Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Das Testament / 2.1.1.1 Vermeidung der potenziell streitträchtigen Erbengemeinschaft

Die zu Erben eingesetzten Personen werden grundsätzlich gem. § 1922 Abs. 1 BGB Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft (§ 1922 Abs. 2 BGB), der gem. § 2032 BGB der Nachlass als gemeinschaftliches Vermögen zusteht (Gesamthand). Jeder Miterbe hat einen Anteil am Nachlass, aber nicht an den einzelnen Nachlassgegenständen (§ 2033 BGB). ...mehr

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Das Testament / 1.2.1 Pflichtteilsrecht

Das Pflichtteilsrecht schränkt gem. §§ 2303 ff. BGB als Ausdruck familiärer Solidarität die Testierfreiheit ein, indem Abkömmlinge oder Eltern sowie Ehegatten und Lebenspartner von Gesetzes wegen auch dann im Umfang des halben gesetzlichen Erbteils am Nachlass teilhaben, wenn sie der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat. ...mehr

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Das Testament / 1.3 Höchstpersönliche Errichtung

Da die Testierfreiheit ein individuelles und höchstpersönliches Recht ist, kann ein Erblasser sein Testament nur persönlich errichten (§ 2064 BGB) und weder die Entscheidung über die Gültigkeit seiner letztwilligen Verfügung (§ 2065 Abs. 1 BGB) noch die Bestimmung der Person, die eine Zuwendung erhalten soll, noch die Bestimmung des Gegenstands der Zuwendung einem anderen üb...mehr

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Das Testament / 2.9.2 Teilungsanordnung

Bei bestehender Miterbengemeinschaft können einzelne Nachlassgegenstände durch Teilungsanordnung gem. § 2048 BGB letztwillig zugewendet werden. Da die Anordnung nur schuldrechtlich wirkt und nach dem Erbfall noch ein rechtsgeschäftliches Erfüllungsgeschäft erforderlich ist, können die Miterben einvernehmlich davon abweichen. Ohne Zustimmung der Miterben kann die Zuweisung nu...mehr

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Erbvertrag / 3 Gegenstand und Wirkung des Erbvertrags

Hervorzuheben sind sowohl die Aufhebungs- als auch die Bindungswirkung des Erbvertrags. Hierzu gleich im Folgenden mehr. Um sicherzustellen, dass der Erbvertrag die gewünschten Wirkungen im Todesfalle auch entfalten kann, sollte der Erblasser nicht vergessen eine Rechtswahl zu treffen.[1] Für alle Todesfälle nach dem 17.8.2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung [2], nach...mehr

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Das Testament / 2.2.7 Vermächtnis eines Wohnungsrechts

Um Personen, die nicht erben sollen, zu versorgen kann der Erblasser ihnen unter anderem ein dingliches Wohnrecht vermachen, § 1093 BGB.[1] Das durch Vermächtnis eingeräumte Wohnungsrecht ist grundsätzlich unveräußerlich und unvererblich. Es erlischt mit Zerstörung der Wohnung. Eine Alternative stellt daher die Einräumung einer Wohnungsreallast dar, die sich nicht auf einen k...mehr

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Das Testament / 1.2.4 § 30 BtOG

Nach überwiegender Ansicht ist § 14 HeimG nicht auf Betreuungsverhältnisse[1] übertragbar. Deshalb hat der Gesetzgeber zur Vermeidung von Missbrauch des übertragenen Betreueramtes für Berufsbetreuer mit Wirkung ab 1.1.2023 durch § 30 BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz) eine entsprechende Regelung eingeführt. § 30 Abs. 1 Satz 2 BtOG verweist im Zusammenhang mit der Annahme v...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 5.2 Entgegenstehende Wünsche anderer Arbeitnehmer

Rz. 10 Weiter können dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer seitens des Arbeitgebers auch Aus- und Weiterbildungswünsche anderer (teilzeit- oder vollzeitbeschäftigter) Arbeitnehmer entgegengehalten werden. Da § 10 TzBfG als besondere Ausprägung des Diskriminierungsverbots nach § 4 Abs. 1 TzBfG auf Gleichbehandlung teilzeit- und vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zielt[1], gi...mehr

