Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Formerfordernis (Schriftform)

Rz. 16 § 7 Abs. 1 Satz 1 schreibt – entgegen den allgemeinen Regeln – vor, dass der Antrag auf Elterngeld schriftlich zu stellen ist. Der Antrag bedarf also der Schriftform. Rz. 17 Zu der Schriftform regelt § 126 BGB, dass die Erklärung – hier die Antragsschrift – von dem Antragsteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unter...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 4.2 Quotenregelungen

Eine weitere Folge ergibt sich aus § 7 SBGG im Hinblick auf Quotenregelungen. Ist für die Besetzung von Gremien oder Organen durch Gesetz eine Mindestanzahl oder ein Mindestanteil an Mitgliedern weiblichen und männlichen Geschlechts vorgesehen, so ist das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht der Mitglieder zum Zeitpunkt der Besetzung maßgeblich. Eine nach der Bese...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 8.1 Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte

EuGH, Urteile v. 29.7.2024, C-184/22 und C-185/22 Ein Arbeitgeber zahlte allen Arbeitnehmern, egal ob teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt, Mehrarbeitszuschläge erst dann, wenn eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden überschritten worden war. Das führte im Ergebnis dazu, dass der Vollzeitbeschäftigte ab seiner ersten Überstunde einen Mehrarbeitszuschlag erhielt, der Teilzeitbesch...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.1 Beendigung bei Unwirksamkeit der Befristung

Stellt sich heraus, dass die Befristungsabrede unwirksam ist, so gilt der befristete Arbeitsvertrag gemäß § 16 TzBfG als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Um das Arbeitsverhältnis zu beenden, bedarf es dann einer Kündigung. Ob und zu welchem Termin eine Kündigung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab: Das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung bei Vorliegen eines wi...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 4 Besonderheiten der Zweckbefristung

Bei der Zweckbefristung ist zu unterscheiden: Ist eine Zweckbefristung als solche unwirksam, weil kein sachlicher Grund vorliegt, gilt das Arbeitsverhältnis auch über die Zweckerreichung hinaus als Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Es gelten insoweit die gleichen Grundsätze wie bei einer unwirksam vereinbarten kalendermäßigen Befristung. Achtung Kombination von Zweckbefr...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3 Pflicht zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses trotz wirksamer Befristung

Ist die Befristung als solche nach den Regeln des TzBfG wirksam, so bleibt einem Arbeitnehmer, der gleichwohl die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erreichen will, noch die Möglichkeit, es als eine unzulässige Rechtsausübung des Arbeitgebers zu rügen, dass dieser sich in der gegebenen Situation auf die an sich wirksame Befristung beruft.[1] Dem Arbeitgeber ist die Berufung...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.11 Kurzzeitbefristungen bis zu 6 Monaten

Auf der Grundlage der Befristungsrechtsprechung des BAG bedurfte eine Kurzzeitbefristung unterhalb von 6 Monaten regelmäßig nicht der Rechtfertigung durch einen sachlichen Grund. Denn eine solche war nur erforderlich, wenn mit der Befristungsabrede Kündigungsschutzbestimmungen umgangen wurden. Angesichts der in § 1 Abs. 1 KSchG vorgesehenen Wartezeit von 6 Monaten konnte die...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.4 Maßregelungsverbot – Unwirksamkeit entgegenstehender Vereinbarungen und sonstige Vorschriften

2.4.1 Maßregelungsverbot Wie aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bekannt[1], sieht auch § 9 EntgTranspG das an den Arbeitgeber gerichtete Verbot vor, den Beschäftigten wegen der Inanspruchnahme von Rechten aus dem Gesetz zu benachteiligen. Jegliche Sanktion (z. B. Ausschluss von Vergünstigungen an andere Arbeitnehmer, Abmahnung, Kündigung) ist damit untersagt, wenn di...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.4.1 Maßregelungsverbot

Wie aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bekannt[1], sieht auch § 9 EntgTranspG das an den Arbeitgeber gerichtete Verbot vor, den Beschäftigten wegen der Inanspruchnahme von Rechten aus dem Gesetz zu benachteiligen. Jegliche Sanktion (z. B. Ausschluss von Vergünstigungen an andere Arbeitnehmer, Abmahnung, Kündigung) ist damit untersagt, wenn die oder der Beschäftigte ...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.4.3 Weitergeltung sonstiger Vorschriften über Auskunftsrechte und sonstige Rechte

