Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Verwalter von Wohnungseigen... / 2.9.5 Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht

Weder die GewO noch die MaBV sehen Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht vor. Einzig denkbare Ausnahme von der Weiterbildungspflicht ist diejenige, dass der betreffende Mitarbeiter im gesamten Fortbildungszyklus keine erlaubnispflichtige Tätigkeit erbringt. Teilzeitkräfte/Mini-Jobber Grundsätzlich kommt es mit Blick auf die Weiterbildungspflicht nicht auf den Umfang der Täti...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 3.1.1 Name des Unternehmens mit Angabe der Rechtsform (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG)

Ist das Verwaltungsunternehmen im Handelsregister eingetragen, so ist der Firmenname anzugeben. Handelt es sich beim Inhaber um einen eingetragenen Kaufmann, muss ebenfalls der im Handelsregister eingetragene Name mit dem Zusatz "e. K." angegeben werden, und zwar sowohl der Vor- als auch der Zuname. Handelt es sich um ein Einzelunternehmen, das nicht im Handelsregister einget...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 1.2 Einzelkaufmann

Zum Verwalter kann auch ein Einzelkaufmann bzw. eine Einzelhandelsfirma bestellt werden. Soweit der Einzelkaufmann auch unter seiner Firma auftritt, handelt er dennoch persönlich als Verwalter i. S. d. WEG. Im Fall der Veräußerung der Einzelhandelsfirma wird der Erwerber jedoch nicht zum Nachfolger im Verwalteramt, denn das Amt des Verwalters ist grundsätzlich an die Person ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.5 Das verschärfte Kassenrecht: Da geht aber noch mehr!

Nicht alle sind der Meinung, dass das neue verschärfte Kassenrecht in der Lage ist, dem Steuerbetrug entscheidend entgegenzuwirken. Da geht doch noch einiges mehr. Noch immer ist der Ehrliche der Dumme. Das befürchtete ein Fachanwalt für Steuerrecht vom Bodensee,[1] gleichzeitig Besitzer mehrerer Restaurants. Als Steuerrechtler der Ehrlichkeit verpflichtet, weiß er genau, wov...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 6 Delegation von Verwalteraufgaben

Das Verwalteramt ist bereits wegen der damit verbundenen Vermögensbetreuungsbefugnis bzw. -verpflichtung ein Vertrauensamt und daher höchstpersönlicher Natur. Der bestellte Verwalter hat das Amt gemäß § 664 Abs. 1 BGB in persona auszuüben. Selbstverständlich kann er innerhalb seines Unternehmens bzw. innerhalb seiner Firma Verwalteraufgaben und Tätigkeiten auf seine Mitarbei...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.4 Geldverschiebungen

In der Praxis werden häufig Geldbestände aus dem Kassenbehälter eines Automaten entnommen und dem Auszahlungsvorrat eines anderen Geräts zugeführt (Nachfüllungen). Dadurch können leergespielte Geräte weiterbetrieben oder mögliche spätere Leerspielungen vermieden werden. Um die Kassensturzfähigkeit zu gewährleisten, müssen alle Geldverschiebungen zwischen mehreren Geschäftska...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.1 Beispiel: Lücken in den Tageseinnahmen

Der Prüfer stellt mithilfe seiner Analysesoftware Lücken in den Tageseinnahmen fest. Kann nicht auf einen festen Ruhetag oder auf Betriebsferien verwiesen werden, liegt der Verdacht von Einnahmenverkürzungen durch Nichterfassung von Tageseinnahmen nahe. Tatsächlich gibt es jedoch eine Reihe weiterer triftiger Gründe, warum keine oder nur eingeschränkte Einnahmeverbuchungen er...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.2 Testessen, Testkäufe und verdeckte Beobachtungen

