Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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§ 29 Bußgeldbescheid / c) Unter Zuhilfenahme des Akteninhaltes

Rz. 8 Zur Klärung der Frage, ob die Tat hinreichend bestimmt ist, soll nach Auffassung des BayObLG (NZV 1994, 448; NZV 1998, 515) und des OLG Köln (NZV 2000, 97) auch auf den gesamten Akteninhalt Bezug genommen werden können, wohingegen der BGH (BGHSt 23, 336) eine Heilung von Mängeln der Tatbestandsabgrenzung mithilfe anderer Erkenntnisquellen nicht zuließ.mehr

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§ 29 Bußgeldbescheid / 2. Zweifel an der Tatidentität

a) Tatbegriff Rz. 5 Der Begriff der Tat im Bußgeldverfahren deckt sich mit dem für das Strafverfahren maßgeblichen Tatbegriff des Art. 103 Abs. 3 GG (BayObLG JR 2002, 523). b) Tat muss unverwechselbar eingegrenzt sein Rz. 6 Zeitpunkt und Ort der Begehung müssen so genau bezeichnet sein, dass Zweifel an der Tatidentität nicht möglich sind (BGHSt 32, 215). Andernfalls besteht ein...mehr

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§ 4 Zustellungen / VII. An den Anwalt bewirkte Zustellungen für den Mandanten

Rz. 61 Zur Unwirksamkeit von für den Mandanten an den Anwalt bewirkten Zustellungen siehe Rdn 31 ff.mehr

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§ 29 Bußgeldbescheid / a) Tatbegriff

Rz. 5 Der Begriff der Tat im Bußgeldverfahren deckt sich mit dem für das Strafverfahren maßgeblichen Tatbegriff des Art. 103 Abs. 3 GG (BayObLG JR 2002, 523).mehr

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§ 29 Bußgeldbescheid / e) Offensichtlich unzutreffende Angaben

Rz. 16 Generell kann gesagt werden, dass unzutreffende Angaben so lange ohne Bedeutung für die Wirksamkeit des Bußgeldbescheides sind, wie keine Verwechslung möglich ist, d.h. erkennbar ist, welche Angaben tatsächlich gemeint waren. Das gilt namentlich für offensichtlich irrtümlich falsche Angaben (OLG Düsseldorf NZV 2000, 89; OLG Karlsruhe NZV 2004, 483; OLG Hamm DAR 2004, ...mehr

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§ 4 Zustellungen / 1. Zustellung durch Gericht oder Staatsanwaltschaft

Rz. 15 Zugestellt wird eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift des Schriftstückes. Die Zustellung erfolgt auf Anordnung des Vorsitzenden und wird von der Geschäftsstelle ausgeführt. Allerdings ist die Anordnung des Vorsitzenden aktenkundig zu machen, andernfalls ist die Zustellung unwirksam (BGH NStZ 1986, 230). Rz. 16 Tipp: Mängel der Ausfertigung Die Zustellung ist...mehr

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§ 4 Zustellungen / 2. Keine Unterbrechung der Verjährung

Rz. 76 Tipp Zu Einzelheiten siehe Kapitel "Verfolgungsverjährung" (vgl. § 28 Rdn 65 ff.). Rz. 77 Bekanntlich hat die Zustellung des Bußgeldbescheides verjährungsunterbrechende Wirkung (§ 33 Nr. 9 OWiG). Dies setzt allerdings eine wirksame Zustellung voraus. Die zuvor genannten besonders schweren Mängel machen die Zustellung aber unwirksam (BFH NJW 1969, 1136; OLG Nürnberg NJW...mehr

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§ 29 Bußgeldbescheid / 3. Fehlende Angabe einer Schuldform

Rz. 19 Die fehlende Angabe einer Schuldform berührt die Wirksamkeit des Bußgeldbescheides nicht. Es ist vielmehr grundsätzlich davon auszugehen, dass Fahrlässigkeit vorgeworfen wird (OLG Bamberg NZV 2006, 218; OLG Karlsruhe zfs 2008, 112; OLG Hamm DAR 2012, 218). Rz. 20 Tipp: Wechsel der Schuldform In diesem Fall darf aber eine Verurteilung wegen Vorsatzes nur nach einem rech...mehr

