Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeit: Chancen im ... / 4.1 Schaffung spezifischer Unternehmensformen

Das Gesellschaftsrecht ermöglicht die Schaffung spezifischer Unternehmensformen, die soziale und ökologische Verantwortung fördern. Ein Beispiel hierfür sind im angloamerikanischen Bereich sogenannte B-Corporations [1] oder Benefit Corporations,[2] bei denen Unternehmen neben ihrem finanziellen Erfolg auch soziale und Umweltziele in ihre Geschäftstätigkeit integrieren. Diese ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.3 Urlaubsübertragung (Absatz 2)

Im Vergleich zu den früheren Regelungen sind die Übertragungsmöglichkeiten des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr im TV-V erheblich vereinfacht worden. Die Regelung der Übertragung knüpft an die Regelung des Bundesurlaubsgesetzes. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 TV-V muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden. Dies richtet sich zunächst nur an die Adresse des Arbeitge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.3 Nebenbeschäftigung (Absatz 2)

Eines der Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für die Versorgungsbetriebe war die Lösung vom Beamtenrecht. Konsequenterweise wurde beim Nebentätigkeitsrecht die bisherige Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Regelungen (wie in § 11 BAT) gestrichen. Das Recht des Beschäftigten, eine Nebentätigkeit auszuüben, folgt aus der Berufsfreiheit, Art. 12 GG. Arbeitnehmer des öffe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH / 1 Rechtliche Grundlagen

Die GmbH ist eine juristische Person des privaten Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist voll rechtsfähig und damit Trägerin von Rechten und Pflichten, kann Verträge abschließen, Eigentum zu ihrem Gesellschaftsvermögen erwerben, sowie klagen und verklagt werden. Dogmatisch ist die GmbH eine juristische Person, ein wirtschaftlicher Verein, der durch bundesgesetzlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH / 2 Körperschaftsteuer bei der GmbH

Bei der Körperschaftsteuer handelt es sich um eine Personensteuer – sozusagen die "Einkommensteuer der Körperschaften". Eine GmbH, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hat, unterliegt der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht.[1] Ggf. besteht jedoch eine Steuerbefreiung;[2] dies ist vor allem bei Stiftungen oder gemeinnützigen, mildtätigen bzw. kirchlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Behandlung von Zuschüssen (zu § 10 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 10.2 UStAE. Zuschüsse, die ein Unternehmer von einem Dritten erhält, können sog. "echte Zuschüsse" aber auch sog. "unechte Zuschüsse" sein. Ein echter Zuschuss wird außerhalb eines Leistungsaustauschs gezahlt und kann damit auch nicht zu einer Bemessungsgrundlage für einen Umsatz gerechnet werden und damit im Ergebnis keiner ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.3 Beiträge zu Berufshaftpflichtversicherungen oder Berufsverbänden

Zum Arbeitslohn gehören Beiträge, die ein Arbeitgeber für die Berufshaftpflichtversicherung angestellter Rechtsanwälte übernimmt, weil die Anwälte zum Abschluss der Versicherung gesetzlich verpflichtet sind. Sie haben somit ein eigenes Interesse daran, weil sie andernfalls ihren Beruf nicht ausüben können. Ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers scheide...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
PV-Anlage: Förderung und Fö... / 1 Kfw: Programm 270 "Erneuerbare Energien – Standard"

Über das Programm 270 "Erneuerbare Energien – Standard" bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen zinsgünstigen Kredit ab 5,21 % (Stand Mai 2024) effektivem Jahreszins für PV-Anlagen auf Dächern und an Fassaden an. Auch Stromspeicher können über den KfW-Kredit finanziert werden. Förderfähig sind die Kosten für Planung, Projektierung und Installation oder Erweiter...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Amtspflegschaft / 1 Arten der Pflegschaft

Es gibt verschiedene Arten der Pflegschaft. In der Praxis waren die Ergänzungs- und Ersatzpflegschaft für Minderjährige und die Leibesfruchtpflegschaft für einen gezeugten aber noch ungeborenen Menschen für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe am relevantesten. Die bisher in § 1909 Abs. 3 BGB a. F. vorgesehene Möglichkeit der Ersatzpflegschaft entfällt durch die Neuregelun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1.1 Kommanditist