Das EntgTranspG regelt den individuellen Auskunftsanspruch des Beschäftigten bezüglich der Entgelte, ohne jedoch sonstige Auskunftsansprüche oder Rechte des Beschäftigten aus anderen Gesetzen damit auszuschließen. So bestimmt § 10 Abs. 4 EntgTranspG ausdrücklich, dass Auskunftsansprüche aus anderen Gesetzen unberührt bleiben. Zu denken ist hier z. B. an das Einsichtsrecht in...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.4.2 Verbot entgegenstehender Vereinbarungen

Ähnlich wie auch im AGG lässt auch das EntgTranspG keinen vertraglichen Ausschluss der Vorschriften über das Verbot der Entgeltbenachteiligung[1] und des Entgeltgleichheitsgebots[2] zu. § 8 Abs. 1 EntgTranspG erklärt solche Regelungen (mündlich oder schriftlich, im Arbeitsvertrag oder außerhalb) für unwirksam, wobei diese Vorschrift nach der Begründung des Gesetzesentwurfs n...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 3.3 Organisationspflichten

Greifen die vorstehend beschriebenen besonderen gesetzlichen Ausnahmeregelungen oder vereinbarte Kompetenzbestimmungen nicht ein, so ist der Verwalter an das von der Rechtsprechung umfassend interpretierte gesetzliche Aufgabenmodell gebunden, wonach die Entscheidungskompetenz der Eigentümerversammlung zukommt. Dabei wird insbesondere die Regelung des § 27 Abs. 1 Nr. 1 und 2, ...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 1.2 Richtige Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung trägt dazu bei, dass das Risiko des Forderungsausfalls minimiert wird, und bezieht dabei den Geschäftspartner mit ein. Dazu gehören Preis- und Lieferungs-/Leistungsumfang (z. B. "Lieferung frei Haus"; dies erspart spätere Diskussionen), Beweisbarkeit der Vereinbarung (Schriftstücke oder zumindest Anwesenheit von unparteiischen Dritten wie Mitarbeiter), da...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 10 Verträge mit Ehepartner und Verwandten

Nach ständiger Rechtsprechung[1] ist die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen, also z. B. zwischen Eltern und Kindern und Ehepartner untereinander davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen ent...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 9 Eheschließung/Ehescheidung

Die Schließung einer Ehe ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Sogenannte Zölibatsklauseln sind wegen Umgehung des allgemeinen Kündigungsschutzes und Verletzung der Art. 6 Abs. 1 und Art. 1, 2 GG nichtig. Etwas anderes gilt, wenn die Eheschließung eines im kirchlichen Dienst stehenden Arbeitnehmers gegen fundamentale Grundsätze der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre oder...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 10.4 Arbeitsvertrag

Sofort fremdes Personal einzustellen ist aus Sicht des Existenzgründers immer mit Risiken verbunden, z. B. Ärger bei Kündigungen eines unzuverlässigen Mitarbeiters etc. Um ein Vertragsverhältnis zwischen Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft oder zwischen freundschaftlich verbundene fremden Dritten grundsätzlich steuerlich infrage zu stellen, müssen besondere und ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 4.2.2 Abgrenzung des Anwendungsbereich

Rz. 30 Kein Anwendungsfall des § 16 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG liegt vor, wenn es zu keiner wirksamen Grundstücksübereignung gekommen ist, weil die Übertragung des Eigentums nichtig ist. In einem derartigen Fall ist eine Rückauflassung nicht notwendig; es genügt eine Berichtigung des Grundbuchs (§ 894 BGB). Bei formnichtigen Verpflichtungsgeschäften (§§ 313 S. 1, 125 BGB) kommt es f...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 5.1.2 AGB-rechtliche Unwirksamkeit bei Globalbürgschaften

Ein weiterer Einwand gegen eine Bürgschaft kann auf die Unwirksamkeit nach AGB-Recht gestützt sein. Soll z. B. eine Bürgschaft per AGB für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Gläubigers gegen den Hauptschuldner aus der zwischen ihnen bestehenden Geschäftsverbindung oder für alle im Zeitpunkt der Übernahme bestehenden Verbindlichkeiten übernommen werden, so kann...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1 Rechte gegenüber dem Arbeitgeber

Die Mitwirkungsrechte der SBV gegenüber dem Arbeitgeber beschränkten sich bis Ende 2016 nach § 95 Abs. 2 SGB IX a. F. auf Unterrichtungs-, Anhörungs- und Erörterungsrechte. Mit Inkrafttreten von Art. 2 BTHG zum 30.12.2016 ist das Mitwirkungsrecht beim Ausspruch von Kündigungen schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Mitarbeiter erheblich erweitert worden: unterbleibt d...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 12.3 Musterformulierung: Salvatorische Klausel

