Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Beeinträchtigung der Vermögens- oder Ertragslage

Rn. 29 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Allg. Auffassung zufolge knüpft der Nachteilsbegriff an eine Minderung der Vermögens- oder Ertragslage der Gesellschaft an (vgl. BGH, Urteil vom 31.05.2011, II ZR 141/09, NZG 2011, S. 829ff. (Rn. 37); BGH, Urteil vom 01.12.2008, II ZR 102/07, BGHZ 179, S. 71 (75); BGH, Urteil vom 01.03.1999, II ZR 312/97, BGHZ 141, S. 79 (84); KonzernR (2022)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Maßstab eines ordentlichen Geschäftsleiters

Rn. 32 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Beeinträchtigung der Vermögens- oder Ertragslage ist nur eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für den Nachteilsbegriff des § 311 AktG. Hinzukommen muss, dass sich die betreffende Beeinträchtigung als Abhängigkeitsfolge darstellt (heute h. M.; vgl. BGH, Urteil vom 01.12.2008, II ZR 102/07, BGHZ 179, S. 71 (75); BGH, Urteil vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / a) Skizzenhafte Darstellung der historischen Entwicklung

Rz. 183 [Autor/Stand] Um den Beanstandungen und Vorgaben des BVerfG Rechnung zu tragen, hatte das BMF – nach vorheriger Erstellung eines "Eckwertepapiers"[2] – am 2.6.2015 einen ersten Gesetzesentwurf (RefE-ErbStG) vorgelegt.[3] Dieser RefE-ErbStG war allerdings durch den von der Koalition am 8.7.2015 in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Regierungsentwurf zum ErbStG (...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren / 8 Unzutreffende Nichtanwendung des § 13b UStG (USt-Ausweis des Leistenden)

Wird – wie leider in der Praxis häufig - entgegen § 13b UStG das Reverse-Charge-Verfahren unzutreffend nicht angewendet, schuldet der Leistungsempfänger trotzdem die Umsatzsteuer nach § 13b UStG . Hat der Leistende in diesen Fällen in seiner Rechnung unzutreffend Umsatzsteuer ausgewiesen schuldet er diese zusätzlich als zu hoher Umsatzsteuerausweis nach § 14c Abs. 1 UStG . Diese...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1 Allgemeines

Tz. 44 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Vergütungen für die genannten Tätigkeiten bleiben nur insoweit steuerfrei, als sie im Kalenderjahr den Betrag i. H. v. 3 000 EUR nicht übersteigen (s. § 3 Nr. 26 EStG, Anhang 10; s. R 17 Abs. 8 LStR). Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag und kann aus diesem Grund auch nicht zeitanteilig aufgeteilt werden. D.h., er kann auch dann abgezogen wer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Selbständigkeit

Tz. 26 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wird der Personenkreis wöchentlich weniger als sechs Stunden von einem Verein beschäftigt, spricht diese Tatsache für nebenberufliche Selbständigkeit (s. R 19.2 LStR, Anhang 8a). Dies ist immer dann der Fall, wenn von den Turn- und Sportvereinen bzw. den übrigen steuerbegünstigten Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige, oder kirchliche...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Exkurs

Tz. 6 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die zuvor beschriebene Abgrenzung der gemeinnützigen und hoheitlichen Tätigkeit führt dazu, dass wenn Körperschaften des öffentlichen Rechts hoheitliche Tätigkeiten auf privatrechtliche gemeinnützige Körperschaften ausgliedern, die Frage der Selbstlosigkeit zu beantworten ist. Die Finanzverwaltung ist bisher (siehe BMF vom 27.12.1990, BStBl I...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. §§ 57ff. AktG

Rn. 81 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Privilegierungstatbestand des § 311 AktG steht im Widerspruch zu der in den §§ 57, 58, 60, 62 AktG niedergelegten Vermögensbindung. Der gesetzliche Wertungswiderspruch ist i. S. d. Vorrangs des in seinem Anwendungsbereich spezielleren § 311 AktG aufzulösen. Auch wenn § 311 AktG die Nachteilszufügung im faktischen Konzern nicht für rechtmä...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft

