Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.2 Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

Rz. 26 Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Voraussetzung des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO muss "dargelegt" werden (Abs. 3 S. 3). Fehlt es bei ausreichender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung an der Klärungsfähigkeit oder Klärungsbedürftigkeit, ist die Nichtzulassungsbeschwerde nicht unzulässig, sondern unbegründet.[1] Zum Begriff der grundsätzlichen Bedeutung s. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.3 Begründungsfrist

Rz. 20 Die Beschwerdebegründungsfrist beträgt zwei Monate nach der Zustellung des FG-Urteils. Sie beginnt mit der Zustellung des vollständigen Urteils, auch wenn dieses verkündet worden ist.[1] Lässt sich die formgerechte Zustellung nicht nachweisen oder ist das Urteil unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, so gilt es in dem Zeitpunkt als zugestellt,...mehr

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Honorare / 1 Steuerliche Beurteilung

Die Einkunftsart ist von der Bezeichnung unabhängig. Arbeitslohn liegt vor, wenn die zugrunde liegenden Leistungen im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausgeführt werden, wie etwa das Gutachten eines bei einer Universitätsklinik angestellten Assistenzarztes, das als Klinikgutachten ergeht.[1] Gesamtbild der Verhältnisse ist entscheidend Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 7.3 Rüge der Verletzung materiellen Rechts (§ 118 Abs. 3 S. 2)

Rz. 50 Wird die Revision (auch oder nur) auf die Verletzung materiellen Rechts gestützt (sog. Sachrüge), hat der BFH – im Rahmen der Revisionsanträge[1] – das angefochtene FG-Urteil in vollem Umfang auf die Verletzung revisiblen Rechts (materielles Recht und Verfahrensrecht) zu überprüfen[2], und zwar auch dann, wenn der Revisionskläger nur bestimmte materiell-rechtliche Rüg...mehr

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Urlaubsabgeltung / 1.1 Abgeltungen wegen Todes

Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub geht mit dem Tod des Arbeitnehmers nicht unter. Dies gilt unabhängig davon, ob der Tod im laufenden Arbeitsverhältnis oder aber erst nach seinem rechtlichen Ende eingetreten ist. Nach der Rechtsprechung des BAG[1] geht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwar der Freistellungsanspruch unter, die Vergütungskomponente des Urlaubsansp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.5 Darlegung eines Verfahrensmangels

Rz. 41 Das Vorliegen eines Verfahrensmangels, auf dem die FG-Entscheidung beruhen kann, muss ebenfalls "dargelegt", d. h. substanziiert begründet werden.[1] Zum Begriff des Verfahrensmangels vgl. § 115 FGO Rz. 46ff. Die Verfahrensrüge ist im Gegensatz zur Rüge der grundsätzlichen Bedeutung einzelfallbezogen. Eine ausreichende Bezeichnung des Verfahrensmangels ist nur dann geg...mehr

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Gerichtsstandsvereinbarungen im digitalen Geschäftsverkehr

Zusammenfassung Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung unterbreiten Unternehmen ihre Angebote immer häufiger in digitaler Form, sodass viele Verträge elektronisch geschlossen werden. Doch was bedeutet das für die wirksame Vereinbarung von Gerichtsstandsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen? Im internationalen Rechtsverkehr sind Vereinbarungen über den Gerichtssta...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.2 Verfahren

Rz. 65 Über die Zulassung der Revision entscheidet das FG durch eine prozessuale Nebenentscheidung von Amts wegen; eines Antrags der Beteiligten bedarf es nicht.[1] Die Entscheidung über die Zulassung trifft der Senat in der jeweiligen Besetzung, bei einer Einzelrichter-Entscheidung ist der Einzelrichter zuständig.[2] Liegt ein Zulassungsgrund i. S. d. § 115 Abs. 2 FGO vor, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.2.1 Begriff der Abweichung (Divergenz)

Rz. 28 Divergenz setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts (Rz. 26) abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.3 Geltendmachung des Verfahrensmangels

