Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 4 § 560 gilt nur für Wohnraum, nicht dagegen für Geschäftsraum (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 560 Rn. 1; Geldmacher, Wohnungsbaurecht, November 2005, § 560 Anm. 1.1), was sich aus § 549 Abs. 1 und daraus ergibt, dass § 578 Abs. 2 § 560 auf Mietverhältnisse über Räume, die keine Wohnräume sind, nicht für anwendbar erklärt (OLG Rostock, Urteil v. 10.4.2008, 3 U 158/0...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 25 Freibetrag für Genossenschaften sowie Vereine, die Land- und Forstwirtschaft betreiben

1 Allgemeines 1.1 Inhalt Rz. 1 § 25 KStG gewährt Genossenschaften und Vereinen (Rz. 15) als Subventionsmaßnahme einen Freibetrag von 15.000 EUR (Rz. 17), wenn sich deren Tätigkeit auf den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Rz. 24) oder der gemeinschaftlichen Tierhaltung (Rz. 33) beschränkt. Rz. 2 Abs. 1 nennt in Satz 1 den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich (Rz. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 25 ... / 3.2 Überlassung der Flächen durch die Mitglieder (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 27 Die Mitglieder müssen der Genossenschaft oder dem Verein die für die Nutzung erforderlichen Flächen oder die für die Bewirtschaftung der Flächen erforderlichen Gebäude überlassen (§ 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG). Dabei ist nicht erforderlich, dass die Genossenschaft oder der Verein ausschließlich von Mitgliedern zur Verfügung gestellte Flächen und/oder Gebäude bewirtsc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 25 ... / 2.1 Persönlich

Rz. 15 Mit Genossenschaften sind die von § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG erfassten Genossenschaften, einschließlich der Europäischen Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea – SCE), gemeint. Eine Legaldefinition der Genossenschaft findet sich in § 1 Abs. 1 GenG. Letztlich geht es um Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften i. S. d. § 3 Abs. 2 KStG. Mit Vereinen sind die v...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.1.1 Mitglieder der Genossenschaft

Rz. 28 Die Rückvergütung (Rz. 20ff.) kann per Definition nur Mitgliedern der Genossenschaft gewährt werden. Zahlungen an Nichtmitglieder können in Ermangelung einer außerbetrieblichen Sphäre der Genossenschaft nur Betriebsausgaben sein. Rz. 29 Mitglied ist jeder, der nach § 15 GenG ein Mitglied der Genossenschaft geworden ist. Es können natürliche Personen, Körperschaften (au...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 1.2.4 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Mit ihrem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb[1] unterliegen der Gewerbe­steuer sonstige juristische Personen des privaten Rechts, soweit nicht in § 2 Abs. 2 GewStG genannt, nichtrechtsfähige Vereine. Von der Gewerbesteuerpflicht ist dabei kraft gesetzlicher Definition die Land- und Forstwirtschaft ausgenommen.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 25 ... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 25 KStG gewährt Genossenschaften und Vereinen (Rz. 15) als Subventionsmaßnahme einen Freibetrag von 15.000 EUR (Rz. 17), wenn sich deren Tätigkeit auf den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Rz. 24) oder der gemeinschaftlichen Tierhaltung (Rz. 33) beschränkt. Rz. 2 Abs. 1 nennt in Satz 1 den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich (Rz. 15ff.) und bestimmt vor...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 25 ... / 2.4 Verfahrensfragen

Rz. 20 Der Freibetrag kann nur pro Vz in Anspruch genommen werden; das ergibt sich eindeutig aus dem Wortlaut der Vorschrift. Damit kann der Freibetrag nicht pro Wirtschaftsjahr beansprucht werden. Auch wenn mehrere Wirtschaftsjahre in einem Vz enden (Rumpfwirtschaftsjahr), kann der Freibetrag in diesem Vz nur einmal geltend gemacht werden. Rz. 21 Damit stellt sich auch die F...mehr

