Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Formale Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 69 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Über die bisher behandelten Anforderungen hinaus stellt § 243 Abs. 2 auch Ansprüche an die Lesbarkeit von JA. Empfänger müssen in der Lage sein, die Informationen leicht verarbeiten zu können. Bei UN, die auf den Kap.-Märkten agieren, besteht in dieser Hinsicht ein ausgeprägtes Eigeninteresse, da gute Investor Relations zur Verbilligung des K...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 2.3 Höchstgrenzen (Stand 7/2024)

Rz. 14 § 6 Abs. 2 EStG ist nur anwendbar, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. der Einlagewert des Wirtschaftsguts die Höchstgrenze von 800 EUR nicht übersteigen. Wird die Höchstgrenze überschritten, ist lediglich die Regelabschreibung nach § 7 EStG anwendbar.[1] Rz. 15 Bei der Berechnung der Höchstgrenze, sind die jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskost...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Aufstellungsfrist nach den Zwecken des Handelsrechts bei voraussichtlicher Unternehmensfortführung

Rn. 90 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der BGH muss bei der Frage, innerhalb welcher Frist ein JA aus handelsrechtlicher Sicht bei voraussichtlicher Fortführung des UN (vgl. dazu IDW PS 270 (2021)) rechtzeitig erstellt ist, zu einem anderen Ergebnis kommen. Denn er hat die Interessen der Informationsadressaten (vgl. zu diesem Begriff Moxter (1974), S. 418ff.), so z. B. der UN-Leit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bejahte Tatbestände

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Erscheinungsformen der "Anderen Zuzahlungen" gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4

Rn. 112 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Zuschüsse in Geld können entweder als reine Geldzuschüsse oder aber i. R.e. Austauschverhältnisses zwischen Gesellschafter und Gesellschaft (z. B. in Form eines überhöhten Kaufpreises, Miet-, Pacht- oder Darlehenszinses) vom Anteilseigner geleistet werden (vgl. Döllerer, BB 1986, S. 1857 (1859)). Ihre bilanzielle Behandlung ist abhängig von ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.7.1 Unmittelbare und zwingende Wirkung

Rz. 26 Betriebsvereinbarungen wirken unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis ein. Es bedarf keinerlei Umsetzung in den Arbeitsvertrag. Dies gilt auch für Betriebsvereinbarungen, die den Arbeitnehmern Pflichten auferlegen. Praxis-Beispiel Eine Betriebsvereinbarung sieht ein Rauchverbot in bestimmten Bereichen des Betriebs vor. Die Arbeitnehmer müssen sich daran halten, auch wenn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlagen

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das bilanzielle oder auch rechnerische EK ermittelt sich als Saldogröße zwischen dem Vermögen einschließlich der aktiven RAP einerseits sowie den Schulden und den passiven RAP andererseits (vgl. Vodrazka, in: HWRev (1992), Sp. 2018 (2019)). Es ist der "in Geldwerten ausgedrückte Anteil der Unternehmer oder Gesellschafter am Betrieb" (Vormbaum ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Grundsätze der zeitgerechten und geordneten Verbuchung

Tz. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Grundsätze der zeitgerechten und geordneten Verbuchung besagen, dass die "Geschäftsvorfälle unverzüglich und ihrer zeitlichen Reihenfolge entsprechend zu buchen sind" (ADS (1968), § 149 AktG, Rn. 136). Durch die Verpflichtung zur unverzüglichen Aufzeichnung soll die Gefahr vermindert werden, dass buchungspflichtige Unterlagen untergehen (...mehr

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Berufsausübung in der Wohnung / 1.2 Unübliche Wohnraumnutzung

Keine übliche Wohnraumnutzung liegt vor, wenn freiberufliche Tätigkeit in büromäßiger Organisation betrieben wird, z. B. beim Betrieb einer Anwaltskanzlei mit Schreibkräften und Mandantenbesuchen oder beim Betrieb eines Architekturbüros. Gleiches gilt für die Nutzung einer Wohnung als Schneiderei, Schusterwerkstatt oder Kosmetiksalon, wenn die Geschäftstätigkeit den Umfang e...mehr