Rz. 111 § 15a Abs. 1 S. 2 EStG spricht zunächst und als Hauptanwendungsfall den Kommanditisten an. Wie sich aus der Bezugnahme in Abs. 1 S. 2 ergibt, ist damit der Kommanditist des deutschen Handelsrechts gemeint, dessen Rechtsverhältnisse in den §§ 161 bis 177a HGB geregelt sind. Diese betreffen vorwiegend seine Gewinn- und Verlustbeteiligung, seine Haftung sowie die Änderu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaften: Grundsätze ... / 3 Gewinnermittlung der Körperschaften

Die meisten Körperschaften, insbesondere die AG oder GmbH, sind bereits nach dem HGB verpflichtet, Bücher zu führen. Die Gewinnermittlung erfolgt somit nach § 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 5 EStG. Diese Körperschaften erzielen nach § 8 Abs. 2 KStG ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Soweit im Beitrag nichts anderes erwähnt, wird generell von einer buchführungspflichtigen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaften: Grundsätze ... / 8 Freibeträge einer Körperschaft

Ein Abzug eines Freibetrags findet bei der Ermittlung des Einkommens bei den meisten Körperschaften nicht statt. Lediglich Gesellschaften i. S. d. § 24 KStG, deren Ausschüttungen beim Empfänger nicht zu Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führen, erhalten einen Freibetrag von 5.000 EUR. Dies trifft folglich auf eine GmbH oder AG nicht zu. Begünstigt sind insbesondere Verei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaften: Besonderhei... / 3.1 Erfüllung von Satzungszwecken

Diese in § 10 Nr. 1 KStG geregelte Einkommenshinzurechnung betrifft in erster Linie Stiftungen, Vereine bzw. Zweckvermögen. Dort kann die Satzung regeln, dass bestimmte Beträge oder Teile des Gewinns dazu verwendet werden müssen, den satzungsmäßigen Zweck zu erfüllen. Dies kann z. B. die Ausschüttung eines Geldbetrags an die Gesellschafter oder an eine wohltätige Organisatio...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Einnahmenüberschussrechnung

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zu den Pflichten, die eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft erfüllen muss, gehört der Nachweis, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht. Dieser Nachweis ist durch eine ordnungsmäßige Aufzeichnung der erzielten Einnahmen und Ausgaben zu führen (§ 63 Abs. 3 AO...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuschüsse

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zuschüsse sind Zuwendungen, die den steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften (Vereinen) regelmäßig von öffentlichen Kassen oder Dachverbänden zufließen. Zuschussgeber kann aber auch jeder andere sein. Echte Zuschüsse liegen immer dann vor, wenn sie von keiner Gegenleistung abhängig gemacht werden und alleine dem Zweck dienen, den V...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Datenschutzgrundverordnung

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden DSGVO) gilt seit dem 25.05.2018. Sie ist eine EU-Verordnung (s. Verordnung (EU) 2016/679), die nicht wie Richtlinien in nationales Gesetz umgesetzt werden muss. Sie ersetzt die EU-Datenschutzrichtlinie (95/46/EG), auf der auch das Bundesdatenschutzgesetz basiert. Mit Geltung der DSGVO...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuwendungsempfängerregister (§ 60b AO)

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Ab dem 01.01.2024 wird bei dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein zentrales Register (Zuwendungsempfängerregister) geführt, in dem die steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Körperschaften, die nach § 34g EStG begünstigten Parteien sowie die unabhängigen Wählergemeinschaften gespeichert sind (§ 60b AO; Anhang 1b). Tz. 2 Stand: ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Dialyse-Vereine

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Derartige Vereine können steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke verfolgen und von Seiten der Finanzverwaltung die Anerkennung als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft bekommen. Die Dialyse-Vereine unterhalten regelmäßig mit ihren Tätigkeiten Zweckbetriebe i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b). Dies gilt nach dem Erlass des Finanzministeriums Ba...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Verantwortlicher

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Adressat ist derjenige, der allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet (s. Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Dies können natürliche und juristische Personen sein. Verarbeitet ein Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder und sonstiger Personen, ist er Verantwortlicher. Unerheb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Leistungen des Vereins an seine Mitglieder

