Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzantragspflicht des... / 3 Überschuldung

Neben der Zahlungsunfähigkeit löst die Überschuldung die Insolvenzantragspflicht aus. Es reicht, wenn einer der beiden Gründe vorliegt. Der Gesetzgeber hat in § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO die Überschuldung jetzt in der aktuellen Fassung wie folgt definiert: Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, di...mehr

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R / 27 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Bremen [Rdn 3274]

Rdn 3275 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Ladeinfrastruk... / 3.4 Schnell-Ladepunkte

An Schnell-Ladepunkten (häufig 50 kW und mehr) können viele Fahrzeuge in sehr kurzer Zeit nachladen. Schnellladepunkte sind in städtischen Gebieten ebenso wichtig wie entlang von Landes- und Bundesstraßen sowie von Bundesautobahnen. Im Zuge der Entwicklung von schnell-ladenden Batterien wird der Einsatz von Schnell-Ladesäulen auch für Unternehmen immer interessanter. Die zei...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 7 Sonderregelungen für Kleinbetriebe

Rz. 47 In einigen Gesetzen sind weitere Einschränkungen für die Freistellung zum Bildungsurlaub vorgesehen. Für Beschäftigte in Kleinbetrieben bestehen teilweise Sonderregelungen. So finden sich Vorschriften, nach denen ein Anspruch erst ab einer bestimmten Betriebsgröße besteht und Beschäftigte in Kleinstbetrieben keinen Anspruch haben (vgl. Übersicht über die Einschränkung...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Arbeitszeitbetrug: Fallgest... / 4 Nachweis des Arbeitszeitbetrugs

Das Vorliegen eines Arbeitszeitbetrugs muss in einem Kündigungsschutzprozess vom Arbeitgeber dargelegt und bewiesen werden. Hierfür muss der Beweis geführt werden, dass die dokumentierte von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit abweicht. Erste Zweifel an der ordnungsgemäßen Erbringung und Erfassung der Arbeitsleistung ergeben sich nicht selten, wenn Arbeitnehmer ihre Arbei...mehr

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B / 10 Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 542]

Rdn 543 Literaturhinweise: Artkämper, Fehlerquellen bei Gegenüberstellungen und anderen (Wahl-)Identifizierungsmaßnahmen, StRR 2007, 210 Bachmaier, Dash-Cam & Co. – Beweismittel der ZPO?, DAR 2014, 15 Balzer/Nugel, Minikameras im Straßenverkehr – Datenschutzrechtliche Grenzen und zivilprozessuale Verwertbarkeit der Videoaufnahme, NJW 2014, 1622 Basdorf, Formelle und informelle ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuer / 5.5 Gewerbeverluste

Wie bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer gibt es auch bei der Gewerbesteuer die Möglichkeit des Verlustabzugs, allerdings nur für die Zukunft (sog. Verlustvortrag). Der Abzug der Verluste aus vorangegangenen Erhebungszeiträumen gilt uneingeschränkt nur bis zu einem Betrag von 1.000.000 EUR. Übersteigt der Verlust aus vorangegangenen Erhebungszeiträumen den Betrag v...mehr

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R / 28 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Hamburg [Rdn 3278]

Rdn 3279 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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R / 34 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Saarland [Rdn 3302]

Rdn 3303 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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R / 30 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Mecklenburg-Vorpommern [Rdn 3286]

Rdn 3287 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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R / 36 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Sachsen-Anhalt [Rdn 3310]

Rdn 3311 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 dies., Die Richtlinien der Bundeslände...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten, Hotelübernacht... / 4.1 Hotelrechnung: Ausweis der unterschiedlichen Steuersätze

Die kurzfristige Vermietung von Wohn-, Schlafräumen und von Campingplätzen unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 7 % . Der ermäßigte Steuersatz gilt nur für Leistungen, die unmittelbar der Vermietung dienen. Die Vermietung muss kurzfristig sein. Das ist der Fall, wenn die Vermietung weniger als 6 Monate beträgt.[1] Es kommt nicht darauf an, ob ein Zimmer oder eine Wohnung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 2.1 Wegfall der Steuerpflicht für zwei Rechtsgeschäfte

Rz. 3 Der Gesetzgeber geht bei der Konzeption der Steuertatbestände des § 1 GrEStG davon aus, dass durch die davon erfassten Rechtsvorgänge ein entsprechender Grundstücksumsatz tatsächlich auch erfolgt und damit das von den Beteiligten gewünschte Ergebnis verwirklicht werden wird. Spätere Ereignisse lassen die einmal entstandene Grunderwerbsteuer unberührt (vgl. BFH v. 13.5....mehr

