Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsbeschwerde

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 4. Einstellung in der Hauptverhandlung nach § 47 Abs. 2 S. 1 OWiG

Rz. 21 Die Kosten- und Auslagenentscheidung nach § 467 Abs. 1, 4 StPO i.V.m. § 46 OWiG trifft das Gericht im Einstellungsbeschluss. Weder der Einstellungsbeschluss selbst noch die darin enthaltene Kostenentscheidung kann angefochten werden (LG Gera NZV 2003, 436; OLG Dresden NZV 2006, 447). Dabei kann nur in Extremfällen die Begründung für die Ablehnung der Überbürdung der n...mehr

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§ 37 Objektiver Tatbestand ... / 2. Atemalkoholgerät

Rz. 148 Es gibt derzeit nur ein Gerät auf dem Markt, das gerichtsverwertbare Messungen liefert, nämlich den Alkomaten "Evidential MK III, 7101" der Fa. Draeger. Um die forensische Verwertbarkeit der mit diesem Gerät erzielten Ergebnisse gab es bis zur Entscheidung des BGH (DAR 2001, 275) noch verbissen geführten Streit (BayObLG NZV 2000, 295; OLG Hamm zfs 2000, 459).[16] Nach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.2 Art. 103 Abs. 2 GG im Steuerstrafrecht

Rz. 12 Aus Art. 103 Abs. 2 GG sowie Art. 49 Abs. 1 EU-GrCh ergibt sich das sog. Gesetzlichkeitsgebot. Nach dem Grundsatz nullum crimen sine lege (kein Verbrechen ohne Gesetz) kann eine Tat einerseits nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Diese Garantie findet sich ferner in Art. 7 EMRK. Andererseits muss gem. Art. 1...mehr

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FF 03/2020, Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen Rückführungsanordnung nach dem HKÜ

GG Art. 1 Abs. 1, BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2 § 92 § 93a Abs. 2, HKÜ Art. 13 Abs. 1 Buchst. b Leitsatz 1. Die Mutter von minderjährigen Kindern kann eine Verletzung von Grundrechten beziehungsweise grundrechtsgleichen Rechten ihrer Kinder nicht geltend machen, wenn weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass sie alleine zur Vertretung ihrer Kinder im Verfassungsbeschwerdeverfahr...mehr

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FF 03/2020, Erfolgslose Ver... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen gerichtliche Entscheidungen, durch die die Beschwerdeführerin zu 1) auf der Grundlage von Art. 12 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen (Haager Kindesentführungsübereinkommen – HKÜ) verpflichtet wurde, die Beschwerdeführerinnen zu 2) und 3), ihre zwei und vier Ja...mehr

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FF 03/2020, Erfolgslose Ver... / Leitsatz

1. Die Mutter von minderjährigen Kindern kann eine Verletzung von Grundrechten beziehungsweise grundrechtsgleichen Rechten ihrer Kinder nicht geltend machen, wenn weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass sie alleine zur Vertretung ihrer Kinder im Verfassungsbeschwerdeverfahren befugt ist. 2. Die Verfassungsbeschwerde genügt nicht den Begründungsanforderungen aus §§ 23 Abs...mehr

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Grenzüberschreitende Anrechnung von Körperschaftsteuer

Kommentar Die Finanzverwaltung hat die Entwicklung der Rechtsprechung zu den sog. Meilicke-Fällen zusammengestellt. Es geht darin um die Voraussetzungen für eine Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer. Erörtert werden auch eventuelle Änderungsmöglichkeiten für bestandskräftige Bescheide. Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer Der Steuerpflichtige Heinz Meilicke hatte...mehr

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Jansen, SGB IV § 68 Bedeutu... / 2.2 Wirkung (Abs. 2)

Rz. 6 Abs. 2 entspricht § 3 Abs. 2 HGrG und stellt klar, dass der Haushaltsplan im Außenverhältnis keine Rechtswirkung erzeugen kann. Die Bindungswirkung ist auf das Innenverhältnis, also auf die Organe und auf die Verwaltung beschränkt. Auch die Veranschlagung oder Nichtveranschlagung von Einnahmen oder Ausgaben spielen im Außenverhältnis keine Rolle. Aus der Veranschlagung...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1.3 Probleme bei ausländischen Fonds