Praxis-Beispiel Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstell...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Gesellschafter-Geschä... / 1 Die Beteiligung des Geschäftsführers an der GmbH

Es wird zwischen dem beherrschenden und dem nicht beherrschenden Gesellschafter der GmbH unterschieden. Diese Unterscheidung kann Auswirkungen im Steuerrecht haben, insbesondere bei der Beurteilung der Frage, ob und wann sog. verdeckte Gewinnausschüttungen vorliegen. Die Frage kann bei der Beurteilung der Sozialversicherungspflicht und beim arbeitsrechtlichen Status des Gesc...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.1 Allgemeine Unterrichtungs- und Anhörungspflicht

Der Arbeitgeber hat die SBV in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen schwerbehinderten Menschen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören sowie ihr die danach getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.[1] Diese Unterrichtungspflicht ist weitergehender als das Informations...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / cc) Feststellung der Unwirksamkeit/Rückabwicklung

Rz. 325 Ist ein Aufhebungsvertrag nicht wirksam abgeschlossen worden, kann es sich anbieten, dessen Unwirksamkeit im Wege der Feststellungsklage gem. § 256 ZPO gerichtlich bestätigen zu lassen. Macht ein Arbeitnehmer die Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrags geltend und verlangt er zugleich hilfsweise seine Wiedereinstellung, ist zu beachten, dass es sich um unterschiedlich...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / gg) Rechtsfolgen der Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit

Rz. 205 Sind AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, bleibt der Vertrag nach § 306 Abs. 1 BGB in Abweichung von der Auslegungsregel des § 139 BGB im Übrigen wirksam. Der Inhalt des Arbeitsvertrages richtet sich dann insoweit gem. § 306 Abs. 2 BGB nach den gesetzlichen Vorschriften. (1) Verbot der geltungserhaltenden Reduktion Rz. 206 Vor der ...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / II. Unwirksamkeit von Verfügungen des Erben

Rz. 56 Nach der Verfahrenseröffnung durch den Erben, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter getroffene Verfügungen über Gegenstände der Insolvenzmasse sind nach § 81 InsO absolut unwirksam. Dies betrifft nicht nur sachenrechtliche Verfügungen, sondern gilt auch für Prozesshandlungen. Aufgrund dieser universellen Wirkung ist eine Feststellungs- oder Anfechtungsklage zu...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / c) Bei Unwirksamkeit der Verfügung über Nachlassgegenstände

Rz. 27 Liegt ein gem. § 2033 Abs. 2 BGB unwirksamer Vertrag vor, so ist zu prüfen, ob der gewünschte Erfolg im Wege einer Umdeutung gem. § 140 BGB erreicht werden kann. Dies ist bspw. dann möglich, wenn der Nachlass lediglich nur noch aus einem Gegenstand besteht. In diesem Fall kann in der Verfügung über den Anteil am Nachlassgegenstand eine Verfügung über den Erbteil selbs...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrags bei der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen

Rz. 1335 Eine sog. Teilnichtigkeitsklausel bestimmt, dass bei Nichtigkeit einzelner Regelungen, der Vertrag im Übrigen aufrechterhalten bleibt. Die Teilnichtigkeit soll im Zweifel nicht zur Gesamtnichtigkeit führen. Vertragliche Teilnichtigkeitsklauseln sind weitgehend überflüssig, da § 306 Abs. 1 BGB eine kodifizierte Teilnichtigkeitsklausel enthält. Danach bleibt der Vertra...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / III. Teilweise Unwirksamkeit der Verfügung von Todes wegen

Rz. 17 Eine Erbteilsvollstreckung kann schließlich auch dadurch entstehen, dass die für alle Miterben angeordnete Testamentsvollstreckung hinsichtlich einzelner Miterben unwirksam ist. Rz. 18 Das kann zum einen wegen eines Verstoßes gegen die Bindungswirkung eines Erbvertrags oder Ehegattentestaments der Fall sein. Hat der Erblasser einen Vertragserben oder seinen Ehegatten b...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. § 14 TzBfG

Rz. 21 § 14 TzBfG regelt außerhalb von Sonderbestimmungen die Voraussetzungen der Befristung von Arbeitsverhältnissen.[58] Befristet beschäftigt ist ein Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 1 S. 1 TzBfG mit einem auf bestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag, wobei die Dauer nach § 3 Abs. 1 S. 2 TzBfG kalendermäßig bestimmt sein kann (kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag) oder s...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Geltungserhaltende Reduktion?

