Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Europäische Erbrech... / III. Sonderregelungen für vor dem 17.8.2015 getroffene Verfügungen von Todes wegen

Rz. 28 Der Kommissionsentwurf zur EuErbVO vom November 2009 hatte in Art. 50 eine Übergangsregelung vorgesehen, wonach die Verweisung auf das am Aufenthaltsort bei Errichtung der Verfügung geltende Recht uneingeschränkt auch für vor dem Anwendungsstichtag für die EuErbVO errichtete Verfügungen gelten soll. Das hätte zu überraschenden Folgen geführt: Rz. 29 Hätten z.B. in Anda...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 3 Befristetes Arbeitsverhältnis

Der Arbeitsvertrag mit einem Studenten wird oftmals befristet abgeschlossen. Sofern nicht eine zeitliche Befristung innerhalb der Grenzen des § 14 Abs. 2 TzBfG von bis zu 2 Jahren vorliegt, ist der Studentenstatus möglicher Anknüpfungspunkt für eine Befristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG: Als Sachgrund in der Person des Arbeitnehmers gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 6 TzBfG kommen bei einem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechien / 5. Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 109 Nach der neuen Rechtslage ist es nunmehr möglich, dass ein Erbe durch Vertrag mit dem Erblasser auf seinen Erbteil verzichtet (§ 1484 ZGB). Der Erbverzicht erstreckt sich auch auf die Abkömmlinge, sofern die Beteiligten nicht etwas anderes vereinbaren. Der Verzicht auf den Erbteil umfasst auch den Pflichtteil. Der Verzichtende verzichtet auf sein Erbrecht im Ganzen, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / 4. Folgen der Überschreitung der disponiblen Quote

Rz. 127 Hat der Erblasser den ihm durch die Noterbrechte gesetzten Rahmen überschritten, hat dies nicht die automatische Unwirksamkeit der betreffenden Verfügungen zur Folge. Vielmehr hat es der Noterbe selbst in der Hand, seine Rechte geltend zu machen. Hierfür steht ihm gem. Art. 921 Abs. 2 C.C. innerhalb von fünf Jahren nach dem Erbfall die Herabsetzungsklage, die sog. ac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Balearische Inseln / c) Ibiza und Formentera

Rz. 42 Das Gegenstück zum heredero distribuidor des mallorquinischen Erbrechts ist das sog. heredamiento, bei welchem es dem überlebenden Ehegatten – bzw. gemäß Art. 13 des Gesetzes 18/2001 dem überlebenden Lebenspartner i.S.d. BLPG[69] – als fiduciario gemäß Art. 71 CDCIB überlassen bleibt, die Erbfolge bzw. Nachlassregelung nach dem Erblasser (fiduciante) unter den gemeins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Irland / 3. Testamentsauslegung

Rz. 7 Die Auslegung eines Testaments (construction) unterliegt dem Recht, von dessen Geltung der Testator ausging, hilfsweise dem Recht des domicile zum Zeitpunkt seiner Errichtung. Ein späterer Wechsel des domicile hat daher keinen Einfluss auf die Auslegung.[15] Da Sec. 107 (1) ISA zwingend ist, kann hiervon wohl auch bei einem ausdrücklichen anderweitigen Willen nicht abg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Gemeinspanisches R... / b) Das eigenhändige Testament

Rz. 117 Das Gesetz verlangt – neben Volljährigkeit des Testators – weiter, dass das eigenhändige Testament (testamento ológrafo) vom Erblasser vollständig selbst geschrieben sowie unterschrieben ist. Zudem muss das Errichtungsdatum genau angegeben sein. Streichungen, Verbesserungen und zwischen die Zeilen geschriebene Zusätze erfordern einen Berichtigungsvermerk mit Untersch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 2. Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Testaments

Rz. 50 Testierfähigkeit nach belgischem Recht erfordert volle Geschäftsfähigkeit; Minderjährige, also Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,[91] sind in ihrer Testierfähigkeit beschränkt, vgl. Art. 4.136 ff. ZGB. So können Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kein Testament errichten. Ab dem 16. Lebensjahr können sie über di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 6 Urlaub