Ausländische Investmentanteile wurden in der Vergangenheit nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG zwingend pauschal besteuert. Nach der Regelung des § 6 InvStG wird nicht mehr auf die Ansässigkeit abgestellt, sondern bei Nichtoffenlegung der Verhältnisse erfolgt regelmäßig eine Renditeschätzung mit 6 % des Kurswerts. Es ist umstritten, ob dies zulässig ist.[1] Mit Urteil vom 18.11.200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Verhältnis zu BA und WK

Rn. 233 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Das AltEinkG hat Altersvorsorgeaufwendungen, wie bisher, den SA zugeordnet und den Abzug weiterhin auf einen Höchstbetrag beschränkt, obwohl die Rürup-Sachverständigenkommission in ihrem Abschlussbericht aus steuersystematischen Gründen die Zuordnung dieser Aufwendungen unter Verzicht auf einen Höchstbetrag zu den WK vorgeschlagen hatte (vg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 6 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Die Rspr des BFH zur Anerkennung von Kurkosten als ag Belastung mit ihren strengen Anforderungen verstößt nicht gegen das GG, da Missbrauchsmöglichkeiten groß seien. Das BVerfG DB 1970, 2148 sah in diesem Zusammenhang eine Verfassungsbeschwerde für offensichtlich unbegründet an. Auch s "Abmagerungskur".mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zumutbare Belastung

s § 33 Rn 200 (Nacke) u zur Ermittlung BFH BStBl II 2017, 684 bzw zur Verfassungsmäßigkeit BFH BStBl II 2016, 151 (Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen) u BFH BStBl II 2017, 259.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Verfassungsrechtliche Fragen

Rn. 50 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Das BVerfG hat die direkt gegen das AltEinkG gerichtete Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf § 93a Abs 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG v 21.12.2004, 2 BvR 2197/04, HFR 2005, 353). Die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten durch das AltEinkG wurde durch BVerfG mehrfach bestätigt (zuletzt zB BVerfG v 30.09....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 261 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Mit dem BürgerentlastungsG Krankenversicherung ist die steuermindernde Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen mit Wirkung zum 01.01.2010 vollständig neu geregelt worden. Ab dem VZ 2010 wird innerhalb der sonstigen Vorsorgeaufwendungen zwischen den Beiträgen zur Basiskrankenversicherung (§ 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst a E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verstoß gegen das Verbot der Doppelbesteuerung

Rn. 230 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der BFH hat die Umstellung der Besteuerung von Alterseinkünften auf die sog nachgelagerte Besteuerung sowie die beschränkte Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs 3 S 1 u 2 EStG), die weiteren Abzugsbeschränkungen in der Übergangszeit (§ 10 Abs 3 S 4 u 6 EStG) und die Hinzurechnung des nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreien ArbG-Anteils...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 61 Mit dem Einspruch ist stets der gesamte Verwaltungsakt angefochten, eine Teilanfechtung hinsichtlich einzelner Besteuerungsgrundlagen – also nach § 199 Abs. 1 AO die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die für die Bemessung der Steuer maßgebend sind – ist nicht zulässig. Demgemäß ergibt sich eine vollständige Überprüfungspflicht u...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungs- oder Duldungspflicht

Rz. 11 Ein Verstoß gegen die Unterlassungs- oder Duldungspflicht braucht nicht zu einem Schaden des anderen Teils geführt zu haben; erforderlich ist aber, dass durch die Zuwiderhandlung ein Schaden der Art, vor der der Versprechensempfänger geschützt werden soll, entstehen könnte (OLG Köln, JurBüro 1993, 627; LG Köln ZVI 2009, 269 m. w. N.). Maßgebend ist hierbei zunächst de...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.4 Entscheidung über den Antrag

Rz. 57 Über den Pfändungsantrag entscheidet das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger; § 20 Nr. 17 RpflG) durch Beschluss. Dieser bedarf – bei Erlass des Pfändungsbeschlusses – grundsätzlich keiner Begründung. Lediglich in besonderen Einzelfällen kann eine Begründung geboten sein (z. B. wenn zu entscheiden ist, ob die Pfändung der Billigkeit entspricht, § 850b Abs. 2 ZPO). Di...mehr