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§ 29 Bußgeldbescheid / d) Tipp: Unzureichende Eingrenzung

Rz. 9 Ein Bußgeldbescheid, der im Falle einer folgenlosen Missachtung des Rotlichtes ohne nähere Kennzeichnung einer Ampelanlage als Tatort lediglich eine Straße angibt, in der sich mehrere Verkehrsampeln befinden, stellt keine ausreichende Verfahrensgrundlage dar (OLG Hamm VRS 54, 54). Dies gilt ebenso, wenn eine auf einer langen Fahrtstrecke begangene Geschwindigkeitsübers...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Wirksamkeitsvorraussetzungen der Rechtsverordnung

Rz. 5 Formelle Voraussetzung einer wirksamen Rechtsverordnung nach § 126 BetrVG ist ihr Erlass durch den Bundesminister für Arbeit. Darüber hinaus muss der Bundesrat zustimmen. Rz. 6 Inhaltlich darf die Rechtsverordnung lediglich konkretisierende Regelungen zur Betriebsratswahl und zur Wahl des Wahlvorstands sowie zu den Wahlen der Jugend- und Ausbildungsvertretungen, der Bor...mehr

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Bring Your Own Device at my... / 4.1 Weisungsrecht des Steuerberaters

Bei der Einführung von BYOD-Modellen, mit allen ihren Möglichkeiten, ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der einzusetzenden Hardware, auch wenn diese im Eigentum der Beschäftigten steht, um betriebliche Arbeitsmittel im weitesten Sinne handelt. Dies hat in vielen Fällen zur Folge, dass dem Steuerberater ein Weisungsrecht bezüglich des Arbeitseinsatzes, aber auch des Ein...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 6.5 Prozessuale Fragen

Im Prozess um die Zulässigkeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses sind verfahrensrechtlich einige Besonderheiten zu beachten: - Beweislast Die Tatsache, dass der Arbeitsvertrag befristet wurde, muss vom Arbeitgeber konkretisiert und bewiesen werden, nicht dagegen vom Mitarbeiter.[1] Das Fehlen sachlicher Gründe für eine Befristung dagegen muss grundsätzlich der Arbeitnehmer...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 3 Schriftformerfordernis

Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Nach dem Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften reicht es aus, wenn die Befristungsabrede als solche schriftlich geschlossen wird. Es wird jedoch empfohlen, auch den Sachgrund bzw. die Rechtsquelle des § 14 Abs. 2 TzBfG bei einer Befristung ohne Grund in den schriftlichen Ve...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 6.2 Pflichten des Arbeitgebers nach Teilzeit- und Befristungsgesetz

Das TzBfG enthält zudem allgemeine Regelungen zu befristeten Verträgen, die neben dem § 30 TVöD Beachtung finden müssen und für beide Befristungsarten gelten. - Diskriminierungsverbot Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 2.2 Zweckbefristung

Befristungen nach einem bestimmten Zweck des Arbeitsverhältnisses sind ebenfalls grundsätzlich zulässig, soweit sich die Dauer der Arbeitsleistung objektiv aus dem Zweck ergibt, z. B. Einstellung zur Pflege eines Schwerkranken bis zur Genesung oder zum Tod des Betroffenen. Beide Vertragsparteien müssen sich darüber einig sein, dass die Dauer des Arbeitsverhältnisses von seine...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.2.1 Verbot der "Zuvorbeschäftigung"

Der Wortlaut des § 14 Abs. 2 TzBfG: zeitlich unbeschränktes Anschlussverbot Nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds bis zur Dauer von 2 Jahren zulässig. Innerhalb dieser Gesamtdauer von 2 Jahren sind höchstens 3 Verlängerungen des befristeten Arbeitsvertrags zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nach dem Wortl...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.7 Anhörungs- und Antragsrecht