Testkäufe bzw. Testessen und verdeckte Beobachtungen sind Teil der Kassen-Nachschau gemäß § 146b AO. Soweit sich Kassen in öffentlich zugänglichen Geschäftsräumen befinden, sind auch verdeckte Beobachtungen von Kassen ohne Vorlage des Dienstausweises zulässig. Heimliche Beobachtungen sind jedoch umstritten, weil sich diese nicht nur auf Verdachtsfälle beschränken müssen und ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6 Betriebsbedingte und branchentypische Besonderheiten

In jedem Betrieb gibt es manchmal Besonderheiten und Situationen, die sich vom alltäglichen Geschäftsbetrieb unterscheiden. Sind solche außergewöhnlichen Gegebenheiten für die Besteuerung von Bedeutung, kann es im Rahmen einer Betriebsprüfung zu Rückfragen zu kommen. Nicht immer kann man sich nach Jahren noch genau an die damaligen Verhältnisse erinnern, man gerät schnell in...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1 Die Kassenführung – ein wesentlicher Bestandteil der Buchführung in der Gastronomiebranche

Wichtig Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und Zertifikat Seit 1.4.2021 dürfen nur noch Kassen mit sog. TSE-Zertifizierung verwendet werden. Auch eine Nachrüstung alter Kassen musste bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführt worden sein. Nicht nachrüstbare Kassen, welche nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden, durften bis zum 31.12.2022 weiter genutzt wer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Besonderheit... / 1.2 Die Betriebsprüfung – früher und heute

Dennoch muss sich ein Unternehmer der Gastronomiebranche im klaren sein, dass die korrekte Erfassung seiner Bareinnahmen und Barausgaben im besonderen Fokus jeder Außenprüfung steht. Entgegen früherer gängiger Praxis, bei der die Kassenführung oftmals nur oberflächlich überprüft und "durchgewunken" wurde, soweit sich keine größeren Ungereimtheiten ergaben, haben Prüfer heute...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Besonderheit... / 10.10 Erotikshop, Kino und Video

Auch in diesem Urteilsfall war neben dem Handel mit Erotikartikeln (Shop-Bereich) noch das Betreiben von Videokabinen sowie ein Erotikkino Gegenstand des Gewerbebetriebs. Die Einnahmen aus dem Shop-Bereich wurden über eine Registrierkasse erfasst. Die Automatenbereiche Kinokasse und Videokabinen wurden zusammengefasst. Eine getrennte Aufzeichnung der Einnahmen der einzelnen ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.1 Die Gastronomie und ihr schlechter Ruf

Neben dem Einzelhandel zählt nicht zuletzt die Gastronomie zu den klassischen bargeldintensiven Branchen. Rund 183.000 Gastronomiebetriebe erwirtschaften jedes Jahr 55 Milliarden EUR. Das meiste davon bar. Während Gasthäuser und Restaurants nach Angaben der Bundesbank 70 % Bargeld vereinnahmen, liegt der Anteil bei Schnellrestaurants, Imbissstuben und Cafés sogar bei 94 %. S...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 2.5.3 Versagung der Erlaubnis

Auf der einen Seite ist zwar die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich in Art. 12 Grundgesetz (GG) geschützt, auf der anderen Seite aber ist der Rechtsverkehr vor unzuverlässigen Personen bzw. Gewerbetreibenden zu schützen, weshalb Art. 12 GG bereits eine Ausgestaltungsbefugnis durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässt. Wegen der grundrechtlich geschützten Berufsfreihe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.2 Nachweispflichten

Rz. 36 Der Inhalt der Nachweispflicht nach Abs. 2 richtet sich danach, in wessen Trägerschaft die Maßnahme erfolgt: Wenn die Maßnahme von einem öffentlich-rechtlichen Leistungsträger bewilligt worden ist, kommt der Arbeitnehmer seiner Nachweispflicht durch Vorlage des Bewilligungsbescheids nach. Der Mindestinhalt dieses Bescheids ist die Benennung des Leistungsberechtigten (...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Sozialleistungsträger (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 In § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG sind die öffentlich-rechtlichen Kostenträger aufgeführt, die Maßnahmen der Rehabilitation und Vorsorge erbringen, also z. B. nicht durch einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Deren jeweilige Zuständigkeit ist im Einzelnen dem Sozialgesetzbuch ( SGB) I zu entnehmen. Zu den aufgeführten Trägern der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigen... / 4.7 Vermögensverwaltung