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Berufsausübung in der Wohnung / 1.3 Abgrenzungsproblematik: Wichtig ist die Außenwirkung

Eine exakte Abgrenzung zwischen der erlaubten beruflichen Nutzung und der unerlaubten gewerblichen Tätigkeit ist nicht möglich. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls. Es kommt nicht entscheidend darauf an, ob der Mieter seine Tätigkeit als Gewerbe unter seiner Wohnungsanschrift angemeldet hat oder ob er im Telefonbuch unter einer entsprechenden Bezeichnung aufgeführt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besucher / 2.1 Geschäftsraum

Vertragliche Regelungen über das Besuchsrecht sind bei der Geschäftsraummiete zulässig; in manchen Fällen ergeben sich Begrenzungen bereits aus dem Vertragszweck. Praxis-Beispiel Konzertagentur Ist vereinbart, dass Büroräume zum Betrieb einer Konzertagentur vermietet werden, so ist der mit dem üblichen Agenturbetrieb verbundene Besucherverkehr ohne Weiteres gestattet. Eine Übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Reinigungskosten / 3 Klare Regelung im Mietvertrag

Wenn die Reinigung durch ein Unternehmen durchgeführt wird, reicht im Mietvertrag der Hinweis, dass diese Kosten umgelegt werden. In der Praxis sollen diese Kosten aber oft gespart werden, sofern der Mieter das übernimmt. Denken Sie dann daran, dass ganz eindeutig im Vertrag – ggf. durch Einbeziehung eines Putzplans, den es oft gibt – geregelt wird, was (räumlich) wie (z. B. fe...mehr

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Reinigungskosten / 1 Räumlicher Bereich

Gegenstand der Gebäudereinigung sind alle Gebäudeteile, die von den Bewohnern gemeinsam benutzt werden können. Ein für die Bewohner nicht zugänglicher Bodenraum oder eine außer Betrieb gesetzte Waschküche fällt nicht unter § 2 Nr. 9 BetrKV. Unbeachtlich ist es dagegen, ob die Bewohner einen bestimmten Raum tatsächlich nutzen. Wird die Benutzung eines bestimmten Raums von der...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / 2. Gründung und Erwerb von Betrieben im Ausland (§ 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO)

Gemäß § 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO sind der Erwerb oder die Gründung von Betrieben oder Betriebsstätten im Ausland, aber auch die Verlegung eines Betriebes oder einer Betriebsstätte ins Ausland oder vom Ausland in ein anderes Ausland zu melden. Auf die Größe des Betriebes oder der Betriebsstätte kommt es nicht an (Gehm, NWB 2012, 1072).mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / I. Anzeigepflicht bei Eröffnung eines Betriebes, einer Betriebsstätte oder einer freiberuflichen Tätigkeit (§ 138 Abs. 1 AO)

1. Anzeige der Eröffnung, Verlegung oder Aufgabe Gemäß § 138 Abs. 1 AO ist die Eröffnung, Verlegung oder Aufgabe eines Betriebes oder einer Betriebsstätte (vgl. § 12 AO) der Gemeinde mitzuteilen, in welcher der Betrieb oder die Betriebsstätte eröffnet wird. Diese unterrichtet unverzüglich das zuständige FA vom Inhalt dieser Mitteilung. Die Aufnahme, Verlegung oder Aufgabe ein...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / IV. Nichtbeanstandungsregelung für Betreiber bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen

Durch das Jahressteuergesetz 2022 (BGBl. I 2022, 2294) wurden eine ab dem 1.1.2022 anzuwendende ertragsteuerliche Steuerbefreiung für bestimmte kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) und einen ab dem 1.1.2023 anzuwendenden umsatzsteuerlichen Nullsteuersatz für die Lieferung und die Installation bestimmter Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG) eingeführt. Grundsätzlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anzeigen über die Erwerbstä... / 1. Anzeige der Eröffnung, Verlegung oder Aufgabe