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Erbvertrag / 3.4.5.3 Rücktrittsvorbehalt beim entgeltlichen Erbvertrag und Absicherung des Vertragspartners

Von einem zweiseitigen Erbvertrag, bei dem die Vertragspartner jeweils erbvertraglich verfügen, unterscheidet sich der entgeltliche Erbvertrag dadurch, dass sich keine erbvertraglichen Regelungen der Vertragsparteien gegenüber stehen, sondern einerseits erbrechtliche Verfügungen des Erblassers und schuldrechtliche Verpflichtungen des Bedachten. Es handelt sich mittlerweile u...mehr

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Das Testament / 2.1.3.7 Behindertentestament: Vor- und Nacherbfolge als Gestaltungsmittel beim Testament zugunsten eines Behinderten

Ein Behindertentestament bietet sich an, wenn ein Abkömmling aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen dauerhaft nicht in der Lage sein wird, seinen Lebensunterhalt zu verdienen. In diesem Fall ist die Aufzehrung des Nachlasses nur eine Frage der Zeit, zumal auch staatliche Hilfen durch das Kind aus der Erbschaft zu erstatten wären. Hat der Erblasser also ein behin...mehr

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Erbvertrag / 3.5.1.3 Beeinträchtigungsabsicht

Über die objektive Beeinträchtigung hinaus muss auch das subjektive Tatbestandsmerkmal der "Beeinträchtigungsabsicht" erfüllt sein, das nach der Rechtsprechung des BGH mit der Absicht den Beschenkten zu begünstigen meist untrennbar verbunden und daher in einer solchen Lage praktisch immer gegeben ist.[1] Nach Ansicht des BGH ist eine Benachteiligungsabsicht bereits schon dann...mehr

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Erbvertrag / 3.5.1.2 Objektive Beeinträchtigung

Obschon das Gesetz mit der ausdrücklichen Erwähnung der Beeinträchtigungsabsicht des Erblassers an ein subjektives Tatbestandsmerkmal anknüpft, ist es unstrittig, dass dessen Schenkung den Vertragserben darüber hinaus auch objektiv beeinträchtigen muss. Dies setzt einen Verstoß des Erblassers gegen seine erbvertraglichen Bindungen voraus. Nach h. M. finden § 2287 und § 2288 ...mehr

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Das Testament / 2.10.2 Testamentsvollstreckung als Gestaltungsmittel im Behindertentestament

Auch beim sog. Behindertentestament bietet es sich an Testamentsvollstreckung anzuordnen, insbesondere um den Nachlass für die nicht behinderten Erben zu bewahren und das Vermögen dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu entziehen.[2] Aufgrund des in § 2 Abs. 1 SGB XII verankterten "Nachranggrundsatzes" erhält nur der staatliche Hilfen, der weder über ausreichendes Einkommen (§ ...mehr

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Erbfall: Vermögensübergang,... / 5.8.2 Inhalt des Europäischen Nachlasszeugnisses

Der konkrete Inhalt des ENZ ist detailliert in Art. 68 EuErbVO geregelt und deckt sich im Wesentlichen mit dem des deutschen Erbscheins. In Bezug auf das Ehegattenerbrecht hat der EuGH[1] auf Vorlage des KG Berlin[2] festgestellt, dass eine nationale Bestimmung wie diejenige des § 1371 Abs. 1 BGB, wonach beim Tod eines Ehegatten ein pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhun...mehr

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Das Testament / 2.8.3 Vor- und Nacherbfolge als Gestaltungsmittel beim Unternehmertestament

Da die Vor- und Nacherbfolge – wie vorstehend bereits ausgeführt – in der Regel Ausdruck von Misstrauen des Erblassers gegenüber dem Vorerben ist, stellt sich die Frage, ob es sich überhaupt um ein geeignetes Gestaltungsinstrument zur Regelung einer Unternehmensnachfolge handelt.[1] Ausnahmsweise kann eine solche Regelung sinnvoll sein, wenn der Ehegatte als Vorerbe eingeset...mehr

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Erbvertrag / 3.4 Bindungswirkung des Erbvertrags