Der Arbeitnehmer erwirbt gegen jeden Arbeitgeber einen seiner jeweiligen Arbeitszeit entsprechenden gesonderten Urlaubsanspruch.[1] § 6 Abs. 1 BUrlG (kein Urlaubsanspruch bei schon zuvor gewährtem Urlaub von einem früheren Arbeitgeber) ist auf die Mehrfachbeschäftigung nicht anwendbar.[2] Jedoch entsteht bei Urlaubsgewährung in einem nach einer Kündigung eingegangenen weitere...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.9.1 Erstuntersuchung

Vor dem Eintritt in das Berufsleben muss sich ein Jugendlicher ärztlich untersuchen lassen und dem Arbeitgeber eine Bescheinigung über diese Untersuchung vorlegen. Ohne diese Voraussetzungen trifft den Arbeitgeber gemäß § 32 Abs. 1 JArbSchG ein gesetzliches Beschäftigungsverbot.[1] Der Abschluss des Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrages ist gleichwohl nur schwebend unwirksam bi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: Schottland / 2. Widerruf eines Testaments

Rz. 24 Wie im englischen Recht ist jedes Testament frei widerruflich. Dies gilt grundsätzlich auch bei gemeinschaftlichen Testamenten (mutual wills), es sei denn, die Beteiligten haben vertraglich vereinbart, dass die Verfügungen bindend sein sollen. An eine solche Vereinbarung ist der Überlebende nach dem Tod des erstversterbenden Testators gebunden (Testiervertrag).[29] Ob...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechien / 3. Verfügungen zu Lebzeiten

Rz. 119 Der Abschluss eines Erbvertrages hindert den Erblasser nicht, zu seinen Lebzeiten über sein Vermögen beliebig zu verfügen. Errichtet der Erblasser jedoch eine Verfügung von Todes wegen oder macht er zu Lebzeiten eine Schenkung, die den vertraglich berufenen Erben oder Vermächtnisnehmer beeinträchtigt, können Letztere sich auf die relative Unwirksamkeit dieses Testame...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnungszeitraum / 4 Verzug des Arbeitgebers

Da es sich um eine kalendermäßig bestimmte Leistungszeit handelt, kommt der Arbeitgeber nach Ablauf des Zeitabschnitts ohne Mahnung in Verzug. Gleiches gilt bei Nichtleistung trotz offensichtlicher Unwirksamkeit einer Kündigung. Der gesetzliche Verzugszins liegt gemäß § 288 Abs. 1 BGB 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB. Der Zinsanspruch ist aus dem Bruttol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / bb) Abschluss des Ehevertrages

Rz. 56 Gemäß Art. 1394 Abs. 1 C.C. muss der Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien oder ihrer Vertreter notariell beurkundet werden. Eine rechtsgeschäftliche Vertretung ist dabei möglich, es muss jedoch eine Spezialvollmacht in öffentlicher Urkunde zugrunde liegen.[67] Der Notar stellt gem. Art. 1394 Abs. 2 S. 1 C.C. über die Parteien und das Datum des Vertra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung / 2 Abfindungen durch Auflösungsurteil im Kündigungsschutzprozess

Auflösungsantrag Stellt das Arbeitsgericht in einem Kündigungsschutzprozess die Unwirksamkeit der arbeitgeberseitigen Kündigung fest, erscheint oftmals eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Parteien nicht mehr möglich. Ist dem Arbeitnehmer nach Feststellung der fehlenden sozialen Rechtfertigung der Kündigung i. S. d. § 1 Abs. 1 und 2 KSchG die Fortsetzung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Gemeinspanisches R... / c) Die Stellung des Nacherben

Rz. 139 Die Einsetzung des Nacherben muss gem. Art. 783 Abs. 1 CC "ausdrücklich" geschehen. Nach Art. 784 CC erwirbt der Nacherbe das Recht auf die Erbschaft durch das Ereignis des Todes des Erblassers selbst dann, wenn er vor dem Vorerben stirbt; in diesem Falle treten die Erben des Nacherben in die Rechtsposition des Erblassers ein. Rz. 140 Unwirksam ist die Anordnung einer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Gemeinspanisches R... / c) Das offene bzw. öffentliche Testament