Rz. 11 Absatz 3 Satz 2 sieht ein Anhörungsrecht des Jugendhilfeausschusses vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe vor. Es handelt sich um eine Soll-Vorschrift, d. h. das Anhörungsrecht besteht im Regelfall, soweit nicht besondere Umstände entgegenstehen. Die fehlende Anhörung führt zur Rechtswidrigkeit und zur Unwirksamkeit des darau...mehr

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ZErb 03/2020, Wegfall der V... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch des im Rubrum bezeichneten Grundbesitzes sind als Eigentümer die Erben der am 22.10.2017 verstorbenen G. Z.-Z. (Erblasserin) eingetragen, u.a. auch der Beteiligte zu 3). Der Beteiligte zu 1) ist – ehemaliger – Testamentsvollstrecker über den Nachlass der Erblasserin. Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 5.3.2018 des Notars B. in Bonn verkaufte der Beteilig...mehr

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ZErb 03/2020, Zur Amtspflic... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe, die auch im Anwendungsbereich von § 19 Abs. 1 S. 1 BNotO nicht anders hätte ausfallen können, veranschaulicht die hohen Hürden für einen Anspruch des in einem formunwirksamen notariellen Testament Begünstigten gegen den beurkundenden Notar aus Notarhaftung. Ihr kann weitestgehend – kommentarlos – zugestimmt werden. Soweit das Oberlandesgeri...mehr

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ZErb 03/2020, Zur Amtspflic... / 1 Gründe

A. Der Kläger verlangt von dem beklagten Land Schadensersatz aufgrund einer behaupteten Amtspflichtverletzung eines Notars im Zusammenhang mit der Errichtung eines notariellen Testaments. Die Erblasserin A hatte am 22.8.1995 ein handschriftliches Testament errichtet, in dem sie ihre drei Schwestern als Erben einsetzte. Nachdem sie, so der Kläger, einen vom Kläger für sie vere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erfüllungsübernahme / 3. Unwirksamkeit

Leistet der Übernehmer bei unwirksamer Erfüllungsübernahme an den Gläubiger, kann er nur beim Schuldner kondizieren[5], d. h. Rückforderung seiner Leistung nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung verlangen. Eine Kondiktion beim Gläubiger kommt nur ausnahmsweise unter den Voraussetzungen des § 822 BGB in Betracht (Fälle unentgeltlicher Verfügung über die Leis...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verwendung von Altersvorsorgevermögen zur Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie

Leitsatz 1. Die Einzahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen auf einen nicht zertifizierten Bausparvertrag stellt auch dann eine förderschädliche wohnungswirtschaftliche Verwendung gemäß § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alternative 2 EStG dar, wenn infolge der hierdurch ermöglichten früheren Zuteilung der Bausparsumme erreicht werden soll, ein Darlehen zur Immobilienfinanzieru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.5 Folgen von Verstößen

Rz. 14 Angesichts des Wortlauts des § 83 Abs. 1, "kann ... nur angelegt werden in", wird die Norm als Verbotsgesetz i. S. v. § 134 BGB angesehen mit der Folge, dass bei einer Verletzung des Anlagekataloges das der Vermögensanlage zugrunde liegende Geschäft nichtig sein soll (vgl. Borrmann, a. a. O., § 83 Rz. 3). Soweit die abweichende Anlage nach § 86 genehmigungsfähig ist, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 85 Genehmi... / 2.2 Anzeigepflicht (Abs. 1 S. 2-6, Abs. 5)

Rz. 6 Bestimmte Vermögensanlagen bedürfen keiner Genehmigung, sondern es genügt, wenn sie der Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Darunter fallen: die Absicht Datenverarbeitungsanlagen und -systeme anzukaufen, zu leasen oder anzumieten oder sich an solchen zu beteiligen und schließlich die Beschaffung – und bei den Rentenversicherungsträgern auch die Eigenentwicklung (§ 85 Ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.3 Abhilfebefugnis der Finanzbehörde (Abs. 2 S. 3)