Rz. 57 Nach Abs. 2 Nr. 3 muss der Verfahrensmangel geltend gemacht, d. h. gerügt werden. Dazu sind die Tatsachen darzustellen, aus denen sich der gerügte Verfahrensmangel schlüssig ergibt. Eine schlüssige Rüge liegt vor, wenn die vorgetragenen Tatsachen, sofern man sie als richtig unterstellt, einen Verfahrensmangel ergeben.[1] Allein aufgrund der behaupteten Tatsachen muss ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 26 Nach Abs. 2 Nr. 2 a. F. (bis 2000; Rz. 1) war die Revision (nur) bei einer Abweichung (Divergenz) des FG von einer Entscheidung des BFH oder des BVerfG zuzulassen. Gleichgestellt wurde von der Rspr. eine Abweichung von einer Entscheidung des GemSOBG.[1] Diese Divergenzfälle, die lediglich Unterfälle der grundsätzlichen Bedeutung darstellen (Rz. 32), werden nunmehr von...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.2.3 Rechtsfrage

Rz. 33 Das Urteil des FG muss in einer Rechtsfrage abweichen, die mit der vom BFH entschiedenen identisch ist.[1] Das ist nur dann der Fall, wenn dem angefochtenen Urteil nach den Feststellungen des FG der gleiche oder ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt.[2] Rechtsfragen sind die das materielle und formelle Recht betreffenden Fragen, nicht Tatfragen.[3] Die Rechtsf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.1 Erfolgsaussicht

Rz. 63 Die Revisionszulassung nach Abs. 2 Nr. 1 und 2 dient vorrangig dem Allgemeininteresse an der Rechtsfortbildung und Rechtseinheit. Die als grundsätzlich bedeutsam bzw. divergierend herausgestellte Rechtsfrage soll wegen ihrer Auswirkung auf andere Sachverhalte einer generellen Klärung zugeführt werden. Mit diesem Zweck wäre es unvereinbar, die Revisionszulassung von de...mehr

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Urlaubsabgeltung / 4 Pfändung und Aufrechnung

Für Pfändung und Aufrechnung gelten dieselben Grundsätze wie für den Anspruch auf Urlaubsentgelt: Das Entgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Urlaubsabgeltung bezahlt, ist deshalb wie das Urlaubsentgelt selbst pfändbar.[1] Allerdings sind die Pfändungsgrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO zu beachten. Ebenso ist die Aufrechnung mit und gegen den Urla...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das 2. FGOÄndG v. 19.12.2000[1] mit Wirkung ab 2001 vollständig neu gefasst. Die zulassungsfreie Verfahrensrevision wegen der in Abs. 1 a. F. abschließend aufgezählten schweren Verfahrensmängel (nicht vorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung, Mitwirkung eines ausgeschlossenen oder abgelehnten Richters, nicht vorschriftsmäßig vertretener Beteiligte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Berechtigte

Rz. 4 Berechtigt, Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen, ist jeder Verfahrensbeteiligte[1], der befugt ist, im Fall der Revisionszulassung Revision einzulegen.[2] Die Erweiterung der Beschwerdebefugnis nach § 128 Abs. 1 FGO auf "sonst von der Entscheidung Betroffene" gilt nicht für die Nichtzulassungsbeschwerde. Der im Klageverfahren Beigeladene ist entsprechend § 122 FGO aut...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6 Anschlussrevision

Rz. 74 Die Anschlussrevision bietet, wenn das FG der Klage teilweise stattgegeben hat, dem Revisionsbeklagten, der durch das FG-Urteil beschwert ist, die Möglichkeit, eine Abänderung des angefochtenen Urteils auch zu seinen Gunsten zu erreichen, wenn für ihn die Frist für eine selbstständige Revision bereits abgelaufen ist.[1] Die Anschlussrevision ist in der FGO nicht gerege...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5 Folgen der Zulassung – Bindung des BFH (Abs. 3)