In objektiver Hinsicht besteht die Besonderheit des Erbvertrags vor allem in seiner Bindungswirkung, die späteren erbvertragswidrigen Erbeinsetzungen, Vermächtniszuwendungen, Auflagenbegünstigungen und einer Änderung der Rechtswahl entgegensteht, und zwar unabhängig davon, ob der Erbvertrag einseitig, zweiseitig, gegenseitig oder wechselbezüglich ist (§ 2289 Abs. 1 Satz 2 BG...mehr

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Erbvertrag / 4.5.9 Die Form des Rücktritts

Die Erklärung bedarf der notariellen Beurkundung (§ 2296 Abs. 2 Satz 2 BGB). Das Formerfordernis ist nicht abdingbar, es gilt nur für die vertragsmäßigen Verfügungen. Einseitige Verfügungen (§ 2299 BGB) unterliegen dagegen nur den allgemeinen Regeln des Widerrufs von letztwilligen Verfügungen und den dort geltenden einfacheren Formvorschriften. Wenn der Erbvertrag Teil einer...mehr

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Das Testament / 2.2 "Klassisches" Vermächtnis

Der Erblasser kann testamentarisch einem anderen, ohne ihn als Erbe einzusetzen, einen Vermögensvorteil als Vermächtnis[1] (§ 1939 BGB) zuwenden. Der mit dem Vermächtnis Bedachte erwirbt keine unmittelbare dingliche Berechtigung an dem vermachten Gegenstand, sondern hat lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den mit dem Vermächtnis Beschwerten – regelmäßig den Erbe...mehr

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Das Testament / 2.2.6 Nießbrauchsvermächtnis

Wenn der Erblasser dem Erben die Substanz und einem Dritten (in Betracht kommen natürliche und juristische Personen) die Nutzung seines Vermögens letztwillig zuwenden will, so bietet sich das Nießbrauchsvermächtnis an. Klarzustellen ist dabei zunächst, ob ein beschränkt dingliches Nießbrauchsrecht oder nur ein schuldrechtliches Nutzungsrecht[1] gewährt wird. Der Nießbraucher ...mehr

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Das Testament / 1.2.2 § 14 HeimG

Sofern ein gesetzlich geschütztes, übergeordnetes öffentliches Interesse testamentarischen Begünstigungen entgegensteht, so sind diese gem. § 134 BGB nichtig. Zu diesen Verbotsgesetzen gehören insbesondere die Vorschriften des Heimgesetzes (HeimG)[1]. Namentlich untersagt § 14 Abs. 1 HeimG letztwillige Verfügungen mit Vermögenswert von Heimbewohnern oder Bewerbern um einen H...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 10 TzBfG setzt § 5 Abs. 3 lit. d der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit[1] um.[2] Nach der Richtlinie sollen Arbeitgeber in geeigneten Fällen Maßnahmen, die den Zugang teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zur beruflichen Bildung erleichtern, zur Förderung des beruflichen Fortkommens und der beruflichen Mobilität in Erwägung ziehen. Rz. 2 § 10 TzBfG konkretisiert das...mehr

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Das Testament / 2.5.5 Steuerrechtlicher Exkurs zum Berliner Testament

Nach dem BFH[1] kann ein durch das Berliner Testament enterbter Abkömmling beim zweiten Erbfall seinen Pflichtteilsbetrag aus dem ersten Erbfall als Nachlassverbindlichkeit vom Nachlasswert absetzen. Damit hat der BFH die erbschaftsteuerlichen Nachteile des Schlusserben scheinbar beseitigt. Diese Rechtsprechung überzeugt allerdings nur, soweit der enterbte Abkömmling seinen ...mehr

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Erbvertrag / 4.5.10 Abgabe der Rücktrittserklärung und Zugang einer Ausfertigung der Rücktrittsurkunde

Der Rücktrittserklärung kann nicht durch einen Vertreter abgegeben werden (§ 2296 Abs. 1BGB) und muss als empfangsbedürftige Willenserklärung dem Vertragspartner zugehen (§ 2296 Abs. 2 Satz 1 BGB). Wenn der Erblasser nach Abgabe seiner Rücktrittserklärung stirbt, so bleibt die Erklärung grundsätzlich nach allgemeinen Grundsätzen wirksam (§ 130 Abs. 2 BGB), es sei denn der Er...mehr

