Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.1.2 Zur Systematik des Abzugs von Zuwendungen im Körperschaftsteuerrecht

Rz. 23 Die in Abs. 1 Nr. 2 getroffenen Regelungen zum Abzug von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) im Bereich des KSt-Rechts entsprechen weitgehend den in § 10b EStG für das ESt-Recht getroffenen Regelungen. Aus diesem Grund gilt § 50 EStDV für Zuwendungen nach dem 31.12.2007 im KSt-Recht entsprechend.[1] R 32 Abs. 1 Nr. 2 KStR sieht § 50 EStDV als von der Generalver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 320 Berech... / 2.3 Insolvenzgeld

Rz. 10 Abs. 2 verpflichtet den Insolvenzverwalter, in Insolvenzverfahren das Insolvenzgeld auszurechnen und auszuzahlen, wenn die Agentur für Arbeit dies von ihm verlangt und ihm die erforderlichen Geldmittel ohne Verwaltungskosten zur Verfügung stellt. Es liegt demnach im Ermessen der Agentur für Arbeit, die gesetzliche Regelung in Anspruch zu nehmen. Die Regelung gewährlei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.3 Aufwendungen

Rz. 17 Die Vorschrift schließt die Abziehbarkeit von Aufwendungen aus. Aufwendungen i. d. S. sind nur gegeben, wenn Abflüsse aus den Einkünften oder dem Vermögen der Körperschaft erfolgen. Verzichtet die Körperschaft dagegen auf Einnahmen, liegen i. H. d. dadurch bedingten Verminderung des Einkommens jedenfalls dann keine Aufwendungen vor, wenn die entgangenen Einnahmen nich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.2 Berufsausbildung

Rz. 15 Versicherungspflicht besteht auch bei einer Beschäftigung zur Berufsausbildung. Im Grundsatz treffen auf Berufsausbildungsverhältnisse dieselben Merkmale und Kriterien zur Beurteilung der Versicherungspflicht der Regelbeschäftigungsverhältnisse zu. Beschäftigungen zur Ausbildung sind insbesondere von persönlicher Abhängigkeit gekennzeichnet. Anders als bei Regelbeschä...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.2 Geringfügige Beschäftigungen

Rz. 15 Abs. 2 Satz 1 regelt Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung. Die Komplexität der Bestimmungen durch Rechtsänderungen und Übergangsrecht ist weitgehend entfallen. Allerdings war auch die Anhebung der Entgeltgrenze auf 450,00 EUR monatlich seit dem 1.1.2013 mit Übergangsrecht verbunden. Seit dem 1.10.2022 gilt die Geringfügigkeitsgrenze von 520,00 EUR mon...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt besondere Sachverhalte, bei denen Leistungen nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen und anstatt in Geld als Sachleistung sowie besondere Leistungen neben denen für den Regel- und Mehrbedarf erbracht werden können. Teilweise sind davon Leistungen betroffen, die nicht nach dem SGB XII gewährt werden können. Rechtsstreitigkeiten zum Regelbedarf erö...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.6 Instandhaltungs- und Reparaturkosten bei Wohneigentum

Rz. 289 Abs. 2 stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage für Leistungen zur Deckung des Bedarfs für unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum, das nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 (bis 31.12.2022: § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4) nicht als Vermögen zu berücksichtigen ist, weil es von angemessener Größe ist und von dem Leistungsbere...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.1 Bemessungsentgelt

Rz. 3 Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, aus dem das konkrete Alg in 2 weiteren Schritten berechnet wird. Abs. 1 gibt vor, wie das Bemessungsentgelt zu errechnen ist. Bemessungsentgelt umschreibt den für die Bemessung des Alg maßgeblichen Teil des (Arbeits-)Entgeltes des Arbeitslosen im Bemessungszeitraum. Der Bemessung liegt grundsätzlich das ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Bewertungsmethoden für Unternehmen

a) Ertragswertverfahren Rz. 72 Die zentrale (betriebswirtschaftliche) Bewertungsmethode ist die Ertragswertmethode. Sie ermittelt den künftigen Ertrag eines Unternehmens. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass sich der Wert des Unternehmens danach richtet, was ein Dritter am Markt für ein Unternehmen zahlen würde. Demnach ist der Ertrag des Unternehmens entscheidend für seinen ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / E. Stiftungen und Unternehmen