Rz. 121 Ein testamento abierto liegt nach der Definition in Art. 679 CC dann vor, wenn der Testator seinen letzten Willen in Anwesenheit der zur Beurkundung erforderlichen Personen, wobei diese von der Verfügung Kenntnis erhalten, erklärt hat. Insofern ist auch die deutsche Bezeichnung "öffentliches Testament" zutreffend.[188] Das öffentliche Testament ist vor einem am Ort d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / 2. Testamentsformen

Rz. 41 Im polnischen Recht sind gewöhnliche Testamente (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, allographes Testament) und besondere Testamente (Nottestament, Nottestament auf Reisen, Militärtestament) vorgesehen. Rz. 42 Der Erblasser kann ein Testament in der Weise errichten, dass er es insgesamt handschriftlich niederlegt, unterschreibt und mit dem Datum versieht (e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / c) Vorbehaltslose Annahme der Erbschaft

Rz. 235 Die einfache Annahme kann nach Art. 474 c.c. ausdrücklich durch privatschriftliche oder notarielle Urkunde (Art. 475 c.c.) oder stillschweigend erfolgen. Eine stillschweigende Annahme liegt vor, wenn der zur Erbschaft Berufene eine Handlung vornimmt, die notwendigerweise seinen Annahmewillen voraussetzt und zu welcher er nur in seiner Eigenschaft als Erbe berechtigt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Internationales Erbverf... / 2. Weitere Folgen der Empfangszuständigkeit nach Art. 13 EuErbVO

Rz. 71 Auf Rechtsfolgenseite wird Art. 13 EuErbVO flankiert von Art. 28 lit. b EuErbVO, wonach die erbrechtlichen Erklärungen formwirksam sind, wenn sie den Formerfordernissen des Rechts des Staates entsprechen, in dem der Erklärende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.[138] Bei Erklärungen aufgrund von Art. 13 EuErbVO vor einem deutschen Gericht enthält § 31 S. 2 und 3 IntEr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / IV. Widerruf und Änderung der Rechtswahl

Rz. 109 Die Änderung oder der Widerruf der Rechtswahl muss gem. Art. 22 Abs. 4 EuErbVO den Formvorschriften für die Änderung oder den Widerruf einer Verfügung von Todes wegen entsprechen. Insoweit wird für die Form also auf die entsprechende Regelung in Art. 2 des Haager Testamentsformübereinkommens bzw. auf Art. 27 Abs. 2 EuErbVO verwiesen. Danach wird der bunte Strauß der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / c) Ordre public und sonstige sachrechtliche Verbote

Rz. 40 Auch sonstige sachrechtliche Verbote des italienischen Rechts (Verbot des Erbvertrages und des gemeinschaftlichen Testaments, Unzulässigkeit von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen sowie grundsätzliche Unzulässigkeit der Anordnung der Nacherbschaft) sind nicht als Teil des italienischen ordre public zu beachten. Die Frage stellt sich insbesondere bei einer vor Gel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 6. Pflichtteil

Rz. 75 Das belgische Recht begrenzt die Befugnis, Verfügungen von Todes wegen zu errichten (und lebzeitige unentgeltliche Verfügungen vorzunehmen; siehe dazu Rdn 95), zugunsten von sogenannten Pflichtteilerben.[99] Zu diesem Personenkreis zählen die Abkömmlinge und der Ehegatte des Erblassers, Art. 4.415 ff. ZGB. Aszendenten sind mit der belgischen Erbrechtsreform zum 1.9.20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / X. Vorfrage nach dem Bestehen der Ehe

Rz. 33 Ob der Ehegatte in den Niederlanden als gesetzlicher Erbe behandelt werden kann, ist von der Vorfrage abhängig, ob die Ehe wirksam geschlossen worden ist. Gelegentlich kommt es vor, dass die Ehe nicht wirksam geschlossen ist. Dies tritt insbesondere auf, wenn es sich um eine gemischt-nationale Ehe handelt, die Ehe im Ausland geschlossen worden ist und die Formvorschri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Europäische Erbrech... / F. Prüfungsschema für die Lösung von Erbrechtsfällen unter der EuErbVO