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L / 1 Ladungssicherung, Allgemeines, Fahrzeugführer [Rdn 2736]

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.4 Anrechnung

Rz. 36 In einigen Weiterbildungsgesetzen finden sich Vorschriften über die Anrechnung von Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträge. Danach ist teilweise die Anrechnung von betrieblichen Schulungen unter engen Voraussetzungen möglich (vgl. etwa § 4 SBFG, § 5 BzG BW, § 4 Ab...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Ladeinfrastruk... / 3.1 Normalladepunkte

Normalladepunkte bis 22 kW Ladeleistung, an denen die Elektrofahrzeuge privat in der Garage oder im Carport geladen werden können, sind heute die am häufigsten genutzte Form. Auch halböffentliche Firmen- und Werksparkplätze bieten ideale Voraussetzungen für die Installation von Normalladesäulen mit längeren Ladevorgängen. Normalladesäulen entsprechen am meisten dem Bedarf un...mehr

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G / 5 Geschwindigkeitsüberschreitung, Allgemeines [Rdn 1891]

Rdn 1892 Literaturhinweise: Albrecht, Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Implementierung von Fahrassistenzsystemen zur Geschwindigkeitsbeeinflussung, DAR 2005, 186 R. Becker, Mobile Messanlagen außerhalb von Gefahrenstellen – Modernes Raubrittertum in NRW?, VRR 2006, 286 Bellardita, Die richterliche Aufklärungspflicht bei Geschwindigkeitsverstößen im Bußgeldverfahren – ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 2.7 Erfasste Erwerbsvorgänge

Rz. 11 Erwerbsvorgänge i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 7, § 1 Abs. 2, § 1 Abs. 2a und § 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG können nur nach § 16 Abs. 2 GrEStG, Erwerbsvorgänge i. S. d. § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG (Anteilsvereinigung ohne vorausgegangenes schuldrechtliches Geschäft) können auch nach § 16 Abs. 1 GrEStG rückgängig gemacht werden.mehr

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R / 22 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Allgemeines [Rdn 3242]

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.6 Dreiecksfahrten

Dreiecksfahrten sind Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, bei denen eine Einzelfahrt am Tag durch einen Mandantenbesuch unterbrochen wird (entweder Wohnung – Mandant – Büro – Wohnung oder Wohnung – Büro – Mandant – Wohnung). Nach Ansicht des BFH[1] sind Fahrten, die ein Steuerpflichtiger vor oder im Anschluss an einen Kundenbesuch zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte d...mehr

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R / 24 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Bayern [Rdn 3262]

Rdn 3263 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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R / 26 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Brandenburg [Rdn 3270]

Rdn 3271 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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R / 32 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Nordrhein-Westfalen [Rdn 3294]

Rdn 3295 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.3 Mehrere Fahrzeuge im Betriebsvermögen

Nach strenger Ansicht des BFH ist bei mehreren zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Fahrzeugen, die auch privat genutzt werden können, für jedes einzelne Fahrzeug ein Nutzungswert nach der 1 %-Regelung zu berechnen, wenn keine Fahrtenbücher geführt werden.[1] Im Fall des Einsatzes eines Wechselkennzeichens im Fall von zwei oder mehreren Fahrzeugen im Betriebsvermögen, ...mehr

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R / 38 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Thüringen [Rdn 3318]

Rdn 3319 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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R / 1 Radarwarngeräte [Rdn 2916]

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.4 Beispiele

Rz. 21 Die Rechtsprechung muss sich dabei immer wieder mit ausgefallenen Themen beschäftigen, die die Arbeitnehmer zum Inhalt ihrer Freistellung zum Bildungsurlaub wählen. So waren etwa folgende Themen von Weiterbildungsveranstaltungen Gegenstand von Gerichtsentscheidungen (alle abgelehnt): Fachberaterlehrgang des Kleingärtnerverbands Lehrveranstaltung, die der Schulung von Re...mehr

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R / 23 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Baden-Württemberg [Rdn 3258]

Rdn 3259 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s. auch die Hinw. bei → Richtlinien fü...mehr

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R / 25 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Berlin [Rdn 3266]

Rdn 3267 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 1.3 Rechtsgrundlage

Rz. 3 Eine bundeseinheitliche Regelung über den Bildungsurlaub existiert nicht. Daher bestehen in 14 Bundesländern (in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen) Gesetze zum Bildungsurlaub. Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub[1] ratifiziert u...mehr