Nach neuer Rechtslage ist der Verwalter zwar nicht mehr zur Verwaltung der eingenommenen Gelder nach § 27 Abs. 1 Nr. 6 WEG a. F. verpflichtet, allerdings folgt diese Pflicht nun aus § 9a Abs. 3 WEG. Hiernach obliegt auch die Verwaltung des Gemeinschaftsvermögens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und durch ausdrückliche Verweisung auch auf die Bestimmung des § 27 WEG, d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Konzernbildungs- und Konzernleitungskontrolle im herrschenden Unternehmen

I. Gefahrenlage Rn. 29 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Erfordernis einer Konzernbildungskontrolle besteht auch aus Sicht der (Minderheits-)Gesellschafter eines potenziellen MU, da ihr Einfluss durch die Gründung von TU und die Verlagerung von Entscheidungsprozessen in diese Gesellschaften ausgehöhlt werden kann (Mediatisierungseffekt). Die Verwaltung der Beteiligungen obliegt d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Abhängigkeit von einem beherrschenden Unternehmen

1. Abhängigkeitsverhältnis Rn. 8 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die §§ 311ff. AktG verlangen ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem MU und der beherrschten AG, KGaA bzw. SE. Erforderlich ist ein Abhängigkeitsverhältnis i. S. d. § 17 AktG (vgl. dazu HdR-E, AktG §§ 15–19). Eine bloße Mehrheitsbeteiligung an einer anderen Gesellschaft genügt nicht. Entsprechend im Gesetzgebungsverf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Andere prüfungspflichtige Unternehmen

Rn. 6 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Eine AP i. S. d. Vorschriften des HGB ist auch für eine Reihe von UN vorgeschrieben, die nicht in der Rechtsform einer KapG betrieben werden. Solche Prüfungen sind für UN bestimmter Größenordnungen, bestimmter Wirtschaftszweige sowie bestimmter Rechtsformen obligatorisch. UN in der Rechtsform einer OHG oder KG, bei denen nicht wenigstens ein pe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Geschäftliche Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Rn. 13 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Liegen die formellen und materiellen Voraussetzungen des § 315 AktG vor, erstreckt sich die Sonderprüfung auf die geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu dem herrschenden oder einem mit ihm verbundenen UN. Die gesetzliche Formulierung bedarf in zweifacher Hinsicht einer Präzisierung. Einerseits beschränkt sich die Nachprüfung nicht etw...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Stand der Technik / 3 Umsetzung im Betrieb

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Stand der Technik bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Dies betrifft das Bereitstellen von Arbeitsmitteln sowie die Verwendung vorhandener Arbeitsmittel. Für neue Arbeitsmittel legen die Rechtsverordnungen zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) den Stand der Technik hinsichtlich der Beschaffenheit fest. Gebrauchte bzw...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Weitere Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung

Rn. 38 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In § 5b Abs. 1 EStG ist ausschließlich die Übermittlung der Bilanz, der GuV und ggf. der Überleitungsrechnung kodifiziert. Die Finanzverwaltung schreibt jedoch über die Anforderungen des § 5b EStG hinaus die elektronische Übermittlung folgender Berichtsbestandteile verpflichtend vor (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 11. CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG)

Rn. 35 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das sog. CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) vom 11.04.2017 (BGBl. I 2017, S. 802ff.) geht zurück auf die CSR-R 2014/95/EU (ABl. EU, L 330/1ff. vom 15.11.2014) und zog ebenfalls Änderungen bezüglich der Vorschriften des Sechsten Unterabschnitts des Dritten Buchs nach sich. Die neuen Berichtspflichten sollten "nicht zu übermäßigem Verwal...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Geschäftsführungsvertrag