Rz. 76 Checkliste 1. Qualifikation der Rechtsfrage Nur dann, wenn die Rechtsfrage erbrechtlich zu qualifizieren ist, ist auch eine erbrechtliche Kollisionsnorm anzuwenden ("Wie lautet die gesetzliche Erbfolge?", "Ist der Erbvertrag wirksam?" – Nicht aber: "Welche Rechte stehen der Witwe wegen Auflösung des Güterstands zu?" oder "Wer ist aufgrund des Todes des Mieters berechtig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / IV. Die fortgesetzte Gütergemeinschaft

Rz. 44 Das 4. Kapitel ARL eröffnet in den §§ 17 bis 34 bei ehelicher Gütergemeinschaft (wobei das neue dänische Ehegesetz von "Teilungsvermögen der Ehegatten", delingsformue, spricht) auch die Möglichkeit, diese (mit Abkömmlingen) ungeteilt fortzusetzen (uskiftet bo). Die uskiftet bo besteht aus den Anteilen beider Ehegatten am Gemeinschaftsgut. Der Erbanfall nach dem zuerst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / I. Allgemeine Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Testaments

Rz. 22 Die Testierfähigkeit tritt gem. Art. 26 Abs. 1 ErbG mit Vollendung des 16. Lebensjahres ein, vorausgesetzt, der Testator ist fähig, ein unabhängiges eigenes Urteil zu bilden. Verfügungen von Todes wegen sind ausschließlich als testamentarische und jederzeit widerrufliche Verfügungen möglich. Rz. 23 Die Wirksamkeit gemeinschaftlicher Testamente ist nicht eindeutig geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit / 3 Arbeit auf Abruf

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren[1], dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat. Ob die Arbeitsvertragsparteien ein (echtes) Vollzeitarbeitsverhältnis oder ein flexibles Abrufarbeitsverhältnis als Teilzeitbeschäftigung vereinbart haben, ist durch Auslegung zu ermitteln. Der Umfang der Wochenarbeitszeit ist dabei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbfallbezogene Verfügu... / II. Zulässigkeit der gemeinschaftlichen Errichtung

Rz. 57 Beispiel: Deutsche Eheleute sind nach Aufgabe der Zahnarztpraxis durch den Ehemann nach Andalusien übersiedelt und haben dort ein Haus mit Meerblick erworben. Nach einigen Jahren ereilt die Ehefrau ein Schlaganfall. Um dem Überlebenden von ihnen das Weiterleben in der neuen Heimat zu ermöglichen, verfasst der Ehemann eigenhändig ein Testament in spanischer Sprache, mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Serbien / D. Testamentarische Erbfolge

Rz. 16 Der Erblasser kann durch Testament Erben einsetzen, Vermächtnisse aussetzen und Testamentsvollstrecker bestellen. Das Vermächtnis begründet im serbischen Rechtssystem einen schuldrechtlichen Anspruch und lässt den vermachten Gegenstand noch nicht mit dem Erbfall auf den Vermächtnisnehmer übergehen (Damnationslegat). Schließlich kann der Erblasser einen Erben oder Verm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / V. Weitere Unwirksamkeitsgründe letztwilliger Verfügungen

Rz. 102 Das Testat des Notars auf einem Notartestament gilt gem. § 70 ARL als Beweis für Umstände, die vom Testat erfasst sind. Etwas anderes gilt nur dann, wenn besondere Umstände dazu Anlass geben, die Richtigkeit des Testats in Zweifel zu ziehen. Rz. 103 § 71 Abs. 1 ARL enthält beim Zeugentestament eine Umkehr der Beweislast: Wird ein Einwand gegen die Gültigkeit eines Zeu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / III. Bemessungsgrundlage der Stempelsteuer

Rz. 226 Der Anwendungsbereich des Stempelsteuergesetzes ist weit gefasst. Es werden in größerem Umfang Vermögenswerte besteuert, die früher von der Erbschaft- und Schenkungsteuer faktisch freigestellt waren. So beziehen die Tatbestände sämtliche Eigentumsrechte oder Teilrechte, einschließlich der durch Ersitzung erworbenen Rechtspositionen des unbeweglichen Vermögens ein. Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / 1. Struktur der Erbengemeinschaft