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Heizkörperventile

Begriff Ob es sich bei den Heizkörperventilen um Gemeinschafts- oder Sondereigentum handelt, ist umstritten. Überwiegend wird angenommen, bei Heizkörperventilen handle es sich um Gemeinschaftseigentum.[1] Soweit jedoch die Heizkörper in der Teilungserklärung oder einer nachfolgenden Vereinbarung der Wohnungseigentümer zu Sondereigentum erklärt wurden, stehen auch die Heizkö...mehr

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Fahrradkeller im Wohnungseigentum

Begriff Der Fahrradkeller steht oft dann im Mittelpunkt des wohnungseigentumsrechtlichen Interesses, wenn seine Nutzung geändert werden soll. Hierzu gibt es diverse Entscheidungen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung LG Itzehoe, Urteil v. 28.5.2014, 11 S 58/13: Nichtig ist ein Beschluss insbesondere dann, wenn er infolge inhaltlicher Unbestimmtheit keine durchführbare R...mehr

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Mobilfunkantennen in Wohnun... / 3.2 Beschluss

Alte Rechtslage Vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 mussten einem Beschluss über bauliche Veränderungen sämtliche im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer zustimmen, deren Rechte durch die bauliche Maßnahme über das in § 14 WEG a. F. bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt wurden.[1] Neue Rechtslage Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 kann jede bauliche Veränderung ...mehr

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Mobilfunkantennen in Wohnun... / 2.1 Die Personenschutzgrenzwerte nach Immissionsschutzrecht

Seit dem 1.1.1997 ist die von der Bundesregierung auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassene Verordnung über elektromagnetische Felder [1] in Kraft. In dieser Verordnung sind für den Hochfrequenzbereich Personenschutzgrenzwerte für ortsfeste Mobilfunkantennenstandorte (sog. Basisstationen) festgelegt, die auf den Empfehlungen der Internationalen Strahlens...mehr

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Mobilfunkantennen in Wohnun... / 3.1 Bauliche Veränderung

Bei der Montage einer Mobilfunkanlage auf dem Dach einer Eigentumswohnanlage und der gleichzeitigen Errichtung eines Betriebs- oder Technikraums ebenfalls auf dem Dach oder dessen Installation in einem bisher anders genutzten Raum im Gemeinschaftseigentum handelt es sich eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne des § 20 Abs. 1 WEG (das indizieren a...mehr

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Mobilfunkantennen in Wohnun... / 4 Rechtsfragen bei vermietetem Sondereigentum

Die Rechtsprechung ist sich in der Beurteilung der Frage uneins, ob der Betrieb einer Mobilfunkanlage auf dem Dach eines Gebäudes mit vermieteten Wohnungen oder auf einem Gebäude in deren Nähe einen Mangel der Mietsache darstellt, der einen Mieter zur Mietminderung berechtigt. Achtung Mietminderung möglich Das Amtsgericht München hat bei einer auf dem Dach über einer vermietet...mehr

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Mobilfunkantennen in Wohnun... / 2.2 Anforderungen nach Baurecht

Mobilfunkanlagen (sog. Mobilfunkbasisstationen) bestehen konstruktiv aus den Antennenträgern, der Antennenanlage zum Senden und Empfangen der Funksignale einschließlich Richtfunk zum Vernetzen mehrerer Basisstationen, dem Technik- oder Betriebsraum auf dem Dach oder in einem Kellerraum, den notwendigen Kabelverbindungen und der Stromversorgung mit Anschluss an das Stromnetz ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 19 Au... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 19 TzBfG setzt § 6 Nr. 2 der Richtlinie 1999/70/EG [1] um.[2] Danach erleichtern Arbeitgeber den befristet beschäftigten Arbeitnehmern im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Zugang zu angemessenen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die die Verbesserung ihrer Fertigkeiten, ihres beruflichen Fortkommens und ihrer beruflichen Mobilität fördern. Die Regelung des § 19 TzBfG ...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 2.3 Verteilungsmaßstab