Tz. 5 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Analog hatte auch das FG Hamburg in seinem Urteil vom 05.02.2013, EFG 2013, 956 zu einem Fall der Grunderwerbssteuerbefreiung festgestellt, dass auch die Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft ein Betrieb gewerblicher Art seien, da sie im Wettbewerb zu anderen Kindergärten kommunaler, freigemeinnütziger und privater Träger stehen. Die Revis...mehr

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zfs 06/2023, Amtsrichterin Frauke und die Büchse der Pandora

Neulich bekam ich eine Klage in einer klassischen Verkehrsunfallsache mit ausschließlichem Blechschaden auf den Tisch. Zuständig war das Amtsgericht Frankfurt, in dessen Bezirk der Unfall auch passierte. Auffällig war bereits, dass der Kläger aus einem Vorort der Stadt Frankfurt am Main kam, dessen Anwaltskanzlei jedoch ihren Sitz im hohen Norden der Republik hat und eine in...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Maßgeblicher Zeitpunkt

Rn. 36 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ob ein Rechtsgeschäft oder eine sonstige Maßnahme nachteilig ist, beurteilt sich nach den Umständen im Zeitpunkt der Vornahme (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.2008, II ZR 102/07, BGHZ 179, S. 71ff. (Rn. 13); BGH, Urteil vom 03.03.2008, II ZR 124/06, NJW 2008, S. 1583; OLG Köln, Urteil vom 27.04.2006, 18 U 90/05, NZG 2006, S. 547; Emmerich/Habersac...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Haftung des Abschlussprüfers gegenüber Dritten

Rn. 43 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 § 323 regelt die vertragliche Haftung des AP gegenüber dem Mandanten und verbundenen UN bei Pflichtprüfungen abschließend. Er lässt hingegen die Ansprüche Dritter offen. Die Haftung aus § 323 kann auch nicht im Wege der extensiven Auslegung oder Analogie auf nicht in der Norm genannte Dritte ausgedehnt werden (vgl. IDW, FN-IDW 2000, S. 518; ü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Veranlassung durch Einflussnahme

Rn. 12 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das beherrschende UN muss die abhängige AG, KGaA oder SE aufgrund seines faktischen Einflusses zu einer nachteiligen Maßnahme oder einem nachteiligen Rechtsgeschäft veranlasst haben. Da in der abhängigen Gesellschaft aufgrund der Machtstellung des MU keine autonome Willensbildung erfolgt, genügt jede – auch nur mittelbare – Form der Einflussn...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen

Tz. 29 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Folgende Urteile/Verwaltungsanweisungen sind relevant: BFH vom 27.03.1991, BStBl II 1992, 103. Durch das BFH-Urteil wurde das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 15.12.1998, EFG 1989, 424 aufgehoben. S. Stobbe, DStZ 1996,757; BFH-Beschluss vom 21.09.1995, BFH/NV 1996, 268; FG Hessen vom 23.08.1995, EFG 1996, 250, rkr.; FinMin Baden-Württemberg v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Zeitpunkt, Höhe sowie Bilanzierung des Nachteilsausgleichs (Abs. 2)

Rn. 72 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach der Fälligkeitsregel des § 311 Abs. 2 AktG muss der Nachteilsausgleich spätestens zum Ende des GJ erfolgen. Das bedeutet nicht, dass zu diesem Zeitpunkt auch eine vollständige Kompensation vorliegen muss. Die Höhe der erforderlichen Ausgleichsleistung bestimmt sich vielmehr nach dem Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung. Wenn e...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Umsatzsteuer

Tz. 3 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG (Anhang 5) fordert als Bedingung, dass von den Vereinen die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt werden, wie durch die entsprechenden Einrichtungen der öffentlichen Hand. § 4 Nr. 20 Buchst. a und b UStG (Anhang 5) kann aber nur dann zur Anwendung kommen, wenn die Vereine eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehö...mehr

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FoVo 06/2023, Schwierige Ab... / 1 Der Fall