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Entspannung / 3 Entspannung im Unternehmen und Möglichkeiten im BGM

Schon ein nur 16 Minuten dauerndes Entspannungsverfahren steigert die Leistung um bis zu 30 %. Dieses Ergebnis einer Studie von Hudetz & Hudetz[1] zeigt deutlich, dass auch im Unternehmen kurzfristige Entspannung möglich ist. Zumal sich hier auch ein historischer Wandel vollzogen hat. Viele Entspannungsmöglichkeiten, die wir aus der Freizeit kennen, sind heute im Unternehmen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 3.2.1 Geschäftsbetrieb (§ 8d Abs. 1 S. 3, 4 KStG)

Rz. 10 Das Gesetz enthält keine konkrete Definition eines Geschäftsbetriebs. Es handelt sich in den S. 3 und 4 vielmehr um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der auszulegen ist.[1] Das Steuerrecht kennt den Begriff des Geschäftsbetriebs bisher nicht. Allerdings enthält das Gewerbesteuerrecht das Erfordernis der Unternehmensidentität für die Verlustnutzung i. S. d. § 10a GewSt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 3.2.1.1 Einheitliche Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 13 Nach S. 3 muss der Geschäftsbetrieb von einer einheitlichen Gewinnerzielungsabsicht getragen sein. Das Erfordernis der einheitlichen Gewinnerzielungsabsicht hat eine doppelte Bedeutung. Zunächst bestimmt es durch das Erfordernis der Einheitlichkeit, wie viele Geschäftsbetriebe i. S. d. Vorschrift der Stpfl. unterhält. Zudem wird die Definition des Geschäftsbetriebs in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 25 ... / 3.3 Wertverhältnisse (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 29 Das Beteiligungsverhältnis der Mitglieder darf nicht wesentlich (Rz. 31) von dem Verhältnis des Werts (Rz. 30) der überlassenen Wirtschaftsgüter (Rz. 27) abweichen (§ 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KStG). Bei Genossenschaften ist für die Ermittlung des Beteiligungsverhältnisses auf den Wert der Geschäftsanteile abzustellen (Buchst. a), bei Vereinen – in Ermangelung von Geschä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 24 ... / 3.2 Vereine i. S. d. § 25 KStG (Satz 2 Nr. 2)

Rz. 19 § 25 KStG erfasst land- und forstwirtschaftliche Vereine. Sie werden vom Anwendungsbereich des § 24 Satz 1 KStG ausgeschlossen, weil ihnen über die Regelung in § 25 KStG bereits ein Freibetrag von 15.000 EUR zu gewähren ist. Die von § 25 KStG ebenfalls erfassten Genossenschaften werden von § 24 Satz 2 Nr. 2 KStG nicht genannt, weil sie Ausschüttungen vornehmen können ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 24 ... / 2.1 Persönlich

Rz. 8 § 24 KStG ist vor allem für Idealvereine (auch nichtwirtschaftlicher Verein genannt, s. § 21 BGB), Betriebe gewerblicher Art (Rz. 9) sowie Stiftungen und Zweckvermögen (s. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) anzuwenden.[1] Grund dafür ist, dass § 24 Satz 2 KStG den Anwendungsbereich derart einschränkt, dass durch Nr. 1 jene Körperschaften und Personenvereinigungen ausgeschlossen we...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.2 Umwandlungen

Rz. 41a Für Umwandlungen gilt das mit Art. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) v. 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3120, ber. BGBl I 1995, 428) grundlegend neu gefasste und zum 1.1.1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz (UmwG 1995). Mit dem Umwandlungsgesetz, das sicherlich zu den bedeutendsten deutschen Gesetzen gerechnet werden kann, wurde nicht nur –...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.8 Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. b)