Gemäß § 138 Abs. 1 AO ist die Eröffnung, Verlegung oder Aufgabe eines Betriebes oder einer Betriebsstätte (vgl. § 12 AO) der Gemeinde mitzuteilen, in welcher der Betrieb oder die Betriebsstätte eröffnet wird. Diese unterrichtet unverzüglich das zuständige FA vom Inhalt dieser Mitteilung. Die Aufnahme, Verlegung oder Aufgabe einer freiberuflichen Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anzeigen über die Erwerbstä... / 6. Angabe der wirtschaftlichen Tätigkeit (§ 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AO)

Gemäß § 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AO muss die Meldung auch Angaben zur Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebs, der Betriebsstätte, der Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung, Vermögensmasse oder der Drittstaatgesellschaft enthalten. Darunter fallen Angaben über die bloße Einkunftsart hinaus, insb. die Nennung der Branche nennen, in welcher der Betrieb o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anzeigen über die Erwerbstä... / 2. Anzeigeadressat

Die Anzeige ist grundsätzlich bei der Gemeinde einzureichen. Diese hat unverzüglich das zuständige FA vom Inhalt der Mitteilung zu unterrichten. Sollte der Gemeinde nicht das Recht zur Festsetzung der Realsteuern übertragen worden sein (Art. 108 Abs. 4 S. 2 GG), ist die Anzeige gem. § 138 Abs. 1 S. 2 AO an das FA zu erstatten. Diese Regelung ist lediglich in den Stadtstaaten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anzeigen über die Erwerbstä... / 3. Anzeige nach amtlichem Vordruck

Die Anzeige ist gem. § 138 Abs. 1 S. 1 AO nach amtlichem Vordruck einzureichen. Eine Abgabe ist dementsprechend nicht nur auf den amtlichen Vordrucken selbst (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Gewerbeanzeigeverordnung), sondern auch auf sonstige, aus dem Internet bezogenen oder selbst gefertigten Vordrucken, die den amtlichen Vordrucken drucktechnisch und in den Abmessungen e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anzeigen über die Erwerbstä... / III. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b AO)

Auskunftspflicht: § 138 Abs. 1b S. 1 AO statuiert eine Auskunftspflicht des Steuerpflichtigen gegenüber dem FA, nachdem dieses von der Gemeinde über die Betriebseröffnung unterrichtet wurde. Der Steuerpflichtige muss dem FA nunmehr weitere Auskünfte über die für seine Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erteilen. Einer gesonderten Aufforderung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anzeigen über die Erwerbstä... / VII. Meldefrist für Mitteilungen nach § 138 Abs. 1, 1a und 1b AO (§ 138 Abs. 4 AO)

Gemäß § 138 Abs. 4 AO sind Mitteilungen nach § 139 Abs. 1, 1a und 1b AO innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis zu erstatten. Meldepflichtiges Ereignis nach § 138 Abs. 1 und 1a AO ist die Eröffnung, Verlegung und Aufgabe des Betriebs bzw. der freiberuflichen Tätigkeit. Ob dies tatsächlich auch für § 138 Abs. 1b AO gilt, ist diskussionswürdig, da dieser Absa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / d) § 100 Abs. 1 S. 4 FGO – besonderes Feststellungsinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage

Die Klägerin ist Alleinerbin und Gesamtrechtsnachfolgerin ihrer verstorbenen Mutter. Die Mutter war Gesellschafterin einer GbR, die einen Betrieb führte. Zwischen den Gesellschaftern traten erhebliche Differenzen auf. Der Mitgesellschafter entzog der Mutter die eingeräumte Einzelvertretungsmacht sowie die Einzelgeschäftsführungsbefugnis. Die Mutter wiederum schloss den Mitge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Weiterführende Informationen zu den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte finden Sie auf der Themenseite Fahrten, Fahrtkosten und Fahrtkostenzuschüssemehr

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Offene Fehlerkultur im Unte... / 1 Fehlerkultur in Unternehmen

Fehlerquelle Mensch Die möglichen Ursachen für Fehler sind vielfältig: mangelnde Fachkenntnisse, fehlende Konzentration, Arbeitsüberlastung, Konflikte mit Kollegen, fehlerhafte Anweisungen, unklare Verantwortlichkeiten und Defizite im Führungsstil der Vorgesetzten sind nur einige davon. Daher bedarf es einer positiven bzw. offenenen Fehlerkultur, die festlegt, wie ein Unterne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Offene Fehlerkultur im Unternehmen fördern