Titulierte Wiederherstellungsverpflichtung Mit rechtskräftigem Urteil ist die Schuldnerin – die bis zum 31.12.2021 Verwalterin der WEG war – verurteilt worden, die Parkplatzmarkierung des Parkplatzes Nr. 33 zu den bisherigen Maßen – 514 cm in der Länge und 266 cm in der Breite auf der linken Seite und 260 cm auf der rechten Seite – an bisheriger Stelle gemäß roter Markierung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Konzernumlagen

Rn. 59 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Einen getrennt zu betrachtenden Sonderfall stellen Konzern- oder Kostenumlagen dar (vgl. zu ihrer praktischen Relevanz HdR-E, AktG § 311, Rn. 31). Darunter versteht man i. A. die Inrechnungstellung von Leistungen des herrschenden an das abhängige UN (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.1999, II ZR 312/97, BGHZ 141, S. 79 (85)). Hinzu kommen steuerrech...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Kindergärten in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft

Tz. 4 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das FG Düsseldorf hatte im Urteil vom 02.11.2010 (AZ: 6 K 2138/08) noch bestätigt, dass kommunale Kindergärten eine hoheitliche Tätigkeit seien, da diese eine eigentümliche und hoheitliche Tätigkeit darstellen, da für jedes Kind ab drei Jahren ein Kindergartenplatz zur Verfügung stehen muss. Im Revisionsverfahren hat der BFH im Urteil vom 12....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Unternehmereigenschaft

Rn. 5 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Ausgleichspflicht des § 311 AktG richtet sich ebenso wie die Folgepflichten der §§ 312–318 AktG nur an "Unternehmen", die als beherrschende Gesellschafter auftreten (vgl. zu Einzelheiten HdR-E, Einf AktG §§ 311–318, Rn. 9ff.). Nur bei beherrschenden UN besteht die Gefahr eines Interessenkonflikts, der den Unternehmer zu nachteiligen Weisun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. § 243 AktG

Rn. 83 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wird der Nachteil ausnahmsweise durch einen Beschluss der HV veranlasst, greift das Anfechtungsrecht nach § 243 Abs. 1 AktG neben den §§ 311, 317 AktG (vgl. für eine Verdrängung des Anfechtungsrechts dagegen Altmeppen, ZIP 2016, S. 441 (442ff.); Arnold/Gärtner, in: FS Stilz (2014), S. 7 (9ff.); für einen Vorrang des § 243 Abs. 1 AktG wenig üb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. § 3c EStG i. V. m. § 3 Nr. 26 EStG

Tz. 49 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) ist auch dann anwendbar, wenn im Zusammenhang mit der nebenberuflichen Tätigkeit höhere Aufwendungen (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) geltend gemacht werden, die den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) i. H. v. 3 000 EUR übersteigen. Tz. 50 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das Abzugsverbot des § 3c EStG (An...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 6 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Umsatzsteuerlich hat der XI. Senat des BFH mit Urteil vom 08.06.2011, XI R 22/09 (DStR 2011,1659) entschieden, dass die Erbringung der Basisleistung im Rahmen des Betreuten Wohnens unionsrechtlich nach Art. 13 Teil A Abs. 1 G der RL 77 388/EWG umsatzsteuerfrei ist. Die Umsatzsteuerbefreiung nach deutschem Umsatzsteuerrecht (§ 4 Nr. 18 UStG, A...mehr

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zfs 06/2023, Augenblicksver... / 2 Aus den Gründen:

Erläuternd bemerkt der Senat: 1. Die dem Wortlaut der Rechtsbeschwerde ausschließlich erhobene Sachrüge hat keinen Erfolg. Die insoweit allein maßgeblichen Urteilsgründe geben keinen Anlass, ein so genanntes Augenblicksversagen, von dem ohnehin nur in besonders gearteten Ausnahmefällen ausgegangen werden kann, in Rechnung zu stellen. Der Hinweis, die Messstelle befinde sich i...mehr

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zfs 06/2023, Augenblicksver... / 1 Sachverhalt

Das KG hat die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des AG verworfen.mehr