Rz. 48 Änderungen der eigentumsmäßigen Zuordnung von Grundstücken im Umlegungsverfahren (vgl. dazu Ländererlass v. 18.2.2020, BStBl. I 2020, 282) nach dem Baugesetzbuch – BauGB – (früher Bundesbaugesetz – BBauG) unterliegen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 GrEStG, da ein Rechtsträgerwechsel erfolgt, dem kein den Anspruch auf Übereignung begründe...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 87 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft (vgl. BFH v. 31.3.1982, BStBl II 1982, 424, und BFH v. 26.7.1995, BStBl II 1995, 736). Mit diesem neben § 1 Abs. 2 GrEStG und § 1 Abs. 2a GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 3 Freiwillige Versicherung – gemeinnützige Organisationen

Eine freiwillige Versicherung ist für gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen möglich.[1] Ist ein Verein als gemeinnützig anerkannt, kann er alle Personen zur freiwilligen Versicherung anmelden, die durch ihre Wahl ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Amt bekleiden und daher in besonderer Weise Verantwortung übernehmen. Die freiwillige Versicherung st...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 2 Pflichtversicherung – öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften

Ebenso sind folgende Personen versicherungspflichtig zur gesetzlichen Unfallversicherung: ehrenamtlich tätige Personen für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen oder ehrenamtlich tätige Personen für privatrechtliche Organisationen (Vereine oder Verbände) im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen Fällen mit schriftlicher Gene...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 7 Ehrenamtliche im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege

Unentgeltlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätige Personen sind gesetzlich unfallversichert. Dazu gehören auch Einrichtungen, Verbände oder Vereine aus diesen beiden Bereichen. Zu den ehrenamtlich Tätigen gehören Personen, die in dem Unternehmen bzw. der Institution ein Ehrenamt ausüben, welches in der Satzung oder den Statuten geregelt ist. Hierzu gehöre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen a... / 2 Besonderer Kündigungsschutz

Besonderer Kündigungsschutz bedeutet: Möchte der Arbeitgeber einen schwerbehinderten Mitarbeiter entlassen, benötigt er hierfür die Zustimmung des Integrationsamts. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB muss sich der Betriebsübernehmer die Kenntnis des Betriebsveräußerers von der Schwerbehinderteneigenschaft eines Arbeitnehmers zurechnen lassen.[1] Der Sonderkündigungss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.1 Definition

Wesen der Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben, eigenes Vermögen bilden zu können und im gerichtlichen Verfahren klagen und verklagt werden zu können. Rechtsfähig sind qua Gesetz nur natürliche Personen. Rechtsfähig sind jedoch auch die juristischen Personen – also insbesondere GmbH, AG und Verein –, wobei deren Rechtsfähigkeit allein auf der Aner...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Disability Management / 5 Weiterführende Informationen

www.dguv.de www.iga-info.de www.iqpr.de, u. a. Audit für das Disability Management Verein der zertifizierten Disability-Manager Deutschlands e. V.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.2 Kündigungsgründe

Rz. 44 Die Kündigung kann sowohl darauf gestützt werden, dass der Mieter durch die Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt die Mietsache erheblich gefährdet oder er die Mietsache unbefugt einem Dritten überlässt. Er haftet aber nicht für solche Risiken, die den Räumen bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anhaften und die er nicht erkannt hat (KG, Urteil v. 4.12...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.6 Sonstige Fälle

Rz. 15 Eine Kündigung ist nicht deshalb treuwidrig, weil dafür keine Gründe mitgeteilt werden.[1] Dieses Ergebnis lässt sich auch aus dem Umkehrschluss zu § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB, § 17 Abs. 2 Satz 2 MuSchG und § 22 Abs. 3 BBiG herleiten. Denn nur in diesen gesetzlich normierten Fällen besteht eine Pflicht, mit der Kündigung auch die Gründe mitzuteilen (im Fall des § 626 Abs....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Auskunft an Dritte über steuerliche Verhältnisse eines anderen

Rz. 87 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Geheimhaltung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl durch die Finanzbehörden wird durch das > Steuergeheimnis iRd §§ 30ff AO geschützt. Zu den Rechten des Stpfl > Akteneinsicht, ergänzend > Datenschutz. Privatpersonen wird zu außersteuerlichen Zwecken kein Einblick in die Steuerakten eines Stpfl gewährt (BFH 96, 455 = BStBl 1969 II, 676...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3 Möglichkeiten der Einbringung