Rz. 22 Aus der Pflicht zur materiellen Nachprüfung resultiert notwendig die Befugnis, einem fehlerhaften und rechtswidrigen Verwaltungsakt abzuhelfen. Die Abhilfebefugnis ist immanenter Bestandteil der Sachentscheidungsbefugnis aufgrund der Anhängigkeit des zulässigen Einspruchs. Der Begriff Abhilfe hat insoweit zunächst einen materiellen Inhalt. I. d. S. ist Abhilfe die durc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Pfändungswirkungen

Rz. 35 Die wirksame Pfändung begründet eine Verstrickung der Pfandsache und das Entstehen eines Pfändungspfandrechts (vgl. § 803 Rn. 3). Wirksam ist die Pfändung, wenn der Gerichtsvollzieher die Sache gem. den Regelungen des Abs. 1 in Besitz nimmt. Die Pfändung wird auch durch Wegnahme vorher nicht gepfändeter Gegenstände durch den Gerichtsvollzieher bewirkt (hier: Wegnahme ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Pfändungswirkungen

Rz. 3 Die Pfändung ist die staatliche Beschlagnahme eines Gegenstandes, die dem Zweck dient, den Gläubiger zu befriedigen. Die Pfändung als staatlicher Hoheitsakt des Vollstreckungsorgans führt zum einen zur Verstrickung des Vollstreckungsobjekts und zum anderen zum Entstehen eines Pfändungspfandrechts (§ 804 Abs. 1 ZPO). Die Folge der Verstrickung als staatliche Beschlagnah...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Renten wegen Verletzung des Körpers oder der Gesundheit (Nr. 1)

Rz. 5 Die Regelung stellt sicher, dass Rentenansprüche dem Schuldner verbleiben, um seine Existenz zu sichern (BGH, WM 2010, 163 = NJW 2010, 374 = VersR 2010, 237 = RuS 2010, 71 = MDR 2010, 267 = ZfSch 2010, 162). Hierbei handelt es sich um wiederkehrende Geldleistungen, die bei Invalidität gezahlt werden. Rz. 6 Die Norm erfasst nicht nur bereits fällige, sondern auch künftig...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Andere Gegenstände

Rz. 29 Andere Sachen (z. B. Möbel, Elektrogeräte etc.) können weggenommen werden, werden in der Praxis aber zumeist nach Abs. 2 im Gewahrsam des Schuldners belassen, es sei denn, dass die Befriedigung des Gläubigers gefährdet ist. Die Pfändung ist nur wirksam, wenn sie kenntlich gemacht ist. Dies gilt auch dann, wenn die Fortschaffung nur aufgeschoben wird. Die Pfändung ist ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.3 Stellung des Vollstreckungsschuldners

Rz. 93 Wird eine Geldforderung gepfändet, hat das Gericht gemäß § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO an den Schuldner das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung über die Forderung zu enthalten (Inhibitorium; Verstoß führt zur relativen Unwirksamkeit; §§ 135, 136 BGB; vgl. Rz. 58 f.). Die Pfändung bewirkt eine Beschlagnahme (Verstrickung) und begründet für den Gläubiger ein Pfandrecht. D...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Gemischte Theorie

Rz. 10 Diese Theorie verfolgt einen zwischen den bereits genannten Theorien vermittelnden Ansatz, wobei in den Einzelheiten teilweise erhebliche Abweichungen bestehen (vgl. BGH, NJW 1992, 2570 = BGHZ 119, 75 = WM 1992, 1626). Im Ausgangspunkt wird nach dieser Theorie das als dritte Art eines privat-rechtlichen Pfandrechts eingeordnete Pfändungspfandrecht von der öffentlich-...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Allgemeines

Rz. 18 Zunächst hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner gem. § 59 Abs. 2 GVGA zur freiwilligen Leistung aufzufordern. Sodann erfolgt die Pfändung durch Inbesitznahme (Abs. 1; AG Reinbek, DGVZ 2011, 55 = FoVo 2011, 158) oder Belassen der Sache beim Schuldner (Abs. 2). Der Gerichtsvollzieher eröffnet dem Schuldner oder in dessen Abwesenheit den Familienangehörigen bzw. beim Sc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.1 Bestimmtheitsgrundsatz