I. Einleitung 1. Stiftungen im unternehmerischen Bereich Rz. 609 Die Rechtsform der Stiftung [747] gibt dem Unternehmer die Möglichkeit, jedenfalls seinen Namen und seinen Willen zu verewigen. Dieser oft zitierte Satz, angewandt auf die Unternehmensstiftung, beleuchtet das Grundproblem der Institutionalisierung eines Unternehmens durch eine Stiftungslösung. Es besteht ein Spann...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / III. Bewertung von Unternehmen im Zugewinnausgleich

1. Gesetzliche Grundlagen Rz. 61 Die Bewertung von Vermögen für die Zwecke des Zugewinnausgleichs ist dann besonders schwierig, wenn es sich um Sachgesamtheiten handelt, denen ein anderer Wert zuzumessen ist, als er sich durch die Addition der Werte der einzelnen Sachen ergeben würde. Die Bewertung von Unternehmen ist in diesem Zusammenhang ein komplexes Thema, das sich zudem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Einem Unternehmen dienende Wirtschaftsgüter

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 10 BewG setzt nach der ausdrücklichen Formulierung in seinem Satz 1 voraus, dass die betreffenden Wirtschaftsgüter "einem Unternehmen dienen" müssen. Rz. 8 [Autor/Stand] Unter "Unternehmen" in diesem Sinne sind zunächst solche i.S.d. §§ 95 und 97 BewG i.V.m. § 15 EStG zu verstehen, darüber hinaus aber auch die freiberuflichen Unternehme...mehr

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Unfallversicherung: Freiwil... / 7.1.1 Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten

Freiwillig versichern können sich Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten. Von dieser Regelung ausgenommen sind Unternehmer von nicht gewerbsmäßig betriebenen Binnenfischereien oder Imkereien, von nicht gewerbsmäßig betriebenen landwirtschaftlichen Unternehmen und ihre Ehegatten sowie Fischerei- und Jagdgäste. Personen, die in Kapital- oder Personenhandel...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 5.4 Unternehmen, die Eigenwerbung oder/und Öffentlichkeitsarbeit betreiben

5.4.1 Betroffene Unternehmen Zur Künstlersozialabgabe sind auch Unternehmer verpflichtet, die für Zwecke des eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur "gelegentlich" Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen.[1] Damit gehören praktisch alle verkaufsorientierten Unternehmen potenziell zu den Abgabepflichtigen nach...mehr

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§ 26 Kartellrecht / b) Anmeldende Unternehmen

Rz. 165 Zusammenschlüsse in Form einer Fusion oder eines Erwerbs der gemeinsamen Kontrolle sind gem. Art. 4 Abs. 2 FKVO von allen an der Fusion oder dem Erwerb der gemeinsamen Kontrolle beteiligten Unternehmen gemeinsam anzumelden. In allen anderen Fällen ist die Anmeldung (nur) vom Erwerber vorzunehmen.mehr

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§ 26 Kartellrecht / d) Begriff der "beteiligten Unternehmen"

Rz. 143 "Beteiligte Unternehmen" sind nur die direkten Teilnehmer an der Fusion bzw. dem Kontrollerwerb, auch wenn sie zu einer Gruppe miteinander verbundener Unternehmen gehören. Detaillierte Hinweise für die Bestimmung der beteiligten Unternehmen bei den unterschiedlichen Transaktionsarten gibt die Kommission in ihrer Konsolidierten Mitteilung zu Zuständigkeitsfragen.[230]...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / IV. Gesellschaftsrechtliche Fragestellungen bei Sanierung oder Erwerb von Unternehmen aus der Insolvenz mit Insolvenzplan oder Eigenverwaltung