Rz. 43 § 1 Abs. 3 UmwStG zählt alle Einbringungsmöglichkeiten auch für § 21 UmwStG abschließend auf.[1] Allerdings nennt § 1 Abs. 3 Nr. 5 UmwStG den dem "Anteilstausch" inhaltsgleichen Begriff "Austausch von Anteilen", sodass sich aus § 1 Abs. 3 UmwStG keine Konkretisierung bzw. Einschränkung der Einbringungsmöglichkeiten ableiten lässt.[2] Daher können grundsätzlich alle Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.8 Eine steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel ein gemeinnütziger Verein oder eine Stiftung) hat Mittel aus Vorjahren angesammelt und kann diese nun aufgrund der Corona-Krise in den Jahren 2020, 2021 oder 2022 nicht ausgeben. Verliert sie nun die Gemeinnützigkeit?

Gesetzlich vorgesehen ist, dass Mittel zeitnah und somit spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Jahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden müssen. Steuerbegünstigte Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von nicht mehr als 45 000 Euro sind von der Verpflichtung zur zeitnahen Mittelverwendung ausgenommen. Stellt die Finanzverwaltung b...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Corona-Pandemie – Überblick über die getroffenen Maßnahmen

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Von den wirtschaftlichen Folgen aufgrund der durch das Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) ausgelösten Covid-19-Pandemie sind nicht nur Unternehmen, Freiberufler und ihre Angestellten, sondern auch viele gemeinnützige Einrichtungen mit deren Beschäftigten betroffen. Bereits im ersten Lockdown (ab dem 16.03.2020) mussten viele steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.10 Darf eine steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel ein gemeinnütziger Verein oder eine gemeinnützige Stiftung) ihrem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit gesammelten Spendengeldern oder Mitgliedsbeiträgen vorübergehend finanziell unter die Arme greifen?

Die Auswirkungen der Corona-Krise treffen grundsätzlich alle wirtschaftlich Aktiven. Dazu können also auch steuerbegünstigte Körperschaften zählen, die sich "am Markt" (zum Beispiel mit einem Fan-Shop, einer Cafeteria oder einer Vereinsgaststätte) betätigen. Eine steuerbegünstigte Körperschaft darf Mittel aus ihrem ideellen Bereich, wie zum Beispiel Spenden und Mitgliedsbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.16 Ist es schädlich für die Gemeinnützigkeit, wenn der Verein in den Jahren 2020, 2021 und 2022 coronabedingt nicht in der Lage ist, seine satzungsmäßigen Zwecke zu verfolgen?

Maßgeblich für die Prüfung der Gemeinnützigkeit ist, dass die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet ist und den Bestimmungen entspricht, die die Satzung über die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen enthält (§ 63 Absatz 1 der Abgabenordnung). Regelmäßig wird dies anhand d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Handlungsfähigkeit von Vereinen und Stiftungen

Tz. 73 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Vorstände/Geschäftsführer von Aktiengesellschaften, GmbHs, KGaAs, Genossenschaften und Vereinen haben regelmäßig gegenüber ihren Anteilseignern, Genossen bzw. ihren Mitgliedern Rechenschaft abzulegen. Dies geschieht im Rahmen von Gesellschafter-, Genossenschafts- oder Mitgliederversammlungen. Damit diese Einrichtungen auch bei weiterhin b...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7.6 Vereine

Rz. 109 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zahlungen an einen Verein können unabhängig von ihrer Bezeichnung umsatzsteuerliches Entgelt für eine an den Zahlenden erbrachte Leistung sein oder sie können einen nicht steuerbaren Zuschuss darstellen. Das Entgelt (vgl. Rz. 50 ff.) unterscheidet sich vom "echten" Zuschuss (vgl. Rz. 144 ff.) insbesondere dadurch, dass es aufgrund des Leistu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Juristische Personen