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AGS 06/2023, Anhörungsrüge ... / II. Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

Das BVerfG sieht die Verfassungsbeschwerde als – jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt – nicht zulässig an. Die Geschädigte habe den Rechtsweg noch nicht erschöpft. 1. Rechtswegerschöpfung Nach Auffassung des BVerfG genügte die Verfassungsbeschwerde nicht dem Gebot der Rechtswegerschöpfung. Die Anhörungsrüge nach § 33a S. 1 StPO zähle vorliegend zum Rechtsweg. Werde mit der Ve...mehr

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FoVo 06/2023, Rechtsschutzb... / 2 II. Das Wichtigste aus der Entscheidung

Drei Erkenntnisse aus der Entscheidung Der BGH folgt dem LG nur im Ergebnis. Für die Vollstreckung ergeben sich aus der Entscheidung des BGH wichtige Hinweise:mehr

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ZErb 06/2023, Zur Dispositi... / 1 Gründe

I. Der Wert der vom Kläger und Berufungskläger begehrten Aufhebung des angefochtenen Teil-Urteils zu den Nr. 2 und 3 des Tenors war angesichts des Werts des dort tenorierten Wertermittlungsanspruchs, der die Kosten der Einholung eines Sachverständigengutachtens umfasst, auf 5.000 EUR zu schätzen; gegenüber diesem und dem (nicht angegriffenen) Auskunftsanspruch hatte der Antra...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Austritt aus einer Kapitalgesellschaft (Satz 1 Alt. 2)

Rz. 571 [Autor/Stand] Nur Anteile an Gesamthandsgesellschaften können per Anwachsung auf die übrigen Gesellschafter übergehen, Anteile an Kapitalgesellschaften hingegen nicht;[2] eine § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB entsprechende Regelung gibt es nicht. Als Geschäftsanteile an einer GmbH oder Aktien an einer AG verkörpern sie gegenständlich die Beteiligungen der einzelnen Gesellscha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Destinatsleistungen

Rz. 330 [Autor/Stand] Nach amtlicher Publizierung des erwähnten BFH-Urteils, das zwar zu Leistungen einer Schweizer Familienstiftung erging, aber auch für Destinatsleistungen inländischer Stiftungen relevant ist,[2] gilt offiziell: Satzungsmäßige Leistungen sind keine freigebigen Zuwendungen. [3] Einschätzungsprärogative: Es ist primär Sache der Stiftung einzuschätzen, ob eine ...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.3.3 Gegenleistung (Preis)

In den allermeisten Verträgen ist die Gegenleistung als Zahlung eines Preises ausgestaltet. Ist dieser Preis ausgehandelt und beziffert, wird es darum kaum Streit geben. Dennoch birgt auch die vertragliche Bestimmung des Preises Tücken. Auf diese Punkte sollte geachtet werden: Der Preis muss genau bestimmt sein. Die wörtliche Wiederholung der Ziffern kann sich empfehlen. Die W...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Ertragsteuerliche Beurteilung

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beim Betreuten Wohnen erfüllt die Überlassung von Wohnungen nicht die Voraussetzungen der Förderung der Altenhilfe –. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Wohnungen auf die besonderen Bedürfnisse und Belange älterer Menschen etwa mit einer besonderen Küchen- und Badausstattung sowie technischen Sondereinrichtungen zugeschnitten sind. Die V...mehr

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FoVo 06/2023, Beantragung e... / I. Das Problem

PfÜB-Antrag bei Gesamtschuldnern aus mehreren Amtsgerichtsbezirken Wir betreiben die Zwangsvollstreckung für den Gläubiger aus einem Urteil und einem Kostenfestsetzungsbeschluss, der sich gegen insgesamt vier Schuldner richtet, die gesamtschuldnerisch haften. Alle vier Schuldner sind an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beteiligt. Die vier Schuldner wohnen in drei ve...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gemeinnützigkeitsfähigkeit des Staates

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wird immer wieder die Gemeinnützigkeitsfähigkeit der öffentlichen Hand diskutiert. Dass die öffentliche Hand zumindest in Teilbereichen gemeinnützig tätig ist, zeigen zahlreiche Betätigungen in gemeinnützigen Strukturen. Man denke beispielsweise an städtische Theater und Museen, aber...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendung der Vorschrift

