Fachbeiträge & Kommentare zu Verbindlichkeit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Übergang vom Vermögensvergleich zur Einnahme-Überschussrechnung

Rn. 2272 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 In diesem Fall kann grundsätzlich ebenso wenig auf eine Anpassung des laufenden Gewinns durch Vornahme von Zu- und Abschlägen verzichtet werden wie im umgekehrten Fall. Gewillkürtes BV gilt allein durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart nicht als entnommen (§ 4 Abs 1 S 3 EStG). Diese gesetzliche Bestimmung dürfte nur noch deklaratorische...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz: Herausgabe ›in Natur‹.

Rn 3 Die sich aus §§ 812, 816, 817 1 ergebende Herausgabepflicht des Bereicherungsschuldners betrifft primär das durch die Vermögensverschiebung Erlangte, in erster Linie also den Zuwendungsgegenstand selbst. Wie die Herausgabe zu bewerkstelligen ist, hängt von der Art des Zuwendungsgegenstandes ab. Danach erfolgt die Rückgabe rechtsgrundlos erlangten Eigentums durch (rechts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Beisse, Gewinnrealisierung – Ein systematischer Überblick über Rechtsgrundlagen, Grundtatbestände und grundsätzliche Streitfragen, DStJG 4 (1981), 13; Lang, Gewinnrealisierung – Rechtsgrundlagen, Grundtatbestände und Prinzipien um Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs nach § 4 Abs 1 EStG, in Ruppe (Hrsg): Gewinnrealisierung im Steuerrecht, Theorie und Praxis der Gewinnverwir...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff, betriebswirtschaftlicher Gehalt

Rn. 860 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die Rückstellungen sind mit Abstand das umstrittenste Gebiet der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung. Der Grund hierfür erschließt sich schon aus dem einschlägigen Gesetzestext in § 249 Abs 1 S 1 HGB. Rückstellungen sind danach für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. In diese Bi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundanknüpfung, Art 4 I.

Rn 4 Die Grundanknüpfung in Art 4 I stellt auf das Recht des Staates ab, in dem der Schaden eintritt bzw (Art 2 III lit b) ein Schadenseintritt wahrscheinlich ist. Hier ist wie bei Art 2 (Art 2 Rn 2) der Begriff des Schadens in einem weiten Sinne zu verstehen: Maßgeblich ist nicht der Schadensort iSd herkömmlichen deutschen Verständnisses, sondern der Ort der Rechtsgutsverle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gemeinschaftliche Verwaltung.

Rn 1 §§ 744–746 sind die gesetzlichen Regeln für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Gegenstands. § 744 I bestimmt als Grundsatz die gemeinschaftliche Verwaltung durch die Teilhaber. Im Fall des Nießbrauchs an einem Miteigentumsanteil hat nach § 1066 I der Nießbraucher das Verwaltungsrecht anstelle des Teilhabers (BGH NJW 02, 1647 [BGH 07.03.2002 - V ZB 24/01]). Die Brucht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Miet- u Pachtverhältnisse

Rn. 1425 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Miet- u Pachtverhältnisse sind nicht bilanzierbare schwebende Geschäfte (s Rn 471). Aktivierungen insb des Anspruchs auf die für die Gesamtmietdauer vereinbarte Miete u Pacht u Passivierungen kommen nicht in Betracht. Einmalige Mietzahlungen u Pachtzahlungen an den Eigentümer oder Hauptmieter sind als RAP, nicht jedoch als AK für ein Mietre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Normale Unterhaltsverpflichtung.

Rn 3 Bei nicht gesteigerter Unterhaltsverpflichtung variiert der Selbstbehalt je nachdem ob es sich um Unterhalt für volljährige Kinder, Eltern oder eine Unterhaltsverpflichtung nach § 1615l handelt. Auch hier weichen die Leitlinien voneinander ab. Entspr Regeln finden sich in den Leitlinien unter 21.3. Auch hier ist es möglich, den Selbstbehalt im Einzelfall zu senken oder ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Inhalt.