Rz. 73 Wenn die Erbschaft mehreren Erben zufällt, entsteht eine Nachlassgütergemeinschaft. Auf diese Gemeinschaft und auf die Nachlassteilung finden die Vorschriften über das Miteigentum nach Bruchteilen entsprechende Anwendung. Gemäß Art. 1035 ZGB werden diese Vorschriften unter Berücksichtigung der Art. 1035–1046 ZGB angewendet. Rz. 74 Ein Erbe kann mit Zustimmung der übrig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / VII. Patto di famiglia

Rz. 179 Der in Art. 768 bis ff. c.c. (mit Gesetz Nr. 55 vom 14.2.2006 eingeführt) geregelte patto di famiglia als Vertrag unter Lebenden erleichtert nunmehr die lebzeitige Unternehmensnachfolge,[281] die wegen des strengen italienischen Pflichtteilsrechts (= Ausgleichungs- und Herabsetzungspflicht des Unternehmensnachfolgers im Fall des Todes des Erblassers) und des Verbots ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 2. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 41 Das gemeinschaftliche Testament (§§ 2265 ff. BGB) kann entweder als öffentliches Testament durch Beurkundung vor einem Notar oder als eigenhändiges Testament errichtet werden. Für das eigenhändige Testament reicht es gem. § 2267 BGB aus, dass das Testament von einem der Ehegatten eigenhändig verfasst wird und dass beide Ehegatten das Testament unterzeichnen. Für die n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / 3. Intertemporale Wirkung der EuErbVO

Rz. 8 Von Bedeutung ist die intertemporale Wirkung der EuErbVO.[7] Zunächst gilt eine frühere Rechtswahl fort (Art. 83 EuErbVO). Dies gilt auch für eine gegenständlich beschränkte Rechtswahl nach Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F. Rz. 9 Beispiel: Ein it. Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland wählt im Jahr 2014 für sein in Deutschland belegenes unbewegliches Vermögen deutsches ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / cc) Deutsches Vermächtnis an französischem Grundbesitz

Rz. 28 Aus französischer Perspektive stellt sich außerdem eine interessante Folgefrage, wenn man für die Frage des Eigentumsübergangs vom Vorrang des Erbstatuts ausgehen will. Besitzt etwa ein deutscher Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland eine Immobilie in Frankreich und hat er in seinem Testament diesbezüglich ein Vermächtnis zugunsten seiner Lebens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / 4. Grundzüge der Kollation

Rz. 264 Die Abkömmlinge und der Ehegatte, die die Erbschaft annehmen,[430] müssen alle zu Lebzeiten des Erblassers von diesem erhaltenen Schenkungen einschließlich des unentgeltlichen Anteils bei gemischten Schenkungen, Aufwendungen für Lebensversicherungen (Art. 741 c.c.) und Schuldentilgung – ausgenommen von der Ausgleichspflicht sind die in Art. 742 c.c. genannten Aufwend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lettland / III. Inhalt eines Testaments

Rz. 22 Der Testator kann gem. Art. 422 ZGB auf den Todesfall über sein Vermögen frei verfügen, mit der Einschränkung, dass den Pflichtteilsberechtigten deren Pflichtteile zu hinterlassen sind. Rz. 23 Gemäß Art. 386 ZGB können alle natürlichen Personen, die zur Zeit der Eröffnung der Erbschaft am Leben sind oder, wenn auch noch nicht geboren, so zumindest bereits gezeugt sind,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 3. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 69 Eine Erbeinsetzung kann auch in der Weise erfolgen, dass bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zunächst der eine Erbe (sog. Vorerbe) und ab einem bestimmten Zeitpunkt ein anderer Erbe (sog. Nacherbe) ist (§§ 2100 ff. BGB). Die Besonderheit liegt darin, dass sowohl Vorerbe als auch Nacherbe beide Erben desselben Erblassers und derselben Erbschaft nur zeitlich nacheinander ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / d) Die institution contractuelle zwischen Ehegatten während der Ehe

Rz. 156 Eine institution contractuelle zwischen Ehegatten kann auch nach Eheschließung und außerhalb eines Ehevertrages vereinbart werden. Diese Form ist zwar gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, ihre Zulässigkeit ergibt sich jedoch aus einer Zusammenschau der Art. 1096, 943, 947 C.C. Art. 1096 C.C. spricht ausdrücklich von Schenkungen unter Ehegatten während der Ehe (don...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbfallbezogene Verfügu... / II. Inhalt des Errichtungsstatuts