1. Insolvenzplan und Einbezug der Anteilsinhaber, Distressed M&A Rz. 810 Für die Sanierungs- und Transaktionspraxis von besonderer Bedeutung dürften die Regelungen über die Einbeziehung der Anteilsinhaber in das Insolvenzplanverfahren über das Vermögen der Gesellschaft im Wege gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen, etwa Zwangsabtretungen, Kapitalveränderungen (z.B. Kapitalschnit...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / IV. Krisenfrüherkennung und Risikomanagement im Unternehmen

1. Allgemeines zu Pflichten der Geschäftsleitung in Krise und Sanierung des Unternehmens Rz. 19 Grds. ist die Geschäftsleitung zur kontinuierlichen Kontrolle der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens verpflichtet.[13] Diese ungeschriebene Pflicht zur wirtschaftlichen Selbstprüfung ergibt sich aus einer Zusammenschau gesellschafts- und insolvenzrechtlicher Vorschriften und is...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 5.5 Unternehmen, die unter die "Generalklausel" fallen

Für Unternehmen, die unter die Generalklausel fallen, gilt ebenfalls die 450-EUR-Regelung. Dabei bleibt die Regelung, dass Abgabepflicht nur eintritt, wenn mehr als 3 Veranstaltungen durchgeführt werden, bestehen. Jedes Unternehmen kann abgabepflichtig werden, wenn es nicht nur gelegentlich selbstständige künstlerische oder publizistische Leistungen für Zwecke seines Unternehm...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / a) Freie Arbeitsplätze im Unternehmen bzw. im selben Verwaltungszweig

Rz. 16 Als anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten, die den Arbeitnehmern zur Vermeidung einer Kündigung angeboten werden müssen, kommen grds. nur freie Arbeitsplätze in demselben Unternehmen in Betracht. Demnach wäre eine betriebsbedingte Kündigung ggü. einem Arbeitnehmer nicht sozial gerechtfertigt, wenn im Unternehmen ein freier Arbeitsplatz vorhanden wäre, auf dem der b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besteuerung beim übernehmenden Unternehmen (§ 5 Abs 7 S 1–3 iVm S 5 EStG)

Rn. 336 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 5 Abs 7 S 1 EStG sind übernommene Verpflichtungen, die beim ursprünglich Verpflichteten (dem übertragenden Unternehmen) Ansatzverboten, -beschränkungen oder Bewertungsvorbehalten unterlegen haben, zu den auf die Übernahme folgenden Abschlussstichtagen bei dem Übernehmer und dessen Rechtsnachfolger so zu bilanzieren, wie sie beim ursp...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 5.4.1 Betroffene Unternehmen

Zur Künstlersozialabgabe sind auch Unternehmer verpflichtet, die für Zwecke des eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur "gelegentlich" Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen.[1] Damit gehören praktisch alle verkaufsorientierten Unternehmen potenziell zu den Abgabepflichtigen nach dem KSVG. Aufträge werden be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerung beim übertragenden Unternehmen (Freistellungsberechtigten, § 4f Abs 2 EStG)

Rn. 342 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 4f Abs 2 EStG gilt die fünfzehnjährige Verteilung des Differenzaufwands (s Rn 324) für Schuldbeitritte oder Erfüllungsübernahmen mit ganzer oder teilweiser Schuldfreistellung wegen des Verweises auf § 4f Abs 1 S 1 und 2 EStG entsprechend. Die dortige Zusatzbedingung der "teilweisen oder vollständigen Schuldfreistellung" betrifft sowo...mehr

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§ 3 Firmenrecht / I. Begriff der Firma

Rz. 13 § 17 Abs. 1 HGB enthält die Legaldefinition der Handelsfirma. Diese beinhaltet drei Elemente: Die Firma ist ein Name. Nur Kaufleute können eine Firma haben. Die Firma ist der Name, unter der ein Kaufmann Geschäfte abschließt und zeichnet. Anders als nach ihrer umgangssprachlichen Verwendung handelt es sich bei der Firma nicht um das Unternehmen selbst, sondern nur um e...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.5 Sparzulagen neben steuerfreien Vermögensbeteiligungen am Unternehmen