Rz. 34 Unabhängig davon, dass der BGH (Vollstreckung effektiv 2016, 152) eindeutig festgestellt hat, dass das Vollstreckungsgericht nicht befugt ist, eine von dem Gläubiger vorgenommene Verrechnung an ihn geleisteter Zahlungen auf ihre Richtigkeit gemäß § 367 Abs. 1 BGB hin zu überprüfen, da materiellrechtliche Fragen einer Prüfung durch das Vollstreckungsgericht im streng f...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.4 Entscheidung über den Antrag

Rz. 57 Über den Pfändungsantrag entscheidet das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger; § 20 Nr. 17 RpflG) durch Beschluss. Dieser bedarf – bei Erlass des Pfändungsbeschlusses – grundsätzlich keiner Begründung. Lediglich in besonderen Einzelfällen kann eine Begründung geboten sein (z. B. wenn zu entscheiden ist, ob die Pfändung der Billigkeit entspricht, § 850b Abs. 2 ZPO). Di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Wirkung

Rz. 5 Ein Verzicht ist unwirksam, wenn er unter einer auflösenden Bedingung abgegeben wird (OLG München InVo 2000, 64, hier: Verzicht nur während des Konkursverfahrens). Eine bedingte Erklärung führt zur Unwirksamkeit der Prozesshandlung. Zu unterscheiden ist der Verzicht nach Satz 1 vom Verzicht auf die titulierte Forderung. Verzichtet der Gläubiger auf die titulierte Forder...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen

Rz. 2 Voraussetzungen der Anschlusspfändung sind: Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung, Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers als Vollstreckungsorgan, Gewahrsam des Schuldners an der Sache, Herausgabebereitschaft eines Dritten gem. § 809 ZPO (OLG Düsseldorf, OLGZ 73, 50; Gerlach, ZZP 1989, 1976), auch wenn der Dritte nicht mehr im Besitz der Sache ist (Knoche, ZZP 114, 2001, 399...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1.3 Wirkungen der wirksamen Zahlungsvereinbarung

Rz. 7 Mit der Gestattung der Zahlungsvereinbarung ist eine Abrede zwischen Gerichtsvollzieher und Schuldner auf vertraglicher Basis nicht zustande gekommen, weil der Gerichtsvollzieher nicht aufgrund Privatautonomie, sondern kraft des ihm verliehenen öffentlichen Amtes in Ausübung der staatlichen Vollstreckungsgewalt gehandelt hat. Der Gerichtsvollzieher ist nicht Vertreter ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Abhängigkeit von einer Gegenleistung (Satz 2)

Rz. 8 Ist die Abgabe der Willenserklärung von einer Gegenleistung abhängig, tritt die Fiktion der Abgabe der Willenserklärung erst ein, wenn eine vollstreckbare Ausfertigung gem. §§ 726, 730 ZPO erteilt wurde (OLG Hamm, Rpfleger 2014, 366 m. w. N.). Dies bezweckt, dass der Schuldner nicht zur Vorleistung gezwungen wird. Die Gegenleistung oder der Annahmeverzug ist durch den ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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zfs 02/2020, Einstandspflic... / 2 Aus den Gründen:

"…" Der Kl. hat einen Anspruch gegen den Bekl. auf Ersatz des am Fahrzeug entstandenen Schadens i.H.v. 5.156,67 EUR nebst der Privatsachverständigenkosten i.H.v. 927,49 EUR gem. §§ 280 Abs. 1 i.V.m. 241 Abs. 2, 278 BGB (dazu 1.). Ein Anspruch für das Abhandenkommen der im Fahrzeug befindlichen Gegenstände sowie des Dachgepäckträgers steht dem Kl. gegen den Bekl. indes nicht z...mehr