Rn 4 Aufzunehmen ist die wirksame namentliche Ernennung des Betreffenden (KG NJW 64, 1905) zum Testamentsvollstrecker, der Name des Erblassers, nicht der der Erben (KG ZEV 03, 204, 205), sowie (nur) alle Abweichungen vom typischen Aufgabenbereich (zB Dauer-, Verwaltungs- oder reine Beaufsichtigungsvollstreckung nach § 2208 II; vgl BayObLG FamRZ 91, 612) einschl eines besonde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verstoß.

Rn 20 Verstöße gegen den op wurden bisher gesehen in folgenden Fällen: Entziehung der Rechtsfähigkeit oder wegen Art 3 II GG auch Beschränkung der Geschäftsfähigkeit von Ehefrauen (Looschelders Rz 35; Staud/Hausmann Art 7 Rz 57 ff); Eintritt der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit mit 10 Jahren (Köln FamRZ 97, 240); Wahl eines anstößigen oder lächerlichen (Bremen NJW-RR 96, 10...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Art 15 ROM I – Gesetzlicher Forderungsübergang.

Gesetzestext Hat eine Person ›Gläubiger‹) eine vertragliche Forderung gegen eine andere Person (›Schuldner‹) und ist ein Dritter verpflichtet, den Gläubiger zu befriedigen, oder hat er den Gläubiger aufgrund dieser Verpflichtung befriedigt, so bestimmt das für die Verpflichtung des Dritten gegenüber dem Gläubiger maßgebende Recht, ob und in welchem Umfang der Dritte die For...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bürge und Gläubiger.

Rn 2 Das Schuldverhältnis zwischen Bürgen und Gläubiger kommt durch Abschluss des Bürgschaftsvertrages zustande (§ 311 I). Er begründet eine selbstständige (vgl nur BGH NJW 06, 845, 846 [BGH 10.01.2006 - XI ZR 169/05]) und einseitige Verpflichtung des Bürgen, dem Gläubiger eines Dritten für die Erfüllung einer schuldrechtlichen Verbindlichkeit (jeglicher Art, Vor § 765 Rn 8)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 20. Treuhandmodell

Rn. 1498 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das sog Treuhandmodell zielt auf eine Ergebniskonsolidierung innerhalb von (insb) PersGes-Strukturen vergleichbar der Organschaft, allerdings unter einfacheren gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen (Schiffers/Feldgen, GmbH-StB 2014, 141; Butler, NWB 2012, 2925ff). Die erstrebte ertragsteuerliche Konsolidierung ist durch den BFH bestätig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Teilbare Leistung.

Rn 2 Eine Leistung ist teilbar, wenn ohne Wertminderung u Beeinträchtigung des Leistungszwecks Zerlegung in mehrere gleichartige Teile möglich ist. Im natürlichen Sinne teilbar sind va Geld u bestimmte Mengen vertretbarer Sachen. Gleichwohl kann die Leistung im Rechtsinne unteilbar sein, wenn eine gemeinschaftliche Empfangszuständigkeit besteht, so bei Mietzinszahlungen an M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / cc) Höhe des Ausgleichungsanspruchs

Rz. 46 Für die Bemessung der Höhe des Ausgleichungsanspruchs nach § 2057a BGB sieht § 2057a Abs. 3 BGB eine Billigkeitsbewertung vor. Hierauf gestützt, hat der BGH entschieden, dass für den Ausgleichungsbetrag die Tätigkeiten des Abkömmlings nicht einzeln gerechnet, sondern unter Billigkeitserwägungen geschätzt werden.[59] Rz. 47 Hier liegt es zum einen nahe, einen exakten Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Korrekturen auf Gesellschafterebene wegen des Prinzips der Vielheit der Gesellschafter

Rn. 12c Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Wegen der begrenzten Steuerrechtssubjektivität der PersGes (s Rn 12a–12b) kommt es zu einer Gleichstellung des Mitunternehmers mit dem Einzelunternehmer durch Korrekturen der auf der Gesellschaftsebene vorgenommenen Einkünftequalifikation und Gewinnanteilsermittlung auf der Ebene des Gesellschafters, allerdings nurmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vor dem Nacherbfall.