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FF 02/2020, Ablehnung einer... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Der Antragsteller begehrt die Außervollzugsetzung familiengerichtlicher Entscheidungen, mit denen er nach § 12 HKÜ zur Rückführung seiner Tochter in die Schweiz verpflichtet worden ist. Er macht geltend, eine einstweilige Anordnung sei erforderlich, weil die Gerichte weder den vom ihm vorgebrachten Verdacht des sexuellen Missbrauchs seiner Tochter durch den Großv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Der Begriff "Wohnung"

a) Überblick Rz. 29 [Autor/Stand] Wie schon nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 BewDV a.F. kommt auch nach § 75 Abs. 5 BewG dem Wohnungsbegriff für die Einreihung eines Grundstücks in die Grundstücksart Einfamilienhaus entscheidende Bedeutung zu. Der Begriff "Wohnung" wird in einer Vielzahl von Rechtsgebieten verwendet (z.B. in §§ 8 Abs. 2, 9 Abs. 2, 21 Abs. 2 EStG; § 5 Abs. 2 GrEStG; § 1...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 2. Keine Anpassung von Betriebsrenten

Anpassungsverfahren können nur für Anrechte aus den Regelsicherungssystemen gem. § 32 VersAusglG fruchtbar gemacht werden. [5] Seit 2009 ist dagegen eine Anpassung bei Anrechten aus der betrieblichen Altersversorgung nicht mehr vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden gegen § 32 VersAusglG zurückgewiesen, mit denen Angehörige der Versorgungsanstalt ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.7 Umgliederung

Die Finanzverwaltung lehnte eine Korrektur der Umgliederung nach Neufassung der §§ 36, 37 KStG ab, wenn der Feststellungsbescheid zum 31.12.2000 bestandskräftig war. Dies hat der BFH[1] als zutreffend bestätigt. Zu weiteren Einzelfragen sind aber aktuell beim BFH Verfahren[2] anhängig, die sich mit tatsächlichen und formellen Fragen zur erfolgten Umgliederung beim Systemwech...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.4 Steuerbefreiung

Zu der Steuerbefreiung des § 8b Abs. 2 KStG wurde für Inlandsbeteiligungen ab 2004 die sog. 5 %-Pauschale eingeführt.[1] Wird eine Beteiligung mit Gewinn veräußert, ist es fraglich, ob realisierte stille Reserven aus der Zeit vor 2004 ebenfalls hierunter fallen. Es scheint vertretbar, dass die stille Reserven aufzuteilen sind und nur Wertsteigerungen ab 2004 unter die 5 %ige...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / aa) Bedeutung des Kindschaftsrechtsreformgesetzes und des Erbrechtsgleichstellungsgesetzes

Rz. 10 Mit Inkrafttreten des KindRG sind die Vorschriften über die Legitimation nichtehelicher Kinder (§§ 1719–1740g BGB a.F.) ersatzlos entfallen. Mit der früheren Regelung sollte einem nichtehelichen Kind bei nachfolgender Eheschließung der Eltern der Status eines ehelichen Kindes zukommen. Mit der Gleichstellung ehelicher und nichtehlicher Kinder seit dem 1.4.1998[44] war...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2333 ff.... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Sinn und Zweck des Pflichtteilsrechts ist es, den nächsten Angehörigen des Erblassers eine Mindestteilhabe an dessen Vermögen zu sichern. Deshalb setzt es der das deutsche Erbrecht im Übrigen prägenden Testierfreiheit Grenzen,[1] über die sich der Erblasser nicht hinwegsetzen soll. Tut er es doch, kann der benachteiligte Pflichtteilsberechtigte nach dem Tod des Erblass...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2303 ff.... / C. Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts

Rz. 12 In diesem Spannungsverhältnis zwischen Testierfreiheit einerseits und Verwandtenerbrecht andererseits steht das Pflichtteilsrecht. Es beschränkt die Testierfreiheit des Erblassers, indem es den nahen Angehörigen eine Mindestteilhabe am Vermögen des Erblassers sichert. Rz. 13 Der BGH[31] vertrat bereits in der Vergangenheit – ebenso wie die überwiegende Meinung im zivil...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 2 Gewerbebetrieb

Besteuerungsgegenstand ist der Gewerbebetrieb, wobei zwischen der sachlichen und der persönlichen Steuerpflicht unterschieden wird. Sachlich wird der Gewerbebetrieb als Steuergegenstand besteuert, persönlicher Steuerschuldner ist der Unternehmer (Einzelunternehmer, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft etc.), für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Bei einer Abspa...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 41–54)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 41), Renten und dauernde Lasten (Zeile 42), Gewinnanteile des stillen Gesellschafters (Zeile 43); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich L...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / I. Sachlicher Anwendungsbereich der Beratungshilfe

Rz. 105 Beratungshilfe nach dem BerHG wird gem. § 2 Abs. 2 BerHG in allen rechtlichen Angelegenheiten gewährt. Dies können somit Angelegenheiten seinmehr