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AGS 02/2020, Streitwertbeme... / 2 Anmerkung

Man mag es kaum glauben, dass ein deutscher Richter eine solche Entscheidung von sich gibt. Streitgegenstand in einem Räumungsprozess ist der Räumungsanspruch als solcher und nicht die Kündigung. Die Kündigung ist noch nicht einmal ein Rechtsverhältnis, dessen Wirksamkeit und Unwirksamkeit festgestellt werden könnte. Feststellbar ist lediglich der Bestand eines Mietverhältnis...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / 3. Folgen des privaten Aufgebots

Die Teilung darf erst nach fruchtlosem Ablauf der Frist erfolgen;[18] eine Teilung vor Ablauf der Anmeldefrist führt zur Unwirksamkeit des privaten Aufgebots und schafft keine Quotenhaftung. Das Aufgebot des § 2061 BGB wirkt nach h.M. auch gegen die Gläubiger des § 1972 BGB (Gläubiger von Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen).[19] Der Aufruf nach § 2061 BGB bringt ...mehr

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zfs 02/2020, Wirksamkeit vo... / 1 Aus den Gründen:

"… 1. Den Kl. stehen die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche auf Zahlung eines Betrages in Höhe der von März 2015 bis Dezember 2017 geleisteten Darlehensraten sowie auf Freistellung von der Zahlungspflicht ab Januar 2018 nicht zu. Sie ergeben sich insb. nicht aus dem zwischen den Parteien unstreitig bestehenden Versicherungsvertrag." Dies ergibt sich, ohne dass es auf d...mehr

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zfs 02/2020, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

"…" [10] 2. Die Haftung des Bekl. zu 1) gem. § 823 Abs. 1 BGB dem Grunde nach ist nicht in Streit. Der Bekl. zu 1) verursachte mit dem vom früheren Bekl. zu 2) angemieteten Fahrzeug am 19.4.2015 einen Unfall, bei dem es beschädigt wurde. Unstreitig hat der Bekl. zu 1) den Unfall deshalb verursacht, weil er wegen Bedienung des Infotainmentsystems nicht mit der erforderlichen A...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2077 Unwirksamkeit letztwilliger Verfügungen bei Auflösung der Ehe oder Verlobung

Gesetzestext (1)1Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tode des Erblassers aufgelöst worden ist. 2Der Auflösung der Ehe steht es gleich, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimm...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Pflichtteilsanspruch bei Unwirksamkeit

Rz. 12 Setzt der Erblasser einen Dritten als Erben ein und hat der Verzichtende eine Abfindung erhalten, soll die Geltendmachung des Pflichtteils des Verzichtenden aufgrund der Unwirksamkeit des Erbverzichts rechtsmissbräuchlich sein können. Zutreffend wird aber sein, im Wege der Auslegung ein Ergebnis zu finden. Eine relativ hohe Abfindung kann dafür sprechen, dass der Erbl...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / F. Unwirksamkeit im Falle der Aufhebung der Ehe

Rz. 16 Eine nachträgliche Unwirksamkeit kann sich kraft Gesetztes über § 2268 BGB in den Fällen des § 2077 BGB ergeben (siehe dazu die Erläuterungen zu § 2268 BGB).mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2000 Unwirksamkeit der Fristbestimmung

Gesetzestext 1Die Bestimmung einer Inventarfrist wird unwirksam, wenn eine Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wird. 2Während der Dauer der Nachlassverwaltung oder des Nachlassinsolvenzverfahrens kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden. 3Ist das Nachlassinsolvenzverfahren durch Verteilung der Masse oder durch einen Insolvenzplan b...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2201 Unwirksamkeit der Ernennung

Gesetzestext Die Ernennung des Testamentsvollstreckers ist unwirksam, wenn er zu der Zeit, zu welcher er das Amt anzutreten hat, geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist oder nach § 1896 zur Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten einen Betreuer erhalten hat. A. Allgemeines Rz. 1 Ist der Testamentsvollstrecker unfähig, das Amt auszuüben, ist gleichsam d...mehr