Rz. 313 [Autor/Stand] Einschlägige Erwerbe ereignen sich grundsätzlich im Rahmen einer Liquidation des solange fortbestehenden Vereins (§§ 47, 49 Abs. 2 BGB).[2] Bei der Stiftungsauflösung ist dies nicht anders (§ 88 Satz 3 BGB). Der Intention zu Alt. 1 folgend (s.o. Rz. 304), müsste Alt. 2 daher konsequent jede Übertragung von Vereinsvermögen erfassen, die im Zuge der Liqui...mehr

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ZErb 06/2023, Die Familieng... / III. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Als weiterer Vorteil der Familiengenossenschaft wird die Möglichkeit genannt, Genossenschaftsanteile steuergünstig verschenken bzw. vererben zu können. So hat das FG Köln in einem Urteil aus dem Jahr 2014 die Auffassung vertreten, Genossenschaftsanteile seien grundsätzlich mit dem niedrigeren Nominalwert anzusetzen, da ein Genosse nur unter erschwerten Bedingungen über seine...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren / 4 Rechnungserteilung des Leistenden

Beim Reverse-Charge-Verfahren muss der Leistende bei der Ausstellung seiner Rechnung neben den übrigen Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG Folgendes beachten[1]: Umsatzsteuer darf nicht gesondert ausgewiesen werden (nicht schädlich ist es, wenn in der Zeile Umsatzsteuer "0,00 EUR" angegeben wird); der Leistungsempfänger ist auf die von ihm geschuldete Umsatzsteuer hinzuweisen. Hierb...mehr

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zfs 06/2023, Der Vorsatzvor... / B. Tatbestandsfeststellung: Vorsatz oder Fahrlässigkeit

Eine vorsätzliche Begehung muss dem Betroffenen regelmäßig nachgewiesen werden.[6] Fehlt die Angabe der Schuldform, ist grundsätzlich von Fahrlässigkeit auszugehen.[7] Da der Bußgeldkatalog im Bereich von Geschwindigkeitsverstößen zunächst von einer fahrlässigen Begehung ausgeht, führt eine vorsätzliche Begehung grundsätzlich zu einer Erhöhung der Geldbuße (§ 3 Abs. 4a BKatV...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.5.1 Bedingung

Die Bedingung kann als "aufschiebende" oder als "auflösende" in einen Vertrag aufgenommen werden (§ 158 BGB). Im ersten Fall wird die Wirksamkeit des Vertrages vom Eintritt der Bedingung abhängig gemacht, im zweiten sein Fortbestand. Aufschiebende Bedingung Der Käufer eines Grundstückes ist im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht zahlungsfähig. Er erwartet jedoch eine Kredit...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.8.3 Vertragsstrafe

Mit dem sog. unselbständigen Vertragsstrafeversprechen (Konventionalstrafe, Pönale) verpflichtet sich eine Partei zur Zahlung eines Geldbetrages für den Fall, dass sie eine Pflicht aus dem Vertrag nicht, nicht gehörig oder nicht rechtzeitig erfüllt. Sie hat den Vorteil als Druckmittel auf den versprechenden Teil des Vertrages einzuwirken. Diese Partei wird alles tun, um die V...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Spendenempfangsberechtigung des gemeinnützigen BgA

Tz. 11 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Grundsätzlich gilt, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts zum Spendenempfang berechtigt sind. Anders als für privatrechtliche Körperschaften ist für die Spendenempfangsberechtigung bei Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht explizit geregelt, dass diese steuerbegünstigt sein muss. Der BFH hatte im Urteil vom 05.06.1962, BStBl III ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Art und Inhalt des Nachteilsausgleichs