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FF 01/2020, Fortbildung von... / III. Verbesserung der Verwirklichung von Kinderrechten bei der Ausgestaltung des Verfahrens

Insbesondere die zu beobachtende sehr unterschiedliche Handhabung des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG (Absehen von persönlicher Anhörung des Kindes, Verzicht auf Anhörungs- und Erörterungstermine etc. in der Beschwerdeinstanz, also rein schriftliches Verfahren) durch die Oberlandesgerichte bzw. teilweise sogar der Familiensenate innerhalb eines Oberlandesgerichts, aber auch die zah...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / III. Familienstiftungen

Rz. 69 Familienstiftungen sind im Gegensatz zu gemeinnützigen Stiftungen per definitionem privatnützig geprägt. Hier geht es um die Verselbstständigung des (Nachlass-)Vermögens im Interesse der Familie. Die Bestimmung der Begünstigten steht natürlich auch hier im Ermessen des Stifters. Der Begünstigtenkreis umfasst regelmäßig Angehörige seiner Familie. Dies müssen aber weder...mehr

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zfs 12/2019, Nicht vorschri... / 3 Anmerkung: Weitere verwaltungsrechtliche Problemfelder des Dieselskandals

Dieselfahrverbot a. Das mit dem Anbringen des Zusatzzeichens 2 "Diesel (außer Lieferverkehr) erst ab Euro 5/V frei" zu dem Verkehrszeichen 270.1 sowie dem Zusatzzeichen zum Zeichen 270.1 bekannt gegebene Fahrverbot für Diesel-Pkw unterhalb der Abgasnorm Euro 5/V in der Umweltzone der Stadt Stuttgart findet seine Rechtsgrundlage in § 40 Abs. 1 S. 1 BImSchG (VGH Bad.-Württ., Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3.3 Rechtsbehelf

Rz. 28 Gegen den Beschluss des GrS (Rz. 24, 25) ist kein Rechtsbehelf gegeben.[1] Auch bei einer Verletzung der Vorlagepflicht (Rz. 14) kann nur die abschließende Entscheidung des vorlegenden Senats mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (Rz. 15).mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.5 Besetzungsfehler

Rz. 10 Bei einem Verstoß gegen die Besetzung nach § 10 Abs. 3 FGO kommt eine Nichtigkeitsklage nach § 134 FGO i. V. m. § 579 Abs. 1 S. 1 ZPO und letztlich eine Verfassungsbeschwerde nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG in Betracht[1], sofern der Verstoß in grober Weise willkürlich [2] erfolgt ist.[3]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Allgemeines

Rz. 13 Das Verfahren vor dem GrS ist ein BFH-internes Zwischenverfahren.[1] Da im Fall der beabsichtigten Abweichung in einer Rechtsfrage (Rz. 3) für den erkennenden Senat (Rz. 1) unter den Voraussetzungen des § 11 Abs. 2, 3 FGO eine Vorlagepflicht an den GrS wegen dieser Rechtsfrage besteht, ist dieser gesetzlicher Richter i. S. v. Art. 101 Abs. 1 GG.[2] Rz. 14 Die Verletzun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1.3 Rechtswege – Überblick

Rz. 3 Der formelle gerichtliche Rechtsschutz wird durch die rechtsprechende Gewalt gewährleistet, die gem. Art. 92 GG durch die Gerichte des Bundes und der Länder ausgeübt wird. Diese ist in verschiedene Gerichtsbarkeiten gegliedert, die jeweils für ihr Aufgabengebiet gesetzlicher Richter i. S. v. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG (Rz. 2a) sind. Der Rechtsweg zu den einzelnen Gerichten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3 Errichtung und Aufhebung von Finanzgerichten

Rz. 1 Der durch § 3 FGO geregelte Gesetzesvorbehalt zur Errichtung und Aufhebung von FG oder der genannten Organisationsmaßnahmen dient zur Sicherung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter.[1] Dieser Gesetzesvorbehalt wird nur durch ein förmliches Gesetz, nicht durch Rechtsverordnung erfüllt.[2] Durch das erforderliche formelle Landesgesetz [3] wird die Organisation der F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3.5.2 Rechtsschutz bei Untätigkeit des Gerichts

Rz. 16e Während die Untätigkeit der Behörde durch den Untätigkeitseinspruch und die Untätigkeitsklage angefochten werden kann (s. Rz. 16c), ist gegen die Untätigkeit des FG und des BFH nach Erhebung der Klage, Einlegung der Revision bzw. Antragstellung oder Beschwerde kein Rechtsmittel gegeben.[1] Die Untätigkeit kann im Weg einer Dienstaufsichtsbeschwerde gerügt werden. Auc...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Anwaltliche Vertragspflichten überzogen?