Rz. 1337 Eine geltungserhaltende Reduktion dient dazu, eine unangemessene oder unwirksame Klausel auf das zulässige Maß zu reduzieren, um damit die Geltung so weit wie möglich zu erhalten. Rz. 1338 Zum Teil sieht das Gesetz die Aufrechterhaltung unwirksamer Abreden ausdrücklich vor. Beispiel 1: § 89 Abs. 2 S. 2 HGB, Kündigungsfristen bei Handelsvertreterverträgen Werden die ge...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / I. Rückschlagsperre – hier § 88 InsO

Rz. 5 Die Rückschlagsperre des § 88 InsO beseitigt vollstreckungsrechtliche Sicherungen im Dunstkreis der Verfahrenseröffnung. Kein Gläubiger – auch im Nachlassinsolvenzverfahren – soll ein Vorteil zu Lasten der übrigen Gläubiger erhalten. Die Rückschlagsperre ist in § 88 InsO geregelt und verfolgt das Ziel, solche Sicherungen zu beseitigen, die vielleicht erst in Kenntnis d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Sog. blue-pencil-Test

Rz. 208 Sind zwei Teile einer Klausel inhaltlich und sprachlich trennbar, weil der unwirksame Teil ohne weiteres gestrichen werden kann, ohne dass der Sinn des anderen Teils darunter leidet, soll nach dem sog. blue-pencil-Test die Klausel in ihrem wirksamen Teil aufrechterhalten bleiben.[521] Das BAG bemühte dieses Konstrukt erstmals zur teilweisen Aufrechterhaltung einer Ve...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Geltendmachung von Unwirksamkeitsgründen

Rz. 4 Seit der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes durch das "Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt" vom 24.12.2003[9] müssen sämtliche Kündigungserklärungen, mit Ausnahme der mündlichen Kündigung, innerhalb der Frist des § 4 KSchG mit der Klage angegriffen werden. Das bedeutet zunächst, dass sowohl gegen die Beendigungskündigung als auch gegen die Änderungskündigung innerhal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Tz. 363 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Anstellungsverträge können wegen eines Verstoßes gegen ein (vertragliches) Schriftformerfordernis sowie gegen das Verbot des Selbstkontrahierens zivilrechtlich unwirksam sein. Wegen der Einzelheiten s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 234ff. Im Übrigen besteht allerdings kein zwingendes Schriftformerfordernis; aus Nachw-Gründen ist Schriftform aber ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Ergänzende Vertragsauslegung

Rz. 209 Die ergänzende Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB ist ein Instrument zur Schließung von Lücken im Regelungsplan der Vertragsparteien, die nicht durch dispositives Gesetzesrecht geschlossen werden können.[530] Auch AGB sind einer solchen ergänzenden Auslegung grundsätzlich zugänglich.[531] Arbeitsrechtliche Besonderheiten, die einer Anwendung dieses Rechtsinstitut...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Blue-Pencil-Test

Rz. 1342 Bevor man entsprechend § 306 Abs. 2 BGB zur Lückenfüllung durch dispositives Recht gelangt, ist zu prüfen, ob die unwirksame Klausel ungeachtet des AGB-Verstoßes zumindest teilweise aufrechterhalten werden kann. Das ist der Fall, wenn die Klausel nach Streichung ihres unwirksamen Teils in ihrem anderen Teil einen selbstständigen grammatikalischen Sinn behält; dieser...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.1 Grundsatz

Tz. 234 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Vereinbarungen mit dem beherrschenden Gesellschafter müssen zivilrechtlich wirksam sein. Die Notwendigkeit der zivilrechtlichen Wirksamkeit ist zunächst einmal eine Ausprägung des materiellen Fremdvergleichs. Auch fremde Dritte werden nämlich regelmäßig – wenn auch nicht immer – darauf achten, dass ihre Vereinbarungen zivilrechtlich wirk...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Bestätigung des Empfangs einer Urkunde

Rz. 706 Mit der Empfangsbestätigung bestätigt der Arbeitnehmer im Rahmen einer Regelung unmittelbar im Arbeitsvertrag, eine vom Arbeitgeber im Original unterzeichnete Vertragsausfertigung tatsächlich erhalten zu haben. In Fällen, in denen die Aushändigung einer Vertragsausfertigung an den Arbeitnehmer Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen des Vertrages ist, kann die ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / II. Auseinandersetzungsplan

Rz. 71 Kommt eine Einigung über einen Erbauseinandersetzungsvertrag nicht zustande, so muss der Testamentsvollstrecker unter Berücksichtigung der Anordnungen des Erblassers einen Auseinandersetzungsplan erstellen, §§ 2042 ff., 749 ff. BGB. Dabei handelt es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung des Testamentsvollstreckers darüber, wie er bei der Auseinandersetzung ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Beteiligung bei Massenentlassungen nach § 17 Abs. 2 KSchG