Rn 62 Der Vorerbe ist insb ggü den Nachlassgläubigern Träger aller auf diese Vermögensmasse bezogenen Rechte und Pflichten. Verbindlichkeiten, die er in Verwaltung des Nachlasses eingeht, sind regelmäßig Eigenverbindlichkeiten des Vorerben; sie können aber zugleich Nachlassverbindlichkeiten sein, wenn er sie vom Standpunkt eines sorgfältigen Verwalters fremden Vermögens in o...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 41 Die condictio ob rem nimmt innerhalb der Leistungskondiktionstatbestände eine abstrakt nur schwer einzugrenzende Sonderstellung ein (zur historischen Entwicklung Reuter/Martinek 146 ff). Das hängt mit ihrem Regelungsgehalt zusammen, der eine Paradoxie zu enthalten scheint: Der Empfänger soll eine Leistung nicht behalten dürfen, die der Leistende in der schließlich entt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 1 § 397 regelt zwei Tatbestände, nämlich den Erlassvertrag in I und das negative Schuldanerkenntnis in II. Entscheidend beim Erlass ist der Wille der Parteien, die betroffene Forderung zum Erlöschen zu bringen. Der Gläubiger muss verzichten wollen. Das ist nach allgemeinen Regeln (§§ 133, 157) zu ermitteln und kann sich daher auch aus dem Empfängerhorizont ergeben (Münche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kündigung.

Rn 66 Außer bei vertraglicher Kündigungsmöglichkeit ist die Bürgschaft nur eingeschränkt kündbar: (1) bei einer Bürgschaft auf unbestimmte Zeit nach Ablauf eines gewissen Zeitraums nach Treu und Glauben und bei Beachtung einer angemessenen Frist (BGH WM 59, 855, 856; NJW 85, 3007, 3008 [BGH 04.07.1985 - IX ZR 135/84]; NJW-RR 93, 944, 945; s DerlKnopsBa/Knops § 25 Rz 81); (2)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lehmann, Die Sonder-BV-GbR, GmbH-Rdsch 1986, 316/358; IDW-Arbeitskreis "Besteuerung von PersGes", Steuerliche Ergänzungs- und Sonderbilanzen (Inhalt, Aufstellung und Folgewirkungen), FN Nr 3/1990, 80a; Westerfelhaus, Buchführungspflicht für Sonder-BV einer Person- und Handelsgesellschaft, DB 1991, 1340; Wichmann, Das Sonder-BV in Buchführung und Bilanz, BB 1991, 2117; Kusterer, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Anspruchskonkurrenz mit Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 670, 683.

Rn 16 Neben den nach § 774 I übergehenden Anspruch tritt häufig ein Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 670, 683 (s.o. Rn 3), wenn der Bürge die Befriedigung des Gläubigers nach sorgfältiger Prüfung unter Wahrung der Interessen des Geschäftsherrn (dh des Hauptschuldners) für erforderlich halten durfte (BGHZ 95, 375, 388: Anhörung des Hauptschuldners vor Zahlung zur Befragung üb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Ansprüche von und gegen Schwiegereltern.

Rn 16 Zuwendungen der Schwiegereltern sind sowohl im Verhältnis zum eigenen Kind als auch zum Schwiegerkind Schenkungen. Auch auf Schenkungen sind die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzuwenden, deren Voraussetzungen uU dann erfüllt sind, wenn sich die Vorstellung von Fortbestehen der Ehe nicht erfüllt hat. Die güterrechtliche Situation zwischen den Eheleuten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bode, Anm zu BFH v 03.02.2010 zum Treuhandmodell, DB 2010, 822; Benz/Goss, Die gewerbesteuerliche Anerkennung des Treuhandmodells, DStR 2010, 839; Kraft/Sönnichsen, Steuerliche Aspekte der Begründung u Beendigung des Treuhandmodells, DB 2011, 1936; Viebrock/Stegemann, Ertragsteuerliche Konsolidierung im Treuhandmodell, DStR 2013, 2375; Schiffers/Feltgen, Treuhandmodell – Abbildu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zeitbestimmung, Auslegung: Abgrenzung zur gegenständlich beschränkten Bürgschaft.