Zusammenfassung Überblick Wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler. Aber nicht umsonst bedeutet Lernen auch Fehler zu machen und diese einzugestehen. Nur wer es schafft, konstruktiv mit Fehlern und damit auch Kritik umzugehen, sammelt im besten Fall wertvolle Erfahrungen, um Kompetenzen, Prozesse, Regeln etc. weiterzuentwickeln. Dafür braucht es eine offene bzw. konstrukti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Offene Fehlerkultur im Unte... / Zusammenfassung

Überblick Wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler. Aber nicht umsonst bedeutet Lernen auch Fehler zu machen und diese einzugestehen. Nur wer es schafft, konstruktiv mit Fehlern und damit auch Kritik umzugehen, sammelt im besten Fall wertvolle Erfahrungen, um Kompetenzen, Prozesse, Regeln etc. weiterzuentwickeln. Dafür braucht es eine offene bzw. konstruktive Fehlerkultur...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Offene Fehlerkultur im Unte... / 2 Ausprägungen von Fehlerkulturen

Obwohl die Fehlerkultur in jedem Unternehmen spezifisch ausgeprägt ist, lassen sich zwei Arten von Fehlerkulturen unterscheiden, eine destruktive und eine positive bzw. offene Fehlerkultur. 2.1 Destruktive Fehlerkultur Eine destruktive Fehlerkultur zeigt sich häufig daran, dass sich Mitarbeiter für ihre Fehler schämen und diese als Makel empfinden. Die Vorgesetzten reagieren b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Offene Fehlerkultur im Unte... / 3 Erfolgsfaktoren einer offenen Fehlerkultur

Nun stellt sich die Frage nach Ansätzen und Möglichkeiten, wie eine offene Fehlerkultur im Unternehmen umgesetzt und gefördert werden kann. Die folgenden sechs Erfolgsfaktoren einer offenen Fehlerkultur geben hier Orientierung. 3.1 Erfolgsfaktor 1: Top-Management als Initiator und Impulsgeber Fehlerkultur im Unternehmensleitbild verankern Fehlerkultur ist Chefsache! Daher ist d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Offene Fehlerkultur im Unte... / 3.3.4 Krisenkommunikation sicherstellen

Im Rahmen ihrer Produkthaftungspflicht müssen Unternehmen regelmäßig ihre Produktrisiken bewerten. Dies geschieht mithilfe von Marktbeobachtungen, also einem Monitoring der in Verkehr gebrachten Produkte und der Analyse sicherheitsrelevanter Vorkommnisse im Hinblick auf Produktfehler. Werden derartige Fehler entdeckt, geht es darum, mit einer effektiven Informationspolitik K...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Offene Fehlerkultur im Unte... / 3.1 Erfolgsfaktor 1: Top-Management als Initiator und Impulsgeber

Fehlerkultur im Unternehmensleitbild verankern Fehlerkultur ist Chefsache! Daher ist das Top-Management ein wichtiger Impulsgeber für die Fehlerkultur. So ist es Aufgabe des Top-Managements, die Rahmenbedingungen für eine positive Fehlerkultur zu schaffen und diese im Unternehmensleitbild zu verankern. Das Unternehmensleitbild besteht aus Leitsätzen zu grundlegenden Werten, E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Offene Fehlerkultur im Unte... / 3.6 Erfolgsfaktor 6: Von der Fehler- zur Verbesserungskultur

Fehler als Lernfeld und Chancen für Veränderungen sehen Eine offene Fehlerkultur ermöglicht es den Mitarbeitern, ihr Verhalten, das zu einem Fehler geführt hat, kritisch zu reflektieren und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. Fehler werden im Rahmen eines Change Managements als Möglichkeit des Lernens und als Chance für Veränderungen gesehen, die das Unternehmen voranbri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Offene Fehlerkultur im Unte... / 3.3 Erfolgsfaktor 3: Offene Kommunikation von Fehlern

