 5–6 EStG im Jahr der Anschaffung, Herstellung, Einlage oder Betriebseröffnung in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen. Durch die Regelung des § 6 Abs. 2 EStG wird dem Steuerpfli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Dotierungsquellen

Rn. 145 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Diese Rücklage, die bereits bei der Aufstellung der Bilanz zu bilden ist, "darf aus vorhandenen frei verfügbaren Rücklagen gebildet werden" (§ 272 Abs. 4 Satz 3). Bedingt durch den Zweck der Rücklage, die Sicherstellung einer Ausschüttungssperre in Höhe der aktivierten Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten UN, dürfen zu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / fff) Keine ausreichenden freien Eigenkapitalbestandteile

Rn. 154 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Fall, dass ein Erwerb von Anteilen an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten UN erfolgt, obwohl zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz nicht ausreichende frei verfügbare EK-Bestandteile zur Bildung der geforderten Rücklage vorhanden sind, ist gesetzlich nicht explizit geregelt. Bei der Aufstellung des JA kann jedoch der Fall ...mehr

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Gesundheitsförderliche Bene... / 4.2 Erfolgsfaktoren für die Implementierung und Umsetzung

Bei der Einführung von Gesundheits-Benefits im Unternehmen gibt es eine Reihe von Erfolgsfaktoren, die dazu beitragen können, dass die Maßnahmen effektiv und nachhaltig sind. Folgende Erfolgsfaktoren sind besonders zu berücksichtigen: Zielgruppendefinition und Bedarfsanalyse Die Einbeziehung der Mitarbeiter bei der Auswahl und Gestaltung von Gesundheits-Benefits ist entscheide...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausnahmetatbestände (Abs. 3)

Rn. 7 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Neben KapG können auch PersG i. S. d. § 264a Kleinst-UN darstellen. Überdies dürfen seit BilRUG auch eG ggf. die für Kleinst-KapG gewährten Erleichterungen in Anspruch nehmen (vgl. § 336 Abs. 2 Satz 3). Allerdings können insbesondere kap.-marktorientierte – und damit automatisch als "groß" geltende – UN (vgl. § 267 Abs. 3 Satz 2), Kredit-, Finan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Ausweis

Rn. 141 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Obwohl die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN in der gesetzlichen Definition der Gewinnrücklagen des § 272 Abs. 3 Satz 2 nicht aufgeführt wird, ist sie gemäß § 266 Abs. 3 A. III. 2. als eigenständiger Posten unter den Gewinnrücklagen auszuweisen. Der Grund für die Nichtnennung besteht in dem Ausnahmec...mehr

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Strategieentwicklung: Werkz... / 2.1 Beispielhafte Frageliste für unternehmensinterne Analysen

Analysen zum Produkt- (bzw. Dienstleistungs-)Portfolio Welche Produkte(gruppen)/Dienstleistungen (DL) sind im Sortiment, wie können diese voneinander abgegrenzt werden? Wo stehen diese im Lebenszyklus und wie schnell erneuern sich diese? Wie ist die Profitabilität der Produkte / Dienstleistungen (DL)? Welche dieser Produkte/DL sind A-, B-, C-Produkte? Gibt es eine solche Einteil...mehr

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Strategieentwicklung: Werkz... / 2.3 Die Potenzialanalyse

Das Werkzeug der Potenzialanalyse kombiniert die Ergebnisse der 3 Analysefelder Markt-/Kundenanalyse, Wettbewerbs-/Umfeldanalyse und unternehmensinterne Analyse. Quantitative Beurteilung von Wettbewerbsvorteilen Im ersten Schritt sucht man die für den Kunden bei der Auswahl des Produktanbieters wesentlichen Kriterien (Kriterien aus Kundensicht, ca. 5 bis 10 Kriterien), welche im...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Wertpapierbegriff

Rn. 5 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wertpapiere i. S. v. § 2 Abs. 1 WpHG „sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind, insbesondere Aktien, andere Anteile an in- oder ausländischen juristischen Personen, Personengesellschaften u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Genereller Ausschluss

Rn. 28 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Es ist möglich, von vornherein alle Gesellschafter durch die Satzung vom Gewinnbezug auszuschließen. In praxi findet sich ein solcher genereller Ausschluss der Gesellschafter vom Gewinn vornehmlich bei gemeinnützigen und gewinnlosen Gesellschaften (vgl. GmbHG-GroßKomm. (2020), § 29, Rn. 72). Die Gewährung des Gemeinnützigkeitsprivilegs setzt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.2 Steuerentrichtungspflicht (Abs. 1 S. 2)

Rz. 36 Die Zahlungspflicht ist in § 34 Abs. 1 S. 2 AO besonders hervorgehoben worden. Die verpflichtete Person hat dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die sie verwaltet. Die Hervorhebung bringt allerdings zugleich eine deutliche Beschränkung der Zahlungspflicht zum Ausdruck. Nur aus den Mitteln, die seiner Verwaltung unterliegen, hat der Verp...mehr