Rz. 69 Abs. 3 i. d. F. durch das 2. FGOÄndG (Rz. 1) regelt nunmehr – anders als vorher – die ausdrückliche Bindung des BFH an die Zulassungsentscheidung des FG. Dies entspricht im Wesentlichen der bisherigen Rspr. Danach besteht die Bindung selbst dann, wenn das FG zu Unrecht einen Zulassungsgrund bejaht hat oder der Zulassungsgrund inzwischen (z. B. wegen Klärung der als gr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 7.1 Allgemeines

Rz. 45 Entsprechend der Bindung an das Klagebegehren in der ersten Instanz[1] ist der BFH als Revisionsinstanz an das Revisionsbegehren gebunden. Das bedeutet zum einen, dass der BFH dem Revisionskläger nicht mehr zusprechen kann, als von diesem mit seinem Revisionsantrag begehrt wird.[2] Zum anderen ist – ebenso wie im Klageverfahren – wegen der Bindung an den Antrag[3] auc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6.2.1 Umfang

Rz. 31 Erkenntnisse, die das FG nicht durch tatsächliche Feststellungen in vertretbarer und nachvollziehbarer Weise belegt, stellen keine bindende Tatsachenwürdigung dar.[1] Die Bindung des BFH an die in dem angefochtenen FG-Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen bedeutet, dass der BFH den festgestellten Sachverhalt grundsätzlich nicht ergänzen.[2] und seine Würdigu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.2.2 Zeitpunkt

Rz. 22 Die Zulassungsvoraussetzungen müssen grundsätzlich in dem Zeitpunkt gegeben sein, zu dem das FG oder der BFH über die Zulassung entscheidet.[1] Nicht entscheidend ist der Zeitpunkt der Einlegung der Klage oder der Nichtzulassungsbeschwerde. Hat das FG die Revision nicht zugelassen und muss der BFH über die Nichtzulassungsbeschwerde entscheiden, ist der Zeitpunkt der E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.2 Fehler im Sachverhalt

Rz. 14 Das FG hat den entscheidungserheblichen Sachverhalt von Amts wegen bis zur Grenze des Zumutbaren, d. h. unter Ausschöpfung aller verfügbaren Beweismittel – auch zugunsten des Stpfl. –, so vollständig wie möglich zu ermitteln.[1] Unterlaufen ihm hierbei – ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG[2] – Fehler, kann auf diese Verfahrensfehler eine Verfahr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2a Nach dem Wortlaut der Vorschrift gilt § 118 FGO unmittelbar lediglich für das Revisionsverfahren. § 118 FGO findet mittelbar Anwendung im Verfahren über die Revisionszulassung. Die Revision darf vom FG nur zugelassen werden, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage revisibles Recht i. S. v. § 118 Abs. 1 S. 1 FGO betrifft. Denn über irrevisibles Recht kann die Revision nicht z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.4 Nicht revisibles Recht

Rz. 10a Das übrige Landesrecht ist grds. irrevisibel, z. B. eine landesrechtliche Zuständigkeitsregelung, mit der einem FA für bestimmte Zuständigkeiten übertragen werden.[1] Ebenso nicht revisibel sind innerkirchliches Recht [2] und ausländisches Recht.[3] Beim innerkirchlichen Recht handelt es sich weder um Bundesrecht noch um revisibles Landesrecht.[4] Zur Regelung des "Ein...mehr

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Urlaubsabgeltung / 2 Anrechnung auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt

Zahlungen des Arbeitgebers zur Abgeltung von nicht in Anspruch genommenem Urlaub sind bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts nicht anzurechnen. Grund dafür ist, dass es sich hierbei um Bezüge handelt, welche nicht mit hinreichender Sicherheit erwartet werden können.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6.3 Wegfall der Bindungswirkung