Arbeitnehmer können Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers bis zu 2.000 EUR[1] im Kalenderjahr steuerfrei erhalten.[2] Zu den so begünstigten Anlageformen gehören grundsätzlich auch Vermögensbeteiligungen, für die eine Arbeitnehmersparzulage gewährt wird. Deshalb ist es zulässig, verbilligte direkte Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers mit vermögensw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerung beim übertragenden Unternehmen (§ 4f Abs 1 S 3 EStG 1. Alt sowie S 4–6 EStG)

Rn. 335 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die obligatorische Fünfzehnjahresverteilung des Differenzaufwandes (s Rn 324) unterbleibt ebenfalls, also nicht nur bei der Übertragung von einzelnen Pensionsverpflichtungen (s Rn 331ff), wenn der gesamte Betrieb oder der gesamte Mitunternehmeranteil veräußert oder aufgegeben wird (§ 4f Abs 1 S 3 1. Alt EStG). Der Differenzaufwand ist im Ja...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 5 Abgabepflichtige Unternehmen

5.1 Unternehmensbegriff des KSVG Nach ständiger Rechtsprechung des BSG werden vom Unternehmensbegriff des KSVG alle Unternehmen erfasst, sofern sie überhaupt ein Unternehmen in Deutschland betreiben, d. h. eine nachhaltige und nicht nur gelegentliche Tätigkeit ausüben. Da der Unternehmensbegriff im KSVG selbst nicht definiert wurde, ist der Unternehmensbegriff der gesetzliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Unentgeltlicher Erhalt für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Unternehmen

da) Inanspruchnahme von Dienstleistungen Rn. 1313 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur solche Sachprämien, die StPfl für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (zum Begriff s § 8 Abs 3 EStG, also nicht beim Kauf von Gegenständen, s Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 38 EStG Rz 5) von Unternehmen unentgeltlich erhalten, sind nach § 3 Nr 38 EStG steuerfrei. Aus dem Plural "Dienstleis...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Besitz-Unternehmen

a) Typische Betriebsaufspaltung zu einer Betriebs-GmbH aa) Umqualifizierung von Einkünften und steuerliche Verstrickung (1) Formen von Besitzgesellschaften Rz. 178 Bei der typischen Betriebsaufspaltung bildet das Besitzunternehmen entweder der Alleingesellschafter der Betriebskapitalgesellschaft oder eine Besitz-Mitunternehmerschaft durch beherrschende Personengruppe. (2) Umqual...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Übergangsregelung für das übernehmende Unternehmen (§ 52 Abs 14a EStG)

a) Grundsatzregelung für die zeitliche Anwendung von § 5 Abs 7 EStG (§ 52 Abs 14a S 1 EStG aF) Rn. 351 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Grundsatzregelung für die zeitliche Anwendung von § 5 Abs 7 EStG enthielt § 52 Abs 14a S 1 EStG in der am 31.12.2013 geltenden Fassung. Er besagte, dass § 5 Abs 7 EStG wie beim übertragenden Unternehmen (s Rn 350) erstmals für Wj anzuwenden war...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 7.3 Vorteile für Unternehmen als Mitglied einer Ausgleichsvereinigung

Unternehmen haben erhebliche verschiedene Vorteile durch die Bildung oder den Beitritt zu bereits bestehenden Ausgleichsvereinigungen: Keine Einzelfallentscheidung durch Mitarbeiter des Unternehmens (bei jeder Rechnung: was ist abgabepflichtig, was nicht?) Rechtssicherheit – Ergebnisse der Prüfungen der Ausgleichsvereinigung wirken nur für die Zukunft Kalkulationssicherheit Kein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. ArbN verbundener Unternehmen

Rn. 36 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Um andererseits Zuwendungen an ArbN verbundener Unternehmen nicht besser zu stellen als an eigene ArbN, wurde bei Sachzuwendungen an ArbN verbundener Unternehmen eine Untergrenze eingeführt. Gemäß § 37b Abs 1 S 2 Hs 2 EStG beträgt die Bemessungsgrundlage in diesen Fällen mindestens den sich nach (dem unverändert fortgeltenden) § 8 Abs 3 S 1 ...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 4. Erlöschen der Firma

