Fachbeiträge & Kommentare zu Untersuchungshaft

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 3. Kein Haftzuschlag

Die Zusätzliche Gebühr entsteht ohne Haftzuschlag nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG. Hieraus folgt, dass die einfache Verfahrensgebühr die Berechnungsgrundlage ist und nicht die Verfahrensgebühr mit Zuschlag nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG (Burhoff, RVG, Nr. 4141 VV RVG Rn 2). Beispiel 6: Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Aufgrund der Mitwirkung des Verteidigers stel...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltsmagazin / Klageflut vor dem EGMR

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) könnte demnächst durch tausende Beschwerden aus der Türkei wegen der dortigen politischen Entwicklung nach dem Putschversuch im Sommer des vergangenen Jahres blockiert werden. Diese Befürchtung äußerte kürzlich die türkische Richterin am EGMR Isil Karakas in einem Gespräch mit der Presse. Sie berichtete, dass man beim Str...mehr

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ZAP 13/2015, Pflichtverteidiger: Zeitpunkt der Bestellung; inhaftierter Mandant

(LG Trier, Beschl. v. 5.6.2015 – 5 Qs 34/15) • Die Bestellung eines Pflichtverteidigers ist jedenfalls dann rückwirkend nach Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO zulässig, wenn der Antrag auf gerichtliche Beiordnung vor Verfahrensabschluss gestellt wurde und die Voraussetzungen des § 140 StPO zu diesem Zeitpunkt bereits vorgelegen haben. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO ...mehr

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ZAP 3/2016, Rechtsprechungs... / b) Abgrenzung

Die Abgrenzung beider Bereiche im Einzelnen gestaltet sich schwierig: So liegt kein Ergebnisbezug und damit keine Mitteilungspflicht vor, wenn der Vorsitzende in einem Gespräch gegenüber dem Verteidiger als Ausdruck eines transparenten kommunikativen Verhandlungsstils lediglich die vorläufige Einschätzung der Sach- und Rechtlage äußert (BGH NStZ 2015, 535 = StRR 2015, 225 [D...mehr

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ZAP 16/2016, Verfahrenstipp... / b) Durchsuchung mit Beweisverwertungsverbot

Ganz anders als im seinem Urteil vom 17.2.2016 (s.o.) hat derselbe Senat des BGH in seinem Beschluss vom 21.4.2016 (2 StR 394/15, StRR 7/2016, S. 11) entschieden. Das LG hatte den Angeklagten u.a. wegen eines Verstoßes gegen das BtM-Gesetz verurteilt. Der Angeklagte hatte mit der Revision ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich bestimmter vom LG herangezogener Beweise, und ...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / 4. Art. 5 EMRK – Recht auf Freiheit und Sicherheit

Das Schutzgut der Freiheit umfasst das Recht, beliebige Ortsveränderungen vorzunehmen und seinen Aufenthaltsort frei zu bestimmen. Der Wortlaut des Art. 5 EMRK nennt neben der Freiheit auch das Recht auf Sicherheit. Diese hat aber in der Praxis kaum eine selbstständige Bedeutung. Der Begriff der "Sicherheit" wird hier nur im Zusammenhang mit der Freiheit verstanden. Einen Ei...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / 1. Entstehungsgeschichte

§ 141 StPO unterscheidet drei Zeitpunkte, zu denen die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Betracht kommen kann. Davon ist für das Ermittlungsverfahren die Möglichkeit der Beiordnung schon im Vorverfahren gem. § 141 Abs. 3 S. 1 StPO von besonderer praktischer Bedeutung. Danach kann eine Pflichtverteidigerbestellung zwar auch schon im Vorverfahren in Betracht kommen, die ...mehr

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FF 7+8/2016, Elisabeth Selbert und die Gleichstellung der Frauen

Eichel/Stolterfoht (Hrsg.) 2015, 160 Seiten, illustrierter Sammelband, euregioverlag, 20 EUR, ISBN: 978-3-933617-62-0 Der 37. Band der Reihe "Die Region trifft sich – Die Region erinnert sich", befasst sich mit dem Leben und Wirken von Elisabeth Selbert. 13 Autorinnen und Autoren haben ihren Werdegang, ihre Arbeit und ihre Bedeutung beschrieben. Wer war Elisabeth Selbert? Sie g...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Allgemeines [Rdn 806]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Informelle Überprüfung der Haftfortdauer durch StA und Gericht [Rdn 957]

Rdn 958 Literaturhinweise: s. die Hinweise unter: → Untersuchungshaft, Allgemeines, Teil B Rdn 806. Rdn 959 1.a) StA und Gericht haben in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen die Voraussetzungen hinsichtlich der Anordnung und Durchführung der U-Haft zu prüfen. Sie müssen insbesondere selbstständig überwachen, ob der Haftbefehl aufzuheben ist (vgl. § 120) oder außer Vollzu...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Haftprüfung, schriftliche § 117 Abs. 1 StPO [Rdn 933]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, weitere Beschwerde (§ 310 StPO) [Rdn 1014]