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Bei den juristischen Personen unterscheidet man in: Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind mit einer gewissen Rechtsfähigkeit ausgestattete Gebilde. Sie sind Träger von Rechten und Pflichten. Die Rechtsfähigkeit erlangen sie durch Gesetz oder staatlichen Hoheitsakt (Verwaltungsakt). Im Regelfall werden von ihnen hoheitliche oder gemeinscha...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jubiläumsveranstaltungen

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Viele steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine haben eine sehr lange Geschichte und begehen in diesem Zusammenhang Vereinsjubiläen (wie z. B. Jubiläumsveranstaltungen zum 25-, 50-, 75- oder 100-jährigen Bestehen des Vereins). Häufig erfolgen diese Jubiläumsveranstaltungen im Rahmen einer Festveranstaltung, innerhalb derer die Vereinsgeschichte vorg...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.6 Dürfen steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder Stiftungen) außerhalb ihrer Satzungszwecke zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise tätig werden (zum Beispiel durch Einkaufshilfen)?

Alle steuerbegünstigten Körperschaften dürfen sich bis zum 31. Dezember 2022 unabhängig von ihren Satzungszwecken zur Bewältigung der Auswirkung der Corona-Krise engagieren. Dieses Engagement ist keine Gefahr für die eigene Gemeinnützigkeit. Das Finanzamt wird aus diesen satzungsfremden Aktivitäten keine negativen Konsequenzen für die Gemeinnützigkeit ziehen. Beispielsweise k...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.5 Darf jede steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder Stiftungen) unabhängig von ihrem eigentlichen Satzungszweck Spenden im Zusammenhang mit der Corona-Krise einwerben?

Alle steuerbegünstigten Körperschaften können Spendenaktionen für die Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen durchführen. Die Finanzämter werden es nicht beanstanden, wenn in der Zeit bis zum 31. Dezember 2022 Spenden für diesen nicht in der Satzung des Vereins oder der Stiftung genannten Zweck eingeworben, mit einer Spendenbescheinigung bestätigt und für diesen Zweck ve...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7.6.1 Aufnahmegebühr, Vereins- und Mitgliedsbeiträge

Rz. 111 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung von Vereinsbeiträgen gilt, dass eine Leistung gegen Entgelt i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (nur) vorliegt, wenn die Leistung erkennbar um der Gegenleistung willen erbracht wird und ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der erbrachten Leistung und dem erhaltenen Entgelt besteht (BFH vom 07.05.1981, Az:...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Hilfsmaßnahmen/Spendenaktionen steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Vereine

Tz. 8 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen müssen ihre satzungsmäßigen Zwecke grundsätzlich ausschließlich und unmittelbar verfolgen (§ 61 AO, Anhang 1b). Unterstützt eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung ohne entsprechende Satzungsregelungen den von Corona-Betroffenen (wie z. B. Einkaufshilfe, soziale Betreuung etc.) oder r...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendreisen

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Neben den kommerziellen gewerblichen auf Jugendreisen spezialisierten Reiseveranstaltern bieten auch viele gemeinnützige Organisationen, wie Wohlfahrtseinrichtungen, Jugendverbände usw., für junge Menschen Jugendreisen an. Dabei handelt es sich häufig um Ferienfreizeiten, in denen Jugendliche in vielfältigster Weise wie beispielsweise in Zeltcamps,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aushilfskräfte

I. Allgemeines 1. Überblick Tz. 1 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Vielfach werden von Verbänden/Vereinen für wenige Stunden oder einzelne Veranstaltungen Hilfskräfte benötigt. Für Arbeitnehmer, die im lohnsteuerlichen Sinne nur kurzfristig oder nur in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn tätig sind, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsbeträge pauschalieren. Während e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jagdvereine, Jägervereine, Jagdschulen