Rz. 158 Anzumelden ist i.Ü. gem. § 31 Abs. 2 Satz 1 HGB auch das Erlöschen der Firma. Rz. 159 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.7: Erlöschen der Firma Der Betrieb des Handelsgeschäfts wurde eingestellt. Die Firma ist erloschen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerung beim übertragenden Unternehmen (ursprünglich Verpflichteten, § 4f Abs 1 S 3 EStG 2. Alt)

Rn. 331 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 4f Abs 1 S 3 EStG 2. Alt muss der Differenzaufwand (s Rn 324) aus den S 1 und 2 nicht auf das Wj der Übertragung und die 14 Folgejahre mit jeweils einem Fünfzehntel verteilt werden, wenn ein ArbN unter "Mitnahme seiner erworbenen Pensionsansprüche zu einem neuen ArbG wechselt". Vielmehr muss das übertragende Unternehmen (der "ursprün...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besteuerung beim übernehmenden Unternehmen (§ 5 Abs 7 S 4 EStG)

Rn. 334 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der § 5 Abs 7 S 4 EStG regelt für den Übernehmer der Verpflichtung die Besteuerung der entgeltlichen Übertragung von einzelnen Pensionsverpflichtungen iSd § 4 Abs 5 BetriebsrentenG und iSd externen Versorgungsausgleichs (s Rn 333). Jene Vorschrift gilt nur für Pensionsverpflichtungen iSv § 6a EStG, also nicht bei Jubiläumszusagen, Altersteil...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (2) Ehegatten sind als Personengruppe an beiden Unternehmen mehrheitlich beteiligt

Rz. 35 Eine Zusammenrechnung von Ehegattenanteilen kommt aber in Betracht, sofern nicht die Ehe allein den Anlass für die Zusammenrechnung gibt, sondern darüberhinausgehende Beweisanzeichen vorliegen, die für gleichgerichtete Interessen sprechen. Solche sind insb. in einer durch umfassende, planmäßige und gemeinsame Betätigung geprägten Wirtschaftsgemeinschaft [60] neben der ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / VIII. Firma der Zweigniederlassung

Rz. 217 Die Zweigniederlassung nimmt eine Art Zwitterstellung ein [629] zwischen dem Betrieb einer zweiten Hauptniederlassung durch denselben Kaufmann als gesondertes Unternehmen und dem Betrieb einer Hauptniederlassung mit mehreren Verkaufsstellen oder unselbstständigen Betriebsabteilungen. Entscheidend ist die organisatorische Selbstständigkeit der Zweigniederlassung. Sie i...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / 2. Branchenübliche Geschäfte

Rz. 63 Der Umfang der Handlungsvollmacht erstreckt sich gem. § 54 Abs. 1 Hs. 2 HGB grds. auf alle Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines derartigen Handelsgewerbes oder die Vornahme derartiger Geschäfte gewöhnlich mit sich bringt. Anders als die Prokura, die alle Rechtshandlungen gestattet, die der Betrieb irgendeines beliebigen Handelsgewerbes mit sich bringe...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Firma der OHG

Rz. 485 Die Liberalisierung des Firmenrechts durch das Handelsrechtsreformgesetz hat sich auch auf die Firmierung der OHG ausgewirkt.[775] So sind die bis zum 1.7.1998 bestehenden Erfordernisse an die Firmenbildung weitgehend entfallen und grds. auch reine Sach- oder Fantasiefirmen zulässig. Trotz den mit der Neuordnung einhergehenden Erleichterungen gilt es auch bei der OHG...mehr

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§ 26 Kartellrecht / b) Anmeldende Unternehmen