Rdn 1015 Literaturhinweise: Matt, Zur weiteren Beschwerde nach §§ 304, 310 StPO, NJW 1991, 1801 s.a. die Hinw. bei → Beschwerde, Allgemeines, Teil A Rdn 290, m.w.N., und bei → Untersuchungshaft, Allgemeines, Teil B Rdn 807. Rdn 1016 1. Als weiterer ordentlicher Rechtsbehelf kann in Haftsachen nach der Haftbeschwerde die weitere Beschwerde erhoben werden (vgl. § 310 Abs. 1 Nr. ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Rechtsbehelfe, außerordentliche [Rdn 982]

Rdn 983 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Untersuchungshaft, Allgemeines, Teil B Rdn 806, bei → Menschenrechtsbeschwerde, Teil C Rdn 1, und bei → Verfassungsbeschwerde, Individualbeschwerde, Teil C Rdn 729. Rdn 984 1.a) Als außerordentlicher Rechtsbehelf ist gegen Haftentscheidungen auch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde gegeben. ☆ Nicht zuletzt wegen der besonder...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Untersuchungshaft [Rdn 947]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Haftbeschwerde (§ 304 StPO) [Rdn 880]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Haftprüfung, mündliche §§ 117 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO [Rdn 907]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Vollzug [Rdn 995]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Antrag auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls [Rdn 843]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Ermittlungen, weitere nach § 117 Abs. 3 StPO [Rdn 871]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Prüfungsmaßstab und inhaltliche Begründung der Rechtsbehelfe [Rdn 964]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Heimunterbringung, einstweilige [Rdn 788]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Erziehungsanordnung, vorläufige [Rdn 781]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, U-Haft [Rdn 1059]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen der Vollzugsbehörden [Rdn 391]

Rdn 392 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines, Teil B Rdn 310, und bei Burhoff/Kotz/Schmidt-Clarner, Nachsorge, Teil C Rn 180. Rdn 393 1. Vollzugsbehörden stehen den Justizbehörden nach § 23 Abs. 1 S. 2 EGGVG gleich, soweit sie Maßnahmen im Rahmen des Vollzugs der Untersuchungshaft oder von Freiheitsstrafe oder ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, (vorläufige) Festnahme/Unterbringung [Rdn 256]

Rdn 257 Literaturhinweise: Laser, Das Rechtsschutzsystem gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, NStZ 2001, 120 Schroth, Der Rechtsschutz gegen strafprozessuale Grundrechtseingriffe, StV 1999, 117 s.a. die Hinw. bei → Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Allgemeines, Teil B Rdn 93, m.w.N. Rdn 258 1.a) Wird ein Beschuldigter nach § 127 Abs. 2 vorläufig festgenommen und soll sei...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

AK-StPO, Kommentar zur Strafprozessordnung in der Reihe Alternativkommentare, herausgegeben von Wassermann zitiert: AK-StPO-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) AK-StVollzG, Kommentar zum Strafvollzugsgesetz 5. Aufl. 2006 zitiert: ­AK-StVollzG-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) Albrecht, Jugendstrafrecht, 3. Aufl. 2000 zitiert: Albrecht (Paragraf und Rn) Alsberg, Beweisantragsrecht im Strafpr...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1402]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1403 Literaturhinweise: s. ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Rechtswegerschöpfung [Rdn 251]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Akteneinsicht [Rdn 67]

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Teil D: Vergütung und Kosten / U-Haft-Fragen, Gebühren [Rdn 414]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Verschlechterungsverbot, Strafart/-höhe [Rdn 332]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 333 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Verschlechterungsverbot,...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Zulässigkeit, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 423]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Bewährungsfragen [Rdn 672]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Rechtsmittelbeschränkungen [Rdn 817]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Kosten [Rdn 193]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Rechtsmittelverzicht/-rücknahme [Rdn 857]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Verteidigung [Rdn 990]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Beschwerdeausschluss [Rdn 418]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Entscheidung [Rdn 498]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Anfechtungsgegenstand/Begriff des Justizverwaltungsakts [Rdn 317]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Pflichtverteidigerbestellung [Rdn 538]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, weitere Beschwerde [Rdn 585]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Diversion [Rdn 734]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Wohnung [Rdn 1988]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss RiStBV [Rdn 1448]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1449 Literaturhinweise: Matthies, Die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der Staatsanwaltschaft bei der Einlegung von Rech...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Verfahrensablauf, Verfahren vor der Großen Kammer [Rdn 367]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Verschlechterungsverbot [Rdn 971]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Gegenvorstellung, Allgemeines [Rdn 274]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Statthaftigkeit [Rdn 1715]

Rdn 1716 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1290, m.w.N. Rdn 1717 1. Die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfs hängt davon ab, dass das Verfahrensrecht ein Rechtsmittel/einen Rechtsbehelf gegen die anzufechtende Entscheidung konstituiert hat (vgl. u.a. BGH NStZ 1995, 248). ☆ Welches Rechtsmittel statthaft ist,...mehr