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R / 29 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Hessen [Rdn 3282]

Rdn 3283 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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R / 33 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Rheinland-Pfalz [Rdn 3298]

Rdn 3299 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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R / 31 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Niedersachsen [Rdn 3290]

Rdn 3291 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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R / 35 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Sachsen [Rdn 3306]

Rdn 3307 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.2.4 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie Familienheimfahrten

Sofern das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte/Tätigkeitsstätte bzw. für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung genutzt wird, ist zu beachten, dass der Wert, der die Entfernungspauschale übersteigt, das steuerpflichtige Einkommen erhöht (nichtabzugsfähige Betriebsausgaben).[1] Praxis-Beispiel Ermittlung der Nutzungsentnah...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Ladeinfrastruk... / 6 Bezahlsysteme

Die LSV 2 schreibt vor, dass jeder Nutzer an den öffentlichen Ladestationen "diskriminierungsfrei" seinen Strom beziehen und abrechnen können muss. Das bedeutet, dass Anbieter der öffentlichen Ladestationen nicht mehr nur ihren Vertragskunden Strom liefern dürfen. Neben der vertragsbasierten Abrechnung, bei der mit der persönlichen Ladekarte oder per App bezahlt werden kann,...mehr

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R / 37 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Schleswig-Holstein [Rdn 3314]

Rdn 3315 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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B / 16 Bußgeldbescheid, Inhalt [Rdn 656]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
T / 7 Trunkenheitsfahrt, Urteil, tatsächliche Feststellungen [Rdn 3563]

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T / 6 Trunkenheitsfahrt, Messverfahren, Dräger Alcotest 7110 Evidential u.a. [Rdn 3546]

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V / 4 Verjährung, Unterbrechungstatbestände [Rdn 3892]

Rdn 3893 Literaturhinweise: Gutt/Krenberger, Neues zur Verjährungsunterbrechung – eine Rechtsprechungsübersicht zu §§ 31–33 OWiG, DAR 2014, 187 Fromm, Ende der "Verjährungsfallen" im Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenrecht?, StraFo 2010, 223 ders., Aktuelles zur Verjährungsunterbrechung gem. § 33 Abs. 1 OWiG in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren – zugleich zur Unterbrechung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / 1 Zustellungsfragen [Rdn 4284]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 7.2 Anzeige des Erwerbsvorgangs nicht ordnungsgemäß (§ 16 Abs. 5 GrEStG)

Rz. 50 Nach § 16 Abs. 5 GrEStG gelten die Vorschriften der Abs. 1–4 des § 16 GrEStG nicht, wenn einer der in § 1 Abs. 2, 2a, 3 und 3a GrEStG bezeichneten Erwerbsvorgänge rückgängig gemacht wird, der nicht ordnungsgemäß angezeigt war. Die Vorschrift wirkt dem Anreiz entgegen, durch Nichtanzeige einer Besteuerung der in dieser Vorschrift genannten Erwerbsvorgänge zu entgehen (...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Ladeinfrastruk... / Zusammenfassung

Überblick Eine wichtige Rolle beim wirtschaftlichen Betrieb von E-Fahrzeugen spielt die Infrastruktur (Ladestationen, Normal- und Schnell-Ladesäulen). Dabei geht es nicht nur um die Anzahl und Verteilung der Ladesäulen, sondern vor allem auch um deren Benutzerfreundlichkeit. Entscheidend dafür sind ein ungehinderter Zugang, ein einheitliches, einfaches Bezahlsystem und die L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
G / 18 Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Video stationär [Rdn 2151]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 2152 Literaturhinweise: Burhoff, Geschwindigkeitsmessung mit dem Police-Pilot-System, VA 2001, 59 ders., Messfehler ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 17 Bußgeldbescheid, Mängel [Rdn 686]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
R / 21 Rechtsschutzversicherung [Rdn 3227]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 2 Ablehnung eines Sachverständigen [Rdn 7]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / 2 Zwangsvollstreckung, Allgemeines [Rdn 4320]

Rdn 4321 Literaturhinweise: Haupfleisch/Zelenka, Die gegenseitige Vollstreckung von Geldstrafen in Europa, DAR 2004, 686 Nissen, Geltendmachung ausländischer Bußgelder durch die britische Firma EUR Parking Collection (EPC), DAR 2004, 196 s. auch die Hinw. bei → Fahrverbot, Vollstreckung, Rdn 1802 → Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen, Rdn 4072. Rdn 4322 1. Im Vollstreckun...mehr