Rz. 44 Die Bindungswirkung entfällt, wenn in Bezug auf die tatsächlichen Feststellungen zulässige und begründete Verfahrensrügen vorgebracht werden, d. h. wenn die Tatsachenfeststellungen auf einer Verletzung des Prozessrechts beruhen.[1] Die wichtigsten Verfahrensrügen sind die Rügen mangelnder Sachaufklärung[2] und die Rüge, das FG habe bei seiner Entscheidung wesentliche E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.4.1 Fallgruppen

Rz. 35 Die Revisionszulassung unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. umfasst folgende Fallgruppen[1]: Rechtsprechungsdivergenz; darunter fällt nicht nur die Abweichung des FG von der Rspr. des BFH, des GmS-OGB und des BVerfG[2], sondern darüber hinaus auch die Abweichung von der Rspr. anderer FG sowie der Ge...mehr

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Urlaubsabgeltung / 5 Vererblichkeit

Wenn ein Arbeitnehmer verstirbt, bleibt sein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bestehen. Er muss an die Hinterbliebenen abgegolten werden. Arbeitgeber berechnen den Urlaub dann wie in allen anderen Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis beendet wird. Das betrifft sowohl den gesetzlichen Mindesturlaub als auch den Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen und ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.10 Verkehrsanschauung, Handelsbräuche

Rz. 25 Die Feststellung der Verkehrsanschauung (z. B. für die Abgrenzung Gewerbebetrieb – Vermögensverwaltung oder einheitliches WG – mehrere WG) ist eine Tatfrage und obliegt dem FG als Tatsacheninstanz.[1] Das FG hat dies anhand einer Gesamtwürdigung festzustellen[2], es sei denn, die Lage ist offenkundig. Die Feststellung ist für den BFH bindend, sofern das FG die maßgebl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.4 Verlust des Rügerechts

Rz. 58 Geht der Beteiligte seines Rügerechts verlustig, kann er wegen eines davon betroffenen Verfahrensmangels nicht mehr die Zulassung der Revision erreichen. Nach § 155 FGO i. V. m. § 295 ZPO kann ein Verfahrensfehler nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn er eine Verfahrensvorschrift betrifft, auf deren Beachtung die Prozessbeteiligten verzichten können und t...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6.2.7 Gegenrüge

Rz. 41 Der Revisionsbeklagte, der vor dem FG (voll) obsiegt hat, kann mangels Beschwer gegen das FG-Urteil keine Revision (Anschlussrevision) einlegen, um die Tatsachenfeststellungen des FG, die er für unrichtig hält, anzugreifen. Muss er jedoch befürchten, dass auf die Revision des Klägers die Feststellungen des FG, die er für fehlerhaft hält, zu einer für ihn ungünstigen R...mehr

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Urlaubsabgeltung / 2 Urlaubsabgeltung als Geldanspruch

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wandelt sich der zu diesem Zeitpunkt noch offene Urlaubsanspruch in einen reinen Geldanspruch um. Die Urlaubsabgeltung ist dabei kein Ersatz für den noch ausstehenden Urlaub, sondern ein eigener Geldanspruch.[1] Dieser entsteht zwar infolge urlaubsrechtlicher Vorschriften, gehört aber – einmal entstanden – zum Vermögen des Arbeitnehm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.4 Beschränkung der Zulassung

Rz. 68 Die Revisionszulassung kann – und muss – auf einzelne, abtrennbare Teile des Streitgegenstands bzw. auf einzelne Streitgegenstände bei verschiedenen Streitgegenständen oder für einen von mehreren Beteiligten beschränkt werden, wenn nur insoweit ein Zulassungsgrund vorliegt, z. B. bei objektiver Klagenhäufung oder bei Klagenverbindung.[1] Dementsprechend sollte mit der...mehr

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Urlaubsabgeltung / 7 Verjährung