Rn. 70 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Art und Umfang der Ausgleichsleistung können vom herrschenden UN einseitig festgelegt werden (h. M.; vgl. nur LG Kiel, Urteil vom 30.01.2008, 14 O 90/05, NZG 2008, S. 346 (347); Henssler/Strohn (2021), § 311 AktG, Rn. 29; Hüffer-AktG (2022), § 311, Rn. 41; a. A. MünchKomm. AktG (2020), § 311, Rn. 360ff.; Altmeppen, NZG 2010, S. 401 (402), m. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 28 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Einflussnahme des herrschenden UN auf die abhängige Gesellschaft sind durch den Nachteilsbegriff des § 311 Abs. 1 AktG äußere Grenzen gezogen. Eine gesetzliche Definition dieses Tatbestandsmerkmals fehlt. Seine nähere Entfaltung hat sich daher an dem Normzweck der Vorschrift auszurichten (h. M.; vgl. OLG Köln, Urteil vom 27.04.2006, 18 U ...mehr

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FF 06/2023, Rechtsprechung ... / 4 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 1.3.2023 – XII ZB 18/22 Die Vermutung fehlenden Verschuldens, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist, entfällt im Falle der Vertretung durch einen Rechtsanwalt nur dann, wenn sich das anwaltliche Mandat auf die Angelegenheit bezieht (Abgrenzung zu Senatsbeschl. v. 23.6.2010 – XII ZB 82/10, FamRZ 2010, 1425 und v. 25.11.2020 – XII ZB ...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.6.1 Eigentumsvorbehalt

Zu den wichtigsten und meist verbreiteten Sicherungsmitteln zählt ein Eigentumsvorbehalt des Verkäufers. Ist er vereinbart, "so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird".[7] Gängige Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist denn auch der Satz " Bis zur vollständigen Bezahlung de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Nenngelder

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Nenngelder bzw. Meldegelder, die anlässlich von Turnieren von den aktiven Teilnehmern zu entrichten sind, stellen Einnahmen im Zweckbetrieb sportliche Veranstaltung i. S. d. § 67a AO dar. Zu berücksichtigen ist die Zweckbetriebsgrenze, d. h. Bruttoeinnahmen bis zu 45 000 EUR. Ggf. ist von der Möglichkeit der Option (s. § 64 Abs. 2 und 3 AO, Anhang ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Nachteil, Schaden, Verlust

Rn. 38 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Aus der zeitlichen Eingrenzung der Nachteilsdefinition ergibt sich zugleich, dass die Begriffe "Nachteil" und "Schaden" nicht deckungsgleich sind, sondern jeweils eigenen Rechtsregeln folgen: I.R.d. § 311 AktG kommt es für die Nachteilsermittlung auf eine ex-ante-Prognose an, während ein etwaiger Schaden rückschauend auf der Grundlage des nun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Tanz- und Unterhaltungsorchester

Tz. 12 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Darbietungen eines Tanz- und Unterhaltungsorchesters stellen nach dem Urteil des BFH vom 19.08.1982, BStBl II 1983, 7 eine "künstlerische Tätigkeit" i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG (und keine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit) dar, wenn sie einen bestimmten Qualitätsstandard erreichen. Dabei kommt es in erster Linie auf die bei den Darbi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Einzelwirtschaftsgüter

Rn. 1512 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In dem Urteil des BFH v 17.09.2015, III R 49/13, BStBl II 2017, 37 war offengeblieben, ob auch Einzel-WG auf einen ausscheidenden Mitunternehmer in der Form übertragen werden können, dass deren Buchwerte im Ziel-BV übernommen werden konnten. Nachdem die FinVerw dies in einer ersten Reaktion verneint hatte (BMF v 20.12.2016, BStBl I 2017, 3...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren / 5 Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers aus der § 13b UStG – Umsatzsteuer

Der Leistungsempfänger kann die von ihm nach § 13b Abs. 5 UStG geschuldete Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen[1], wenn er die bezogene Leistung für sein Unternehmen bezieht und damit vorsteuerabzugsberechtigende Ausgangsumsätze tätigt.[2] Wichtig Ordnungsgemäße Rechnung für Vorsteuerabzug nicht erforderlich Für den Vorsteuerabzug aus der Reverse-Charge-Umsatzsteuer ist eine ord...mehr