Rn 6 Eine Zeitbürgschaft ist nicht bereits dann vereinbart, wenn die Hauptschuld an einem bestimmten Termin fällig wird (München WM 84, 469, 472). Voraussetzung des § 777 ist vielmehr eine Zeitbestimmung in der Sicherungsabrede (Frankf NJW 12, 2736, 2737) oder im Bürgschaftsvertrag, nach deren Ablauf die Verpflichtung des Bürgen erlöschen soll (Formulierungsbeispiel: ›Unsere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Da durch Eheverträge die Verpflichtungs- und Verfügungsbefugnisse der Ehegatten, ihre Haftung für Verbindlichkeiten und sogar die dingliche Zuordnung von Vermögensgegenständen berührt sein können, können sie Auswirkungen auch auf das Außenverhältnis zu Dritten haben, weshalb es des Schutzes dieser Dritten bedarf. Rn 2 Die Vorschrift wurde aufgrund des Gesetzes zur Abscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die konsolidierte Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft

Rn. 93 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Nach Döllerer bilden das BV der Gesellschaft und die Sonder-BV der Gesellschafter im Bereich der Überlassung von Arbeitskraft, Kapital oder WG an die PersGes eine Einheit (Döllerer, DStZ 1980, 259, 261; s Rn 12b–12c). Die Vereinigung von Gesellschaftsbilanz und Sonderbilanzen soll in diesem von § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG eingegrenzten Bereich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Mehrpersonenverhältnisse.

Rn 4 § 813 I schließt für Mehrpersonenverhältnisse eine Direktkondiktion grds nicht aus. Deshalb kann der Leistende das zwecks Erfüllung einer fremden einredebehafteten Verbindlichkeit Geleistete (§ 267) uU direkt vom Empfänger kondizieren (ebenso MüKo/Schwab § 813 Rz 4). Das gilt freilich nur iRd für den Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen allg geltenden Gru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zahlungskonto.

Rn 20 Hauptpflicht des Zahlungsdienstleisters aus dem Zahlungsdiensterahmenvertrag ist neben der Ausführung von Zahlungsvorgängen die Einrichtung und das Führen eines Zahlungskontos (§ 675f 1). Ein Zahlungskonto ist ein auf den Namen eines oder mehrerer Zahlungsdienstnutzer lautendes und der Ausführung von Zahlungsvorgängen dienendes Konto, das die Forderungen und Verbindlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgrenzung Zurechnungs-/Zuordnungsobjekt

Rn. 152 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Gegenstand der Zurechnung nach § 39 AO ist das WG, Gegenstand der Zurechnung nach § 246 Abs 1 S 2 HGB iVm § 5 Abs 1 EStG der Vermögensgegenstand. Der Zurechnungs- und Zuordnungsentscheidung vorausgehen muss die Abgrenzung selbstständiger Zurechnungs-/Zuordnungsobjekte. Hier ist insb die Frage zu beantworten, unter welchen Voraussetzungen es...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 3 Die Ermächtigung umfasst alle Dienst- und Arbeitsverträge, aber auch Werkverträge. Auf die Art der Tätigkeit (selbstständig oder unselbstständig) kommt es nicht an. Die Tätigkeit eines Handelsvertreters fällt sowohl unter § 112 als auch unter § 113 (BAG NJW 64, 1641 [BAG 20.04.1964 - 5 AZR 278/63]). Lehrverträge sind keine Dienst- oder Arbeitsverträge iSd Vorschrift, da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1071 BGB – Aufhebung oder Änderung des belasteten Rechts.

Gesetzestext (1) 1Ein dem Nießbrauch unterliegendes Recht kann durch Rechtsgeschäft nur mit Zustimmung des Nießbrauchers aufgehoben werden. 2Die Zustimmung ist demjenigen gegenüber zu erklären, zu dessen Gunsten sie erfolgt; sie ist unwiderruflich. 3Die Vorschrift des § 876 Satz 3 bleibt unberührt. (2) Das Gleiche gilt im Falle einer Änderung des Rechts, sofern sie den Nießb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Federmann, Zur Problematik eines eigenständigen Bilanzansatzes für auf das Vorratsvermögen entfallende Zölle u Verbrauchsteuern, DB 1977, 1449. Rn. 831 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Nach § 5 Abs 5 S 2 Nr 1 EStG sind als Aufwand (gewinnmindernd) berücksichtigte Zölle u Verbrauchsteuern auf der Aktivseite anzusetzen, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende WG des Vorrats...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / III. Berechnung des Ertragswertes