Rz. 139 Es ist verständlich, dass v.a. Rechtsanwälte, ihre Haftpflichtversicherer und ihnen nahestehende Autoren zuweilen insb. die Anforderungen der Rechtsprechung an die anwaltlichen Vertragspflichten als überzogen bewerten. Rechtsanwälte nutzen ihr weitgehendes Beratungsmonopol auf vielfältigen Rechtsgebieten; die damit verbundene Arbeitslast und der ständige Zeit-, Konku...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Möglichkeit und Aussichten eines Rechtsmittels

Rz. 256 Nach Abschluss einer Instanz ist der Prozessbevollmächtigte daher verpflichtet, die ihm zugestellte Entscheidung umgehend an den Mandanten zu übersenden und ihm den Zeitpunkt der Zustellung und die Möglichkeit der Rechtsmitteleinlegung darzulegen.[1003] Die Übersendung kann mit einfachem Brief erfolgen. Eine Zugangskontrolle oder Nachfrage ist trotz Schweigens des Ma...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Form- und fristgerechte Einlegung und Begründung des Rechtsmittels

Rz. 261 Grds. ist der Rechtsanwalt allerdings nicht verpflichtet, bei seinem Mandanten nachzufragen, ob er ein Rechtsmittel einlegen will. Eine solche Pflicht besteht nur dann ausnahmsweise, wenn der Rechtsanwalt einen besonderen Anlass hat, den Verlust seiner Mitteilung zu befürchten oder wenn ihm der Standpunkt der Partei, unter allen Umständen ein Rechtsmittel einzulegen,...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Mandatsbezogen

Rz. 58 Die Rechtsprechung erwartet vielmehr (nur) eine mandatsbezogene Rechtskenntnis;[298] maßgeblicher Zeitpunkt ist insoweit der Zeitpunkt der Beratung.[299] Der Mandant kann von dem Anwalt die Kenntnis der einschlägigen Rechtsnormen erwarten.[300] Das bedeutet, dass der Rechtsberater sich Kenntnis derjenigen Rechtsgrundlagen, höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Rdn ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Maßgeblich für Rechtsberater

Rz. 79 Der Rechtsanwalt und der Steuerberater haben die Wahrnehmung ihrer Mandate grds. an der – jeweils aktuellen – höchstrichterlichen Rechtsprechung im Zeitpunkt der Beratung auszurichten.[372] Dies gilt auch dann, wenn es sich aus der Sicht des beauftragten Anwalts um ein rechtliches Sondergebiet handelt.[373] Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist grds. auch dann maß...mehr

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Schweiz / 2. Zuständigkeit und Verfahren

Rz. 191 Örtlich zuständig zur Anordnung von Sicherungsmaßregeln ist die Behörde am letzten Wohnsitz des Erblassers (Art. 28 Abs. 2 ZPO). Im internationalen Verhältnis und damit namentlich für Erblasser mit letztem Wohnsitz im Ausland bestimmt sich die Zuständigkeit gem. Art. 86–89 IPRG. Besteht danach eine Zuständigkeit von schweizerischen Behörden, so ist auch für die Durch...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 2 B

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§ 49 Wörterlexikon / 22 V

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§ 48 Die Aktenzeichen der G... / VI. Bundesverfassungsgericht

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Spielvergnügungsteuer-Nachschau in Hamburg

Leitsatz 1. Die Spielvergnügungsteuer-Nachschau nach dem Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetz ist ohne Anlass zulässig. 2. Die Nachschau erlaubt dem FA die Auslesung der Daten von Spielgeräten mit Hilfe eigener Auslesegeräte sowie deren Speicherung. 3. Die zeitnahe bauartbedingte Löschung des Datenspeichers im Spielgerät hindert die Auswertung der ausgelesenen Daten nicht...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.1.2.1 Inhalt der Personensorge

Rz. 13 Der Inhalt der Personensorge ist in §§ 1631 f. BGB näher bestimmt. Danach umfasst die Personensorge das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, gewaltfrei zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu bestimmen (§ 1631 Abs. 1 und 2 BGB, § 11 BGB), die mit Ausbildung und Berufswahl einhergehenden Entscheidungen unter Beachtung von Fähigkeiten...mehr