Rn. 34 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch den Geschäftsführungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet sich eine AG, KGaA oder SE, ihr ganzes UN für Rechnung eines anderen UN zu führen. Dadurch erzielt das verpflichtete UN keinen eigenen Gewinn mehr und wird zur Rentengesellschaft; seine Aktionäre erhalten nur noch einen vom Gewinn des UN unabhängigen Betrag (vgl. s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vertragsinhalt

Rn. 10 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch den TGAV nach § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG verpflichtet sich eine AG, KGaA oder SE, einen Teil ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder z. T. an einen anderen abzuführen. Vertragspartner der AG, KGaA oder SE kann jede andere Person sein, es muss kein UN sein. Ist der Vertragspartner aber ein UN, so werden dieses UN eb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsvertrag

Rn. 20 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch den Betriebspachtvertrag gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 3 (1. Alternative) AktG verpachtet eine AG, KGaA oder SE den Betrieb ihres UN an einen anderen, durch den Betriebsüberlassungsvertrag gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 3 (2. Alternative) AktG überlässt sie den Betrieb ihres UN. Wie schon beim TGAV muss der Vertragspartner kein UN sein, sondern kann j...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Gewinngemeinschaft

Rn. 5 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Gewinngemeinschaft ist gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG ein Vertrag, durch den sich eine AG, KGaA oder SE verpflichtet, ihren Gewinn oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder z. T. mit dem Gewinn anderer UN oder einzelner Betriebe anderer UN zur Aufteilung eines gemeinschaftlichen Gewinns zusammenzulegen. Der verpflichtete Vertragspa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Konzernleitungskontrolle

1. Schranken bei zulässiger Konzernbildung Rn. 40 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ist die Konzernbildung unter Mitwirkung der HV erfolgt oder mangels Wesentlichkeit nicht zu beanstanden, so bleibt grds. kein Raum für eine zusätzliche Kontrolle einzelner Gruppenleitungsvorgänge durch die HV (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.11.1992, 22 U 72/92, WM 1993, S. 644 (648); bereits zuvor: Mart...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Konzernbildungskontrolle

1. Satzungsmäßige Ermächtigung Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Konzernbildung in der AG, KGaA bzw. SE ist dabei unter einer doppelten Fragestellung zu betrachten: nämlich zum ersten derjenigen nach dem Erfordernis einer Satzungsermächtigung und zum zweiten derjenigen nach der Kompetenzverteilung zwischen Vorstand und Mitgliederversammlung. Es entspricht der heute im Schr...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Definition des Begriffs "Taxonomie"

Rn. 21 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Übermittlung nach § 5b EStG erfolgt nach "amtlich vorgeschriebenem Datensatz". Diese Standardisierung der Inhalte der Bilanz und GuV bildet die Voraussetzung für deren automatisierte Weiterverarbeitung. Da die Standardisierung mittels der Taxonomie erfolgt, erlangt dieser Begriff i. R.d. E-Bilanz eine wesentliche Bedeutung. Eine Taxonomie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Entstehungsgeschichte

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das AktG 1937 kannte keine den §§ 311ff. AktG vergleichbare Vorgängerregelung. Schon vor Inkrafttreten der Aktienrechtsreform 1965 hatte sich jedoch die Ansicht durchgesetzt, dass die Schädigung einer abhängigen Gesellschaft ohne Nachteilsausgleich unzulässig sei (vgl. KK-AktG (2004), Vorbemerkungen zu § 311, Rn. 1; Luchterhandt, ZHR 1970, S. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Metavertrag

Rn. 33 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Metageschäft ist eine besondere, gesetzlich nicht näher geregelte UN-Kooperation. Es ist der Gewinngemeinschaft ähnlich, denn bei beiden Vertragsarten geht es um die Vergemeinschaftung des Gewinns. Bezieht sich die Zusammenlegung bei der Gewinngemeinschaft auf den ganzen Gewinn, betrifft sie beim Metageschäft nur den Gewinn eines oder meh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Satzungsmäßige Ermächtigung