1. Allgemeines Tz. 18 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Lieferungen und sonstige Leistungen gehören zu den steuerbaren und ggf. zu den steuerpflichtigen Umsätzen, wenn Vereine, rechtsfähige wie auch nicht rechtsfähige, im Inland im Rahmen der unternehmerischen Betätigung an ihre Mitglieder oder diesen nahe stehenden Personen, Umsätze/Wertabgaben ausführen, für die die Leistungsempfä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Tätigkeit

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Vereinsleben in Deutschland wäre ohne den Einsatz von ehrenamtlich tätigen Personen gar nicht vorstellbar. Neben den vielen ehrenamtlichen Helfern üben auch die Präsidiums-/Vorstandsmitglieder von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaften ihre Tätigkeit im Regelfall ehrenamtlich aus. Erhalten die ehrenamtlich ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Denkmalpflege

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Ein Verein, der die Förderung der Denkmalpflege zum Satzungszweck hat, fördert einen nach § 52 Abs. 2 Nr. 26 AO (Anhang 1b) als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zweck. Unter Denkmalpflege sind Maßnahmen zum Schutz künstlerisch wertvoller oder kulturgeschichtlich bedeutsamer Bau- und Kunstdenkmäler zu verstehen, um Zerstörung, Be...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Dach- und Spitzenverbände

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Steuerbegünstigte Vereine gründen zur besseren Koordination ihrer Vorhaben (z. B. überörtliche Informationen, überörtliche Repräsentanz) Dach- bzw. Spitzenverbände, die oft selbst nicht unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. Bei einem Dach- bzw. Spitzenverband handelt es sich um den Zusammenschluss von mehreren selbständige...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Deutsches Rotes Kreuz

Zusammenfassung Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist eine als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft. Das Deutsche Rote Kreuz ist ein amtlich anerkannter Verband der freien Wohlfahrtspflege. Vorrangiger Satzungszweck des Deutschen Roten Kreuzes und seiner Untergliederungen ist die Wohlfahrtspflege (vgl. Stichwort Wohlfahrtspflege). I. Gemeinnü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bridge

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Vereine, die "Bridge" zum Satzungszweck haben, können wegen Förderung eines nach § 52 Abs. 2 Satz 2 AO (Anhang 1b) anzuerkennenden besonderen gemeinnützigen Zwecks anerkannt werden, wenn der Verein den Turnierbridge fördert (BFH vom 09.02.2017, BStBl II 2017, 1106). Die Anerkennung eines Bridgevereins wegen Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuwendungen an Vereinsmitglieder

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zuwendungen, für die die Mitglieder kein Entgelt zu entrichten haben, werden nach Wegfall der gesetzlichen Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG a. F. durch § 3 Abs. 1b UStG (Anhang 5) bzw. § 3 Abs. 9a UStG (Anhang 5) erfasst. Zu erfassen sind alle Geschäftsvorfälle, in denen steuerbegünstigte Körperschaften aus ihrem unternehmerischen Bereich unentg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beispiele zur Einkünfteermittlung

Tz. 24 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel 1: Ein steuerbegünstigten Zwecken dienender Verein erzielt in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmen i. H. v. 36 000 EUR. Der durch das Rechenwerk ermittelte Verlust beträgt 6 000 EUR. Ergebnis 1: Da die Bruttoeinnahmen des Verein in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Freigrenz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Doppelte Haushaltsführung

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Aufwendungen für die Haushaltsführung gehören grundsätzlich zu den Kosten der privaten Lebensführung, die unter das Abzugsverbot des § 12 EStG fallen (Anhang 10). Führt aber ein Arbeitnehmer eines Verbandes/Vereins aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt und entstehen ihm dadurch notwendige Mehraufwendungen, so kann das ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Durchlaufspenden

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Bis einschließlich 1999 mussten Spenden an freizeitnah tätige Vereine (wie z. B. die Sport-, Karnevals- und Kleingärtnervereine) über sog. Durchlaufstellen geleitet werden, um einen Spendenabzug nach § 10b EStG zu erhalten. Damit sollte verhindert werden, dass Mitgliedsbeiträge an diese Vereine steuerlich geltend gemacht werden k...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kleinbetragsregelungen