Rz. 249 Zur Anmeldung verpflichtet sind gem. § 39 Abs. 2 GWB die "am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen", in den Fällen des § 37 Abs. 1 Nr. 1 und 3 GWB (Vermögenserwerb und Anteilserwerb) "auch der Veräußerer". Hinweis In der Praxis reicht es aus, wenn eines dieser Unternehmen das Zusammenschlussvorhaben beim Bundeskartellamt anmeldet. Regelmäßig wird das der Erwerber se...mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Verweisung auf Antrag der beteiligten Unternehmen

Rz. 151 Die beteiligten Unternehmen können gem. Art. 4 Abs. 5 FKVO beantragen, dass auch ein Zusammenschluss ohne gemeinschaftsweite Bedeutung von der Kommission – und nicht von den eigentlich zuständigen nationalen Kartellbehörden – geprüft wird. Voraussetzung ist, dass der Zusammenschluss nach dem Wettbewerbsrecht mindestens dreier EU-Mitgliedstaaten geprüft werden könnte....mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Unternehmen

Rz. 10 Ein Unternehmen i.S.d. Wettbewerbsrechts ist jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung.[13] Im Kartellrecht werden über den Begriff der wirtschaftlichen Einheit auch mehrere rechtlich selbstständige Rechtssubjekte als ein Unternehmen angesehen. Es gilt eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Rz...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Mittelbarer Gesellschafter und einbezogene Dritte, verbundene Unternehmen

Rz. 358 Nach der Rspr. des BGH sind die von Rspr. und Schrifttum zum Eigenkapitalersatzrecht entwickelten Grundsätze für die Auslegung des § 135 Abs. 1 InsO grds. fruchtbar zu machen.[657] Der persönliche Anwendungsbereich der Regelungen über die Gesellschafterfinanzierung, also die Einbeziehung einem Gesellschafter gleichgestellter Dritter bleibt gegenüber dem früheren Eige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besteuerung beim schulbeitretenden bzw erfüllungsübernehmenden Unternehmen (Freistellungsverpflichteten, § 5 Abs 7 S 2 EStG)

Rn. 347 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der § 5 Abs 7 S 2 EStG besagt, dass der S 1 jener Vorschrift (s Rn 336) für das den Schuldbeitritt bzw die Erfüllungsübernahme eingehende Unternehmen, also für den "Freistellungsverpflichteten" iSd § 4f Abs 2 EStG, sinngemäß gilt. Deshalb muss der Freistellungsverpflichtete die zum Ende seines Wj festzustellende positive Differenz zwischen ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / a) Firma der Komplementär-GmbH

Rz. 189 Sie ist Personen-, Sach- oder Fantasiefirma. Möglich ist auch (kombiniert) eine gemischte Firma. Als Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG ist es ihr auch erlaubt, ihre Firma als Sachfirma aus dem Gegenstand der KG herzuleiten, sofern in dem Gesellschaftsvertrag der GmbH als Gegenstand des Unternehmens die Führung der Geschäfte der KG bezeichnet und ausdrücklich fest...mehr

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§ 3 Firmenrecht / c) Gebrauch der Firma im Geschäftsverkehr

Rz. 53 Da Handelsgesellschaften nur einen Namen, nämlich die Firma haben, ist die Abgrenzung, wann der Unternehmensträger die Firma und wann den bürgerlichen Namen zu gebrauchen hat, nur für den Einzelkaufmann von Bedeutung. Nach § 17 Abs. 1 HGB ist die Firma eines Kaufmanns der Name, unter dem er "seine Geschäfte betreibt" und die Unterschrift abgibt. Der Geschäftsverkehr b...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / IV. Löschung der Firma auf Antrag

Rz. 39 Der freiwillig in das Handelsregister eingetragene Unternehmer kann seine Firma gem. § 2 Satz 3 HGB auf Antrag wieder löschen lassen, sofern er in der Zwischenzeit nicht zum Istkaufmann nach § 1 Abs. 2 HGB geworden ist. Sonst wäre er nach § 29 HGB sofort wieder zur Anmeldung verpflichtet. Eines besonderen Grundes bedarf die Löschung nicht. Ebenso wie der Eintragungsan...mehr