Rz. 311 § 2312 sieht in Abweichung von § 2311 BGB vor, dass Landgüter im Sinne der Vorschrift nicht mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert), sondern ledgilich mit dem Ertragswert (§ 2049 Abs. 2 BGB) anzusetzen sind.[884] Dieser bestimmt sich nach der Formel: Ertragswert = Reinertrag [885] × Kapitalisierungsfaktor. [886] Der Kapitalisierungsfaktor ist in nach Art. 137 EGBGB erlassen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bac) Bürgschaftsverpflichtung des Gesellschafters für die PersGes

Rn. 74c Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Bürgschaftsverpflichtungen des Gesellschafters für seine PersGes führen während des Bestehens der PersGes nicht zu einer Rückstellung in der Sonderbilanz, sondern wirken sich erst bei Beendigung der PersGes aus: BFH BStBl II 1997, 277; 1996, 226; Hinweis auf Bsp zur Behandlung einer Bürgschaft bei vorzeitigem Wegfall des negativen Kapitalko...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ley, Nutzung der Gewerbeverluste im Zusammenhang mit PersGes, KÖSDI 2013, 18 366; Neu/Hamacher, Beendigung einer PersGes: (Keine) Betriebsaufgabe iSv § 7 S 2 GewStG?, FR 2013, 843; Uphues, Mitunternehmerschaft und sachliche Gewerbesteuerpflicht für eine juristische Sekunde; GStB 2024, 78 (auch dazu s Rn 23e, zu (11)). Rn. 20 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zu Beginn und Ende eines ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gesellschaftsrecht

Rn. 116 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die KGaA ist eine juristische Person, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (Komplementär oder persönlich haftender Gesellschafter) und die übrigen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre): §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einwilligungsbedürftige Rechtsgeschäfte.

Rn 15 Nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und damit einwilligungsbedürftig sind die Ablehnung eines Angebots; die Annahme einer Erbschaft (Hamm ZErb 16, 76, 79) und die Annahme der Schenkung eines Erbteils (AG Stuttgart FamRZ 71, 182) wegen der Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten; die Ausschlagung der Erbschaft wegen des Verlusts der Erbenstellung (Fröhler BWNotZ 13,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zahlkartengeschäft.

Rn 12 Die Grundstruktur bei Zahlungskarten zeichnet sich dadurch aus, dass der Karteninhaber mit der Karte, die er vom Kartenaussteller erhalten hat, in der Lage ist, eine Zahlung des Kartenausstellers an ein Vertragsunternehmen zu veranlassen. Die Verwendung der Karte wird auf diese Weise zum Bargeldersatz. Zahlungskarten sind nicht nur die klassischen Kreditkarten (zB VISA...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Beispielhafte Darstellung der Übertragungsmöglichkeiten

Rn. 92 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Übertragung der stillen Reserven zwischen (zB) 2 Mitunternehmerschaften mit gleicher Beteiligungsstruktur (Schwester-PersGes) kann erfolgen, wenn es sich um dasselbe WG (Grundstückstransfer) handelt (so Strahl in Korn, § 6b EStG Rz 59 mwN (09/2002); bestätigt durch OFD Münster, DStR 2004, 1041, s Rn 177). Dadurch eröffnet sich auch eine ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Existenzvernichtungshaftung.

Rn 41 Anders als die zuvor geschilderten Fallgruppen setzt die Existenzvernichtungshaftung der Gesellschafter einer GmbH nicht im Außenverhältnis zu den Gläubigern, sondern im Innenverhältnis zur GmbH an: Die persönliche Haftung der Gesellschafter für Eingriffe in das Gesellschaftsvermögen, die zur Insolvenz der GmbH führen, wird vom BGH heute bei § 826 verortet (BGHZ 173, 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Grundfall, § 158 Abs 2 BGB

Rn. 440 Stand: EL 80 – ET: 08 Abgrenzung: Bei der auflösenden Bedingung tritt die vereinbarte Rechtswirkung sofort ein, der Fortbestand der Rechtswirkung ist gemäß § 158 Abs 2 BGB von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig. Tritt die Bedingung ein, endet das Rechtsgeschäft; in diesem Zeitpunkt (ex nunc) tritt der frühere Rechtszustand wieder ein. Das auflösend bedingt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsfolgen.