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Strategieentwicklung: Instr... / 2.1 Mögliche Aufgaben/Themen und Fragen für die Markt- und Kundenanalyse

Die Kunden zu kennen ist die oberste Maxime Wer sind die Kunden des Unternehmens? Welches sind die grundlegenden Bedürfnisse der Kunden? Wohin könnten sich die Bedürfnisse der Kunden entwickeln? Welche Trends sind zu erkennen? Welche Kunden sind gewollt? Welche Kunden sind ungewollt? Wer sollen die zukünftigen Kunden sein? Darstellung und Entwicklung der Markt- bzw. Kundensegmente ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Umfang der Vorlagepflicht

Rn. 24 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach dem Wortlaut des § 42a Abs. 1 Satz 1 GmbHG genügen die Geschäftsführer ihrer Berichterstattungspflicht, wenn sie die Abschlussunterlagen "den Gesellschaftern" vorlegen. Vorlage bedeutet nach bürgerlichem Recht eine tatsächliche Handlung, wodurch ein Gegenstand der sinnlichen Wahrnehmung einem anderen unmittelbar zugänglich gemacht und ih...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Grundlagen

Rn. 136 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Bildung einer Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN ist für alle KapG verbindlich in § 272 Abs. 4 normiert. Danach ist für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten UN eine Rücklage zu bilden (vgl. § 272 Abs. 4 Satz 1). Auch für bestimmte PersG i. S. d. § 264a besteht eine Verpflicht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / eee) Reihenfolge der Verwendung freier Eigenkapitalbestandteile

Rn. 151 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Aus der Tatsache, dass der Gesetzgeber – auch weiterhin – die Frage, in welcher Reihenfolge die einzelnen freien EK-Bestandteile zur Dotierung der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN herangezogen werden sollen, nicht explizit im Gesetz geregelt hat, kann ein Verwendungswahlrecht des Bilanzierenden abge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ggg) Auflösung

Rn. 156 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Durch die in § 272 Abs. 4 Satz 4 abschließend aufgezählten Auflösungsgründe für die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN knüpft die Vorschrift das Schicksal der Rücklage unmittelbar an das Schicksal der aktivierten Anteile (vgl. hierzu BilMoG-HB (2009), Kap. XII, S. 293 (311), m. w. N.). Die Rücklage da...mehr

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Strategische Analyse für St... / 5 Zusammenfassender Vergleich der Cases

Generell ist die Auseinandersetzung mit Strategie und entsprechender Planung wichtig. Die strategische Analyse eignet sich zur Aufbereitung der konstituierenden Entscheidungen für ein Start-up. Aber auch in der Hochfahr- und Betriebsphase liefert sie nützliche Chancen und Risiken adressierende Anstöße. Eine Stärke, aber zugleich eine Gefahr, steckt in der Euphorie und im Opti...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ausländische Zweigniederlassungen

Rn. 117 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Gemäß DRS 25.7 handelt es sich bei einer (ausländischen) Zweigniederlassung um einen auf Dauer angelegten, räumlich wie organisatorisch von der Hauptniederlassung getrennten UN-Teil ohne eigene Rechtspersönlichkeit, der zwar im Außenverhältnis selbständig handelt, indes im Innenverhältnis weisungsgebunden ist (vgl. überdies HdJ, Abt. I/17 (2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / I. Regelungstechnisches Verhältnis zwischen den §§ 316ff. und der AP-VO (EU) Nr. 537/2014

Rn. 20 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Weder das Unionsrecht noch das deutsche Recht enthalten eine Norm, die das Verhältnis der beiden Rechtsordnungen zueinander im Kollisionsfall ausdrücklich regelt. Aufgrund der höchstrichterlichen Rspr. – sowohl auf EU-Ebene als auch in Deutschland – ist aber mittlerweile anerkannt, dass dem unmittelbar anwendbaren Unionsrecht Anwendungsvorran...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeiner Ausschlusstatbestand

Rn. 119 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach dem Wortlaut des Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 ist ein WP oder vBP von der AP ausgeschlossen, ­sofern er mehr als 30 % der Gesamteinnahmen aus seiner beruflichen Tätigkeit von bezogen h...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ausschlusstatbestand für den Konzernabschlussprüfer

Rn. 128 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Für den KA-Prüfer wird in Abs. 5 angeordnet, dass u. a. die Vorschriften zur Umsatzabhängigkeit (vgl. Abs. 3 Satz 1 Nr. 5) auf den AP des KA analog anzuwenden sind. Eine entsprechende Anwendung bedeutet, dass der KA-Prüfer nicht wirtschaftlich von der Einheit "Konzern" abhängig sein darf. Ein Konzern hat nach § 297 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategieentwicklung: Werkz... / 2.2 Die Boston-Consulting-Group-(BCG)-Matrix