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Konzernbildung in der AG, KGaA bzw. SE ist dabei unter einer doppelten Fragestellung zu betrachten: nämlich zum ersten derjenigen nach dem Erfordernis einer Satzungsermächtigung und zum zweiten derjenigen nach der Kompetenzverteilung zwischen Vorstand und Mitgliederversammlung. Es entspricht der heute im Schrifttum ganz h. M., dass Maßnah...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abhängigkeitsverhältnis

Rn. 8 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die §§ 311ff. AktG verlangen ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem MU und der beherrschten AG, KGaA bzw. SE. Erforderlich ist ein Abhängigkeitsverhältnis i. S. d. § 17 AktG (vgl. dazu HdR-E, AktG §§ 15–19). Eine bloße Mehrheitsbeteiligung an einer anderen Gesellschaft genügt nicht. Entsprechend im Gesetzgebungsverfahren diskutierte Vorschlä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachwuchskräfte: Bedürfniss... / 2.3 Strategie 3: Sichtbarkeit mithilfe von Social Media aufbauen

Die sozialen Medien haben sich in den vergangenen Jahren zu einem der wichtigsten und effektivsten Tools etabliert, um offene Stellen zu besetzen – und den Nachwuchs für eine Arbeit bei Steuerkanzleien zu begeistern. Mit ihrer Hilfe machen Sie nicht nur auf zeitgemäße Art und Weise auf Ihre Stellenangebote aufmerksam, sondern erreichen damit auch genau die Menschen, die wirk...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Rechtsfolgen bei Missachtung der Kontrollrechte

Rn. 39 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Hat der Vorstand unter Missachtung der aufgezeigten Zuständigkeitsgrenzen eine Konzernbildungsmaßnahme durchgeführt, so kann die Wirksamkeit der Gesellschaftsgründung von den Gesellschaftern des MU nicht direkt angegriffen werden. Außerhalb der Fälle eines Missbrauchs der Vertretungsmacht können sich die Gesellschafter selbst bei einer Kompet...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Rn. 25 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Mit dem sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) erfuhren die §§ 334 und 335 abermals weitreichende Änderungen bzw. Anpassungen. Ziel dieses Gesetzes war es, das "bewährte Bilanzrecht des Handelsgesetzbuchs (HGB) zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Schranken bei zulässiger Konzernbildung

Rn. 40 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ist die Konzernbildung unter Mitwirkung der HV erfolgt oder mangels Wesentlichkeit nicht zu beanstanden, so bleibt grds. kein Raum für eine zusätzliche Kontrolle einzelner Gruppenleitungsvorgänge durch die HV (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.11.1992, 22 U 72/92, WM 1993, S. 644 (648); bereits zuvor: Martens, ZHR 1983, S. 377 (417ff.); Werner, ZH...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 13. Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG)

Rn. 37 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.) wurde als Reaktion auf den sog. Wirecard-Skandal, bei dem durch den "Bilanzskandal um den Münchener Finanztechnologiekonzern Wirecard AG [der Finanzstandort Deutschland, d.Verf.] schweren Schaden genommen" (BT-Drs. 19/29879, S. 2) hat, geschaffen. Die "...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Veranlassung zu nachteiliger Maßnahme bei mangelnder Rücksichtnahme auf die Eigenbelange der abhängigen AG, KGaA bzw. SE

Rn. 59 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Verhaltenselement der qualifizierten Nachteilszufügung wird entsprechend dem Nachteilsbegriff des § 311 AktG ausgelegt. Bei einer Nachteilszufügung liegt also immer auch eine mangelnde Rücksichtnahme auf die Belange der abhängigen Gesellschaft vor (vgl. KonzernR (2022), Anhang zu § 317 AktG, Rn. 11; Raiser/Veil (2015), § 61, Rn. 56f.). Ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gefahrenlage