Der Urlaubsabgeltungsanspruch unterliegt wie auch der Urlaubsanspruch selbst der Verjährung. Allerdings beginnt die 3-jährige Verjährungsfrist für den Abgeltungsanspruch am Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet. Auf die Erfüllung der arbeitgeberseitigen Mitwirkungspflichten kommt es dabei im Gegensatz zum Urlaubsanspruch nicht an. Der Abgeltungsanspruch verjähr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.2.1.1 Allgemeine Begriffsbestimmung

Rz. 9 Nach der vom BFH stets verwandten Formel hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn in dem zuzulassenden Revisionsverfahren eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, an deren Beantwortung ein allgemeines Interesse besteht, weil ihre Klärung das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt.[1] Die Beantwortung der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.6 Beschwerdefrist

Rz. 13 Die Beschwerdefrist beträgt – wie bisher – einen Monat nach der Urteilszustellung. Anders als die Begründungsfrist ist die Einlegungsfrist nicht verlängerbar.[1] Wird die Beschwerde (bzw. die Beschwerdebegründung) beim FG eingereicht und von dort an den BFH übersandt, ist die Beschwerdefrist nur gewahrt, wenn der Schriftsatz beim BFH vor Fristablauf eingeht.[2] Die Ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.2.1.4 Klärungsbedürftige Rechtsfrage

Rz. 19 Eine Rechtsfrage ist klärungsbedürftig, wenn sie die Rechtssicherheit, die Rechtseinheitlichkeit oder die Fortentwicklung des Rechts berührt. Dies ist der Fall, wenn es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handelt, deren Bedeutung sich nicht in der Entscheidung des konkreten (individuelle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.3 Form der Zulassungsentscheidung

Rz. 66 Die Zulassung der Revision muss ausdrücklich ausgesprochen werden.[1] Die Zulassungsentscheidung muss nicht zwingend in die Urteilsformel aufgenommen werden[2]; dies dient aber der Rechtsklarheit. Die Zulassung kann sich auch aus der Urteilsbegründung ergeben.[3] Aus der Rechtsmittelbelehrung ist eine Zulassung grundsätzlich nicht zu entnehmen, denn sie stellt keine E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6.2.2 Zulässigkeit der Klage

Rz. 35 Der BFH hat die Sachentscheidungsvoraussetzungen des finanzgerichtlichen Verfahrens von Amts wegen zu prüfen.[1] Neue Tatsachen sind daher vom BFH immer dann zu berücksichtigen und ggf. von Amts wegen zu ermitteln, wenn sie die Sachentscheidungsvoraussetzungen des Klageverfahrens betreffen[2] und damit für den Rechtsstreit in seiner Gesamtheit erheblich sind, z. B. Zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 10 Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 59 Für die Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde gilt § 125 FGO entsprechend.[1] Die Einwilligung des Beschwerdegegners ist allerdings nicht erforderlich.[2] Die Zurücknahme bewirkt nur den Verlust des eingelegten Rechtsmitttels.[3] Der Einlegung einer erneuten Beschwerde steht daher nicht bereits der Umstand entgegen, dass eine Beschwerde eingelegt war und wieder zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.9 Fehler bei einer Schätzung

Rz. 24 Die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen[1] einschließlich der Wahl der zutreffenden Schätzungsmethode gehört zu den tatsächlichen Feststellungen, an die der BFH als Revisionsinstanz grundsätzlich gebunden ist[2], es sei denn, dass hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen Verfahrensrügen durchgreifen.[3] Zu einer eigenen Schätzung ist der BFH nicht befugt.[4] Der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 9 Kosten des Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahrens

Rz. 56 Hat die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg (unzulässig oder unbegründet), trägt der Beschwerdeführer nach § 135 Abs. 2 FGO die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Rechtsfrage erst nach der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde geklärt wurde (Rz. 46). Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens entspricht dem des Klageverfahre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Entwicklung des Revisionsrechts ist durch eine zunehmende Beschränkung des Zugangs zum BFH gekennzeichnet. Nach der FGO v. 6.10.1965[1] war die Revision zulässig, wenn sie vom FG zugelassen wurde (Zulassungsrevision) sowie bei einem Streitwert von 1.000 DM (Streitwertrevision).[2] § 115 Abs. 2 FGO a. F. zählte die Gründe für die Zulassung der Revison auf: grundsätzl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.2.7 Zeitpunkt