In aller Regel erfolgt die Kostenverteilung in den Gemeinschaften nach Miteigentumsanteilen. Ggf. werden auch einzelne Kosten nach einem abweichenden Maßstab umgelegt, was insbesondere bei den Verwalterhonoraren der Fall ist, die vielfach nach Objekten bzw. Sondereigentumseinheiten verteilt werden. Möglich ist jedoch auch ein anderer Verteilungsmaßstab, soweit dieser den Gru...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 3.1 Grundsätze

Bezüglich der Kosten von Erhaltungsmaßnahmen gelten keine Besonderheiten gegenüber der Verteilung der Betriebs- und Verwaltungskosten. Auch ihre Verteilung richtet sich nach dem gesetzlichen oder abweichend hiervon vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel. Allerdings bestehen nicht selten insoweit Besonderheiten, als bestimmte Bereiche des Gemeinschaftseigentums durch die Tei...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 1.3.3 Aufwendungen nur zugunsten eines bestimmten Sondereigentums

Auch für Wartungs- bzw. Erhaltungskosten an Teilen des Gemeinschaftseigentums, die letztlich nur einem einzelnen Sondereigentümer zugutekommen, bleibt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer insgesamt verantwortlich, soweit hier nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen in der Gemeinschaftsordnung bestehen. Soweit die Wohnungseigentümer im konkreten Einzelfall nicht gemä...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 1.1 Gesetzlicher Ansatz: Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen

Die Generalklausel der Kostenverteilung stellt § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG dar. Hiernach hat jeder Wohnungseigentümer die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, insbesondere der Verwaltung und des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen. Den maßgeblichen Anteil regelt § 16 Abs. 1 Satz 2 WEG. Danach bestim...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 5 Mehrhausanlagen

Auch in einer Mehrhausanlage ist jeder Wohnungseigentümer den anderen Wohnungseigentümern gegenüber verpflichtet, die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen. Wiederum anderes gilt, wenn in der Gemeinschaftsordnung andere Kostenverteilungsschlüssel vereinbart sind, beispielsweise eine Kostentrennung nach Gebäuden. Ferner ist die g...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEMoG) / 3.3 Anpassung des Gemeinschaftseigentums an öffentlich-rechtliche Vorgaben

Maßnahmen, die der Anpassung des Gemeinschaftseigentums an öffentlich-rechtliche Vorgaben dienen, werden nicht unter § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG subsumiert. Wird aufgrund behördlicher Anordnung etwa die Errichtung eines 2. Rettungswegs im Bereich des Sondereigentums eines Wohnungseigentümers durch Einbau eines Fensters erforderlich, stellt dies eine Maßnahme zur Fertigstellung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEMoG) / 2 Betriebs- und Verwaltungskosten

Auch die Verteilung der Betriebs- und Verwaltungskosten erfolgt zunächst und grundsätzlich aufgrund des gesetzlichen Verteilungsschlüssels gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG oder aber eines abweichend hiervon vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels. Ermächtigt ausnahmsweise die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung den Verwalter, nicht eindeutig zuzuordnende Kosten nach Erf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEMoG) / 3.4 Erstmalige ordnungsmäßige Herstellung

Vorerwähnte Grundsätze gelten auch mit Blick auf eine erstmalige ordnungsmäßige Herstellung des Gemeinschaftseigentums. Diese Kosten können nicht exklusiv den von der planwidrigen Errichtung betroffenen Wohnungseigentümern auferlegt werden. Bedarf es etwa einer erstmaligen ordnungsmäßigen Herstellung einer Mehrhausanlage, kann nicht nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG beschlossen we...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEMoG) / 4.1.2 Kostenamortisation

Nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG haben sämtliche Wohnungseigentümer die Kosten einer baulichen Veränderung zu tragen, wenn sich deren Kosten innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren. Die Kostentragungspflicht besteht für alle Kosten, die auf der baulichen Veränderung beruhen, also Baukosten und Folgekosten des Gebrauchs und der Erhaltung. Ausreichend ist ein einf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEMoG) / 3.2 Kostenverteilungsänderung