Rn. 29 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Erfordernis einer Konzernbildungskontrolle besteht auch aus Sicht der (Minderheits-)Gesellschafter eines potenziellen MU, da ihr Einfluss durch die Gründung von TU und die Verlagerung von Entscheidungsprozessen in diese Gesellschaften ausgehöhlt werden kann (Mediatisierungseffekt). Die Verwaltung der Beteiligungen obliegt dem Vorstand (vg...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Entwicklung und Potenziale der E-Bilanz

Rn. 63 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In Anbetracht des definierten Mindestumfangs befürchteten die Wirtschaft sowie deren StB zum Einführungszeitpunkt der E-Bilanz einen erheblichen Anpassungsbedarf für das betriebliche Rechnungswesen, wie z. B. die Änderung der Bearbeitungsreihenfolge der steuerlichen Überleitungen (vgl. Koch/Nagel, NWB 2010, S. 1340 (1344)) und die Notwendigke...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Unternehmereigenschaft

Rn. 9 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Ausgleichs- und Berichtspflichten der §§ 311ff. AktG richten sich nur an herrschende "UN". Beherrschende Aktionäre, die selbst keine Unternehmer sind, werden nicht erfasst. Eine Erstreckung auf alle beherrschenden Gesellschafter ist weder mit dem eindeutigen Wortlaut noch mit dem System des Aktienkonzernrechts, das auf dem UN-Begriff aufba...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Grundsätze ordnungsgemäßer Konzernfinanzierung

Rn. 42 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Gewinnverwendung in dem TU bildet einen typischen Akt der Konzernleitung. Um der durch § 58 Abs. 2 AktG auf 50 % des erzielten Jahresüberschusses beschränkten Gewinnverwendungskompetenz des Vorstands auch in den TU Rechnung zu tragen und einer Umgehung dieser Schutzvorschrift durch die Ausgliederung von wesentlichen Vermögensteilen auf TU...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungsanliegen des Rechts faktischer Unternehmensverbindung

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Dritte Buch des AktG, das die "verbundenen Unternehmen" behandelt, stellt die UN-Verbindung durch UN-Verträge als Regelfall in das Zentrum der gesetzlichen Regelung (vgl. §§ 291ff. AktG). In der Praxis wird jedoch häufig auf die Legalisierung der Einflussnahme auf ein abhängiges UN durch einen BHV verzichtet. In der amtlichen Begründung de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

Rn. 14 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 238 Abs. 1 verpflichtet den Kaufmann, bei der Führung seiner Bücher die GoB zu beachten. In gleicher Weise ist der JA gemäß § 243 Abs. 1 nach den GoB aufzustellen (vgl. grundlegend zu den GoB HdR-E, Kap. 4). In § 238 werden zwei allg. Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung hervorgehoben:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zuständigkeit

Rn. 32 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Vorstand und HV ist bei vorliegender Satzungsermächtigung für jene Konzernbildungen, die als Ausgliederung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf der Basis des UmwG erfolgen, gesetzlich geklärt. Die §§ 123 Abs. 3, 125, 13, 65 UmwG schreiben zwingend die Mitwirkung der HV vor. Bei anderweitigen Konzernvorgä...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 66 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Arnold (2011), Technische Umsetzung des Datenschemas und der Datenübermittlung durch die Finanzverwaltung, in: Althoff et al. (Hrsg.), Die neue E-Bilanz, Freiburg, S. 50–73. BAnz Verlag (2021), Arbeitshilfe für die Einreichung von Jahresabschlüssen/Finanzberichten im XBRL-Format, URL: https://publikations-plattform.de/sp/i18n/doc//D008.pdf?doc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Reichweite

Rn. 35 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Konzernvorgänge sind grds. Teil der eigenverantwortlichen UN-Leitung, die das Gesetz dem Vorstand zuweist (vgl. Goette, AG 2006, S. 522 (523)). Ungeschriebene Mitwirkungsbefugnisse der HV kommen daher allein dann in Betracht, "wenn eine von dem Vorstand in Aussicht genommene Umstrukturierung der Gesellschaft an [... der, d.Verf.] Kernkompeten...mehr