Rz. 41 Ausschlaggebend für das Vorliegen einer Divergenz ist der Zeitpunkt der Entscheidung über die Revisionszulassung durch das FG bzw. nach Nichtzulassungsbeschwerde durch den BFH. Entscheidend ist somit der aktuelle Stand der Rspr. des BFH[1], und zwar unabhängig davon, ob die betreffende Entscheidung (schon) veröffentlicht ist. Eine frühere, inzwischen aufgegebene (über...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 7.2 Änderungsbescheid während des Verfahrens

Rz. 54 Erlässt das FA während des Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahrens einen (verbösernden) Änderungsbescheid, wird dieser nach § 68 FGO ohne besonderen Antrag kraft Gesetzes zum Gegenstand des anhängigen Beschwerdeverfahrens. § 68 FGO gilt auch im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren.[1] Das gilt auch, wenn die (zulässige) Beschwerde unbegründet ist.[2] Bei unzulässiger Besc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3 Adressat

Rz. 6 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des FG-Urteils beim BFH – nicht wie bis 2000 nach § 115 Abs. 3 S. 2 FGO a. F. beim FG – einzulegen. Eine Abhilfemöglichkeit des FG besteht nicht mehr. Wird die Nichtzulassungsbeschwerde beim FG eingelegt, ist die Beschwerdefrist nur gewahrt, wenn sie den BFH nach Weiterleitung durch das FG noch in...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.3 Darlegung des Erfordernisses einer BFH-Entscheidung zur Rechtsfortbildung

Rz. 33 Das Erfordernis einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts war schon nach bisheriger Rspr. ein Merkmal grundsätzlicher Bedeutung.[1] Nach der Neufassung durch das 2. FGOÄndG[2] stellt das Rechtsfortbildungserfordernis einen eigenständigen Zulassungsgrund dar. Zum Begriff des Erfordernisses einer Entscheidung des BFH zur Rechtsfortbildung s. Dürr, in Schwarz...mehr

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Verdeckte Einlage: Auswirku... / 4 Typische Fälle der verdeckten Einlage

Der Gesellschafter überträgt der GmbH Wirtschaftsgüter unentgeltlich oder zu einem unangemessen niedrigen Preis. Die GmbH veräußert an einen Gesellschafter Wirtschaftsgüter über Preis. Der Gesellschafter verzichtet gegenüber seiner GmbH auf eine Forderung (rechtlich entstandener Anspruch). Die GmbH berechnet dem Gesellschafter für sonstige Leistungen, z. B. Darlehensgewährung, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Franchising / 2.3.2 Vertragsbeendigung

Franchiseverträge werden i. d. R. auf eine kalendermäßig bestimmte Laufzeit beschränkt. Da die Parteien ein Interesse an einer langfristigen Zusammenarbeit haben, enthalten die Verträge oft auch eine Verlängerungsklausel. Danach verlängert sich die Vertragsdauer um eine zwischen den Parteien vereinbarte Zeitspanne, wenn nicht eine der Vertragsparteien die Verlängerung innerh...mehr

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Verdeckte Einlage: Auswirku... / 6 Unentgeltliche oder verbilligte Nutzungsüberlassung an eine Kapitalgesellschaft

Die Einlage von Nutzungen und Leistungen wurde vom BFH in einer Grundsatzentscheidung abgelehnt.[1] Es fehlt somit unverändert an der Deckungsgleichheit von verdeckter Einlage und verdeckter Gewinnausschüttung. Korrespondierend sind aber auf der Seite des Gesellschafters keine Einkünfte anzusetzen, da für die Nutzungsüberlassung auch keine Gegenleistung vorliegt. Mangels Ein...mehr