Rn 15 Die Berufung des Erben auf die Dürftigkeit oder Unzulänglichkeit hat nach § 1990 I 2 zur Folge, dass der Erbe den Nachlass zum Zwecke der Befriedigung der Gläubiger im Wege der Zwangsvollstreckung herauszugeben hat. Der Erbe muss die Zwangsvollstreckung in den noch vorhandenen Nachlass dulden und ihn auf Verlangen des Gläubigers bezeichnen (MüKo/Küpper § 1990 Rz 13). V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verrechnung, Verrechnungsabrede und Aufrechnungsvertrag.

Rn 5 Von der Aufrechnung zu unterscheiden ist die sog Verrechnung. Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit steht es den Parteien frei, über die im Gesetz vorgesehenen Fälle des Erlöschens eines Schuldverhältnisses hinaus weitere Tatbestände zu vereinbaren (›Erfüllungsersetzungsvertrag‹). Hierunter fällt auch eine Verrechnungsabrede, teilweise auch als Aufrechnungsvertrag bez...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) UmwStG nF/UmwStErlass 2011

Verwaltungsanweisungen: BMF v 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314 (UmwStErlass 2011). Rn. 403 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das UmwStG idF SEStEG (anzuwenden ab dem 13.12.2006) hat das Regelungskonzept der §§ 3–10 UmwStG in seiner systematischen Struktur nicht verändert, infolge der Europäisierung wurden jedoch technische Änderungen notwendig, die ggf hohe Liquiditätsbelastungen durch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Mayer-Wegelin, Der Teilwert von unverzinslichen … Darlehen, BB 1990, 23; Groh, Unverzinsliche Darlehen in der HB u StB, StuW 1991, 297; Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 480ff. Rn. 1210 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Forderungen erscheinen in der handelsrechtlichen Gliederungssystematik des § 266 HGB sowohl im AV als auch im UV. Im AV handelt es sich idR um Ausleihungen, im UV um Forde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Private Equity-Gesellschaft

Rn. 1114 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Im Bereich des größeren Mittelstandes werden von Private Equity-Gesellschaften und anderen außerbörslich agierenden Finanzinstituten zunehmend Finanzierungsmodelle angeboten, die sich im Grenzbereich zwischen EK u FK bewegen und mit dem wohlklingenden Epitheton "mezzanin" gekennzeichnet werden (Mezzanine = Zwischengeschoss zwischen zwei Hau...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Fälligkeit des schuldrechtlichen Ausgleichsanspruchs (Abs 1 S 1, Abs 2).

Rn 8 Ein ausgleichsberechtigter Ehegatte kann eine schuldrechtliche Ausgleichsrente verlangen, wenn der Ausgleichspflichtige laufende Versorgungsleistungen aus einem im Wertausgleich bei der Scheidung (bzw nach früherem Recht im öffentlich-rechtlichen VA) noch nicht oder noch nicht vollständig ausgeglichenen Anrecht bezieht (§ 20 I 1) und bei dem Ausgleichsberechtigten ein Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Stellenwert der Vorschrift

Rn. 300 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 5 EStG ist eine Kernvorschrift des Bilanzsteuerrechts. Die §§ 4, 5 EStG bilden zusammen die zentralen Regelungen steuerlicher Gewinnermittlung iRd Gewinneinkunftsarten (§ 2 Abs 1 Nr 1–3 EStG). § 5 Abs 1 EStG schließt systematisch an § 4 Abs 1 EStG an und bestimmt mit der Anordnung materieller Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB, wel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Einzelfälle aus der BFH-Rspr

Rn. 495 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Beispiele aus Rspr für wertbeeinflussende Tatsachen (ansatz- bzw wertbegründend):mehr