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) hat mit seinem Inkrafttreten am 1.12.2020 einschneidende Änderungen hinsichtlich der Änderung einer Verteilung der Kosten von Erhaltungsmaßnahmen gebracht.[1] Die Wohnungseigentümer können auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG mit einfacher Mehrheit nicht nur Einzelfallregelungen beschließen, sondern dauerhaft beschließen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachweis des Einspruchs per E-Mail

Leitsatz Dem Steuerpflichtigen obliegt der Nachweis des Zugangs eines per Mail eingelegten Einspruchs. Sachverhalt Strittig war der fristgemäße Eingang eines per E-Mail eingelegten Einspruchs. Am 8.8.2018 erließ das Finanzamt Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2015-2017, in denen verschiedene Werbungskosten nicht anerkannt wurden. Im Mai 2019 teilte das Finanzamt per E-Ma...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEMoG) / 4.1.1 Qualifiziert beschlossene Maßnahmen

Wird eine Maßnahme der baulichen Veränderung mit einer Mehrheit von mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen beschlossen, die dabei die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren, werden die Kosten nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG dann unter allen Wohnungseigentümern verteilt, wenn sie nicht unverhältnismäßig sind. Hinweis "Mehr" oder "mindestens" die Hälfte? Umstritten ist, o...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Form und Frist des Antrags

Rz. 37 Die Regelung des § 23 UStG ist ein Wahlrecht für den Unternehmer, der die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt. Insoweit sind die Rechtsfolgen des § 23 UStG antragsgebunden. Rz. 38 Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Er kann gegenüber dem FA formlos abgegeben werden, er kann aber auch durch schlüssiges Verhalten als gestellt angesehen werden. So ist z. B. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.3 Sonstige Gewerbebetriebe

Rz. 140 Die Besteuerung nach den allgemeinen Durchschnittssätzen können alle in der Anlage erfassten sonstigen Gewerbebetriebe vornehmen, soweit sie in dem jeweiligen Gewerbezweig Umsätze bewirken. Jedoch können auch Umsätze bis zu 25 % in anderen Bereichen als unschädlich mit in die Bemessungsgrundlage für die Durchschnittssätze einbezogen werden (Rz. 71). Voraussetzung ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO, AO § 159 Übergangsvorschrift zur Ermöglichung von Tonaufnahmen für Archivzwecke

Rz. 1 § 159 FGO wurde eingefügt durch Art. 5 Abs. 3 des Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen v. 8.10.2017.[1] Die Bestimmung ist anzuwenden ab dem 19.10.2017.[2] Rz. 2 Nach § 159 FGO findet über den Verweis auf § 43 EGGVG die in § 169 Abs. 2 GVG bestim...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft: Erneute EuGH-Vorlage

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (Richtlinie 77/388/EWG) zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Führt die Zusammenfassung mehrerer Personen zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 4.4 Erfüllung des Informationsanspruchs

Rz. 34 § 7 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz TzBfG ist grundsätzlich auf eine einmalige Information gerichtet. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darüber unterrichtet, ob und welche Stellen, die für den Arbeitnehmer in Betracht kommen, derzeit vakant sind bzw. es in absehbarer Zeit werden, so ist der Anspruch erfüllt.[1] § 7 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz TzBfG gewährt nach hier vertre...mehr

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Hinzuziehung: Beteiligung i... / 4 Die notwendige Hinzuziehung

Die Hinzuziehung eines anderen muss dann notwendiger Weise[1] erfolgen, wenn an dem streitigen Rechtsverhältnis Dritte derartig beteiligt sind, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich erfolgen kann. Es sind damit primär die Fälle angesprochen, in denen die Entscheidung zwangsläufig und unmittelbar Rechte dritter Personen gestaltet, bestätigt, verändert ode...mehr

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Hinzuziehung: Beteiligung i... / 6 Folgen unterlassener Hinzuziehung

Die rechtswidrig unterlassene Hinzuziehung eines Dritten im Falle einer nur einfachen Hinzuziehung hat lediglich zur Folge, dass die Einspruchsentscheidung ihm gegenüber keine Bindungswirkung entfaltet. Der Dritte kann die unterbliebene Hinzuziehung durch Anfechtung der Verwaltungsentscheidung, zu der er hätte hinzugezogen werden sollen, ausgleichen. Bei der notwendigen Hinzu...mehr