I. Festsetzungsverfahren Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Von der Ermächtigung in § 156 Abs. 1 AO hat der Bundesminister der Finanzen Gebrauch gemacht und eine Kleinbetragsverordnung erlassen. S. Kleinbetragsverordnung (KBV) vom 19.12.2000, BGBl I 2000, 1790. Im Bereich der Festsetzung sollen Steuern und steuerliche Nebenleistungen nicht festgesetzt werden, soweit sie einen B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Blutspendedienst

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Landesverbände und die Ortsvereinigungen veranstalten regelmäßig Blutspendetermine. Das Spenden von Blut stellt keine Sachzuwendung/Sachspende i. S. v. § 10b Abs. 1 EStG (s. Anhang 10) dar, weil der Spender nach durchgeführter Blutentnahme kein Recht mehr an dem entnommenen Blut hat. Durch den B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Absetzungen für Abnutzung (AfA)

I. Gegenstand der AfA 1. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können im Rahmen der Absetzungen für Abnutzung (AfA), d. h. über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt, gewinnmindernd geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Wirtschaftsgüter der Erzielu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Eigenverbrauch/Wertabgabebesteuerung

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienende Körperschaften haben eine unternehmerische und außerunternehmerische Sphäre. S. "Umsatzsteuer". Die Finanzverwaltung differenziert nunmehr der Rechtsprechung des EuGH und des BFH folgend zwischen der wirtschaftlichen und der nichtwirtschaftlichen Sphäre. Die Begrifflic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Einkünfteermittlung in den einzelnen Tätigkeitsbereichen

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Während Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) ausschließlich gewerbliche Einkünfte erzielen (§ 8 Abs. 2 KStG) können rechtsfähige Vereine, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit und Stiftungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG steuerlich verschiedene Tätigkeitsbereiche und damit auch unterschiedliche Einkunftsarten (§ 8 Abs. 1 KStG i. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kleinunternehmer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Wegen Kleinunternehmern s. "Umsatzsteuer" und s. "Optionen im Umsatzsteuerrecht" Tz. 6 ff.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Buchführungspflicht

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Gemeinnützige Vereine haben ihren Nachweis darüber, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen der Gemeinnützigkeit entspricht, durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu erbringen (§ 63 Abs. 3 AO, Anhang 1b). Der AEAO stellt hierzu klar, dass darunter Aufstellungen der Einnahmen und ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abschreibungen in der Vermögensverwaltung

Tz. 106 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Erzielt ein Verein in seiner Vermögensverwaltung Einkünfte (wie Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung), sind die AfA-Beträge für die Wirtschaftsgüter, die im Bereich der Vermögensverwaltung genutzt werden, grundsätzlich im Rahmen des Werbungskostenabzugs absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG, Anhang 10). Handelt es sich bei d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Dritte-Welt-Läden

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Vertrieb von Waren aus der Dritten Welt kann nicht in den Tätigkeitsbereich der steuerbegünstigten Zweckbetriebe i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) zugeordnet werden. Das hat seinen Grund in der allgemeinen Wettbewerbsklausel des § 65 Nr. 3 AO, da der Wettbewerb zu anderen, steuerpflichtigen Unternehmern (Importeuren) nicht unvermeidbar ist (§ 65 Nr....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Untergliederungen

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Deutsche Rote Kreuz gliedert sich neben dem Hauptverband in mehrere Landesverbände, Kreisverbände und Ortsvereine, die überwiegend in der Rechtsform des eingetragenen Vereins geführt werden. Manche der Ortsvereine werden jedoch auch in der Rechtsform des nicht rechtsfähigen Vereins geführt. Entscheidend, ob diese Organisationen selbst ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Widerspruch (Art. 21 DSGVO) und Widerruf (Art. 7 DSGVO)

Tz. 22 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der allgemeine Widerspruch richtet sich gegen eine rechtmäßige Datenverarbeitung auf Basis einer gesetzlichen Erlaubnisnorm (öffentliches Interesse oder berechtigtes Interesse). Der Betroffene muss den Widerspruch mit seiner besonderen Situation anhand des Einzelfalls begründen. Ein Anwendungsfall ist der Werbewiderspruch gegen eine Datennutz...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einwilligung