3.3.1 Kritikgespräche mitarbeiterorientiert führen Wurde ein Fehler entdeckt und vom Mitarbeiter gemeldet oder beobachtet der Vorgesetzte ein Fehlverhalten bei einem Mitarbeiter, sollte er mit diesem ein Kritikgespräch führen, das auch als Fehlerbesprechung oder Korrekturgespräch bezeichnet wird. Das Gespräch sollte sachlich und möglichst unter vier Augen geführt werden, um d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Offene Fehlerkultur im Unte... / 2.2 Offene bzw. positive Fehlerkultur

Im Gegensatz dazu werden in einer offenen Fehlerkultur Fehler als Chance für Veränderungen und Verbesserungen gesehen. Es wird nicht nach Schuldigen gesucht, sondern danach gefragt, worin die Ursache für einen Fehler liegt und wie er beseitigt werden kann. Der Führungsstil der Vorgesetzten ist kooperativ. Fehler werden gemeinsam mit den Mitarbeitern analysiert. Ihnen wird Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Offene Fehlerkultur im Unte... / 3.4 Erfolgsfaktor 4: Fehlerbewusstsein

Offene Fehlerkultur kommunizieren Eine offene Fehlerkultur wird sich im Unternehmen nur dann etablieren, wenn bei den Führungskräften und Mitarbeitern ein Bewusstsein dazu geschaffen wird. Sie sollten mithilfe von gezielten Informationen vom Nutzen und der Notwendigkeit einer offenen Fehlerkultur überzeugt werden. Geeignete Instrumente sind Führungskräfte-Workshops und Mitarb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Offene Fehlerkultur im Unte... / 2.1 Destruktive Fehlerkultur

Eine destruktive Fehlerkultur zeigt sich häufig daran, dass sich Mitarbeiter für ihre Fehler schämen und diese als Makel empfinden. Die Vorgesetzten reagieren beim Auftreten eines Fehlers mit Schuldzuweisungen und Bestrafung, schlimmstenfalls mit Bloßstellung. Eine derartige Fehlerkultur erzeugt bei den Mitarbeitern ein Klima aus Versagensängsten, Selbstvorwürfen und Unsiche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Offene Fehlerkultur im Unte... / 3.3.3 Beschwerdemanagement einführen

Auch bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Kundenbeschwerden spielt die Kommunikation mit dem Kunden eine bedeutende Rolle. Um einen systematischen Umgang mit Beschwerden sicherzustellen, sollte ein Beschwerdemanagement im Unternehmen eingeführt werden. Es umfasst sämtliche Maßnahmen der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle, die im Zusammenhang mit Kundenbeschwer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Offene Fehlerkultur im Unte... / 4 Methoden zum Lernen aus Fehlern im Team

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Offene Fehlerkultur im Unte... / 3.3.2 Richtig mit Kunden kommunizieren

Besonders ärgerlich ist es, wenn Kunden direkt von Fehlern betroffen sind. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn Produktfehler erst durch Kunden entdeckt werden oder wenn dem Kundenkontaktpersonal im Vertrieb Fehler im Umgang mit Kunden unterlaufen. Dies führt zu erheblicher Kundenunzufriedenheit und ggf. gar zum Verlust von Kunden. Beschweren sich Kunden, ist es Aufgabe des Se...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Offene Fehlerkultur im Unte... / 3.2 Erfolgsfaktor 2: Vorgesetzte als Mentoren und Vorbilder

Mitarbeiter unterstützen Bei der Förderung einer offenen Fehlerkultur kommt den direkten Vorgesetzten eine besondere Bedeutung zu. Sie agieren in der Rolle von Mentoren und unterstützen ihre Mitarbeiter beim Umgang mit Fehlern. Sie leisten Hilfe zur Selbsthilfe und versetzen ihre Mitarbeiter in die Lage, Fehler zu entdecken und unterstützen die Suche nach wirksamen Korrekturm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Offene Fehlerkultur im Unte... / 3.3.1 Kritikgespräche mitarbeiterorientiert führen

Wurde ein Fehler entdeckt und vom Mitarbeiter gemeldet oder beobachtet der Vorgesetzte ein Fehlverhalten bei einem Mitarbeiter, sollte er mit diesem ein Kritikgespräch führen, das auch als Fehlerbesprechung oder Korrekturgespräch bezeichnet wird. Das Gespräch sollte sachlich und möglichst unter vier Augen geführt werden, um den Mitarbeiter nicht vor Kollegen bloßzustellen. Wi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Offene Fehlerkultur im Unte... / 3.3.5 Lieferanten in die Pflicht nehmen