Bei der Ist-Analyse im Unternehmen ist eines der wichtigsten Werkzeuge die Portfolioanalyse, z. B. das 4-Felder-Portfolio der Boston Consulting Group (BCG) (s. Abb. 2).[1] Derartige Portfolioanalysen können für Produkte, für Kunden als auch auf strategische Geschäftsfelder oder auf Produkte in der Entwicklungspipeline angewendet werden. Abb. 2: Das 4-Felder-Portfolio der Bost...mehr

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Strategische Planung erfolg... / 2.2.2 Beschaffungsmarkt

Auch das Agieren des Unternehmens auf dem Beschaffungsmarkt muss Bestandteil einer Strategie sein. So hat z. B. die Strategie, immer mindestens zwei Lieferanten für wichtige Rohstoffe oder Waren zu haben, Einfluss auf die Kosten und Preise. Das ist in einer unternehmensweiten Strategie zu berücksichtigen. Veränderungen am Markt der Lieferanten können zu Reaktionen, z. B. zum...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensbewertung in de... / 3.4 Ertragswertverfahren

Hohe Akzeptanz Das Ertragswertverfahren ist trotz der Popularität des DCF-Verfahrens noch immer das am häufigsten angewandte Bewertungsverfahren in Deutschland. Die Akzeptanz des Verfahrens innerhalb der Gerichtsbarkeit und der Finanzbehörden geben Anwendungssicherheit. Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 10.6.2009[1] festgestellt, dass "die Ertragswertmethode allg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Geltung und Definition des Grundsatzes der Klarheit und Übersichtlichkeit

Rn. 41 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 243 Abs. 2 muss der JA "klar und übersichtlich sein". Damit wird explizit vorgeschrieben, dass die RL aller buchführungspflichtigen Kaufleute dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit gerecht werden muss. Auf diese Weise ist ein zuvor bestehender Rahmengrundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (vgl. auch Leffson (1987), S. 207ff.; ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organisation einer Strategi... / 5 Klausurort

Übernachtungen zu Hause vermeiden Zur Durchführung einer Strategieklausur eignet sich normalerweise nicht der übliche Konferenzraum eines Unternehmens, da sich in der Sitzordnung dieses Raums gleichzeitig auch die Hierarchie spiegelt, was den offenen Diskussionsprozess der strategischen Planung negativ beeinflussen könnte. Der strategische Abstimmungsprozess sollte zunächst e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 5 Gewinnermittlungszeitraum

Nur für Gewerbetreibende, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, oder für Land- und Forstwirte sind vom Kalenderjahr abweichende Gewinnermittlungszeiträume zulässig. Einnahmen-Überschussrechner müssen somit immer das Kalenderjahr der Gewinnermittlung zugrunde legen. Für Selbstständige wie z. B. Freiberufler ergibt sich der Gewinnermittlungszeitraum aus § 2 Abs. 7 Sat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategische Analyse für St... / 4.3 Zielsetzung des Unternehmens

CA hat sich zum Ziel gesetzt, hochpreisige Automobile von Premium-Marken zu individualisieren. Bei der Individualisierung betrachtet CA sowohl ästhetische als auch technisch-funktionale Veränderungen. Die einzelnen Leistungsangebote sind: Konzeption und Aufbau von individualisierten kompletten Fahrzeugen Auf Basis von Premium-Fahrzeugen führender OEM werden vollständige Konzept...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Eigeninteresse

Rn. 29 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Eigeninteressen können sowohl finanzieller Art – bspw. aufgrund von kap.-mäßigen Bindungen, übermäßiger Umsatzabhängigkeit, Leistungsbeziehungen, die (wie Sonderkonditionen beim Einkauf) über den üblichen Geschäfts- und Lieferverkehr hinausgehen, Forderungen gegenüber dem zu prüfenden UN sowie offenstehenden Honorarforderungen von nicht unerh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Verteilungsmaßstäbe (Abs. 3)

Rn. 128 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Gesetz trifft in § 29 Abs. 3 GmbHG eine dispositive Regelung über den Schlüssel, nach dem der ausschüttungsfähige Reingewinn der Gesellschaft an die einzelnen Gesellschafter zu verteilen ist (Satz 1). I.d.R. erfolgt die Gewinnverteilung somit nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile zum Nominalbetrag (vgl. GmbHG -GroßKomm. (2020), § 29, R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gemeinsame Berufsausübung

Rn. 43 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die absoluten Ausschlussgründe führen gleichermaßen zum Ausschluss eines WP, wenn sie durch ihn oder eine "Person, mit der er seinen Beruf gemeinsam ausübt" erfüllt werden (Abs. 3 Satz 1). Da diese Erweiterung der Ausschlussgründe auf die bei WP häufig vorkommende gemeinsame Berufsausübung in Form von Sozietäten anzuwenden ist, wird diese Vor...mehr