Tz. 12 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Für eine wirksame Einwilligung gelten die folgenden Punkte: Beachte! Eine (Blanco-)Einwilligung heilt nicht in jedem Fall die Datenverarbeitung....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Helfer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 In vielen steuerbegünstigten Vereinen sind ehrenamtliche Helfer für die Existenz des Vereins unabdinglich. Gleichwohl schließt eine ehrenamtliche Tätigkeit die Annahme eines Dienstverhältnisses nicht aus (BFH vom 05.02.1971, BStBl II 1971, 353). S. "Arbeitnehmer des Vereins". Daher stellt sich für die steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Sonstiges

Tz. 19 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die unentgeltliche Mitarbeit von Vereinsmitgliedern darf nicht fiktiv den Gewinn mindern. Es wird daher empfohlen, den mitarbeitenden Mitgliedern unter Beachtung der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften angemessene Vergütungen (Arbeitslöhne) zu zahlen. Diese Beträge einschließlich etwaiger Lohnsteuerabzugsbeträge (Lohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f DSGVO)

Tz. 18 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Berechtigte Interessen eines Vereins spielen immer dann eine Rolle, wenn der Verein bestimmte Daten verarbeiten möchte, diese Daten jedoch weder für die Erfüllung des Mitgliedsvertrags/der Satzung benötigt werden noch eine Einwilligung der Vereinsmitglieder in die entsprechende Datenverarbeitung vorliegt. Die berechtigten Interessen können d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beispielsfälle

Tz. 117 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel 1 Ein steuerbegünstigter Verein hat am 27.09.01 ein Kraftfahrzeug angeschafft. Die Nutzung des Kfz erfolgt ausschließlich für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Gelegentlich wird das Fahrzeug auch für den ideellen Tätigkeitsbereich genutzt. Die Anschaffungskosten des Fahrzeugs betragen 30 000 EUR zzgl. 5 700 E...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abnutzbares Anlagevermögen

Tz. 9 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Im Rahmen der vorzunehmenden Gewinnermittlung muss zunächst entschieden werden, welche Wirtschaftsgüter im Einzelnen dem Betrieb zuzuordnen sind und ob sie ggf. unmittelbar für Zwecke dieses Betriebes genutzt werden. Tz. 10 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Grundstücke/Grundstücksteile oder Gebäudeteile, die selbständige Wirtschaftsgüter sind, können...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Sammelposten (Poolabschreibung)

Tz. 35 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Nach § 6 Abs. 2a EStG (Anhang 10) können (= Wahlrecht) ab dem VZ 2010 für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften oder hergestellten abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten/Herstellungskosten 150 EUR, aber nicht 1 000 EUR übersteigen, die dafür getätigten Aufwendungen in einem Sammelposten e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Bemessungsgrundlage

Tz. 22 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich gem. § 10 Abs. 5 UStG i. V. m. § 10 Abs. 4 UStG (Anhang 5). Nach Abschn. 10.7 Abs. 1 Nr. 1 UStAE braucht aus Vereinfachungsgründen erst dann eine Ermittlung der Kosten vorgenommen zu werden, wenn die Entgelte offensichtlich nicht kostendeckend angesetzt würden. Zur Bemessungsgrundlage s. "Umsatzsteuer" T...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuständigkeit

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Frage, welches Finanzamt für die Besteuerung zuständig ist, richtet sich nach der betroffenen Steuerart. Die Zuständigkeiten werden in den §§ 18–27 AO (Anhang 1b) wie folgt geregelt:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kleingartenvereine/Kleingärtnervereine

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Kleingärtnerei gehört zu den sog. Freizeitzwecken, die in § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (Anhang 1b) zusammengefasst sind. Wie generell gilt auch hier, dass die Förderung der allgemeinen Freizeitgestaltung der Menschen (auch durch Kleingartentum) keinen gemeinnützigen Zweck darstellt. Die gesetzliche Aufnahme dieser Zwecke stellt aber eine grundsätzlich...mehr