Rz. 991 Auch die Beteiligung des Betriebsrats i.R.v. Massenentlassungen gem. § 17 Abs. 2 KSchG muss grds. gesondert erfolgen. Immer dann, wenn der Arbeitgeber in einem Betrieb mit mehr als 20 Arbeitnehmern[2451] mehr als die in § 17 Abs. 1 KSchG angegebene und nach Betriebsgröße gestaffelte Anzahl von Arbeitnehmern innerhalb von 30 Kalendertagen entlässt, muss der Arbeitgebe...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 600 Nach dem vom Großen Senat des BAG im Grundsatzurteil vom 27.2.1985[1405] entwickelten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch hat ein Arbeitnehmer während der Dauer des Kündigungsschutzprozesses einen Beschäftigungsanspruch, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam ist oder wenn der Arbeitnehmer erstinstanzlich obsiegt hat. Offensichtlich unwirksam ist eine Kündig...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (5) Kein Schutz des Arbeitgebers

Rz. 214 Die Unwirksamkeit von AGB wirkt nur zulasten, nicht zugunsten des Arbeitgebers.[559] Die Inhaltskontrolle schafft lediglich einen Ausgleich für die einseitige Inanspruchnahme der Vertragsfreiheit. Sie dient nicht dem Schutz des Arbeitgebers vor den von ihm selbst vorformulierten Vertragsbedingungen.[560]mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Zwingende Mitbestimmung – Mitbestimmung als Wirksamkeitsvoraussetzung – Rechtsfolgen eines Verstoßes

Rz. 168 Der Arbeitgeber kann eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach § 87 Abs. 1 BetrVG nur mit Zustimmung des Betriebsrats durchführen. Rz. 169 Hinweis Hierzu bedarf es der Entscheidung im Gremium nach ordnungsgemäßer Ladung, der Beschlussfähigkeit des Betriebsrats (§ 33 BetrVG) und der durch Abstimmung herbeigeführten Willensbildung. Eine nicht von einem wirksamen Betri...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / dd) Eigenmächtiges Handeln eines Miterben

Rz. 154 Ein Verstoß gegen die Pflicht des gemeinschaftlichen Handelns führt zur Unwirksamkeit der Handlung im Innen- und Außenverhältnis. Im Außenverhältnis haftet der Miterbe, der ohne die Vollmacht oder Genehmigung sämtlicher Miterben handelt, nach den §§ 177 ff. BGB.[184]mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ii) Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht

Rz. 922 Verstößt der Arbeitgeber im Rahmen der Sozialauswahl gegen eine wirksame Auswahlrichtlinie, ist die Sozialauswahl fehlerhaft und damit die Kündigung sozial ungerechtfertigt und unwirksam. Kollektivrechtliche Folge der Nichtbeachtung der Auswahlrichtlinie ist, dass der BR der Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG widersprechen kann.[2353] Tut er das, kann sich der A...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers

Rz. 146 Für die Kündigung des Dienstvertrags eines GmbH-Geschäftsführers ist ebenfalls die Gesellschafterversammlung zuständig, sofern diese Kompetenz nach dem Gesellschaftsvertrag nicht auf einen Beirat übertragen ist. In der nach dem MitbestG mitbestimmten GmbH liegt die Zuständigkeit beim Aufsichtsrat. Das Fehlen eines Beschlusses oder die Rechtsfehlerhaftigkeit des Besch...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Rechtsverstöße

Rz. 478 Die Übereinstimmung des Einigungsstellenspruchs mit geltendem Recht ist gerichtlich voll überprüfbar.[1125] Die Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs kann aus falschen tatsächlichen Feststellungen der Einigungsstelle oder aus fehlerhaften rechtlichen Würdigungen folgen. Lediglich bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe steht der Einigungsstelle nach umstrit...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Erläuterungen

Rz. 70 Stellt das Gericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, löst das Gericht gem. § 9 Abs. 1 S. 1 KSchG auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis auf und verurteilt den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung. Dafür muss kein wic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Ausgestaltung des Rückzahlungsvorbehalts ("Wie")

Rz. 1325 Die Ausgestaltung der Rückzahlungsklausel darf nicht zu einer übermäßigen Bindung des Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber führen. Die Vorteile der Ausbildung und die Dauer der Bindung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen.[2994] Die Rechtsprechung bemisst die maximal zulässige Bindungsdauer in Abhängigkeit zur Dauer der Bildungsmaßnahme und der Qu...mehr