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Hinsichtlich der Steuerbegünstigung stellt sich im Jagdbereich stets die Frage, ob eigenwirtschaftliche Interessen gefördert werden und ob von diesen Organisationen auch dem Grunde nach steuerbegünstigte Maßnahmen getroffen werden. Soweit Jagd- oder Jägervereine selbst unmittelbar die Jagd ausüben, werden regelmäßig auch die eigenwirtschaftlichen B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendherbergen

I. Allgemeines Jugendherbergen fördern lt. ihren Satzungen regelmäßig die Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO; Anhang 1b), die Erziehung und Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7; Anhang 1b), die Völkerverständigung (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO; Anhang 1b) sowie den Umwelt- und Landschaftsschutz (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO; Anhang 1b). Daher können Jugendherbergen, derer Träger über eine den gemeinnüt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jahrbücher

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Wegen Jahrbüchern s. "Vereinszeitschriften" und s. "Festzeitschriften".mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendreligion

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Der Begriff "Jugendreligion" entstand in den 1970er-Jahren, als eine Vielzahl zumeist von asiatischen Religionsformen geprägten Glaubenseinrichtungen sich speziell an Jugendliche bzw. junge Erwachsene im Alte von 15 bis 25 Jahren wendete. Als typische Jugendreligionen galten damals u. a.: Ananda Marga, die Divine Light Mission, die Bhagwan-Bewegung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendheime

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Förderung der Jugendpflege ist ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (Anhang 1b). Zu den begünstigten Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Jugendpflege zählt auch der Betrieb eines "Jugendheims". Bei einem Jugendheim kann es sich zum einen um eine Einrichtung i. S. des § 34 SGB VIII handeln. Dieses leistet Hil...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendweihevereine

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine Feier anlässlich des Übergangs von der Kindheit in die Welt der Erwachsenen außerhalb des klassischen kirchlichen Rahmens (z. B. Firmung, Konfirmation) wird häufig als Jugendweihe bezeichnet. Jugendweihen wurden vermehrt – zur Abgrenzung von den christlichen Traditionen – ab 1954 in der ehemaligen DDR durchgeführt. Die Tradition der Jugendweih...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.11 Darf der Übungsleiter (zum Beispiel Trainer eines Fußballvereins) einer steuerbegünstigten Körperschaft (zum Beispiel eines gemeinnützigen Vereines oder einer gemeinnützigen Stiftung), der aufgrund der Corona-Krise vorübergehend seiner Tätigkeit nicht nachkommen kann, weiterbezahlt werden, ohne dass die Gemeinnützigkeit der Körperschaft gefährdet wird?

Ja. Die Übungsleiterpauschalen dürfen vorübergehend bis zum 31. Dezember 2022 weitergezahlt werden, wenn die Ausübung der Tätigkeit wegen der Corona-Krise nicht möglich ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.9 Dürfen Rücklagen steuerbegünstigter Körperschaften (zum Beispiel gemeinnütziger Vereine oder gemeinnützige Stiftungen), die nach § 62 der Abgabenordnung zu anderen Zwecken gebildet worden sind, aufgelöst werden, um eine aufgrund der Corona-Krise entstandene wirtschaftliche Notlage abzumildern?

Ja. Eine steuerbegünstigte Körperschaft kann in der Vergangenheit gebildete Rücklagen, wie zum Beispiel zur Wiederbeschaffung von Wirtschaftsgütern, bis zum 31. Dezember 2022 ohne Gefährdung der Gemeinnützigkeit auflösen und verwenden, um die negativen Auswirkungen der Corona-Krise finanziell abzumildern.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.8 Zahlungen an Übungsleiter/Ehrenamtler

Tz. 13 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Aus Billigkeitsgründen dürfen an die Übungsleiter bzw. die im Verein tätigen ehrenamtlichen Kräfte die vereinbarten (angemessenen) Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen – im bisher üblichen Rahmen – auch in den Jahren 2020 bis 2023 gezahlt werden, wenn die Ausübung der Tätigkeiten aufgrund der Corona-Krise (zumindest zeitweise) nicht möglic...mehr