Rz. 6 Der Regelungsbereich des Errichtungsstatuts ist in Art. 26 EuErbVO bestimmt und umfasst insbesondere folgende Aspekte:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbfallbezogene Verfügu... / I. Materielle Wirksamkeit

Rz. 29 Der Erbvertrag ist im internationalen Vergleich eine Besonderheit des deutschsprachigen Rechtsraums und im Wesentlichen nur im Recht Deutschlands, Österreichs, der Schweiz, der Tschechischen Republik und der Türkei bekannt. In Dänemark, Norwegen, England und weiteren Ländern des angloamerikanischen Rechtsraums sind Vereinbarungen möglich, mit denen sich die Erblasser ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewertungseinheit / 2.3 Wirksamkeit (Effektivität) der Sicherungsbeziehung

Die Beurteilung der Wirksamkeit (Effektivität) einer Sicherungsbeziehung bezieht sich gemäß IDW RS HFA 35, Tz. 6, darauf, in welchem Maße das abgesicherte Risiko des Grundgeschäfts durch das Sicherungsinstrument kompensiert wird. Unwirksamkeit entsteht gemäß IDW RS HFA 35, Tz. 48, wenn sich die gegenläufigen Wert- und Zahlungsstromentwicklungen innerhalb der Sicherungsbezieh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.1 Vorbemerkung

Rz. 4 Ein von § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfasstes Verpflichtungsgeschäft liegt vor, wenn ein schuldrechtlicher Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an einem Grundstück begründet wird. Ein bei Abschluss des tatbestandserfüllenden Rechtsgeschäfts als Vertreter gem. § 164 Abs. 1 BGB für den Vertretenen Auftretender begründet für den Vertretenen die Steuerpflicht des Erwerbsvor...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Langzeitkonten / 5.7 Schutz von Wertguthaben gegen Insolvenz des Arbeitgebers

Ein Kernstück der gesetzlichen Rahmenbedingungen von Wertguthabenvereinbarungen ist die gesetzliche Pflicht zur Sicherung der Wertguthaben gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers. Zwar bestand auch früher eine Insolvenzsicherungspflicht. Allerdings gab es keine gesetzlich geregelten Sanktionen. Durch die gesetzliche Neuregelung in § 7e SGB IV wurde der Schutz des Beschäftigten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.3 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2019 Hinzuschätzungen bei einer Kapitalgesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung / § 8 Abs. 3 KStG Erfolgen im Rahmen einer Kapitalgesellschaft Hinzuschätzungen, stellt sich die Frage, ob es sich bei der Hinzuschätzung um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt. Grundsätzlich trifft das FA die objektive Feststellungslast dafür, ob die Voraussetzungen einer verdeckten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.8 § 41 AO (Unwirksame Rechtsgeschäfte)

• 2021 Verträge zwischen nahestehenden Personen / Insichgeschäfte / § 41 AO / § 181 BGB Bei Verträgen zwischen nahestehenden Personen führt deren zivilrechtliche Unwirksamkeit dazu, dass sie nicht als ernsthaft vereinbart und damit als unwirksam angesehen werden. § 41 Abs. 1 Satz 1 AO gilt insoweit nicht. Ergeben kann sich die zivilrechtliche Unwirksamkeit der vertraglichen V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.9 § 9 UStG (Verzicht auf Steuerbefreiungen)

• 2021 Verzicht auf die Steuerbefreiung bei Grundstücksveräußerungen / Vorsorgliche Option bei Geschäftsveräußerungen im Ganzen / Widerruf der Option / § 9 UStG Bei Grundstücksumsätzen i.S.d. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG kann der Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 9 UStG nur im ursprünglichen notariellen Kaufvertrag erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn zivilrechtlich die fehl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.5.3 Art des Bankkontos

Konteninhaberin ist grundsätzlich die GdWE. Bei einer Kontoneueröffnung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft widerspricht es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, ein solches als Treuhandkonto mit Inhaberschaft des Verwalters zu eröffnen.[1] Da sich das Führen von Eigenkonten im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Verwaltungsvermögens und auch des Gemeinsch...mehr