Häufen sich Lieferungen eines Lieferanten, die nicht den Spezifikationen entsprechen, so ist dieser umgehend darüber zu informieren und aufzufordern, den Mangel abzustellen. Gelingt es dem Lieferanten dauerhaft nicht, die Fehlerquellen in seinem Verantwortungsbereich zu eliminieren, sollte eine Auslistung erwogen werden. Wurden bereits hohe Investitionen in die Entwicklung d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Offene Fehlerkultur im Unte... / 3.5 Erfolgsfaktor 5: Wirksames Fehlermanagement

Um größeren Schaden vom Unternehmen abzuwenden, ist es wichtig, dass ein Fehler nach seiner Entdeckung möglichst schnell beseitigt wird. Dazu bedarf es eines Fehlermanagements, in dem der systematische Umgang mit Fehlern geregelt ist. Es umfasst die folgenden vier Schritte, die auch in Abbildung 3 gezeigt werden. Abb. 4: Schritte des Fehlermanagements Schritt 1: Fehler erfasse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 2.7 Angabepflichten gemäß ESRS 2 und ESRS S2

In jedem Fall und damit unabhängig von den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse ist es erforderlich, alle unmittelbar im ESRS 2 Allgemeine Angaben selbst benannten Informationen offenzulegen. Im ESRS S2.8 ff. werden zudem aus dem ESRS 2 resultierenden Angabepflichten aufgegriffen und mit Blick auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette konkretisiert. Die entsprechend...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.3 Hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit (Abs. 5)

Rz. 331 Mit der Regelung des Abs. 5 ist erstmals (nur für die Krankenversicherung und als Folge davon für die Pflegeversicherung) als Ausschlusstatbestand die Ausübung einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit eingeführt worden. Dies entspricht nicht nur der Tendenz des Gesetzgebers, selbständige Erwerbstätigkeiten aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszugrenzen (vg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.4 Landwirte (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 84 Die Krankenversicherungspflicht der Landwirte, mitarbeitenden Angehörigen von Landwirten und Altenteiler ist in diesem Buch lediglich durch die Verweisung auf deren Krankenversicherungspflicht nach dem KVLG 1989 v. 20.12.1988 und die Erwähnung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die unter der Bezeichnung "landwirtschaftliche Krank...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Executive Performance: Wie ... / 3 Kritische Selbstüberprüfung

Was sind Sie bereit zu unternehmen, um die Performance und die Nachhaltigkeit Ihrer Teams zu verbessern? Vielleicht stellen Sie folgende Überlegungen an: Welche Wahrnehmung haben Ihre Kunden, Aktionäre und strategischen Partner von Ihrem Unternehmen, wenn Ihre Führungskräfte Floater sind? Welchen Nutzen in Bezug auf Ihre Marken und Mitarbeiterrekrutierung hätten Sie, wenn Ihr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
New Work verlangt nach New Pay / 1 New Pay basiert auf Unternehmenswerten

Das Konzept "New Work" entwickelte der bereits erwähnte austro-amerikanische Sozialphilosoph Frithjof Bergmann.[1] Es beinhaltet als zentrale Werte Selbstständigkeit, Freiheit und Teilhabe an der Gemeinschaft. Für Bergmann ist Arbeit sowohl eine Tätigkeit zur Zweckerfüllung (zum Beispiel Finanzierung des Lebensunterhalts) als auch zur Sinnerfüllung. Heute steht New Work eher...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
New Work verlangt nach New Pay / 2 New Pay stellt grundsätzliche Fragen

Der Begriff "New Pay" wurde im Herbst 2017 erstmals im Zuge einer Blogparade von den Autoren[1] verwendet. New Pay stand dabei zunächst für verschiedene neue Vergütungsmodelle, die die oben genannten Prinzipien von New Work widerspiegeln und sich trotzdem den gesetzlichen Anforderungen stellen. Dabei geht es um grundsätzliche Fragen: Wofür wollen Unternehmen ihre Beschäftigten...mehr